Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskosten

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Überblick.

Rn 6 Die durch die Nebenintervention verursachten Kosten sind dem Gegner der Hauptpartei insoweit aufzuerlegen als er nach den Vorschriften der §§ 91–98 die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Obwohl nicht erwähnt, gilt dies auch dann, soweit die Gegenpartei nach §§ 269, 281, 344 oder 516 III, 565 die Kosten zu tragen hat.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unzumutbarkeit der Vorschusspflicht der wirtschaftlich Beteiligten.

Rn 4 Wenn feststeht, dass die zur Verfügung stehenden Mittel zur Deckung der Kosten nicht ausreichen, ist zu prüfen, ob es den wirtschaftlich am Rechtsstreit Beteiligten zumutbar ist, die Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen. a) Wirtschaftlich Beteiligte. Rn 5 Wirtschaftlich beteiligt sind die Personen, deren endgültigen Nutzen der Rechtstreit anstrebt (BGH NJW 77, 2310 [BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Beweisverfahren.

Rn 21 Die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens zählen zu den Kosten des Rechtsstreits, wenn der Gegenstand des Beweisverfahrens ganz oder tw Gegenstand des nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens wird (BGH NJW 05, 294 = AGS 05, 24).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erklärung.

Rn 17 Die dogmatische Einordnung der übereinstimmenden Erledigungserklärungen (prozessuale Bewirkungshandlungen, Prozessvertrag zwischen den Parteien, Klageverzicht oder privilegierte Klagerücknahme) ist umstr (vgl bereits Habscheid JZ 63, 579), hat jedoch praktisch kaum Bedeutung. Es ist nahe liegend, die übereinstimmenden Erledigungserklärungen als Rechtsinstitut eigener A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Mediationsverfahren.

Rn 42 Die Kosten eines gerichtsnahen Mediationsverfahrens sind Kosten des Rechtsstreits und daher auch erstattungsfähig (Celle NJW 09, 1219 = AGS 09, 173; Rostock JurBüro 07, 194 = RVGreport 08, 54).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Prozesskostenhilfe.

Rn 46 Die Kosten eines Prozesskostenhilfeverfahrens sind nicht erstattungsfähig (§§ 118 I 2, 120 IV). Soweit es nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe zum gerichtlichen Verfahren kommt, gehen diese Kosten in den Kosten des Rechtsstreits auf. Soweit Prozesskostenhilfe nicht bewilligt wird, findet eine Erstattung der dort angefallenen Kosten nicht statt. Jede Partei trägt die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nachverfahren.

Rn 14 Das Nachverfahren ist vAw auch vor Rechtskraft des Vorbehaltsurteils einzuleiten; anders bei § 600 Rn 3. Der Streitstoff beschränkt sich auf die Aufrechnung, unterliegt aber sonst keinen Beschränkungen im Hinblick auf Beweismittel, Klageänderungen und -erweiterungen, Parteiwechsel und Widerklage; zum Urkundsprozess § 600 Rn 6 f. Gegen die Klageforderung sind nur dann E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Keine Kostenregelung der Beteiligten.

Rn 4 Die Beteiligten dürfen im Vergleich selbst keine Kostenregelung hinsichtlich der Kosten des Vergleichs (S 1) und/oder der Kosten des Rechtsstreits (S 2) getroffen haben. Haben sie sich vergleichsweise auch über die Kosten geeinigt, dann ist kein Raum mehr für eine Kostenentscheidung. § 98 ist in diesem Fall erst gar nicht anwendbar. Soweit die Beteiligten sich nur über ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Streitgenössische Nebenintervention.

Rn 31 Im Falle einer streitgenössischen Nebenintervention richtet sich die Kostenentscheidung nach § 100 (Abs 2). Auch hier wird der Nebenintervenient nicht Partei, so dass eine gesonderte Kostenentscheidung erforderlich ist. Fehlt diese und wird sie nicht im Wege der Urteils- oder Beschlussergänzung nachgeholt, scheidet eine Kostenerstattung und -festsetzung aus. Bei der stre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Teilweises Obsiegen und Unterliegen (§ 92).

Rn 9 War der Gegner der unterstützten Hauptpartei nur tw unterlegen, so dass eine Kostenquotierung nach § 92 I ergeht, dann sind die Kosten des Nebenintervenienten in Höhe der Erstattungsquote der Hauptpartei dem Gegner aufzuerlegen (Abs 1 Hs 1). Im Übrigen trägt der Nebenintervenient seine Kosten selbst (Abs 1 Hs 2). Er ist in Höhe des Unterliegens der Hauptpartei nicht dem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Kosten.

Rn 11 Die Kosten des Rechtsstreites, sowie die Kosten bisheriger Vollstreckungsmaßnahmen sind eintragungsfähig, sie müssen aber besonders eingetragen werden, wenn sie von der Zwangshypothek erfasst werden sollen. Bei einer Vollstreckung der Kosten gem § 788 ist die gesonderte Festsetzung der Vollstreckungskosten nicht erforderlich, wenn sie mit dem Hauptanspruch aus dem Haup...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 § 96 betrifft neben den §§ 94, 95 einen weiteren Fall der Kostentrennung und damit eine weitere Ausnahme des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung. Die Vorschrift ist in allen Instanzen anwendbar, auch im Rechtsmittelverfahren. Gegenüber der Regelung des § 94 ist sie subsidiär. Ein Bestreiten der Anspruchsberechtigung ist, sofern die Voraussetzungen des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung des Beschwerdegerichts.

Rn 10 Die Entscheidung über die Beschwerde ergeht durch Beschl (Abs 4). Dies gilt auch dann, wenn eine (freigestellte, § 128 IV) mündliche Verhandlung stattgefunden hat. Ist die sofortige Beschwerde unzulässig, wird sie auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 97 I) verworfen. Ist die sofortige Beschwerde zulässig, aber nicht begründet, wird sie – regelmäßig ebenfalls auf Kosten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Keine Beibringung.

Rn 10 Werden die Vollmacht/Genehmigung weder innerhalb der Frist noch bis zum Schluss der nachfolgenden mündlichen Verhandlung beigebracht, liegt ein endgültiger Mangel vor und die ohne Vollmacht erhobene Klage ist ohne Rücksicht auf eine evtl doch bestehende Vollmacht mit einer Kostenentscheidung nach dem Veranlasserprinzip (näher § 88 Rn 10) abzuweisen. Zugleich sind die d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kostenlast.

Rn 10 Führt der Mangel der Vollmacht zur Abweisung der Klage oder zur Verwerfung des Rechtsmittels oder ergeht sonst eine Endentscheidung gegen die nicht ordnungsgemäß vertretene Partei, sind die Kosten abw von §§ 91 ff demjenigen aufzuerlegen, der das Auftreten des vollmachtlosen Vertreters veranlasst hat (hM BGH NJW 93, 1865; NJW-RR 98, 63; BAG NZA 05, 1076, 1077; Bambg OL...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO P

Pandemie 216 ZPO 5; 227 ZPO 2; 233 ZPO 39, 19a, 19b Parlamentarier Zeuge 382 ZPO 1 Partei 50 ZPO 1 Abgrenzung zum Zeugen 373 ZPO 10 Mitwirkung im Anwaltsprozess 78 ZPO 2 Nichtexistente Partei 50 ZPO 9 Partei kraft Amtes 50 ZPO 2 Parteiänderung 50 ZPO 5 Parteibegriff 50 ZPO 2 Parteiberichtigung 50 ZPO 5 politische 50 ZPO 29 Widerruf von Handlungen ihres Anwalts 85 ZPO 4, 6 Partei kraft Am...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Rn 23 Miet- und Pachteinnahmen sind Einkünfte aus der Nutzung eines Vermögens. Wegen denkbarer Schwankungen (etwa vorübergehender Wohnungsleerstand) ist im Zweifel ein Mehrjahresdurchschnitt bei der Einkommensermittlung zugrunde zu legen (BGH FamRZ 07, 1532). Bei Miet- und Pachteinnahmen handelt es sich um Überschusseinkünfte (§ 2 II 2 EStG). Sie sind durch Abzug der Werbung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 27 Die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens sind Gerichtskosten und nicht außergerichtliche Kosten des Hauptsacheverfahrens. Die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens sind mithin bereits im selbstständigen Beweisverfahren zwischen dem Verfahrensveranlasser und der Gerichtskasse abzurechnen; zwischen den Verfahrensbeteiligten können sie prozessual über § 494a ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahrensregelungen durch Landesrecht (Abs 5).

Rn 13 Die Einzelheiten des obligatorischen Güteverfahrens, einschl der Einrichtung der Gütestellen, ihrer Besetzung, der Verfahrensregeln und Verfahrenskosten, regelt der Landesgesetzgeber (BGH NJW 10, 222–224 [BGH 22.09.2009 - XI ZR 230/08]). Insbesondere dürfen die Länder den Anwendungsbereich des Abs 1 einschränken und die Ausschlussgründe des Abs 2 erweitern (§ 11 GüSchl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kostenfreiheit des minderjährigen Beteiligten (Abs 3).

Rn 5 Die Regelung wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen v 17.7.17 (BGBl I 2017, 2429) eingefügt. Entsprechend dem Rechtsgedanken in § 81 III und § 183 dürfen dem minderjährigen Ehegatten Verfahrenskosten weder ganz noch teilweise auferlegt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Kostenentscheidung nach § 132 I (im Verfahren auf Antrag eines Ehegatten) oder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 2 § 17b II GVG regelt die von den übrigen Verfahrenskosten abspaltbaren Mehrkosten des Verweisungsverfahrens. Insoweit gilt indes nach S 1 zunächst der Grundsatz der einheitlichen Entscheidung über die Kosten (Kosteneinheit), der hier für über die Grenzen der Gerichtsbarkeiten hinaus anwendbar erklärt wird. Die durch eine – auch im Beschwerdeverfahren aufgehobene (VGH Mün...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 25 VSBG – Antrag auf Anerkennung und Mitteilung von Änderungen.

Gesetzestext (1) Der Antrag auf Anerkennung als Verbraucherschlichtungsstelle ist zu begründen. Dem Antrag sind beizufügen: (2) Die Verbraucherschlichtungsstelle unterrichtet die zuständige Behörde unverzüglic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 58 Brüssel IIb-VO – Für die Versagung der Vollstreckung zuständige Behörden oder Gerichte.

Gesetzestext (1) Der Antrag auf Versagung der Vollstreckung aufgrund von Artikel 39 ist bei dem Gericht zu stellen, das von jedem Mitgliedstaat der Kommission gemäß Artikel 103 mitgeteilt wird. Der Antrag auf Versagung der Vollstreckung aufgrund anderer in dieser Verordnung vorgesehener oder zugelassener Gründe ist bei der Behörde oder dem Gericht zu stellen, die beziehungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 1 EuMVVO – Gegenstand.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung hat Folgendes zum Ziel: undmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abweisung der Klage als unzulässig.

Rn 7 Ein anfänglicher unbehebbarer Mangel führt zur Abweisung der Klage als unzulässig durch Endurteil (BGHZ 159, 94, 104 = NJW 04, 2523; KG NJW 14, 2737), wobei die Verfahrenskosten die unterlegene (auch prozessunfähige) Partei (BGHZ 121, 397, 399 = NJW 93, 1865) bzw derjenige zu tragen hat, der etwa als falscher gesetzlicher Vertreter den Rechtsstreit veranlasst hat (BGH V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung.

Rn 17 Wenn der Antragsteller die fehlerhafte Beurteilung der objektiven Voraussetzungen der Bewilligung mit der Beschwerde geltend machen will, muss er nach bereits ergangener Hauptsacheentscheidung auch die Hauptsache anfechten. Die Zulässigkeit der Beschwerde nach Beendigung der Instanz ist im Einzelnen streitig. Einigkeit besteht insoweit, als dann, wenn das Gericht 1. In...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Wesentliche Änderung.

Rn 2 Erforderlich ist eine wesentliche Änderung, die nachträglich eingetreten ist. Der Begriff der Wesentlichkeit ist nur für das Bruttoeinkommen definiert. (100 Euro). Überwiegend wird ansonsten verlangt, dass nur Änderungen zu einer Ratenanpassung führen, die voraussichtlich von einiger Dauer sind. Durch die Anpassung für die Staatskasse erzielbare Mehreinnahmen müssen in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Teil eines Anspruchs (Abs 1 S 1 Nr 2).

Rn 10 Der Antrag soll zurückgewiesen werden, wenn der MB nur wegen eines Teiles des Anspruchs nicht erlassen werden kann. Nach allgM ist mit einem ›Teil des Anspruchs‹ nicht gemeint, dass nicht jeder von mehreren im selben Antrag eingetragenen Hauptsacheansprüchen bedenkenfrei ist. Nr 2 greift jedoch ein, wenn bei einer Nebenforderung Bedenken auftreten, dass sie überhöht se...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Durchführung der Ablösung.

Rn 2 Der Ablösende kann den Gläubiger auch durch Hinterlegung oder Aufrechnung befriedigen (§ 268 II). Bei vollständiger Befriedigung erwirbt er die Forderung (§ 268 III) und zugleich die Hypothek (§§ 412, 401); gutgläubiger Erwerb der Einredefreiheit ist ausgeschlossen (BGH NJW 86, 1487 [BGH 12.12.1985 - IX ZR 15/85] m abl Anm Canaris; BGH NJW 97, 190; s § 1157 Rn 3; aA 10....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Werbungskosten (Nr 4).

Rn 20 Gemäß § 82 II Nr 4 SGB XII können von dem Einkommen die mit der Erzielung von Einkommen verbundenen Ausgaben – Werbungskosten – abgezogen werden. In erster Linie sind dies die Fahrtkosten zur Arbeit. Nach aktueller BGH-Rechtsprechung ist mit den Sätzen des § 3 VI Nr. 2a der Durchführungsverordnung zu § 82 SGB XII zu rechnen. Hiernach können – sofern keine öffentlichen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Tod während des Abänderungsverfahrens.

Rn 2l Stirbt der antragstellende Ehegatte während des Abänderungsverfahrens, so endet grds das Verfahren. Die übrigen gem § 52 I iVm § 226 II FamFG antragsberechtigten Beteiligten haben jedoch die Möglichkeit, eine Fortsetzung des Verfahrens zu erreichen. Das Gericht hat sie darauf hinzuweisen, dass das Verfahren nur fortgesetzt wird, wenn sie dies innerhalb einer Frist von ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Auslegungsvertrag.

Rn 3 Um zeitintensive Streitigkeiten über die Auslegung zu verhindern und die oft erheblichen Verfahrenskosten zu sparen, können die Bedachten einen Auslegungsvertrag schließen, der eine bestimmte Auslegung – allerdings ohne Bindungswirkung für die staatliche Gerichtsbarkeit (Horn ZEV 16, 565) – festschreibt. Er hat zur Folge, dass sich die Parteien schuldrechtlich verpflich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 51 Brüssel IIb-VO – Vollstreckungsverfahren.

Gesetzestext (1) Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Abschnitts ist für das Verfahren der Vollstreckung von in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen das Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats maßgebend. Unbeschadet der Artikel 41, 50, 56 und 57 wird eine in einem Mitgliedstaat ergangene Entscheidung, die im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbar ist, im Voll...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Keine Kostentragungspflicht (Abs 4).

Rn 22 Der Verfahrensbeistand kann gem § 21 IV FamGKG auch in Antragsverfahren nicht Kostenschuldner hinsichtlich der Gerichtskosten des Verfahrens sein. Abs 4 bestimmt, dass dem Verfahrensbeistand auch keine Verfahrenskosten auferlegt werden können, er also weder Entscheidungsschuldner iSv § 24 Nr 1 FamGKG hinsichtlich der Gerichtskosten werden noch ihm die Erstattung außerg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Gem § 114 I besteht in allen Ehesachen Anwaltszwang; bereits nach § 630 II 2 ZPO aF konnte aber die Zustimmung zum Scheidungsantrag und der Widerruf zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in der mündlichen Verhandlung zur Niederschrift des Gerichts erklärt werden. Diese Regelung ist nun in § 134 I, 1. Alt, Abs 2 enthalten. Gem § 114 IV Nr 3, 6 besteht für den Antragsgegn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kostenfestsetzung, Abs 3 S 1 u 2.

Rn 20 Nach Abs 3 S 1 sind Aufwendungsersatz und Vergütung unmittelbar aus der Staatskasse zu zahlen. Diese Auslagen sind als Teil der Gerichtskosten gem § 1 S 1, 21 ff FamGKG iVm Nr 2013 KV FamGKG von dem nach den Kostenvorschriften des FamFG (§§ 81 ff) festzustellenden Kostenschuldner wieder einzuziehen. Das sind regelmäßig die Eltern, denen die (Gerichts-)Kosten gem § 81 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Teilurteil über einen Teil der Hauptsache und spätere Klagerücknahme hinsichtlich des Restes.

Rn 12a Über die Kosten des Rechtsstreits ist einheitlich durch (Kostenschluss-)Urteil zu entscheiden, wenn bereits ein Teil-Anerkenntnisurteil ergangen ist und die restliche Klage später zurückgenommen wird. Statthaftes Rechtsmittel gegen eine in dieser Form getroffene Kostenentscheidung ist einzig die sofortige Beschwerde (Nürnbg NJW-RR 23, 212 [BGH 22.09.2022 - V ZB 22/21]...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zurückbehaltungsrecht.

Rn 37 Verlangt der Kl uneingeschränkte Leistung, wird der Beklagte aber nur Zug um Zug verurteilt, weil er sich auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen hat, so kommt es darauf an, ob das Zurückbehaltungsrecht primär oder hilfsweise geltend gemacht worden ist (ausf Hensen NJW 99, 395). War das Zurückbehaltungsrecht primär geltend gemacht, hat der Beklagte also die Forderung selb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Grundlagen.

Rn 126 Maßgeblich sind für GeS und ReS grds die bis zur Klageänderung angefallenen Kosten des Rechtsstreits (BGH NJW-RR 05, 1728; MDR 06, 109; NJW 15, 3173; WuM 08, 35: ReS des Bekl; Karlsr JurBüro 81, 1231: Mahnverfahren; KG JurBüro 03, 644; 06, 201; für vollen Hauptsachewert in 2. Instanz OLGR Jena 08, 845). Wertgrenze ist der urspr Hauptsachewert (BGH MDR 15, 51 [BGH 28.1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Kostenverteilung, wenn jede Partei teils obsiegt, teils unterliegt. Die Kosten sind dann grds zu teilen (§ 92 I). Der Umfang des Unterliegens und Obsiegens ist dabei unerheblich. Solange nicht eine Partei vollständig obsiegt, führt jedes auch noch so geringfügige Unterliegen, sei es auch nur in einem Nebenpunkt, zur Anwendung des § 92 und schli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Stufenklage.

Rn 31 Auch bei einer Stufenklage kann sich eine Kostenquotierung ergeben. Hier ist das Obsiegen und Unterliegen iSd § 92 I hinsichtlich jeder einzelnen Stufe gesondert zu prüfen (München MDR 88, 782 = JurBüro 88, 1238; Brandbg FamRZ 09, 1699). Insoweit stellt die Rspr häufig unzutreffend darauf ab, dass bei einer Stufenklage nach § 44 GKG nur der höhere Wert gelte und damit ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Hinweise für die Praxis.

Rn 29 Der Kl wird die Klage zur Vermeidung von Kostennachteilen für erledigt erklären, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung unstr, anderweitig rechtskräftig festgestellt worden ist, oder der Kl die Gegenforderung zugesteht. Widerspricht der Beklagte der Erledigung, weil er das Klagebegehren von Anfang an für unbegründet erachtet hat und folgerichtig die Aufrechnung n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift des § 100 behandelt die Kostenentscheidung, wenn der unterlegene Teil aus mehreren Streitgenossen besteht. Dabei ist zum einen geregelt, mit welchem Inhalt eine Kostenentscheidung ergehen kann (Abs 2 und Abs 3) und zum anderen, welche rechtlichen Folgen bestimmte Kostenentscheidungen haben (Abs 1 und Abs 4). Erfasst von § 100 werden nur die Fälle, in denen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Fälligkeit.

Rn 19 Beantragt der Kl sofortige Leistung oder die Leistung zu einem bestimmten Termin, wird die Klage jedoch erst zu einem späteren Termin zugesprochen, so unterliegt er tw. Dieses Unterliegen wird idR allerdings geringfügig sein und keine gesonderten Kosten auslösen, so dass häufig von der Vorschrift des § 92 II Nr 1 Gebrauch gemacht werden kann. Ist allerdings nur die Fäl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Berufungsunfähige Urteile.

Rn 12 Zwischenurteile (§ 303) können nicht mit der Berufung angefochten werden (zu den Ausnahmen s Rn 5, 6); sie unterliegen der Nachprüfung durch das Rechtsmittelgericht nur, wenn gegen das Endurteil Berufung eingelegt wird (§ 512). Auch gegen Versäumnisurteile (§§ 330, 331 Abs 2 Hs 1, 514 Abs 1), Ausschlussurteile (§§ 952, 957 I) und Kostenurteile nach vorausgegangenem Ane...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Dem Gegner ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, ob er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für gegeben hält, soweit dies aus besonderen Gründen nicht unzweckmäßig erscheint. 2Die Stellungnahme kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden. 3Das Gericht kann die Parteien zur mündlichen Erörterung laden, wenn eine Einigung zu e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Bedürftigkeit.

Rn 21 Der berechtigte Ehegatte muss außerstande sein, die Kosten des Rechtsstreits selbst zu tragen. Maßstab hierfür sind nicht §§ 76 FamFG, 114 ff ZPO, sondern die Billigkeit. Ein Kostenvorschuss wird daher nicht erst bei Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts, sondern schon bei Gefährdung des angemessenen Unterhalts geschuldet (Hambg NJW 60, 1768). Ein Vorschussanspru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Volle Kostenerstattung trotz teilweisem Unterliegen.

Rn 14 Analog anzuwenden ist § 92 II, wenn der Kl nur tw unterliegt und das Unterliegen geringfügig ist. Dann können in analoger Anwendung des § 92 II dem Beklagten dennoch die gesamten Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden. Beispiel: Eingeklagt sind 1.900 EUR. Das Gericht spricht dem Kl lediglich 1.860 EUR zu und weist die Klage iÜ ab. Auch hier kann von § 92 II Nr 1 Gebra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Die Bedeutung des Streitgegenstandes.

Rn 14 Der Streitgegenstand oder der prozessuale Anspruch eines Verfahrens legt das Streitprogramm zwischen den beiden Parteien fest, er begrenzt also den Prozess seinem Gegenstand nach. Dadurch wird er für den Prozess zu einem zentralen Begriff. Am deutlichsten zeigen sich die Wirkungen des Streitgegenstandes bei der Festlegung des Umfangs der Rechtshängigkeit, bei der Beurt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Prozesskostenhilfe.

Rn 18 WEigtümer und die GdW (BGH ZMR 19, 514 Rz 5; ZMR 10, 780) können nach §§ 114 ff ZPO Prozesskostenhilfe erhalten. Die Rechtsverfolgung durch die GdW liegt im allgemeinen Interesse, wenn weder sie selbst noch sämtliche WEigtümer die Kosten aufbringen können (BGH ZMR 19, 514 Rz 11). Kann die GdW darlegen, dass ihr kein Darlehen in der erforderlichen Höhe gewährt würde und...mehr