Fachbeiträge & Kommentare zu Progressionsvorbehalt

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Steuerfreiheit wurde durch das Corona-Steuerhilfegesetz eingeführt.[1] Der gleichlautenden Verwaltungsregelung[2] fehlte die Rechtsgrundlage.[3] Es handelt sich um eine Sonderregelung, die den begünstigten Arbeitnehmern die Corona-Krise finanziell erleichtern soll. Die Vorschrift ist "lex specialis" gegenüber § 3 Nr. 11 EStG; andere Steuerbefreiungen bleiben jedoch...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 6. Steuersätze

Rz. 88 Die Steuersätze bei beschränkter Steuerpflicht divergieren nicht von denen der unbeschränkten Steuerpflicht. § 19 ErbStG findet auch bei beschränkter Steuerpflicht uneingeschränkte Anwendung. Jedoch findet der Progressionsvorbehalt gem. Art. 19 Abs. 2 ErbStG nur bei unbeschränkter Steuerpflicht Anwendung. Dementsprechend fehlt im DBA mit Frankreich eine Regelung betre...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / V. Gründung einer Übergangs-GbR

Rz. 19 Wenn ein Arzt oder Anwalt über Jahrzehnte hinweg als alleiniger Inhaber einer Praxis oder Kanzlei im ländlichen Raum tätig war, so wird es seinem Nachfolger schwerfallen, wenn, wie im Rentenmodell, der Anteil der Praxis bzw. Kanzlei über Nacht auf ihn übergeht. Auch hier empfiehlt es sich als Berater, zu einem stufenweisen Vorgehen zu raten. Zunächst einmal tritt der ...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / V. Doppelbesteuerung und ihre Vermeidung

Rz. 91 Der Besteuerungsanspruch Deutschlands im Bereich der Erbschafts- und Schenkungsteuer ist so umfassend, dass er sich mit entsprechenden Besteuerungsansprüchen anderer Staaten überschneiden kann.[220] Unterstellt man, die deutschen Vorschriften würden sinngemäß auch im Ausland gelten, wird verständlich, dass Überschneidungen praktisch unvermeidbar sind. Schließlich find...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Begriff der "Organisation der Vereinten Arbeit" im DBA – Jugoslawien erfasst auch Nachfolgeorganisationen

Leitsatz 1. Der in Art. 8 und Art. 14 Abs. 3 DBA-Jugoslawien verwendete Begriff der "Organisation der Vereinten Arbeit" erfasst auch diejenigen juristischen Personen, die insgesamt an deren Stelle getreten sind. Das sind zunächst die nach Maßgabe des jugoslawischen Gesellschaftsrechts zwingend bis zum 31.12.1991 hinsichtlich ihrer Rechtsform angepassten (ehemaligen) Organisa...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 1. Brutto- und Nettolohnmethode

Rz. 93 Der Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers ist in der Regel ganz oder jedenfalls in größerem Umfang durch Leistungen Dritter – Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger – abgedeckt, auf die die Ersatzansprüche im Rahmen der Leistungspflicht übergehen. Möglicherweise verbleibt eine ungedeckte Schadensspitze, die der Geschädigte selbst geltend machen kann. Ziel der Schadens...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 3.1.2.2 Auswirkungen auf die Veranlagungsform und den Steuersatz

Häufig ist die Zusammenveranlagung von Ehegatten günstiger als die Einzelveranlagung und führt zu einer wesentlichen Steuerersparnis. Die Zusammenveranlagung ist auch dann möglich, wenn der eine Ehegatte/Lebenspartner einen Wohnsitz in einem EU-/EWR-Staat hat. Weitere Voraussetzung nach § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG ist, dass der Steuerpflichtige die Staatsangehörigkeit eines EU-/E...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 2.2.1 Besteuerungsgrundsätze nach dem Einkommensteuerrecht

Unbeschränkt Steuerpflichtige, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterliegen grundsätzlich mit ihrem gesamten Welteinkommen der inländischen Besteuerung (§ 1 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 EStG), sofern nicht ein DBA das Besteuerungsrecht dem anderen Staat zuweist. Sind jedoch weder ein Wohnsitz noch ein gewöhnlicher Aufenthalt vorhanden, ist ...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 2.3.3 Entsendevertrag nach Deutschland, unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland, Lebensmittelpunkt in Deutschland

Praxis-Beispiel Beispiel Der Arbeitnehmer wird von seinem britischen Arbeitgeber, mit dem er einen lokalen britischen Arbeitsvertrag hat, für drei Jahre zur deutschen Tochterfirma entsendet. Er erhält zusätzlich einen Entsendevertrag. Die deutsche Tochter trägt seine Gehaltskosten zu 100 %. Die Auszahlung findet jedoch in Pfund im VK statt. Seine Familie begleitet den Arbeitn...mehr

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Spenden/Sponsoring / 7.4.5 Höhe der Steuerermäßigung

Rz. 144 Die tarifliche Einkommensteuer mindert sich um jeweils 50 % der Zuwendungen an Parteien und unabhängige Wählervereinigungen, maximal 825 EUR, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern maximal 1.650 EUR, unabhängig davon, welcher Ehegatte/Lebenspartner die Zuwendungen geleistet hat. D. h., dass der Höchstbetrag zweimal abgezogen w...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 2.3.4 Entsendevertrag ins Vereinigte Königreich, unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland, Lebensmittelpunkt in Deutschland

Praxis-Beispiel Beispiel Der Arbeitnehmer wird von seinem deutschen Arbeitgeber, mit dem er einen lokalen deutschen Arbeitsvertrag hat, für zwei Jahre zur britischen Betriebsstätte entsendet. Er erhält zusätzlich einen Entsendevertrag. Die Gehaltskosten werden an die britische Betriebsstätte weiterbelastet. Seine Familie bleibt in Deutschland. Der Arbeitnehmer wird vier Tage ...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 2.1 Objekt im Sinne der 3-Objekt-Grenze

Jedes selbstständig veräußerbare und nutzbare Immobilienobjekt Objekt im Sinne der 3-Objekt-Grenze ist grundsätzlich jedes selbstständig veräußerbare und nutzbare Immobilienobjekt (Grundstück, grundstücksgleiches Recht oder Recht nach dem WEG).[1] Auf die Größe, den Wert oder die Nutzungsart des einzelnen Objekts kommt es nicht an[2], auch nicht darauf, ob es sich um bebaute...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Progressionsvorbehalt (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 80 [Autor/Stand] § 6 Abs. 2 Satz 5 ErbStG enthält weiter einen Progressionsvorbehalt: Die Aufsplittung des Erwerbs in zwei Erwerbe soll nicht zu einer Progressionsminderung führen.[2] Aus diesem Grund ist der jeweilige (Teil-)Erwerb nach dem Steuersatz zu versteuern, der sich für einen Erwerb in Höhe des Gesamterwerbs ergeben würde. Hierfür sind die nach Abzug der anwend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. ABC der Lohn- bzw Einkommensersatzleistungen, die in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen sind

Rn. 81 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 AltersteilzeitG s "Aufstockungsbetrag nach dem AltersteilzeitG" Altersübergangsgeld Ab 01.01.1998 wurde durch § 429 SGB III aF Altersübergangsgeld gewährt. Es war eine Rentenart, die ausschließlich im Beitrittsgebiet gezahlt wurde und das Vorruhestandsgeld der ehemaligen DDR ersetzen sollte. Es wurde ab 01.01.2004 wieder aufgehoben (Art 1 Dritt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der negative Progressionsvorbehalt

ca) Die Bedeutung Rn. 10 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Der negative Progressionsvorbehalt bedeutet, dass die Summe oder der Saldo der steuerfreien Einkünfte negativ ist und damit der Steuersatz für die stpfl Einkünfte gesenkt wird, ggf bis auf Null (H 32b EStH 2019 "Ausländische Verluste"). Dabei wirken sich "kleine" Verluste wegen des Regressionseffekts nicht in gleichem Umfang...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die aus dem Progressionsvorbehalt herausgenommenen Tatbestände (§ 32b Abs 1 S 2, 3 EStG – ab VZ 2008)

Rn. 109c Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 32b Abs 1 S 2, 3 EStG nehmen ab VZ 2008 bestimmte (dort anschließend aufgezählte) Tatbestände aus dem positiven wie negativen Progressionsvorbehalt in § 32b Abs 1 Nr 3 EStG heraus (s auch OFD Ffm v 03.01.2012, DB 2012, 1955). Der Begriff der "Einkünfte" meint positive wie negative (BFH I R 66/15, BB 2017, 2211).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nicht in den Progressionsvorbehalt einzubeziehende Leistungen

Rn. 78 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Daher sind in den Progressionsvorbehalt zB nicht einzubeziehen: Arbeitslosenbeihilfen nach § 13 EntwicklungshelferG v 18.06.1969 (BGBl I 1969, 549). Dass diese nicht einbezogen werden, hält BFH BStBl II 1988, 674 für verfassungsmäßig. Ausländische Leistungen bei Arbeitslosigkeit: Sie unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Freistellungsmethode ohne Progressionsvorbehalt

Rn. 42 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 BFH BStBl II 2002, 660 (bestätigend BFH BStBl II 2003, 302; 2004, 549; 2007, 521) änderte die bisherige Rspr, wonach der Progressionsvorbehalt nur anwendbar war, wenn das DBA ausdrücklich dazu ermächtigte. Seitdem soll es für die Anwendbarkeit des innerstaatlichen Progressionsvorbehalts ausreichen, wenn das DBA den Progressionsvorbehalt nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Einbeziehung außerordentlicher Einkünfte im Fall des § 32b Abs 1 Nr 2 u 3 EStG zu 1/5 (seit VZ 2001) in den Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs 2 Nr 2 EStG)

Rn. 59 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Dass § 32b Abs 2 Nr 2 EStG außerordentliche ausländische Einkünfte zu 1/5 (seit VZ 2001) in den Progressionsvorbehalt einbezieht, verstößt nicht gegen Abkommensrecht. Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht verpflichtet, sondern hat sich nur das Recht vorbehalten, einen Progressionsvorbehalt anzuwenden (FG Köln EFG 1993, 664 rkr; FG Münster...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Die Rückzahlung von Leistungen und der negative Progressionsvorbehalt

Rn. 89 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Auch bei den in § 32b Abs 1 Nr 1 EStG genannten Lohn- bzw Einkommensersatzleistungen kann sich ein negativer Betrag ergeben: wenn der ArbN im laufenden VZ Leistungen für vergangene VZ zurückzahlt, ohne im laufenden VZ Lohn- bzw Einkommensersatzleistungen in gleichem oder höherem Umfang zu erhalten. Dann sind zunächst die zurückgezahlten und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt

Rn. 43 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Sieht ein DBA die Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt vor (s Rn 42a) und ordnet § 32b EStG an, den Progressionsvorbehalt anzuwenden, so ist § 32b EStG nicht konstitutiv, sondern nur deklaratorisch (BFH BStBl III 1967, 88; 1967, 729; BStBl II 1970, 660; 1976, 662; 1983, 34). Die DBA können nämlich nicht innerstaatliche Steueransprü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Die gesonderte und einheitliche Feststellung ausländischer Einkünfte für den Progressionsvorbehalt

Rn. 72 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Ausländische Einkünfte iR einer Mitunternehmerschaft werden nicht auf deren Ebene einem Progressionsvorbehalt unterworfen, sondern allenfalls auf der Ebene des betreffenden Mitunternehmers. Solche Einkünfte werden daher nach § 180 Abs 5 Nr 1 AO iVm § 180 Abs 1 Nr 2, Abs 2, 3 AO vom nach § 18 AO zuständigen FA gesondert und einheitlich für Er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 32b Progressionsvorbehalt

Schrifttum (ab 2000): Benecke/Schnitger, Progressionsvorbehalt bei Zu- und Wegzug, FR 2002, 606; Acker, Der salto mortale des ersten Senats hinweg über die Dogmatik des Progressionsvorbehalts, IStR 2003, 203; Melchior, Das StÄndG 2003 im Überblick, DStR 2003, 2137; Vogel, K., Progressionsvorbehalt, Progressionserhöhung und Progressionserstreckung, IStR 2003, 419; Korezkij, BB-For...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zusammentreffen von Fünftelregelung und negativem Progressionsvorbehalt

Rn. 37a Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Der BFH (BFH BStBl II 2008, 375; 2010, 1032; 2011, 21; 2013, 370) wendet in nunmehr st Rspr bei Zusammentreffen von negativem Progressionsvorbehalt und der Fünftelregelung eine sog "integrierte Steuerberechnung" nach dem "Günstigkeitsprinzip" an. Danach sind die Ermäßigungsvorschriften in der Reihenfolge anzuwenden, die zu einer geringeren ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Ausnutzung der Konträrwirkung von positivem und negativem Progressionsvorbehalt in verschiedenen VZ

Rn. 15 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Soweit ein negativer Progressionsvorbehalt besteht (s Rn 10–14), ließ sich durch bestimmte Gestaltungen (bei Gewinnermittlungen nach § 4 Abs 3 EStG) das inländische Einkommen in einem Jahr, indem es hoch ist, "drücken", während der positive Progressionsvorbehalt in einem anderen Jahr greift, in dem das inländische Einkommen niedrig ist. Zu d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der positive Progressionsvorbehalt

Rn. 9 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Mit dem positiven Progressionsvorbehalt ist gemeint, dass die Summe oder der Saldo der steuerfreien Einkünfte positiv ist und damit der Steuersatz für die stpfl Einkünfte erhöht wird. Er wirkt dabei nicht nur in den Progressionszonen des ESt-Tarifs, sondern auch in den Proportionalzonen (zum Begriff s Rz 4). Diesen Fall betrifft § 32b EStG in...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Der Progressionsvorbehalt beim Organträger (§ 32b Abs 1a EStG)

Rn. 57a Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Gegen § 32b Abs 1a EStG (anzuwenden ab VZ 1999, § 52 Abs 1 EStG idF StEntlG 1999/2000/2002, ausführlich s Rn 75aff) bestehen uE keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Der Gesetzgeber war von Verfassungs wegen nicht gehindert, den Progressionsvorbehalt auf den Organträger weiterzuleiten.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die Höhe der dem Progressionsvorbehalt zu unterwerfenden Lohn- bzw Einkommensersatzleistungen

Rn. 87 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 In den Progressionsvorbehalt einzubeziehen sind die Entgelt-, Lohn- und Einkommensersatzleistungen mit den Beträgen, die als Leistungsbeträge nach den einschlägigen LeistungsG festgesetzt werden (R 32b Abs 2 S 1 EStR 2012). Kürzungen dieser Leistungsbeträge, die sich im Fall der Abtretung oder durch den Abzug von Versichertenanteilen an den ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zusammentreffen von Fünftelregelung und positivem Progressionsvorbehalt

Rn. 37c Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Treffen (positive) außerordentliche Einkünfte, die der sog Fünftelregelung (§ 34 Abs 1 EStG) unterliegen zusammen mit steuerfreien, die nach § 32b Abs 1 EStG einbezogen werden, werden diese steuerfreien Einnahmen voll (und nicht bloß zu 1/5) in den Progressionsvorbehalt einbezogen (BFH BFH/NV 2008, 666; BStBl II 2010, 1032). Der BFH sieht k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Einbeziehung steuerfreier Gewinne der Organ-KapGes in den Progressionsvorbehalt beim Organträger (§ 32b Abs 1a EStG)

1. Der Sinn und Zweck der Vorschrift Rn. 75a Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die Gesetzesbegründung (vgl Bolz ua, StEntlG 1999/2000/2002, 123f) führt dazu sinngemäß aus: Hat eine Organgesellschaft Einkünfte aus einer Betriebsstätte aus einem DBA-Land, so sind diese aufgrund des Betriebsstättenprinzips idR steuerfrei, jedoch unter Progressionsvorbehalt. Eine Organgesellschaft ist j...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) ArbN-Pauschbetrag beim Progressionsvorbehalt iF des § 32b Abs 1 Nr 2–5 EStG (§ 32b Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG)

Rn. 124e Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Art 1 Nr 19 b, Art 20 Abs 6 JStG 2007 (v. 20.12.2006, BGBl I 2006, 2878) ordnet seit VZ 2007 an, dass in den Fällen des § 32b Abs 1 Nr 2–5 EStG der ArbN-Pauschbetrag abzuziehen ist, soweit er nicht bei der Ermittlung der Einkünfte aus § 19 EStG abziehbar ist. Somit ist der ArbN-Pauschbetrag also auch bei anderen Einkünften (etwa auch solch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) ArbN-Pauschbetrag beim Progressionsvorbehalt iF des § 32b Abs 1 Nr 1 EStG (§ 32b Abs 2 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 124d Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Bei der Einbeziehung der Ersatzleistungen nach § 32b Abs 1 Nr 1 EStG wird von deren Summe der ArbN-Pauschbetrag (EUR 1 000, bis VZ 2010 EUR 920, s § 9a S 1 Nr 1 EStG) nur insoweit abgezogen, als er nicht bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit abziehbar ist (weil der ArbN-Pauschbetrag sonst ggf doppelt abgezogen we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Negativer Progressionsvorbehalt idF des § 32b Abs 1 Nr 5 EStG

Rn. 60 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 In den Fällen des § 32b Abs 1 Nr 3 EStG aF Fall 3 – dh bis einschließlich VZ 2007, s Rn 2 – (dh nicht der deutschen ESt unterliegende Einkünfte bei Anwendung des § 1 Abs 3 EStG, § 1a EStG oder § 50 Abs 5 S 2 Nr 2 EStG aF) griff der Progressionsvorbehalt nur ein, wenn die Summe (oder auch: Saldo) positiv war. Hierdurch wurde innerhalb des § 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Der Progressionsvorbehalt bei nach DBA steuerfreien Einkünften (§ 32b Abs 1 S 1 Nr 3 u S 2, 3, Abs 2 Nr 2 EStG)

Schrifttum: S Schrifttum vor Rn 1. A. Allgemeines, Rechtsentwicklung Rn. 108 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das JStG 1996 (v 11.10.1995, BGBl I 1995, 1250) hatte in § 32b Abs 1 Nr 3 EStG aF das Wort ab VZ 1996 "ausländische" (Einkünfte) gestrichen, ohne dass sich uE dadurch eine sachliche Änderung ergab. Art 1 Nr 19 Buchst a Doppelbuchst bb und Art 20 Abs 6 JStG 2007 (v 13.12.2006,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11. Einbeziehung des Elterngelds in den Progressionsvorbehalt

Rn. 61b Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Dazu s Rn 81 "Elterngeld".mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Der Progressionsvorbehalt bei bestimmten Lohn- oder Einkommensersatzleistungen (§ 32b Abs 1 S 1 Nr 1, Abs 2 Nr 1 EStG)

Schrifttum: S Schrifttum vor Rn 1. A. Allgemeines 1. Der Grundsatz der abschließenden Aufzählung in § 32b Abs 1 Nr 1 EStG Rn. 76 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Der Katalog des § 32b Abs 1 Nr 1 EStG ist wegen der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung (§§ 3, 38 AO) hinsichtlich der in den Progressionsvorbehalt einzubeziehenden Lohn- bzw Einkommensersatzleistungen grundsätzlich abschli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Positiver und negativer Progressionsvorbehalt

a) Allgemeines Rn. 8a Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 32b EStG kennt grds den Progressionsvorbehalt in zwei Formen: b) Der positive Progressionsvorbehalt Rn. 9 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Mit dem positiven Progressionsvorbehalt ist gem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Der Progressionsvorbehalt bei zeitweise unbeschränkter StPfl einschließlich der Fälle des § 2 Abs 7 S 3 EStG (§ 32b Abs 1 S 1 Nr 2, Abs 2 Nr 2 EStG)

Schrifttum: S Schrifttum vor Rn 1. A. Der sachliche Anwendungsbereich der Vorschrift Rn. 101 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 32b Abs 1 Nr 2 EStG betrifft zwei Fälle (BFH BStBl II 2004, 549; 2003, 302; 2002, 660; Dissars in Frotscher/Geurts, § 32b EStG Rz 31):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Der Progressionsvorbehalt bei aufgrund § 1 Abs 3, § 1a o § 50 Abs 2 S 2 Nr 4 EStG nicht der deutschen ESt oder einem Steuerabzug unterliegenden Einkünften (§ 32b Abs 1 S 1 Nr 5, Abs 2 Nr 2 EStG)

Schrifttum: S Schrifttum vor Rn 1. A. Allgemeines, Rechtsentwicklung 1. Rechtslage bis einschließlich VZ 2006 Rn. 132 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die Darstellung dieser Rechtslage entfällt aus Aktualitätsgründen. 2. Rechtslage ab VZ 2007 Rn. 132a Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Art 1 Nr 19 Buchst a Doppelbuchst bb, Art 20 Abs 6 JStG 2006 (v 13.12.2006, BGBl I 2006, 2878) änderte § 32b A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Der Progressionsvorbehalt bei nach sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen steuerfreien Einkünften (§ 32b Abs 1 S 1 Nr 4, Abs 2 Nr 2 EStG)

Schrifttum: S Schrifttum vor Rn 1. A. Allgemeines, Rechtsentwicklung 1. Allgemeines Rn. 127 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Ausdrücklich ab VZ 1990 (WoBauFG v 22.12.1989, BGBl I 1989, 2408) sind auch nach sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen (dh anderen zwischenstaatlichen Übereinkommen als DBA) steuerfreie Einkünfte bei der Berechnung des besonderen Steuersatzes nach § 32b ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Die Wirkung des Progressionsvorbehalts (§ 32b Abs 2 Nr 1 EStG)

Rn. 92 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 H 32b EStH 2019 "Allgemeines" enthält das Berechnungsschema für die Hinzu- bzw Abrechnungsmethode bei § 32b Abs 2 Nr 1 EStG:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Die Wirkungsweise des Progressionsvorbehalts (§ 32b Abs 2 Nr 2 EStG)

Rn. 107d Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Hierzu s Rn 124ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zur Frage des negativen Progressionsvorbehalts

a) Rechtslage bis einschließlich VZ 2007 Rn. 133 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Aus Aktualitätsgründen unterbliebt die Darstellung der Rechtslage, s dazu die bisherige Kommentierung. b) Rechtslage ab VZ 2008 und auf Antrag ggf auch davor Rn. 133a Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Hierzu s Rn 132cmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Die Wirkung des Progressionsvorbehalts (§ 32b Abs 2 Nr 2 EStG)

1. Allgemeines zur Hinzu- bzw Abrechnungsmethode Rn. 124 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Seit VZ 1996 gilt die Hinzu- bzw Abrechnungsmethode. Dem nach § 32a Abs 1 EStG zvE sind die ausländischen, nach DBA steuerbefreiten Einkünfte einfach hinzuzurechnen (falls positiv) bzw davon abzuziehen (falls negativ). Es entscheidet dabei das Jahr des Zuflusses bzw Abflusses (§ 11 EStG gilt; ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die Wirkungsweise des Progressionsvorbehalts (§ 32b Abs 2 Nr 2 EStG)

Rn. 139 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Dazu s Rn 124ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Die Wirkungsweise des Progressionsvorbehalts

Rn. 131 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Hierzu s Rn 124ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Kein Anspruch auf Berücksichtigung von KV-/ALV-Beiträgen im Wege des negativen Progressionsvorbehalts

Rn. 61a Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Es gibt keine verfassungsrechtliche Rechtsgrundlage für einen Anspruch darauf, dass die Beiträge zur Krankenversicherung/Arbeitslosenversicherung im Wege eines negativen Progressionsvorbehalts berücksichtigt werden (BFH BStBl II 2012, 325).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Benecke/Schnitger, Progressionsvorbehalt bei Zu- und Wegzug, FR 2002, 606; Acker, Der salto mortale des ersten Senats hinweg über die Dogmatik des Progressionsvorbehalts, IStR 2003, 203; Melchior, Das StÄndG 2003 im Überblick, DStR 2003, 2137; Vogel, K., Progressionsvorbehalt, Progressionserhöhung und Progressionserstreckung, IStR 2003, 419; Korezkij, BB-Forum: Progressionsvorbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Die Bedeutung

Rn. 10 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Der negative Progressionsvorbehalt bedeutet, dass die Summe oder der Saldo der steuerfreien Einkünfte negativ ist und damit der Steuersatz für die stpfl Einkünfte gesenkt wird, ggf bis auf Null (H 32b EStH 2019 "Ausländische Verluste"). Dabei wirken sich "kleine" Verluste wegen des Regressionseffekts nicht in gleichem Umfang steuermindernd a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. § 32b EStG und die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit

Rn. 6 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 32b EStG will den zweiten Vorteil, nämlich für das zvE (s Rn 5), ausschließen, soweit die Vorschrift greift. Die Vorschrift soll also sicherstellen, dass die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, der ua durch die progressive Gestaltung des Steuertarifs Rechnung getragen wird, unberührt bleibt (BFH BStBl II 1970, 660; 1987, 856; 2001, 778...mehr