Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskosten

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verjährungshemmung nach S 2.

Rn 12 Die Regelung zur Verjährungshemmung in § 771 2 soll dem Gläubiger die notwendige Zeit verschaffen, den nach § 771 1 erforderlichen Vollstreckungsversuch (s Rn 5f) gg den Hauptschuldner zu ermöglichen. Für den Beginn der Verjährungshemmung iSv § 209 ist nach § 771 2 erforderlich, dass der Bürge die Einrede erhebt, sich also erklärt. Dazu kann er nicht gezwungen werden: ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kausalität.

Rn 58 IRd Kausalitätsprüfung eines Schadens wegen einer Amtspflichtverletzung ist zu prüfen, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten des Amtsträgers genommen hätten und wie sich in diesem Falle die Vermögenslage des Verletzten darstellen würde (§ 249 1). Besteht die Pflichtverletzung in einem positiven Tun, muss geprüft werden, wie sich das Vermögen des Verlet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Umfang.

Rn 5 Der Anspruch ist auf den Ersatz des Vertrauensschadens (negatives Interesse) gerichtet. Der Berechtigte ist so zu stellen, wie er stünde, wenn die Willenserklärung nicht abgegeben worden wäre (RGZ 170, 284). Zu ersetzen sind nutzlose Aufwendungen, die im Vertrauen auf die Gültigkeit des Geschäfts erbracht wurden, und der durch den unterlassenen Abschluss eines anderen G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erstattungsanspruch.

Rn 18 Befriedigt ein Gesamtschuldner den Gläubiger, so wandelt sich der Mitwirkungsanspruch um in einen Anspruch auf Ausgleich des Geleisteten, u zwar in Höhe des Teils, den er mehr geleistet hat, als er ggü den anderen Gesamtschuldnern verpflichtet ist (BGH NJW 86, 1097; Hamm NJW 02, 1054), berechnet nach dem fälligen Teil der Gesamtschuld (München MDR 72, 239). Mitbürgen u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzliche Regelverwertung.

Rn 1 Nach Pfandreife (§ 1228 II) erfordert die Verwertung abw von §§ 1233 ff grds einen Duldungstitel (BGHZ 97, 392, 393; BGH NJW-RR 10, 924 Rz 15 u Bürger NotBZ 11, 8 für Gesellschaftsanteil; BGH WM 14, 2058 Rz 10 u. 16, 982 Rz 12 für Pfandrecht an Freistellungsanspruch gg Haftpflichtversicherer, dazu Ganter WuB 15, 86; Maier-Reimer/Webering BB 03, 1630; Nodoushani WM 11, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 1569 beinhaltet keine selbstständige Anspruchsgrundlage. Die Vorschrift normiert den Grundsatz der wirtschaftlichen Eigenverantwortung. Jeder Ehegatte hat nach der Scheidung regelmäßig selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Daneben steht der Grundsatz der nachwirkenden Mitverantwortung des wirtschaftlich stärkeren Ehegatten für den anderen (BVerfG FamRZ 81, 745; BGH F...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sicherbare Ansprüche.

Rn 10 Sicherbar iSd § 650f I 1 sind zunächst alle vertraglichen Vergütungsansprüche des Unternehmers für von ihm zu erbringende Leistungen einschließlich der von ihnen abhängigen Nebenforderungen (insb Zinsen: Frankf BauR 07, 1430 – auch Prozesskosten), die gem § 650f I 1 Hs 2 mit einem Pauschalbetrag von 10 % des sicherungsfähigen Werklohns anzusetzen sind, sofern sie dem G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erblasserschulden.

Rn 5 Erblasserschulden (Nachlassverbindlichkeiten) sind solche Verbindlichkeiten, die der Erblasser noch zu Lebzeiten begründet hat, die vererblich sind (§ 1922 Rn 14 ff). Dabei ist es unerheblich, ob sie auf vertraglicher, außervertraglicher oder gesetzlicher (zivilrechtlicher oder öffentlichrechtlicher) Grundlage beruhen und wann die Folgen eintreten (Rz 2). Ob zu den Erbl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1147 BGB – Befriedigung durch Zwangsvollstreckung.

Gesetzestext Die Befriedigung des Gläubigers aus dem Grundstück und den Gegenständen, auf die sich die Hypothek erstreckt, erfolgt im Wege der Zwangsvollstreckung. Rn 1 Aus § 1147 ergibt sich, dass der Eigentümer keine Zahlung, sondern lediglich Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück schuldet (vgl weiter § 1113 Rn 1); der Gläubiger kann deshalb auch nicht gg eine ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Für den Rechtsbehelf des Schadensersatzes arbeitet das Gesetz mit einer zentralen Norm: § 280 I ist – jedenfalls der Idee nach die einzige – Anspruchsgrundlage für Schadensersatzansprüche aufgrund jeglicher Pflichtverletzungen in Schuldverhältnissen. Die Vorschrift kommt grds unabhängig von der Art der Pflichtverletzung und der Art des Schuldverhältnisses zur Anwendung....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechtsfolgen.

Rn 15 Die Berufung des Erben auf die Dürftigkeit oder Unzulänglichkeit hat nach § 1990 I 2 zur Folge, dass der Erbe den Nachlass zum Zwecke der Befriedigung der Gläubiger im Wege der Zwangsvollstreckung herauszugeben hat. Der Erbe muss die Zwangsvollstreckung in den noch vorhandenen Nachlass dulden und ihn auf Verlangen des Gläubigers bezeichnen (MüKo/Küpper § 1990 Rz 13). V...mehr

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AGS 09/2025, Kostenregelung... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte vor dem LG Wiesbaden Zahlungsansprüche gegen vier Beklagte geltend gemacht, die das LG nach Beendigung des Rechtsstreits in seinem Streitwertfestsetzungsbeschluss auf 73.585,98 EUR bemessen hat. Mit seiner Klage verlangte der Kläger von der Beklagten zu 1) die Zahlung von 21.192,00 EUR. Welche Ansprüche der Kläger gegen die übrigen Beklagten geltend gemacht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abstrakte und konkrete Schadensberechnung (Abs 1).

Rn 3 Voraussetzung für I, der den Anspruch des Darlehensgebers auf Ersatz von Verzugs-, nicht aber anderer Schäden abschließend regelt, ist in jedem Fall, dass sich der Darlehensnehmer mit Zahlungen (Rückzahlung des gesamten Darlehens, Zins- u/o Tilgungsraten, Kosten etc), die er aufgrund eines Verbraucherdarlehensvertrags schuldet, in Verzug befindet (§§ 286f); der Verzugse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Aufgaben des Nachlasspflegers.

Rn 26 Der Wirkungskreis des Nachlasspflegers wird im Anordnungsbeschluss des Nachlassgerichts festgelegt. Er kann sich auf einzelne Aufgaben beschränken (KG NJW 65, 1719). Die idR Erhaltung und Sicherung vorzunehmenden Maßnahmen bestimmen sich weitgehend nach der Zweckmäßigkeit; eine vollständige gesetzliche Regelung ist kaum möglich (Mot V 549). Nicht zu den primären Aufgab...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / a) Allgemeines

Rz. 102 Kommt es im Rahmen der Unfallregulierung auch zu einem gerichtlichen Verfahren, so ist zwischen den zuvor für die außergerichtliche Tätigkeit entstandenen Anwaltskosten und den Anwaltskosten für das gerichtliche Verfahren zu unterscheiden. Rz. 103 Die Anwaltskosten für das gerichtliche Verfahren (Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, ggf. Einigungsgebühr, Auslagenpauschale...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach Abschluss der außergerichtlichen Regulierung bzw. des Rechtsstreits stellt sich die Frage, gegenüber wem und auf welche Weise die anwaltlichen Gebühren geltend zu machen sind. Rz. 2 Dabei sind zum einen die verschiedenen vertraglichen bzw. erstattungsrechtlichen Beziehungen der Beteiligten zu berücksichtigen. Der Anwalt kann sich hinsichtlich seiner Vergütung in er...mehr

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zfs 09/2025, Die dem Kfz-Ha... / V. Kostenlast nach §§ 91, 91a, 93 ZPO und andere Folgen

Zunächst gilt der Grundsatz, dass nach § 91 ZPO die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Erfüllt der Versicherer nach Rechtshängigkeit, so ist die zunächst zulässige und begründete Klage dadurch gegenstandslos geworden und der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt, so dass das Gericht nach § 91a Abs. 1 S. 1 ZPO über die Kosten unter Berücksic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Abs 4: Kosten.

Rn 10 Die Kosten der angeordneten Maßnahme trägt gem IV der Elternteil, der sie verursacht hat. Eine Kostenerstattung vom Kind gem § 1648 kann nicht verlangt werden (Staud/Coester § 1667 Rz 19). Für die Verfahrenskosten gelten aber die §§ 80 ff FamFG.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Kosten.

Rn 12 Über die Verfahrenskosten (§ 3 II GNotKG iVm Anlage 1, Nr. 12215 GNotKG und § 40 GnotKG) entscheidet das Gericht (§ 353 I FamFG; s § 2353 Rn 31). § 81 I 1 FamFG ermöglicht Kostenteilung. Bei unsachgemäßer Behandlung durch das Nachlassgericht besteht Niederschlagungsmöglichkeit gem § 21 I GNotKG.mehr

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zfs 09/2025, Anfall einer E... / 1 Sachverhalt

Die Kläger, die Erwerber einer Eigentumswohnung sind, hatten in dem vor dem LG Kiel geführten Rechtsstreit gegen den Bauträger Ansprüche wegen Mängeln an einem Parkettboden geltend gemacht. Der Parkettboden wurde von der Nebenintervenientin zu 2 als Subunternehmerin der Nebenintervenientin zu 1 verlegt. Letztere hatte als Generalunternehmerin die Wohnung für die Beklagte err...mehr

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AGS 09/2025, Fragen und Lös... / 2. Überprüfung des Anfalls der Umsatzsteuer

Jedoch ist vom Rechtspfleger im Kostenfestsetzungsverfahren trotz der vorliegenden Erklärung nach § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO zu prüfen, ob die geltend gemachte Umsatzsteuer überhaupt angefallen ist. Denn diese Erklärung betrifft ausweislich des Gesetzeswortlautes lediglich die Frage, ob der Erklärende die Umsatzsteuer als Vorsteuer absetzen kann (genau genommen also nicht, ob der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Prozesskostenhilfe.

Rn 18 WEigtümer und die GdW (BGH ZMR 19, 514 Rz 5; ZMR 10, 780) können nach §§ 114 ff ZPO Prozesskostenhilfe erhalten. Die Rechtsverfolgung durch die GdW liegt im allgemeinen Interesse, wenn weder sie selbst noch sämtliche WEigtümer die Kosten aufbringen können (BGH ZMR 19, 514 Rz 11). Kann die GdW darlegen, dass ihr kein Darlehen in der erforderlichen Höhe gewährt würde und...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 1. Nur außergerichtliche Tätigkeit

Rz. 99 Eine Erstattungspflicht des Gegners hinsichtlich der außergerichtlichen Anwaltskosten kann sich mangels analoger Anwendbarkeit von § 91 ZPO nur aus materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen ergeben.[67] Im Bereich der Unfallschadensregulierung kommen gesetzliche oder vertragliche Ansprüche in Betracht. Rz. 100 Vertragliche Ansprüche sind etwa denkbar, wenn der Gegner b...mehr

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AGS 09/2025, Festsetzung de... / I. Sachverhalt

Der Freistaat Bayern hatte die Beklagte, eine Industrie- und Handelskammer in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (IHK), im Wege einer Beleihung mit der Verwaltung der Corona-Hilfen beauftragt. Die IHK forderte durch drei Bescheide von dem Kläger vorläufig bewilligte, aber letztlich mangels Einreichung der Endabrechnung versagte und zurückgeforderte "Ne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB P

Pacht anwendbares Recht Art 4 ROM I 12 Pachtkreditgesetz Vor §§ 1204 ff BGB 10 Pachtsache Beschreibung § 585b BGB 1 Beschreibung durch Sachverständigen § 585b BGB 5 Pachtverhältnis beim Nacherbfall § 2135 BGB 1 Pactum de non petendo Erlassvertrag, Abgrenzung § 397 BGB 7 Paketverträge § 327a BGB 2 Paragraphen ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des BGB. 3D-Druck § 2 ProdHaftG 2 Parkpla...mehr

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AGS 09/2025, Verzinsungsbeg... / I. Sachverhalt

Die Klage des Klägers gegen insgesamt fünf Beklagte war erst- und zweitinstanzlich abgewiesen worden. Die Kosten des Rechtsstreits waren dem Kläger auferlegt worden. Hiernach hatten die durch dieselbe Kanzlei vertretenen fünf Beklagten die ihnen gemeinsam entstandene Anwaltsvergütung einschließlich einer Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV von 1,2 zur Festsetzung angemeldet. D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Rn 23 Einkünfte iSd § 21 I EStG erzielt derjenige, der mit Rechten und Pflichten eines Vermieters Sachen und Rechte iSd § 21 I EStG an andere zur Nutzung gg Entgelt überlässt. Einkünfte sind die Einnahmen abzgl der Werbungskosten. Besondere einkommensteuerrechtliche (und familienrechtliche) Regelungen gelten für Nießbrauch und Wohnrecht sowie für andere ähnliche Nutzungsrechte...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Beamte

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Beamte sind die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beschäftigten der Gebietskörperschaften und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten, Stiftungen einschließlich ihrer Spitzenverbände. Sie werden steuerlich als > Arbeitnehmer behandelt. Das gilt auch für > Richter, Berufssoldaten der > Bundeswehr im In...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Auslegungsvertrag.

Rn 3 Um zeitintensive Streitigkeiten über die Auslegung zu verhindern und die oft erheblichen Verfahrenskosten zu sparen, können die Bedachten einen Auslegungsvertrag schließen, der eine bestimmte Auslegung – allerdings ohne Bindungswirkung für die staatliche Gerichtsbarkeit (Horn ZEV 16, 565) – festschreibt (Fischer ZfPW 23, 62). Er hat zur Folge, dass sich die Parteien sch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB V

Valorismus § 245 BGB 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung § 1631e BGB 1 Vater biologischer § 1747 BGB 2 Vaterschaft § 1592 BGB 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption § 1747 BGB 2; § 1748 BGB 10 nichteheliche ~ § 1748 BGB 10 Vaterschaft; Leibliche ~ § 1686a BGB 1 Vaterschaftsanerkennung § 1594 BGB 1; § 1963 BGB 6 Drittanerkennung § 1599 BGB 8 Form, Widerruf § 1597 BGB 1 Unwirksamkeit § 1598 BGB ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Tod während des Abänderungsverfahrens.

Rn 18 Stirbt der antragstellende Ehegatte während des Abänderungsverfahrens, so endet grds das Verfahren. Die übrigen gem § 52 I iVm § 226 II FamFG antragsberechtigten Beteiligten haben jedoch die Möglichkeit, eine Fortsetzung des Verfahrens zu erreichen. Das Gericht hat sie darauf hinzuweisen, dass das Verfahren nur fortgesetzt wird, wenn sie dies innerhalb einer Frist von ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Durchführung der Ablösung.

Rn 2 Der Ablösende kann den Gläubiger auch durch Hinterlegung oder Aufrechnung befriedigen (§ 268 II). Bei vollständiger Befriedigung erwirbt er die Forderung (§ 268 III) und zugleich die Hypothek (§§ 412, 401); gutgläubiger Erwerb der Einredefreiheit ist ausgeschlossen (BGH NJW 86, 1487 [BGH 12.12.1985 - IX ZR 15/85] m abl Anm Canaris; BGH NJW 97, 190; s § 1157 Rn 3; aA 10....mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 3. Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

Rz. 108 Werden im Kostenfestsetzungsverfahren (§§ 103 ff. ZPO) Gebühren oder Auslagen nicht oder nicht vollständig anerkannt, kann der Kostenfestsetzungsbeschluss angefochten werden. Der statthafte Rechtsbehelf bestimmt sich nach dem Wert des Beschwerdegegenstandes:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Durchsetzung von Rechten aus Bürgschaftsverträgen im Prozess.

Rn 39 Ein Anspruch aus einer Bürgschaft ist in aller Regel – ebenso wie ein Regressanspruch aus § 774 (vgl § 774 Rn 19) – vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen (ggf inkl Prozesszinsen, § 291, Staud/Feldmann § 291 Rz 9). Maßgebend für den Rechtsweg ist die Rechtsnatur des erhobenen Anspruchs aus der Bürgschaft, wie sie sich aus dem tatsächlichen Vorbringen der klag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Bedürftigkeit.

Rn 21 Der berechtigte Ehegatte muss außerstande sein, die Kosten des Rechtsstreits selbst zu tragen. Maßstab hierfür sind nicht §§ 76 FamFG, 114 ff ZPO, sondern die Billigkeit. Ein Kostenvorschuss wird daher nicht erst bei Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts, sondern schon bei Gefährdung des angemessenen Unterhalts geschuldet (Hambg NJW 60, 1768). Ein Vorschussanspru...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 2. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung

Rz. 96 Die abschließende Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren erfolgt gemäß § 63 Abs. 2 GKG, sobald eine Entscheidung über den gesamten Streitgegenstand ergeht oder sich das Verfahren anderweitig erledigt. Diese Festsetzung kann in einem separaten Beschluss oder im Zusammenhang mit der Hauptsacheentscheidung erfolgen. In der Praxis findet sie sich meist am Ende der Entsc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Ein aufwendiges Verfahren der Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz ist sinnlos, wenn keine die Kosten des Verfahrens (§§ 1988 II, 207 InsO) deckende Masse vorhanden ist. Der Erbe die gleiche Wirkung durch Einrede herbeiführen. Als Folge muss er aber den Gläubigern den Nachlass zum Zwecke der Zwangsvollstreckung herausgeben. Der zunächst unbeschränkt haftende Erbe mu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fiktion bei unzureichender Vermögensnutzung.

Rn 40 Dem Berechtigten und dem Verpflichteten sind fiktive Erträge als Einkommen zuzurechnen, wenn sie es unterlassen, ihr Vermögen in zumutbarer ertragbringender Weise zu nutzen oder zu verwerten (BGH FamRZ 15, 1172; FuR 00, 469; Brandbg FuR 15, 112). Dem Betreffenden steht bei der Wahl der Anlageform ein Beurteilungsspielraum zu. Er muss nicht in jedem Fall die Anlageform ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Zwangsversteigerung.

Rn 5 Der Antrag muss bezeichnen, in welcher ›Rangklasse‹ des § 10 ZVG die geltend gemachten Forderungen verfolgt werden (BGH ZMR 08, 724). Ein besonderes Vorrecht gibt § 10 I Nr 2 ZVG. Dieser ermöglicht eine effektive Rechtsdurchsetzung, weil die Hausgeldansprüche den Rechten der nachfolgenden Rangklassen vorgehen (BGH ZMR 19, 423 Rz 13; NJW 18, 1613 Rz 10). Betreibt die GdW...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Scheinehe (Abs 2 Nr 5).

Rn 33 Eine Scheinehe liegt vor, wenn beide Eheleute nur formal geheiratet haben (Zweibr FamRZ 06, 1201), in Wirklichkeit aber eine eheliche Lebensgemeinschaft iSe Verantwortungsgemeinschaft (§ 1353 I 2 Hs 2) ablehnen. Hierbei handelt es sich nicht um einen beeinflussten Eheschließungswillen, sondern die Missbilligung für dessen Motiv. Nach dem Wortlaut ist die Regelung nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1313 BGB – Aufhebung durch richterliche Entscheidung.

Gesetzestext 1Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag aufgehoben werden. 2Die Ehe ist mit der Rechtskraft der Entscheidung aufgelöst. 3Die Voraussetzungen, unter denen die Aufhebung begehrt werden kann, ergeben sich aus den folgenden Vorschriften. Rn 1 Nach der Regelung kann nur eine Ehe gerichtlich aufgehoben werden, die familienrechtlich wirksam zustan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der Erbe haftet für die Nachlassverbindlichkeiten, zu denen nicht nur die Erblasserschulden, also Verbindlichkeiten die noch zu Lebzeiten des Erblassers entstanden sind, sondern auch die Verbindlichkeiten gehören, die erst mit dem Erbfall entstanden sind und mit ihm im Zusammenhang stehen. Der Erbe haftet für diese Verbindlichkeiten zunächst (vorläufig) unbeschränkt, er...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberatungskosten / 5.2 Betriebsausgaben-/Werbungskostenabzug

Steuerberatungskosten, die mit der Ermittlung der Einkünfte zusammenhängen, sind Werbungskosten oder Betriebsausgaben bei der betreffenden Einkunftsart.[1] Steuerberatungskosten i. d. S. sind z. B. Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn die Tätigkeit des Beraters der Ermittlung des Überschusses der Vermietungseinnahmen über die Werbungskosten ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Renten / 8.2 Werbungskosten

Zur Ermittlung der steuerpflichtigen Renteneinkünfte sind vom steuerpflichtigen Teil die mit der Rente zusammenhängenden Werbungskosten abzusetzen. Unabhängig davon, ob mit dem Ertragsanteil oder schrittweise nachgelagert versteuert wird, wird vom steuerpflichtigen Teil der Rente mindestens der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 EUR abgezogen.[1] Der Pauschbetrag ist ein Ja...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Realsplitting: Unterhaltsle... / 6 Besteuerung beim Empfänger

Die Unterhaltszahlungen sind vom Empfänger in dem Umfang als sonstige Einkünfte zu versteuern, in dem sie beim Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können.[1] Bei der Ermittlung der Einkünfte sind von den Einnahmen ggf. Werbungskosten abzuziehen. Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind privat veranlasst und stellen keine (vorweggenommenen) Werbungskoste...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Überblick über Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer außerordentlichen Kündigung

Rz. 6 Eine Kündigung setzt eine wirksame Kündigungserklärung voraus. Dazu gehört, dass sie der Arbeitgeber selbst oder ein dazu Bevollmächtigter ausspricht (s. auch die §§ 174, 180 BGB), dass sie schriftlich erfolgt (§§ 623, 125 Satz 1 BGB) und unbedingt ist.[1] Sie muss dem Empfänger nach §§ 130 ff. BGB zugehen und darf nicht gegen gesetzliche Vorschriften wie etwa §§ 134, ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 94 Übergang... / 2.4 Durchsetzung und Rückübertragung

Rz. 15 Für die gerichtliche Geltendmachung des übergegangenen Unterhaltsanspruchs sind nach Abs. 5 Satz 3 die ordentlichen Gerichte zuständig, da der Unterhaltsanspruch bürgerlich-rechtlicher Natur ist. Zum Nachweis des Forderungsübergangs auf den Sozialhilfeträger genügt hier eine beglaubigte Aufstellung über die gezahlten Leistungen, wobei diese monatlich spezifiziert aufz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 12.3 Steuerliche Rückwirkung der Rechnungsberichtigung

Rz. 154 Das Recht auf Vorsteuerabzug aufgrund der berichtigten – nunmehr ordnungsgemäßen – Rechnung i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG kann grundsätzlich auch für den Besteuerungszeitraum ausgeübt werden, in dem die Rechnung ursprünglich ausgestellt wurde.[1] Diese steuerliche Rückwirkung einer berichtigten Rechnung auf den Zeitpunkt des ursprünglichen Rechnungserhalts...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 222 Neuorga... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 222 regelt die Reduzierung der Anzahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Die Abs. 1 und 2 enthielten die Vorgabe des Gesetzgebers, die Anzahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften auf 9 zu reduzieren und eine Berichtspflicht dazu. Nachdem dies umgesetzt wurde, wurden die Regelungen überflüssig und wurden mit Wirkung v. 17.11.2016 aufgehoben (vgl. Rz. 1). Die ...mehr