Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskosten

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / h) Anerkenntnis, Verzicht, Vergleich; Stundung

Rz. 233 Verfügungen über Forderungen der GdWE – wie die Abgabe eines Anerkenntnisses, die Erklärung eines Verzichtes oder die Zustimmung zu einem (gerichtlichen) Vergleich, sofern mit diesem ein (teilweiser) Verzicht verbunden ist – haben regelmäßig keine untergeordnete Bedeutung für die GdWE und bedürfen im Innenverhältnis eines Beschlusses der Wohnungseigentümer. Rz. 234 Zu...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Auswirkungen auf ein Entziehungsverfahren

Rz. 58 Der Schuldtitel nach § 794 ZPO führt dazu, dass sich die Einleitung des Klageverfahrens erübrigt. Denn der Wohnungseigentümergemeinschaft steht nun ein einfacherer Weg zur Durchsetzung eines Entziehungsanspruches zu. Eine gleichwohl erhobene Klage ist daher mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig. Eine bereits erhobene wird es nachträglich. Sie ist daher für erled...mehr

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Mustertexte / IV. Verwalterbestellung

Rz. 15 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.15: Klageantrag auf Verwalterbestellung Amtsgericht Frankfurt am Main Postfach 10 01 01 60001 Frankfurt am Main Klage in der Wohnungseigentumssache[33] des Wohnungseigentümers Hans Becker, Hohlweg 1, 84000 München, Kläger, – Prozessbevollmächtigter: RA Obermüller, Frankfurt am Main, Gerichtsfach 2002 – gegen die Gemein...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 8. Ansprüche bei Wegfall des Beschlusses nach § 28 Abs. 1 WEG

Rz. 52 Der Erfolg einer Anfechtungsklage hat auf Zahlungspflichten des Anfechtungsklägers nur dann Einfluss, wenn er die Zahlungen bis zur rechtskräftigen Ungültigerklärung des Beschlusses nach § 28 Abs. 1 verweigert hat. Aufgrund des Wegfalls des Beschlusses, ist er nun zur Zahlung nicht mehr verpflichtet.[131] Ein anhängiger Rechtsstreit ist für erledigt zu erklären. Da bi...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / IX. Befriedigung des Gläubigers vor Versteigerungstermin

Rz. 222 Erfüllt der Schuldner die titulierte Forderung, muss der Gläubiger den Versteigerungsantrag zurücknehmen (§ 29 ZVG). Das Gericht hebt sodann das Verfahren – für diesen Schuldner – auf. Die Beschlagnahmewirkungen entfallen mit der Zustellung des Aufhebungsbeschlusses an den Schuldner. Rz. 223 Die Befriedigung des Gläubigers ist nur dann zu berücksichtigen, wenn sie dem...mehr

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Mustertexte / II. Beschlussanfechtung

Rz. 13 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.13: Klageantrag Beschlussanfechtung Amtsgericht Frankfurt am Main Postfach 10 01 01 60001 Frankfurt am Main Klage in der Wohnungseigentumssache[20] des Wohnungseigentümers Hans Becker, Hohlweg 1, 84000 München, Kläger,[21] – Prozessbevollmächtigter: RA Obermüller, Frankfurt am Main, Gerichtsfach 2002 – gegen die Gemein...mehr

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Mustertexte / X. Vollstreckungsantrag

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.21: Vollstreckungsantrag Amtsgericht Frankfurt am Main Postfach 10 01 01 60001 Frankfurt am Main Antrag In der Zwangsvollstreckungssache Der Wohnungseigentümergemeinschaft (GdWE) Goetheallee 10–12, 60300 Frankfurt am Main, vertreten durch die Verwalterin, die Walter GmbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 1. Geringstes Gebot/Mindestbargebot

Rz. 230 Bei einer Versteigerung aus Rangklasse 2 ohne gleichzeitig laufendes Zwangsverwaltungsverfahren umfasst das geringste Gebot (§ 44 ZVG) lediglich die Verfahrenskosten. Ist ein Zwangsverwaltungsverfahren anhängig, fallen in das geringste Gebot weiterhin etwaige Auslagen des die Zwangsverwaltung betreibenden Gläubigers zur Erhaltung und nötigen Verbesserung des Wohnungs...mehr

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Mustertexte / III. Herausgabe von Verwaltungsunterlagen

Rz. 14 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.14: Klageantrag auf Herausgabe von Verwaltungsunterlagen Amtsgericht Frankfurt am Main Postfach 10 01 01 60001 Frankfurt am Main Klage in der Wohnungseigentumssache[26] der Wohnungseigentümergemeinschaft (GdWE) Goetheallee 10–12, 60300 Frankfurt am Main, vertreten durch die Verwalterin, die Walter GmbH, diese vertr...mehr

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Mustertexte / V. Einsichtnahme Beschluss-Sammlung

Rz. 16 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.16: Klageantrag auf Einsichtnahme Beschluss-Sammlung Amtsgericht Frankfurt am Main Postfach 10 01 01 60001 Frankfurt am Main Klage in der Wohnungseigentumssache[37] des Wohnungseigentümers Hans Becker, Hohlweg 1, 84000 München, Kläger, – Prozessbevollmächtigter: RA Obermüller, Frankfurt am Main, Gerichtsfach 2002 – ge...mehr

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Mustertexte / VII. Entziehungsklage

Rz. 18 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.18: Entziehungsklage Amtsgericht Frankfurt am Main Postfach 10 01 01 60001 Frankfurt am Main Klage in der Wohnungseigentumssache[40] der Wohnungseigentümergemeinschaft (GdWE) Goetheallee 10–12, 60300 Frankfurt am Main, vertreten durch die Verwalterin, die Walter GmbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer V. ...mehr

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Mustertexte / VI. Unterlassungsklage

Rz. 17 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.17: Unterlassungsklage Amtsgericht Frankfurt am Main Postfach 10 01 01 60001 Frankfurt am Main Klage in der Wohnungseigentumssache[38] der Wohnungseigentümergemeinschaft (GdWE), Goetheallee 10–12, 60300 Frankfurt am Main, vertreten durch die Verwalterin, die Walter GmbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer ...mehr

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Mustertexte / VIII. Vollstreckungsgegenklage

Rz. 19 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.19: Vollstreckungsgegenklage Amtsgericht Frankfurt am Main Postfach 10 01 01 60001 Frankfurt am Main Klage in der Wohnungseigentumssache[46] des Wohnungseigentümer Hans Becker, Hohlweg 1, 84000 München, Kläger, – Prozessbevollmächtigter: RA Obermüller, Frankfurt am Main, Gerichtsfach 2002 – gegen die Wohnungseigentümer...mehr

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Mustertexte / I. Wohngeldforderung

Rz. 12 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.12: Klageantrag Wohngeldforderung Amtsgericht Frankfurt am Main Postfach 10 01 01 60001 Frankfurt am Main Klage in der Wohnungseigentumssache[14] der Wohnungseigentümergemeinschaft (GdWE) Goetheallee 10–12, 60300 Frankfurt am Main, vertreten durch die Verwalterin, die Walter GmbH, diese vertreten durch ihren Gesch...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 7. Beitragspflicht bei Insolvenz

Rz. 256 Fällt eine Eigentumswohnung in die Insolvenzmasse, so gehören zu den Masseverbindlichkeiten i.S.v. § 55 Abs. 1 Nr. 1 Fall 2 InsO, die gemäß § 53 InsO vorweg zu berichtigen sind, diejenigen Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig geworden sind.[640] Wegen dieser Masseschulden kann die Gemeinschaft der Wohnu...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 5. Ablösung der Forderung in Rangklasse 2 durch Grundbuchgläubiger

Rz. 175 Ein der GdWE nachrangiger Grundbuchgläubiger kann den Verlust seines Rechtes durch Zuschlag (siehe § 52 Abs. 1 ZVG) dadurch verhindern, dass er die bevorrechtigte Forderung der GdWE gemäß § 268 BGB durch Zahlung an die GdWE ablöst. Durch die Zahlung geht die Forderung einschließlich des Vorrechts auf den Ablösenden über (§ 268 Abs. 3 S. 1 BGB, §§ 401, 412 BGB). Rz. 1...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / a) Änderung des ZVG zum 1.7.2007, praktische Auswirkungen

Rz. 147 In Zwangsversteigerungsverfahren nach der bis zum 30.6.2007 geltenden Fassung des ZVG blieb die Immobiliarvollstreckung wegen rückständiger Wohngeldbeiträge in das Wohnungseigentum des Schuldners häufig erfolglos, wenn das Wohnungseigentum des Schuldners bis zur Höhe des Verkehrswertes mit Grundpfandrechten belastet war. Da eine Zwangsversteigerung wegen Wohngeldansp...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: P... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B besteht aus 2 Wohnungseigentümern, K und Y. K bittet B, vertreten allein durch Y, einer Veräußerung seines Wohnungseigentums an einen Z zuzustimmen. Y verweigert die Zustimmung. Er bittet K zunächst um Auskünfte über die finanzielle Situation des Z, zumindest um einen Nachweis des Verdienstes. Da K diese Auskünfte nicht erteilen will...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 3 Materialien und Literatur

Rz. 63 Ausführungsgesetze der Länder zu § 73a Abs. 4 SGG § 9 AGSGG des Landes Baden-Württemberg i. d. F. ab dem 14.1.2014; Art. 5 des Gesetzes zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes und anderer Gesetze v. 14.1.2014, GBl BW 2014, 49. § 3a AG SGG des Landes Sachsen-Anhalt v. 5.12.2014. Rz. 64 Bienert, Der Beschwerdeausschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren und bei Ab...mehr

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Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 1.1 Anwendungsbereich der §§ 183 bis 197a

Rz. 1 Die Vorschriften der §§ 183 bis 197a regeln die Erhebung von Prozesskosten, d. h. der Kosten des Gerichtsverfahrens. Prozesskosten sind die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten. Kosten eines Widerspruchsverfahrens, dessen Durchführung Prozessvoraussetzung war (§ 178 SGG), werden von den Vorschriften mit erfasst. Kosten des Verwaltungsverfahr...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.4.2 Festsetzung des Streitwerts, §§ 36 ff. GKG

Rz. 44 Die Bestimmung und die Festsetzung des Streitwerts ist in §§ 36 bis 65 geregelt. Nach der Grundregel des § 52 Abs. 1 GKG ist die Höhe des Streitwerts in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit nach der sich aus dem Antrag des Klägers ergebenden Bedeutung nach Ermessen zu bestimmen, soweit in § 52 Abs. 2 bis 7 GKG und anderen Vorschriften des GKG nicht an...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschriften der §§ 193 bis 195 regeln, inwieweit ein Beteiligter im Verhältnis der Beteiligten zueinander verpflichtet ist, die eigenen Prozesskosten endgültig zu tragen oder die dem Gegner entstandenen Kosten zu erstatten, und wie dieser prozessuale Kostenerstattungsanspruch geltend zu machen ist. Ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, wonach eine Kostenerstattung zugu...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.1.1 Verfahren bei streitiger Entscheidung, § 193 Abs. 1 Satz 1

Rz. 4 Das Gericht ist nach § 193 Abs. 1 Satz 1, 1. HS von Amts wegen verpflichtet, in jedem Urteil und in jeder einem Urteil gleichstehenden Entscheidung eine Kostenentscheidung von Amts wegen zu treffen. Unter einem Urteil im Sinne des § 193 Abs. 1 Satz 1, 1. HS ist jedes (End)urteil, welches das Verfahren für einen Beteiligten in einer Instanz vollständig erledigt, zu vers...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.5 Kosten eines besonderen Vertreters (§ 72)

Rz. 37 Die Kosten eines besonderen Vertreters sind außergerichtliche Kosten des Beteiligten und nach § 193 Abs. 2 in notwendiger Höhe erstattungsfähig (BSG, Beschluss v. 8.9.1982, 5b BJ 170/02). Rechtsanwälte und Rechtsbeistände, die als besondere Vertreter bestellt sind, können die Gebühren und Auslagen nach dem RVG (§ 1 Abs. 1 Satz 2 RVG) verlangen. Auf den Vergütungsanspr...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 73a ordnet an, dass die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe (§ 114 ff. ZPO) entsprechend für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren gelten, unabhängig davon, ob es sich um ein Verfahren nach § 183 oder § 197a handelt (vgl. zu den Kostensystemen der SGG Kommentierung zu § 183 Rz. 2). Auf die beigefügten ZPO...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.4.2 Beschwerdeverfahren

Rz. 48 Beschwerdeberechtigt sind der Antragsteller und die Staatskasse. Der Gegner des Antragstellers ist im Fall der Stattgabe nicht beschwerdeberechtigt (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 15.4.2011, I-24 W 33/11). Die Beschwerde eines Antragstellers gegen einen die Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnenden erstinstanzlichen Beschluss des Prozessgerichts ist nur eingeschränkt ...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.2 Wirkung der Prozesskostenbewilligung

Rz. 7 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bewirkt die Stundung der rückständigen und der entstehenden Gerichtskosten, die vom Antragsteller zu tragen sind (§ 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). Gerichtskosten i. S. v. § 122 Nr. 1 ZPO sind die Kosten nach dem GKG (vgl. Kommentierung zu § 197a Rz. 8, 28 ff.) und die Kosten des Antragstellers nach § 93 Satz 3 und § 120 Abs. 2 Satz 1 (LSG...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.1.2 Verfahren bei anderweitiger Erledigung, § 193 Abs. 1 Satz 3

Rz. 6 Bei anderweitiger Beendigung des Verfahrens, d. h. ohne instanzbeendende streitige Entscheidung, (z. B. durch die Zurücknahme eines Rechtsbehelfs, ein angenommenes Anerkenntnis, den Abschluss eines Prozessvergleichs, der Abgabe von übereinstimmenden Erledigungserklärungen; zur einseitigen Erledigungserklärung vgl. BSG, Beschluss v. 29.12.2005, B 7a AL 192/05 B) entsche...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.3.8 Umfang der Kostenpflicht, § 162 VwGO

Rz. 92 § 162 VwGO betrifft das Kostenfestsetzungsverfahren. Die Bestimmung regelt, welche Kosten der Beteiligten erstattungsfähig sind, also welche Kosten von dem Kostenschuldner nach Maßgabe der Kostengrundentscheidung zu erstatten sind. Erstattungsfähige Kosten sind die Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und -verteidigun...mehr

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§ 9 Muster / D. Klage

Rz. 17 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.15: Klageschrift wegen Kündigung mit PKH, hilfsweise Beiordnung Fett sind die Textbausteine für die Beantragung von Prozesskostenhilfe, die auch für andere Klageformate verwendet werden können. Zur Erläuterung siehe § 4 Rdn 101 ff. An das Arbeitsgericht _________________________ per beA Klage (volles Rubrum) wegen K...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / I. Grundsatz

Rz. 128 Nach § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO hat die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Rz. 129 § 12a ArbGG trifft eine Sonderregelung für das erstinstanzliche arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren. Danach hat ...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / IV. Vereinbarungen über Kostenerstattung

Rz. 144 Strittig ist, ob abweichende Parteivereinbarungen im Kostenfestsetzungsverfahren berücksichtigt werden können.[181] Rz. 145 Die Berücksichtigung einer von der gesetzlichen Regel abweichenden Vereinbarung über erstinstanzliche Anwaltskosten setzt einen eindeutigen entsprechenden Kostentitel voraus.[182] Ein nur im Wege der Auslegung zu ermittelnder Wille der Parteien, ...mehr

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§ 9 Muster / V. Muster: Klage gegen Rechtschutzversicherung

Rz. 22 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.20: Klage gegen Rechtschutzversicherung In Sachen _________________________ (Mandant) Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Rolf Schaefer, – Kläger – gegen _________________________ – Beklagte – wegen Kostenübernahme aus Rechtsschutzversicherungsvertrag wird namens in Vollmacht des Klägers Klage erhoben und beantragt:...mehr

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AGS 11/2025, Kostenentschei... / II. Kostenübernahme ist vom Gericht zu beachten

Haben die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, so entscheidet das Gericht gem. § 91a Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 308 Abs. 2 ZPO über die Kosten des Rechtsstreits unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen. Das schließt allerdings eine Disposition der Parteien über die Kosten des Rechtsstreits nicht aus. Den Part...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / 2.4.3 Verfahrensrechtliche Möglichkeiten des Pflichtigen

Auch der Ehemann, der sich der Tortur des Verbundverfahrens nicht länger unterziehen will, hätte die Möglichkeit, sich daraus zu lösen – nämlich über § 1386 BGB. Danach kann jeder Ehegatte unter den Voraussetzungen von § 1385 BGB den Antrag auf Beendigung des Güterstandes stellen. Nach ganz überwiegender Meinung, der sich jetzt auch der BGH[25] angeschlossen hat, bedarf es f...mehr

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zfs 11/2025, Umfang der Rec... / 2 Aus den Gründen:

A. Der Kl. steht bereits kein Anspruch auf Deckungsschutz nach § 125 VVG, § 25 VRB 2014 zu. 1. Die Parteien haben eine "Mehrfahrzeug-Verkehrs-Rechtsschutz inkl. Personen-Verkehrs-Rechtsschutz" Versicherung mit dem u.a. in § 25 VRB 2014 festgelegten Inhalt abgeschlossen … Der Versicherungsschutz erfasst allerdings – anders als die Kl. und ihm folgend das LG meinen – den hier i...mehr

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AGS 11/2025, Isolierte Anfe... / I. Sachverhalt

Der Beschwerdeführer hatte vor dem ArbG mit seinem ursprünglichen Klageantrag die Auszahlung von 3.600,00 EUR netto als Abfindung sowie die Erteilung von Vergütungsabrechnungen verlangt. Im Laufe des Prozesses änderte er seinen Zahlungsantrag und begehrte die Auszahlung von 3.600,00 EUR brutto aufgrund des zutreffenden Hinweises der Beklagten, dem zufolge Abfindungen als Bru...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Abrechnung und Rückzahlung

Rz. 17 Solange das Mietverhältnis noch nicht beendet ist, hat der Mieter nur einen durch das Vertragsende aufschiebend bedingten Anspruch auf Rückzahlung der Kaution OLG Düsseldorf, Urteil v. 15.12.2011, I-10 U 118/11, ZMR 2012, 186) zuzüglich etwaiger vom Vermieter gezogener oder bei Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist erzielbarer Zinsen (BGH v. 8.7.1982, VIII AR...mehr

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zfs 11/2025, Keine Verzinsu... / 3 Anmerkung:

Die recht kurze Entscheidung des OLG Hamburg macht auf zwei Probleme aufmerksam, denen in der Praxis nicht immer die notwendige Aufmerksamkeit gewidmet wird. Kostenfestsetzungsantrag obsiegender Streitgenossen Bei einem Kostenfestsetzungsantrag obsiegender Streitgenossen sind folgende Besonderheiten zu beachten. Vertretung jedes Streitgenossen durch einen eigenen Rechtsanwalt Be...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Zulässige Höhe der Kaution

Rz. 6 Die Sicherheitsleistung darf für Wohnraum grundsätzlich das Dreifache einer Monatsmiete im Zeitpunkt der Vereinbarung über die Sicherheitsleistung – spätere Mieterhöhungen oder Mietminderungen (vgl. dazu unter Rn. 8) beeinflussen die Höhe grundsätzlich nicht – nicht übersteigen. Soweit die vom Wohnungsmieter erbrachte Kaution drei Monatsmieten übersteigt, steht ihm – u...mehr

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AGS 11/2025, Kostenentschei... / Leitsatz

Im Fall der übereinstimmenden Erledigung der Hauptsache schließt § 91a ZPO eine Disposition der Parteien über die Kosten des Rechtsstreits in Form eines Vergleichs oder eines Anerkenntnis der Kostentragungspflicht nicht aus. BAG, Beschl. v. 15.5.2025 – 5 AZR 188/24mehr

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AGS 11/2025, Fragen und Lös... / 1. Ausgangsfall

Rechtsanwalt A hat den Kläger in einem vor dem LG Berlin II rechtshängigen Zahlungsrechtsstreit über 20.000,00 EUR als Prozessbevollmächtigter vertreten. Nach streitiger mündlicher Verhandlung hat Rechtsanwalt A ein der Klage in vollem Umfang stattgebendes Urteil gegen den Beklagten erwirkt, in dem diesem auch die Kosten des Rechtsstreits auferlegt worden sind. Dieses Urteil...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / 2.2.1 Gütertrennung kraft Gesetzes

Das Verfahren nach §§ 1385, 1386 BGB bietet eine interessante Alternative zu einer kostengünstigen Beendigung des ehelichen Güterstandes im Vergleich zu einer notariellen Vereinbarung. Zwingende gesetzliche Folge eines rechtskräftigen Beschlusses über die Aufhebung der Zugewinngemeinschaft ist nach § 1388 BGB die kraft Gesetzes eintretende Gütertrennung ohne eine (notarielle...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Verfahrenskosten

Rz. 18 Die Kosten i.R.d. Ausschlagungserklärung für die Beglaubigung fallen dem vorläufigen Erben und nicht dem Nachlass zur Last.[68] Als Kostennormen kommen §§ 24, 102 f., 121 GNotKG in Betracht. Im Einzelfall kann die Protokollierung günstiger sein, wenn mehrere Erben ausschlagen.mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Prozesskostenhilfe

Rz. 18 Sofern die Voraussetzungen der §§ 114, 116 S. 1 Nr. 1 ZPO vorliegen, ist dem Testamentsvollstrecker Prozesskostenhilfe zu gewähren. Dies ist dann gegeben, wenn zur Prozessführung erforderliche Mittel weder aus dem verwalteten Nachlass noch von den Erben oder den sonstigen an der Prozessdurchführung interessierten Personen aufgebracht werden können und die sonstigen Vo...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Nachlasserbenschulden

Rz. 36 Im Gesetz nicht erwähnt sind die Verbindlichkeiten, die der Erbe bei der Verwaltung des Nachlasses, etwa bei der Fortführung eines zum Nachlass gehörenden Handelsunternehmens oder eines sonstigen Betriebes eingeht. Es ist von größter praktischer Bedeutung, ob es sich hierbei um Nachlassverbindlichkeiten oder nur (z.B.) auch um Eigenverbindlichkeiten des Erben handelt....mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Kostentragung bei Prozessen

Rz. 23 Verliert der Testamentsvollstrecker einen nach § 2212 BGB geführten Rechtsstreit, erfolgt die Kostentragung nach den Vorschriften der §§ 91 ff. ZPO. Die Kosten trägt aber der Nachlass, in den auch allein aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss vollstreckt werden kann.[50] Hat der Testamentsvollstrecker z.B. einen Rechtsstreit gegen den Erben wegen Einwilligung zur Eingehu...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Nur Klage

Rz. 2 Die Anfechtung kann nur im Wege der Klage (oder Widerklage), nicht durch bloße Anfechtungserklärung oder einredeweise erfolgen. Die Notwendigkeit einer klageweisen Geltendmachung resultiert aus dem besonderen Bedürfnis nach Klarheit und Offenkundigkeit der Anfechtungshandlung. Es handelt sich um eine Gestaltungsklage, die bei Erfolg zu einem Gestaltungsurteil führt.[1]...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Allgemeines

Rz. 48 Bei der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs kann der Berechtigte bei ausreichender Kenntnis von Art und Zusammensetzung des Nachlasses sogleich Zahlungsklage erheben. Alternativ hat er die Möglichkeit, mit Hilfe der Auskunfts- oder der Stufenklage vorzugehen, um sich zunächst die noch benötigten Informationen zu beschaffen. Dabei ist es möglich, in einzelnen, jew...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Schadensersatzpflichten

Rz. 3 In der Rechtsfolge der Anfechtung ist besonders auf die Schadensersatzpflicht des Anfechtenden über den auch hier anwendbaren § 122 BGB hinzuweisen. Die Schadensersatzpflicht besteht gegenüber jedem, der auf die Wirksamkeit von Annahme oder Ausschlagung vertraut hat.[5] Als zu ersetzender Vertrauensschaden kommen etwa Prozesskosten eines Nachlassgläubigers aus einem Pr...mehr