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Stoffsicherheitsbericht

Dipl.-Umweltwiss. Benedikt Vogt, Dipl.-Ing. Jürgen Knopp
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Begriff

Der Stoffsicherheitsbericht (Chemical Safety Report – CSR) ist ein unter REACH anzufertigendes stoffspezifisches Dokument, das die Dokumentation der sog. Stoffsicherheitsbeurteilung darstellt. Bei der Stoffsicherheitsbeurteilung werden die schädlichen Wirkungen eines Stoffes ermittelt und ggf. eine Expositionsabschätzung und eine Risikobeschreibung ausgearbeitet. Einen Stoffsicherheitsbericht müssen Registrierungspflichtige anfertigen, die einen Stoff in einem Umfang von 10 Tonnen oder mehr pro Jahr herstellen oder importieren. Der Stoffsicherheitsbericht ist Teil des Registrierungsdossiers, das der Registrierungspflichtige im Rahmen seiner Registrierung bei der ECHA einreichen muss. Jeder Registrant, der eine Stoffsicherheitsbeurteilung durchführen muss, ist dazu verpflichtet, seinen Stoffsicherheitsbericht auf dem neuesten Stand zu halten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Rechtsgrundlage für den Stoffsicherheitsbericht ist Art. 14 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung). Das Format für den Stoffsicherheitsbericht wird in Anhang I REACH-Verordnung festgelegt. Für Stoffe, die nur in geringen Konzentrationen in Gemischen eingeführt oder hergestellt werden, ist gemäß Art. 14 Abs. 2 REACH-Verordnung kein Stoffsicherheitsbericht erforderlich. Auch nachgeschaltete Anwender sind unter bestimmten Rahmenbedingungen dazu verpflichtet, einen Stoffsicherheitsbericht zu erstellen. Dies ist nach Art. 37 Abs. 4 REACH-Verordnung dann der Fall, wenn die Verwendung des nachgeschalteten Anwenders von den Bedingungen der im Anhang zum Sicherheitsdatenblatt aufgeführten Expositionsszenarien abweicht oder der Lieferant explizit von der entsprechenden Verwendung abrät. Spezifische Ausnahmetatbestände für die Erstellung eines Stoffsicherheitsberichts durch den nachgesch...

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