Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtverteidiger

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AGS 04/2023, Maßgebliches G... / V. Bedeutung für die Praxis

Im Gegensatz zur Prozesskostenhilfe wird ein Pflichtverteidiger nicht für jede Instanz gesondert bestellt, sondern von vornherein für alle Instanzen (§ 143 Abs. 1 StPO). Daher kann hier nicht auf den Auftrag zur jeweiligen Instanz abgestellt werden; vielmehr ist hier darauf abzustellen, wann die nächste Instanz eingeleitet worden ist. Insoweit ist auch noch zu berücksichtige...mehr

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AGS 04/2023, Zuständigkeit ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Umfassend und soweit ersichtlich weitgehend zutreffend begründet. Dabei muss aber letztlich die Richtigkeit der Ausführungen des LG zur Erforderlichkeit der Übersetzungen (oben III. 2. b)) offen bleiben, da man die Schriftstücke/Aktenbestandteile, deren Übersetzung das AG nicht als erforderlich angesehen hat, nicht kennt. Die Ausführungen des LG an der Stelle scheinen auc...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / VI. Höhe der jeweiligen Gebühr

Die jeweils angemessene Gebühr mit Zuschlag ist innerhalb des jeweiligen von der Gebühr mit Zuschlag vorgegebenen Gebührenrahmens unter Anwendung der Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG zu finden. Der Umstand der Inhaftierung oder Unterbringung an sich wird bei der Bemessung der konkreten Gebühr innerhalb des Rahmens nach § 14 Abs. 1 S. 1 RVG nicht (mehr) besonders berücksich...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / VII. Beispielsfälle

Beispiel 1 Gegen den Beschuldigten ist ein Sicherungsverfahren anhängig. In diesem bestellte der Vorsitzende der Strafkammer den Rechtsanwalt am 24.9.2022 zum Pflichtverteidiger. Der Rechtsanwalt nimmt am 6.10.2022 Akteneinsicht. Nachdem der Beschuldigte aufgrund eines Unterbringungsbefehls der Strafkammer vom 31.10.2022 am 28.11.2022 festgenommen und anschließend im Maßrege...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / V. Höhe des Zuschlags

Bei einer Gebühr mit Zuschlag ist die Höchstgebühr des Betragsrahmens bzw. der Festbetrag der gesetzlichen Gebühr des Pflichtverteidigers jeweils um 25 % angehoben. Der Gebührenrahmen ist also gegenüber der jeweiligen "Grundgebühr" erhöht. Die Gebühr entsteht, wenn der Mandant nicht auf freiem Fuß ist, immer aus dem erhöhten Rahmen. Damit wird (unnötiger) Streit im Kostenfes...mehr

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AGS 03/2023, Notwendigkeit von Auslagen des Pflichtverteidigers/-beistands

§§ 46, 55 RVG Leitsatz Die Feststellung der Erforderlichkeit von Aufwendungen des Pflichtverteidigers durch das Gericht ist nach § 46 Abs. 2 S. 1 RVG für das Festsetzungsverfahren nach § 55 bindend. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle hat die Entscheidung grundsätzlich hinzunehmen. Bei Übersetzerkosten handelt es sich um erforderliche Aufwendungen i.S.d. § 46 Abs. 2 S. 3 RVG....mehr

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AGS 03/2023, Gegenstandswer... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt ist für die Beschuldigte, der er als Pflichtverteidiger bestellt war, in einem Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung tätig geworden. Der Beschuldigten wurde zur Last gelegt, am 22.3.2022 im Straßenverkehrsamt des Landkreises Märkisch-Oderland einen gefälschten polnischen Führerschein zum Umtausch in eine deutsche Fahrerlaubnis vorgelegt zu haben. Eine...mehr

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AGS 03/2023, Rückwirkende P... / III. Ausnahmsweise rückwirkende Bestellung

Obwohl zum Zeitpunkt der Antragstellung die Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung vorlagen, habe das LG den Angeklagten nicht unverzüglich (§ 141 Abs. 1 S. 1 StPO) den Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beigeordnet, sondern bis November 2022 zugewartet, um dann das Verfahren einzustellen und den Beiordnungsantrag abzulehnen. In Fällen, in denen wie vorliegend die sac...mehr

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AGS 03/2023, Gebührenrechtl... / I. Sachverhalt

Bei der Staatsanwaltschaft war seit dem 11.1.2021 ein Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten wegen Besitzes von Jugendpornographie anhängig. Mit Schriftsatz vom 7.12.2020 zeigte der Rechtsanwalt die Verteidigung des Beschuldigten gegenüber der Kriminalpolizei an und beantragte Akteneinsicht. Mit Verfügung vom 12.1.2021 erhielt der Verteidiger Akteneinsicht und die Mögl...mehr

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AGS 03/2023, Rückwirkende P... / I. Sachverhalt

Der (ehemalige) Angeklagte ist vom AG wegen versuchten Diebstahls verurteilt worden. Dagegen haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger des Angeklagten Berufung eingelegt. Der Verteidiger hat die Berufungskammer darauf hingewiesen, dass sich der Angeklagte nach einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe in Haft befand und zugle...mehr

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AGS 03/2023, Rückwirkende P... / Leitsatz

Liegen die Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung vor und wird der Beiordnungsantrag noch vor rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens gestellt, ist es ausnahmsweise möglich und geboten, rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung einen Pflichtverteidiger zu bestellen, wenn der Antrag vor Verfahrensabschluss aus justizinternen Gründen nicht verbeschieden wurde. OLG...mehr

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AGS 03/2023, Gebührenrechtl... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Wenn man die Entscheidung gelesen hat, möchte man aufstehen, zum Fenster gehen, dieses öffnen und zum Himmel rufen: "Herr, lass Hirn vom Himmel regnen und schicke viel davon nach Amberg". Denn – ich hatte bereits in der Anmerkung zum Beschluss des AG Amberg (AGS 2022, 516) darauf hingewiesen –: Die Entscheidung des LG ist falsch. Die vom LG gegebene Begründung ist in kein...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / 2. Persönlich

Die Ausführungen gelten für den Wahlanwalt, i.d.R. also für den (Wahl-)Verteidiger, und auch für den bestellten/beigeordneten Rechtsanwalt, i.d.R. also den Pflichtverteidiger (vgl. auch III., 3.).mehr

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AGS 03/2023, Gegenstandswer... / III. Zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV

Das AG habe den Gegenstandswert für die Einziehung des gefälschten polnischen Führerscheindokuments zu Recht auf 0 EUR festgesetzt. 1. Beratung der Beschuldigten Das LG legt zunächst die allgemeinen Voraussetzungen für den Anfall einer zusätzlichen Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV dar. Die Gebühr nach Nr. 4142 VV entstehe für eine Tätigkeit des Rechtsanwalts für einen Beschuldigte...mehr

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AGS 03/2023, Notwendigkeit ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist zutreffend und erinnert noch einmal daran, dass es für den Pflichtverteidiger sinnvoll ist/sein kann, beim Gericht die Feststellung der Notwendigkeit von als erforderlich angesehener Auslagen/Aufwendungen, also z.B. Kopien aus der Akte, Reisen oder eben auch Übersetzungen, zu beantragen. Stellt das Gericht die Erforderlichkeit fest, gilt das auch für ...mehr

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AGS 03/2023, Gebührenrechtl... / III. Weitere Beschwerde

Das LG hat die weitere Beschwerde zugelassen, da die Sache grundsätzliche Bedeutung habe (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 S. 1 RVG). Eine Sache habe grundsätzliche Bedeutung, wenn eine klärungsbedürftige Frage zu entscheiden sei, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einheitlicher Entwi...mehr

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AGS 03/2023, Berechnung der... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. ... es kommt auf die Sekunde an … Es kommt auf die Sekunde an. Mal wieder und das auch noch im Gebührenrecht. Denn es geht in der Entscheidung um die Frage: Wann endet eine Stunde und wann ist ein Zeitraum von mehr als eine Stunde erreicht? Das AG bezieht sich für seine Ansicht auf die Entscheidung des LG Karlsruhe (a.a.O.), das davon ausgeht, dass die fünfte Stunde der Nr...mehr

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AGS 03/2023, Rückwirkende P... / V. Auffassung der OLG Bamberg und OLG Nürnberg

Teilweise werde die Ansicht vertreten, die rückwirkende Beiordnung sei jedenfalls dann zulässig, wenn der Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers rechtzeitig vor rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens gestellt werde, die Voraussetzungen für eine Beiordnung nach § 140 StPO gegeben seien und die Entscheidung aus allein in der Sphäre der Justiz liegenden Gründen nicht...mehr

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AGS 03/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner mit der Insolvenzverwaltervergütung, insbesondere mit Zuschlägen und wie sie geltend zu machen sind (S. 97 ff.). Darüber hinaus setzt Burhoff seinen Beitrag zur Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit in mehreren Strafverfahren fort. Im dritten Teil geht es um die Abrechnung bei Verweisung und Zurückverweisung (S. 102 ff.). Mit der Frage, welc...mehr

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AGS 03/2023, Berechnung der... / I. Sachverhalt

Im Erinnerungsverfahren wird um den Anfall einer Terminsgebühr Nr. 4128 VV für einen Hauptverhandlungstermin gestritten. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle (UdG) hatte sie nicht festgesetzt. Das AG hat auf die Erinnerung des Pflichtverteidigers anders entschieden und die Gebühr festgesetzt.mehr

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AGS 03/2023, Rückwirkende P... / VI. Anschluss an die "Mindermeinung" bei den OLG

Das OLG Stuttgart hat sich hier der letztgenannten Ansicht angeschlossen. Soweit von der gegenteiligen Auffassung eingewandt werde, Art. 4 Abs. 1 PKH-Richtlinie mache den Anspruch auf PKH davon abhängig, dass die Bewilligung im Interesse der Rechtspflege erforderlich sei und eine solche Erforderlichkeit bei rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren nicht mehr bestehe, überzeug...mehr

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AGS 03/2023, Rückwirkende P... / II. Voraussetzungen haben vorgelegen

Nach Auffassung des OLG hat die sofortige Beschwerde in der Sache Erfolg. Das OLG bejaht die Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigerbestellung gem. § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO. Denn der Angeklagte habe sich seit März 2022 in anderer Sache in Strafhaft befunden. Ein Absehen von der Pflichtverteidigerbestellung gem. § 141 Abs. 2 S. 3 StPO sei entgegen der Auffassung des LG nic...mehr

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AGS 03/2023, Notwendigkeit ... / Leitsatz

Die Feststellung der Erforderlichkeit von Aufwendungen des Pflichtverteidigers durch das Gericht ist nach § 46 Abs. 2 S. 1 RVG für das Festsetzungsverfahren nach § 55 bindend. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle hat die Entscheidung grundsätzlich hinzunehmen. Bei Übersetzerkosten handelt es sich um erforderliche Aufwendungen i.S.d. § 46 Abs. 2 S. 3 RVG. Es erscheint grundsä...mehr

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AGS 03/2023, Gegenstandswer... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Der Entscheidung ist zuzustimmen. Sie liegt auf der Linie der (ober-)gerichtlichen Rspr. zum Gegenstandswert für die Nr. 4142 VV, wenn Gegenstände eingezogen werden sollen oder eingezogen worden sind, denen die Rechtsordnung keinen messbaren Wert zuschreibt. Das LG verweist in dem Zusammenhang zutreffend auf Falschgeld, unversteuerte und unverzollte Zigaretten und illegal...mehr

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AGS 03/2023, Rückwirkende P... / IV. Überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung

Die überwiegende obergerichtliche Rspr. habe eine rückwirkende Beiordnung bislang mit dem Argument ausgeschlossen, die Beiordnung eines Pflichtverteidigers diene der ordnungsgemäßen Verteidigung eines Angeklagten sowie der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Verfahrensablaufs. Sie erfolge nicht im Kosteninteresse eines Angeklagten oder im Interesse eines Verteidigers an ein...mehr

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AGS 03/2023, Anwaltliche Ve... / II. Notwendigkeit der Terminsreisekosten

1. Grundsatz Die Beurteilung der Frage, ob aufgewandte Prozesskosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung i.S.v. § 91 Abs. 1 ZPO notwendig waren, hat sich nach Auffassung des OLG Bamberg daran auszurichten, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die kostenauslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte. Dabei dürfe die Partei ihr berechtigte...mehr

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AGS 02/2023, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus den Jahren 2022/2023

Über die Entwicklung der Rspr. zu den Teilen 4–7 VV aus den Jahren 2020/2021 wurde zuletzt in AGS 2022, 145 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. Es sind auch die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen enthalten. Der Stand des Beitrags ist Anfang Februar 2023. Hinweismehr

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AGS 02/2023, Pauschgebühr i... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger in einem JGG-Verfahren beim Jugendschöffengericht, in dem dem Angeklagten die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit Sichverschaffens einer Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zur Last gelegt worden ist. Der Pflichtverteidiger hat nach Abschluss des Verfahrens die Gewäh...mehr

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AGS 02/2023, Pauschgebühr i... / II. Allgemeine Grundsätze für die Bewilligung einer Pauschgebühr

Gem. § 51 Abs. 1 S. 1 und 3 RVG sei Voraussetzung der Bewilligung einer Pauschgebühr, die über die gesetzlichen Gebühren hinausgeht, dass diese wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit der Sache bzw. des betroffenen Verfahrensabschnitts nicht zumutbar sei. Die Bewilligung einer Pauschgebühr stelle dabei die Ausnahme dar; die anwaltliche Mühewaltung müss...mehr

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AGS 02/2023, Pauschgebühr i... / III. Besonderer Umfang

Nach Ansicht des Senats handelte es sich hier nicht um ein besonders umfangreiches Verfahren. Anders als der Rechtsanwalt meine, entspreche der Aktenumfang – auch unter Berücksichtigung der Sonderbände – noch dem für ein erstinstanzliches Verfahren vor dem Jugendschöffengericht senatsbekannt häufig vorliegenden Umfang. Selbst ein überdurchschnittlicher Aktenumfang könne nur ...mehr

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AGS 02/2023, Pauschgebühr f... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt ist durch das OLG als Beistand eines Zeugen bestellt. Der Zeuge, der sich im Zeugenschutzprogramm befand, wurde in der Zeit vom 28.7.2022 bis zum 23.11.2022 an zwölf Tagen in der Hauptverhandlung vernommen. Während die letzte Vernehmung nach zweieinhalb Stunden beendet war, dauerten eine Vernehmung länger als drei Stunden, eine Vernehmung länger als vier Stu...mehr

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AGS 02/2023, Pauschgebühr f... / III. Zeugenbeistand grundsätzlich Einzeltätigkeit, aber…

Die in der Stellungnahme der Bezirksrevisorin wiedergegebene grundsätzliche Auffassung entspreche der st. Rspr. der Strafsenate des OLG Dresden, soweit diese in der Vergangenheit die Tätigkeit des Zeugenbeistandes als Einzeltätigkeit gewertet haben (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 10.12.2021 – 6 Ws 42/21, AGS 2022, 130 = StraFo 2022, 42 m.w.N.). Im vorliegenden Fall erschien de...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / VI. Pflichtverteidiger

1. Umfang der Beiordnung Rz. 196 Der Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers gegen die Staatskasse bestimmt sich nach den Beschlüssen, durch die er beigeordnet worden ist. Insbesondere bei der Verbindung von Verfahren sollte daher geprüft werden, ob ein Erstreckungsantrag erforderlich ist. Auch bei einer Vertretung im Adhäsionsverfahren sollte sicherheitshalber die Erstrec...mehr

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AGS 01/2023, Umfang der Pfl... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war dem Verurteilten in einem Verfahren mit dem Vorwurf des besonders schweren Raubes u.a. als Pflichtverteidiger beigeordnet. Mit Schreiben vom 15.2.2020 beantragte der Geschädigte, den Angeklagten im Wege des Adhäsionsverfahrens zur Zahlung eines Schmerzensgeldes zu verurteilen. In dem Hauptverhandlungstermin vom 15.7.2021 schlossen der Angeklagte und der ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. Umfang der Beiordnung

Rz. 196 Der Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers gegen die Staatskasse bestimmt sich nach den Beschlüssen, durch die er beigeordnet worden ist. Insbesondere bei der Verbindung von Verfahren sollte daher geprüft werden, ob ein Erstreckungsantrag erforderlich ist. Auch bei einer Vertretung im Adhäsionsverfahren sollte sicherheitshalber die Erstreckung beantragt werden. Wi...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. Zahlungen

Rz. 197 Vorschüsse und Zahlungen sind nach § 58 Abs. 3 RVG auf die von der Staatskasse für diese Angelegenheit zu zahlenden Gebühren anzurechnen. Dies gilt jedoch nur innerhalb derselben Angelegenheit. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, ist daher auch im Hinblick auf die Klarstellungen nach § 17 Nr. 10 und 11 RVG eine Tilgungsbestimmung sinnvoll. Eine Anrechnung erfolgt allerdi...mehr

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AGS 01/2023, Umfang der Pfl... / III. Umfang der Bestellung

In der Sache hat das LG die Erinnerung als nicht begründet angesehen. Zwar sei für die Teilnahme am Adhäsionsverfahren eine Gebühr angefallen. Der Pflichtverteidiger könne deren Erstattung indessen nicht aus der Landeskasse beanspruchen. PKH gem. § 404 Abs. 5 StPO, § 114 ZPO sei dem Angeklagten mangels entsprechender Antragstellung nicht bewilligt worden, sodass ein Gebühren...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers

Rz. 376 [Autor/Stand] Vgl. zunächst § 385 Rz. 152 ff. sowie § 392 Rz. 251 ff. Gemäß § 137 Abs. 1 Satz 1 StPO hat der Beschuldigte das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens des "Beistandes eines Verteidigers" zu bedienen. Die Praxis zeigt, dass von dieser gesetzlich verbrieften Möglichkeit im Ermittlungsverfahren nur sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht wird. Auch hier spie...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / M. Straf- und Bußgeldsachen

Literaturhinweise: Burhoff, Die (Vernehmungs-)Terminsgebühr Nrn. 4102, 4103 VV – ein Update, AGS 2022, 241; ders., Die Terminsgebühr in Straf- bzw. Bußgeldverfahren (Vorbem. 4 Abs. 3 und Vorbem. 5 Abs. 3 VV) – ein Update, AGS 2022, 97; ders., Die Verfahrensgebühr in Straf- bzw. Bußgeldverfahren (Vorbem. 4 Abs. 2 und Vorbem. 5 Abs. 2 VV) – ein Update, AGS 2022, 1; ders., Di...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / V. Höhe

Rz. 195 Beim Wahlanwalt handelt es sich fast ausschließlich um Betragsrahmengebühren, deren Höhe nach § 14 Abs. 1 RVG im Einzelfall zu bestimmen ist. Der Pflichtverteidiger erhält hingegen Festgebühren. Befindet sich der Mandant nicht auf freiem Fuß, können alle Gebühren mit Zuschlag entstehen. Sind die Gebühren wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit ...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 10. Leitsatz: BGH, Urt. v. 13.12.2018 – IX ZR 216/17

Rz. 129 Ein zum Pflichtverteidiger bestellter Anwalt muss vor Abschluss einer Vergütungsvereinbarung dem Beschuldigten einen eindeutigen Hinweis erteilen, dass er auch ohne den Abschluss der Honorarvereinbarung zu weiterer Verteidigung verpflichtet ist.mehr

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AGS 01/2023, Die Abrechnung... / 2. Persönlich

Die Ausführungen gelten sowohl für den Wahlanwalt, i.d.R. also für den (Wahl-)Verteidiger, als auch für den bestellten/beigeordneten Rechtsanwalt, i.d.R. also für den Pflichtverteidiger (vgl. auch III., 3.).mehr

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AGS 01/2023, Terminsgebühr ... / I. Sachverhalt

Die Rechtsanwältin war Pflichtverteidigerin des Angeklagten. In dem Verfahren, in dem sie für den Angeklagten tätig geworden ist, hat die Hauptverhandlung vor der Strafkammer des LG Neuruppin als große Jugendkammer vom 5.5. 2021 bis zum 26.8.2021 stattgefunden. Es war für den 25.5.2021 ein Fortsetzungstermin bestimmt. Dieser Termin ist wegen plötzlicher Erkrankung eines Schö...mehr

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AGS 01/2023, Die Abrechnung... / 3. Pflichtverteidigerbestellung

Für die Trennung von Verfahren ist umstritten, ob eine im Ursprungsverfahren erfolgte Bestellung bzw. Beiordnung des Rechtsanwalts, z.B. als Nebenklägerbeistand oder Pflichtverteidiger, für die nach der Trennung vorliegenden eigenständigen Verfahren fortgilt.[8] Wegen der unterschiedlichen Auffassungen sollte der Rechtsanwalt auf eine klarstellende Beiordnung und Bestellung ...mehr

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AGS 01/2023, Auslagenerstat... / III. Keine Übertragung auf Straf- und OWi-Verfahren

2. Nach der Rspr. der Kammer lasse sich diese zivilgerichtliche Rspr. (zuletzt etwa BGH, Beschl. v. 14.9.2021 – VIII ZB 85/20, AGS 2021, 506 = MDR 2021, 1486 ff.) aber nicht auf Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren übertragen. Sie betreffe ganz andere Verfahrenssituationen, nämlich Zivilprozesse mit Anwaltszwang. Im Strafverfahren sei hingegen § 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 ZPO ...mehr

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AGS 01/2023, Umfang der Pfl... / II. Zulässigkeit

Die Kammer hat über die Erinnerung durch den Einzelrichter entschieden, weil hier keine besondere Schwierigkeit tatsächlicher oder rechtlicher Art vorgelegen habe und die und die Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung habe (§ 56 Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 8 S. 1 RVG). Nach dessen Auffassung war die Erinnerung des Pflichtverteidigers zulässig (§ 56 Abs. 1 und Abs. 2 RVG ...mehr

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AGS 01/2023, Privatgutachte... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Verfahrensrechtliches Das OLG Celle war sich bei seiner Entscheidung in verfahrensrechtlicher Hinsicht wohl nicht ganz sicher. Dies ergibt sich bereits aus dem Tenor seines Beschlusses, in dem es auszugsweise heißt: Zitat Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss … wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen, Am Ende der Beschlussgründe heißt es: Zitat "...mehr

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zfs 01/2023, Privatgutachte... / 3 Anmerkung:

Der Beschluss der Einzelrichterin leidet an verfahrensrechtlichen und systematischen Mängeln, so dass die Begründung nicht überzeugt. Da die Beschlussgründe die für die Erforderlichkeit des Privatgutachtens maßgeblichen Umstände allenfalls am Rande streifen, kann auch nicht festgestellt werden, dass die Entscheidung der Einzelrichterin im Ergebnis richtig ist. Verfahrensrecht...mehr

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AGS 12/2022, Höhe der Pausc... / III. Höhe der Pauschgebühr

1. Einzelbeträge Das OLG hat einen Vorschuss auf eine Pauschvergütung von insgesamt: 228.573,00 EUR bewilligt. Dabei sind für die einzelnen Verfahrensabschnitte folgende Beträge als Vorschuss festgesetzt worden, wobei das OLG jeweils davon ausgegangen ist, dass die gesetzlichen Gebühren unzumutbar niedrig sind: Anstelle der Grundgebühr nach Nr. 4101 VV ist nach § 51 Abs. 1 S. ...mehr

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AGS 12/2022, Umbeiordnung u... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Wenn man den Sachverhalt und die Begründung des OLG für die Absetzung der Gebühren Nrn. 4100, 4104 VV gelesen hat, muss man erst einmal tief Luft holen. Man fragt sich (verärgert), was eigentlich solche Entscheidungen sollen und warum es immer wieder das OLG Frankfurt ist, dass insbesondere im Gebührenrecht durch von der h.M. abweichende verteidigerunfreundliche Entscheid...mehr