Fachbeiträge & Kommentare zu Provision

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsvertreter / 3.2 Abrechnungs- und Auskunftsansprüche

Der Handelsvertreter hat einen Anspruch auf monatliche, mindestens aber vierteljährliche Abrechnung (§ 87c HGB), darüber hinaus auf die Vorlage von Unterlagen über die Abrechnung.[1] Er kann Mitteilung über alle Umstände verlangen, die für seinen Provisionsanspruch von Bedeutung sind (§ 87c Abs. 2 HGB).[2] Im Streitfall hat er das Recht, entweder selbst oder durch einen Wirts...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsvertreter / 1 Status des Handels­vertreters

Sowohl natürliche als auch juristische Personen (GmbH, UG haftungsbeschränkt) oder Handelsgesellschaften (KG, OHG) können Handelsvertreter sein. Wenn das Unternehmen einer natürlichen Person keinen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb erfordert, ist der Handelsvertreter Gewerbetreibender, ohne Kaufmann zu sein (§ 1 HGB). Für das Vorliegen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsvertreter / Zusammenfassung

Begriff § 84 HGB definiert den Handelsvertreter als selbstständigen Gewerbetreibenden, der ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Selbstständig ist, wer im Wesentlichen seine Tätigkeit und Arbeitszeit frei bestimmen kann und eigenes unternehmerisches Risiko trägt. Er handelt in fremdem Namen und fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsvertreter / 1 Handelsvertreter

Der Handelsvertreter ist definitionsgemäß Selbstständiger und kein Arbeitnehmer. Dies gilt nach § 84 HGB für Personen, die als selbstständige Gewerbetreibende ständig damit betraut sind, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen; selbstständig ist, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimme...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsvertreter / 4.2 Ausgleichsanspruch

Bei Kündigung des Handelsvertretervertrags seitens des Unternehmens – oder unter engen Voraussetzungen, z. B. Unzumutbarkeit der weiteren Tätigkeit aus Altersgründen, – vom Handelsvertreter selbst, kann Letzterer einen Ausgleichsanspruch verlangen (§ 89b HGB). § 89b Abs. 3 Nr. 1 1. Alt. HGB dient nicht dazu, dem Handelsvertreter zu ermöglichen, sein eigenes unternehmerisches ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsvertreter / 5.1 Ausgleichsansprüche

Nach § 89b HGB kann der Handelsvertreter nach Beendigung des Vertragsverhältnisses einen Ausgleich verlangen, wenn der Unternehmer aus der Geschäftsverbindung mit den vom Handelsvertreter geworbenen Kunden auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebliche Vorteile hat und er durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses Ansprüche auf Provisionen aus bereits abgeschl...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 11 Sozialkennzahlen / 4 B10 – Arbeitskräfte – Vergütung, Tarifverhandlungen und Schulung (VSME.42)

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Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.6.2 Bemessung des Entgelts

Als Entgelt ist der Berechnung der Entgeltfortzahlung grundsätzlich der arbeitsrechtliche Begriff zugrunde zu legen. Einzubeziehen sind alle Leistungen für die geleistete Arbeit (sog. modifiziertes Lohnausfallprinzip).[1] Es gilt das sog. Bruttolohnprinzip, maßgeblich ist also der Bruttobetrag, den der Arbeitnehmer als Gegenleistung für eine Arbeitsleistung erhält. Praxis-Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2025, Kein Anspruch auf Rückzahlung einer Provision bei einer gekündigten oder widerrufenen Nettopolice

BGB § 305c § 307 § 312b § 312g § 355 § 356 § 495 § 506 § 514 § 515 § 812; VVG § 8 § 9 Leitsatz Schließt der VN neben einem Rentenversicherungsvertrag in der Form einer Nettopolice eine Vergütungsvereinbarung mit dem Versicherungsvertreter ab, so führt die Kündigung des Versicherungsvertrages nicht zu einem Anspruch auf Rückzahlung der Provision, wenn der Versicherungsvertreter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2025, Kein Anspruch ... / Leitsatz

Schließt der VN neben einem Rentenversicherungsvertrag in der Form einer Nettopolice eine Vergütungsvereinbarung mit dem Versicherungsvertreter ab, so führt die Kündigung des Versicherungsvertrages nicht zu einem Anspruch auf Rückzahlung der Provision, wenn der Versicherungsvertreter den VN über die Risiken einer Nettopolice zutreffend unterrichtet. (Leitsatz der Schriftleit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pfändung von Lohn und Gehalt / 1 Pfändbares Arbeitseinkommen

Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist,[1] ist nur in beschränktem Umfang nach Maßgabe der §§ 850 – 850i ZPO pfändbar. Sinn und Zweck der Regelungen sind der Schutz eines Existenzminimums für den Arbeitnehmer und seine Familie und die Vermeidung staatlicher Fürsorgeleistungen. Bestimmte Einkommensbeträge sind absolut unpfändbar, andere nur nachrangig oder relativ, d. h. b...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesamtbezüge der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Rn. 395 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Angabepflichtig sind nur die Bezüge, die ein Mitglied des Geschäftsführungsorgans in seiner Eigenschaft und (final) für seine Tätigkeit als Mitglied dieses Organs erhält, und zwar von der Bestellung bis zur Abberufung (vgl. Beck Bil-Komm. (2024), § 285 HGB, Rn. 246). Dabei anzugeben sind lediglich diejenigen Bezüge, die ein Organmitglied unm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Gesamtbezüge der tätigen und früheren Organmitglieder, Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder sowie zugunsten von Organmitgliedern eingegangene Haftungsverhältnisse und gebildete Rückstellungen (§§ 285 Nr. 9 lit. a) Satz 1–4, b), c), 286 Abs. 4)

Rn. 391 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 9 sind im Anhang anzugeben „für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung jeweils für jede Personengruppe die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge (Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, Aufwa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Provisionen

Provisionsverpflichtungen sind i. d. R. mit Ausführung des vermittelten Geschäfts rechtlich entstanden (§ 87a Abs. 1 Satz 2 HGB) und passivierungspflichtig. Wirtschaftlich sind Provisionsverpflichtungen spätestens passivierungspflichtig, wenn der Ertrag aus dem vermittelten Geschäft realisiert wird. In Fällen, in denen der Zeitpunkt der rechtlichen Entstehung zeitlich nach d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Probleme des Verzichts auf ... / 2. Einführendes Fallbeispiel mit Problemdarstellung

§ 9 Abs. 2 UStG sieht vor, dass ein Vermieter nur auf die Umsatzsteuerbefreiung für die Vermietung von Immobilien an einen anderen Unternehmer verzichten kann, soweit dieser die Mietsache ausschließlich für den Vorsteuerabzug nicht ausschließende Umsätze verwendet. Die sich aus § 27 Abs. 2 UStG ergebende erleichterte Regelung für sog. Altbauten ist von abnehmender Relevanz.[...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 10.2 Andere Einnahmen, die unter § 22 Nr. 3 EStG fallen → Zeilen 16-17

Unter die Vorschrift des § 22 Nr. 3 EStG fallen Einkünfte aus Leistungen, soweit diese nicht zu anderen Einkunftsarten gehören. Die Einnahmen sind in den Zeilen 17 und 18 einzutragen. Einnahmen, die unter die sonstigen Einkünfte fallen, sind z. B. die gelegentliche Vermittlung von Kauf- und Tauschgeschäften sowie die gelegentliche Vermietung einzelner beweglicher Gegenstände ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 10 Einzelheiten zu laufenden Einkünften

Gewinnanteil des beherrschenden Gesellschafters Dem beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft fließt ein Gewinnanteil bereits im Zeitpunkt des Gewinnausschüttungsbeschlusses zu, wenn die Gesellschaft zahlungsfähig ist. Das gilt auch für eine ausländische Gesellschaft, wenn der Gesellschafter nach Maßgabe des ausländischen Rechts zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.1 Betriebseinnahmen → Zeilen 12–17

In den Zeilen 12–17 sind die Betriebseinnahmen einzutragen. Diese sind grds. im Wirtschaftsjahr des Zuflusses zu erfassen. Betriebseinnahmen sind alle Zugänge an Geld und Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind und dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebs zufließen. Bei Überweisungen liegt eine Vereinnahmung auch dann erst im Zeitpunkt der Gutschrift auf dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.17 Schuldzinsen → Zeilen 55 und 56

Überblick Die Schuldzinsen können u. U. nur eingeschränkt abzugsfähig sein. Tragen Sie in Zeile 55 zunächst die Schuldzinsen für gesondert aufgenommene Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens ein (z. B. Betriebsgebäude, Pkw, Maschinen etc.). Diese sind in jedem Fall und in vollem Umfang abzugsfähig. Schuldzi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ein-Euro-Job / 9.1 Beitragsfreiheit der Mehraufwandsentschädigung

Die Mehraufwandsentschädigung steht der oder dem Beschäftigten ohne jeden Abzug zu. Beitragspflicht besteht nicht, es dürfen auch keine Provisionen oder Gebühren abgezogen werden. Für den Träger unterliegen die Zuschüsse nicht der Umsatzsteuerpflicht.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Zurechnung von Umsätzen

Rz. 52 Die Frage der Zurechnung von Umsätzen ist sowohl für die Bestimmung des Steuerschuldners als auch für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers von Bedeutung. Die USt für eine Leistung schuldet im Regelfall der leistende Unternehmer (§ 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG). Der Leistungsempfänger muss eine Leistung von einem Unternehmer empfangen und von ihm eine ordnungsgemäße Rec...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 5.3.2 Vorbereitungsarbeiten für einzelne Bilanzpositionen

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.4 ABC zur Selbstständigkeit

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Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Täuschung und Irrtum

Rz. 485 Die Täuschung kann durch aktives Tun, aber auch durch Unterlassen erfolgen, sofern eine Aufklärungspflicht besteht. Beispiel für aktives Tun: Der Verwalter hat pflichtwidrig höhere Ausgaben bei einer Maßnahme getätigt, die von den Beschlüssen der Wohnungseigentümer und seinen Kompetenzen im Innenverhältnis nicht gedeckt waren. Um einer Inanspruchnahme durch die GdWE a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Schaden und Schadenszuordnung

Rz. 469 Für die Zeit vor dem 1.12.2020 war die Schadenszuordnung unproblematisch, weil unzweifelhaft nur die Wohnungseigentümer als Geschädigte anzusehen waren.[398] Nach den Neuregelungen im WEG wäre die strikte Differenzierung zwischen dem Vermögen der GdWE und dem Vermögen der Wohnungseigentümer wünschenswert und würde erheblich zur Vereinfachung und Übersichtlichkeit beit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / bb) Wichtiger Grund; Abmahnung

Rz. 597 Für die außerordentliche, fristlose Kündigung bedarf es des Vorliegens eines wichtigen Grundes. Ein solcher setzt voraus, dass das zur Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen der GdWE und dem Verwalter so zerstört ist, dass eine künftige Zusammenarbeit nicht zumutbar ist. Rz. 598 Deshalb ist auch eine nach § 341 Abs. 2 BGB grundsätzlich vorgesehene ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Vermögensverfügung; Stoffgleichheit

Rz. 486 Neben einer Täuschung und einem hierauf beruhenden Irrtum verlangt der objektive Tatbestand auch eine Vermögensverfügung. Eine Vermögensverfügung ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt und ist auch dann zu bejahen, wenn ein Anspruchsberechtigter infolge einer Täuschung oder unterlassenen Aufklärung (trotz Aufklärungspfl...mehr

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§ 9 Muster / VI. Muster: Deckungsanfrage wegen Prüfung neuer Arbeitsvertrag (Geschäftsgebühr mit Einigungsgebühr)

Rz. 8 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.6: Deckungsanfrage wegen Prüfung neuer Arbeitsvertrag (Geschäftsgebühr mit Einigungsgebühr) An die Rechtsschutzversicherung _________________________ Ort, Datum: _________________________ Bitte um Deckungszusage Ihr Versicherungsnehmer: _________________________ Versicherungsschein Nr.: _________________________ Sehr ...mehr

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FoVo 11/2025, Probleme bei ... / II. Die Lösung

Bei der Abtretung muss der Geheimnisschutz beachtet werden Nach § 402 BGB ist der bisherige Gläubiger, d.h. vorliegend die Schuldnerin, verpflichtet, dem neuen Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen und ihm die zum Beweis der Forderung dienenden Urkunden, soweit sie sich in seinem Besitz befinden, auszuliefern. Personenbezogene Daten unterli...mehr

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FoVo 11/2025, Probleme bei ... / I. Das Problem

Abtretung von Provisionsansprüchen aus der Versicherungsvermittlung Wir betreiben für unseren Mandanten die Zwangsvollstreckung und haben im Zuge dessen eine Zahlungsvereinbarung geschlossen. Die Schuldnerin ist selbstständige Handelsvertreterin für Versicherungen, darunter auch Personenversicherungen. In der Zahlungsvereinbarung hat sie ihre Einkünfte wie folgt abgetreten: Zi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2025, Immobilienver... / VI. Verbraucherschutz

Die Anbieter von Immobilienverrentungsprodukten sind regelmäßig keine Banken oder Sparkassen. Sie unterliegen damit keiner spezifischen Regulierung. Unabhängig davon, für welches Verrentungsmodell sich ein Immobilieneigentümer entscheidet – mit der Disposition über sein Eigenheim und dem Ziel der (Teil)Liquidierung verfügt er in der Regel über seinen wertvollsten Gegenstand....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 9. Handelsvertreterprovisionen

Rz. 31 Handelsvertreterprovisionen sind grundsätzlich vererblich und gehen auf den Erben über. Allerdings gilt es i.R.d. Geltendmachung der Provision die §§ 87–89 HGB zu berücksichtigen.[86] Nach § 89b Abs. 4 S. 2 HGB ist der Ausgleichsanspruch grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Vertragsverhältnisses geltend zu machen. Die Erklärung muss in der genannte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 2.4 Uber & Co. – Revolution auf der Straße

Eine völlig neue Form der Personenbeförderung sorgt seit einiger Zeit weltweit für negatives Aufsehen in der Taxibranche. Mit milliardenschweren Investitionen drängen zum Leidwesen der ansässigen Beförderungsunternehmer sog. Ridesharing-Services wie Uber, Didi Chuxing oder Lyft auf den Markt, allen voran das US-amerikanische Dienstleistungsunternehmen Uber mit Sitz in San Fr...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / e) Besonderheiten bei der Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen

Rz. 222 In Rechtsprechung und Betriebswirtschaftslehre ist anerkannt, dass mit der Bewertung kleinerer und mittlerer Betriebe ebenso wie mit der von freiberuflichen Praxen einige Sonderprobleme verbunden sein können, die – auch bei Anwendung einer der hier beschriebenen Methoden – besonderer Berücksichtigung bedürfen.[696] Rz. 223 Das IDW hat auf diese Besonderheiten im Jahr ...mehr

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§ 29 Maklerrecht / VII. Höhe der Provision

Rz. 42 Die Höhe der Provision richtet sich in erster Linie nach der Vereinbarung der Parteien. Fehlt eine Vereinbarung, gilt der "übliche Lohn" als vereinbart (§ 653 Abs. 2 BGB). Die in § 653 Abs. 2 BGB ebenfalls genannten "Taxen" bestehen nicht.[127] Was als "üblicher Lohn" zu verstehen ist, hängt ab von der Art der Tätigkeit und etwaigen örtlichen Gepflogenheiten.[128] Auf...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / 7. Provision

Rz. 37 Das übliche Entgelt des Handelsvertreters ist die Provision,[119] d.h. eine nach dem Umfang vergütungspflichtiger Einzelgeschäfte bemessene Zahlung als Gegenleistung für die erbrachten Dienste, § 87 HGB (Hauptleistungspflicht). a) Vermittlungs- und Abschlussprovision Rz. 38 Der Handelsvertreter hat einen Provisionsanspruch für solche Geschäfte, die während des Vertragsv...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / c) Höhe der Provision

Rz. 41 Hinsichtlich der Höhe der Provision enthält § 87b HGB den allgemeinen Grundsatz, dass mangels besonderer Vereinbarung der übliche Satz als vereinbart gilt. Die Üblichkeit richtet sich nach den Gepflogenheiten des betreffenden Geschäftszweiges sowie des Ortes, an dem der Handelsvertreter seine Niederlassung hat.[132] Der Abs. 2 stellt die allgemeinen Berechnungsgrundsä...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / VI. Muster: Aufforderungsschreiben an die Bank wegen unterbliebener Aufklärung über die Vereinnahmung von Provisionen/Rückvergütungen sog. "kick-backs"

Rz. 17 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 25.2: Aufforderungsschreiben an die Bank wegen unterbliebener Aufklärung über die Vereinnahmung von Provisionen/Rückvergütungen sog. "kick-backs" An die XY-Bank Anschrift Mandantenname ./. XY-Bank Z-Filmfonds Sehr geehrte Damen und Herren, in der vorbezeichneten Angelegenheit zeigen wir Ihnen hiermit an, dass wir Ihre...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / IV. Muster: Handelsvertretervertrag

Rz. 67 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 20.1: Handelsvertretervertrag zwischen der Firma _________________________, _________________________ (Anschrift), vertreten durch ihren Geschäftsführer _________________________ – nachfolgend Unternehmer genannt – und Herrn_________________________, _________________________ (Anschrift) – nachfolgend Handelsvertrete...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / IV. Muster: Internationaler Handelsvertretervertrag

Rz. 74 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 20.2: Internationaler Handelsvertretervertrag Es werden lediglich die Regelungen behandelt, bei denen Änderungen gegenüber dem bereits oben stehenden Muster zum Handelsvertretervertrag (vgl. Rdn 67) bestehen: § 6 Berechnung und Fälligkeit der Provision; Entfall oder Reduktionmehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / b) Fälligkeit

Rz. 40 § 87a HGB behandelt die Fälligkeit des Provisionsanspruches. Sie ist grundsätzlich eine Erfolgsprovision mit der weiteren Voraussetzung der Ausführung des Geschäfts. § 87a HGB ist nicht bei anderen Vergütungsformen als der Provision anwendbar. Für Versicherungsvertreter gilt die Sondervorschrift des § 93 Abs. 4 HGB. Unter dem Begriff der Ausführung des Geschäftes vers...mehr

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§ 29 Maklerrecht / III. Muster: Provisionsklage

Rz. 57 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 29.2: Provisionsklage An das Landgericht/Amtsgericht _________________________ Klage In Sachen der _________________________, vertreten durch _________________________, ebendort, Prozessbevollmächtigte: _________________________ – Klägerin – gegen Herrn _________________________, – Beklagter – wegen: Maklerprovision Strei...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / 1. Aufklärungsverpflichtung über Rückvergütungen (sog. "kick-backs")

Rz. 7 Die Aufklärungspflicht über Rückvergütungen war nicht unvorhersehbar. Bereits das Reichsgericht hatte sich mit der Frage befasst, ob der Bankier eine Emissionsbonifikation für sich behalten darf.[47] Es widersprach, nach zutreffender Auffassung des Reichsgerichts dem Grundsatz von Treu und Glauben, dass der Bankier gegenläufige Interessen wahrnimmt und zudem seinem Kun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Handelsvertreterrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 86 Für die auftragsmäßige Einziehung von Geldern (Inkassoauftrag und -vollmacht, § 55 Abs. 3 HGB) hat der Handelsvertreter einen Anspruch auf besondere Provision (Inkassoprovision), auch neben der Provision für vermittelte oder unter Bezirks- oder Kundenschutz fallende Geschäfte. Der Anspruch auf Inkassoprovision entsteht nur insoweit, als der Handelsvertreter mit der Ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Maklerrecht / 2. Verflechtung

Rz. 47 Der Provisionsanspruch erfordert, dass der Hauptvertrag mit einem Dritten zustande kommt, also ein "Dreiecksverhältnis" Makler-Auftraggeber-Vertragspartner vorliegt, bei dem der Makler als nachweisender oder vermittelnder Dritter zwischen den Parteien des Hauptvertrages steht.[148] Ist der Makler mit einer der Parteien so verbunden, dass diese ihre Entscheidung nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Handelsvertreterrecht / b) Berechnung des Ausgleichsanspruchs

Rz. 57 Der Unternehmer schuldet dem Handelsvertreter einen angemessenen Ausgleich. Die Höhe des Ausgleichsanspruchs[233] wird in zwei Schritten bestimmt: Zunächst ist der so genannte Rohausgleich zu berechnen, der sodann nach der Ausgleichshöchstgrenze des § 89b Abs. 2 HGB begrenzt wird. Die Höhe des Rohausgleiches wird durch die drei ihn konstituierenden Elemente des § 89b ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Maklerrecht / 4. Stillschweigender Vertragsschluss

Rz. 14 Weil es häufig an schriftlichen Vereinbarungen fehlt, ist der stillschweigende Maklervertrag äußerst praxisrelevant und Gegenstand zahlreicher Gerichtsentscheidungen. Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen: Ein konkludenter Maklervertrag kommt zustande,mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Handelsvertreterrecht / V. Anmerkungen zum Muster

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Handelsvertreterrecht / a) Vermittlungs- und Abschlussprovision

Rz. 38 Der Handelsvertreter hat einen Provisionsanspruch für solche Geschäfte, die während des Vertragsverhältnisses abgeschlossen werden und die auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind oder mit Dritten zustande kommen, die er als Kunden für Geschäfte der gleichen Art geworben hat. Zeitlich kommt es für die Provisionspflicht darauf an, ob der Geschäftsabschluss während des b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Handelsvertreterrecht / IV. Muster: Übernahme der Delkrederehaftung

Rz. 84 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 20.3: Übernahme der Delkrederehaftungmehr