Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskosten

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundsatz.

Rn 15 Ist ein Anerkenntnisurteil ergangen, dann ist unerheblich, wie die Kostenentscheidung ausgefallen ist. § 99 II 1 ist keineswegs nur dann anwendbar, wenn eine Kostenentscheidung nach § 93 ergangen ist. Jegliche Kostenentscheidung genügt. So kann der nach § 91 zur Tragung der Kosten verurteilte Beklagte sofortige Beschwerde mit der Begründung erheben, die Kosten des Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Betragsverfahren.

Rn 24 Nach Abschluss des Betragsverfahrens und bei dessen Endentscheidungsreife ist Endurteil zu erlassen. Es folgt hinsichtlich der Urteilsformel den allgemeinen Regeln des Endurteils, also besteht keine Notwendigkeit der Aufhebung des Grundurteils bei Klageabweisung und umgekehrt zu einer Verurteilung lediglich in die weiteren Kosten. Das Endurteil entscheidet als Schlussu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Berichtigung und Ergänzung.

Rn 12 Ein unvollständiger Vergleich (etwa wegen fehlender Kostenregelung) kann nicht im Wege der Protokollberichtigung ergänzt werden (Nürnbg MDR 03, 652). Vielmehr ist die Regelung des § 98 zu beachten: Fehlen Anhaltspunkte dafür, dass die Parteien den Vergleich bewusst auf die Hauptsache beschränken wollten (in diesem Fall hat das Gericht in analoger Anwendung des § 91a üb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Durch Landesgesetz kann bestimmt werden, dass die Erhebung der Klage erst zulässig ist, nachdem von einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Scheinehe (Abs 2 Nr 5).

Rn 33 Eine Scheinehe liegt vor, wenn beide Eheleute nur formal geheiratet haben (Zweibr FamRZ 06, 1201), in Wirklichkeit aber eine eheliche Lebensgemeinschaft iSe Verantwortungsgemeinschaft (§ 1353 I 2 Hs 2) ablehnen. Hierbei handelt es sich nicht um einen beeinflussten Eheschließungswillen, sondern die Missbilligung für dessen Motiv. Nach dem Wortlaut ist die Regelung nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kosten/Gebühren.

Rn 7 Die Kosten des Verfahrens werden vom System berechnet und dem Betrag nach bezeichnet (Abs 1 Nr 3). Sie bestehen insb aus Gerichtskosten (GKG KV 1100: 0,5 Gebühr, mindestens 36 EUR). Wenn aus den zugehörigen Eintragungen im Antrag ersichtlich ist, dass der ASt durch einen RA vertreten ist, werden dessen Kosten (Verfahrensgebühr nach VV 3305 usw) errechnet und bezeichnet....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unterhaltsverfahren.

Rn 45 Der Antrag auf Bewilligung von VKH für ein Trennungsunterhaltsverfahren kann nicht deshalb als mutwillig zurückgewiesen werden, weil bereits einmal eine einstweilige Anordnung auf Zahlung von Unterhalt im Scheidungsverfahren erwirkt, und diese durch Rücknahme des Scheidungsantrags durch der Unterhaltsgläubiger wirkungslos wurde (Schlesw OLGR 01, 214). Auch bei regelmäß...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Regelungszusammenhang.

Rn 1 Die Vorschrift behandelt die Wirkungen der Verweisung und die dadurch verursachten zusätzlichen Verfahrenskosten. Der Begriff der Anhängigkeit iSd § 17b I 1 GVG kennzeichnet die formelle prozessuale Zuordnung des verwiesenen Rechtsstreits (nunmehr) zum Adressatgericht, mit der dessen Pflicht zur Entscheidung des Rechtsstreits verknüpft ist. Alle bisherigen Prozesshandlu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Aufgaben und Befugnisse.

Rn 6 Dem Verfahrensbeistand obliegt die Feststellung und Geltendmachung der Interessen des Kindes in Bezug auf Abstammung und Elternzuordnung, die der Verfahrensbeistand in einer Stellungnahme schriftlich darstellen soll (§§ 174 S 2, 158b I 1, 2). Entscheidend ist das objektive Interesse des Kindes, das im Allgemeinen verlangt, die biologische Abstammung zu klären. Der Verfa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der Erbe haftet für die Nachlassverbindlichkeiten, zu denen nicht nur die Erblasserschulden, also Verbindlichkeiten die noch zu Lebzeiten des Erblassers entstanden sind, sondern auch die Verbindlichkeiten gehören, die erst mit dem Erbfall entstanden sind und mit ihm im Zusammenhang stehen. Der Erbe haftet für diese Verbindlichkeiten zunächst (vorläufig) unbeschränkt, er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Anforderungen an den VKH-Antrag.

Rn 4 Wird zunächst nur ein reiner VKH-Antrag für eine beabsichtigte Beschwerde gestellt, muss innerhalb der Beschwerdefrist (§ 63) das vollständige VKH-Gesuch, dh eine lückenlos ausgefüllte Erklärung über die persönlichen u wirtschaftlichen Verhältnisse nebst kompletter Nachweise (§ 76 I bzw § 113 I 2 jew iVm § 117 II 1, IV ZPO), beim FamG eingegangen sein (BGH MDR 18, 115)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vollziehungsfrist.

Rn 3 Die Vollziehungsfrist ist eine gesetzliche Frist, die der Disposition der Parteien wie auch des Gerichts entzogen ist. Sie kann weder abgekürzt noch verlängert werden. Gegen ihre Versäumung gibt es im Zivilprozess keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (BGHZ 120, 73, 86 = NJW 93, 1076; Karlsr NJW-RR 16, 821). Die unterbliebene Vollziehung führt zur Aufhebung der ei...mehr

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ZErb 06/2023, Zur Erbunwürd... / 2 Anmerkung

Erbunwürdigkeit kommt in der Praxis selten vor. Der "gewöhnliche Erbschleicher", der einen wohlhabenden Erblasser dazu bringen möchte, ihm sein Vermögen oder Teile davon zukommen zu lassen, ist weit davon entfernt, erbunwürdig zu sein. Das liegt an den strikten Voraussetzungen, die das Gesetz für die Erbunwürdigkeit fordert: Entweder muss der Erbunwürdige eine schwere Straft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 9 EuGFVO – Beweisaufnahme.

Gesetzestext (1) Das Gericht bestimmt die Beweismittel und den Umfang der Beweisaufnahme, die im Rahmen der für die Zulässigkeit von Beweisen geltenden Bestimmungen für sein Urteil erforderlich sind. Es wählt die einfachste und am wenigsten aufwendige Art der Beweisaufnahme. (2) Das Gericht kann die Beweisaufnahme mittels schriftlicher Aussagen von Zeugen oder Sachverständig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wertgrenze (Nr 1).

Rn 6 Ein elektronisches Antragsverfahren ist nach § 829a I 1 Nr 1 Hs 1 nur zulässig, wenn sich die titulierte Hauptforderung auf eine fällige Geldforderung von nicht mehr als EUR 5.000,– beläuft. Maßgebend ist die Höhe des titulierten Anspruchs, nicht der Betrag des Vollstreckungsauftrags. Durch die Geltendmachung eines Teilbetrags kann grds die Wertgrenze nicht umgangen wer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidung.

Rn 14 Es besteht keine Abhilfemöglichkeit des Familiengerichts (Rechtspfleger), § 68 I 2. Rn 15 Hat der Antragsgegner Einwendungen nach § 252 I erhoben und teilt das Beschwerdegericht seine Auffassung, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht vorgelegen haben und die Einwendungen deshalb begründet sind, wird der Festsetzungsbeschluss aufgehoben und der Festsetzungsantrag z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Kostengrundentscheidung des Erkenntnisverfahrens legt die Pflicht zur Tragung der Kosten lediglich personell sowie dem Umfang nach fest. Da mangels Bestimmtheit hieraus eine Vollstreckung nicht möglich ist, bedarf es der Schaffung eines Titels, aus welchem zulässigerweise die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Dieser wird im, gegenüber dem Erkenntnisverfahre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Ein aufwendiges Verfahren der Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz macht dort keinen Sinn, wo keine die Kosten des Verfahrens (§§ 1988 II, 207 InsO) deckende Masse vorhanden ist. In diesen Fällen kann der Erbe die gleiche Wirkung durch Einrede herbeiführen. Als Folge muss er aber den Gläubigern den Nachlass zum Zwecke der Zwangsvollstreckung herausgeben. Der zunächs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 5 EuGFVO – Durchführung des Verfahrens.

Gesetzestext (1) Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen wird schriftlich durchgeführt. (1a) Das Gericht hält eine mündliche Verhandlung ab, wenn es der Auffassung ist, dass es auf der Grundlage der schriftlichen Beweismittel kein Urteil fällen kann, oder wenn eine der Parteien einen entsprechenden Antrag stellt. Das Gericht kann einen solchen Antrag ablehnen,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verfassungsrechtliche Implikationen; Verhältnis zu anderen Verfahrensgrundsätzen.

Rn 6 Das Mündlichkeitsprinzip selbst ist durch die Verfassung nicht zwingend vorgegeben (St/J/Kern Rz 6; R/S/G § 79 Rz 8). Insbesondere folgt aus dem durch Art 103 I GG geschützten Anspruch auf rechtliches Gehör (Einl Rn 44) nicht die Mündlichkeit des Verfahrens. Rechtliches Gehör kann nach allgemeiner Meinung vielmehr auch schriftlich gewährt werden (BVerfG NJW 94, 1043; St...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Zwangsversteigerung.

Rn 5 Der Antrag muss bezeichnen, in welcher ›Rangklasse‹ des § 10 ZVG die geltend gemachten Forderungen verfolgt werden (BGH ZMR 08, 724). Ein besonderes Vorrecht gibt § 10 I Nr 2 ZVG. Dieser ermöglicht eine effektive Rechtsdurchsetzung, weil die Hausgeldansprüche den Rechten der nachfolgenden Rangklassen vorgehen (BGH ZMR 19, 423 Rz 13; NJW 18, 1613 Rz 10). Betreibt die GdW...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Fehlende oder unvollständig erteilte Auskunft vor Einleitung des Verfahrens (S 2 Nr 2).

Rn 7 Diese Vorschrift soll die außergerichtliche Klärung von Unterhaltsansprüchen fördern (J/H/A/Maier § 243 Rz 6; Jena FamRZ 14, 965). Kommt der nach §§ 1361, 1580, 1605 BGB auskunftsverpflichtete Unterhaltsschuldner einem außergerichtlichen Auskunftsverlangen nicht oder nicht vollständig nach, kann dies auch dann bei der Kostenentscheidung (zu seinen Lasten) zu berücksicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fiktion bei unzureichender Vermögensnutzung.

Rn 40 Dem Berechtigten und dem Verpflichteten sind fiktive Erträge als Einkommen zuzurechnen, wenn sie es unterlassen, ihr Vermögen in zumutbarer ertragbringender Weise zu nutzen oder zu verwerten (BGH FamRZ 15, 1172; FuR 00, 469; Brandbg FuR 15, 112). Dem Betreffenden steht bei der Wahl der Anlageform ein Beurteilungsspielraum zu. Er muss nicht in jedem Fall die Anlageform ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1313 BGB – Aufhebung durch richterliche Entscheidung.

Gesetzestext 1Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag aufgehoben werden. 2Die Ehe ist mit der Rechtskraft der Entscheidung aufgelöst. 3Die Voraussetzungen, unter denen die Aufhebung begehrt werden kann, ergeben sich aus den folgenden Vorschriften. Rn 1 Nach der Regelung kann nur eine Ehe gerichtlich aufgehoben werden, die familienrechtlich wirksam zustan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Gerichtliche Anordnung der Auskunftserteilung und Belegvorlage.

Rn 13 Nach I 1 entscheidet das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen darüber, ob es vAw bei den Beteiligten Auskünfte und Belege einholt sowie über den Umfang der Anordnung; ein Antrag eines Verfahrensbeteiligten ist nicht erforderlich. Rn 14 Die gerichtliche Anordnung kann in Form eines Beschlusses oder einer Verfügung ergehen (Schulte-Bunert/Weinreich/Klein § 235 Rz 1; Zö/Lo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Entscheidung, Rechtbehelfe und Kosten/Gebühren.

Rn 10 Wird dem Antrag des Gläubigers entsprochen, wird eine weitere Ausfertigung erteilt, die zwar nach Abs 3 als solche ausdrücklich bezeichnet werden muss, was aber keine Wirksamkeitsvoraussetzung der Klausel ist (MüKoZPO/Wolfsteiner § 733 Rz 19). Ein unzulässiger oder unbegründeter Antrag wird durch einen Beschluss verworfen oder zurückgewiesen, der zwar der Begründung be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Normzweck.

Rn 25 § 1025 und der gesamte 1. Abschnitt (§§ 1025–1028) sind dem Anwendungsbereich und Umfang schiedsrichterlicher Tätigkeit gewidmet. Das Gesetz folgt damit der Systematik des Modellgesetzes. Dabei setzen die Normen des 1. Abschnitts die Existenz und die Zulässigkeit einer privaten Schiedsgerichtsbarkeit voraus. Diese beruht in ihrer großen praktischen Bedeutung letztlich d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Auswahl und Qualifikation des Sachverständigen.

Rn 7 Die Vorschrift ist in Ergänzung zu § 404 I 1 ZPO, 30 I zu sehen: Die Auswahl des Sachverständigen obliegt dem Gericht, das zugleich aber auf die den Vorgaben in Abs 1 S 1 entsprechende Qualifikation zu achten hat (näher Prütting/Helms/Hammer § 163 Rz 9c; Splitt FF 18, 51, 52). Rn 8 Der Gesetzgeber hat als Reaktion auf die Diskussion über die Qualität von familienpsycholo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Die Kostenentscheidung.

Rn 42 Die Kostenentscheidung richtet sich nach §§ 80 ff. Häufig werden gem § 81 I 1 die Gerichtskosten zwischen den Eltern hälftig geteilt und weiter angeordnet, dass eine Kostenerstattung nicht stattfindet. Eine Grundregel, dass die Beteiligten die gerichtlichen Kosten zu gleichen Teilen und jeder Beteiligter seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen haben, gibt es i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Höhe der Sicherheitsleistung.

Rn 4 Erforderlich ist eine ausdrückliche, in Geld bemessene Bestimmung. Ausnahme: §§ 709 S 2, 711 S 2. Das Ermessen des Gerichts bestimmt sich nach dem drohenden Nachteil bzw dem Schaden, dessen Eintritt abgesichert werden soll und ist voll durch das Rechtsmittelgericht überprüfbar. An seine getroffene Festsetzung ist das Gericht nach § 318 gebunden (Frankf OLGZ 70, 172). Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Durchsetzung von Rechten aus Bürgschaftsverträgen im Prozess.

Rn 39 Ein Anspruch aus einer Bürgschaft ist in aller Regel – ebenso wie ein Regressanspruch aus § 774 (vgl § 774 Rn 19) – vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen (ggf inkl Prozesszinsen, § 291, Staud/Feldmann § 291 Rz 9). Maßgebend für den Rechtsweg ist die Rechtsnatur des erhobenen Anspruchs aus der Bürgschaft, wie sie sich aus dem tatsächlichen Vorbringen der klag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkung.

Rn 25 § 91a ist Ausfluss der Dispositionsmaxime. Mit den übereinstimmenden Erledigungserklärungen entfällt die Rechtshängigkeit des Klagebegehrens bis auf die Kostenfrage (BGHZ 106, 359 = NJW 89, 2885). Eine Fortsetzung des Verfahrens scheidet aus. Weder können neue Sachanträge gestellt werden (BayObLG JurBüro 96, 97), noch ist eine Klagerücknahme möglich (Bambg NJW-RR 97, 1...mehr

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zfs 06/2023, Anwaltliche Ve... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte im Wege der Stufenklage gegen die Beklagte vor dem LG Bamberg Pflichtteilsansprüche geltend gemacht. In diesem Rechtsstreit ließ er sich von einem in München kanzleiansässigen Prozessbevollmächtigten vertreten. Als ladungsfähige Anschrift des Klägers war in der Klageschrift eine Straße in der im Landkreis Bamberg gelegenen Gemeinde X bezeichnet. Der Rechtsst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Anwaltswechsel.

Rn 14 Werden im Verlauf eines Rechtsstreits infolge eines Anwaltswechsels mehrere Anwälte tätig, so sind ihre Kosten dann erstattungsfähig, wenn der Anwaltswechsel notwendig war (§ 91 II 2). Im Einzelnen gilt nach der Rspr Folgendes: Beim Tod des Anwalts ist grundsätzlich von einem notwendigen Anwaltswechsel auszugehen (Frankf AnwBl 80, 517 = MDR 80, 1026 = Rpfleger 81, 29 = ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO V

Vaterschaftsfeststellungsklage Kosten 91a ZPO 35 Vaterschaftstest heimlicher 284 ZPO 37 Veräußerungsverbot und Drittwiderspruchsklage absolute Verfügungsverbote 772 ZPO 5 relatives Veräußerungsverbot 772 ZPO 1 Verbandsgericht 1059 ZPO 4 Verbandsklage 50 ZPO 47 konkurrierende 5 UKlaG 14 Rechtskraftwirkung 5 UKlaG 15 Verbesserungsverbot 528 ZPO 11 Verbindung Geltungsbereich 20 FamFG 2 Zweck...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB V

Valorismus 245 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung 1631e 1 Vater biologischer 1747 2 Vaterschaft 1592 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption 1747 2; 1748 10 nichteheliche ~ 1748 10 Vaterschaft; Leibliche ~ 1686a 1 Vaterschaftsanerkennung 1594 1; 1963 6 Drittanerkennung 1599 8 Form, Widerruf 1597 1 Unwirksamkeit 1598 1 Verbot missbräuchlicher Anerkennung 1597a 1 Zustimmung der Mutter 1595 1 Zustim...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentümerliste: Übersendung / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K fordert im August, September und Oktober 2022 die Verwaltung per E-Mail auf, ihm eine aktuelle Eigentümerliste zu übersenden. Die Verwaltung reagiert darauf nicht. Mit seiner Klage beantragt K, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B zu verurteilen, ihm Auskunft über Namen (Vor- und Nachnamen) und aktuelle Anschriften sämtlicher anderer Wohnungseigentü...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prozesskostenhilfe: Einsatz... / 5 Hinweis

Problemüberblick Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Für die Antwort auf die Fra...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prozesskostenhilfe: Einsatz... / 4 Die Entscheidung

Der BGH ist der Ansicht, B sei es zumutbar, jedenfalls ein Wohnungseigentumsrecht zu veräußern, um aus dem Erlös die Kosten der Rechtsverteidigung aufzubringen! Es sei nämlich davon auszugehen, dass B einen angemessenen Nettoerlös erzielen werde, der ausreiche, um die Kosten des Rechtsstreits zu decken. Dem stehe nicht entgegen, dass die Wohnungen in dem Haus A an B's Söhne ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aufwendungsersatzanspruch d... / 1 Handeln im Interesse der Eigentümergemeinschaft

Der Verwalter fungiert nach § 9b Abs. 1 WEG als Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Eine Vertretungsmacht für den Abschluss von Grundstückskauf- und Darlehensverträgen hat er aber nur aufgrund entsprechenden Beschlusses der Wohnungseigentümer. Im Übrigen aber ist seine Vertretungsmacht im Außenverhältnis nicht besch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigungsfolgeschaden (Miete) / 1.2 Prozesskosten

Der Anerkennung der Kosten eines Räumungsrechtsstreits mit den daraus entstehenden Gerichts-, Anwalts- und Beweiskosten wie Sachverständigengutachten, Zeugengebühren dürfte nichts entgegenstehen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigungsgrund – Vertragsv... / 2.1 Schuldhafte Vertragsverletzungen durch den Mieter (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt vor, wenn der Mieter seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat. Hinweis Geringe Vertragsverletzung Diese Kündigung ist daher auch bei einer schuldhaften Vertragsverletzung geringeren Gewichts möglich, die für sich genommen noch nicht zur fristlosen Kündig...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Staatsangehörigkeit

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Staatsangehörigkeit eines Stpfl ist in Deutschland grundsätzlich zunächst ohne steuerrechtliche Bedeutung. Die > Unbeschränkte Steuerpflicht knüpft nämlich grundsätzlich an einen > Wohnsitz oder den gewöhnlichen > Aufenthalt im > Inland an und die beschränkte Steuerpflicht von Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grenzabmarkung und Grenzsch... / 3.2.2 Kosten der Abmarkung

Die Kosten des Abmarkungsgeschäfts nach den landesgesetzlichen Vorschriften einschließlich der Kosten einer für die Abmarkung notwendigen Vermessung haben die Nachbarn zu gleichen Teilen zu tragen, soweit sich aus dem zwischen ihnen bestehenden Rechtsverhältnis nicht etwas anderes ergibt (§ 919 Abs. 3 BGB). Eine abweichende Kostenaufteilung im Sinn der gesetzlichen Regelung ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerberatungskosten

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Zu WK/BA führt nur der Teil der Aufwendungen, die auf die Ermittlung der > Einkünfte entfallen; das gilt auch für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (BFH 82, 455, 458, 459 = BStBl 1965 III, 412, 413, 414). Im Übrigen gehören Steuerberatungskosten zu den Aufwendungen für die private > Lebensführung, die grundsätzlich über den > Grundf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Räumung von Mieträumen geri... / 2.2 Kann dem Mieter ein "Ziehgeld" angeboten werden?

Nicht nur ein Räumungsrechtsstreit kostet Geld, sondern auch die anschließend erforderlichen Maßnahmen der Räumungsvollstreckung. Insbesondere in den praxisrelevanten Fällen der Räumungsklage in Folge einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs, sollte der Vermieter nichts unversucht lassen, um eine kostenintensive Räumungsklage mit anschließend etwa erforderlicher Räumungsvollstr...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 1 Zustimmung und Klage

Zustimmungsfrist Dem Mieter ist eine Überlegungsfrist eingeräumt, in der er sich darüber schlüssig werden kann, ob er dem Erhöhungsverlangen zustimmt. Sie beginnt mit dem Zugang des Erhöhungsverlangens und endet mit dem Ablauf des 2. Kalendermonats, der auf den Zugang folgt. Entscheidend für den Fristbeginn ist der Zugang. Zugegangen ist das Mieterhöhungsverlangen, wenn es so...mehr

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Außergerichtliche Streitbei... / 2.4 Webseite der Schlichtungsstelle

Die Verbraucherschlichtungsstelle muss eine Webseite unterhalten. Darin müssen die Verfahrensordnung und klare, verständliche Informationen zur Erreichbarkeit und Zuständigkeit der Schlichtungsstelle und zu den Streitmittlern, zur Anerkennung als Verbraucherschlichtungsstelle, zum Ablauf und zu den Verfahrenskosten ersichtlich sein.[1]mehr

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Herausgabeanspruch der Miet... / 1 Schadensersatzanspruch des Untermieters

Der Untermieter (Endmieter) kann von seinem Vermieter (Zwischenmieter = Hauptmieter), der wegen des Kündigungsschutzes den Wohnungsmietvertrag nicht kündigen könnte, Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn das Hauptmietverhältnis vor dem Untermietverhältnis endet und der Eigentümer von ihm Räumung und Herausgabe der Wohnung verlangt.[1] Dem Untermieter (Endmieter...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 3 Beispiele unwirksamer Klauseln nach § 307 BGB

Die Unwirksamkeit der überwiegenden Zahl der mietvertraglichen Formularklauseln wurde von der Rechtsprechung[1] auf einen Verstoß gegen die Generalklausel des § 307 BGB gestützt, sodass dieser Bestimmung die größte praktische Bedeutung zukommt. Dies auch deshalb, weil eine Bestimmung nach § 307 BGB selbst dann unwirksam sein kann, wenn sie keinen Verstoß gegen die Verbotskat...mehr