Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskosten

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WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 2 Prozesskostenhilfe

Da der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach Inkrafttreten des WEMoG aufgrund der Erweiterung ihrer Ausübungsbefugnisse, aber auch als mögliche Beklagte, in prozessualer Hinsicht eine ganz erhebliche Rolle zukommen wird, gewinnt auch das Thema der "Prozesskostenhilfe" für die Gemeinschaft an Bedeutung. Bekanntlich stellt die Prozesskostenhilfe eine Sonderform der Sozialhi...mehr

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WEMoG: Der Verwalter – Zert... / 5.4 Einschränkung und Erweiterung der Aufgaben

Beschränkung oder Ausschluss der Verwalteraufgaben durch Beschluss Nach derzeit noch geltender Rechtslage können gemäß § 27 Abs. 4 WEG a. F. die dem Verwalter nach § 27 Abs. 1 bis 3 WEG a. F. zustehenden Aufg...mehr

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Gemeinschaftsordnung (WEMoG) / 3.13 Öffnungsklausel

"Was zu vereinbaren ist, kann nicht beschlossen werden, solange nicht vereinbart ist, dass dies auch beschlossen werden darf." Das vom BGH am 20.9.2000 proklamierte Ende der Zitterbeschlüsse hatte die Bedeutung vereinbarter Öffnungsklauseln in ein ganz besonderes Licht gerückt. Vereinbarte Öffnungsklauseln verleihen den Wohnungseigentümern allerdings lediglich eine entspreche...mehr

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WEMoG: Der Verwalter – Zert... / 6.1 Typologie des Verwaltervertrags

Nach bislang geltender Rechtslage sind Partner des Verwaltervertrags der Verwalter und die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Hieran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Nach herrschender Meinung handelt es sich beim Verwaltervertrag um einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, nämlich der Wohnungseigentümer.[1] Der "Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter...mehr

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WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 4 Stellung und Pflichten des Verwalters

Zustellungsadressat Gemäß § 9b Abs. 1 WEG n. F. vertritt der Verwalter die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer außergerichtlich und gerichtlich. Als Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist er in erster Linie Zustellungsorgan und organisiert die rechtliche Vertretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer unabhängig davon, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentü...mehr

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WEMoG: Wirtschaftsplan, Jah... / 1.2 Gegenstand künftiger Beschlussfassung

Gegenstand einer Beschlussfassung auf Grundlage von § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG n. F. stellen die Vorschüsse zur Kostentragung nach § 16 Abs. 2 WEG n. F., zur Erhaltungsrücklage nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG n. F. sowie zu möglichen weiteren beschlossenen Rücklagen dar. Dies korrespondiert mit der derzeitigen Rechtslage in § 28 Abs. 1 WEG a. F. Allerdings bezieht sich der entsprechende ...mehr

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WEMoG: Ein erster Überblick / 3.5 Vorschriften, die nicht mehr gelten werden

Unabhängig von der grundlegenden Neustrukturierung des Wohnungseigentumsgesetzes, in dem sich bereits bislang geltende Regelungen unter neuer Paragrafierung finden werden, gelten insbesondere folgende Bestimmungen nicht mehr: § 7 Abs. 4 Sätze 3 bis 6 WEG a. F.: Da keines der Bundesländer von der bisher in § 7 Abs. 4 WEG geschaffenen Kompetenz zur Bestimmung von Sachverständig...mehr

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Protokoll der Eigentümerver... / 5 Frist

Innerhalb welcher Frist der Verwalter die Niederschrift zu erstellen hat, lässt sich dem Wohnungseigentumsgesetz erst seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 entnehmen. Die Versammlungsniederschrift ist nunmehr unverzüglich zu erstellen. Neben der unverzüglichen Eintragung der in der Versammlung gefassten Beschlüsse in die Beschluss-Sammlung, ist der Verwalter jetzt auch v...mehr

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WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 5.7.2.2 Streitverkündung

Wie ausgeführt, erstreckt der Gesetzgeber in § 44 Abs. 3 WEG n. F. die Rechtskraft in Beschlussklagen nur auf die Wohnungseigentümer und nicht mehr auf den Verwalter.[1] "Bereits das allgemeine Zivilprozessrecht" sehe "mit der Streitverkündung ein Instrument vor, Dritte an das Ergebnis eines Prozesses zu binden".[2] Mit Blick auf eine mögliche Inregressnahme des Verwalters d...mehr

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WEMoG: Wirtschaftsplan, Jah... / 2.5 Problem: Verwalterwechsel zum 1. Januar des Folgejahres

Alte Rechtslage Nach derzeit noch geltender Rechtslage hat der Verwalter gemäß § 28 Abs. 4 WEG a. F. "nach Ablauf des Kalenderjahres eine Abrechnung aufzustellen". In der Praxis stellt sich im Rahmen eines Verwalterwechsels zum 1. Januar eines Jahres regelmäßig die Frage, ob der alte oder der neue Verwalter zur Erstellung der Jahresabrechnung des abgelaufenen Wirtschaftsjahre...mehr

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Gemeinschaftsordnung (WEMoG) / 2.2.2 Elementare Mitverwaltungsrechte

Auch durch Vereinbarung können dem einzelnen Wohnungseigentümer seine elementaren Mitverwaltungsrechte nicht genommen werden. Namentlich umfasst hiervon sind das Recht zur Teilnahme an Eigentümerversammlungen, das Rederecht und vor allem das Stimmrecht. Insoweit ist eine Vereinbarung, die den Inhabern von Tiefgaragenstellplätzen kein Stimmrecht gewährt, per se nichtig.[1] Sei...mehr

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WEMoG: Bauliche Veränderung... / 5.3.3.2 Einverständnis liegt nicht vor

Liegt das Einverständnis nicht vor und wird die Maßnahme dennoch mehrheitlich genehmigt, ist der Gestattungsbeschluss nach diesseitiger Auffassung von den beeinträchtigten Wohnungseigentümern anfechtbar. Voraussetzung der Verkündung eines Positivbeschlusses ist gerade ihr Einverständnis. Liegt das Einverständnis beeinträchtigter Wohnungseigentümer nicht vor, kann die Entsche...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abwehransprüche Die Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Festsetzung eines öffentlichen Geh- und Fahrradwegs auf dem Grundstück in einem Bebauungsplan, kann nur von der Wohnungseigentümergemeinschaft als solcher und nicht von den einzelnen Miteigentümern abgewehrt werden.[1] Anspruchsinhaber, Hausgeld Alleinige Inhaber...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 11.1 Einzelfälle

Kostenregress droht insbesondere in den Fällen, in denen die Gerichte grobe Fahrlässigkeit bejaht hatten – zu beachten ist allerdings, dass der Verwalter grundsätzlich auch bei einfacher Fahrlässigkeit in Regress genommen werden kann: Bedenkenhinweis vor Beschlussfassung Nicht ausreichender Bedenkenhinweis.[1] Kein Bedenkenhinweis vor Fassung eines nichtigen Beschlusses.[2] Besc...mehr

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Erstellung der Jahresabrech... / 4.5.2 Verfahrenskosten

4.5.2.1 Grundsätze Mögliche Klagen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer können insbesondere Hausgeldklagen, Klagen auf Eigentumsentziehung, Schadensersatzklagen, Klagen auf Beseitigung von baulichen Veränderungen oder Unterlassungsklagen im Fall zweckbestimmungswidriger Nutzung des Sondereigentums sein. Hier gilt, dass die Verfahrenskosten der Gemeinschaft stets unter sämtlichen ...mehr

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Zivilprozess- und Zwangsvol... / 3 Verfahrenskosten

Die Kosten eines Rechtsstreits, z. B. die Gerichtsgebühren und -auslagen oder die Vergütung der eigenen und/oder eines fremden Rechtsanwalts, sind i. S. v. § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Daraus folgt, dass jeder Wohnungseigentümer diese Kosten nach dem Verhältnis seines Anteils (§ 16 Abs. 1 Satz 2 WEG) zu tragen hat. Dies betrifft auch...mehr

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Erstellung der Jahresabrech... / 4.5.2.1 Grundsätze

Mögliche Klagen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer können insbesondere Hausgeldklagen, Klagen auf Eigentumsentziehung, Schadensersatzklagen, Klagen auf Beseitigung von baulichen Veränderungen oder Unterlassungsklagen im Fall zweckbestimmungswidriger Nutzung des Sondereigentums sein. Hier gilt, dass die Verfahrenskosten der Gemeinschaft stets unter sämtlichen Wohnungseigentümer...mehr

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Erstellung der Jahresabrech... / 4.5.2.4 Verfahren ab dem 1.12.2020

Für Verfahren, die ab vorgenanntem Zeitpunkt bei Gericht anhängig wurden, gelten grundsätzlich keine Besonderheiten gegenüber anderen Verfahren, die von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geführt werden. Auch der obsiegende Kläger einer Anfechtungsklage ist in die Umlage der seitens der Gemeinschaft zu tragenden Verfahrenskosten über seinen Anteil entsprechend des gelte...mehr

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Erstellung der Jahresabrech... / 4.5.2.3 Altverfahren

Zwar sind viele Altverfahren bereits rechtskräftig beendet, es befinden sich aber auch noch viele in den Rechtsmittelinstanzen vor den Landgerichten oder dem BGH, sodass die Differenzierung noch von Bedeutung ist. Praxis-Beispiel Ausgangslage Eine Anfechtungsklage wurde dem Verwalter im Oktober 2020 zugestellt. Er hat sodann einen Rechtsanwalt mit der Vertretung der übrigen be...mehr

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Erstellung der Jahresabrech... / 4.5.2.2 Beschlussklagen

Bezüglich der Beschlussklagen muss mit Blick auf die Verfahrenskostenverteilung nach Altverfahren, die vor dem 1.12.2020 bei Gericht anhängig wurden und solchen, die nach diesem Zeitpunkt anhängig wurden, differenziert werden. Altverfahren waren vom klagenden Wohnungseigentümer nämlich noch gegen die übrigen Wohnungseigentümer zu richten. Seit Inkrafttreten des WEMoG sind si...mehr

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Makler- und Bauträgerverord... / 4.2 Erfüllungsgehilfe

Nach § 278 BGB hat der Schuldner ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Erfüllungsgehilfen sind in erster Linie die Mitarbeiter des Verwalters. Praxis-Beispiel Mitarbeiter des Verwalters Der für die Wohnungseigentümergemeinschaft X im I...mehr

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Erstellung der Jahresabrech... / 5.6 Weiter gebildete Rücklagen

Die Wohnungseigentümer haben nach §§ 28 Abs. 1 Nr. 1, 19 Abs. 1 WEG die Kompetenz zur Beschlussfassung über die Erhebung weiterer Rücklagen, etwa zur Liquiditätssicherung oder zur Finanzierung von Verfahrenskosten. Auch diese zusätzlich gebildeten Rücklagen sind jeweils mit dem tatsächlichen Ist-Bestand anzugeben, wobei sich auch hier zunächst weitere Angaben wie z. B. Beitr...mehr

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Rechte und Pflichten des WE... / 4.1 Fristwahrung

§ 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG erfasst sämtliche außergerichtlichen und gerichtlichen Fristen, also einerseits Anfechtungs-, Gewährleistungs- und Verjährungsfristen und andererseits Klagefristen. Voraussetzung für die Eilkompetenz des Verwalters ist, dass mit Blick auf den Fristablauf eine Vorbefassung der Wohnungseigentümer nicht möglich ist. Dies gilt insbesondere auch für die Führ...mehr

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Erstellung der Jahresabrech... / 1 Systematik

Nach § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG hat jeder Wohnungseigentümer die Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, insbesondere der Verwaltung und des gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums, nach dem Verhältnis seines Miteigentumsanteils zu tragen. § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG stellt allerdings noch keine Anspruchsgrundlage dar. Entsprechende Anspruchsgrundlagen m...mehr

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Rechtsdienstleistungsgesetz... / 2.1 Gemeinschaftsbezug

§ 2 Abs. 1 Satz 1 RDG steckt zunächst die Reichweite des Bereichs der Rechtsdienstleistungen ab. Hiernach muss es sich um eine "Rechtsdienstleistung in einer konkreten fremden Angelegenheit" handeln. Rechtskreis der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Nach § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG fungiert der Verwalter als gesetzlicher Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit Ausna...mehr

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Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 7.1.2 Antrag

Nach § 16 Abs. 1 ZVG soll der Antrag das zu versteigernde Wohnungseigentum, den Hausgeldschuldner, den Anspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den vollstreckbaren Titel bezeichnen. Anlagen Die für den Beginn der Zwangsvollstreckung erforderlichen Urkunden (vollstreckbarer Titel, Zustellnachweis, Nachweis des Einheitswerts) sind dem Antrag nach § 16 Abs. 2 ZVG beizufüg...mehr

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AGS 12/2022, Anwaltskosten ... / II. Voraussetzungen für die Kostenfestsetzung

1. Kostengrundentscheidung Nach dem über § 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG entsprechend geltenden § 103 Abs. 1 ZPO kann der Anspruch auf Erstattung der Prozesskosten nur aufgrund eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels geltend gemacht werden. Vorliegend hatte das ArbG Schwerin in seinem Beschl. v. 23.3.2021 die Kosten des Rechtsstreits den Beklagten auferlegt. Damit lag eine Vor...mehr

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AGS 12/2022, Anwaltskosten ... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen eines Arbeitnehmers des Beklagten Klage gegen den Beklagten auf Auszahlung an ihn abgetretener, pfändbarer Lohnanteile erhoben. Nach Erfüllung der Klageforderung hat der Kläger den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt. Der Beklagte ist dem nicht entgegengetreten. In dem hieraufhin ...mehr

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AGS 12/2022, Auslegung eine... / I. Sachverhalt

In dem vor dem LG Cottbus geführten Rechtsstreit hatten die Parteien und die Streithelferin des Beklagten, eine Frau F., einen durch Beschl. v. 4.10.2021 gem. § 278 Abs. 6 ZPO festgestellten Prozessvergleich geschlossen. In Ziffer 1 dieses Vergleichs haben die Beteiligten zwei rechtshängige Klagen näher bezeichnet, und zwar den hiesigen Rechtsstreit und einen weiteren vor de...mehr

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AGS 12/2022, Fragen und Lös... / 2a) Lösung zu Fall 2 – Frage a)

Der Anspruch auf Erstattung der Prozesskosten kann gem. § 103 Abs. 1 ZPO nur aufgrund eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels geltend gemacht werden. Vorliegend hatte der Kläger seinen hierfür gem. § 103 Abs. 2 S. 1 ZPO erforderlichen Antrag auf Kostenfestsetzung eingereicht. Der Rechtspfleger hat diesen Antrag dem Beklagten zugeleitet und ihn gleichzeitig gem. § 106...mehr

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AGS 12/2022, Auslegung eine... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Auslegung der Kostenregelung Das OLG Brandenburg hat die zwischen den Parteien und der Frau F. getroffene Kostenregelung zutreffend ausgelegt. Die Klägerin hatte wohl in beiden in Ziffer 1 des Vergleichs aufgeführten Rechtsstreiten ihre Klage zurückgenommen. Deshalb macht die Regelung Sinn, dass sich der Beklagte und seine Streithelferin Frau F. verpflichtet haben, in beid...mehr

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AGS 12/2022, Auslegung eine... / III. Inhalt der Kostenregelung

1. Kosten des Vergleichs Gem. § 98 S. 1 ZPO sind die Kosten eines abgeschlossenen Vergleichs als gegeneinander aufgehoben anzusehen, wenn nicht die Parteien anderes vereinbart haben. Diese Vermutungsregelung gilt nach Auffassung des OLG Brandenburg nur dann, wenn die Parteien in der Kostenregelung in dem Vergleich nichts anderes vereinbart haben. Dabei sei auch eine nur konkl...mehr

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AGS 12/2022, Anwaltskosten ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Beteiligte des Kostenfestsetzungsverfahrens Aus dem Beschluss des LAG Rostock wird nicht klar, wer neben dem Beklagten Beteiligter der Kostenfestsetzungsverfahrens war. Das LAG hat in seinem Tenor die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss zurückgewiesen und die Kosten des Beschwerdeverfahrens dem Kläger auferlegt. Im Rahmen der Zulässigkeit...mehr

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AGS 12/2022, Anwaltskosten ... / Leitsatz

Im Kostenfestsetzungsverfahren wird nach einer gerichtlichen Kostengrundentscheidung über die Erstattungsfähigkeit von Verfahrenskosten nach prozessualen Maßstäben und Maßgabe des Kostenrechts entschieden. Die Kostengrundentscheidung trifft keine Aussage über die Erstattungsfähigkeit von Verfahrenskosten. Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren ist der Umfang der erstattungsf...mehr

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AGS 12/2022, Fragen und Lös... / 2b) Lösung zu Fall 2 – Frage b)

Mit seinem Einwand, infolge der in Ziffer 3 des Vergleichs vereinbarten Abgeltungsklausel stehe dem Kläger kein Kostenerstattungsanspruch zu, hat der Beklagte keinen Erfolg. Es handelt sich um eine materiell-rechtliche Einwendung, die im Kostenfestsetzungsverfahren grds. nicht zu berücksichtigen ist.[11] Außerdem erfasst die Abgeltungsklausel ersichtlich nicht auch die Kosten...mehr

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AGS 12/2022, Festsetzung vo... / II. Festsetzung von Privatgutachtenkosten

Das OLG Köln hat auf den Streit in Rspr. und Lit. zu der Frage verwiesen, ob der Umstand, dass ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch vom Prozessgericht rechtskräftig aberkannt worden ist, zugleich auch einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch ausschließt. 1. Grundsätzlich festsetzbar Nach einer Ansicht hindert eine Aberkennung der Privatgutachtenkosten im Erk...mehr

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AGS 12/2022, Fragen und Lös... / 1. Fall 1

Der in Hamburg wohnhafte Arbeitnehmer AN klagt vor dem zuständigen ArbG Berlin gegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch seinen Arbeitgeber AG. In dem Rechtsstreit lässt sich der Kläger AN durch den in Berlin wohnhaften und kanzleiansässigen Rechtsanwalt B vertreten. Dieser nimmt sowohl den Gütetermin als auch den Verhandlungstermin vor dem ArbG Berlin wahr. Hierzu...mehr

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AGS 12/2022, Fragen und Lös... / 2. Fall 2

Die Parteien schließen in einem Zivilprozess auf Zahlung von 20.000,00 EUR einen Vergleich. In dessen Ziffer 1 verpflichtet sich der Beklagte, an den Kläger zum Ausgleich der Klageforderung einen Betrag i.H.v. 15.000,00 EUR zu zahlen. In Ziffer 2 haben die Parteien geregelt, dass von den Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Vergleichs der Kläger ein Viertel und der Be...mehr

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AGS 12/2022, Erstattungsfäh... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte die beklagte Leasinggesellschaft, die ihren Gesellschaftssitz in München hatte, zunächst vor dem LG Landau in der Pfalz auf Rückabwicklung eines Leasingvertrages in Anspruch genommen. Die Beklagte beauftragte mit ihrer Vertretung in diesem Rechtsstreit eine in Köln ansässige Rechtsanwaltskanzlei. Nach Verweisung des Rechtsstreits an das LG München I ließ sic...mehr

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AGS 12/2022, Kosterstattung... / 1. Veröffentlichte Rechtsprechung

Gegenteilig entschieden haben bereits: Hinweis Hat der Unterbevollmächtigte aufgrund einer Gebührenvereinbarung eine niedrigere Vergütung erhalten, als ihm nach § 53 BRAGO zustände, sind die ersparten Reisekosten nur in dieser Höhe zu erstatten. KG, Beschl. v. 20.11.2003 – 1 W 437/03 [18] Hinweis 1. Eine Partei kann im Kostenfestsetzungsverfahren vom Gegner, soweit dieser nach d...mehr

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AGS 12/2022, Fragen und Lös... / 1c) Lösung zu Fall 1 – Frage c)

Trotz des Ausschlusses der Kostenerstattung in § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG können die Parteien eine hiervon abweichende Regelung treffen. So können sie privatrechtlich oder im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs vereinbaren, dass der Beklagte die außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits des Klägers übernimmt. Eine solche vorprozessuale oder außergerichtliche Vereinbaru...mehr

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AGS 12/2022, Fragen und Lös... / 1. Grundsätzlich ausgeschlossen

Der Umfang der der erstattungsberechtigten Partei von der erstattungspflichtigen Gegenpartei zu erstattenden Kosten ergibt sich aus den §§ 91 ff. ZPO, die über § 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG im arbeitsgerichtlichen Verfahren entsprechend anzuwenden sind. Zu diesen Kosten gehören gem. § 91 Abs. 2 ZPO grds. auch die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2022... / 8. Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Prozesskostenvorschuss – Erstattung von Prozesskosten durch den Arbeitgeber

Rz. 26 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Ein Prozesskostenvorschuss, für den der Abzug als WK in Betracht kommt, wird allgemein im Kalenderjahr (VZ) der Zahlung berücksichtigt; es gilt grundsätzlich das Abflussprinzip (§ 11 Abs 2 Satz 1 EStG, dazu > Abfluss von Ausgaben; BFH 94, 140 = BStBl 1969 II, 76). Das Abflussprinzip gilt aber für Prozesskostenvorschüsse, die zu außergewöhnli...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Prozesskosten

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 23 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Soweit die Verfahrenskosten nicht als WK/BA abgezogen werden, führt ein Verfahren vor dem FG/BFH nicht zu AgB (BFH 66, 267 = BStBl 1958 III, 105). Die Prozesskosten sind regelmäßig auch nicht existenzgefährdend (> Rz 3 ff). Rz. 24 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Prozesskosten im Zusammenhang mit einem Antrag auf Gewährung politischen Asyls können ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 14 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Sind die Kosten eines Zivilprozesses nicht als WK abziehbar, können sie grundsätzlich nicht als > Außergewöhnliche Belastungen (AgB) berücksichtigt werden, weil sie nicht zwangsläufig entstehen (vgl BFH 67, 379 = BStBl 1958 III, 419; BFH 147, 171 = BStBl 1986 II, 745; BFH 198, 94 = BStBl 2002 II, 382; BFH 206, 16 = BStBl 2004 II, 726; BFH/NV...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Werbungskosten

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Prozesskosten können > Betriebsausgaben, > Werbungskosten oder nicht abziehbare Aufwendungen für die > Lebensführung sein. Zu > Außergewöhnliche Belastungen Rz 3. Prozesskosten teilen als Folgekosten das steuerliche Schicksal des Gegenstands eines Rechtsstreits: Sind die streitgegenständlichen Aufwendungen beruflich veranlasst, sind auch die ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Werbungskosten

Rz. 10 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören die Kosten eines Zivilprozesses zu den WK, wenn sie unmittelbar und ausschließlich mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Zivil- und arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten mit dem ArbG lassen einen konkreten Veranlassungszusammenhang zu den Lohneinkünften vermuten (BFH 237, 43 = BS...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Aktuelle Rechtslage

Rz. 3 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Seit dem VZ 2013 sind Prozesskosten als AgB wegen fehlender Zwangsläufigkeit grundsätzlich nicht mehr abziehbar. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Prozess für den Betroffenen existenzgefährdend ist (§ 33 Abs 2 Satz 4 EStG; > Rz 2/4). Ohne den Rechtsstreit muss der Stpfl Gefahr laufen, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensn...mehr