Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungswesen

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

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Controlling im Verein / 2.2 Planungsfunktion

Eine gut durchdachte Planung ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Steuerung des Vereins. Sie ermöglicht es, vorgesehene Maßnahmen zu präzisieren und deren Auswirkungen vorhersehbar zu machen. Dabei geht es darum, Planungsziele zu ermitteln, Planungshandlungen aufzuzeigen und Planungsentscheidungen zu treffen. Planung bedeutet, einen Blick in die Zukunft zu werfen. Dies...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2.2 XBRL – Taxonomien

Rz. 35 Die meisten XBRL-Taxonomien ermöglichen bis heute insb. die Konsolidierung, Bereinigung und Aggregation von Transaktionsdaten unter Berücksichtigung standard- bzw. normspezifischer Gegebenheiten/Konzepte respektive verbindlicher Normen und Standards sowie unter Berücksichtigung bereichsspezifischer Gegebenheiten. Jedes Konzept ist speziell auf einen bestimmten Bereich...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Einreichungsfrist (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 90 Die offenlegungspflichtigen Unterlagen nach Abs. 1 Satz 1 sind spätestens ein Jahr nach dem Abschluss des Gj, auf das sie sich beziehen, an die das Unternehmensregister führende Stelle zu übermitteln. Sofern die Unterlagen nach Abs. 1 Nr. 2 (Rz 49) nicht innerhalb dieser Frist vorliegen, sind sie "unverzüglich" nach ihrem Vorliegen offenzulegen. Rz. 91 "Unverzüglich" i...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Vollständigkeit (Abs. 2)

Rz. 16 Die Buchführung muss vollständig sein; es gilt der Grundsatz "kein Beleg ohne Buchung", also die Verpflichtung zur lückenlosen Erfassung aller Geschäftsvorfälle.[1] An die erfassten Geschäftsvorfälle knüpfen dann die Aufbewahrungsvorschriften der §§ 257f. HGB an (§ 257 Rz 10). Praxis-Beispiel Der Kaufmann betreibt eine Gaststätte. Einen Teil der Umsätze bucht er ein, d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Grundsatz der Zusammenfassung der Einzelabschlüsse (Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 1. Halbsatz)

Rz. 13 Der Grundsatz der Zusammenfassung der Einzelabschlüsse (§ 300 Abs. 1 Satz 1 HGB) verlangt, dass der Einzelabschluss des MU und die Einzelabschlüsse der TU im Konzernabschluss zusammenzufassen sind, soweit die TU in den Konsolidierungskreis einbezogen werden. § 300 Abs. 1 Satz 1 HGB selbst begründet keine Einbeziehungspflicht. Sind TU in Ausnahmefällen nicht zur Aufst...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Wahlrecht zur Quotenkonsolidierung oder der Bewertung at equity

Rz. 15 Für gemeinschaftlich geführte Unt ist gem. § 310 Abs. 1 HGB und DRS 27.2 im Konzernabschluss eine anteilmäßige Konsolidierung (QuotenKons) erlaubt, wenn mind. eines der gemeinschaftlich führenden Unt nicht zum Konsolidierungskreis (KonsKreis) gehört. Alternativ ist ein Einbezug nach der Equity-Methode gem. § 312 HGB zulässig, was auch entsprechend in DRS 27.28 nachgeb...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.1 Kapitalkonten der Personengesellschaft

Rz. 16 Unter den Kapitalanteilen werden die Kapitalkonten der Gesellschafter ausgewiesen. Nach der gesetzlichen Regelung besteht dabei für jeden Gesellschafter ein Kapitalanteil, der variabel ist und sich durch Gewinn/Verlust oder Einlagen/Entnahmen ändert.[1] In der Praxis des Rechnungswesens werden häufig mehrere einzelne Konten für die Gesellschafter geführt. Dies ist i. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.1.4 Probleminhärenzen bei Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen bei bestehendem Unterschiedsbetrag

Rz. 16 Aus der Vorschrift des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB sowie den entsprechenden, im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens entstandenen Begründungen nicht klar hervorgehend und auch im Schrifttum bis dato nicht abschließend diskutiert,[1] ist die Berücksichtigung von zukünftigen Änderungen bzw. Schwankungen von Anzahl und Höhe der Pensionsverpflichtungen. Rz. 17 Unstrittig ist d...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1 Unionrechtskonforme Auslegung des Betriebsbegriffs

Rz. 51 Vielmehr ist im Rahmen der §§ 17 ff. KSchG ausschließlich der autonome unionsrechtliche Betriebsbegriff ausschlaggebend; der Betriebsbegriff in § 17 KSchG ist entsprechend unionrechtskonform auszulegen. Zwar sind Konstellationen denkbar, in denen der nationale und der europarechtliche Betriebsbegriff übereinstimmen, wie dies z. B. häufig der Fall sein wird, wenn der A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Keine Verlagerung wesentlicher immaterieller Wirtschaftsgüter und sonstiger Vorteile (Abs. 3b Satz 2)

..., wenn der Steuerpflichtige glaubhaft macht, dass weder wesentliche immaterielle Wirtschaftsgüter noch sonstige Vorteile Gegenstand der Funktionsverlagerung waren. ... Rz. 1292 [Autor/Stand] Keine immateriellen Wirtschaftsgüter als Gegenstand der Funktionsverlagerung. Nach § 1 Abs. 3b Satz 2 kommt eine Einzelbewertung der verlagerten Wirtschaftsgüter nur dann in Betracht, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Anwendung von Gewinnaufteilungsmethoden (Abs. 1)

(1) Abweichend von § 32 ist der Verrechnungspreis für die anzunehmende schuldrechtliche Beziehung zwischen der Bau- und Montagebetriebsstätte und dem übrigen Unternehmen nach einer Gewinnaufteilungsmethode zu bestimmen, wenn 1. die Personalfunktionen, die jeweils sowohl von der Bau- und Montagebetriebsstätte als auch vom übrigen Unternehmen im Hinblick auf die Erfüllung de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Verlagerung von zumindest einem wesentlichen immateriellen Wirtschaftsgut

Rz. 1314 [Autor/Stand] Beurteilung der Wesentlichkeit auf Grundlage einer qualitativen Analyse. Nach § 1 Abs. 3 Satz 10 Halbs. 2 a.F. war eine Einzelbewertung der im Rahmen einer Funktionsverlagerung übertragenen oder zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgüter schließlich auch dann zulässig, wenn der Steuerpflichtige glaubhaft machte, dass zumindest ein genau bezeichnetes wes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Zeitbezug der Kosten

Rz. 777 [Autor/Stand] Allgemeines. Von der Frage der Ermittlung der Kostenarten zu unterscheiden ist die Frage des Zeitbezugs der zu verrechnenden Kosten. In diesem Zusammenhang wird allgemein zwischen Ist-, Normal- und Plankosten unterschieden. Für welche Kalkulationsmethodik sich der Steuerpflichtige entscheidet, steht dabei in seinem freien Ermessen, objektiviert durch da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Maßgebende Nettomarge

Rz. 817 [Autor/Stand] Ermittlung der Nettomarge. Für die Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode ist zum einen die Nettomarge und zum anderen die Bezugsgröße zu bestimmen, auf welche die Nettomarge bezogen wird (sog. Profit-Level-Indicator – PLI). Was die Nettomarge anbelangt, so sind nur diejenigen Gewinne zu erfassen, die im direkten oder indirekten Zusa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Überblick

Rz. 841 [Autor/Stand] Allgemeines. Bei Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Gewinnaufteilungsmethode ("Profit Split Method" – PSM) wird zunächst der Gewinn aus einer Transaktion ermittelt, an der mindestens zwei nahestehende Unternehmen beteiligt sind. Dieser Gewinn wird dann in einer wirtschaftlich begründeten Weise aufgeteilt und den beteiligten nahestehenden Unternehme...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Ermittlung der marktüblichen Handelsspanne

Rz. 743 [Autor/Stand] Ermittlung durch tatsächlichen oder hypothetischen Fremdvergleich. Während der mit dem unabhängigen Käufer tatsächlich vereinbarte Preis einen objektivierten Wert und somit ein "Datum" darstellt, besteht die Schwierigkeit der Wiederverkaufspreismethode in der Bestimmung der "marktüblichen" Handelsspanne.[2] Zur Bestimmung der Handelsspanne kann zunächst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Regelungsumfang des § 1 Abs. 5

Rz. 2811 [Autor/Stand] § 1 als einseitige Korrekturvorschrift. Tatbestandsvoraussetzung einer Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 aufgrund einer Geschäftsbeziehung zwischen rechtlich selbständigen nahestehenden Unternehmen ist die Minderung der Einkünfte eines unbeschränkt oder beschränkt Stpfl. (Rz. 128 ff.). Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 1, die in der gedanklichen Korrektur ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Grundsatz: Anwendung einer kostenorientierten Verrechnungspreismethode (Abs. 1)

(1) 1 Die Mitwirkung einer Bau- und Montagebetriebsstätte an der Erfüllung des vom Bau- und Montageunternehmen abgeschlossenen Bau- und Montagevertrags gilt widerlegbar als anzunehmende schuldrechtliche Beziehung, die als Dienstleistung der Bau- und Montagebetriebsstätte gegenüber dem übrigen Unternehmen anzusehen ist. 2 Der Verrechnungspreis für die Dienstleistung ist ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Gründe für die Funktionsverlagerung

Rz. 1101 [Autor/Stand] Betriebswirtschaftliche und rechtliche Beweggründe für Funktionsverlagerungen ins Ausland. Die Globalisierung und Internationalisierung der Wirtschaft haben dazu geführt, dass internationale Konzerne ihre organisatorischen Strukturen ständig überprüfen und an aktuelle Entwicklungen anpassen müssen. Die internationale Ausrichtung von Konzernen löst dami...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Anzuwendender Kostenbegriff

Rz. 768 [Autor/Stand] Wertmäßiger Kostenbetriff. Die Kostenermittlung bei der Anwendung der Kostenaufschlagsmethode ist generell an betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu orientieren und erlaubt deshalb die Zugrundelegung des betriebswirtschaftlichen Kostenbegriffs. Dieser definiert Kosten als den in Geld bewerteten leistungsbedingten Güterverzehr eines Betriebs. Dabei rich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Maßgebende Gewinngröße

Rz. 845 [Autor/Stand] Allgemeines. Der zwischen den nahestehenden Unternehmen aufzuteilende Gewinn ist grundsätzlich als operativer Gewinn zu verstehen.[2] Im Allgemeinen wird daher auf die Ergebnisgröße EBIT – "Earnings Before Interest and Taxes", also den Gewinn vor Zinsen und Ertragsteuern – abgestellt (Rz. 819 ff.). Allerdings konzedieren die OECD-Leitlinien, dass es in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Sachumfang der Kosten

Rz. 790 [Autor/Stand] Vollkostenrechnung. Im Rahmen der Bestimmung des Sachumfangs der verrechenbaren Kosten wird allgemein zwischen Voll- und Teilkosten unterschieden. Die deutsche Finanzverwaltung geht im Zusammenhang mit der Kostenaufschlagsmethode grundsätzlich von Vollkosten aus.[2] Die Vollkostenrechnung beruht auf der Erkenntnis, dass ein Unternehmen auf Dauer nur dan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Definition der Nutzung (Satz 2)

2 Die Nutzung ergibt sich aus dem funktionalen Zusammenhang zur Geschäftstätigkeit der Betriebsstätte. Rz. 3073 [Autor/Stand] Funktionaler Zusammenhang. Anders als z.B. bei materiellen Wirtschaftsgütern, ist die Nutzung eines Vermögenswerts i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 1 BsGaV i.d.R. nicht unmittelbar beobachtbar. Auch soweit man die Nutzung eines solchen Vermögenswerts einschrä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Bestimmung der finanziellen Überschüsse für das Transferpaket

Rz. 1263 [Autor/Stand] Bestimmung der finanziellen Überschüsse aus der Sicht der beteiligten Unternehmen. Zur Ermittlung des Einigungsbereichs sind zunächst die auf das Transferpaket entfallenden finanziellen Überschüsse zu bestimmen. Hierzu ist die Perspektive sowohl des übertragenden als auch des übernehmenden Unternehmens einzunehmen, wobei auf den Zeitpunkt der Verlageru...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Datenaustausch: Digitale Sc... / 4 Kontrollierte Schnittstellen

Die Daten aus einer Schnittstelle müssen in Umfang und Inhalt immer korrekt sein, um das Arbeitsergebnis der Buchhaltung nicht zu gefährden. Eine regelmäßige Kontrolle aller Schnittstellen zum Rechnungswesen ist notwendig, vor allem bei unternehmensfremden Datenlieferanten. 4.1 Fehlerprotokolle müssen geprüft werden Bei jeder digitalen Verarbeitung kann es zu technisch bedingt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Datenaustausch: Digitale Sc... / 3.3 Digitale Offene-Postenübersichten

Aus dem Teststadium heraus gekommen sind digitale Schnittstellen zu Kunden und Lieferanten, über welche die Partner an der Bearbeitung der offenen Posten beteiligt werden. Wer Lieferant von großen Konzernen oder Handelshäusern ist, mag vielleicht schon darauf angesprochen worden sein, den Zahlungstermin in der Buchhaltung des Kunden selbst zu bestimmen. Selbstverständlich ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Datenaustausch: Digitale Sc... / Zusammenfassung

Überblick Schnittstellen zwischen der Buchhaltung und der Materialwirtschaft, dem Vertrieb oder dem Personalwesen hat es schon immer gegeben. Diese analogen Schnittstellen werden in der Digitalisierung durch digitale Übergaben ersetzt. Um einen solchen Eingriff von außerhalb der kontrollierten Buchungsprogramme zu beherrschen, sind definierte Schnittstellen notwendig. Das gi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Datenaustausch: Digitale Sc... / 2.1 Fakturierung: Erlöse, Erlösschmälerungen und Umsatzsteuer werden in die Debitorenbuchhaltung übernommen

Eine bewährte Schnittstelle bildet die Integration der Daten, die bei der Fakturierung entstehen. Bei jeder Ausgangsrechnung fallen Buchungen an, die Erlöse, Umsatzsteuer, Erlösschmälerungen usw. betreffen. Sie können in die Debitorenbuchhaltung integriert werden, ohne dass manuelle Arbeit anfällt. Die Schnittstelle von der Fakturierung in die Buchhaltung ist seit vielen Jahr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 82a Verwal... / 2.1.2 Besondere Beteiligungsformen (Satz 2 Nr. 2)

Rz. 5 Als Verwaltungsvermögen einzuordnen sind nach Satz 2 Nr. 2 rechtlich selbständige Einrichtungen und Beteiligungen an solchen Einrichtungen i. S. d. § 85 Abs. 3b Nr. 2 und 3, rechtlich selbständige Regie- und Eigenbetriebe sowie Darlehensgewährungen. Es werden alle Einrichtungen i. S. eines privatrechtlichen Unternehmens gemäß § 25 SVHV unabhängig von der Rechtsform der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 3.1 Billigkeitsregelung

Rz. 154 Nach Abs. 2 kann der Stpfl. beantragen, auf die Übermittlung in elektronischer Form zu verzichten, wenn dies für ihn zu einer unbilligen Härte führen würde. Wird dem Antrag entsprochen, findet zugleich ein inhaltlich bedeutsamer Wechsel statt: Der Stpfl. legt die Unterlagen in der Form vor, in der sie sich ohnehin schon befinden. Hingegen müssen die Daten nicht nach ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2 Adressierung mit "c/o" an einen Dritten

Rz. 76 Adressierungen mit "c/o" an einen Dritten sind zulässig. Insoweit ist eine leichte und eindeutige Feststellbarkeit des Leistungsempfängers durch die Rechnung zu gewährleisten. Voraussetzung ist jedoch, dass in einer Rechnung, die unter Nennung des Namens des Leistungsempfängers mit "c/o" an einen Dritten adressiert ist, entsprechend § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG und den...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.4.1 Einzelne Rechenwerke

Rz. 111 Der Gesetzgeber hat die zu übermittelnden Unterlagen nicht zusammenfassend, sondern einzeln in § 5b Abs. 1 S. 1 – 3 EStG benannt und in S. 4 eine Sonderregelung für die Eröffnungsbilanz angefügt. Hieraus ergeben sich Abgrenzungsfragen, sowohl zum Verhältnis der Regelungen untereinander als auch dazu, ob im Wege der Auslegung darüber hinaus weitere, im Gesetz nicht ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.1 Form der Gewinnermittlung als Anknüpfungspunkt

Rz. 62 Das EStG listet abschließend die Gewinnermittlungsarten auf, die unter die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Unterlagen fallen. Voraussetzung hierfür ist eine Bestimmung des Gewinns durch vollständigen Betriebsvermögensvergleich nach § 5 Abs. 1 EStG, durch unvollständigen Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder unter Anwendung der sog. Tonnag...mehr

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Teil A: Grundlagen für das ... / 3) Internes Rechnungswesen

a) Kostenrechnung Rz. 20 In Abhängigkeit von Geschäftsumfang und Betriebsgröße entspricht es den Grundsätzen ordnungsgemäßer Geschäftsführung, eine Kostenrechnung durchzuführen. Diese hat die Aufgabe, das in der Buchführung erfasste Zahlenmaterial für Zwecke der Kontrolle der Wirtschaftlichkeit sowie der Bewertung von Eigenleistungen im Jahresabschluss (insbesondere Verwaltungs...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil A: Grundlagen für das Rechnungswesen

I. Vorbemerkungen Die folgenden Grundlagen wurden vom GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e. V. in Zusammenarbeit mit den regionalen Prüfungsverbänden erarbeitet. Der GdW vertritt und koordiniert als Prüfungs- und Spitzenverband im Sinne des Genossenschaftsrechts die Interessen der genossenschaftlichen Prüfungsverbände. Die Grundlagen stellen Richtlinien für Genos...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil A: Grundlagen für das ... / II. Aufgaben des wohnungswirtschaftlichen Rechnungswesens

Rz. 1 Entsprechend den von der Betriebswirtschaftslehre und der betrieblichen Praxis entwickelten Anforderungen an ein modernes betriebliches Rechnungswesen hat das wohnungswirtschaftliche Rechnungswesen einerseits Dokumentations- und Kontrollaufgaben zu erfüllen, z. B. Erfassung und Überwachung aller mengen- und wertmäßigen Veränderungen im betrieblichen Vermögen sowie Ermitt...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil A: Grundlagen für das ... / III. Anforderungen an die Ausgestaltung des Rechnungswesens

1) Organisation der Buchführung Rz. 4 In der Buchführung sind alle buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle in chronologischer Reihenfolge festzuhalten (Grundbuch) und nach sachlichen Gesichtspunkten kontenmäßig aufzuzeichnen (Hauptbuch). Die Erfassung der einzelnen Geschäftsvorfälle in der Buchführung hat zeitnah zu erfolgen. Das in der Buchführung erfasste und verarbeitete Zah...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil A: Grundlagen für das ... / c) Vorschaurechnung

Rz. 25 Zur Sicherung der nachhaltigen Wirtschaftlichkeit und der Zahlungsfähigkeit sind Vorschaurechnungen zu erstellen. Wirtschaftsplan Rz. 26 Im Wirtschaftsplan ist die voraussichtliche Entwicklung der Aufwendungen und Erträge für einen überschaubaren Zeitraum (mindestens fünf Jahre) darzustellen. Rz. 27 Der Vollzug des Wirtschaftsplans ist zu überprüfen (Soll-Ist-Vergleich...mehr

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Teil A: Grundlagen für das ... /   Wirtschaftsplan

Rz. 26 Im Wirtschaftsplan ist die voraussichtliche Entwicklung der Aufwendungen und Erträge für einen überschaubaren Zeitraum (mindestens fünf Jahre) darzustellen. Rz. 27 Der Vollzug des Wirtschaftsplans ist zu überprüfen (Soll-Ist-Vergleich).mehr

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Teil A: Grundlagen für das ... /   Finanzplan

Rz. 28 Auf der Grundlage des Wirtschaftsplans ist ein Finanzplan zu entwickeln, der die einnahmen- und ausgabenwirksamen Positionen des Wirtschaftsplans und alle zahlungswirksamen Vorgänge aus anderen Bereichen umfasst. Einzubeziehen sind insbesondere die finanzwirksamen Auswirkungen aus dem Kapitaldienst, aus der Abwicklung des laufenden Bau- und Modernisierungsprogramms sowie...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil A: Grundlagen für das ... / 1) Organisation der Buchführung

Rz. 4 In der Buchführung sind alle buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle in chronologischer Reihenfolge festzuhalten (Grundbuch) und nach sachlichen Gesichtspunkten kontenmäßig aufzuzeichnen (Hauptbuch). Die Erfassung der einzelnen Geschäftsvorfälle in der Buchführung hat zeitnah zu erfolgen. Das in der Buchführung erfasste und verarbeitete Zahlenwerk bildet die Grundlage fü...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil A: Grundlagen für das ... / 2) Erstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

a) Aufgabe Rz. 11 Jahresabschluss (Bilanz, GuV-Rechnung, Anhang) und Lagebericht dienen vorrangig der Erfüllung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Pflichten zur Rechenschaftslegung über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Jahresabschluss und Lagebericht stellen somit die Instrumente der externen Rechenschaftslegung dar und informieren Mitglieder, Gesel...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil A: Grundlagen für das ... / a) Belegwesen

Rz. 5 Den Buchungen müssen ordnungsgemäße Belege zugrunde liegen (Belegprinzip). Buchungsbelege können sowohl Urschriften oder Durchschriften (Kopien) der eingegangenen und ausgegangenen Schriftstücke als auch interne Belege (Eigenbelege, systemerzeugte Belege) sein. Rz. 6 Buchführung und Belegwesen müssen so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil A: Grundlagen für das ... / c) Haupt- und Nebenbuchführungen

Rz. 10 Je nach Größe des Unternehmens und Umfang des anfallenden Buchungsstoffs kann es zweckmäßig sein, bestimmte Teilbereiche – z. B. Anlagenbuchhaltung, Hypothekenverwaltung, Mietenabrechnung, Geschäftsguthaben, Lohn- und Gehaltsabrechnung – in Nebenbuchführungen zu verselbstständigen. Bei der Einrichtung von Nebenbuchführungen muss sichergestellt sein, dass die einzelnen...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil A: Grundlagen für das ... / a) Kostenrechnung

Rz. 20 In Abhängigkeit von Geschäftsumfang und Betriebsgröße entspricht es den Grundsätzen ordnungsgemäßer Geschäftsführung, eine Kostenrechnung durchzuführen. Diese hat die Aufgabe, das in der Buchführung erfasste Zahlenmaterial für Zwecke der Kontrolle der Wirtschaftlichkeit sowie der Bewertung von Eigenleistungen im Jahresabschluss (insbesondere Verwaltungs- und Architekten...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil A: Grundlagen für das ... / b) Überwachung der Wirtschaftlichkeit

Rz. 23 Die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens ist laufend zu überwachen. Dabei sind der Aufbau einer aussagefähigen Kostenrechnung, die Planung von Investitionsentscheidungen anhand aussagefähiger Planungsrechnungen, die Aufstellung von Unternehmensplänen (Gesamtpläne und Teilpläne), die laufende Beobachtung des Geschäftsverlaufs und die Abweichungsanalyse von besonderer Be...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil A: Grundlagen für das ... / b) Kontenrahmen und Kontenplan

Rz. 7 Für die Ausgestaltung des wohnungswirtschaftlichen Rechnungswesens hat der GdW den wohnungswirtschaftlichen Kontenrahmen herausgegeben.[1] Der wohnungswirtschaftliche Kontenrahmen stellt mit seiner Gliederung in Kontenklassen und Kontengruppen einen generellen Ordnungsrahmen für die Buchführung von Wohnungsunternehmen dar. Wohnungsunternehmen sollten im Grundsatz bei de...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil A: Grundlagen für das ... / b) Anforderungen

Rz. 13 Der Jahresabschluss hat den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung zu entsprechen. Er muss klar und übersichtlich sein und hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln (§ 243 Abs. 1 und 2, § 264 Abs. 2 HGB). Rz. 14 Bilanz sow...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil A: Grundlagen für das ... / I. Vorbemerkungen

Die folgenden Grundlagen wurden vom GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e. V. in Zusammenarbeit mit den regionalen Prüfungsverbänden erarbeitet. Der GdW vertritt und koordiniert als Prüfungs- und Spitzenverband im Sinne des Genossenschaftsrechts die Interessen der genossenschaftlichen Prüfungsverbände. Die Grundlagen stellen Richtlinien für Genossenschaften dar u...mehr