Fachbeiträge & Kommentare zu Progressionsvorbehalt

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lehner, Die Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Grundfreibetrages, DStR 1992, 1641; Esser, Steuerfreistellung des Existenzminimums – Nullzone, Steuerabzug oder Abzug von der Bemessungsgrundlage?, DStZ 1994, 517; Homburg, Grundentlastung und Progressionsvorbehalt, BB 1995, 849. Rn. 328 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Zur Höhe des Grundfreibetrages (in EUR) s nachfol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die Änderung des Charakters der StPfl

Rn. 366 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Besteht während eines Kj sowohl beschränkte als auch unbeschränkte StPfl, so sind die während der beschränkten StPfl erzielten inländischen Einkünfte in eine Veranlagung zur unbeschränkten StPfl einzubeziehen. Damit soll nach Ansicht des Gesetzgebers klargestellt werden, dass in diesem Fall der sowohl beschränkten als auch unbeschränkten St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die festzusetzende ESt

Rn. 351 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 2 Abs 6 S 1–3 EStG geben das Rechenschema für die Ermittlung der festzusetzenden ESt vor:mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Steuerfreiheit wurde durch das Corona-Steuerhilfegesetz eingeführt.[1] Der Zeitraum der Steuerfreiheit wurde durch das Jahressteuergesetz 2020 bis zum 31.12.2021 verlängert.[2] Eine erneute Verlängerung erfolgte durch G. v. 19.6.2022 (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz).[3] Es handelt sich um eine Sonderregelung zur Vermeidung von sozialen Härten, der durch die Coron...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2.9 Sozialversicherungs-/Steuerrecht

Rz. 31 Das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis besteht nämlich während des Bezugs von Kug weiter, § 24 Abs. 1 und 2 sowie § 27 Abs. 2 Nr. 2. Dies gilt auch bei Kurzarbeit mit vollständigem Arbeitsausfall, der sog. "Kurzarbeit-Null" (Kühl, in: Brand, SGB III, § 95 Rz. 6). In der Arbeitslosenversicherung unterliegt das erzielte Arbeitsentgelt der Beitragspflicht m...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-Schweiz

Rz. 32 Das DBA Schweiz vom 30.11.1978, das am 28.9.1980 in Kraft trat[1], gilt für Nachlässe bzw. Erbschaften von Erblassern, die im Zeitpunkt des Todes in einem oder in beiden Vertragsstaaten ihren Wohnsitz i. S. d. Abkommens hatten.[2] Die Staatsangehörigkeit der beteiligten Personen ist für die Abgrenzung des persönlichen Anwendungsbereichs des Abkommens ebenso ohne Bedeu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-Griechenland

Rz. 22 Das Abkommen mit Griechenland vom 18.11.1910/1.12.1910[1] ist nur auf Erwerbe von Todes wegen anwendbar, in denen der Erblasser die griechische oder deutsche Staatsangehörigkeit hat. Der Wohnsitz des Erblassers ist für die Angrenzung des persönlichen Anwendungsbereichs des Abkommens ohne Bedeutung. Die sachliche Anwendbarkeit beschränkt sich auf das durch Erbfall über...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-USA

Rz. 71 Das DBA-USA in der Fassung vom 3.12.1980 ist am 27.6.1986 in Kraft getreten.[1] Rz. 72 Das Änderungsprotokoll zum Abkommen vom 14.12.1998 trat am 14.12.2000 in Kraft[2] und ist bei den danach eintretenden Todesfällen und danach gemachten Schenkungen anzuwenden. Es hat einzelne Regelungen des DBA abgeändert und zusätzliche Regelungen eingefügt. Das wesentliche Ziel Deut...mehr

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Hybride Finanzierungen (Ink... / 2 Inhalt

§ 4k EStG soll verhindern, dass durch Inkongruenz der Besteuerungssysteme zweier oder mehr Staaten unberechtigte Steuervorteile entstehen.[1] Die Vorschrift ist unbeschadet der Regelungen eines DBA anwendbar, ist also "treaty overriding". Für eine durch Inkongruenzen verursachte Doppelbesteuerung enthält die Vorschrift keine Regelung. Eine Doppelbesteuerung ist durch Verstän...mehr

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Grenzgänger nach dem DBA-Schweiz 1971/2010 bei geringfügiger Beschäftigung

Leitsatz Der Grenzgängerbegriff des Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz 1971/2010 setzt keine Mindestanzahl an Grenzüberquerungen pro Woche oder Monat voraus. Die anders lautende Regelung des § 7 KonsVerCHEV verstößt gegen den Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG). Normenkette Art. 15a, Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 Buchst. d DBA-Schweiz 1971/2010, Art. 20 Abs. 3 GG, ...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / (1) Überblick

Rz. 45 Ein Blick in die Vermögensbilanz vieler vermögender Privatanleger offenbart den Befund einer hohen Immobilienquote. Die unterschiedlichen Erhebungen siedeln den Anteil zwischen 60–80 % am Bruttovermögenswert an. Gleichzeitig gehört diese Anlageklasse zu den am stärksten mit Fremdfinanzierung gehebelten Anlageformen. Weitere Kennzeichen sind die tradierte und erst in j...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Freistellungsfälle aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen (§ 19 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 10 In § 19 Abs. 2 ErbStG wird ein Progressionsvorbehalt angeordnet. Damit muss für die Steuersatzermittlung neben dem steuerpflichtigen Erwerb auch ein steuerfreier Erwerb einbezogen werden. Eine Steuerfreistellung bewirkt somit nicht gleichzeitig eine Tarifverbesserung für den nicht begünstigten Erwerb. Der BFH hat in einer Entscheidung zur Einkommensteuer vom 4.8.1976 d...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 19 Abs. 1 ErbStG bestimmt die auf den jeweiligen Erwerb anzuwendenden Steuersätze und ist damit die zentrale Tarifnorm des ErbStG. Es handelt sich um einen einheitlichen Steuertarif, d. h. er gilt über alle Vermögensarten, für Fälle der beschränkten und der unbeschränkten Steuerpflicht und für Schenkungen, genauso wie für Erwerbe von Todes wegen. § 19 ErbStG stellt somit...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.3 Anlage AEV – Nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte/Gewinnminderungen i. S. d. § 2a Abs. 1 EStG

Auslandsbeziehungen werden in einer globalen Welt immer häufiger und selbst kleine Gesellschaften erzielen oftmals ausländische Einkünfte. Damit kann die Anlage AEV relevant sein. Erforderlich wird dieser Vordruck für Verluste bzw. Gewinnminderungen, die nicht nach einem DBA steuerfrei sind.[1] Solche negativen Einkünfte bzw. Gewinnminderungen sind nur in eingeschränktem Umfa...mehr

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Behandlung ausländischer Krankengeldzahlungen und Kapitaleinkünfte im Rahmen der fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht und des Progressionsvorbehalts

Leitsatz 1. Für die Berechnung der sog. Wesentlichkeitsgrenzen nach § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG als Voraussetzung für die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht sind auf der ersten Stufe (Ermittlung des Welteinkommens) Einnahmen, die unter Zugrundelegung deutschen Einkommensteuerrechts grundsätzlich steuerbar, aber – z.B. nach § 3 EStG – steuerfrei wären (hier: aus den Niederlanden ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Transparente Besteuerung einer KGaA nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG

Leitsatz 1. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG ist nicht in der Weise auszulegen, dass die Erzielung betrieblicher Kapitaleinkünfte für einen persönlich haftenden Gesellschafter (phG) im Rahmen seiner Beteiligung an der KGaA ausgeschlossen ist. 2. Die Schachtelprivilegien des Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b DBA-Schweiz 1971/2002 und des Art. 20 Abs. 2 Satz 3 DBA-Luxemburg 1958/1973...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abkommensrechtliche Dreieckskonstellationen

Leitsatz 1. Die von Deutschland abgeschlossenen DBA stehen grundsätzlich gleichberechtigt nebeneinander und sind jeweils autonom und unabhängig voneinander auszulegen, so dass sich der Steuerpflichtige grundsätzlich auf jede Begünstigung berufen kann, die ihm eines dieser Abkommen gewährt. 2. Die Verpflichtung Deutschlands zur Freistellung bestimmter Einkünfte aufgrund eines ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ab 1975 geltendes Recht

Rn. 202 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der die zumutbare Belastung übersteigende Teil der Aufwendungen ist nach § 33 Abs 1 EStG 1975 vom Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs 3 EStG abzuziehen. Hierin liegt keine Änderung des Prinzips, sondern eine Anpassung an den neuen Einkommensbegriff in § 2 Abs 4 EStG, bei dem auch die ag Belastungen schon vom Gesamtbetrag der Einkünfte a...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Grundsätze (§ 1 Abs 1–3 EStG)

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Man unterscheidet zwischen persönlicher und sachlicher Steuerpflicht. Die persönliche Steuerpflicht (§ 1 EStG) grenzt den vom EStG erfassten Personenkreis ab, während die sachliche Steuerpflicht (§ 2 EStG) eine Bemessungsgrundlage (BMG) voraussetzt, nämlich ein zu versteuerndes > Einkommen. Persönlich einkommensteuerpflichtig (lohnsteuerpflic...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Versorgungskrankengeld

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Das Versorgungskrankengeld nach dem BVG ist steuerfrei (§ 3 Nr 6 EStG; > R 3.6 Abs 1 LStR), unterliegt aber dem > Progressionsvorbehalt Rz 9/6, 20 ff.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Dänemark

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Das als parlamentarische Monarchie geführte Königreich Dänemark (Hauptstadt: Kopenhagen, Amtssprache: Dänisch) ist ein nordeuropäischer Staat auf der Halbinsel Jütland und insbesondere den Inseln Seeland und Fünen. Es grenzt im Süden an Deutschland und es ist durch eine Brücke mit > Schweden verbunden. Zum Königreich Dänemark gehören auch die...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Dachdecker

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 > Arbeitnehmer, die als Dachdecker beschäftigt werden, haben – soweit die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind – Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld (> Kurzarbeitergeld Rz 58 ff) sowie > Wintergeld als Mehraufwands-Wintergeld (> Kurzarbeitergeld Rz 73 ff) oder Zuschuss-Wintergeld (> Kurzarbeitergeld Rz 71 f). Diese Leistungen sind steuerf...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Steuerfreie Versorgungsbezüge

Rz. 24 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Bestimmte Versorgungsbezüge sind insgesamt steuerfrei. Das sind Bezüge, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften aus öffentlichen Mitteln versorgungshalber an Wehrdienstbeschädigte und Zivildienstbeschädigte oder ihre Hinterbliebenen, Kriegsbeschädigte, Kriegshinterbliebene und ihnen gleichgestellte Personen gezahlt werden, soweit es sich nich...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Deutsche Beschäftigte öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber mit ihren Angehörigen im Ausland (§ 1 Abs 2 EStG)

Rz. 8 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 § 1 Abs 2 EStG regelt vor allem – aber nicht nur (> Rz 18, > Rz 51) – die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht ins > Ausland Rz 1 entsandter deutscher Beschäftigter mit diplomatischem oder konsularischem Status und der in Mitgliedstaaten der > NATO stationierten Angehörigen der > Bundeswehr . In die unbeschränkte Steuerpflicht einbezogen werde...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht des Arbeitnehmers

Rz. 20 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Bestimmte Personen, die ihre Einkünfte im Wesentlichen im > Inland erwirtschaften, haben hier weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt, sondern sind im Ausland ansässig. Deshalb sind sie grundsätzlich mit ihren im Inland erzielten Einkünften (vgl § 49 EStG; > Inländische Einkünfte) in Deutschland beschränkt steuerpflichtig...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Unfallfürsorgeleistungen

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Zu den nach § 3 Nr 6 EStG steuerfreien Leistungen > R 3.6 LStR. Es sind dabei auch Leistungen an die im freiwilligen Wehrdienst der > Bundeswehr und im > Bundesfreiwilligendienst beschädigten Personen begünstigt. Nach § 3 Nr 6 EStG steuerfreie Leistungen unterliegen nicht dem > Progressionsvorbehalt Rz 10/1. Das Unfallruhegehalt gemäß § 36 Bea...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Besteuerungsgrundsätze

Rz. 1 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Nach Abschluss der Erwerbsphase leben vor allem ArbN entweder von der "Rente" oder von der "Pension". Der Begriff "Rente" steht idR für die Leistungen eines Trägers der GRV oder von einer vergleichbaren Basisversorgung, für die zuvor Beiträge geleistet worden sind. Renten der Basisversorgung werden in einem Übergangszeitraum (> Rz 3) bis zum ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Beginn und Ende der unbeschränkten Steuerpflicht – Wechselfälle

Rz. 47 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beginnt, sobald der Stpfl die Voraussetzungen des § 1 Abs 1 bis 3 EStG erfüllt. Die unbeschränkte Steuerpflicht endet, sobald der Stpfl die Voraussetzungen des § 1 Abs 1 bis 3 EStG nicht mehr erfüllt. Rz. 48 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Besteht die unbeschränkte Steuerpflicht nicht während des gesam...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grundsätzliches

Rz. 15 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Zu den für die Besteuerung zu erfassenden Einkünften iSd § 2 Abs 1 EStG gehören grundsätzlich auch Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit oder aus einem früheren Rechtsverhältnis, selbst wenn sie dem Stpfl als > Rechtsnachfolger zufließen (§ 24 Nr 2 EStG). Bei ArbN handelt es sich hierbei um eine > Nachträgliche Zahlung von Arbeitslohn. Be...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.8.1.3 Steuerklasse

Die Steuerklasse richtet sich nach dem Verhältnis des Nacherben zum Vorerben. Von dieser Steuerklasse hängen dann der infrage kommende persönliche Freibetrag und der Steuersatz ab. Steht der Nacherbe zum Erblasser in einem günstigeren Verwandtschaftsverhältnis als zum Vorerben, kann er aber auch die Besteuerung im Verhältnis zum Erblasser wählen (§ 6 Abs. 2 Satz 2 ErbStG). In...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.2 Angaben zum Erblasser (Zeilen 2 bis 4)

In den Zeilen 2 bis 4 ist der letzte Wohnsitz des Erblassers einzutragen. Hiermit überprüft das Finanzamt insbesondere die persönliche Steuerpflicht des Erwerbers. In Zeile 4 ist zusätzlich die Staatsangehörigkeit anzugeben. Zu unterscheiden ist zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht des Erwerbers (zur Option der beschränkten Steuerpflicht zur unbeschrä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Geltungsbereich bei Auslandssachverhalten

Rn. 23 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Ist der StPfl unbeschränkt stpfl, so erfasst § 21 EStG auch die Überlassung von Grundstücken im Ausland. Regelmäßig gehören aber diese Einkünfte in das Besteuerungsrecht des Belegenheitsstaates (s Art 6 OECD-MA). Meistens werden diese Einkünfte dann aber beim Progressionsvorbehalt wiederum berücksichtigt; so auch in Deutschland (§ 32b Abs 1 ...mehr

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Feststellungserklärung 2021... / 2.3.1 Land- und Forstwirtschaft (Zeilen 3-39)

In den Zeilen 3-6 wird die Steuerermäßigung nach § 34c EStG gesteuert. Zeilen 7-24 betreffen die ausländischen Einkünfte unter Einbeziehung der Regelungen in § 2a EStG, Zeilen 25-27 die Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 bis 12, 14 AStG, Zeilen 28 und 29 die nach DBA steuerfreien Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, und Zeilen 30-39 die Einkünfte i. S. ...mehr

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Feststellungserklärung 2021... / 2.3.3 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Zeilen 100-130)

In den Zeilen 100-103 wird die Steuerermäßigung nach § 34c EStG gesteuert. Zeilen 104-118 betreffen die ausländischen Einkünfte unter Einbeziehung der Regelungen in § 2a EStG, Zeilen 119-121 die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 bis 12, 14 AStG, Zeilen 122 und 123 die nach DBA steuerfreien Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen undZeilen 124-130 die Einkünfte...mehr

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Feststellungserklärung 2021... / 6.6 Anlagen FE-AUS 1 und FE-AUS 2

Bei Besteuerungsgrundlagen mit Auslandsbezug werden die Anlagen FE-AUS 1 und FE-AUS 2 benötigt. Hiermit werden insbesondere die auf die Beteiligten entfallenden abzuziehenden oder anzurechnenden ausländischen Steuern [1] (Anlage FE-AUS 1) festgestellt, sowie steuerfreie, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegende ausländische Einkünfte, Hinzurechnungsbeträge nach dem Außens...mehr

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Feststellungserklärung 2021... / 2.3.2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Zeilen 40-99)

In den Zeilen 40-43 wird die Steuerermäßigung nach § 34c EStG gesteuert. Zeilen 44-64 betreffen die ausländischen Einkünfte unter Einbeziehung der Regelungen in § 2a EStG, Zeilen 65-82 betreffen die nach DBA steuerfreien Betriebsstätteneinkünfte, Zeilen 83-85 die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 bis 12, 14 AStG, Zeilen 86-89 die nach DBA steuerfreien Einkünfte, die dem Pr...mehr

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Feststellungserklärung 2021... / 1.1 Erklärungspflicht

Erklärungspflichtig sind Personen, die entweder als Einzelunternehmer die Voraussetzungen für eine gesonderte Feststellung erfüllen oder zusammen mit anderen Personen Einkünfte erzielen, die ihnen gemeinschaftlich zuzurechnen sind. Eine Erklärung zur gesonderten Feststellung ist abzugeben von Einzelunternehmern mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.2.3 Art und Ermittlung der Summe der Einkünfte und Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen

Rz. 34 Dem Progressionsvorbehalt unterliegen die in § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG benannten steuerfreien Lohnersatzleistungen und die in § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bis 5 EStG benannten steuerfreien oder nicht der deutschen ESt unterliegenden Einkünfte. Der Progressionsvorbehalt erfasst aber auch die Einkünfte, von deren Besteuerung nach Abschn. IV des aufgrund der §§ 34c Abs. 5,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 4.2.3 Kein Härteausgleich beim Progressionsvorbehalt

Rz. 77 Ein Härteausgleich durch Abzug eines Betrags von den Einkünften oder Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, kommt nicht in Betracht (Rz. 78).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.2.1 Bemessung der Grenze

Rz. 25 Eine Veranlagung ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG durchzuführen, wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen, um Freibeträge gekürzten Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren (Rz. 30ff.), oder die positive Summe der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte und Leistungen (Rz. 34) mehr als 410 EUR beträgt. Damit sind zwei Grenzen gesetzt. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.2.4 Umfang der Veranlagung

Rz. 35 Wenn entweder die Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren, oder die Einkünfte und Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, die Grenze von 410 EUR übersteigen oder die Grenze in beiden Fällen überschritten wird, sind bei der Veranlagung die nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünfte in vollem Umfang als stpfl. Einkünfte zu erfassen und die dem Progre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 2.2.1 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Rz. 6 Voraussetzung für die Anwendung des § 46 EStG ist, dass im Einkommen ganz oder teilweise Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit enthalten sind, von denen LSt einbehalten worden ist. § 46 EStG greift daher auch ein, wenn neben Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit Einkünfte anderer Einkunftsarten vorliegen. Besondere Voraussetzungen hinsichtlich des Verhältnisse...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 4.1 Bedeutung

Rz. 71 Nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG kommt eine Veranlagung nur in Betracht, wenn die positive Summe der um Freibeträge gekürzten einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren, oder die positive Summe der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte und Leistungen jeweils mehr als 410 EUR betragen haben. Liegen sie nicht über 410 EUR und is...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 1.1.3 Anwendungsbereich

Rz. 6 § 3c Abs. 1 EStG gilt sowohl für unbeschränkt oder beschränkt einkommensteuerpflichtige (natürliche) Personen als auch – über § 8 Abs. 1 KStG – für unbeschränkt oder beschr. körperschaftsteuerpflichtige Personen. Rz. 7 Der Anwendungsbereich der Vorschrift wird bei natürlichen Personen, bei denen die Betriebsvermögensmehrungen bzw. Einnahmen dem Teileinkünfteverfahren un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.1 Veranlagungsgründe und Notwendigkeit des Antrags

Rz. 55 Liegen die Voraussetzungen für eine Amtsveranlagung nicht vor, so gewährt § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG dem Stpfl. auf Antrag das Recht auf eine Veranlagung. Ein Interesse des Stpfl. an einer solchen Antragsveranlagung besteht insbesondere dann, wenn die einbehaltene LSt höher ist als die Jahressteuerschuld, z. B. bei Arbeitslohn in schwankender Höhe, erhöhte Werbungskosten, S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 4.3 Ermittlung des Abzugsbetrags

Rz. 78 Der Betrag, der als Härteausgleich vom Einkommen abzuziehen ist, bemisst sich gem. § 46 Abs. 3 und 5 EStG nach den einkommensteuerpflichtigen Einkünften, von denen ein LSt-Abzug nicht vorgenommen worden ist und die nicht nach § 32d Abs. 6 EStG der tariflichen ESt unterworfen wurden. Zu diesen Einkünften gehören weder die steuerfreien Einkünfte noch die Einkünfte, die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2 Freistellung bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (Abs. 8)

Rz. 174 § 50d Abs. 8 EStG ist durch G. v. 15.12.2003[1] mit Wirkung ab Vz 2004 eingeführt worden.[2] Die Vorschrift enthält eine besondere Bestimmung für die Freistellung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nach einem DBA, wenn der Arbeitnehmer unbeschränkt stpfl. ist. Angesprochen ist also der Fall, dass in der Bundesrepublik ein Wohnsitz oder der gewöhnliche Auf...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Berücksichtigung von Lohnersatzleistungen beim Gegenstandswert

Frage: Im Zuge der Berechnung der Vergütung für die Erstellung von ESt-Erklärungen, bei denen Progressionseinkünfte (hier: Kurzarbeitergeld) enthalten sind, bin ich der Meinung, dass diese steuerfreien Lohnersatzleistungen sowohl in die Gegenstandswerte für die ESt-Erklärungen (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV) als auch bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1.2 Rechtsfehler

Rz. 11 Hieraus folgt, dass ein Rechtsfehler, auch ein möglicherweise eklatanter Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen, nie nach § 129 AO berichtigt werden kann.[1] Eine Berichtigung gem. § 129 AO ist bereits dann nicht möglich, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Rechtsfehler vorliegt.[2] Er muss nicht positiv festgestellt oder dargelegt werden. Vgl. auch ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Arbeitslosengeld

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 > Arbeitsförderung, > Lohnersatzleistungen, > Progressionsvorbehalt Rz 7/1.mehr