Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungswesen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1619 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der in § 4 Abs 4 EStG verwendete Begriff der Aufwendungen ist im Steuerrecht umstritten. Nach der hier vertretenen Ansicht sind unter dem Aufwendungsbegriff einerseits die tatsächlichen Ausgaben zu erfassen und andererseits der sog betriebliche Aufwand (BFH BStBl II 2016, 44; 2018, 185). Ausgaben sind im Umkehrschluss aus § 8 Abs 1 EStG alle ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Herzig, IAS/IFRS und steuerliche Gewinnermittlung, Eigenständige StB und modifizierte Überschussrechnung – Gutachten für das BMF, 2004; Herzig, IAS/IFRS und steuerliche Gewinnermittlung, WPg 2005, 211; Schön, Steuerliche Maßgeblichkeit in Deutschland und Europa 2005; Endres et al., The Determination of Corporate Taxable Income in the EU-Member States, 2006; Gehm/Kirsch, Der IFRS...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Sonstige Ersetzungsgründe

Rz. 395 [Autor/Zitation] Der Vorwurf mangelnder fachlicher Qualifikation kann idR nicht zur Ersetzung eines gewählten Prüfers durch das Gericht führen. Solange die formale Zulassung als WP, WPG, vereidigter Buchprüfer oder Buchprüfungsgesellschaft (§ 319 Abs. 1 Satz 1 und 2) und die Registrierung als gesetzlicher Abschlussprüfer (§ 319 Abs. 1 Satz 3) gegeben ist, muss im Hinb...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Beginn der Rechnungslegungspflicht

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Rechnungslegung nach dem PublG (Aufstellung von JA und Lagebericht, § 5) setzt nach Abs. 1 Satz 1 ein, sobald ein Unternehmen an drei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen jeweils mindestens zwei der drei vorgeschriebenen Größenmerkmale gem. § 1 Abs. 1 überschreitet. Die Regelung unterscheidet sich von den Vorschriften des § 267 Abs. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Delegation bei Rechten und Pflichten

Rz. 80 [Autor/Zitation] Die Verpflichtung aus § 320 besteht unmittelbar für die gesetzlichen Vertreter der zu prüfenden Gesellschaft (bzw. der MU/TU), und zwar in ihrer Gesamtheit (vgl. auch Baumbach/Hueck 13, § 165 AktG Rz. 4; Bormann in BeckOGK HGB, § 320 Rz. 25 [1/2024]; Burg/Müller in Kölner Komm. RLR, § 320 HGB Rz. 15; aA Bach in KKD10, § 320 HGB Rz. 3). Sie kann weder du...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Interne Kontroll- oder Risikomanagementverfahren

Rz. 235 [Autor/Zitation] Nach Art. 5 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. e APrVO sind die "Gestaltung und Umsetzung interner Kontroll- und Risikomanagementverfahren, die bei der Erstellung und/oder Kontrolle von Finanzinformationen oder Finanzinformationstechnologiesystemen zum Einsatz kommen", verboten. Im Unterschied zu den anderen Verboten des Blacklist-Katalogs gilt für dieses Verbot ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / k) Personaldienstleistungen

Rz. 252 [Autor/Zitation] Art. 5 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. k APrVO verbietet einige Personaldienstleistungen. Konkret verboten sind einerseits Anwerbungstätigkeiten, dh. die Suche und Auswahl von Kandidaten sowie die Überprüfung der Referenzen von Kandidaten für Positionen als Mitglied der Unternehmensleistung. Andererseits sind Personaldienstleistungen in Bezug auf den Aufbau de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Der Prüfungsbericht bezweckt in erster Linie eine von den gesetzlichen Vertretern unabhängige und sachverständige Unterrichtung des AR und – bei der GmbH der Gesellschafter – über die Rechnungslegung der gesetzlichen Vertreter (Informationsfunktion; vgl. auch Dusemond/Hell/Breker in HdR-E, § 321 HGB Rz. 6 [6/2023]; Justenhoven/Deicke in Beck BilKomm.14,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Ausschluss wegen Mitwirkung bei der Buchführung oder der Aufstellung des Jahresabschlusses (Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a)

Rz. 101 [Autor/Zitation] Dieser Ausschlussgrund geht auf einen alten Berufsgrundsatz zurück, wonach es zu beanstanden ist, wenn der WP einen Sachverhalt zu beurteilen hat, an dessen Zustandekommen er selbst maßgeblich mitgewirkt hat. Dieser Grundsatz sichert das Unbefangenheitsgebot in § 49 WPO bzw. die Maßgabe, sich unparteiisch zu verhalten (§ 43 Abs. 1 Satz 2 WPO) und wird...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Andere Personen

Rz. 73 [Autor/Zitation] Die Konstruktion von § 331 als Sonderdelikt bedingt, dass der Täterkreis über die persönlichen Organpflichten bezogen auf die Rechnungslegung abschließend zu bestimmen ist und aus den Mitgliedern der vertretungsberechtigen Organe und AR (einschließlich faktischer Organe und AR) sowie vertretungsberechtigten Gesellschaftern eines TU besteht. Andere Pers...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Leffson, Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, 7. Aufl, 1987; Moxter, Grundsätze ordnungsgemäßer Rechnungslegung, 2003; Schulze-Osterloh, Handelsrechtliche GoB und steuerrechtliche Gewinnermittlung, DStR 2011, 534; Gräbe, Das Maßgeblichkeitsprinzip vor dem Hintergrund des BilMoG, 2012; Hennrichs, GoB im Spannungsfeld von BilMoG und IFRS, WPg 2012, 861; Marx, Bedeutung der G...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Rz. 196 [Autor/Zitation] Nach Unionsrecht genügt es, wenn ein Gremienmitglied (des AR bzw. Prüfungsausschusses) über Sachverstand in Rechnungslegung und/oder Abschlussprüfung verfügt (s. Art. 41 Abs. 1 UAbs. 1 Satz 3 APrRL 2006/43/EG = Art. 39 Abs. 1 UAbs. 2 APrRL 2006/43/EG idF der APrÄRL 2014/56/EU). Vor dem Hintergrund dieses Regulierungsspielraums hatte der Gesetzgeber de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (b) Prüfungshandlungen

Rz. 281 [Autor/Zitation] Zur Überwachung der Führungssysteme kann der Prüfungsausschuss wie bei der Prüfung des Rechnungslegungsprozesses (Rz. 249) auf verschiedene Ansprechpartner mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten zurückgreifen. Die Geschäftsleitung (zB Vorstand) ist für die Implementierung und Ausgestaltung der Systeme zuständig, wobei ihr ein großer Ermessenss...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Internes Kontrollsystem des Unternehmens

Rz. 370 [Autor/Zitation] Um Risiken wesentlicher falscher Darstellungen identifizieren und beurteilen zu können, muss der Abschlussprüfer auch ein Verständnis des IKS des Unternehmens erlangen. Hierdurch wird insbes. eine Grundlage für die Identifizierung und Beurteilung von Kontrollrisiken (vgl. Rz. 302) geschaffen. Darüber hinaus kann der Abschlussprüfer hierdurch zusätzlic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Unrichtigkeiten und Verstöße

Rz. 230 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 Satz 3 ist die Prüfung von JA und Konzernabschluss so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die in Satz 2 aufgeführten Bestimmungen, die sich auf die Darstellung des sich nach § 264 Abs. 2 ergebenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KapGes. wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werde...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Grundlagen

Rz. 550 [Autor/Zitation] Eine aussagebezogene Prüfungshandlung ist eine Prüfungshandlung, die darauf ausgerichtet ist, wesentliche falsche Darstellungen auf Aussageebene aufzudecken. Zu den aussagebezogenen Prüfungshandlungen gehören Einzelfallprüfungen (für Arten von Geschäftsvorfällen, Kontensalden und Abschlussangaben) sowie aussagebezogene analytische Prüfungshandlungen. Rz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unabhängigkeit auf der personalen Ebene beim DRSC

Rz. 58 [Autor/Zitation] Weder in § 342q noch in der DRSC-Satzung finden sich nähere Regelungen zur Sicherung der personalen Unabhängigkeit (Urteilsbildungsfreiheit) der Fachausschussmitglieder, die zuständig sind für die Entwicklung und den Beschluss von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze für die Konzernrechnungslegung, IFRS-Interpretationen sowie für andere Stellungna...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute

Rz. 288 [Autor/Zitation] Nach § 340k Abs. 1 Satz 1 haben Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute unabhängig von ihrer Größe ihren JA und Lagebericht sowie ihren KA und Konzernlagebericht nach §§ 316–324 prüfen zu lassen, wobei § 319 Abs. 1 Satz 2 nicht anzuwenden ist. Für den Inhalt des Prüfungsberichts sind neben § 321 ergänzend: die Bestimmungen des KWG, die Verord...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Freiwillige Prüfung eines Jahresabschlusses

Rz. 154 [Autor/Zitation] Soweit keine gesetzliche Pflicht zur Prüfung des JA besteht, steht es jedem Unternehmen frei, seinen JA prüfen zu lassen (freiwillige Abschlussprüfung). Vielfach enthalten bereits die Gesellschaftsverträge von Personenhandelsgesellschaften oder von kleinen GmbH mit öffentlichen Gesellschaftern (Bund, Länder, Kommunen) die Bestimmung, dass der JA zu pr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abgrenzung und Konkretisierung des Prüfungsgegenstands

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 317 regelt Gegenstand und Umfang der Abschlussprüfung. Gegenstand der Abschlussprüfung (zum Begriff des Prüfungsgegenstands vgl. Rz. 121) nach § 316 (vgl. auch § 316 Rz. 71) und § 317 sind der Jahresabschluss (§ 316 Abs. 1 Satz 1; vgl. Rz. 140 ff.), der Lagebericht (§ 316 Abs. 1 Satz 1; vgl. Rz. 670 ff.), der Konzernabschluss (§ 316 Abs. 2 Satz 1; vgl. R...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Versicherungsunternehmen

Rz. 293 [Autor/Zitation] Die Bestimmungen des § 321 über den Bericht über die Jahresabschlussprüfung und über den Konzernprüfungsbericht sind nach § 341k Abs. 1 Satz 1 auch von Versicherungsunternehmen unabhängig von ihrer Größe anzuwenden. Rz. 294 [Autor/Zitation] Nach § 57 Abs. 1 VAG hat der Abschlussprüfer darüber hinaus zu berichten, ob das geprüfte Versicherungsunternehmen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Sonderberichte und Management Letter

Rz. 211 [Autor/Zitation] Gelegentlich wird gegenüber dem Abschlussprüfer von Seiten der gesetzlichen Vertreter oder des Aufsichtsorgans der Wunsch geäußert, dieses oder jenes Gebiet aus dem Prüfungsbericht fortzulassen oder in einem Sonderbericht zu behandeln, ohne im Prüfungsbericht selbst auf diesen Sonderbericht hinzuweisen. Gegenüber solchen Wünschen muss daran festgehalt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Ausreichende angemessene Prüfungsnachweise

Rz. 305 [Autor/Zitation] Der maßgebliche internationale Prüfungsstandard zu Prüfungsnachweisen im Rahmen der Prüfung von JA und Konzernabschlüssen ist ISA 500 "Audit Evidence" (deutscher Titel gemäß ISA [DE] 500: "Prüfungsnachweise"; vgl. auch Küster/Bernhardt, WPg 2015, 1212). ISA 500 ist anwendbar auf die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume beginnend am oder nach dem 15.1...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund doloser Handlungen (Verstöße)

Rz. 430 [Autor/Zitation] Abs. 1 Satz 3 fordert, dass die Prüfung so anzulegen ist, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die in Satz 2 aufgeführten Bestimmungen, die sich auf die Darstellung des sich nach § 264 Abs. 2 ergebenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KapGes. wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden. Verstöße iSd. Ab...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Risikoanalyse bei der Einfü... / 3 Vorbereitende Maßnahmen, Scoping

Der Praxishinweis betont an verschiedenen Stellen, dass das innerbetriebliche Kontrollsystem zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten (so im Anwendungserlass zu § 153 AO) = TCMS angemessen sein muss. § 38 EGAO spricht zwar nicht explizit von einer Angemessenheit des Steuerkontrollsystems, allerdings ist unbestritten, dass die Wirksamkeit des Kontrollsystems dessen Angemessen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufwendungen / 1.1.2 Ausgaben betreffen die Finanzierungsrechnung

Ausgaben hingegen betreffen nur den Bereich der Finanzierungsrechnung. Hierzu gehören Zahlungsvorgänge (Abfluss von Zahlungsmitteln) und das Entstehen von Verbindlichkeiten. Betriebswirtschaftlich spricht man von einer Ausgabe, wenn ein Unternehmer den Bezug von Gütern oder Dienstleistungen bar aus der Kasse, durch Banküberweisung oder durch Eingehen einer Verbindlichkeit (K...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.9 Betriebsstätten-ABC

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Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Organisation des Nachhaltig... / 7 Mit Nachhaltigkeit steuern: Daten zur Überwachung und Steuerung einsetzen

Um Nachhaltigkeitsleistungen und -aktivitäten transparent zu machen und steuernd eingreifen zu können, sind Daten essenziell. Daten zu den unterschiedlichen Nachhaltigkeitsthemen müssen bereitgestellt, plausibilisiert, ausgewertet und genutzt werden. Während im Rechnungswesen und Controlling seit Jahrzehnten Strukturen, Prozesse und Expertise entwickelt und immer weiter ausg...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Benchmarking / 2.2 Die richtigen Fragen

Fragen sind ein wichtiger Baustein im Rahmen des Benchmarkings. Insbesondere gilt es, folgende Fragen zu beantworten: Schwachpunkte: Sind Schwächen bekannt, zum Beispiel hohe Abbruchquote in bestimmten Kursen, Beschwerden bei bestimmten Angeboten, unzufriedene Mitglieder in bestimmten Bereichen, lange Wartezeiten bei der Aufnahme neuer Mitglieder, fehlende Kompetenzen von Übu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Dienstleistungen (Verrechnu... / 1 Systematische Einordnung

Konzerninterne Dienstleistungen stellen in vielen Unternehmensgruppen ein erhebliches internes Transaktionsvolumen dar. Daher hinterfragen Finanzverwaltungen sowohl der leistungserbringenden als auch der empfangenden Gesellschaften häufig, welche Leistungen tatsächlich erbracht werden, wer Nutznießer ist, welche Aufwendungen dafür angefallen sind und wie die Leistungen letzt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenskrise V: Sanier... / 2.3 Instrumente des Forderungsmanagements

Zur Freisetzung von gebundenem Kapital, d. h. zur Liquiditätsbeschaffung, können ferner die Instrumente des Forderungsmanagements genutzt werden: Als Factoring wird hierbei der laufende Verkauf von kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an eine Factoring-Gesellschaft (Factor) bezeichnet. Durch echtes oder unechtes Factoring wird der Zahlungsmittelrückfluss b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenskrise I: Begrif... / 4 Literaturtipps

Bieg, H./Kussmaul, H.: Investitions- und Finanzierungsmanagement, Bd. 3: Finanzwirtschaftliche Entscheidungen, München 2000. Brühl, V./Lerche, N.: Financial Restructuring, in: Unternehmensrestrukturierung: Strategien und Konzepte, hrsg. von V. Brühl und B. Göpfert, Stuttgart 2004, S. 183-208. Coenenberg, A./Fischer, T. M.: Ansatzpunkte des Turnaround-Managements im Unternehmen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Dienstleistungen (Verrechnu... / 2 Inhalt

Dienstleistungen müssen tatsächlich erbracht und benötigt worden sein. Das bloße Angebot in einer multinationalen Unternehmensgruppe genügt nicht. Dienstleistungen sind grundsätzlich nur dann entgeltfähig (Tz. 7.6. – 7.8. der OECD-TPG), wenn ein unabhängiger Dritter als Leistender dazu bereit wäre, diese Dienstleistung gegen Entgelt zu erbringen, und ein unabhängiger Dritter ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 1 Der Kontenrahmen als Grundlage des Rechnungswesens

Das betriebliche Rechnungswesen hat die Aufgabe, sämtliche Zahlungseingänge und Güterbewegungen durch systematische Erfassung zu dokumentieren (Buchführung) und daraus die Erstellung des Jahresabschlusses am Bilanzstichtag zu ermöglichen. Darüber hinaus hat das betriebliche Rechnungswesen die Grundlagen für das Controlling zu liefern, die Wirtschafts- und Finanzplanung, die K...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorwort zur 10. Auflage des Kommentars zum Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft

Seit Jahrzehnten ist in der Wohnungswirtschaft der "Kommentar zum Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft" ein unverzichtbares Standardwerk. Ursprünglich von Dr. Luzian Sarkowski und Henry Zwanck im Jahr 1978 erstellt, bedurfte es mit Sicht auf die veränderten Bedingungen für das Rechnungswesen, insbesondere die Harmonisierung des Deutschen Bilanzrechtes im Rahmen des Bilanzrich...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 1.2 Der Kontenplan des einzelnen Wohnungsunternehmens

Der Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft ist aber nur das allgemeine Grundgliederungsgerüst für das Rechnungswesen der Branche. Er wird unternehmensindividuell durch den Kontenplan ausgefüllt. Der Kontenplan stellt das auf die Bedürfnisse des einzelnen Unternehmens zugeschnittene Gliederungskonzept dar, das auf dem Kontenrahmen basiert, aber je nach Geschäftstätigkeit und Umf...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 1.1 Der Kontenrahmen als Grundlage der Buchführung

Ein Kontenrahmen stellt das Ordnungsprinzip für die Buchführung dar. Der Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft berücksichtigt dementsprechend die besonderen Gliederungsvorschriften der Wohnungsunternehmen einerseits und die betrieblichen Abläufe in den Haupttätigkeitsbereichen von Wohnungsunternehmen andererseits. Der Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft hat eine lange Traditio...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8090 Pachtaufwendungen

Hierunter sind die Entgelte für die Anpachtung von Wohnanlagen, gewerblichen und anderen Baulichkeiten zu erfassen. Die Pachtobjekte werden vom Wohnungsunternehmen im eigenen Namen für eigene Rechnung bewirtschaftet, wobei die hieraus erzielten Erträge und anfallenden Bewirtschaftungskosten im Rechnungswesen wie die Erträge und Aufwendungen für eigene Objekte zu behandeln si...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter von Wohnungseigentum / 2.9.6.4 Weiterbildungsinhalte

Inhaltlich richtet sich die Fortbildungspflicht nach den Maßgaben der Anlage 1 Buchstabe B zu § 15b Abs. 1 MaBV. Für Wohnimmobilienverwalter sind insoweit folgende Inhalte vorgesehen: Grundlagen der Immobilienwirtschaft (u. a. Abgrenzung Facility Management/Gebäudemanagement, relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich sowie Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereic...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung (WEG) / 2.1.4.2 Wirtschaftliche Trennung der einzelnen Häuser

Bei Untergemeinschaften mit eigenen Beschlusskompetenzen kommt es maßgeblich darauf an, wie weit die Beschlusskompetenz reicht. Hier hat der BGH für Klarheit gesorgt, dass stets die Kosten der Gesamtgemeinschaft zu berücksichtigen sind.[1] Musterklausel: Regelung in der Gemeinschaftsordnung Bei Angelegenheiten, die ausschließlich einer bestimmten Untergemeinschaft zuzuordnen ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter von Wohnungseigentum / 2.4.1 Betroffener Personenkreis

Grundsätzlich sind von den Regelungen der Zertifizierung sämtliche Verwalter betroffen, egal in welcher Rechtsform das Verwaltungsunternehmen geführt wird. Allerdings sieht § 7 ZertVerwV bereits einen Katalog von Personen vor, die einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind und sich auch ohne entsprechende Prüfung als zertifizierte Verwalter bezeichnen dürfen. Hierbei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter von Wohnungseigentum / 2.9.1 Betroffene

Nach § 34c Abs. 2a Satz 1 GewO sind die Wohnimmobilienverwalter verpflichtet, sich weiterzubilden. Das Gleiche gilt entsprechend für unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende beschäftigte Personen. Verwalter Da die Weiterbildungspflicht in erster Linie den Gewerbetreibenden selbst trifft, ist zunächst der Verwalter fortbildungsverpflichtet. Bekanntlich wer...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... / 5 Buchmäßige Behandlung von Geschäftsvorfällen bei wirtschaftlicher und technischer Baubetreuung

Die Baubetreuung – sei sie technischer und/oder wirtschaftlicher Art – wird im fremden Namen für fremde Rechnung durchgeführt. Obwohl die Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit der Baubetreuung auch im Rechnungswesen des Wohnungsunternehmens mit erfasst werden können, ist dies in aller Regel nicht empfehlenswert. In der Praxis hat sich die Erfassung der Geschäftsvorfälle getr...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 1.3 Weitere Funktionen des Kontenrahmens

Der Kontenrahmen ist eine wichtige Grundlage für die betriebsinterne Betriebsabrechnung und Kalkulation. Die dabei erforderliche Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung kann dabei auch über die im Kontenrahmen vorgesehene Klasse 5 abgewickelt werden. Darüber hinaus bildet der Kontenrahmen eine wesentliche Grundlage für den Betriebsvergleich. Sowohl der innerbetriebliche als au...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung (WEG) / 8 Rechtsprechungsübersicht (vereinzelt redaktionell angepasst)

Abgrenzungen Eine Durchbrechung des Jährlichkeitsprinzips ist nur hinsichtlich der Heiz- und Warmwasserkosten möglich. Hinsichtlich sämtlicher anderer Abrechnungspositionen verbleibt es bei der Abrechnung nach dem Zufluss-/Abfluss-Prinzip.[1] Abrechnungspflicht Für die Erstellung einer Jahresabrechnung ist nach Inkrafttreten des WEMoG nicht mehr der alte, noch vor Erstellung ab...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 2.2 Das Abschlussgliederungsprinzip

Nach diesem Prinzip, dem grundsätzlich auch der Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft folgt, werden die Klassen nach der Reihenfolge der Positionen der Jahresbilanz und der GuV-Rechnung eingeteilt. Das bedeutet, dass der Kontenrahmen zunächst die Klassen für die Aktivbestände und Passivbestände enthält und sodann in weiteren Klassen die Ertrags- und Aufwandskonten und schließl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aktuelle Konflikte in der U... / 1 Welche Auswirkungen in den einzelnen Bereichen der Buchhaltung bewältigt werden müssen

Der Krieg in der Ukraine hat trotz aller Drohungen und Verhandlungen auf höchster politischer Ebene viele deutsche Unternehmen überrascht. Das hat sich durch die Angriffe der Hamas in Israel und den palästinensischen Gebieten wiederholt, die Reaktionen Israels auf das Verhalten des Irans waren erwartbar. Lieferketten sind zusammengebrochen, Rohstoffe, Zwischenprodukte und Wa...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgesetzbuch / 2.2 SGB IV

Die Vorschriften des SGB IV gelten für die Sozialversicherungszweige, d. h. für die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte sowie für die soziale Pflegeversicherung und weitestgehend auch für die Arbeitsförderung, soweit sich aus den jeweiligen Leistungsgesetzen, d. h. insbesondere aus dem SGB III, SGB V, SGB VI, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 201 Sc... / 2.1.4 Teilnehmer der Schlussbesprechung

Rz. 8 Das Gesetz trifft keine Bestimmungen darüber, wer zur Teilnahme an der Schlussbesprechung berechtigt oder verpflichtet ist. Die Entscheidung über die Person der Teilnehmer liegt daher im Ermessen der Finanzverwaltung bzw. des Stpfl. Aus dem Begriff der Schlussbesprechung ergibt sich allerdings, dass beide Seiten anwesend oder vertreten sein müssen. Des Weiteren setzt e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 200 Mi... / 2.3 Mitwirkungspflichtige Personen (Abs. 1 S. 3)

Rz. 27 Zur Mitwirkung ist in erster Linie der Stpfl. verpflichtet, der aufgrund der Prüfungsanordnung die Prüfung zu dulden hat.[1] Handelt es dabei um eine natürliche Person, sind Mitwirkungsverlangen an diese zu richten. Dies gilt auch bei Minderjährigen, wenn sie über die dafür erforderliche Wahrnehmungs- und Mitteilungsfähigkeit verfügen.[2] Bei juristischen Personen, Pe...mehr