Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskosten

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Prozesskostenrechnung: Durc... / Einführung

"Was kostet ein Bestellvorgang?" Mit herkömmlichen Kostenrechnungs- und Kalkulationsmethoden können Sie diese Frage normalerweise nicht richtig beantworten, da bei diesen Methoden die entstehenden Gemeinkosten nur pauschal über Zuschlagssätze verrechnet werden, was zu großen Fehlern und Ungenauigkeiten führen kann. Man ist bei der Beantwortung der Frage nach den genauen Kost...mehr

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Integratives Prozess- und F... / 2.2 Ansatzpunkte für ein prozessbezogenes Controlling

Auch prozessbezogen, d. h. bezüglich der funktionsbereichsübergreifenden Geschäfts- und Hautprozesse, gibt es ebenfalls vielfältige Ansatzpunkte für ein Controlling. Hierbei wird von einem prozessorientierten Controlling[1] gesprochen, welches sich an den horizontalen Haupt- oder Geschäftsprozessen ausrichtet. Die Controller versorgen anstatt der Führungskräfte klassischer Au...mehr

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Prozesskostenrechnung: Chan... / 2.1.3 Kosten zurechnen

Die Kostenzurechnung auf Prozesse basiert typischerweise auf einem "Aktenbearbeitungsmodell", d. h. auf der Vorstellung, dass eine Aufgabe auf dem Schreibtisch einer Mitarbeiterin landet, sie diese bearbeitet und an den nächsten Arbeitsplatz weiterleitet. Die Kosten der Bearbeitung des Prozesses ergeben sich dann aus den Kosten der Arbeitszeit der Mitarbeiterin.[1] In diese ...mehr

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Prozesskostenrechnung: Durc... / 2 Durchführung der Prozessanalyse

Die Prozessanalyse ist notwendige Voraussetzung, um später ein funktionsfähiges Prozessmanagement, z. B. in Form einer prozessbasierten Kalkulation, darauf aufsetzen zu können. Im Wesentlichen umfasst die Prozessanalyse fünf Schritte: Erfassung der Gemeinkosten über Kostenstellen Durchführung einer Tätigkeitsanalyse Bestimmung von Kostentreibern und Bildung von kostenstellenübe...mehr

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§ 3 Der Erbfall / IV. Durch den Erbfall ausgelöste Kosten und Einkommensteuer

Rz. 184 Die durch den Erbfall ausgelösten Kosten und Nachlassverbindlichkeiten stellen Privataufwendungen dar, denen keine einkommensteuerliche Relevanz zukommt. Dies gilt insbesondere für Vermächtnis- und Pflichtteilsschulden, die erbschaftsteuerlich grundsätzlich gem. § 10 Abs. 6a ErbStG abzugsfähig sind (siehe Rdn 121 ff.). Gleiches gilt für die Prozesskosten (gerichtlich...mehr

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Prozesskostenrechnung: Chan... / 1 Gemeinkostenmanagement und Prozesskostenrechnung

Entstehung der Prozesskostenrechnung Als ein Instrument des Gemeinkostenmanagements wird häufig die Prozesskostenrechnung vorgeschlagen. Über Jahrzehnte gestiegene Kosten der fertigungsfernen indirekten Bereiche[1] ließen den Wunsch nach einem Instrument wachsen, das sich nicht damit begnügt, Gemeinkosten pauschal als Zuschlagssatz zu verrechnen, sondern das es erlaubt, deren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Zur steuerrechtlichen Abgrenzung zwischen betrieblich (beruflich) veranlassten und durch die Lebensführung veranlassten Aufwendungen, BB 1979, 617 und 667; Tipke, Zur Abgrenzung der Betriebs- oder Berufssphäre von der Privatsphäre im ESt-Recht, StuW 1979, 193; Drenseck, Die Abgrenzung der BA und WK von den Lebenshaltungskosten, DB 1987, 2483; Prinz, Grundfragen und A...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 4. Kosten für Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses; Kosten zur Erlangung des Erwerbs

Rz. 146 Kosten für Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses sowie Kosten zur Erlangung des Erwerbs sind nur zu erfassen, wenn der gesamte tatsächliche Erwerbsaufwand zusammen den Pauschbetrag i.H.v. 10.300 EUR (siehe Rdn 156 ff.) übersteigt. Rz. 147 Der Begriff der Kosten der Nachlassregelung ist weit auszulegen.[122] In Betracht kommen Kosten der Todeserklärung, d...mehr

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ZErb 04/2025, Die Nachlasst... / 2. Genehmigungsfähigkeit

Eine Prüfung durch das Betreuungs- bzw. Familiengericht erfolgt zweitstufig. Auf der ersten Stufe ist die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts zu prüfen, auf der zweiten Stufe wird das Rechtsgeschäft im Lichte des Willens bzw. Wohls des Betreuten bzw. Mündels untersucht. a. Zwar wird uneinheitlich beurteilt, ob die materiell-rechtliche Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts generell betr...mehr

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AGS 04/2025, Erstattungsfäh... / V. Bedeutung für die Praxis

Verfahren, in denen es um die Festsetzung von Sequestrationskosten geht, sind in der Praxis relativ selten, sodass dabei immer wieder Probleme auftauchen. 1. Die Sequestration Die Sequestration ist grds. eine Verwahrung und Verwaltung durch eine hierfür vom Gericht bestimmte und dazu bereite Vertrauensperson. Die Sequestration findet sowohl bei Liegenschaften als auch bei bewe...mehr

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AGS 04/2025, Erstattungsfäh... / Leitsatz

Die unterlegene Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren. Hat das Gericht eine Sequestration angeordnet, zählen hierzu die mit der Durchführung der Sequestration verbundenen notwendigen Kosten. In Ansatz gebrachte Sequesterkosten können mit Vorlage der Rechnung des Sequesters glaubhaft gemacht wer...mehr

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AGS 04/2025, Fragen und Lös... / 1. Ausgangsfall

Das LG Hamburg hat dem nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Kläger K für seine Zahlungsklage über 25.000,00 EUR Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung bewilligt und ihm seinen Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt F beigeordnet. Der Rechtsstreit endete nach streitiger Verhandlung durch ein der Klage stattgebendes Urteil, in dem das LG die Kosten des Rechtsstreits dem Bekl...mehr

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AGS 04/2025, Erstattungsfäh... / II. Festsetzbarkeit der Sequestrationskosten

1. Der Stand der Rechtsprechung Bis vor fast 20 Jahren war es in der Rspr. und Lit. umstritten, ob die Kosten einer Sequestration im Kostenfestsetzungsverfahren berücksichtigt werden können. Das OLG Brandenburg hatte dies in einer früheren Entscheidung verneint (RVGreport 2006, 112 [Hansens] = JurBüro 2006, 158 = Rpfleger 2006, 101). Auf die hiergegen eingelegte Rechtsbeschwe...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 4. Gutachterkosten

Rz. 106 Die Kosten für das Gutachten trägt stets der Steuerpflichtige, also auch in dem Fall, in dem der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (erst) im finanzgerichtlichen Verfahren gelingt. Bei einer Grundstücksschenkung sind die Kosten im vollen Umfang abzugsfähig, wenn sie im Rahmen der Verpflichtung zur Abgabe der Schenkungsteuererklärung bzw. Feststellungserklärung an...mehr

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zfs 04/2025, Anfall der vol... / 1 Sachverhalt

Zu dem vom LG Berlin II auf den 29.5.2024 anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung waren der einerseits Kläger und für ihn sein Prozessbevollmächtigter sowie andererseits für die Beklagte deren Prozessbevollmächtigter erschienen. In dem Verhandlungstermin erörterte der Vorsitzende der Kammer mit den Erschienenen die Sach- und Rechtslage und machte dabei für den Kläger g...mehr

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AGS 04/2025, Fragen und Lös... / I. Gesetzliche Grundlagen

Der Kostenbeamte hat die dem Rechtsanwalt F ausgezahlte PKH-Anwaltsvergütung gegen den Beklagten in den Gerichtskostenansatz eingestellt. Der Landeskasse steht nämlich gem. § 122 Abs. 1 Nr. 1b ZPO gegen den Beklagten ein Erstattungsanspruch zu. Dieser hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und damit dem Kläger auch dessen außergerichtliche Kosten zu erstatten. Mit Auszah...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bordewin, Gesetz zur Änderung des EStG und des KStG v 25.07.1984 – Ausschluss des BA- und WK-Abzugs für Geldbußen und Geldstrafen, FR 1984, 405; Döllerer, Geldbußen als BA, BB 1984, 545; Göhler, Steuerliches Abzugsverbot für Spenden auf Grund einer Auflage nach § 153a StPO, wistra 1985, 219; Grezesch, Auflagen gem § 153a StPO als Spenden, wistra 1985, 183; Kuhlmann, Zur Abzugsfä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 1 Beteiligte eines finanzgerichtlichen Verfahrens sind nach § 57 FGO der Kläger und der Beklagte als Hauptbeteiligte sowie der Beigeladene[1] und die Behörde, die dem Verfahren beigetreten ist[2], als weitere Beteiligte. Die Gerichte[3] sind Träger der gerichtlichen Verfahren, nicht aber deren Beteiligte.[4] § 57 FGO regelt abschließend die formelle Beteiligtenstellung im...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1.3 Rechtsfolgen der Verfahrensbeteiligung

Rz. 7 Die eindeutige Bestimmung der Beteiligten ist für das Klageverfahren von wesentlicher Bedeutung, da nur diese Träger der hieraus resultierenden Rechte und Pflichten sein können und grundsätzlich auch nur diese die Rechtsfolgen des Verfahrens treffen. So treten nur für die Beteiligten (und deren Rechtsnachfolger) die formellen und materiellen Rechtswirkungen der Klageer...mehr

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Verwaltervertrag / 3.2.4 Ermächtigung zum Führen von Hausgeldverfahren

Nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, sämtliche Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die unbedeutend und nicht mit erheblichen Verpflichtungen für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verbunden sind. Mit Blick auf Hausgeldverfahren für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, kapriziert sich der Gesetzgeber auch insoweit au...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 109 Anhörung ... / 2.1.2 § 109 Abs. 1 Satz 2

Rz. 10 § 109 Abs. 1 Satz 2 gibt dem Gericht die Möglichkeit, für das einzuholende Gutachten vom Antragsteller einen Kostenvorschuss zu verlangen. Die Entscheidung hierüber steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts. Ein Kostenvorschuss ist regelmäßig anzufordern, wenn das Gericht keinen Anlass sieht, nach § 103 ein Gutachten einzuholen. Es ist nicht zu beanstanden, wenn d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verzug und Verzugszinsen im... / 3.1.1 Wann ist Verzug gegeben?

In aller Regel enthält die Gemeinschaftsordnung Bestimmungen zur Fälligkeit von Hausgeldzahlungen. Entsprechend den Bestimmungen zum Mietrecht wird die Fälligkeit häufig auf den dritten Werktag eines Kalendermonats festgelegt. Ist hingegen in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung keine Regelung zur Fälligkeit der Hausgelder enthalten und besteht auch ansonsten kein...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Forderungsmanagement: Der r... / 3.9 Kosten des Mahnverfahrens

Die Verfahrenskosten sind unterteilt in Gerichtskosten: Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach der Forderung, die der Gläubiger geltend macht (siehe www.mahnung-online.de unter "Mahnkosten"). Auslagen des Antragstellers: Das sind alle Kosten, die der Gläubiger für die Beantragung des Mahnbescheids auslegen musste, wie Ausgaben für den Vordruck und das Porto für die Zuse...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Forderungsmanagement: Der r... / 2.2 Unterstützung durch Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen

Die Aufgabe des Rechtsanwalts bei der Beitreibung von Forderungen ist zunächst die richtige Erstellung von Mahnungen nach Prüfung der Unterlagen. Der Rechtsanwalt holt auch die notwendigen Auskünfte aus dem Handelsregister, Grundbuchamt, Einwohnermeldeamt etc. Erfahrungsgemäß wird dem Anwalt ohne weitere Rückfragen seitens der Behörden Auskunft erteilt, was kostbare Zeit ersp...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechtsanwalt: Gebührenverei... / 3 Kostenverteilung im gerichtlichen Verfahren

Die Verfahrenskosten werden nach den Bestimmungen der §§ 91 ff. ZPO verteilt. Obsiegende Partei ist von jeglicher Kostentragungsverpflichtung befreit Die Kostenfolge des § 91 ZPO besagt, dass der Unterlegene im Rechtsstreit sämtliche Kosten, also auch die dem Gegner erwachsenen außergerichtlichen Kosten, zu erstatten hat. Korrespondierend hiermit ist der Obsiegende von jeglich...mehr

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B. AVB D&O / II. Abwehrdeckung trotz Ausschluss?

Rz. 7 Liegt ein Risikoausschluss vor, besteht kein Versicherungsschutz. Damit hat die versicherte Person keinen Freistellungsanspruch gegen den Versicherer und kann demzufolge nicht verlangen, von einem begründeten Schadenersatzanspruch freigestellt zu werden. Problematisch ist aber, ob sobald ein Ausschluss bejaht wird, grundsätzlich auch kein Anspruch auf Abwehrdeckung (me...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / B. Haftung für Wettbewerbsverstöße und bei Verletzung von Immaterialgüterrechten

Rz. 1 Der Geschäftsleiter kann als sog. Störer für Wettbewerbsverstöße oder Markenverletzungen der Gesellschaft haften.[1]. Grundsätzlich haftet bei Wettbewerbsverstößen bzw. bei Verstößen gegen Immaterialgüterrechte (z. B. bei Engriffen in fremde Marken-, Patent- oder Urheberrecht) das Unternehmen, wenn aus demselben heraus Mitarbeiter Verstöße begehen, ohne dass hier die M...mehr

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B. Allgemeiner Teil / B4-4 Verjährung

Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich. Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Vers...mehr

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A. Einleitung / III. Praktische Bedeutung für die Versicherungsnehmerin und die versicherten Personen

Rz. 12 In erster Linie schützt die D&O-Versicherung die versicherten Personen, also die Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder und ggf. in den Versicherungsschutz einbezogenen leitenden Angestellten. Für die Gesellschaften wird die praktische Bedeutung der D&O-Versicherung häufig überschätzt. Diese erwarten, dann wenn es zu Schäden am Gesellschaftsvermögen gekom...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.1.2 Rechnungen zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag

Rz. 18 Nach § 26 Abs. 1 Satz 1 InsO weist das Insolvenzgericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Verfahrens zu decken.[1] Die Prüfung dieser Frage der Masselosigkeit bzw. Massekostendeckung erfolgt von Amts wegen. Liegt ein zulässiger Insolvenzantrag vor, hat das Inso...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.8 Rechnungen zum Nachweis der vorzeitigen Verfahrenseinstellung

Rz. 72 Im Laufe des Verfahrens können zahllose Umstände eintreten, die eine Weiterführung des Verfahrens sinnlos werden lassen. Es kommt dann zur Einstellung des Verfahrens. Unter der Einstellung versteht das Gesetz die vorzeitige Beendigung des Verfahrens. Die InsO nennt 4 Einstellungsgründe: Rz. 73 Einstellung wegen mangelnder Deckung der Verfahrenskosten [1] Nach § 207 Abs. 1...mehr

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B. AVB D&O / 5. Wirksamkeit des Ausschlusses und sonstige Pflichtverletzung

Rz. 59 Der Ausschluss des Versicherungsschutzes bei wissentlicher Pflichtverletzung wird überwiegend für wirksam erachtet.[1] Für die D&O-Versicherung liegt noch keine BGH-Entscheidung vor.[2] Allerdings hält der BGH den Ausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung bei der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei den verbreiteten Berufshaftpflichtversicherungen für zul...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2 Insolvenzrechtliche Rechnungslegung

Rz. 5 Gemäß §§ 13 ff. InsO wird das Insolvenzverfahren auf schriftlichen Antrag seitens des Schuldners selbst oder einen Gläubiger eröffnet. Die zahlreichen insolvenzrechtlichen Rechnungslegungserfordernisse lassen sich drei zeitlichen Verfahrensabschnitten zuordnen: der Rechnungslegung bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens, der Rechnungslegung nach Eröffnung des Insolvenz...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.2 Gläubigerverzeichnis

Rz. 30 Gemäß § 152 Abs. 1 InsO hat der Insolvenzverwalter ein Verzeichnis aller Gläubiger des Schuldners aufzustellen, die ihm aus den Büchern und Geschäftspapieren des Schuldners, durch sonstige Angaben des Schuldners, durch die Anmeldung ihrer Forderungen oder auf andere Weise bekannt geworden sind. Hinsichtlich der Frist zur Anfertigung des Gläubigerverzeichnisses kann au...mehr

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A. Einleitung / VI. Konstruktion der D&O-Versicherung, Direktanspruch, Schutzzweck und Eigenschadenversicherung

Rz. 29 Die D&O-Versicherung schützt die versicherten Organmitglieder (Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte) vor einer Inanspruchnahme wegen Schäden, die sie durch ihre Amtstätigkeit verursacht haben. Die Organpersonen sind die versicherten Personen, die Gesellschaft ist die Versicherungsnehmerin und Prämienzahlerin. Man spricht hier auch von einer gesellschaftsfinanzier...mehr

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FF 03/2025, Unzulässige Teilentscheidung über Verfahrenskosten ohne Hauptsacheentscheidung im Umgangsverfahren

BGB § 1684 Abs. 3, Abs. 4, FamFG § 22 Abs. 4 § 69 Abs. 1 S. 2 § 83 Abs. 2 i.V.m. § 81 Abs. 1 S. 1 § 156 Abs. 2 Leitsatz 1. Da das Umgangsverfahren ein Amtsverfahren darstellt, ist seine Beendigung nicht durch Antragsrücknahme oder übereinstimmende Erledigung möglich. Vielmehr kommt eine Beendigung nur durch eine Umgangsregelung nach § 1684 Abs. 3 BGB, die Billigung eines Umgan...mehr

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AGS 03/2025, Aufhebung der ... / III. Aufhebung der Stundung der Verfahrenskosten

1. Aufhebung gem. § 4c InsO Durch das Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze vom 26.10.2001 (BGBl I, 2710) wurde mit den §§ 4a bis 4d InsO ein Modell zur Stundung der Verfahrenskosten im Insolvenzverfahren eingeführt, um völlig mittellosen Personen (natürlichen Personen) den Zugang zum Insolvenzverfahren zu eröffnen und über eine Restschuldbefreiung eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2025, Zulässigkeit e... / 4. Bewertung

Ob § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO tatsächlich eine Bezifferung vorsieht, ist aus der Norm selbst nicht ersichtlich. Der Wortlaut ist mithin indifferent. Gegen das Argument, der Beklagte müsse den genauen Betrag wissen, der ihm mit der Klage entgegengehalten wird, spricht, dass Kläger oft keine Experten sind und gerade bei der Schadensersatzbestimmung bei Unfällen das nötige medizini...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / g) Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten

Rz. 60 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Für die Klärung, ob es sich um WK bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit handelt, gehört in bestimmten Fällen die Abgrenzung zu den bei anderen Einkunftsarten anzusetzenden WK. Denn WK müssen bei der Einkunftsart abgezogen werden, bei der sie erwachsen sind (§ 9 Abs 1 Satz 2 EStG). Soweit sie mit mehreren Einkunftsarten in Zusammen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verteidigungskosten

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Geldstrafen Rz 15 f, > Prozesskosten.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Körperverletzung

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Menschen mit Behinderungen, > Behinderten-Pauschbetrag, > Krankheitskosten, > Prozesskosten Rz 5/1 und > Schadensersatz.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vorkaufsrecht

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Aktien Rz 6, > Grundstück Rz 3, > Prozesskosten Rz 18/1, > Zufluss von Arbeitslohn Rz 15.mehr

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AGS 03/2025, Keine Festsetz... / II. Gegenstand des Kostenfestsetzungsverfahrens

Zulässiger Gegenstand des Kostenfestsetzungsverfahrens nach §§ 103, 104 ZPO können nach den einleitenden Ausführungen des OLG Brandenburg entweder nur Kosten des Rechtsstreits i.S.v. § 91 ZPO oder Kosten der Zwangsvollstreckung i.S.v. § 788 ZPO sein. Dies beruhe auf dem Umstand, dass das Kostenfestsetzungsverfahren ausschließlich der Prüfung der Höhe und Notwendigkeit von du...mehr

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AGS 03/2025, Klarstellung b... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Bedenken gegen die Entscheidung des OLG München Den Gedankengängen des OLG München kann ich nicht so recht folgen. Nach Auffassung des OLG hätte die Rechtspflegerin bereits in ihrem zweiten Kostenfestsetzungsbeschl. v. 10.9.2024 einen Hinweis auf das teilweise Fortbestehen der Wirksamkeit des ersten Kostenfestsetzungsbeschlusses aufnehmen müssen, was sie nicht getan hat. D...mehr

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AGS 03/2025, Klarstellung b... / I. Sachverhalt

Das LG München I hatte durch Endurteil vom 10.4.2024 die Klage des Klägers abgewiesen und diesem die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Auf der Grundlage dieser Kostenentscheidung hat der Rechtspfleger des LG München I auf Antrag der Beklagten am 6.5.2024 antragsgemäß einen Kostenfestsetzungsbeschluss über 1.424,43 EUR, darin enthalten Anwaltskosten i.H.v. 1.323,28 EUR, erl...mehr

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zfs 03/2025, Zulässigkeit e... / 3. Spielraumtheorie

Nach der sogenannten Spielraumtheorie sei das Gericht hinsichtlich des Umfangs des Schmerzensgeldes in seinem Ermessen begrenzt. Es müsse sich an einen von der Größenordnung gesteckten Rahmen halten.[39] Das Gericht dürfe einem Kläger demnach nicht mehr als 20-25 % der Größenordnung zusprechen.[40] Ferner solle damit der Beklagte geschützt werden, der sich so auf einen ungef...mehr

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zfs 03/2025, Zulässigkeit e... / III. Fazit

Der unbezifferte Klageantrag bedarf für seine Zulässigkeit der Angabe einer Größenordnung der vom Kläger geforderten Summe. Diese Lösung steht im Einklang mit der Regelung des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO. Somit gelingt der Rechtsprechung ein dogmatischer Kompromiss zwischen einer konkreten Bezifferung und einem völlig unbezifferten Antrag. So werden sowohl die Interessen des Kläg...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Mittelbarer Zusammenhang ausreichend

Rz. 33 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Der BFH legt dem WK-Begriff das Veranlassungsprinzip zugrunde (> Rz 12, 15). WK sind somit nicht nur Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen, sondern überhaupt alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind (BFH 161, 290 = BStBl 1990 II, 817 mwN; BFH 189, 151 = BStBl 1999 II, 778 mwN; GrS 1/06, BFH 227, 1 = ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Stichwortübersicht

Rz. 111 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Zum Bereich "Werbungskosten" vgl ferner folgende Stichworte: > Abgeordnete, > Absetzung für Abnutzung, > Abzugsverbote, > Agenten, > Amtseinführung, > Anzahlungen, > Arbeitsgemeinschaft, > Arbeitsgerät, > Arbeitskammer, > Arbeitsmittel, > Arbeitsuche, > Arbeitszimmer, > Artisten, > Ärzte, > Arztkosten, > Aufwandsentschädigungen, > Ausbildun...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Miete

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Mieteinnahmen führen grundsätzlich zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (vgl § 21 EStG). Vermietet der > Arbeitnehmer seinem > Arbeitgeber ein Objekt wie zB eine > Garage oder einen Arbeitsraum innerhalb seiner Wohnung, ist eine Abgrenzung zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erforderlich. Zu Einzelheiten > Arbeitslohn Rz 1...mehr