Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtverteidiger

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Vernehmungen

Schrifttum: Arnemann, Vernehmung und Verhaftung anlässlich der Durchsuchung, StraFo 2021, 142; Bleckat, Die Beschuldigtenvernehmung nach neuem Recht, StV 2021, 820; Burhoff, Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei richterlicher Vernehmung – ein erster Schritt, StRR 2018, 4; Kirkpratrick, Zeugenschutz im Steuerstrafverfahren, wistra 2019, 264; Petzsche, Belehrungsflicht vor d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Belehrung

Rz. 204 [Autor/Stand] Im Anschluss daran ist der Beschuldigte bei jeder – auch einer erneuten – Vernehmung darüber zu belehren, dass es ihm nach dem Gesetz freistehe, ob er zur Sache aussagen wolle oder nicht; dass er auch schon vorher einen von ihm gewählten Verteidiger befragen kann, wobei ihm Informationen zur Verfügung zu stellen sind, die ihm die Kontaktaufnahme zu einem ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verständigung in der Hauptverhandlung

a) Verfahrensgang und Beteiligte Rz. 1241 [Autor/Stand] Die Vereinbarung muss zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten getroffen werden (§ 257c Abs. 1 Satz 1 StPO). Neben der StA sind der Angeklagte und sein Verteidiger zu beteiligen. Rz. 1241.1 [Autor/Stand] Die Initiative geht nach der Gesetzeskonzeption vom Gericht aus (§ 257c Abs. 3 Satz 1 StPO), aber auch die an...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / XXVII. Pflichtverteidiger

Rz. 57 Für den Pflichtverteidiger richtet sich die Vergütung nach dem Tag der Bestellung (§ 60 Abs. 1 Satz 3 RVG), es sei denn, ihm war zuvor bereits in der betreffenden Angelegenheit ein Auftrag erteilt worden (§ 60 Abs. 1 Satz 2 RVG). S. i.Ü. Rdn 13 ff.mehr

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AGS 06/2025, Verfahrensgebü... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger des Beschuldigten. Das LG hat den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Anordnung der Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus abgelehnt. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft am 11.9.2024 Revision eingelegt. Mit Verfügung vom 5.11.2024 wurde die bis dahin nicht begründete Revision wieder zurückgenommen. Der Pflicht...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / 3. Ausnahme (§ 60 Abs. 1 Satz 4 RVG)

Rz. 15 Auf den Zeitpunkt der Bestellung oder der Beiordnung kommt es nicht an, soweit eine Beiordnung oder Bestellung auch zukünftige Angelegenheiten erfasst, in denen der beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig beauftragt oder tätig wird. Insoweit ist dann auf den nachfolgenden Auftrag oder den Beginn der nachfol...mehr

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AGS 06/2025, Die anwaltlich... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Die Regelung gilt für den Wahlanwalt. Sie gilt auch für den im Wege der PKH beigeordneten bzw. bestellten Rechtsanwalt. Beim Pflichtverteidiger, der für das Straf-/Bußgeldverfahren bestellt ist, in dem das Vorabentscheidungsverfahren durchgeführt wird, sind die Tätigkeiten, die er im Hinblick auf das Vorabentscheidungsverfahren erbringt, von der Pflichtverteidigerbestellung u...mehr

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AGS 06/2025, Verfahrensgebü... / II. Kein Honorar für spekulative Tätigkeit

Die vom Pflichtverteidiger geltend gemachte Vergütung für das Revisionsverfahren ist nach Auffassung des LG Amberg zu Recht nicht festgesetzt worden. Die entsprechende Tätigkeit des Pflichtverteidigers löse keinen Erstattungsanspruch wegen der dadurch entstandenen Vergütung aus. Für das Rechtsmittel der Revision sei in der obergerichtlichen Rspr. anerkannt, dass sachgerechte ...mehr

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AGS 06/2025, Verfahrensgebü... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist unzutreffend. Denn die Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV ist entstanden und sie ist auch zugunsten des Pflichtverteidigers festzusetzen (eingehend dazu Burhoff, RVGreport 2014, 410). 1. Erstattung/Festsetzung Noch zutreffend ist die Entscheidung des LG, wenn es offenbar davon ausgeht, dass die Gebühr Nr. 4130 VV zwar entstanden ist (dazu 2.), aber nicht erstatt...mehr

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AGS 06/2025, Die anwaltlich... / 2. Gebührentatbestände

Kommt es in Verfahren nach den Teilen 4, 5 oder 6 VV zu einem Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH, sind für die Gebühren des Verteidigers die Vorschriften betreffend die Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV und die Terminsgebühr Nr. 4132 VV entsprechend anzuwenden. Für den Abgeltungsbereich der Gebühren gelten die allgemeinen Regeln.[18] Die Verfahrensgebühr deckt folglich alle...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / III. Vergütung aus der Landeskasse des bestellten oder beigeordneten Anwalts mit vorangegangenem Auftrag (§ 60 Abs. 1 Satz 2 RVG)

Rz. 12 Soweit neben der Wahlanwaltsvergütung auch Ansprüche gegen die Staatskasse in Betracht kommen, wird nach § 60 Abs. 1 Satz 2 RVG ebenfalls auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung abgestellt. Damit ist klargestellt, dass für Wahl- und Pflichtanwaltsvergütung immer dasselbe Recht anzuwenden ist, und zwar das frühere. Nach der der bis zum 31.12.2020 geltenden Fass...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / 2. Grundsatz (§ 60 Abs. 1 Satz 3 RVG)

Rz. 14 Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne dass ein vorheriger Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, wird auf das Datum der Beiordnung oder der Bestellung abgestellt. Das gilt dann auch, wenn später nachträglich noch ein Auftrag des Mandanten erteilt wird (§ 60 Abs. 1 Satz 5 RVG). Beispiel 8: Der Anwalt war im April 2025 ...mehr

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AGS 06/2025, Zeitpunkt des ... / I. Sachverhalt

Der Angeklagte ist am 8.10.2024 vom Vorwurf der Vergewaltigung, des sexuellen Missbrauchs von Kindern freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Eine Entscheidung des BGH steht noch aus. Der Rechtsanwalt hat als Pflichtverteidiger am 23.10.2024 die Bewilligung einer Pauschgebühr beantragt. Der Bezirksrevisor hält diesen Antrag für v...mehr

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AGS 06/2025, Zeitpunkt des ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. M.E. hätte man auch anders entscheiden können. Denn das RVG nennt keinen Zeitpunkt für die Stellung des Pauschgebührenantrags. Es ist zwar richtig, dass der Pauschgebührenantrag grds. erst gestellt werden, wenn die zu vergütende Tätigkeit abgeschlossen ist und die gesetzliche Gebühr gem. § 8 RVG fällig ist. I.d.R. wird das dann sein, wenn zumindest die Instanz abgeschloss...mehr

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AGS 05/2025, Pauschgebühr w... / IV. Höhe der Pauschgebühr

1. Allgemeine Aspekte Nach Auffassung des OLG sind die gesetzlichen Gebühren für den Pflichtverteidiger unzumutbar, eine Pauschgebühr in der beantragten Höhe könne aber nicht gewährt werden. Die Bestellung zum Pflichtverteidiger ist nach den Ausführungen des OLG München eine besondere Form der Indienstnahme Privater zu öffentlichen Zwecken. Dass sein Vergütungsanspruch unter d...mehr

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AGS 05/2025, Pauschgebühr w... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt, der seinen Kanzleisitz in Karlsruhe hat, war dem Angeklagten in einem Verfahren wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland am 22.11.2016 als Pflichtverteidiger bestellt worden. Insgesamt hat sich das Verfahren gegen fünf Angeklagte gerichtet und auf neun Tatvorwürfe bezogen, davon einen den Angeklagten betreffend. Der Angeklagte war zei...mehr

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AGS 05/2025, Ersatz von Sac... / II. Erstattungsfähige Aufwendungen

Nach Auffassung des Richters waren dem Pflichtverteidiger die Aufwendungen, die für die Kopie von DVDs erforderlich waren, mithin 5,00 EUR pro DVD (netto) gem. Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV i.V.m. §§ 675, 670 BGB zu vergüten. 1. ... nicht nach Nr. 7000 VV Zwar führe der Bezirksrevisor zunächst zu Recht aus, dass sich der Vergütungsanspruch nicht aus Nr. 7000 VV ergebe. Denn der Pfl...mehr

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AGS 05/2025, Pauschgebühr w... / V. Bedeutung für die Praxis

Wie leider so oft: Ohne genaue(re) Kenntnis der konkreten Umstände des Verfahrens lässt sich nicht beurteilen, ob der Beschluss zutreffend ist. Auf den ersten Blick scheint sich das OLG aber mit allen für die Gewährung einer Pauschgebühr maßgeblichen Umständen befasst zu haben. Man wird sich nicht allem anschließen können, so z.B. nicht in der Frage der Kompensation, aber im...mehr

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zfs 05/2025, Anfall und Geg... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des (Einzelrichters) BGH ist zuzustimmen. Zum Anfall der zusätzlichen Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG in der Revisionsinstanz hat sich bereits der 3. StrSen des BGH in seinem Beschl. v. 29.11.2018 – 3 StR 625/17 Rn 4; RVGreport 2019, 102 (Burhoff) = NStZ-RR 2019, 127 inhaltsgleich geäußert. Zur Bemessung des Gegenstandswertes der zusätzlichen Gebühr im Verfahren...mehr

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AGS 05/2025, Pauschgebühr w... / Leitsatz

Zur Beurteilung von besonderem Umfang und besonderen Schwierigkeit in einem Staatsschutzverfahren. Macht der Pflichtverteidiger im Hinblick auf die Gewährung einer Pauschgebühr eine wirtschaftliche Existenzgefährdung geltend, muss er zu den konkreten Auswirkungen des Verfahrens auf seinen Kanzleibetrieb nachvollziehbar vortragen. OLG München, Beschl. v. 21.3.2024 – 9 St (K) 3/24mehr

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AGS 05/2025, Ersatz von Sac... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger des Angeklagten. Ihm ist Akteneinsicht gewährt worden. Nach Abschluss des Verfahrens hat der Rechtsanwalt seine Gebühren und Auslagen gegenüber der Staatskasse geltend gemacht. Abgerechnet hat er u.a. auch Auslagen für Kopierkosten nach Nr. 7000 Nr. 2 VV i.H.v. 20,00 EUR im Hinblick auf ihm im Rahmen der Akteneinsicht überlassenen 4 DV...mehr

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zfs 05/2025, Anfall und Geg... / 1 Sachverhalt

Das LG Essen hatte den Angeklagten unter Freispruch im Übrigen mit Urt. v. 17.2.2023 wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 42 Fällen, davon in vier Fällen in Tateinheit mit Anstiftung zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und neun Monaten verurteilt. Außerdem hat das LG die Ein...mehr

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AGS 05/2025, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Volpert (S. 193) mit der zum 1.6.2025 neu eingeführten Gerichtsgebühr bei der Erteilung von Rechtsnachfolgeklauseln gem. § 727 ZPO und geht dabei auch auf die Vergütung des Anwalts in diesen Verfahren ein. In einem weiteren Beitrag stellt Volpert (S. 195) die neue Gebührentabelle für PKH- und VKH-Gebühren des § 49 RVG vor und schildert die Auswirku...mehr

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AGS 05/2025, Pauschgebühr w... / III. Besondere Schwierigkeit

Das Verfahren sei auch partiell besonders schwierig i.S.d. § 51 Abs. 1 S. 1 RVG gewesen. Staatsschutzsachen seien nicht generell besonders schwierig i.S.d. § 51 Abs. 1 S. 1 RVG. Wie bei der Frage des besonderen Umfangs sei auch in diesem Punkt von "Norm-Staatsschutzverfahren" auszugehen und das konkrete Verfahren gemessen daran einzuordnen. Dazu sei anzumerken, dass der Schw...mehr

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AGS 05/2025, Pauschgebühr w... / II. Besonderer Umfang

Nach Auffassung des OLG hatte das Verfahren gegen die Angeklagten jedenfalls in Teilaspekten einen besonderen Umfang i.S.d. § 51 Abos. 1 S. 1 RVG, wenn dieser auch zum Teil kompensiert worden sei. Das begründet das OLG unter Hinweis auf Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 26. Aufl., 2023, § 51 Rn 15; OLG Nürnberg, Beschl. v. 30.12.2014, AGS 2015, 173 = Rpfleger 2015, 355; OLG Münch...mehr

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AGS 04/2025, Verteidigerver... / II. Erstreckung, aber keine gebührenauslösende Tätigkeit in den neun Fallakten

Hinsichtlich der neun Fallakten waren nach Auffassung des OLG schon deshalb keine weiteren Gebühren festzusetzen, weil es insoweit an einer gebührenauslösenden Tätigkeit des Rechtsanwalts vor der am 25.8.2023 erfolgten Verbindung mit dem Verfahren V 2 fehle. 1. Beiordnung nach Verbindung? Inwieweit ein Pflichtverteidiger gegen die Staatskasse Gebühren geltend machen könne, die...mehr

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AGS 04/2025, Erstattung von... / Leitsatz

Die Aufwendungen eines freigesprochenen Angeklagten für die mehreren tätig gewordenen Verteidigern geschuldeten Verteidigergebühren als notwendige Auslagen sind grundsätzlich nur insoweit zu erstatten, als sie die Kosten eines Rechtsanwalts nicht übersteigen. Erfolgt aber die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers aus vom Angeklagten nicht zu vertretenen Gründen, wie e...mehr

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AGS 04/2025, Erstreckung un... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Verbindung von Verfahren und Erstreckung (§ 48 Abs. 6 RVG) Den Ausführungen des LG unter II. zur Verbindung und Erstreckung ist nichts hinzuzufügen. Sie sind zutreffend. Mit dem KostRÄG 2021 v. 21.12.2020 hat sich ab 1.1.2021 der frühere Streit um die Anwendung und Auslegung von § 48 Abs. 6 S. 1 RVG erledigt (Burhoff, RVGreport 2020, 402, 403 f.; Ders., StraFo 2021, 8, 10;...mehr

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AGS 04/2025, Erstreckung un... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen den Angeklagten in zunächst zwei verschiedenen Verfahren wegen des Tatverdachts des Besitzes und Verbreitens von kinderpornografischen Inhalten. In dem Verfahren V 1 legitimierte sich der Rechtsanwalt als Verteidiger mit Schriftsatz vom 20.3.2023 und beantragte die Beiordnung als Pflichtverteidiger. Mit Verfügung der Staatsanwaltschaft...mehr

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AGS 04/2025, Verteidigerver... / I. Sachverhalt

Das AG hat den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Diesem Strafverfahren lagen das führende Ermittlungsverfahren FÜ V 1 und die Verbundverfahren V 2, V 3, V 4 sowie als sog. Fallakten geführte neun weitere Verfahren F 1 – F 9 zugrunde. In dem führenden Verfahren FÜ V 1 erging am 18.8.2023 Haftbefehl gegen den Verurteilten. Im Rahmen der Haftvorführung am selben T...mehr

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AGS 04/2025, Erstattung von... / II. Mehrere Verteidiger und Kostenerstattung

Nach Auffassung des LG ist das LG jeweils zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass die Aufwendungen eines freigesprochenen Angeklagten für die mehreren tätig gewordenen Verteidigern geschuldeten Verteidigergebühren als notwendige Auslagen nach § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO i.V.m. § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO grds. nur insoweit zu erstatten sind, als sie die Kosten eines Rechtsanwalts ...mehr

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AGS 04/2025, Erstattung von... / I. Sachverhalt

1. Verfahrensgang Der ehemals Angeklagte H war wegen des Vorwurfs des besonders schweren Raubes angeklagt. Daneben wurde gegen ihn die Einziehung des Wertes des Erlangten i.H.v. 36.500,00 EUR beantragt. Das LG hat ihn aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des früheren Angeklagten H wurden der Landeskasse auferlegt. I...mehr

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AGS 04/2025, Verteidigerver... / Leitsatz

Voraussetzung dafür, dass der Pflichtverteidiger neben den Gebühren im führenden Verfahren weitere Gebühren für Tätigkeiten in hinzuverbundenen Verfahren erhält, ist, dass er in letzteren vor der Verbindung tatsächlich tätig geworden ist. Seine dahingehende Tätigkeit muss einen konkreten Verfahrensbezug dergestalt aufweisen, dass sie auf einen hinreichend nach Tatort und Tat...mehr

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AGS 04/2025, Verteidigerver... / III. Nur eine Angelegenheit

Die Festsetzung der geltend gemachten zusätzlichen Gebühren und Auslagen für jede der einzelnen Fallakten scheitert nach Auffassung des OLG überdies daran, dass es sich bei dem Verfahren V 2 und den mit diesem am 25.8.2023 verbundenen Fallakten um dieselbe Angelegenheit i.d.R. § 15 Abs. 2 RVG bzw. einen einzigen "Rechtsfall" i.S.d. Anm. 1 zu Nr. 4100 VV handele. 1. Begriff de...mehr

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AGS 03/2025, Gebühren des Pflichtverteidigers nur bei der Haftbefehlsverkündung

Teil 4 Abschnitt 1, Teil 4 Abschnitt 3, Vorbem. 4.1 VV RVG Leitsatz Die von einem Rechtsanwalt im Rahmen der Wahrnehmung eines Haftverkündungstermins entfalteten Handlungen sind nicht lediglich als Einzeltätigkeit i.S.d. Teils 4 Abschnitt 3 VV, namentlich nicht als Beistandsleistung bei einer richterlichen Vernehmung nach dessen Nr. 4301 VV, anzusehen, sondern als Tätigkeit ei...mehr

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AGS 03/2025, Gebühren des P... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft Regensburg führte gegen den später Verurteilten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg erging am 18.7.2024 ein Haftbefehl des AG Regensburg – Ermittlungsrichter. Am 15.8.2024 wurde der Verurteilte in Trier festgenommen und am Folgetag der Ermittlungsrich...mehr

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AGS 03/2025, Gebühren des P... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist zutreffend. Sie entspricht der inzwischen wohl h.M. in der Rspr. (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 9.2.2023 – 2 Ws 13/23, AGS 2023, 164 = NStZ-RR 2023, 159 = JurBüro 2023. 195; LG Aachen, Beschl. v. 20.10.2020 – 60 Qs 47/20; LG Frankenthal (Pfalz), Beschl. v. 27.4.2023 – 1 Qs 76/23, AGS 2023, 219; LG Magdeburg AGS 2018, 341 = RVGreport 2018, 257 = StraF...mehr

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AGS 03/2025, Gebühren des P... / II. Abrechnung nach Teil 4 Abschnitt 1 VV

Die Beschwerde der Pflichtverteidigerin sei begründet, da deren Vergütung sich mangels Anwendbarkeit nicht nach Teil 4 Abschnitt 3 VV, sondern nach Teil 4 Abschnitt 1 VV richte und die Verteidigerin daher Anspruch auf die Vergütung in beantragter Höhe habe. 1. Keine Abrechnung nach Teil 4 Abschnitt 3 VV Entgegen der Auffassung der Urkundsbeamtin sei hier Teil 4 Abschnitt 3 VV ...mehr

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AGS 03/2025, Gebühren des P... / III. Alle Gebühren

Das LG hat dann neben der Grundgebühr mit Haftzuschlag gem. Nrn. 4100/4101 VV auch eine Terminsgebühr Nrn. 4102 Nr. 3/4103 VV festgesetzt, da die Verteidigerin im Termin Stellungnahmen abgegeben und Anträge gestellt hatte, die eine Invollzugsetzung des Haftbefehls abwenden sollen. Daneben ist eine Verfahrensgebühr gem. Nrn. 4104/4105 VV festgesetzt worden.mehr

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AGS 03/2025, Gebühren des P... / IV. Übertragung auf die Kammer

Einer Übertragung der Sache auf die Kammer wegen besonderer Schwierigkeit tatsächlicher oder rechtlicher Art oder wegen grundsätzlicher Bedeutung habe es nicht bedurft.mehr

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AGS 03/2025, Gebühren des P... / Leitsatz

Die von einem Rechtsanwalt im Rahmen der Wahrnehmung eines Haftverkündungstermins entfalteten Handlungen sind nicht lediglich als Einzeltätigkeit i.S.d. Teils 4 Abschnitt 3 VV, namentlich nicht als Beistandsleistung bei einer richterlichen Vernehmung nach dessen Nr. 4301 VV, anzusehen, sondern als Tätigkeit eines Verteidigers nach Teil 4 Abschnitt 1 VV. Ihm stehen daher Grun...mehr

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AGS 03/2025, Zusammenspiel ... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist nur teilweise zutreffend. 1. Positive/richtige Ausführungen Beginnen wir mit den positiven Umständen, nämlich: a) Das LG ist dem Urkundsbeamten nicht in dessen irriger Ansicht gefolgt, dass es sich bei den in der Hauptakte und den Fallakten 1 bis 3 einerseits und den in den Fallakten 4 und 5 andererseits behandelten Sachverhalten um jeweils eine Angelegenhe...mehr

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AGS 03/2025, Zusammenspiel ... / II. (Nur) teilweise Festsetzung der geltend gemachten Gebühren

Das LG hat in den Verfahren 2, 4 und 5 zusätzlich (nur) die Grundgebühr Nr. 4100 VV festgesetzt. Die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV entstehe nach Übernahme des Mandats und solle den Aufwand für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall abgelten. Die Verfahrensgebühr (im vorbereitenden Verfahren nach Nr. 4104 VV) solle dagegen nach der Vorbem. 4 Abs. 2 VV das Betreiben des G...mehr

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AGS 03/2025, Zusammenspiel ... / I. Sachverhalt

Gestritten wird um die Frage, ob in weiteren/hinzuverbundenen Verfahren für den Pflichtverteidiger überhaupt und auch Grundgebühr und Verfahrensgebühr angefallen sind. Das Strafverfahren hatte zunächst im führenden Verfahren den Verdacht der Urkundenfälschung und des Betruges wegen der Erstellung und Verwendung eines auf die Mutter des Beschuldigten ausgestellten Überweisungs...mehr

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AGS 03/2025, Zusätzliche Ve... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist zutreffend. Sie entspricht der schon bisher vorliegenden Rspr. des BGH zur Nr. 4142 VV in der Revisionsinstanz (zum Abgeltungsbereich BGH RVGreport 2019, 102 = NStZ-RR 2019, 127; zum Gegenstandswert u.a. BGH RVGreport 2019, 431; Beschl. v. 9.6.2021 – 5 StR 43/20; BGH, Beschl. v. 18.8.2021 – 1 StR 363/18; BGH, Beschl. v. 27.8.2024 – 5 StR 297/24, NStZ-...mehr

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AGS 03/2025, Zusätzliche Ve... / I. Sachverhalt

Das LG Hat den Angeklagten wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt. Es hat außerdem die Einziehung des Wertes von Taterträgen i.H.v. 528.036,25 EUR angeordnet. Der BGH hat die Revision des Angeklagten zum Schuld- und Strafausspruch verworfen, das Urteil im Einziehungsausspruch teilweise aufgehoben und die Sache insoweit zu neuer Verhandl...mehr

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AGS 03/2025, Pauschgebühr f... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Es wird den Wahlanwalt freuen, dass der Revisionssenat des OLG seine im Revisionsverfahren erbrachten Tätigkeiten offenbar anerkennt und ihm nicht vorhält, dass nicht 47 Seiten Revisionsbegründung notwendig gewesen wäre, um das angegriffene Urteil "zu Fall zu bringen". Noch mehr hätte es ihn allerdings gefreut, wenn das OLG diese Arbeit auch "monitär", nämlich durch Fests...mehr

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AGS 03/2025, In diesem Heft

Im Aufsatzteil (S. 97 ff.) berichtet Volpert über die neue PKH-Bekanntmachung 2025. Mit der Berechnung der anwaltlichen Vergütung, also den Formalien einer ordnungsgemäßen Abrechnung unter Berücksichtigung der neuen Gesetzeslage befasst sich in einem weiterem Beitrag Burhoff (S. 99 ff.). Wie bei einem zweiten Versäumnisurteil abzurechnen ist, insbesondere mit der Frage, ob übe...mehr

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AGS 03/2025, Pauschgebühr f... / II. Voraussetzungen des § 42 RVG

Der Antrag sei abzulehnen, weil die Voraussetzungen des § 42 Abs. 1 S. 1 RVG nicht vorliegen. So könne der Senat zunächst keinen besonderen Umfang des Verfahrens erkennen. Dabei sei dem Antragsteller zwar durchaus zuzugeben, dass er im Interesse des Angeklagten eine immerhin 47 Seiten umfassende Revisionsbegründung gefertigt habe, die sorgsam die einzelnen Angriffspunkte gege...mehr

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AGS 02/2025, Zusammenspiel ... / II. (Nur) teilweise Festsetzung der geltend gemachten Gebühren

Das LG hat in den Verfahren 2, 4 und 5 zusätzlich (nur) die Grundgebühr Nr. 4100 VV festgesetzt. 1. Abgrenzung der Grundgebühr zur Verfahrensgebühr Die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV entstehe nach Übernahme des Mandats und solle den Aufwand für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall abgelten. Die Verfahrensgebühr (im vorbereitenden Verfahren nach Nr. 4104 VV) solle dagege...mehr