Fachbeiträge & Kommentare zu REACH

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheitsdatenblatt / 4 Bedeutung für den Anwender

Gewerbliche Anwender bzw. "nachgeschaltete Anwender" (nach REACH) müssen Sicherheitsdatenblätter und sonstige Informationen für die Gefährdungsbeurteilung beschaffen (§ 6 Abs. 2 GefStoffV). Es empfiehlt sich, dass Anwender in einem festgelegten Turnus beim Hersteller die aktuelle Version anfordern. Anwender müssen die Sicherheitsdatenblätter auf Fehler, Mängel oder fehlende ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheitsdatenblatt / 1 Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist die zentrale Informationsquelle für einen sicheren Umgang mit Gefahrstoffen im Unternehmen. Erschreckend hoch ist die Zahl fehlerhafter Sicherheitsdatenblätter: Im Rahmen des Projektes REACH-EN-FORCE wird die Umsetzung von REACH regelmäßig überwacht, u. a. auch die Qualität von Sicherheitsdatenblättern. Laut Projekt 6 (2019) war jedes drit...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schwefelkohlenstoff / 1 Anwendungsgebiete

Schwefelkohlenstoff wird hauptsächlich zur Herstellung von Viskosefasern in der Kunstseide- und Zellstoffindustrie eingesetzt. Weitere Anwendungen sind: Herstellung von Vulkanisationsbeschleunigern, Extraktionsmittel für Fette, Öle und Harze, Lösemittel in der IR-Spektroskopie, Bekämpfung der Reblaus im Weinbau (beschränkt zugelassen, s. Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung). Es g...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheitsdatenblatt / 2 Inhalt

Folgende Angaben müssen im Sicherheitsdatenblatt enthalten sein (Art. 31 Abs. 6 1907/2006/EG): Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemisches und des Unternehmens; Mögliche Gefahren Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Erste-Hilfe-Maßnahmen Maßnahmen zur Brandbekämpfung Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Handhabung und Lagerung; Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persö...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Derived No-Effect Level (DNEL) / 1 Verpflichtung nach REACH

Nach Art. 14 der REACH-Verordnung (1907/2006/EG) muss der Hersteller oder Importeur (Lieferant) für jeden registrierungspflichtigen Stoff, den er in Mengen von mehr als 10 t pro Jahr in Verkehr bringen will, eine Stoffsicherheitsbeurteilung (Chemical Safety Assessment – CSA) erstellen. Diese Beurteilung muss im Stoffsicherheitsbericht (Chemical Safety Report – CSR) dokumenti...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Derived No-Effect Level (DNEL) / Zusammenfassung

Begriff Der DNEL (Derived No-Effect Level) ist eine Expositionsgrenze, unterhalb derer man davon ausgeht, dass ein Stoff zu keiner Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit führt. DNELs erlauben die Beurteilung der Gefährdung von Arbeitnehmern oder Verbrauchern durch die Exposition gegenüber Gefahrstoffen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Art. 14 REACH-Verordnung (...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Anwendung von DNEL in der P... / 2.5 Erste Erfahrungen aus der Praxis

Inzwischen ist die Registrierung unter REACH abgeschlossen, wobei alle Stoffe zu registrieren waren, die in Mengen von mehr als 1 t/a in Verkehr gebracht werden sollen. Am 10.12.2020 waren in der ECHA-Datenbank 101.361 Dossiers zu 23.118 Einzelstoffen verzeichnet. Interessant ist die Frage, wie sich die "offiziellen" Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW, MAK) zu den veröffentlichten D...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Anwendung von DNEL in der P... / 3 Zusammenfassung

In den nächsten Jahren werden Hersteller und Importeure von Chemikalien weitere von ihnen in Verkehr gebrachte Stoffe (und Gemische) beurteilen und den nachgeschalteten Anwendern entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen empfehlen. Als Maßstab für die Wirksamkeit dieser Maßnahmen können DNELs dienen. Die empfohlenen Arbeitsschutzmaßnahmen sind gegenüber den nachgeschalteten Anwend...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Anwendung von DNEL in der P... / Zusammenfassung

Überblick Seit mit der Gefahrstoffverordnung vom 23.12.2004 ca. die Hälfte aller früheren MAK- und TRK-Werte zurückgezogen wurde, fehlten der Praxis Bezugsgrößen für zahlreiche Stoffe, anhand derer die Gefährlichkeit oder Ungefährlichkeit von Arbeitsplatzsituationen beurteilt werden kann. Diese Funktion sollten die DNELs (Derived No Effect Level) – zumindest teilweise – über...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Anwendung von DNEL in der P... / 2.2 AGW, DNELs oder beides?

Für ca. 700 Substanzen gibt es in den verschiedenen Industriestaaten bisher herkömmliche Luftgrenzwerte, die von entsprechenden nationalen oder übernationalen Fachgremien erarbeitet wurden. Auch zu diesen Stoffen müssen – soweit sie in Mengen von mehr als 10 t pro Jahr hergestellt oder importiert werden – von den Registranten DNELs erarbeitet und in den Sicherheitsdatenblätte...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Anwendung von DNEL in der P... / 2.4 Lösungsvorschlag

In der Diskussion um herkömmliche Grenzwerte und DNELs kristallisierte sich in der Konferenz eine Zukunftsperspektive heraus, die letztendlich konsensfähig zu sein schien: Beide "Grenzwerttypen" haben ihre Berechtigung: Die große Zahl (mehrere tausend!) von DNELs werden herkömmliche Grenzwerte niemals erreichen können. In all den Fällen, in denen es keine herkömmlich abgeleit...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Anwendung von DNEL in der P... / 2.3 Braucht der Arbeitsschutz überhaupt Grenzwerte?

Außerdem wurde in der Konferenz auch die Meinung vertreten, der Arbeitsschutz benötige überhaupt keine Grenzwerte, da nur in einem verschwindend geringen Teil (weniger als 3 %) von Betrieben überhaupt gemessen würde und von daher Arbeitsplatzgrenzwerte in der Praxis unbedeutend seien. Dem wurde entgegengehalten, dass die Lieferanten für ihre Gefährdungsbeurteilung ermitteln m...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Derived No-Effect Level (DNEL) / 2 Ziel von DNEL

Menschen sollten keinen Stoffkonzentrationen oberhalb des jeweils zutreffenden DNEL ausgesetzt werden. Bestandteil der Stoffsicherheitsbeurteilung ist die Angabe von Schutzmaßnahmen, deren Anwendung dazu führen soll, dass die Beschäftigten bei der jeweiligen Tätigkeit, die (End)Verbraucher von chemischen Produkten bzw. Erzeugnissen bei deren Verwendung oder die Umwelt nicht ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
GHS: Elemente der CLP-Veror... / 2.5 Stoffverzeichnisse

Das frühere EG-Recht kannte 2 Arten der Einstufung und Kennzeichnung: Legaleinstufung nach Anhang I 67/548/EWG, Einstufung und Kennzeichnung nach dem Definitionsprinzip (Anhang VI 67/548/EWG). Auch die CLP-Verordnung enthält in Anhang VI ein Verzeichnis mit Legaleinstufungen, die jetzt als "harmonisierte Einstufung" bezeichnet werden. Darüber hinaus gibt es ein Einstufungs- und...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.1.1 Titel I: Allgemeines

Titel I "Allgemeines" (Art. 1 bis 4) enthält neben Angaben zum Zweck und Geltungsbereich der Verordnung die Begriffsbestimmungen sowie allgemeine Bestimmungen zu den Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungspflichten. Der Geltungsbereich der CLP-Verordnung ist nahezu identisch mit dem der früheren Stoff- und Zubereitungsrichtlinie. Die Verordnung gilt für alle chemischen ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
GHS: Umsetzung durch die CL... / 1 Neuordnung des Chemikalienrechts

Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ist nach REACH das zweite große Projekt der EU zur Modernisierung des Chemikalienrechts. Während sich REACH v. a. mit der Gewinnung von Informationen über chemische Stoffe befasst, regelt die CLP-Verordnung die Übermittlung dieser Informationen an die Verwender vo...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.1.2 Titel II: Gefahreneinstufung

Titel II "Gefahreneinstufung" (Art. 5 bis 16) regelt die Ermittlung und Prüfung von Informationen sowie die Bewertung der Gefahreneigenschaften und die Entscheidung über die Einstufung und Kennzeichnung. Informationsquellen Um zu überprüfen, ob von einem Stoff Gefahren ausgehen, muss der Inverkehrbringer folgende Informationsquellen heranziehen: Daten aus Prüfungen, z. B. nach ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
GHS: Umsetzung durch die CL... / 2.3 Sonderregelungen

Die CLP-Verordnung enthält darüber hinaus zahlreiche Sonderregelungen für die Kennzeichnung bestimmter Produkte. Sie waren früher z. B. in Anhang IX der EG-Stoffrichtlinie oder in den Anhängen IV und V der EG-Zubereitungsrichtlinie geregelt und wurden nun ebenfalls in die CLP-Verordnung übernommen. Neben den inhaltlichen Fragen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.1.7 Titel VII: Allgemeine und Schlussvorschriften

Dieser Titel (Art. 48 bis 62) regelt: jegliche Werbung für als gefährlich eingestufte Stoffe oder Gemische darf nur unter Angabe der Gefahreneigenschaften in der Werbung erfolgen; Lieferanten müssen sämtliche Informationen aufbewahren, die dort im Zusammenhang mit der Einstufung und Kennzeichnung anfallen; die Aufgaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) im Zusammenhang ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.1.6 Titel VI: Zuständige Behörden und Durchsetzung

Dieser Titel (Art. 43 bis 47) regelt: die Benennung der zuständigen Behörden für die Umsetzung der CLP-Verordnung (in Deutschland ist dies die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)), die Einrichtung von nationalen Auskunftsstellen ("Help-Desks"); in Deutschland wurde der bereits bestehende REACH-Help-Desk bei der BAuA mit dem CLP-Help-Desk zusammengeführt (...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.1.5 Titel V: Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis

Schaffung des Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnisses Kap. 1 von Titel V (Art. 36 bis 38) erläutert Hintergründe und die Verfahrensweise bei der Schaffung dieses Verzeichnisses. Stoffe, die früher im Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG enthalten waren, wurden i. d. R. hinsichtlich aller ihrer gefährlichen Eigenschaften eingestuft. Ausgenommen davon waren die etwa 700 Mine...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 2.1.2.3 Rohstoffe: Bewusster Einsatz von Materialien und Chemikalien

In Biberach und Pniewy verlaufen die Druckprozesse i. d. R. ohne den Einsatz von Isopropylalkohole (IPA). Hohe IPA-Emissionen können zu Kopfschmerzen, Übelkeit und Konzentrationsschwächen führen und somit die Gesundheit der Mitarbeitenden in der Druckerei gefährden. Daher sind alle Maschinen, Farben, Druckhilfsstoffe etc. auf einen IPA-freien Druckprozess ausgelegt. Nur in s...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH

Zusammenfassung Begriff REACH steht für eine europäische Verordnung, mit der das Chemikalienrecht in der EU umfassend neu strukturiert wurde. Das Regelwerk besteht aus mehreren Bausteinen, die in der Abkürzung REACH (Registrierung = "Registration", Bewertung = "Evaluation", Zulassung = "Authorisation" und Beschränkung chemischer Stoffe = "Chemicals") zusammengefasst werden. G...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH-Verordnung: Kerninhal... / 1 Erwägungen der REACH-Verordnung und Akteure

Vor Inkrafttreten der REACH-Verordnung[1] war zum einen die Risikobewertung von im Markt befindlichen sog. Altstoffen (vor 1981 bereits auf dem Markt) ein äußerst langwieriges Verfahren, zum anderen war eine einheitliche Bewertung von Alt- und Neustoffen nicht gewährleistet. Daraus ergab sich die Notwendigkeit einer grundlegenden Überarbeitung des Chemikalienrechts, um alle ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH-Verordnung: Kerninhal... / 4.4 REACH und Arbeitsschutz

Die REACH-Verordnung ist keine Arbeitsschutzvorschrift im engeren Sinne: Art. 2 Abs. 4a 1907/2006/EG sagt ausdrücklich, dass die REACH-Verordnung unbeachtet der Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG gilt. Folgt man dem genauen Wortlaut der REACH-Verordnung, ist der nachgeschaltete Anwender verpflichtet, die vom Registranten empfohlenen Maßnahmen zur sicheren Verwendung a...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH-Verordnung: Kerninhal... / 2.2 Bewertung

Die Bewertungsregelungen stehen für die Evaluation nach der REACH-Verordnung. Die Verordnung selbst unterscheidet 2 verschiedene Arten der Bewertung. 2.2.1 Dossierbewertung Die Dossierbewertung (DEv) wird von der ECHA durchgeführt und dient vorwiegend der Qualitätssicherung der Daten und der Vermeidung überflüssiger Tierversuche. Die ECHA prüft zum einen sämtliche eingereichte...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH-Verordnung: Kerninhal... / 4.1 Informationen in der Lieferkette/Sicherheitsdatenblätter

Wie eingangs erwähnt, sieht die REACH-Verordnung umfangreiche Informationspflichten in der Lieferkette vor. Diese Pflichten treffen alle Akteure unter REACH. Obwohl die Regelungen an sich eher allgemeinen Charakter haben, sind sie doch für das Funktionieren des REACH-Systems als Ganzes von entscheidender Bedeutung. Ohne eine funktionierende Kommunikation innerhalb der Liefer...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH-Verordnung: Kerninhal... / Zusammenfassung

Überblick Am 1. Juni 2007 trat die EU-Verordnung 1907/2006/EG zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Kraft. Damit wurde eine umfassende Neuordnung der europäischen Chemikalienpolitik eingeleitet. Ziel ist, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherzustellen, den freien Verkehr von Stoffen im Binn...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH-Verordnung: Kerninhal... / 3.4 Forum

Das Forum ist ein Arbeitsgremium der ECHA zum Austausch von Informationen zur Durchsetzung der REACH-Verordnung. Es koordiniert die Behörden der Mitgliedstaaten, die für die Durchsetzung der Verordnung zuständig sind. Das Forum hat u. a. die Aufgabe, einen möglichst einheitlichen Behördenvollzug der Verordnung in der EU sicherzustellen. Zu diesem Zweck behandelt es vollzugsr...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH-Verordnung: Kerninhal... / 2.2.2 Stoffbewertung

Bei Verdacht auf ein entsprechendes Risiko für die menschliche Gesundheit oder Umwelt kann ein Stoff außerdem einer Stoffbewertung (SEv) unterzogen werden. Die Stoffbewertung wird von den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten durchgeführt. Die für eine Stoffbewertung vorgesehenen Stoffe werden jährlich über einen rollierenden Arbeitsplan (CoRAP) veröffentlicht. Als Folge d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH-Verordnung: Kerninhal... / 4.3 Nationale Auskunftsstelle/Vollzug in Deutschland

Art. 124 Abs. 2 REACH-Verordnung fordert die Einrichtung nationaler Helpdesks. Sie sollen die betroffenen Firmen und Behörden bei der Erfüllung ihrer Pflichten unterstützen. In Deutschland ist für diese Aufgabe die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zuständig. In dieser Funktion hat die Bundesstelle für Chemikalie...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH-Verordnung: Kerninhal... / 3.3 Zulassung und Beschränkung

Eine wichtige Rolle spielt die ECHA auch im Rahmen des Zulassungsverfahrens und bei der Aufnahme oder Änderung von Stoffen in Anhang XVII (Stoffe, die Beschränkungen oder Verboten unterliegen). Neben den Mitgliedstaaten, die Zulassungs- (s. Art. 59 Abs. 3 1907/2006/EG) und Beschränkungsverfahren (s. Art. 69 Abs. 4 1907/2006/EG) einleiten können, kann die Kommission die ECHA ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH-Verordnung: Kerninhal... / 2.1 Registrierung von Stoffen

Das zentrale Element der REACH-Verordnung ist die Registrierungspflicht von Stoffen: Hersteller und Importeure dürfen Stoffe als solche, in Zubereitungen oder in Erzeugnissen, nur dann in der europäischen Gemeinschaft herstellen oder in Verkehr bringen, wenn sie nach den einschlägigen Bestimmungen registriert worden sind (s. Art. 5 "Ohne Daten kein Markt"). Entsprechend dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH / 5 Das Sicherheitsdatenblatt

Die REACH-Verordnung definiert ebenfalls die für das Sicherheitsdatenblatt maßgeblichen Anforderungen (s. Art. 31 und Anhang II REACH-VO). Nach erfolgter Registrierung von chemischen Stoffen wird das Sicherheitsdatenblatt ggf. um einen Anhang ergänzt (sog. "erweitertes Sicherheitsdatenblatt"). In diesem Anhang zum Sicherheitsdatenblatt werden – als Ergebnis des Stoffsicherhe...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH-Verordnung: Kerninhal... / 4.2 Nachgeschalteter Anwender

Den beruflichen Verwendern von Stoffen, in REACH als nachgeschaltete Anwender bezeichnet, widmet die REACH-Verordnung viel Raum. Das ist auch gerechtfertigt, da die nachgeschalteten Anwender eine der Hauptzielgruppen sind, die geschützt werden sollen. So haben nachgeschaltete Anwender das Recht, potenzielle Registranten bei der Registrierung zu unterstützen, indem sie ihre V...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH / Zusammenfassung

Begriff REACH steht für eine europäische Verordnung, mit der das Chemikalienrecht in der EU umfassend neu strukturiert wurde. Das Regelwerk besteht aus mehreren Bausteinen, die in der Abkürzung REACH (Registrierung = "Registration", Bewertung = "Evaluation", Zulassung = "Authorisation" und Beschränkung chemischer Stoffe = "Chemicals") zusammengefasst werden. Gesetze, Vorschr...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH-Verordnung: Kerninhal... / 2.3 Zulassung

Nach der REACH-Verordnung können besonders besorgniserregende Stoffe einem Zulassungsverfahren unterzogen werden. Zulassungspflichtige Stoffe dürfen dann nur noch für die in einem solchen Zulassungsverfahren positiv beschiedenen Verwendungen eingesetzt werden (s. Art. 59 Abs. 1 1907/2006/EG) – man kann auch von einem Komplettverbot mit Erlaubnisvorbehalt sprechen. Diese beso...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH-Verordnung: Kerninhal... / 3 Europäische Chemikalienagentur (ECHA)

3.1 Registrierung und die daraus verfügbaren Informationen Die Europäische Chemikalienagentur (kurz ECHA) ist die zentrale Verwaltungsbehörde, die im Zuge der REACH-Verordnung errichtet wurde. Die ECHA mit Sitz in Helsinki hat ihre Arbeit offiziell am 1.6.2008 aufgenommen und ist seit Mai 2009 mit einer damaligen Personalstärke von etwa 350 Mitarbeitern inzwischen deutlich ge...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH-Verordnung: Kerninhal... / 2 Kerninhalte und derzeitige Umsetzung

2.1 Registrierung von Stoffen Das zentrale Element der REACH-Verordnung ist die Registrierungspflicht von Stoffen: Hersteller und Importeure dürfen Stoffe als solche, in Zubereitungen oder in Erzeugnissen, nur dann in der europäischen Gemeinschaft herstellen oder in Verkehr bringen, wenn sie nach den einschlägigen Bestimmungen registriert worden sind (s. Art. 5 "Ohne Daten ke...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH-Verordnung: Kerninhal... / 4 Wichtige Informationen für die Praxis

4.1 Informationen in der Lieferkette/Sicherheitsdatenblätter Wie eingangs erwähnt, sieht die REACH-Verordnung umfangreiche Informationspflichten in der Lieferkette vor. Diese Pflichten treffen alle Akteure unter REACH. Obwohl die Regelungen an sich eher allgemeinen Charakter haben, sind sie doch für das Funktionieren des REACH-Systems als Ganzes von entscheidender Bedeutung. ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH-Verordnung: Kerninhalte und derzeitige Umsetzung

Zusammenfassung Überblick Am 1. Juni 2007 trat die EU-Verordnung 1907/2006/EG zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Kraft. Damit wurde eine umfassende Neuordnung der europäischen Chemikalienpolitik eingeleitet. Ziel ist, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherzustellen, den freien Verkehr von ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH-Verordnung: Kerninhal... / 2.2.1 Dossierbewertung

Die Dossierbewertung (DEv) wird von der ECHA durchgeführt und dient vorwiegend der Qualitätssicherung der Daten und der Vermeidung überflüssiger Tierversuche. Die ECHA prüft zum einen sämtliche eingereichten Versuchsvorschläge (Testing Proposal Evaluation – TPE), zum anderen werden die eingereichten Registrierungsdossiers auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft (Comp...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH-Verordnung: Kerninhal... / 3.2 Bewertung von Chemikalien und deren Registrierungsdossiers

Ein wesentliches Ziel der REACH-Verordnung ist die Vermeidung unnötiger Tierversuche. Die Agentur prüft und entscheidet daher über entsprechende Versuchsvorschläge (s. Art. 40 1907/2006/EG) und ohne die Zustimmung der ECHA dürfen keine Tierversuche durchgeführt werden. Die ECHA ist auch federführend bei der Dossierbewertung. Bei der Stoffbewertung spielt die ECHA eine eher ad...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH / 1 Registrierung

Jeder Stoff, der in einer Menge von mindestens einer Jahrestonne von einem Hersteller oder Importeur produziert bzw. in die EU eingeführt wird, unterliegt der Registrierungspflicht. Dabei ist jeder Hersteller bzw. Importeur grundsätzlich selbst für die Registrierung des von ihm in Verkehr gebrachten Stoffs verantwortlich. Die betroffenen Unternehmen sind jedoch gehalten, sich...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Stoffsicherheitsbericht

Begriff Der Stoffsicherheitsbericht (Chemical Safety Report – CSR) ist ein unter REACH anzufertigendes stoffspezifisches Dokument, das die Dokumentation der sog. Stoffsicherheitsbeurteilung darstellt. Bei der Stoffsicherheitsbeurteilung werden die schädlichen Wirkungen eines Stoffes ermittelt und ggf. eine Expositionsabschätzung und eine Risikobeschreibung ausgearbeitet. Ei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH-Verordnung: Kerninhal... / 2.4 Beschränkung

Die Liste der im Europäischen Markt geltenden Beschränkungen[1] ist der REACH-Verordnung mit dem Anhang XVII angehängt und findet sich auch auf der Seite der ECHA. Die bereits unter der Beschränkungsrichtlinie (76/769/EWG) geregelten und in Deutschland mit der Chemikalienverbots- und Gefahrstoffverordnung umgesetzten Verbote von Stoffen, wurden mit Wirkung zum 1.6.2009 in de...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH-Verordnung: Kerninhal... / 3.1 Registrierung und die daraus verfügbaren Informationen

Die Europäische Chemikalienagentur (kurz ECHA) ist die zentrale Verwaltungsbehörde, die im Zuge der REACH-Verordnung errichtet wurde. Die ECHA mit Sitz in Helsinki hat ihre Arbeit offiziell am 1.6.2008 aufgenommen und ist seit Mai 2009 mit einer damaligen Personalstärke von etwa 350 Mitarbeitern inzwischen deutlich gewachsen.[1] Die ECHA ist beim Management des REACH-Systems...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH / 4 Beschränkung

Regelungen für die Beschränkung der Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse (sog. "Stoffverbote") sind über Art. 67 ff. in Verbindung mit Anhang XVII der REACH-Verordnung festgelegt.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH / 2 Bewertung

Die Bewertung steht für eine Überprüfung des Registrierungsdossiers durch die Behörden. Man unterscheidet zwischen der sog. "Dossierbewertung" und "Stoffbewertung". Die Dossierbewertung wird von der ECHA durchgeführt und dient vorwiegend der Qualitätssicherung der Daten und der Vermeidung unnötiger Tierversuche. Die ECHA prüft zum einen sämtliche eingereichten Versuchsvorschl...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH / 3 Zulassung

Stoffe, die als besonders besorgniserregend (s. Art. 57 REACH-VO) identifiziert wurden, unterliegen nach Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-Verordnung einer Zulassungspflicht . Für dieses besondere Verbot mit Erlaubnisvorbehalt kommen z. B. krebserzeugende, erbgutverändernde, fortpflanzungsgefährdende (der Kat. 1A/1B) oder persistente Stoffe infrage. Die in Anhang XIV der R...mehr