Fachbeiträge & Kommentare zu REACH

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REACH und Kandidatenstoffe / 3 Ersatz besonders problematischer Stoffe: Die Zulassung unter REACH

Die oben geschilderte Beschränkung hat das Ziel, durch einzelne Auflagen ein unangemessenes Risiko von Stoffen zu vermeiden. Das Verfahren der Zulassung unter REACH geht weiter. Die Zulassung bezieht sich ausschließlich auf Stoffe, die als besonders besorgniserregend identifiziert wurden. Bei ihnen konnte gezeigt werden, dass sie schwerwiegende, nicht rückgängig zu machende ...mehr

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REACH und Kandidatenstoffe / 5 Kommunikationspflichten zu REACH-Kandidatenstoffen

In REACH gibt es 2 unterschiedliche Informationspflichten zu den besonders besorgniserregenden Stoffen: Informationen an die ECHA. Hersteller und Importeure von Erzeugnissen müssen die ECHA informieren, wenn in ihren Erzeugnissen SVHC enthalten sind. Dies gilt ab einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent und einer Gesamtmenge ab 1 Tonne (Art. 7 Abs. 2 1907/2006/EG). Diese V...mehr

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REACH und Kandidatenstoffe

Zusammenfassung Überblick Für produzierende Unternehmen ist es wichtig, dass ihnen ihre Rohstoffe auch mittel- und langfristig zur Verfügung stehen. Bei einer besonderen Gruppe von Stoffen ist dies nicht gesichert: den REACH-Kandidatenstoffen. Sie haben so problematische Eigenschaften, dass vom Gesetzgeber ihr schrittweiser Ersatz vorgesehen ist – sofern bessere Ersatzstoffe ...mehr

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REACH und Kandidatenstoffe / 6 Informationsmöglichkeiten zu REACH-Kandidatenstoffen

Woher weiß ein Unternehmen, ob es Kandidatenstoffe einsetzt? Hier sind 2 Situationen zu unterscheiden: Einsatz von SVHC als Stoffe oder als Bestandteil von Gemischen, Vorkommen von SVHC in Erzeugnissen, die vom Unternehmen verwendet werden. 6.1 SVHC, die als Stoffe oder als Bestandteil von Gemischen eingesetzt werden Zu SVHC, die als solche oder in Gemischen eingesetzt werden, w...mehr

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REACH und Kandidatenstoffe / 2 Eingrenzende Vorgaben für Verwendungen: Beschränkungen unter REACH

Die europäischen Behörden können für Stoffe, von denen ein unangemessenes Risiko für den Menschen oder die Umwelt ausgeht, Beschränkungen aussprechen. Sie können sich auf die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung des Stoffes beziehen. Beschränkungen können begrenzt sein auf die Verwendungen eines Stoffes, von denen ein Risiko ausgeht. Andere Verwendungen desse...mehr

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REACH und Kandidatenstoffe / 5.1 Informationen in der Lieferkette und gegenüber dem Verbraucher

Art. 33 Abs. 1 1907/2006/EG schreibt vor, dass Lieferanten ihre Kunden informieren müssen, wenn in ihren Erzeugnissen besonders besorgniserregende Stoffe, die auf der Kandidatenliste stehen, in Mengen von über 0,1 Gewichtsprozent enthalten sind. Jeder Lieferant muss von sich aus dem Abnehmer des Erzeugnisses die ihm vorliegenden, für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ...mehr

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REACH und Kandidatenstoffe / 6.1 SVHC, die als Stoffe oder als Bestandteil von Gemischen eingesetzt werden

Zu SVHC, die als solche oder in Gemischen eingesetzt werden, wird in den dazu gehörenden Sicherheitsdatenblättern genannt, dass es sich um SVHC handelt. Dadurch ist die Informationsweitergabe vom Stoffhersteller bzw. Importeur zum Formulierer bzw. weiteren nachgeschalteten Anwendern sichergestellt. Im Gefahrstoffkataster des Unternehmens sollten alle gefährlichen Inhaltsstof...mehr

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REACH und Kandidatenstoffe / 1 Hintergrund: Richtungssicherheit im Unternehmen und Stoffe, die problematisch sind

Die langfristige Verfügbarkeit von Rohstoffen ist sehr wichtig für produzierende Unternehmen. Das gilt nicht nur für Energieträger, sondern auch für Prozesschemikalien, für chemische Vorprodukte, für alle Stoffe und Gemische, die in Produktionsverfahren eingesetzt werden. Verschiedene Gründe können dazu führen, dass die Verfügbarkeit der Ausgangsstoffe gefährdet oder nicht me...mehr

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REACH und Kandidatenstoffe / 5.3 Informationen zu SVHC-haltigen Stoffen in Erzeugnissen: Die SCIP-Datenbank

Die Praxis zeigt, dass auch 15 Jahre nach dem Inkrafttreten von REACH die Kommunikation zu SVHC in den Lieferketten nur sehr lückenhaft ist. Daher ist seit dem 5.1.2021 eine weitere gesetzliche Verpflichtung für die Hersteller von Erzeugnissen in Europa dazu gekommen. Die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie – in Deutschland in § 16f Chemikaliengesetz – legt fest, dass Herst...mehr

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REACH und Kandidatenstoffe / 5.2 Was sind "ausreichende Informationen"?

Art. 33 Abs. 1 REACH-VO schreibt vor, dass Lieferanten ihren Kunden "ausreichende" Informationen zu SVHC in ihren Erzeugnissen zur Verfügung stellen müssen, wenigstens aber den Namen des Stoffes. Es wird nicht genauer konkretisiert, was ausreichende Informationen sind. Derzeitige Praxis ist, dass lediglich kommuniziert wird, ob und wenn ja, welche SVHC im Erzeugnis enthalten...mehr

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REACH und Kandidatenstoffe / Zusammenfassung

Überblick Für produzierende Unternehmen ist es wichtig, dass ihnen ihre Rohstoffe auch mittel- und langfristig zur Verfügung stehen. Bei einer besonderen Gruppe von Stoffen ist dies nicht gesichert: den REACH-Kandidatenstoffen. Sie haben so problematische Eigenschaften, dass vom Gesetzgeber ihr schrittweiser Ersatz vorgesehen ist – sofern bessere Ersatzstoffe oder Ersatzverf...mehr

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REACH und Kandidatenstoffe / 6.2 SVHC, die in Erzeugnissen enthalten sind

Für Stoffe oder Gemische ermöglicht die CAS-Nummer eine rasche Beantwortung der Frage, ob ein SVHC vorliegt. Schwieriger ist es, herauszubekommen, ob in Erzeugnissen SVHC enthalten sind. Das können z. B. Schläuche für Armaturen, Dichtungen für Motoren oder Lederteile von Möbeln sein. Zu ihnen gibt es keine Sicherheitsdatenblätter. In den technischen Merkblättern können Infor...mehr

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REACH und Kandidatenstoffe / 7 Ausblick: Aufgabe und Herausforderung Substitution

Unterschiedliche Hilfsmittel stehen inzwischen bereit, um Unternehmen bei der Identifizierung von SVHC zu unterstützen. Wenn in Unternehmen SVHC eingesetzt werden, ist es sinnvoll, umgehend nach Ersatzmöglichkeiten (andere Stoffe/andere Verfahren) zu suchen. Dies entlastet Mensch und Umwelt von problematischen Stoffen. Für das Unternehmen bedeuten diese Schritte auch mehr Ri...mehr

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Asbest – Anforderungen und ... / Zusammenfassung

Überblick Asbest – das Material der 1.000 Möglichkeiten, das Wundermaterial des 20. Jahrhunderts – hat wie wohl kein anderer Stoff den Wechsel vom Wunder zum Albtraum vollbracht. Zwischen etwa den 1960ern bis hin in die frühen 1990er ist es in vielen Häusern verbaut worden. Der Anwendungsbereich umfasst Zusätze als Brandschutz in Putz, Klebern, Zement, Isolierungen und noch ...mehr

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Sicherheitsdatenblatt / Zusammenfassung

Begriff Das Sicherheitsdatenblatt ist die zentrale Informationsquelle für den gewerblichen Anwender gefährlicher Stoffe und Gemische. Es muss v. a. Angaben darüber enthalten, um welchen Gefahrstoff es sich handelt, welche Gefährdungen bestehen und welche Maßnahmen geeignet sind, um Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Inhalt und Struktur legt die REA...mehr

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Sicherheitsdatenblatt / 4 Bedeutung für den Anwender

Gewerbliche Anwender bzw. "nachgeschaltete Anwender" (nach REACH) müssen Sicherheitsdatenblätter und sonstige Informationen für die Gefährdungsbeurteilung beschaffen (§ 6 Abs. 2 GefStoffV). Es empfiehlt sich, dass Anwender in einem festgelegten Turnus beim Hersteller die aktuelle Version anfordern. Anwender müssen die Sicherheitsdatenblätter auf Fehler, Mängel oder fehlende ...mehr

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Warum werden Sicherheitsdat... / 2 FAQs

1) Sind Sicherheitsdatenblätter kostenpflichtig? Nein, sie müssen vom Lieferanten kostenlos in der Landessprache zur Verfügung gestellt werden (Art. 31 Abs. 8 1907/2006/EG). 2) Gibt es Hilfestellungen, wie aus einem Sicherheitsdatenblatt eine Betriebsanweisung wird? Der Anhang zur TRGS 555 enthält ein einfaches Schema dafür. 3) Kann von einem außereuropäischen Lieferanten ein Si...mehr

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Beschaffung von Gefahrstoffen / 3.2 Pflichten des Lieferanten

Lieferant kann nach REACH-Verordnung der Hersteller, Inverkehrbringer (Händler) oder Importeur von Stoffen und Gemischen sein. Er muss Sicherheitsdatenblätter kostenlos in der Landessprache zur Verfügung stellen bzw. übermitteln und zwar "spätestens bei der ersten Lieferung" oder "nach jeder Aktualisierung" (Art. 31 Abs. 8 und 9 1907/2006/EG). Eine Aktualisierung ist erforder...mehr

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Sicherheitsdatenblatt / 1 Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Das Sicherheitsdatenblatt ist die zentrale Informationsquelle für einen sicheren Umgang mit Gefahrstoffen im Unternehmen. Erschreckend hoch ist die Zahl fehlerhafter Sicherheitsdatenblätter: Im Rahmen des Projektes REACH-EN-FORCE wird die Umsetzung von REACH regelmäßig überwacht, u. a. auch die Qualität von Sicherheitsdatenblättern. Laut Projekt 6 war jedes dritte Sicherheit...mehr

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Warum werden Sicherheitsdat... / 1.1 Definition und Hintergrund

Der Lieferant gefährlicher Stoffe oder Gemische muss Sicherheitsdatenblätter erstellen bzw. den Anwendern zur Verfügung stellen. Die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter sind EU-weit gleich und in Art. 31 und Anhang II 1907/2006/EG (REACH-Verordnung) festgelegt. Demnach werden mit den Sicherheitsdatenblättern die "sicherheitsbezogenen Informationen über eingestufte Stoff...mehr

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Sicherheitsdatenblatt / 2 Inhalt

Folgende Angaben müssen im Sicherheitsdatenblatt enthalten sein (Art. 31 Abs. 6 1907/2006/EG): Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemisches und des Unternehmens; Mögliche Gefahren Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Erste-Hilfe-Maßnahmen Maßnahmen zur Brandbekämpfung Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Handhabung und Lagerung; Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persö...mehr

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Betriebsanweisungen für Gef... / 3.1 Informationen beschaffen

Das Sicherheitsdatenblatt ist die wichtigste und ausführlichste Informationsquelle. Sicherheitsdatenblätter müssen für alle eingesetzten gefährlichen Stoffe und Gemische vorliegen. Die Anforderungen an die Inhalte eines Sicherheitsdatenblatts richten sich nach Anhang II 1907/2006/EG (REACH-Verordnung). Die TRGS 220 "Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblätte...mehr

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Beschaffung von Gefahrstoffen / 6 FAQ

1) Wer überprüft die Sicherheitsdatenblätter? Was muss geprüft werden? Gewerbliche Anwender müssen die Sicherheitsdatenblätter auf Fehler, Mängel oder fehlende Angaben hin überprüfen und ggf. ein neues, fehlerfreies und vollständiges Exemplar anfordern bzw. weitere Informationen einholen. I. d. R. besitzt die Fachkraft für Arbeitssicherheit dazu die nötige Fachkunde. 2) Wie ak...mehr

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Beschaffung von Gefahrstoffen / 3.1 Pflichten des gewerblichen Anwenders

Gewerbliche Anwender – nach REACH als "nachgeschaltete Anwender" bezeichnet – müssen Sicherheitsdatenblätter und sonstige Informationen zur Gefährdungsbeurteilung vom Lieferanten beschaffen (§ 6 Abs. 2 GefStoffV). Praxis-Tipp Sicherheitsdatenblätter In der Praxis empfiehlt es sich, mind. alle 2 Jahre die aktuelle Version von Sicherheitsdatenblättern anzufordern, um stets auf d...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH

Zusammenfassung Begriff REACH steht für eine europäische Verordnung, mit der das Chemikalienrecht in der EU umfassend neu strukturiert wurde. Das Regelwerk besteht aus mehreren Bausteinen, die in der Abkürzung REACH (Registrierung = "Registration", Bewertung = "Evaluation", Zulassung = "Authorisation" und Beschränkung chemischer Stoffe = "Chemicals") zusammengefasst werden. G...mehr

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Sichere Verwendung und REAC... / 1 Wer ist ein nachgeschalteter Anwender unter REACH?

Nachgeschaltete Anwender verwenden Stoffe – als solche oder in Gemischen – im Rahmen ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeiten. Sie stellen selbst keine Stoffe her und importieren sie auch nicht. Nachgeschaltete Anwender können in 5 Gruppen eingeteilt werden: Formulierer: Sie stellen aus Stoffen Gemische her, die teilweise von nachfolgenden Formulierern wieder als Roh...mehr

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Sichere Verwendung und REAC... / 2 Welche Aufgaben haben nachgeschaltete Anwender unter REACH?

Nachgeschaltete Anwender können unter REACH 10 unterschiedliche Aufgaben haben. Die ersten 3 davon betreffen alle, die nachfolgenden 7 sind spezifisch für einzelne Untergruppen nachgeschalteter Anwender relevant. Alle nachgeschalteten Anwender müssen ihre besonderen Rollen und Verpflichtungen identifizieren. Alle nachgeschalteten Anwender müssen ihre Lieferanten informieren, w...mehr

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Sichere Verwendung und REAC... / 3 Mit welchen Instrumenten wird unter REACH bewertet und kommuniziert, ob eine Verwendung sicher ist?

Die sichere Verwendung von Chemikalien ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft: gute Kenntnisse zu den Eigenschaften der verwendeten Stoffe und Gemische, gute Kenntnisse zu den Anwendungsbedingungen und zu der Umgebung, in die die Stoffe freigesetzt werden können, gute Kenntnisse zu den Expositionen beim direkten Umgang mit den Stoffen und zu Expositionen, die sich aus der Verw...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH / 5 Das Sicherheitsdatenblatt

Die REACH-Verordnung definiert ebenfalls die für das Sicherheitsdatenblatt maßgeblichen Anforderungen (s. Art. 31 und Anhang II REACH-VO). Nach erfolgter Registrierung von chemischen Stoffen wird das Sicherheitsdatenblatt ggf. um einen Anhang ergänzt (sog. "erweitertes Sicherheitsdatenblatt"). In diesem Anhang zum Sicherheitsdatenblatt werden – als Ergebnis des Stoffsicherhe...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH / Zusammenfassung

Begriff REACH steht für eine europäische Verordnung, mit der das Chemikalienrecht in der EU umfassend neu strukturiert wurde. Das Regelwerk besteht aus mehreren Bausteinen, die in der Abkürzung REACH (Registrierung = "Registration", Bewertung = "Evaluation", Zulassung = "Authorisation" und Beschränkung chemischer Stoffe = "Chemicals") zusammengefasst werden. Gesetze, Vorschr...mehr

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Sichere Verwendung und REACH: Aufgaben für Anwender von Chemikalien

Zusammenfassung Überblick Auf nachgeschaltete Anwender kommen unter REACH neue Aufgaben zu, mit dem Ziel den sicheren Umgang von Stoffen und Gemischen zu gewährleisten, insbesondere eine verstärkte und verbesserte Kommunikation innerhalb der Lieferkette. Dabei wurden nicht nur Informationspflichten vom Lieferanten zu seinem Kunden unter REACH erweitert. Neu ist, dass auch nac...mehr

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Sichere Verwendung und REAC... / Zusammenfassung

Überblick Auf nachgeschaltete Anwender kommen unter REACH neue Aufgaben zu, mit dem Ziel den sicheren Umgang von Stoffen und Gemischen zu gewährleisten, insbesondere eine verstärkte und verbesserte Kommunikation innerhalb der Lieferkette. Dabei wurden nicht nur Informationspflichten vom Lieferanten zu seinem Kunden unter REACH erweitert. Neu ist, dass auch nachgeschaltete An...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH / 1 Registrierung

Jeder Stoff, der in einer Menge von mindestens einer Jahrestonne von einem Hersteller oder Importeur produziert bzw. in die EU eingeführt wird, unterliegt der Registrierungspflicht. Dabei ist jeder Hersteller bzw. Importeur grundsätzlich selbst für die Registrierung des von ihm in Verkehr gebrachten Stoffs verantwortlich. Die betroffenen Unternehmen sind jedoch gehalten, sich...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH / 4 Beschränkung

Regelungen für die Beschränkung der Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse (sog. "Stoffverbote") sind über Art. 67 ff. in Verbindung mit Anhang XVII der REACH-Verordnung festgelegt.mehr

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Sichere Verwendung und REAC... / 3.2 Expositionsszenarien

Expositionsszenarien beschreiben die Bedingungen für die sichere Verwendung von Stoffen, insbesondere die Anwendungsbedingungen und die Risikomanagement-Maßnahmen. Expositionsszenarien werden im Rahmen der Stoffsicherheitsbeurteilung erarbeitet, abhängig vom Einzelfall in einem mehrstufigen Verfahren, und im Stoffsicherheitsbericht dokumentiert. Expositionsszenarien, die sic...mehr

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Sichere Verwendung und REAC... / 5 Expositionsbewertung – wichtig auch für nachgeschaltete Anwender

Sicherer Umgang mit Chemikalien ist das zentrale Anliegen von REACH. Der Umgang mit Chemikalien – Stoffen und Gemischen – sowie daraus hergestellten Erzeugnissen bedeutet meistens auch Exposition, d. h. Kontakt, Berührung von Mensch und Umwelt mit unterschiedlichen Stoffen auf verschiedenen Wegen. Dieser Kontakt kann gewollt sein und bewusst geschehen, z. B. bei Duftstoffen. ...mehr

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Sichere Verwendung und REAC... / 4 Zentrale Aufgabe "Überprüfung der eigenen Verwendungsbedingungen"

Unter REACH teilt der Stoffhersteller/Importeur dem nachgeschalteten Anwender in einem oder mehreren Expositionsszenarien mit, unter welchen Verwendungsbedingungen ein Einsatz der von ihm gelieferten Stoffe sicher ist. Der Registrant berücksichtigt hierbei die von ihm in die Lieferkette eingebrachte Stoffmenge. Die Gesamtexposition durch die Gesamtmenge der eingesetzten Stof...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH / 2 Bewertung

Die Bewertung steht für eine Überprüfung des Registrierungsdossiers durch die Behörden. Man unterscheidet zwischen der sog. "Dossierbewertung" und "Stoffbewertung". Die Dossierbewertung wird von der ECHA durchgeführt und dient vorwiegend der Qualitätssicherung der Daten und der Vermeidung unnötiger Tierversuche. Die ECHA prüft zum einen sämtliche eingereichten Versuchsvorschl...mehr

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Sichere Verwendung und REAC... / 3.3 Sicherheitsdatenblatt

Das Sicherheitsdatenblatt ist und bleibt das zentrale Kommunikationsinstrument in der Lieferkette für industrielle und professionelle Anwender. Es wird unter REACH durch zusätzliche Informationen und ggf. durch Expositionsszenarien erweitert und als "erweitertes Sicherheitsdatenblatt" bezeichnet (in englischer Sprache: "eSDS" = extended safety data sheet). Stoffhersteller mü...mehr

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Sichere Verwendung und REAC... / 3.1 Die Stoffsicherheitsbeurteilung

In der Stoffsicherheitsbeurteilung wird untersucht, unter welchen Bedingungen Stoffe sicher verwendet werden können. Dies erfordert eine Beurteilung der Stoffeigenschaften und der Verwendungen, bei denen Expositionen entstehen. Sie umfasst folgende Schritte (Art. 14 Nr. 3 REACH): die Ermittlung schädlicher Wirkungen auf die Gesundheit des Menschen, die Ermittlung schädlicher Wi...mehr

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REACH / 3 Zulassung

Stoffe, die als besonders besorgniserregend (s. Art. 57 REACH-VO) identifiziert wurden, unterliegen nach Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-Verordnung einer Zulassungspflicht . Für dieses besondere Verbot mit Erlaubnisvorbehalt kommen z. B. krebserzeugende, erbgutverändernde, fortpflanzungsgefährdende (der Kat. 1A/1B) oder persistente Stoffe infrage. Die in Anhang XIV der R...mehr

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Sichere Verwendung und REAC... / 6 Anwendungsbedingungen und Risikomanagement-Maßnahmen

Von den expositionsbestimmenden Größen können einige durch den Stoffverwender beeinflusst werden, andere nicht. Nicht beeinflussbar sind i. d. R. die jeweiligen Stoffeigenschaften und die Eigenschaften der Umgebung, wie z. B. das durchschnittliche Körpergewicht eines Erwachsenen, mit dem in der Stoffsicherheitsbeurteilung gerechnet wird oder die Vorfluterwassermenge, in die ...mehr

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Sichere Verwendung und REAC... / 6.1 Anwendungsbedingungen

Anwendungsbedingungen sind alle Parameter, die während der Herstellung oder der Verwendung eines Stoffes – als solchem oder in einem Gemisch – auftreten und die eine Auswirkung auf die Exposition von Mensch und/oder Umwelt haben können. Zu den Anwendungsbedingungen, die für die Expositionsbeurteilung wichtig sind, gehören: die Dauer und die Häufigkeit der Verwendung, z. B. im ...mehr

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Sichere Verwendung und REAC... / 6.2 Risikomanagement-Maßnahmen

Risikomanagement-Maßnahmen sind alle Handlungen, die während der Herstellung oder der Verwendung eines Stoffes – als solchem oder in einem Gemisch – durchgeführt werden mit dem Ziel, die Exposition von Mensch und/oder Umwelt zu verhindern, zu kontrollieren oder zu verringern. Bei den Risikomanagement-Maßnahmen wird unterschieden zwischen Instruktionen, prozess- bzw. produktbezo...mehr

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Kühlschmierstoffe: Grundlag... / 2.2.4 Verträglichkeit mit dem Menschen

Es wurde bereits angedeutet, dass es blauäugig wäre, zu glauben, dass sich KSS-Rezepturen primär an der Verträglichkeit mit dem Maschinenbediener orientieren. Hier hat sich jedoch in den vergangenen Jahren sehr viel in positiver Richtung getan (auch wenn es immer noch Gegenbeispiele gibt). Durch Initiative der Vereinigungen der KSS-Anwender (VKIS = Verbraucherkreis Industries...mehr

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Kühlschmierstoffe: Grundlag... / 3.1 Informationsermittlung: Inhaltsstoffe und deren Funktion, Tätigkeiten

Was müssen Sie nun alles an Information zusammentragen? Grundsätzlich alles, was der Beantwortung der Frage nach der Gefährdungshöhe dient. Der Umfang ist zu Beginn der Informationsermittlung oft schlecht zu überblicken. Deshalb sind Sie auf der sicheren Seite, wenn systematisch alle im Arbeitsbereich vorhandenen Produkte (= Stoffe und Zubereitungen, auch Werkstoffe!) in For...mehr

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Scaling – Erweiterung des A... / 3.1 Das Tabellen-Kalkulationsblatt "REACH Scale"

Inzwischen gibt es einige Tools, die das Scaling erleichtern sollen. Eine Übersicht hierzu enthält die Scaling-Handlungsanleitung des Umweltbundesamts.[1] Praxis-Tipp Tabellen-Kalkulationsblatt "REACH Scale" verwenden Ein Vergleich der Instrumente zeigt, dass sie unterschiedlich strukturiert sind und außerdem für die gleichen expositionsbestimmenden Größen oft unterschiedliche...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Scaling – Erweiterung des Anwendungsbereichs von Expositionsszenarien unter REACH

Zusammenfassung Überblick Scaling ist für nachgeschaltete Anwender eine attraktive Möglichkeit zu zeigen, dass ihre Verwendungen von den Expositionsszenarien ihrer Lieferanten abgedeckt sind. Der Beitrag erläutert ausführlich anhand von Praxisbeispielen, wie Scaling funktioniert und wie dafür die Arbeitshilfe "REACH Scale" des Umweltbundesamtes eingesetzt werden kann. Darüber...mehr

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Stoffsicherheitsbericht

Begriff Der Stoffsicherheitsbericht (Chemical Safety Report – CSR) ist ein unter REACH anzufertigendes stoffspezifisches Dokument, das die Dokumentation der sog. Stoffsicherheitsbeurteilung darstellt. Bei der Stoffsicherheitsbeurteilung werden die schädlichen Wirkungen eines Stoffes ermittelt und ggf. eine Expositionsabschätzung und eine Risikobeschreibung ausgearbeitet. Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Nachgeschaltete Anwender

Begriff Nachgeschalteter Anwender ist jede natürliche oder juristische Person mit Sitz in der EU, die im Rahmen ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch verwendet. Hersteller, Importeure, Händler oder Verbraucher sind definitionsgemäß keine nachgeschalteten Anwender. Ein sog. "Reimporteur" gilt ebenfalls als nachgeschalte...mehr