Fachbeiträge & Kommentare zu Provision

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 3.3 Positionierung als neutraler Experte

Die rechtlichen Grenzen, die den Steuerberater auf Objektivität und Neutralität verpflichten, stellen auf den ersten Blick eine Beschränkung bei der inhaltlichen Umsetzung bestimmter Marketingthemen dar. Bei näherer Betrachtung aber können sie einen immensen Wettbewerbsvorteil bedeuten. Dazu muss zunächst die Frage gestellt werden, warum Privatpersonen überhaupt private Fina...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 1.9 Auswirkung der berufsrechtlichen Begrenzung auf die Beratungsleistung

Die Verpflichtung zur Neutralität und Objektivität durch das Berufsrecht stellt keine Handlungsbeschränkung, sondern eher einen Wettbewerbsvorteil dar, da Neutralität und Objektivität für Mandanten als wichtige Grundvoraussetzungen bei der Auftragsvergabe einzustufen sind. Darüber hinaus erwarten Mandanten von privater Vermögensberatung unter anderem: eine hochqualifizierte un...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 7.1.1 Arbeits-/Dienst-/Versorgungsbezüge u. a. (§ 850 Abs. 3 Buchst. b ZPO)

Als Arbeitseinkommen gelten auch rückständiger Lohn, Nachzahlungen aufgrund rückwirkender Lohnerhöhung, Zahlungen aufgrund des Entgeltfortzahlungsgesetzes, Abfindungen (auch Sozialplanabfindungen), Urlaubsabgeltung[1], die Vergütung für die Altersteilzeitarbeit einschließlich des Aufstockungsbetrags. Nicht von der Pfändung erfasst ist jedoch der Aufstockungsbetrag zur Renten...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 7.1 Was gehört zum Arbeitseinkommen?

Arbeitseinkommen sind alle in Geld zahlbaren Vergütungen, die dem Schuldner aus dem Arbeitsverhältnis zustehen, ohne Rücksicht auf Benennung (Entgelt für Bereitschaftsdienst, Erfolgsbeteiligung, Ergebnisbeteiligung, Gehalt, Gewinnanteil, Provision, freie Mitarbeiter, Prämie, tarifliche und außertarifliche Zulagen, Tantieme etc.) und Berechnungsart (z. B. Zeit- oder Leistungs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütung neu denken / 4 Status Quo des aktuelles Vergütungssystem

Jedes Unternehmen verfügt über ein bestehendes Vergütungssystem. Um einen möglichen Veränderungsbedarf ermitteln zu können, ist es wichtig, den eigenen Status Quo zu kennen und zu bewerten. Abb. 4: Veränderungsmöglichkeiten Für die Ermittlung der Ausgangslage kann es helfen, schon einmal nach monetären und nicht-monetären Kriterien zu unterscheiden. Rechtliche Vorgaben Auf jeden...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 5 Abrechnung in Form einer Gutschrift

Unternehmer und freier Mitarbeiter müssen jeweils eine Rechnung ausstellen. Wenn aber der Unternehmer, der den freien Mitarbeiter beauftragt hat, den Vergütungsanspruch (bzw. die Provision) ohnehin in Form der Gutschrift abrechnet, dann sollte hierbei auch die Überlassung zur privaten Nutzung einbezogen werden. Praxis-Beispiel Pkw-Überlassung als Teil des Gesamthonorars Eine G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Technische Verwaltung und b... / 5.1 Vorbereitung, Ausschreibung, Angebotseinholung

Jegliche anstehenden Erhaltungsmaßnahmen (Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen) sind verwalterseits ordnungsgemäß vorzubereiten (je nach Dringlichkeitsfeststellung); dies gilt gleichermaßen für kontinuierliche Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen (Maler-, Gärtnerarbeiten etc.) als auch insbesondere für größere Instandsetzungen (insbesondere zur Erhaltung der Funktionstau...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeber im Pfändungsver... / 11 Das gepfändete Arbeitseinkommen

Im Pfändungsbeschluss wird die Forderung des Schuldners an den Arbeitgeber nur allgemein als "Arbeitseinkommen" bezeichnet. Der Begriff ist grundsätzlich zugunsten des Gläubigers weit auszulegen – die Berücksichtigung der Situation des Schuldners erfolgt durch die spezifischen Pfändungsschutzvorschriften.[1] Damit sind als Arbeitseinkommen alle in Geld zahlbaren Vergütungen ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 4 Nutzung für private Fahrten

Darf der freie Mitarbeiter den Firmenwagen auch für private Fahrten nutzen, unterliegen die hierauf entfallenden Kosten als Leistungsaustausch der Umsatzsteuer. D. h., Unternehmer und freier Mitarbeiter müssen diese Kfz-Kosten abrechnen, wenn sie keine steuerlichen Nachteile in Kauf nehmen wollen. Den geldwerten Vorteil rechnet der freie Mitarbeiter mit dem Unternehmer ab, b...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.14 Weitere Sachverhalte

Rz. 238 Ein monatliches Durchschnittseinkommen nach einer vorläufigen Bewilligung ist nicht mehr zu bilden (vgl. Rz. 214 ff.). Zuvor hatte das BSG mit Urteil v. 11.7.2019 (B 14 AS 44/18 R) entschieden, dass dem Wortlaut des Gesetzes sich keine Anknüpfungspunkte dafür entnehmen lassen, dass es für die Bildung eines Durchschnittseinkommens darauf ankommt, ob der Bezug von Eink...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kommissionsgeschäfte in Buc... / 5.1.2 Buchungen ohne gesonderte Provisionsabrechnung

Rz. 57 Bei der Buchungstechnik ohne gesonderte Provisionsabrechnung werden sämtliche Bewegungen zwischen Kommittent und Kommissionär mit einem Wert nach Abzug der Provision angesetzt, d. h., dass hinsichtlich des Erfolges eine Nettodarstellung erfolgt. Diese Buchungstechnik kann zwar einfacher sein, jedoch wird dagegen die Übersicht über die einzelnen Aufwendungen und Erträg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kommissionsgeschäfte in Buc... / 5.2 Einkaufskommission

Rz. 59 Die Buchungstechnik für die Einkaufskommission soll beispielhaft anhand der folgenden Geschäftsvorfälle gezeigt werden: Der Kommittent beauftragt einen Kommissionär für ihn Waren im Einkaufswert von 50.000 EUR zu besorgen. Eine Provision, die nach gesonderter Abrechnung gezahlt wird, in Höhe von 20 % ist vereinbart. Der Kommissionär kauft die Ware für 50.000 EUR ein. Der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kommissionsgeschäfte in Buc... / 5.1.1 Buchungstechnik mit gesonderter Provisionsabrechnung

Rz. 55 Folgende Geschäftsvorfälle fallen an (alle Werte sind netto, ggf. zuzüglich angenommenen 10 % Umsatzsteuer): Der Kommittent kauft Waren für 30.000 EUR (netto) ein. Der Kommittent schließt mit dem Kommissionär einen Kommissionsvertrag und übergibt diesem Ware im Einkaufswert von 10.000 EUR, die der Kommissionär für 18.000 EUR verkaufen soll. Nach gesonderter Abrechnung s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kommissionsgeschäfte in Buc... / 3.2.2 Forderungen und Verbindlichkeiten aus Vergütungsansprüchen

Rz. 34 Als Vergütung erhält der Kommissionär – auch ohne Verabredung im Kommissionsvertrag – eine Provision,[1] welche i. d. R. nach Ausführung des Kommissionsgeschäftes verlangt werden kann. Weiterhin steht dem Kommissionär ein Ersatz für Aufwendungen zu; zu diesen Aufwendungen gehören auch die Kosten für die Benutzung der Lagerräume und der Beförderungsmittel des Kommissio...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kommissionsgeschäfte in Buc... / 2.1 Verkaufskommission

Rz. 14 Der Ablauf eines Kommissionsgeschäftes beginnt regelmäßig mit dem Abschluss eines Kommissionsvertrages zwischen dem Kommittenten und dem Kommissionär; dabei kann es sich um einen Vertrag für ein einmaliges Geschäft als auch um einen auf unbestimmte Dauer angelegten Vertrag (Dauerschuldverhältnis) handeln. Rz. 15 Im Anschluss an den Vertragsabschluss kann zu jedem belie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kommissionsgeschäfte in Buc... / 5 Buchungstechnik

Rz. 52 Die Buchungstechnik im Zusammenhang mit Kommissionsgeschäften ist grundsätzlich nicht problematisch. Soweit hier Spezifika bestehen, resultieren diese im Wesentlichen daraus, dass die Kommissionsware beim Kommittenten zu bilanzieren ist, und dass ein umsatzsteuerrelevanter Geschäftsvorfall erst mit Abschluss des Drittgeschäftes entsteht. Für die Buchung von Kommission...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kommissionsgeschäfte in Buc... / 1.1 Rechtliche Einordnung

Rz. 1 Das Kommissionsgeschäft stellt einen Spezialfall im Bereich der Handelsgeschäfte (4. Buch des HGB) dar. Ein Kommissionsgeschäft betreibt gem. § 383 HGB als Kommissionär, wer es gewerbsmäßig übernimmt, Waren oder Wertpapiere[1] für Rechnung eines anderen (des Kommittenten) in eigenem Namen zu kaufen (Einkaufskommission) oder zu verkaufen (Verkaufskommission). Werden Kom...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freie Mitarbeiter beschäftigen / 2.1 Einzelne Berufe

Berater Erbringt ein Berater im Auftrag seines Vertragspartners Beratungsleistungen gegenüber einem Dritten, so folgt die Notwendigkeit der zeitlichen Abstimmung mit dem Dritten aus der Beratungsaufgabe und nicht aus einem arbeitgeberseitigen Weisungsrecht. Auch die Kontrolle der erbrachten Leistungen und die Aufforderung, die Leistungen innerhalb vorgegebener Frist gegenüber...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kommissionsgeschäfte in Buc... / 2.2 Einkaufskommission

Rz. 18 Der Ablauf einer Einkaufskommission entspricht grundsätzlich dem Ablauf bei der Verkaufskommission, jedoch nur mit dem Unterschied, dass der Lauf der Ware entgegengesetzt ist. Ausgangspunkt ist deshalb wiederum der Abschluss des Kommissionsvertrages, durch welchen der Kommissionär verpflichtet wird, für den Kommittenten eine bestimmte Ware zu besorgen. Rz. 19 Regelmäßi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kommissionsgeschäfte in Buc... / 3.2.1 Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem Grundgeschäft

Rz. 27 Hat der Kommissionär Forderungen aus dem Ausführungsgeschäft, so gelten diese Forderungen im Innenverhältnis zwischen Kommissionär und Kommittent als Forderungen des Kommittenten,[1] jedoch kann der Kommittent wegen § 392 Abs. 1 HGB darüber erst nach Abtretung durch den Kommissionär verfügen. Daraus folgt, dass der Kommissionär diese Forderungen weder verpfänden noch ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Vergütung.

Rn 60 § 652 I bezeichnet die Vergütung als Maklerlohn. In der Praxis sind andere Bezeichnungen üblich: Provision, Courtage, Gebühr oder Lohn. Auf die Bezeichnung kommt es aber nicht an. Die Vergütungspflicht kann im Hauptvertrag auf Dritte abgewälzt werden. Dabei handelt es sich insoweit um eine Vereinbarung zugunsten des Maklers (§ 328 I; BGHZ 138, 172; NJW 05, 3778). Wurde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Finanzdienstleistungen.

Rn 66 Anlageberatung: Wendet sich ein Interessent wegen einer konkreten Anlageentscheidung an ein Kreditinstitut/Beratungsunternehmen und lässt dieses sich auf die Beratung ein, so kommt auch ohne ausdrückliche Vereinbarung ein Beratungsvertrag zustande (BGHZ 123, 126, 128; 100, 117, 122; BGH NJW 00, 3275). Dies gilt auch dann, wenn der Kunde sich nach bereits getroffener An...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Vertragsschluss durch schlüssiges Verhalten.

Rn 17 Wegen der grds Formfreiheit des Maklervertrags wird die Rechtspraxis häufig mit vermeintlich konkludent geschlossenen Verträgen beschäftigt. Dabei gilt: An den Vertragsschluss durch konkludentes Verhalten werden strenge Anforderungen gestellt; Unklarheiten gehen zu Lasten des Maklers (zB BGH NZM 02, 533, 534 [BGH 11.04.2002 - III ZR 37/01]). Das bloße Entgegennehmen vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unentgeltlichkeitsabreden.

Rn 2 Der Halbteilungsgrundsatz kann nicht dadurch umgangen werden, dass der Makler, wie es in den Fällen des sog ›An-die-Hand-Gebens‹ erfolgt, mit dem ersten Auftraggeber die Unentgeltlichkeit seiner Tätigkeit vereinbart und sich anschließend nur vom Käufer eine Provision versprechen lässt. In der Gesetzesbegründung wird ausdrücklich hervorgehoben, dass selbst wenn in diesen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Informationspflichten des Darlehensgebers (Abs 1).

Rn 4 Die schon in Art 22 II WoImmoKrRL vorgeschriebene vorvertragliche Informationspflicht des Darlehensgebers erstreckt sich darauf, ob er ein Beratungsentgelt verlangt, wie hoch dies ist bzw, wenn sich die Höhe noch nicht bestimmen lässt, nach welcher Methode es berechnet wird (Art 247 § 18 I 1 Nr 1, S 2 EGBGB). Außerdem muss der Darlehensgeber zur Orientierung des Verbrau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Ergänzende Beispiele.

Rn 41 Werden Agenturen für bestimmte Tätigkeiten eingesetzt, liegt regelmäßig eine Geschäftsbesorgung vor. Die Anlageberatung ist nur iRd fremden Vermögensbetreuung als Geschäftsbesorgung anzusehen (BGH NJW 02, 1868 [BGH 04.04.2002 - III ZR 237/01]). Wer sie betreibt, benötigt eine Erlaubnis nach dem KWG. Es handelt sich um eine eigenständige Wertpapierdienstleistung (§ 2 II...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Beispiele.

Rn 28 Haftungsausschlüsse und -begrenzungen (s Rn 26) (unvereinbar +, nicht –): Vermieterhaftung für mängelbedingte Schäden des Mieters (+BGH NJW 02, 673 [BGH 24.10.2001 - VIII ARZ 1/01]); Klausel zur Fernabschaltung einer Autobatterie durch Vermieter (+BGH NJW 22, 3575 [BGH 26.10.2022 - XII ZR 89/21]); Desinfektion eingebrachter Sachen im Krankenhausvertrag (+BGH NJW 90, 76...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 8. Forfaitierung und Diskontierung.

Rn 15 Bei der Forfaitierung, va zur Exportfinanzierung, unter Übernahme des Bonitätsrisikos des Schuldners sowie bei der Diskontierung insbes von Wechseln durch eine Bank handelt es sich um den Ankauf noch nicht fälliger Forderungen unter Abzug einer Provision bzw des Zwischenzinses u damit um einen Forderungsankauf (BGHZ 161, 90, 100; 126, 261, 264; 19, 282, 291 f; BGH WM 7...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für die Wertberechnung ist der Zeitpunkt der Einreichung der Klage, in der Rechtsmittelinstanz der Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels, bei der Verurteilung der Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil ergeht, entscheidend; Früchte, Nutzungen, Zinsen und Kosten bleiben unberücksichtigt, wenn sie als Nebenforderungen geltend gemacht we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abwicklungsverhältnis zwischen Unternehmer und Verbraucher (S 3 u 4).

Rn 19 Bei wirksamem Rücktritt wandelt sich das Teilzahlungsgeschäft in ein Rückabwicklungsverhältnis um. Für dieses gelten neben den §§ 346 ff die S 3 u 4. Der Unternehmer hat alle empfangenen Zahlungen zu erstatten, der Verbraucher den Leistungsgegenstand zurückzugeben u ggf zu übereignen. Außerdem hat er Nutzungsvergütung u Aufwendungsersatz zu leisten. Rn 20 Nach S 4 ist b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Sonstige Vergütungen für Dienstleistungen.

Rn 29 Mit einem Auffangtatbestand wird auch die Vergütung für sonstige Dienstleistungen aller Art dem Pfändungsschutz der §§ 850 ff unterstellt, sofern diese die Erwerbstätigkeit des Schuldners vollständig oder zu einem wesentlichen Teil in Anspruch nimmt. Eine nebenberufliche Tätigkeit genügt (BGH NJW-RR 04, 644). Dabei muss es sich um wiederkehrende zahlbare Vergütungen fü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Durchsetzbarkeit.

Rn 62 Der Vergütungsanspruch des Maklers wird bei voller Wirksamkeit des Hauptvertrags fällig (BGH NJW 91, 2844 [BGH 19.03.1991 - 5 StR 516/90]). Eine Vorverlagerung der Gesamtfälligkeit zugunsten des Maklers ist mit dem Leitbild des § 652 I nicht vereinbar (Hamm NJW-RR 96, 1526 [OLG Hamm 26.05.1995 - 18 W 4/95]); anders dagegen die Verschiebung zugunsten des Auftraggebers. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mittelbarer Zwang.

Rn 5 Nach einer verbreiteten Rspr soll schon ein bloß mittelbarer Zwang zu Veräußerung oder Erwerb von Grundstückeigentum für die Formbedürftigkeit genügen (BGH NJW 90, 391 [BGH 19.09.1989 - XI ZR 10/89]; NJW-RR 08, 824 [BGH 25.01.2008 - V ZR 118/07]; Karlsr MDR 17, 638 [OLG Dresden 01.12.2016 - 4 U 752/16]). Hierfür soll es nämlich ausreichen, dass für das Unterlassen von V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Sittenwidrigkeit (§ 138).

Rn 24 Die Sittenwidrigkeit eines Maklervertrags kann sich aus den Umständen beim Vertragsschluss oder dem Inhalt des Vertrags ergeben. Anknüpfungspunkt ist häufig die Vergütungsvereinbarung. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass den Parteien insoweit ein weiter Gestaltungsspielraum einzuräumen ist. Erfolgsabhängige Vergütungen sind nur bei einem auffälligen Missverhä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Unklarheiten hinsichtlich der Vergütung.

Rn 20 Bezieht sich die Uneinigkeit nur auf die Höhe der Vergütung, finden die allg Regeln (insb §§ 154, 155), ergänzt durch § 653, Anwendung. Der Vertragsschluss an sich setzt das eindeutige Verlangen des Maklers voraus, von seinem Vertragspartner für seine Tätigkeit (Nachweis oder Vermittlung) bei Erfolgseintritt eine Vergütung zu erhalten (BGH NJW 00, 282 [BGH 04.11.1999 -...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Die Norm dient der Geltung des Halbteilungsgrundsatzes auch in den Fällen, in denen die beteiligten Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus Vereinbarungen zur anteiligen Übernahme der Maklerkosten durch die Partei treffen, die in keinem Vertragsverhältnis zu dem Makler steht. Dies betrifft sowohl Vereinbarungen der Parteien des Kaufvertrages...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Die Norm sieht für den Fall der einvernehmlichen Doppeltätigkeit des Maklers (vgl § 654 Rn 1) im Hinblick auf eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus eine entsprechende Verpflichtung der Maklerkunden im Hinblick auf den Maklerlohn vor (sog Halbteilungsgrundsatz). Die Maklerkunden sollen sich – auch in Ansehung der tatsächlichen Gegebenheiten beim Immobilienkauf, dass der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Kommissionsgeschäft.

Rn 5 Es handelt sich um eine besondere Geschäftsbesorgung, die den Kommissionär verpflichtet, im eigenen Namen auf fremde Rechnung gegen eine Provision das Kommissionsgut zu kaufen oder zu verkaufen. Bei gewerblicher Ausübung gelten §§ 383 ff HGB. Abzugrenzen sind der Wiederverkauf (s § 456 Rn 4) und das ähnliche Konditionsgeschäft (vgl BRHP/Faust § 433 Rz 18). In beiden Fäl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / h) Bereitstellungs›zinsen‹.

Rn 48 als Vergütung für die Bereithaltung der versprochenen Darlehensmittel stellen keine Zinsen nach II dar. Es handelt sich vielmehr um eine der AGB-Inhaltskontrolle entzogene zulässige Provision, die dem Darlehensgeber einen Ausgleich für die eingeschränkte Verfügbarkeit des Kapitals bietet (BGH ZIP 20, 1352, 1353; NJW-RR 86, 467; Stuttg ZIP 19, 2294; Soergel/Seifert Rz 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Standardgeschäft und Pflichten.

Rn 3 Die Informationspflicht betrifft nur Standardgeschäfte. Nach der gesetzlichen Definition sind Standardgeschäfte regelmäßig anfallende, schematisierte Geschäftsbesorgungen. Die gleichförmigen Geschäfte müssen mit einer gewissen Häufigkeit vorkommen bzw geplant sein (MüKo/Heermann § 675a Rz 5). Als allgemeine Indizien dafür können festgelegte Entgelte oder das Bereithalte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Einziehungsermächtigung.

Rn 46 Die Einziehungsermächtigung, deren Gültigkeit keinen Bedenken begegnet (BGHZ 4, 153, 164; BGH NJW 99, 2110f), ist ein abgespaltenes Gläubigerrecht und verkörpert einen Fall der Einwilligung zur Verfügung über ein fremdes, dem Einwilligenden gehörendes Recht. Die Verfügungsbefugnis des Ermächtigten ist auf die Einziehung der (nicht an ihn abgetretenen) Forderung im eige...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Arbeits- und Dienstlöhne.

Rn 18 Erfasst werden Dienst-, Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse bei bestehender persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit. Dies trifft zu auf Vertragsverhältnisse der Berufssportler (BGH NJW 80, 470 [BAG 17.01.1979 - 5 AZR 498/77], zur Arbeitnehmerstellung des Fußballprofis), Künstler, freien Mitarbeiter der Medien, Volontäre, Auszubildenden, Entwicklungshelfer, abe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Einzelfälle zugunsten des Maklers.

Rn 72 Die Vereinbarung einer erfolgsunabhängigen Vergütung bedarf einer klaren und eindeutigen Individualabrede (BGH NJW 84, 2162; beachte aber die gesetzlichen Einschränkungen: Wohnraumvermittlung und Darlehensvermittlung und bei Doppeltätigkeit: BGHZ 61, 17). In AGB ist eine Klausel wegen der Abweichung vom gesetzlichen Leitbild unwirksam, die dem Makler eine Vergütung ohn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anspruch auf Verzugszinsen (Abs 1).

Rn 2 Der frühere gesetzliche Zinssatz von 4 % führte zu missbräuchlichem Verhalten seitens der Schuldner, die hiermit besser standen als bei Inanspruchnahme eines tatsächlichen Kredits (Grüneberg/Grüneberg § 288 Rz 2); I wirkt dem entgegen. Der Anspruch aus Abs I erfordert nicht, dass er zusammen mit der Hauptforderung erhoben wird, sondern er kann selbständig mit einer nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB P

Pacht anwendbares Recht Art 4 ROM I 12 Pachtkreditgesetz vor 1204 ff 10 Pachtsache Beschreibung 585b 1 Beschreibung durch Sachverständigen 585b 5 Pachtverhältnis beim Nacherbfall 2135 1 Pactum de non petendo Erlassvertrag, Abgrenzung 397 7 Paketverträge 327a 2 Parkplatzbenutzung; Vertragsschluss vor 145 ff 47 Partei kraft Amtes 1975 9; 1984 12; 2017 2 Parteiautonomie Art 3 EGBGB 37 Grenz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Weitere Voraussetzungen.

Rn 7 Die Aufwendungen (s hierzu Rn 2) müssen im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht worden sein. Das Vertrauen des Gläubigers ist notwendiges Glied des Kausalnexus zwischen der aufgrund der Pflicht des Schuldners erwarteten Leistung und den Aufwendungen. Hätte der Gläubiger die Aufwendung(en) ohnehin gemacht, erhält er sie nicht erstattet. Außerdem müssen das Schul...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie.

Rn 6 Geschäfte iSd Norm sind Rechtsgeschäfte, die nach ihrer Art objektiv der Deckung des privaten Lebensbedarfs dienen, also einen Bezug zur familiären Konsumgemeinschaft aufweisen, womit an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit iRd §§ 1360, 1360a angeknüpft wird (Bremen FamRZ 10, 1080), soweit sie nach außen in Erscheinung tritt. Übersteigt das Erscheinungsbild die tatsäc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Pflichten des Maklers.

Rn 67 Den Makler treffen ggü dem Auftraggeber eingeschränkte Auskunfts- und Hinweispflichten. Das ist Ausdruck der Rolle des Maklers als Interessenvertreter des Auftraggebers. Besondere Kenntnisse können vom Makler aber grds nicht erwartet werden (Celle NJW-RR 03, 418: Nachweismakler). Der Makler hat den Auftraggeber über alle ihm bekannten vertragsrelevanten Umstände (tatsä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zinsbegriff.

Rn 5 Das BGB selbst definiert den Begriff des Zinses nicht. Heute gebräuchlich (grundl Canaris NJW 78, 1891, 1892; ihm folgend etwa BGH NJW 79, 540, 541; 805, 806 [BGH 09.11.1978 - III ZR 21/77]; Jauernig/Mansel § 246 Rz 2; Staud/Blaschczok [1997] § 246 Rz 6) ist folgende Definition: Danach sind Zinsen eine gewinn- und umsatzunabhängige, laufzeitabhängige, in Geld oder ander...mehr