Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungsabgrenzung

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Mobiltelefon, verbilligte A... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Erwirbt ein Unternehmer ein Mobiltelefon zum ermäßigten Preis, weil er bei dem Anbieter ein...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Mobiltelefon, verbilligte A... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Rabatt für das Mobiltelefon Rechnungsabgrenzung Ergänzungsbilanzenmehr

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Mobiltelefon, verbilligte A... / 4 Behandlung des Rabatts beim Leistungsempfänger (Kunden): Passiver Abgrenzungsposten

Der Kunde erhält durch die verbilligte Überlassung des Mobiltelefons einen Vermögensvorteil. Gehört das Mobiltelefon zum Betriebsvermögen, fließen dem Kunden Einnahmen zu. Wer bilanziert, hat diesen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag grundsätzlich passiv abzugrenzen. Abschluss eines 2-Jahresvertrags für Mobiltelefon Ein Unternehmer schließt mit der Tele...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Aktivischer Ausweis

Rn. 97 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wählt die Gesellschaft statt der offenen Verrechnung (vgl. HdR-E, GmbHG § 29, Rn. 92ff.) bei noch nicht erfolgter Ausschüttung den aktivischen Ausweis, kommt eine Darstellung weder unter dem Posten "Forderungen und sonstige VG" noch als "RAP" in Betracht, denn den Vorabausschüttungen stehen – von wenigen Ausnahmefällen abgesehen (vgl. HdR-E, ...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 7.2 Rechnungsabgrenzung in der Einnahmen-Überschussrechnung

7.2.1 Zufluss- und Abflussprinzip bei der Einnahmen-Überschussrechnung Rz. 98 Steuerpflichtige, die nicht zur Buchführung und Abschlusserstellung gesetzlich verpflichtet sind und die auch nicht freiwillig Bücher führen und keine Abschlüsse erstellen, können gem. § 4 Abs. 3 EStG als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen. Im Rahmen diese...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 7.1 Rechnungsabgrenzung im unvollständigen Betriebsvermögensvergleich

Rz. 97 Auch wenn die Rechnungsabgrenzungsposten in § 250 HGB und § 5 Abs. 5 Satz 1 EStG geregelt sind, sehen die Einkommensteuerhinweise[1] eine sinngemäße Anwendung des R 5.6 EStR bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG vor. Somit sind die steuerlichen Vorschriften zur Rechnungsabgrenzung auch im Zuge der Gewinnermittlung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben,...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 1.3 Rechnungsabgrenzung im Steuerrecht

Rz. 10 Nach § 5 Abs. 5 EStG sind als Rechnungsabgrenzungsposten anzusetzen: auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (aktive Rechnungsabgrenzungsposten); auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (passive Rechnu...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 6 Praxisrelevante Einzelfragen zur Abbildung der Rechnungsabgrenzung

6.1 Buchtechnische Behandlung der Rechnungsabgrenzungsposten 6.1.1 Vorgehensweise Rz. 89 Zur Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten stehen dem Bilanzierenden buchungstechnisch zwei verschiedene Varianten zur Verfügung.[1] So wird nach der ersten Variante im Zeitpunkt der Zahlung die Erfolgswirkung vollständig erfasst und bspw. die gesamte vorausbezahlte Miete als Mietaufwand g...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 2 Voraussetzungen der Rechnungsabgrenzung

2.1 Grundsätzliches Rz. 24 Die Voraussetzungen für die Aktivierung oder Passivierung von Posten der Rechnungsabgrenzung in der Steuerbilanz sind in § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG kodifiziert und entsprechen den handelsrechtlichen Vorgaben des § 250 Abs. 1 und Abs. 2 HGB. Die Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens ist an das Vorliegen der folgenden kumulativ zu erfüllend...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 6.1 Buchtechnische Behandlung der Rechnungsabgrenzungsposten

6.1.1 Vorgehensweise Rz. 89 Zur Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten stehen dem Bilanzierenden buchungstechnisch zwei verschiedene Varianten zur Verfügung.[1] So wird nach der ersten Variante im Zeitpunkt der Zahlung die Erfolgswirkung vollständig erfasst und bspw. die gesamte vorausbezahlte Miete als Mietaufwand gebucht. Folglich ist im Rahmen der vorbereitenden Abschlussb...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 1.2 Rechnungsabgrenzung im Handelsrecht

Rz. 4 Durch die Rechnungsabgrenzungsposten findet das Periodisierungsprinzip des § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB Anwendung, nachdem Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres unabhängig von ihren jeweiligen Zahlungszeitpunkten zu berücksichtigen sind.[1] Zudem dient die Rechnungsabgrenzung der Erfüllung des Realisationsprinzips. Rz. 5 In § 250 Abs. 1–3 HGB wird die Rechnungsabgrenzu...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 7 Rechnungsabgrenzung außerhalb des vollständigen Betriebsvermögensvergleichs

7.1 Rechnungsabgrenzung im unvollständigen Betriebsvermögensvergleich Rz. 97 Auch wenn die Rechnungsabgrenzungsposten in § 250 HGB und § 5 Abs. 5 Satz 1 EStG geregelt sind, sehen die Einkommensteuerhinweise[1] eine sinngemäße Anwendung des R 5.6 EStR bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG vor. Somit sind die steuerlichen Vorschriften zur Rechnungsabgrenzung auch im Zug...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 6.1.2 Buchungssätze bei aktiven Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 90 Bildung der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten bei vorbereitender Abschlussbuchung (Variante 1): Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten an Aufwandskonto bei laufender Buchung (Variante 2): Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten an Bank (bzw. Kasse) Auflösung der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in späteren Wirtschaftsjahren: Aufwandskonto an Aktiver Rechnungsabgrenzungspostenmehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 6.1.3 Buchungssätze bei passiven Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 91 Bildung der passiven Rechnungsabgrenzungsposten bei vorbereitender Abschlussbuchung (Variante 1): Ertragskonto an Passiver Rechnungsabgrenzungsposten bei laufender Buchung (Variante 2): Bank (bzw. Kasse) an Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Auflösung der passiven Rechnungsabgrenzungsposten in späteren Wirtschaftsjahren: Passiver Rechnungsabgrenzungsposten an Ertragskontomehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 2.1 Grundsätzliches

Rz. 24 Die Voraussetzungen für die Aktivierung oder Passivierung von Posten der Rechnungsabgrenzung in der Steuerbilanz sind in § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG kodifiziert und entsprechen den handelsrechtlichen Vorgaben des § 250 Abs. 1 und Abs. 2 HGB. Die Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens ist an das Vorliegen der folgenden kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen ...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 6.1.1 Vorgehensweise

Rz. 89 Zur Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten stehen dem Bilanzierenden buchungstechnisch zwei verschiedene Varianten zur Verfügung.[1] So wird nach der ersten Variante im Zeitpunkt der Zahlung die Erfolgswirkung vollständig erfasst und bspw. die gesamte vorausbezahlte Miete als Mietaufwand gebucht. Folglich ist im Rahmen der vorbereitenden Abschlussbuchungen jener Teil ...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 7.2.1 Zufluss- und Abflussprinzip bei der Einnahmen-Überschussrechnung

Rz. 98 Steuerpflichtige, die nicht zur Buchführung und Abschlusserstellung gesetzlich verpflichtet sind und die auch nicht freiwillig Bücher führen und keine Abschlüsse erstellen, können gem. § 4 Abs. 3 EStG als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen. Im Rahmen dieser Einnahmen-Überschussrechnung findet das Zufluss- bzw. Abflussprinzip...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 5 Ermittlung der Höhe der Rechnungsabgrenzungsposten

5.1 Grundlagen Rz. 65 Handelsrechtlich sind die Rechnungsabgrenzungsposten zu jedem Bilanzstichtag neu zu berechnen, da sie mangels Qualifikation als Vermögensgegenstand bzw. Schuld keiner Bewertung zugänglich sind.[1] Die Höhe dieser Verrechnungsposten kann demnach nur berechnet werden, weshalb weder Abzinsungen von Rechnungsabgrenzungsposten, sofern sich diese über mehrere ...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 4 Handels- und steuerbilanzielle Sonderfälle

4.1 Unterschiedsbetrag zwischen Ausgabe- und Erfüllungsbetrag bei Verbindlichkeiten Rz. 53 In den Darlehensverträgen unterscheidet sich häufig der Betrag, über den der Darlehensnehmer verfügen kann (Verfügungs-, Ausgabebetrag) von dem Betrag, den er bei Fälligkeit des Darlehens zurückzuzahlen hat (Rückzahlungs-, Erfüllungsbetrag).[1] Bezogen auf den Darlehensnennbetrag, kann ...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 3 Beispiele für transitorische Rechnungsabgrenzungsposten nach Rechtsprechung und Verwaltungsmeinung in ABC-Form

3.1 Voraussetzungen für die Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten liegen vor Rz. 49 Ausbeuteentgelte für Bodenschätze, mit deren Abbau vor dem Bilanzstichtag bereits begonnen wurde,[1] Avalprovisionen für Bürgschaften,[2] Bearbeitungsgebühren für die Bereitstellung eines Kredits,[3] Beiträge für Haftpflichtversicherungen,[4] Bürgschaftsgebühren einschließlich einmaliger ...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 1 Grundlagen

1.1 Einführung Rz. 1 Bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (§§ 4 Abs. 1, 5 EStG) kommt es für die Gewinnauswirkung von Erträgen und Aufwendungen nicht ausschließlich auf den Zeitpunkt der Vereinnahmung oder Verausgabung an. Da der Gewinn zeit- bzw. periodengerecht zu ermitteln ist, sind Einnahmen und Ausgaben, die wirtschaftlich nicht oder nicht nur das Wi...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 1.1 Einführung

Rz. 1 Bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (§§ 4 Abs. 1, 5 EStG) kommt es für die Gewinnauswirkung von Erträgen und Aufwendungen nicht ausschließlich auf den Zeitpunkt der Vereinnahmung oder Verausgabung an. Da der Gewinn zeit- bzw. periodengerecht zu ermitteln ist, sind Einnahmen und Ausgaben, die wirtschaftlich nicht oder nicht nur das Wirtschaftsjahr ...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 2.3 Vorliegen eines Zahlungsvorgangs

Rz. 34 Die Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens setzt einen Zahlungsvorgang voraus. Mangels einer gesetzlichen Definition der verwendeten Begriffe Ausgabe und Einnahme erfolgt eine Auslegung im betriebswirtschaftlichen Sinne, sodass nur solche Zahlungsvorgänge bilanziell abzugrenzen sind, bei denen eine betrieblich veranlasste Minderung bzw. Mehrung des Geldverm...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 6.2 Verrechnungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB

Rz. 92 Eine besondere Ausprägung der bilanzrechtlich gebotenen Einzelbetrachtung, aber auch des Grundsatzes der Bilanzklarheit, ist das sog. Saldierungsverbot, welches in § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB kodifiziert ist, wonach Positionen der Aktivseite nicht mit Positionen der Passivseite verrechnet werden dürfen – entsprechendes gilt auch für Aufwendungen und Erträge bzw. Grundstüc...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 4.2 Zölle und Verbrauchsteuern auf Vorräte

Rz. 61 Das früher in § 250 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a. F. vorzufindende Aktivierungswahlrecht für als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern auf am Abschlussstichtag auszuweisende Gegenstände des Vorratsvermögens wurde durch BilMoG ersatzlos gestrichen. Steuerrechtlich besteht weiterhin nach § 5 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG in diesen Fällen eine Aktivierungspflicht, d...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HGB und EStG

1 Grundlagen 1.1 Einführung Rz. 1 Bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (§§ 4 Abs. 1, 5 EStG) kommt es für die Gewinnauswirkung von Erträgen und Aufwendungen nicht ausschließlich auf den Zeitpunkt der Vereinnahmung oder Verausgabung an. Da der Gewinn zeit- bzw. periodengerecht zu ermitteln ist, sind Einnahmen und Ausgaben, die wirtschaftlich nicht oder nich...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 2.4 Vorliegen der Erfolgswirksamkeit des Vorgangs

Rz. 37 Das richtige Verständnis der Rechnungsabgrenzung erfordert eine eindeutige Unterscheidung zwischen Ausgabe und Aufwand auf der einen sowie Einnahmen und Ertrag auf der anderen Seite. So führen – wie oben beschrieben – Zahlungsvorgänge zu einer betrieblich veranlassten Minderung bzw. Mehrung des Geldvermögens (Rz 34). Voraussetzung für das Vorliegen von Aufwendungen bz...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 6.4 Rechnungsabgrenzungsposten im Datensatz zur elektronischen Übermittlung der Steuerbilanz (E-Bilanz)

Rz. 96 Die generelle Verpflichtung, Steuererklärungen elektronisch an das Finanzamt einzureichen, wurde mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz 2008 eingeführt. Korrespondierend dazu wurde auch die elektronische Übermittlung von Gewinnermittlungsunterlagen in § 5b EStG kodifiziert. Danach hat die elektronische Übermittlung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach ei...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 6.3 Ausweispflicht und Wesentlichkeit

Rz. 93 Sofern die Voraussetzungen des § 250 Abs. 1 und 2 HGB bzw. § 5 Abs. 5 Satz 1 EStG kumulativ erfüllt sind, besteht sowohl handels- als auch steuerrechtlich ein Aktivierungs- bzw. Passivierungsgebot für aktive bzw. passive Rechnungsabgrenzungsposten. Umgekehrt ergibt sich aus dem Gesetzeswortlaut aber auch ein Bilanzierungsverbot für all jene Fälle, die die Voraussetzun...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 7.2.2 Behandlung der Rechnungsabgrenzungsposten beim Wechsel der Gewinnermittlungsart

Rz. 101 Infolge der unterschiedlichen Gewinnermittlungsprinzipien der Einnahmen-Überschussrechnung und des Betriebsvermögensvergleichs und der daraus resultierenden differenzierten zeitlichen Erfassung von Gewinnauswirkungen verschiedener Geschäftsvorfälle kann es beim Übergang zu der jeweils anderen Gewinnermittlungsart zu einer Doppel- oder Nichterfassung von Gewinnauswirk...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 2.2 Vorleistungen aus einem gegenseitigen Vertrag oder aufgrund gesetzlicher Regelungen

Rz. 26 Der Anwendungsbereich der Rechnungsabgrenzungsposten umfasst gegenseitige Verträge, bei denen für eine bestimmte Zeit Leistungen zu erbringen sind, Leistung und Gegenleistung jedoch zeitlich auseinanderfallen.[1] Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Vertrag bereits abgeschlossen ist; es reicht vielmehr aus, dass das Erbringen der Vorleistung in Erwartung seines Z...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 5.1 Grundlagen

Rz. 65 Handelsrechtlich sind die Rechnungsabgrenzungsposten zu jedem Bilanzstichtag neu zu berechnen, da sie mangels Qualifikation als Vermögensgegenstand bzw. Schuld keiner Bewertung zugänglich sind.[1] Die Höhe dieser Verrechnungsposten kann demnach nur berechnet werden, weshalb weder Abzinsungen von Rechnungsabgrenzungsposten, sofern sich diese über mehrere Geschäftsjahre...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 2.5 Kriterium der "bestimmten Zeit"

Rz. 43 Ausgaben und Einnahmen sind nach § 250 Abs. 1 und 2 HGB sowie § 5 Abs. 5 Satz 1 EStG nur auszuweisen, wenn sie Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Sind sie hingegen keinem bestimmten Zeitabschnitt zurechenbar, kommt eine Bilanzierung nicht in Betracht.[1] Dieses Kriterium dient der Objektivierung der Rechnungslegung und d...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 3.1 Voraussetzungen für die Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten liegen vor

Rz. 49 Ausbeuteentgelte für Bodenschätze, mit deren Abbau vor dem Bilanzstichtag bereits begonnen wurde,[1] Avalprovisionen für Bürgschaften,[2] Bearbeitungsgebühren für die Bereitstellung eines Kredits,[3] Beiträge für Haftpflichtversicherungen,[4] Bürgschaftsgebühren einschließlich einmaliger Bearbeitungsgebühr,[5] Diskontspesen bei Teilzahlungsgeschäften,[6] Diskontzinsen und D...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 1.4 Aufgaben der Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 13 Der Anwendungsbereich liegt hauptsächlich auf dem Gebiet solcher gegenseitiger Verträge, bei denen Leistung und Gegenleistung ihrer Natur nach zeitbezogen sind, zeitlich jedoch auseinanderfallen. Das Ziel der Rechnungsabgrenzungsposten ist es in diesen Fällen, die Vorleistung des einen Vertragspartners in das Jahr zu transferieren, in dem die nach dem Vertrag geschuld...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 5.3 Vorgehensweise bei ausgewählten passiven Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 74 Die Bildung und spätere Auflösung passiver Rechnungsabgrenzungsposten muss dazu führen, dass die abgegrenzten Einnahmen Ertrag jener Wirtschaftsjahre werden, in denen der Unternehmer seine Leistungen erbringt, für die er das Entgelt jedoch bereits vereinnahmt hat. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Rechnungsabgrenzung nicht Ausdruck einer betriebswirtschaftlichen,...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 4.3 Umsatzsteuer und Anzahlungen

Rz. 63 Das früher in § 250 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB a. F. vorzufindende Aktivierungswahlrecht für als Aufwand berücksichtigte Umsatzsteuer auf am Abschlussstichtag auszuweisende Anzahlungen wurde ebenfalls durch BilMoG ersatzlos aufgehoben. Steuerrechtlich besteht weiterhin nach § 5 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG in diesen Fällen eine Aktivierungspflicht, der nunmehr – analog zu de...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 1.5 Abgrenzung zu anderen Bilanzposten

Rz. 18 Rechnungsabgrenzungsposten werden in der Vorschrift des § 246 Abs. 1 HGB neben den Vermögensgegenständen und Schulden erwähnt. Daneben führt § 247 Abs. 1 HGB das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten auf. Das HGB klassifiziert demnach Rechnungsabgrenzungsposten nicht als Vermögensgegenstände bzw. Schulden.[1] A...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 5.2 Vorgehensweise bei ausgewählten aktiven Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 70 Bei Ausbeuteverträgen[1] bestimmt sich die Dauer des Rechtsverhältnisses nach der vorhandenen Abbaumenge und der Intensität des Abbaus. Die Abbaumenge kann regelmäßig am Ende des Jahres festgestellt werden. Der Begriff der "bestimmten Zeit" lässt sich somit über die jeweilige Fördermenge definieren. Deshalb sind Vorleistungen aufgrund von Ausbeuteverträgen zum Abbau v...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 3.3 Voraussetzungen für die Bildung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten liegen vor

Rz. 51 Abschlagszahlungen, die die Ansprüche auf Kfz-Vermietung übersteigen,[1] Baukostenzuschüsse bei einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen, empfangen von den Abnehmern,[2] Baukostenzuschüsse zu Hausanschlusskosten bei Versorgungsunternehmen im Rahmen der Entflechtung von Versorgungsunternehmen (Legal Unbundling) bei Anwendung des sog. Verpachtungsmodells; Behandlung der ...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 4.1 Unterschiedsbetrag zwischen Ausgabe- und Erfüllungsbetrag bei Verbindlichkeiten

Rz. 53 In den Darlehensverträgen unterscheidet sich häufig der Betrag, über den der Darlehensnehmer verfügen kann (Verfügungs-, Ausgabebetrag) von dem Betrag, den er bei Fälligkeit des Darlehens zurückzuzahlen hat (Rückzahlungs-, Erfüllungsbetrag).[1] Bezogen auf den Darlehensnennbetrag, kann es sich bei dieser Differenz um ein Abgeld oder ein Aufgeld (Agio) handeln. Der Unt...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 5.4 Vorgehensweise im Fall des Unterschiedsbetrags zwischen Ausgabe- und Erfüllungsbetrag bei Verbindlichkeiten

Rz. 78 Darlehensschulden, bei denen der dem Darlehensschuldner zugefallene Betrag (Ausgabebetrag) niedriger als der Rückzahlungsbetrag ist, sind mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Der Unterschiedsbetrag (Disagio, Damnum, Abschluss-, Bearbeitungs- oder Verwaltungsgebühren[1]) ist steuerlich als Rechnungsabgrenzungsposten auf die Laufzeit des Darlehens zu verteilen.[2] Hande...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 3.4 Voraussetzungen für die Bildung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten liegen nicht vor

Rz. 52 Abschlussgebühr, die die Bausparkasse beim Abschluss eines Bausparvertrags erhält,[1] Abschlusszahlung bei Überlassung von Filmrechten,[2] Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach § 89b HGB,[3] Ausgleichsbetrag von der Bundesmonopolverwaltung für ein Brennrecht nach Abschaffung eines Branntweinmonopols,[4] Ausgleichszahlung dafür, dass der die Zahlung erhaltende Steu...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 3.2 Voraussetzungen für die Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten liegen nicht vor

Rz. 50 Abfüllkosten einer Brauerei,[1] Abraumaufwand bei der Herstellung bestimmter Mineralien,[2] Abzinsungsbetrag bei Zinslosigkeit einer Darlehensforderung,[3] Aufwendungen, die Teil der Herstellungskosten bestimmter Erzeugnisse sind,[4] Agio bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen,[5] Beiträge zu Direktversicherungen,[6] Biersteuer,[7] degressive Raten beim Mobilienleasing,[8...mehr

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Erbbaurecht in Handels- und... / 4.4 Behandlung von Erschließungskosten

Rz. 19 Erschließungskosten sind gem. § 134 Abs. 1 Satz 1 BauGB grundsätzlich vom Eigentümer des betreffenden Grundstücks zu zahlen. Von diesem Grundsatz macht § 134 Abs. 1 Satz 2 BauGB jedoch eine Ausnahme und bürdet diese Verpflichtung dem Erbbauberechtigten auf. Dies betrifft jedoch nur das Rechtsverhältnis zwischen dem Erbbauberechtigten und der beitragsberechtigten Gemei...mehr

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Erbbaurecht in Handels- und... / 4.3.2 Erbbauzinsvorauszahlungen bzw. Einmalbeträge

Rz. 18 Vorauszahlungen oder Einmalbeträge, die an den Erbbauverpflichteten gezahlt werden, sind beim Erbbauberechtigten als Erbbauzinsvorauszahlungen aktiv abzugrenzen und auf die Laufzeit des Erbbaurechts zu verteilen, da sie keine Anschaffungskosten des Grund und Bodens bzw. eines Gebäudes darstellen. Die Aufteilung erfolgt linear.[2] Entsprechend sind solche Zahlungen bei...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Computer, Notebook, Tablet-PC / 9 Wie die Kosten der Garantieerweiterung richtig gebucht werden

Gem. § 255 HGB gehören zu den Anschaffungskosten alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand (z. B. EDV-Hardware) zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Eine Nebenleistung liegt nur vor, wenn sie nur ein Mittel ist, um die...mehr

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Computer, Notebook, Tablet-PC / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Kein Unternehmer oder Freiberufler kommt ohne Computer bzw. Notebook aus. Im ...mehr

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Außenprüfung: Prüfung bei B... / 1.2.1 "Klassische" Prüfungstechniken

Im Rahmen der "klassischen" Prüfungstechniken geht es um die Entscheidung, ob Zahlungen zu einer Bilanzierung, Betriebsausgaben oder Betriebseinnahmen führen, betrieblich oder privat veranlasst sind und welche steuerlichen Folgen sich daraus ergeben. Prüfungsansätze Buchführungmehr

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / 4 Bilanzauffassungen

Der Bilanzierung sollte eine bestimmte Philosophie zugrunde liegen, die naturgemäß nicht nur darin bestehen kann, so zu bilanzieren, dass ein möglichst geringer Gewinn ausgewiesen wird. Abgesehen davon, dass sich eine solche Maxime auf die Dauer nicht durchhalten lässt,[1] könnte das Steuerrecht eine anhaltende Gewinnminimierung, z. B. durch forcierte Abschreibungen, nicht h...mehr