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Grundlagen zum Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft / 1.3 Weitere Funktionen des Kontenrahmens

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Der Kontenrahmen ist eine wichtige Grundlage für die betriebsinterne Betriebsabrechnung und Kalkulation. Die dabei erforderliche Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung kann dabei auch über die im Kontenrahmen vorgesehene Klasse 5 abgewickelt werden.

Darüber hinaus bildet der Kontenrahmen eine wesentliche Grundlage für den Betriebsvergleich.

Sowohl der innerbetriebliche als auch insbesondere der zwischenbetriebliche Vergleich lassen sich besonders günstig durchführen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, und zwar:

– Beständigkeit in den Betriebsleistungsarten eines Unternehmens, d. h. keine Strukturveränderungen
– Geringe Schwankungen im Umfang der Betriebsleistungen eines Unternehmens
– Gleichartigkeit der Betriebsleistungen einer größeren Zahl gleichartiger Unternehmen

All das trifft in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zu. Wohnungsunternehmen sind in der Regel homogen gebildet, ihre Betriebsleistungen sind zwangsläufig so gleichartig, dass kaum Korrekturen bei Betriebsvergleichen notwendig werden.

Der innerbetriebliche Vergleich (Gegenüberstellung von Kosten und Erträgen innerhalb des Unternehmens) in Form eines Zeit- oder Reihenvergleichs ist insbesondere dazu geeignet, den Einfluss von Schwankungen im Arbeitsvolumen, z. B. der Beschäftigungs- oder Umsatzgestaltung, erkennbar werden zu lassen. Im Übrigen zeigt der Zeitvergleich bei einer konstanten Arbeitslage jede Änderung in der Kostenhöhe auf.

Er bietet damit in vielen Fällen oft erst die Möglichkeit, den Ursachen solcher Kostenschwankungen nachzugehen.

Die Entwicklung der Kosten der Verwaltung, die steigende oder fallende Tendenz der Bewirtschaftungskosten – entwickelt aus dem innerbetrieblichen Vergleich – kann bereits wertvolle Hinweise für die Geschäftsleitung liefern.

Ein zusätzliches Hilfsinstrument zum ...

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