Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungsabgrenzung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.3 Aktive und passive Rechnungsabgrenzung i. e. S. (§ 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 und 2)

Rz. 246 Passive Rechnungsabgrenzung: Der Ertrag einer im alten Jahr vereinnahmten Zahlung wird durch einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten in der Schlussbilanz des alten Jahrs neutralisiert und dadurch auf das neue Wirtschaftsjahr übertragen. Voraussetzung ist, dass der Kaufmann die zeitraumbezogene Leistung, für die er die Zahlung erhalten hat, noch zu erbringen hat; nu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.3.4 Höhe der Rechnungsabgrenzung

Rz. 257 Die Bewertung der RAP hat nach der Rspr. nicht nach den Grundsätzen des § 6 EStG zu erfolgen. Vielmehr ist der auszuweisende Betrag aus dem Verhältnis der noch ausstehenden Gegenleistung zur Gesamtleistung zu errechnen.[1] Praxis-Beispiel Höhe der Rechnungsabgrenzung Der Kreditnehmer zahlt als Kreditgebühr einen Teil der Zinsen für die gesamte Darlehenszeit vorweg (Rz....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.3.3 Auswirkungen der Rechnungsabgrenzung

Rz. 255 Verallgemeinernd kann man somit sagen, dass RAP nur bei Miet- und Pachtverhältnissen sowie bei Darlehensverträgen und ähnlichen Verträgen, die eine nach Zeiteinheiten zu bemessende Berechtigung gewähren, denkbar sind (Versicherungsverträge, Zeithonorare etc.). Aber nicht nur für privatrechtliche Rechtsverhältnisse, auch für öffentlich-rechtliche Berechtigungen, die z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.3.2 Für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag

Rz. 248 Voraussetzung ist in jedem Fall, dass der Ertrag oder Aufwand eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag betrifft. Der Grund für diese Beschränkung liegt einerseits in der Befolgung des Gewinnrealisierungsprinzips: Eine Einnahme soll erst dann zum Ertrag werden, wenn die hierfür geschuldete Gegenleistung erbracht ist. Andererseits entspricht die Beschränkung aber auch dem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.2 Regelung im Überblick

Rz. 243 Handels- und Steuerrecht regeln die Rechnungsabgrenzung somit (vgl. Rz. 242) heute, mit Ausnahme der steuerlichen Abgrenzung nach § 5 Abs. 5 S. 3 EStG, im Wesentlichen gleich lautend. Auszuweisen sind transitorische Posten i. e. S., nämlich auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen, au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.3.1 Einnahmen und Ausgaben vor dem Abschlussstichtag

Rz. 247 Einnahmen und Ausgaben vor dem Abschlussstichtag unterliegen der Rechnungsabgrenzungspflicht. Es kommen also nur solche Buchführungsvorgänge infrage, die Einnahme- oder Ausgabecharakter haben, also Zugänge und Abgänge des Betriebsvermögens, und sich – ohne Rechnungsabgrenzung – gewinnmäßig auswirken würden. Es ist nicht erforderlich, dass es sich um Vorgänge des Geld...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.5 Besondere aktive Abgrenzung (§ 5 Abs. 5 S. 3 EStG)

Rz. 258 Nach § 5 Abs. 5 S. 3 EStG sind in der Steuerbilanz als Aktivposten anzusetzen: als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens entfallen, als Aufwand berücksichtigte USt auf am Abschlussstichtag auszuweisende Anzahlungen. Die die Zölle und Verbrauchsteuern betreffende Vorschr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 § 5 EStG war, allerdings nur mit einem einzigen Absatz, bereits im EStG 1949 v. 10.8.1949[1] enthalten. Dabei entsprach S. 1 dem jetzigen Abs. 1 S. 1, S. 2 dagegen dem jetzigen Abs. 6. Durch Gesetz v. 16.12.1954[2] wurde die Vorschrift ab Vz 1955 dahin geändert, dass in S. 1 die Bilanzierung auf Buchführungspflichtige beschränkt wurde, und in S. 2 die Verweisung auf Abs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.3.5 Einzelfälle der Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 257a In folgenden weiteren Fällen sind RAP zu bilden: Bei "Koppelungsgeschäften" wird ein verbilligtes Wirtschaftsgut hingegeben, um eine langfristige Kundenbindung zu erreichen (verbilligte Überlassung von Mobilfunkgeräten bei Abschluss eines längerfristigen Mobilfunkdienstleistungsvertrags; verbilligte Lieferung eines Receivers bei Abschluss eines Pay-TV-Vertrags; verbi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.6 Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 512 Zu den Posten der passiven Rechnungsabgrenzung vgl. Rz. 242ff.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.1 Rechtsentwicklung

Rz. 242 Der Ansatz von Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) in der Bilanz dient der Verlagerung von Aufwand und Erträgen in andere Wirtschaftsjahre als die ihrer Entstehung zum Zweck einer richtigen Periodenabgrenzung. In welchem Umfang Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden dürfen oder müssen, hängt deshalb wesentlich von der jeweiligen Bilanzauffassung ab. Die Ansicht d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.2.4 Fehlender Schuldcharakter

Rz. 349 Soweit die Rückstellung keinen Schuldcharakter aufweist, handelt es sich um eine Aufwandsrückstellung (Rz. 453ff.); sie repräsentiert, ebenso wie die Verbindlichkeitsrückstellungen, einen künftigen Aufwand, es besteht aber keine irgendwie geartete (rechtliche oder wirtschaftliche) Verpflichtung des Unternehmers gegenüber einem Dritten. Es handelt sich i. d. R. um ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.5.3 Zeitpunkt der Passivierung ("wirtschaftliche Verursachung")

Rz. 498 Da in der zu passivierenden Verbindlichkeit die Vermögensminderung zum Ausdruck kommen soll, ist sie zu passivieren, sobald die Vermögensminderung wirtschaftlich verursacht ist. Wirtschaftlich verursacht ist eine Belastung, wenn sie dem abgelaufenen Wirtschaftsjahr zuzuordnen ist (Rz. 352).[1] Dabei ist zwischen rechtlich bereits entstandenen (und noch bestehenden), ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.5.1 Zölle und Verbrauchsteuern auf Gegenstände des Vorratsvermögens

Rz. 259 Als RAP sind nach § 5 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 EStG auf der Aktivseite Zölle und Verbrauchsteuern anzusetzen, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens entfallen. Anlass für die gesetzliche Regelung war das sog. Biersteuer-Urteil des BFH.[1] Danach ist die Biersteuer, die zeitlich mit dem Inverkehrbringen des Biers entsteht, wed...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.2.2 Gewinnausweis nach dem Realisationsprinzip bei schwebenden Verträgen

Rz. 79 Ein schwebender Vertrag liegt vor, wenn bei einem zweiseitig verpflichtenden Vertrag, der auf einen gegenseitigen Leistungsaustausch gerichtet ist, der zur Sach- oder Dienstleistung Verpflichtete seine Leistung noch nicht vollständig erfüllt hat. Sind beide Vertragsparteien zu einer Sach- oder Dienstleistung verpflichtet (Tausch oder tauschähnlicher Vertrag), handelt ...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2.1.2 Vornahme bestimmter Abschreibungen

Rz. 20 Die Rechtsfolgen des § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB setzen – mit Ausnahme der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert – zunächst voraus, dass in Vorjahren bestimmte Abschreibungen vorgenommen worden sind. Wie aus Tab. 1 hervorgeht, kommen insgesamt sechs verschiedene Abschreibungskategorien in Betracht.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Begriff und Aufgaben der Rechnungsabgrenzung

Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Nur durch "Abgrenzung ist es möglich, Ordnung in den Strom der Geschäftsvorfälle zu bringen, so daß sichtbar wird, was sich in den einzelnen Perioden ereignet hat" (Leffson (1987), S. 188). In dieser Aussage von Leffson wird deutlich, worin sich die Einführung des Elements "Abgrenzung" in die handelsrechtliche RL begründet. Ihren Ursprung hat ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Arten der Rechnungsabgrenzung

Rn. 4 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Mit "Rechnungsabgrenzung" wird betriebswirtschaftlich die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben eines UN zur Ermittlung des Periodenerfolgs verstanden. Somit entsteht immer dann ein Bedürfnis zur Bildung von RAP, sofern "Aufwand und Ertrag auf der einen Seite und der Zahlungsvorgang auf der anderen Seite in verschiedene (Abrechnungs-)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Passive Rechnungsabgrenzung

1. Bejahte Tatbestände Rn. 98 Stand: EL 40 – ET: 09/2023mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Aktive Rechnungsabgrenzung

1. Bejahte Tatbestände Rn. 96 Stand: EL 40 – ET: 09/2023mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Begriff, Aufgaben und Arten der Rechnungsabgrenzung

I. Begriff und Aufgaben der Rechnungsabgrenzung Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Nur durch "Abgrenzung ist es möglich, Ordnung in den Strom der Geschäftsvorfälle zu bringen, so daß sichtbar wird, was sich in den einzelnen Perioden ereignet hat" (Leffson (1987), S. 188). In dieser Aussage von Leffson wird deutlich, worin sich die Einführung des Elements "Abgrenzung" in die hand...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Grundtatbestände der aktiven und passiven Rechnungsabgrenzung (§ 250 Abs. 1f.)

I. Ausgaben/Einnahmen vor dem Abschlussstichtag Rn. 62 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Bilanzierungsfähigkeit transitorischer RAP hängt gemäß § 250 Abs. 1f. von drei Voraussetzungen ab (vgl. HdR-E, HGB § 250, Rn. 17), wobei das Vorliegen einer Ausgabe bzw. Einnahme vor dem Abschlussstichtag das erste Prüfungskriterium darstellt. Interpretationsbedürftig sind dabeimehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aktiengesetz 1965

Rn. 12 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Das AktG 1965 nannte in drei Paragrafen die RAP explizit: Rn. 13 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 151 AktG 1965 gab wie § 131 AktG 1937 das Gliederungsschema für die Bil...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Literaturverzeichnis

Rn. 104 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Berndt (1998), Grundsätze ordnungsmäßiger passiver Rechnungsabgrenzung, Wiesbaden. Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf. Coenenberg (2007), Die bilanzielle Behandlung von Handy-Subventionen bei Mobilfunkunternehmen, Wiesbaden. Coenenberg/Haller/Schultze (2021), Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 26. Aufl., Stuttg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Zölle und Verbrauchsteuern (§ 250 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 (a. F.))

Rn. 35 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Abgaben, die nach Maßgabe des Zolltarifs von der Warenbewegung über die Zollgrenze zu erheben sind, werden als Zölle bezeichnet. Verbrauchsteuern fallen an bei der Überführung von Gegenständen aus einem der Besteuerung unterworfenen Bereich, z. B. dem Herstellungsbereich, in einen steuerlich nicht gebundenen Verkehr. Verbrauchsteuern qualifiz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Auflösung transitorischer Rechnungsabgrenzungsposten

Rn. 81 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Bilanzierung transitorischer RAP i. e. S. ist expressis verbis an die in § 250 Abs. 1f. definierten Voraussetzungen gebunden (vgl. HdR-E, HGB § 250, Rn. 62ff.). Über die Auflösung dieser RAP trifft das HGB keine direkte Aussage. Da RAP aber dazu dienen, Aufwendungen und Erträge zu periodisieren, d. h. eine sachgerechte Periodenabgrenzung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Bejahte Tatbestände

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Annäherung der handels- an die steuerrechtlichen Vorschriften

Rn. 30 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der Gesetzgeber begründete die in § 250 Abs. 1 Satz 2 HGB 1985 aufgenommenen Regelungen wie folgt: "Den Kaufleuten soll die Aktivierung der entsprechenden Aufwendungen auch in der Handelsbilanz ermöglicht werden, ohne sie hierzu zu verpflichten" (BT-Drs. 10/4268, S. 99). Diese Vorschrift diente folglich dem Zweck, eine Einheitlichkeit von HB ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Aktivierungsfähigkeit ohne Vorliegen eines Vermögensgegenstands

Rn. 15 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die HB enthält nicht nur VG, sondern auch Posten, die der Aktivseite zurechenbar sind, ohne dass sie die Eigenschaften eines VG aufweisen; dazu gehören die RAP, aktive latente Steuern sowie der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. Bei den Posten der Rechnungsabgrenzung wird eine Ausnahme davon gemacht, dass für die Bilanzie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Aktienrechtsnovelle 1931 und Aktiengesetz 1937

Rn. 9 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Durch die "Aktienrechtsnovelle 1931" wurden erstmals RAP in das aktienrechtliche Gliederungsschema aufgenommen und durch das AktG 1937 beibehalten (vgl. nur Niemann (1987), S. 1f.; überdies Fuchs (1987), S. 153ff., 270ff.; sodann ebenfalls HdJ, Abt. II/9 (2021), Rn. 14ff., und Berndt (1998), S. 67ff., 150ff.). So verlangte das AktG 1937 in § 1...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aufwand/Ertrag nach dem Abschlussstichtag

Rn. 65 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Zweites Kriterium für die Bilanzierungsfähigkeit transitorischer RAP i. e. S. ist die Erfolgswirksamkeit der Ausgaben/Einnahmen nach dem Abschlussstichtag. Dies bedeutet, dass ein Vertragspartner bereits eine Leistung erbracht hat, für die die Gegenleistung des anderen Vertragspartners noch ausstehen muss (vgl. BFH, Urteil vom 11.07.1973, I R...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Überblick

Rn. 26 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Nachdem das AktG 1965 den Ansatz antizipativer RAP nicht zuließ, erlaubte § 250 Abs. 1 Satz 2 HGB 1985 dies gleichwohl für zwei bestimmte Fallkonstellationen, und zwarmehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Ansatzpflicht

Rn. 80a Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Wie bereits zuvor unterstrichen, existiert – unter Verweis auf das Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 Satz 1 – sowohl handels- als auch steuerrechtlich ein Aktivierungs- bzw. Passivierungsgebot für aktive respektive passive RAP, sofern jeweils die Voraussetzungen des § 250 Abs. 1f. bzw. § 5 Abs. 5 Satz 1 EStG kumulativ erfüllt sind. Umge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Kriterium der "Zeitbestimmtheit"

Rn. 70 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die vor dem Abschlussstichtag getätigten Ausgaben bzw. zugeflossenen Einnahmen sind gemäß § 250 Abs. 1f. nur dann als RAP zu bilanzieren, falls sie Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Die Zeitbestimmtheit ist damit die dritte Voraussetzung, von der das Gesetz die Zulässigkeit der Bilanzierung von...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verneinte Tatbestände

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Rechnungsabgrenzungsposten im Überblick

Rn. 20 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Im Zuge des sog. Bilanzrichtlinien-Gesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) wurden die Bilanzierungsvorschriften für den Großteil an Gesellschaftsformen in das HGB 1985 übernommen. Fortan trennt(e) das HGB dabei ausdrücklich zwischen Ansatz- und Bewertungsvorschriften und unterteilt(e) diese weitergehend in solche für alle...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Transitorische Posten im engeren Sinne (§ 250 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 (a. F.))

Rn. 24 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ebenso wie sich dies im Grundsatz auch noch nach aktuellem Rechtsstand darbietet, definierten § 250 Abs. 1 Satz 1 bzw. Abs. 2 HGB 1985 die transitorischen RAP i. e. S., jeweils differenziert nach Aktiv- und Passivseite. In ihrer Formulierung entsprachen sie fast wortwörtlich § 152 Abs. 9 AktG 1965; lediglich die Formulierung änderte sich im Ü...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Abgrenzung der Rechnungsabgrenzungsposten zu anderen Bilanzposten

Rn. 58 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Das in § 246 Abs. 1 kodifizierte Vollständigkeitsgebot, wonach der "Jahresabschluss [...] sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge zu enthalten [hat, d.Verf.], soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist", lässt den Schluss zu, dass RAP einen "Bilanzposten eigener Art" (Bonner HGB-K...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Ausgaben/Einnahmen vor dem Abschlussstichtag

Rn. 62 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Bilanzierungsfähigkeit transitorischer RAP hängt gemäß § 250 Abs. 1f. von drei Voraussetzungen ab (vgl. HdR-E, HGB § 250, Rn. 17), wobei das Vorliegen einer Ausgabe bzw. Einnahme vor dem Abschlussstichtag das erste Prüfungskriterium darstellt. Interpretationsbedürftig sind dabeimehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verneinte Tatbestände

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Bejahte Tatbestände

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Aktivierungsverbot von Aufwendungen für den Abschluss von Versicherungsverträgen

Rn. 13 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Aktivierungsverbot von Aufwendungen für den Abschluss von Versicherungsverträgen in § 248 Abs. 1 Nr. 3 (vormals: § 248 Abs. 3 (a. F.)) wurde durch das Versicherungsbilanzrichtlinie-Gesetz (VersRiLiG) vom 24.06.1994 (BGBl. I 1994, S. 1377ff.) in das HGB eingefügt. Nach der RegB (vgl. BT-Drs. 12/5587, S. 18) wurde durch die jetzt im § 248 A...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bilanzposten eigener Art

Rn. 28 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Mit § 250 Abs. 1 Satz 2 HGB 1985 wurden zwei neue Posten der Rechnungsabgrenzung in die handelsrechtliche Bilanzierung aufgenommen: „Ferner dürfen ausgewiesen werdenmehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Werbung / 7 Über den Bilanzstichtag hinausgehende Werbemaßnahme müssen abgegrenzt werden

In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass z. B. im Jahr 01 eine Werbemaßnahme, bspw. ein Werbespot, in Auftrag gegeben wird, im gleichen Jahr die Rechnung eingeht und die Zahlung erfolgt, aber die Werbemaßnahme noch im nächsten Jahr andauert. Wird die Werbemaßnahme bzw. der Werbespot über den Bilanzstichtag hinaus eingesetzt bzw. werden langfristige Werbeverträge abgesch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Begriffsbestimmung

Rz. 172 [Autor/Stand] Nach Auffassung der Finanzverwaltung zählen zu den Zahlungsmitteln, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und anderen Forderungen (ZGGF) u.a.:[2] Geld, Sichteinlagen, Sparanlagen, Festgeldkonten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen an verbundene Unternehmen (wegen der Behandlung im Rahmen der Verbundvermögensaufstellung, Ansprüche aus Rückdeck...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 4.2.2.1 Allgemeines

Rz. 440 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die bilanzielle Erfassung einer transitorischen Rechnungsabgrenzung ist nicht erlaubt, wenn der zu erfassende Posten nicht den Definitionskriterien eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld genügt. Demgegenüber werden Rechnungsabgrenzungsposten innerhalb des § 250 HGB explizit definiert, allerdings ohne direkt auf die Vermögenswert- oder Verbin...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 4.2.1.1 Überblick

Rz. 427 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS sehen im Vergleich zum HGB keine explizite Definition von Rechnungsabgrenzungsposten vor. Jedoch existiert auch in den IFRS eine systemimmanente Notwendigkeit zur Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten aufgrund des Prinzips der Periodenabgrenzung (accrual accounting). Der Ansatz eines Rechnungsabgrenzungspostens richtet sich nach de...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 4.2.2.2.3.2 Erfassung der Zuwendung

Rz. 448 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine öffentliche Zuwendung ist auf einer systematischen Grundlage GuV-wirksam zu erfassen. Dem matching principle folgend ist die Erfassung über den Periodisierungszeitraum geboten, in dem die Aufwendungen erfasst werden, die durch die Zuwendung kompensiert werden sollen (IAS 20.12). Rz. 449 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei einer Investitionszuw...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 4.3 Synopse

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