Fachbeiträge & Kommentare zu Provision

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Ehegattenunterhalt / 2.1 Das Einkommen des nichtselbständig Tätigen

Bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit sind regelmäßig alle Leistungen anzusetzen, d. h. auch Einkünfte, die ein Arbeitnehmer unregelmäßig oder einmalig bezieht. So sind auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstige Zuwendungen[1], Provisionen[2] und Tantiemen[3], Prämien[4] und Überstundenvergütungen im Rahmen des Üblichen[5] als Einkommen anzusetzen. In der Praxi...mehr

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Ehegattenunterhalt / 3.2 Auskunftszeitraum

Der Zeitraum, über den Auskunft erteilt werden muss, unterscheidet sich danach, ob der zur Auskunft Verpflichtete nichtselbstständig oder selbstständig tätig ist. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit erstreckt sich der Zeitraum grundsätzlich auf einen Zeitraum von 12 Monaten vor der Aufforderung zur Auskunftserteilung. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Aufwendungen eines Handelsvertreters für den Erwerb von Geschäftsbeziehungen

Rn. 1090 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Aufwendungen eines Handelsvertreters für den Erwerb der Geschäftsbeziehungen eines anderen Vertreters sind als besonderes WG (nicht als Geschäftswert) zu aktivieren (BFH BStBl III 1964, 423). Dieses sog Vertreterrecht kann der Handelsvertreter auch aufgrund eines Vertrages mit dem Geschäftsherrn durch Ablösung des Ausgleichsanspruchs seines...mehr

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ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / a. England und Wales

Anwendbares Recht Das englische internationale Privatrecht ist gesetzlich nicht normiert. Es folgt dem Prinzip der territorialen Nachlassspaltung. Für die Erbfolge in den unbeweglichen Nachlass (succesion to immovables) ist das jeweilige Belegenheitsrecht und für den beweglichen Nachlass (succession to moveables) ist das Recht des letzten Domizils des Erblassers einschlägig. F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Unentgeltlichkeit der Zuwendung

Rn. 1670 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Wesentliches Merkmal des Geschenkbegriffs ist die Unentgeltlichkeit der Zuwendung, dh, der Empfänger erbringt keine Gegenleistung. Die Zuwendung muss ohne rechtliche Verpflichtung und ohne zeitlichen oder sonstigen unmittelbaren konkreten Zusammenhang mit einer Leistung des Empfängers erbracht werden (vgl BFH BStBl II 1987, 297; BFH/NV 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Körner, Zu welchem Zeitpunkt ist eine Rückstellungsbildung für ungewisse Verbindlichkeiten zulässig?, WPg 1984, 43; Eibelshäuser, Rückstellung nach neuem Handelsrecht, BB 1987, 860; Küstner/von Manteuffel, Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Vertragshändlers, BB 1988, 1972; Lutz, Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters und Pensionszusage, DB 1989, 2345; Moxter, Zur wirtschaf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (allg)

Rn. 869 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die sog Verbindlichkeitsrückstellung setzt zu ihrer Bildung – Bilanzierungspflicht nach Handels- und Steuerrecht (s Rn 863) – folgende Sachverhaltsmerkmale voraus (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 2006, 647), dh mit überwiegender Wahrscheinlichkeit:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Versicherungsspezifische Rechnungslegungsvorschriften (Abs. 2)

Rz. 20 [Autor/Zitation] Versicherungsunternehmen übernehmen gegen Zahlung einer Prämie Risiken von Versicherungsnehmern und leisten im Versicherungsfall entsprechend dem vereinbarten Versicherungsvertrag Ersatz. Aufgrund der Besonderheit des Geschäftsmodells von Versicherungsunternehmen im Vergleich zu Industrieunternehmen regelt § 341a Abs. 2, dass gewisse handelsrechtliche ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Schätzungserfordernisse

Rn. 492e Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Zu einer sinnvollen Wertaufhellungskonzeption muss das Thema in einen umfassenderen Zusammenhang gestellt werden, nämlich in das Bilanzierung insgesamt durchziehende Problem der Ungewissheit bzw Unsicherheit über künftige Entwicklungen, die notwendigerweise einen Schätzungsprozess vom bilanzierenden Kaufmann erfordern (s Rn 21ff). Dieses Sc...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Übertragsfähige Beitragsteile

Rz. 56 [Autor/Zitation] Während die Bildung von BÜ aufgrund der gesetzlichen Regelung dem Grunde nach unstrittig ist, ergeben sich hinsichtlich der Bemessung der übertragsfähigen Beitragsteile verschiedene strittige Bereiche. Die Finanzverwaltung hat hierzu in einem koordinierten Ländererlass (BMF v. 30.4.1974) Grundsätze zur Bemessung der BÜ festgelegt. Weder die handelsrech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Begriffsbestimmung

Rn. 1561 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Rspr bestimmt in Anlehnung an die Begriffsbestimmung für BA in § 4 Abs 4 EStG die BE als Wertzugang in Geld und Geldeswert, der durch den Betrieb veranlasst ist und keine Einlage iSd § 4 Abs 1 S 5 EStG darstellt (mittlerweile st Rspr zB BFH BStBl III 1964, 183; BStBl II 1974, 210; 1996, 273; 1998, 621; 2006, 650; 2008, 356; 2010, 548; ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Vergütung, Vorschuss und Auslagenersatz

Rz. 225 [Autor/Zitation] Die Gesellschaft ist zur Entrichtung der vereinbarten, hilfsweise der üblichen Vergütung verpflichtet (§§ 612, 632 BGB). Eine Gebührenordnung gibt es für Abschlussprüfung nicht. Von der in § 55 WPO aF enthaltenen Möglichkeit, dass das Bundesministerium für Wirtschaft eine Gebührenordnung für Pflichtprüfungen erlässt, hatte es keinen Gebrauch gemacht h...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Anteilige Zinsen gem. § 11 RechKredV

Rz. 77 [Autor/Zitation] § 11 Satz 1 und Satz 3 RechKredV enthalten Sonderregelungen für Kreditinstitute, die sich auf antizipative Zinsen und ähnliche Beträge beziehen und den Charakter von typischen Dienstleistungen haben (anteilige Zinsen). Unter ähnlichen Beträgen werden zB Gebühren, Provisionen oder nachschüssige Ausgleichszahlungen bei Zinsswapgeschäften subsumiert (vgl....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Besonderheiten für den Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a (Abs. 2)

Rz. 12 [Autor/Zitation] § 341l Abs. 2 Nr. 1 stellt klar, das Versicherungsunternehmen in der Rechtsform des VVaG sowie inländische Niederlassungen einer ausländischen Versicherung, die in § 325 Abs. 2a Satz 3 kodifizierten Vorschriften des Ersten Unterabschnitts des Dritten Buchs zu beachten haben und diese nicht nur für Versicherungen in der Rechtsform der AG zur Anwendung k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachlicher Geltungsbereich

Rn. 1656a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Es sind ausschließlich im betrieblichen Bereich anfallende Schuldzinsen betroffen, da der durch das StEntlG 1999/2000/2002 in § 9 Abs 5 EStG eingeführte Verweis auf die Anwendbarkeit des § 4 Abs 4a EStG durch das StBereinG 1999 wieder gestrichen worden ist. Demzufolge ist zunächst zu prüfen, ob der die Schuldzinsen verursachende Kredit na...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

BMF v 11.07.1995, DB 1995, 1637. Rn. 689 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Belieferungsrechte können immaterielle WG des AV sein. Typische Fälle aus der BFH-Rsprmehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Juristische Leistungen

Rz. 243 [Autor/Zitation] Gemäß Art. 5 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. g APrVO sind juristische Leistungen im Zusammenhang mit allgemeiner Beratung, mit Verhandlungen im Namen des geprüften Unternehmens und mit Vermittlungstätigkeiten in Bezug auf die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten verboten. Was unter "juristischen Leistungen im Zusammenhang mit allgemeiner Beratung" zu verstehen i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 5 Abs 4a EStG)

Rn. 889 Stand: EL 113 – ET: 12/2015 Die Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften ("Drohverlustrückstellungen", handelsrechtlich ein Muss, s Rn 863) haben lange wenigstens in der praktischen Arbeit ein Schattendasein geführt. Sie galten (und gelten nach hM) als ein Unterfall der Verbindlichkeitsrückstellungen. Zwei Ereignisse der jüngeren Rechtsentwicklu...mehr

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Kindesunterhalt / 2.1 Das Einkommen des nichtselbstständig Tätigen

Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit sind regelmäßig alle Leistungen anzusetzen, d. h. auch Einkünfte, die ein Arbeitnehmer unregelmäßig oder einmalig bezieht. So sind auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstige Zuwendungen[1], Provisionen[2] und Tantiemen[3], Prämien[4] und Überstundenvergütungen im Rahmen des Üblichen[5] als Einkommen anzusetzen. Bei Angest...mehr

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Kindesunterhalt / 3.4 Auskunftszeitraum

Der Zeitraum, über den Auskunft erteilt werden muss, unterscheidet sich danach, ob der zur Auskunft Verpflichtete nichtselbstständig oder selbstständig tätig ist. Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit erstreckt sich der Zeitraum grundsätzlich auf einen Zeitraum von 12 Monaten vor der Aufforderung zur Auskunftserteilung. Damit sind dann in der Regel alle Sonderzuwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.8 Zuordnung der übrigen Passiva/Finanzierungsaufwendungen (§§ 14, 15 BsGaV)

Abweichend von den allgemeinen Grundsätzen der Akzessorietät, d. h. Zuordnung entsprechend der Finanzierung von Wirtschaftsgütern, erfolgt die Zuordnung von Passiva erst nach Zuordnung der Eigenkapitalausstattung. Ansonsten würden sich zufällige Ergebnisse bzw. Gestaltungsmöglichkeiten ergeben. Praxis-Beispiel Wegfall von Gestaltungsmöglichkeiten Für eine neu gegründete auslän...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kautionen / 4.1 Bürgschaft für Mietforderung

Dem Mieter steht nach Wegfall des Sicherungszwecks nach Beendigung des Mietverhältnisses ein Anspruch auf Herausgabe der Kautionsbürgschaft gegen den Vermieter grundsätzlich nur an den Bürgen zu, sofern sich nicht aus den vertraglichen Beziehungen unter Einbeziehung der Interessenlage der Beteiligten etwas anderes ergibt.[1] Geleistete Kautionen in Form von Bürgschaften werde...mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 2 Entstehung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Der Zeitpunkt der Entstehung von Forderungen ist sowohl in ertrag- als auch in umsatzsteuerlicher Hinsicht bedeutsam. Grundsätzlich entsteht eine Forderung aus dem Kauf-, Dienst- oder Werkvertrag erst mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Lieferung/Leistung (z. B. nach Abnahme beim Bauvertrag gem. §§ 650a, 650g Abs. 4 BGB).[1] Wenn z. B. ein Unternehmen Gerüste b...mehr

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Bürgschaft (Verrechnungspre... / 3 Hinweise

Da der Fremdvergleichsgrundsatz im jeweiligen Einzelfall zu prüfen ist, gibt es keine Richtsätze, die generell als fremdüblich anerkannt werden. Die Bestimmung einer fremdüblichen Provision muss auf Basis der am besten geeigneten Methode erfolgen.mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.1 Bemessungsentgelt

Rz. 3 Bemessungsentgelt ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt, aus dem das konkrete Alg in 2 weiteren Schritten berechnet wird. Abs. 1 gibt vor, wie das Bemessungsentgelt zu errechnen ist. Bemessungsentgelt umschreibt den für die Bemessung des Alg maßgeblichen Teil des (Arbeits-)Entgeltes des Arbeitslosen im Bemessungszeitraum. Der Bemessung liegt grundsätzlich das ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 6697 Veräußerungsgewinn aus Wertpapieren des Umlaufvermögens

Die beim Abgang der Wertpapiere erstatteten Stückzinsen sind der Kontengruppe 68 "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" zuzuordnen. Als Veräußerungsgewinn ist der Veräußerungserlös abzüglich des Buchwertes im Veräußerungszeitpunkt anzusehen. Es bestehen keine Bedenken, die anfallenden Verkaufsnebenkosten (Provisionen, Auslagen) ebenfalls mit dem Veräußerungserlös zu verrechnen.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Vergütung (Abs. 2)

Rz. 24 Dem PStTG liegt ein eigenständiger Vergütungsbegriff zugrunde. Die Definition findet sich in § 5 Abs. 2 PStTG, der die Regelung in Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 10 der Amtshilferichtlinie umsetzt.[1] Rz. 25 Vergütung ist hiernach jegliche Form von Entgelt, abzüglich aller vom Plattformbetreiber einbehaltenen oder erhobenen Gebühren, Provisionen oder Steuern...mehr

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Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 1.2 Hauptpflicht des Arbeitgebers

Die Hauptpflicht auf Arbeitgeberseite besteht darin, die nach dem Vertrag geschuldete Vergütung (Arbeitsentgelt) zu zahlen. Diese Vergütung kann in der klassischen Form des "Gehalts" als feste Monatszahlung oder in der mehr oder minder zeitabhängigen Form des "Lohns" vereinbart sein. Ggf. werden auch erfolgsabhängige Vergütungen (Provisionen etc.) vereinbart. Neben die sog. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. III, Unterabschn. B der Amtshilferichtlinie. Rz. 2 Meldende Plattformbetreiber müssen nach Maßgabe des § 14 PStTG umfangreiche Datensätze von den registrierten Anbietern erheben. In der Praxis dürfte ein Großteil der Daten oftmals bereits aufgrund der Verpflichtungen nach § 22f Abs. 1 oder Abs. 3 UStG abgefragt w...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2 Berechnung

Rz. 5 Ausschlaggebend für die Berechnung des Vergütungsanspruchs sind die bisher erbrachten Leistungen des Dienstverpflichteten. Für den im Zeitpunkt der Kündigung noch nicht erbrachten Teil der Dienstleistung stehen ihm – anders als im Werkvertragsrecht (§ 648 Satz 2 und 3 BGB) – weder Vergütungs- noch Entschädigungsansprüche zu.[1] Die bislang erbrachten Leistungen sind zur...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.4 Schmiergeldverbot

Rz. 172 Den Arbeitnehmer trifft aufgrund seines Arbeitsverhältnisses die Pflicht, die Annahme geldwerter Vorteile, durch die seine Tätigkeit von Dritten beeinflusst oder eine solche Tätigkeit nachträglich belohnt werden soll,[1] zu unterlassen.[2] Nach zutreffender Ansicht ist eine Pflichtwidrigkeit der honorierten Handlung nicht zu fordern, denn auch ein nicht pflichtwidrig...mehr

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MwSt-Digitalpaket: Fernverk... / 3.3 Lösung

Sowohl D als auch F sind Unternehmer, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind; zu dem Rahmen ihrer unternehmerischen Betätigung gehört jeweils die Lieferung von Lebensmitteln. D betreibt durch seine Online-Plattform eine elektronische Schnittstelle i. S. d. § 3 Abs. 3a Satz 3 UStG. Da die Versendung der Süßwaren im Gemeinschaftsgebiet beg...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 3 Die Nachhaftung des alten Betriebsinhabers

Gemäß § 613a Abs. 2 BGB haftet der bisherige Betriebsinhaber neben dem neuen Inhaber für Verpflichtungen aus dem übergegangenen Arbeitsverhältnis, soweit sie vor dem Zeitpunkt des Übergangs entstanden sind und vor Ablauf eines Jahres nach diesem Zeitpunkt fällig werden.[1] Werden solche Verpflichtungen nach dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs fällig, so haftet der bisherige ...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.1.1 Grundlagen

Nach § 613a Abs. 1 BGB tritt der neue Inhaber des Betriebs oder Betriebsteils in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.[1] Er kann sie nach dem Übergang des Betriebs- oder Betriebsteils ggf. einzelvertraglich verschlechtern, wenn der bzw. die Arbeitnehmer eine entsprechende Vereinbarung treffen.[2] Der Übergang erfol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einzelfälle (ABC der sonstigen Leistungen)

Rn. 510 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Abgeordneter Neben den nach den AbgeordnetenG gezahlten, nach § 22 Nr 4 EStG steuerbaren Abgeordnetenbezügen (s Rn 550 ff) können Einkünfte vorliegen, die nach § 22 Nr 3 EStG steuerbar sind. Hierzu gehören zB gelegentlich an Abgeordnete gezahlte Vergütungen für die Vertretung von Verbandsinteressen oder für Tätigkeiten im Auftrag der Fraktio...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Gelegentliche Vermittlungen

Rn. 475 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Als Beispiel steuerbarer sonstiger Leistungen iSd § 22 Nr 3 EStG sind im Gesetz ausdrücklich gelegentliche Vermittlungen genannt. Als Gegenstand derartiger Leistungen kommt die Vermittlung jeglicher Art von Geschäften in Betracht, zB die Vermittlung von Darlehen oder Versicherungen. Auch eine einmalige Vermittlungsleistung genügt diesen Anf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Angabepflichtige Bezüge im Einzelnen

Rz. 166 [Autor/Zitation] Der weite Katalog der in der Klammerdefinition des Nr. 9 Buchst. a enthaltenen Arten von Bezügen lässt erkennen, dass das Gesetz Angaben in sehr weitgehendem Umfang verlangt. Zu den Bezügen gehören nicht nur das vertraglich festgelegte Gehalt (laufende Bezüge und Gewinnbeteiligungen), sondern auch darüber hinaus ggf. freiwillig gewährte Zahlungen wie ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Kapitalerhöhung im zweistufigen Verfahren und mittelbare Bezugsrechte

Rz. 241 [Autor/Zitation] Bei Kapitalerhöhungen von Publikums-Aktiengesellschaften werden die jungen Aktien vielfach durch ein Kreditinstitut oder ein Bankenkonsortium gezeichnet. Der Erwerb der Aktien durch die Emissionsbank erfolgt dabei idR zum geringsten Ausgabebetrag (§ 9 Abs. 1 AktG), die Veräußerung der Aktien dann regelmäßig zu einem deutlich höheren Betrag am Markt (s...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (B.II.1.)

Rz. 219 [Autor/Zitation] Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (B.II.1.) sind Ansprüche aus gegenseitigen Verträgen (Lieferverträge, Werkverträge, Dienstleistungsverträge und ähnliche Verträge) auszuweisen, die vom bilanzierenden Unternehmen durch Lieferung oder Leistung bereits erfüllt sind, deren Erfüllung durch den Schuldner (Zahlung des Kaufpreises, Werk- o...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Form und Bezeichnung der Löhne und Gehälter

Rz. 104 [Autor/Zitation] Die Form oder Bezeichnung, in der oder unter der die Löhne und Gehälter gezahlt werden, spielt für den Ausweis unter dem Posten Nr. 6a keine Rolle. Es sind demnach ua. Bezüge von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern in den Posten Nr. 6a einzubeziehen. Rz. 105 [Autor/Zitation] Vorstandsbezüge/Bezüge der Geschäftsführer: Die Gesamtbezüge der Mitglied...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers

Rz. 18 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Selbst wenn der Dritte das Trinkgeld freiwillig gegeben hat, ist es nicht steuerfrei, wenn und soweit der ArbN einen Rechtsanspruch auf das Trinkgeld hat. Gemeint ist ein Rechtsanspruch des ArbN gegenüber dem ArbG (Innenverhältnis); wäre auch ein Rechtsanspruch gegenüber dem Dritten (Außenverhältnis) gemeint, wäre das im Verhältnis zu "freiw...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechnungsabgrenzungsposten (D.)

Rz. 417 [Autor/Zitation] Unter Posten D. sind als "Rechnungsabgrenzungsposten" Einnahmen vor dem Abschlussstichtag zu passivieren, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Rz. 418 [Autor/Zitation] Hierzu zählen bspw. im Voraus vereinnahmte Mietzinsen, Lizenzen, Provisionen, Kreditgebühren, Einnahmen aus einer Token-Emission oder Entgelte für zeitlic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Bestandteile

Rz. 163 [Autor/Zitation] Angabepflichtig sind die im GJ gewährten Gesamtbezüge. Sie umfassen nach der Definition des Gesetzes (vgl. dazu im Einzelnen Rz. 164 ff.): Gehälter (vgl. Rz. 166) und Sondervergütungen jeder Art (gewinnunabhängige Tantiemen, Jubiläumsgelder, Urlaubsgelder (vgl. Rz. 164, 166), Gewinnbeteiligungen (zB gewinnabhängige TU; vgl. Rz. 164, 166), Bezugsrechte un...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Inhalt einer verkürzten Bilanz

Tz. 18 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die Adressaten eines Zwischenberichts sollen einer verkürzten Bilanz (condensed statement of financial position) während des Geschäftsjahres komprimierte Informationen entnehmen können, die die Vermögenslage, die Finanzstruktur sowie die Fähigkeit des Unternehmens betreffen, sich an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen. Dies geht bereits au...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 32 ist von allen Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, anzuwenden; Ausnahmen infolge größen-, branchen- oder rechtsformspezifischer Unterschiede bestehen nicht. Die Ausweisvorschriften erstrecken sich dem Grunde nach auf sämtliche Finanzinstrumente, soweit nicht explizit etwas Gegenteiliges bestimmt ist. Ausgeklammert werden danach die f...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Finanzielle Verbindlichkeit (financial liability)

Tz. 22 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Als finanzielle Verbindlichkeit (financial liability) wird eine vertragliche Verpflichtung bezeichnet, flüssige Mittel oder andere finanzielle Vermögenswerte an einen Vertragspartner abzuführen oder mit diesem unter möglicherweise nachteiligen Bedingungen tauschen zu müssen; oder eine Verpflichtung, die in eigenen Eigenkapitalinstrumenten erfül...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Werbungskosten

Rn. 486 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Für die Frage, welche Aufwendungen als WK anzuerkennen sind, gelten die allg Grundsätze (vgl § 9 Abs 1 S 1 EStG). Danach zählen alle Aufwendungen zu den WK, die durch die Erzielung der Einnahmen iSd § 22 Nr 3 EStG veranlasst sind (vgl BFH BStBl II 1991, 300). Nimmt ein ArbN beispielsweise auf seiner Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte e...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Wesentliche Arten sonstiger betrieblicher Aufwendungen

Rz. 142 [Autor/Zitation] Für den Ausweis als sonstige betriebliche Aufwendungen unter Nr. 8 kommen insbes. in Betracht (so auch Westermann, BB 1986, 1120, 1121; Baumeister/Freisleben in BeckOGK HGB, § 275 Rz. 172 ff. [9/2024]; Kirsch/Ewelt-Knauer/Schmitz in BKT, Bilanzrecht, § 275 HGB Rz. 174 [7/2023]; Kliem/Müller in Beck BilKomm.[14], § 275 HGB Rz. 161; Lenz in HdJ, Abt. VI...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Erstattung von Abschluss- und Vertriebskosten, § 22 Nr 5 S 8 EStG

Rn. 695 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Nr 5 S 8 EStG legt fest, dass im Falle einer Erstattung von Abschluss- und Vertriebskosten eines Altersvorsorgevertrages an den StPfl, insofern eine steuerbare Leistung iSd § 22 Nr 5 S 1 EStG vorliegt. Die von einem StPfl geleisteten Abschluss- und Vertriebskosten eines Altersvorsorgevertrages gehören grds zu den förderfähigen Aufwendu...mehr