Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtverteidiger

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / I. Vergütungsvereinbarung

Rz. 2 Auch im Rahmen der strafrechtlichen Mandatierung haben Mandant und Anwalt die Möglichkeit, eine Vergütungsvereinbarung zu treffen, was heute sehr weit verbreitet ist. Es kommen also insbesondere Zeithonorare und Pauschalhonorare in Betracht. Greift man auf Pauschalhonorare zurück, so bietet es sich an, diese nach Verfahrensabschnitten zu gliedern, z.B. der Tätigkeit im...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Die Pflichtverletzung.

Rn 58 Die für den Anspruch nötige Verletzung einer Schutzpflicht besteht meist in einer unrichtigen Information (zu Verstößen gg das UWG Köhler FS Medicus 09, 188). Bloßes Verschweigen von Tatsachen genügt aber nur dann, wenn nach der Verkehrssitte oder Treu und Glauben (§ 242) mit einer Information zu rechnen war (BGH NJW 17, 3586 Rz 14; zur wettbewerbsrechtlichen Dimension...mehr

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AGS 09/2025, Gebühren nach ... / Leitsatz

Die spätere Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung führt nicht dazu, dass die Bestellung von Anfang an entfällt. Diese Wirkung tritt erst zu dem Zeitpunkt der Aufhebungsentscheidung ein. Das gilt auch für die Gebühren des Pflichtverteidigers. LG Braunschweig, Beschl. v. 17.7.2025 – 4 Qs 178/25mehr

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AGS 09/2025, Gesamtkostentabelle - Prozessrisiko, Anwaltsgebühren, Gerichtskosten

34. Aufl., 2025. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. Spiralheftung, 55 S., 27,00 EUR Pünktlich zum Inkrafttreten der Änderungen durch das KostBRÄG 2025 hat der Verlag die Gesamtkostentabelle neu aufgelegt. In insgesamt 17 Abschnitten, zu denen der sofortige Zugriff über seitlich angebrachte Reiter erleichtert wird, finden sich alle für die Praxis relevanten Gebührenbeträge. Ebenso ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Beiordnung eines Pflichtverteidigers

Rz. 512 [Autor/Stand] Nach neuerer Rechtslage[2] liegt ein Fall notwendiger Verteidigung bereits dann vor, wenn der Beschuldigte einem zuständigen Gericht zur Entscheidung über Haft oder einstweilige Unterbringung gem. §§ 115, 115a, 128 Abs. 1, § 129 StPO vorzuführen ist (§ 140 Abs. 1 Nr. 4, § 141 Abs. 2 Nr. 1 StPO).[3] Nach früherem Recht war der Pflichtverteidiger bei Inha...mehr

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AGS 08/2025, Verfahrensgebü... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft führte ein Ermittlungsverfahren gegen die einstweilig nach § 126a StPO Untergebrachte. Mit Beschl. des AG v. 18.3.2024 wurde der Rechtsanwalt zum Pflichtverteidiger der Beschuldigten bestellt. Im Hauptverfahren hat dann mit Schreiben vom 12.8.2024 sich Rechtsanwalt pp. als Wahlverteidiger angezeigt. Das LG hat den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Anor...mehr

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AGS 08/2025, Verfahrensgebü... / II. Anfall der Verfahrensgebühr

1. Gesetzliche Regelung Die Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV entsteht nach den Ausführungen des OLG Nürnberg, wenn der Rechtsanwalt erstmals nach Auftragserteilung für den Mandanten im Revisionsverfahren tätig werde (Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 27. Aufl., 2025, VV 4130 Rn 4–10 m.w.N.). Sei der Rechtsanwalt bereits in der ersten Instanz Verteidiger, gehöre die Einlegung der Revis...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Recht auf Verteidigung

Schrifttum: Siehe das Schrifttum vor § 392 Rz. 1. Ergänzender Hinweis: Nr. 32–36 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 32 ff.). Rz. 152 [Autor/Stand] Der Beschuldigte hat ein Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens zu verteidigen (vgl. im Einzelnen die Darstellung zu § 392). Dies kann er tun – wie bereits ausgeführt – durch Erhebung von Einwänden (§ 136 Abs. 2, § 163a Abs. 3 StPO), in...mehr

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AGS 08/2025, Tätigkeiten de... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die beiden Entscheidungen sind mal wieder der Beweis dafür, dass gesetzliche Neuregelungen – wie hier das CanG und das KCanG – zu nicht unerheblichen gebührenrechtlichen Problemen führen können. Über sie macht sich der Gesetzgeber meist keine Gedanken, er überlässt deren Lösung den Gerichten. So dann auch die hier bedeutsame Frage, welche Gebühren denn nun für eine Tätigkeit...mehr

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AGS 08/2025, Verfahrensgebü... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Schutz der Staatskasse? Die Entscheidung ist ebenso falsch wie der vorhergehende Beschluss des LG Amberg (a.a.O.). Das OLG hat zwar für die Nichtgewährung der Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV eine nicht ganz so abenteuerliche Begründung gewählt wie das LG. Man merkt aber auch diesem Beschluss an, dass es letztlich eine (weitere) Entscheidung ist, mit der die Staatskasse vor Ge...mehr

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AGS 08/2025, Tätigkeiten de... / II. Entscheidung des LG Aachen

Nach Auffassung des LG hat das AG zu Recht die von dem (Pflicht-)Verteidiger geltend gemachte Verfahrensgebühr Nr. 4204 VV festgesetzt, allerdings könne die Frage letztlich offen bleiben. 1. Pflichtverteidigerbestellung Das LG verweist zunächst darauf, dass es dahingestellt bleiben könne, ob die Pflichtverteidigerbeiordnung vom 21.4.2020 auch noch das im Jahr 2024 durchgeführt...mehr

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AGS 08/2025, Tätigkeiten de... / I. Sachverhalt

Gegen den Verurteilten wurde am 5.11.2019 Anklage zum Strafrichter erhoben. Am 21.4.2020 wurde dem Verurteilten der Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beigeordnet. Mit Urt. v. 28.5.2020 hat das AG Aachen den Verurteilten wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. ABC der wichtigen Einzelfälle

Rz. 1070 [Autor/Stand] Die Frage der Annahme und des Umfangs eines BVV ist daher auf den jeweiligen Einzelfall bezogen zu prüfen. Die folgende alphabetische Übersicht zur Rspr.-Kasuistik gibt insoweit lediglich Hinweise auf den Streitstand und verweist auf die vertiefte Darstellung m.w.N. an anderer Stelle. – Abgabenordnung Rz. 1071 [Autor/Stand] Ausdrücklich gesetzlich gerege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 194 GVG – [Gang der Beratung].

Gesetzestext (1) Der Vorsitzende leitet die Beratung, stellt die Fragen und sammelt die Stimmen. (2) Meinungsverschiedenheiten über den Gegenstand, die Fassung und die Reihenfolge der Fragen oder über das Ergebnis der Abstimmung entscheidet das Gericht. Rn 1 Die Beratung ist die abschließende Erörterung des Prozessstoffes, der Tatsachen- und der Beweisfragen durch die zur Ent...mehr

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AGS 08/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt und RiOLG a.D. Detlef Burhoff, Bemessung der Rahmengebühren im Strafverfahren (§ 14 RVG), ZAP 2025, 43 Satz- und Betragsrahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt innerhalb des vorgegebenen gesetzlichen Rahmens nach Maßgabe der in § 14 Abs. 1 RVG nicht abschließend aufgeführten Kriterien. Diese Regelung hat für den im Strafverfahren tätigen Wahlverteidiger ganz erh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Vernehmungen

Schrifttum: Arnemann, Vernehmung und Verhaftung anlässlich der Durchsuchung, StraFo 2021, 142; Bleckat, Die Beschuldigtenvernehmung nach neuem Recht, StV 2021, 820; Burhoff, Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei richterlicher Vernehmung – ein erster Schritt, StRR 2018, 4; Kirkpratrick, Zeugenschutz im Steuerstrafverfahren, wistra 2019, 264; Petzsche, Belehrungsflicht vor d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Belehrung

Rz. 204 [Autor/Stand] Im Anschluss daran ist der Beschuldigte bei jeder – auch einer erneuten – Vernehmung darüber zu belehren, dass es ihm nach dem Gesetz freistehe, ob er zur Sache aussagen wolle oder nicht; dass er auch schon vorher einen von ihm gewählten Verteidiger befragen kann, wobei ihm Informationen zur Verfügung zu stellen sind, die ihm die Kontaktaufnahme zu einem ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verständigung in der Hauptverhandlung

a) Verfahrensgang und Beteiligte Rz. 1241 [Autor/Stand] Die Vereinbarung muss zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten getroffen werden (§ 257c Abs. 1 Satz 1 StPO). Neben der StA sind der Angeklagte und sein Verteidiger zu beteiligen. Rz. 1241.1 [Autor/Stand] Die Initiative geht nach der Gesetzeskonzeption vom Gericht aus (§ 257c Abs. 3 Satz 1 StPO), aber auch die an...mehr

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AGS 07/2025, Terminsvertreter des verhinderten Pflichtverteidigers

Vorbem. 4 Abs. 1, Nrn. 4100, 4106, 4108 VV RVG Leitsatz Dem wegen Abwesenheit des verhinderten Pflichtverteidigers (nur) für einen Hauptverhandlungstermin beigeordneten Verteidiger steht als Vergütung für seine Tätigkeit nicht nur die Terminsgebühr, sondern darüber hinaus auch die Grund- und ggf. eine Verfahrensgebühr zu. OLG Brandenburg, Beschl. v. 22.4.2025 – 1 Ws 152/24 I. Sa...mehr

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AGS 07/2025, Zuzahlung und ... / II. Zumutbarkeit der gesetzlichen Gebühren

1. Allgemeines In seinem Beschluss referiert das OLG zunächst zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Gewährung einer Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 S. 1 RVG. Es bejaht den besonderen Umfang des Verfahrens, verneint dann aber dennoch das Vorliegen der Voraussetzungen. Allein ein besonderer Umfang oder eine besondere Schwierigkeit des Verfahrens reiche für die Bewilligung ei...mehr

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AGS 07/2025, Zuzahlung und ... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen ihn und einen Mitangeschuldigten Anklage zum LG zur Jugendkammer als Schwurgericht wegen des Vorwurfs gemeinschaftlichen Mordes in drei tateinheitlichen Fällen erhoben. Die Hauptverhandlung fand an insgesamt 80 Tagen statt. Der Pflichtverteidiger nahm an 79 Terminen teil, 24 davon daue...mehr

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AGS 07/2025, Terminsvertret... / II. Terminsvertreter verdient alle Gebühren

Nach Auffassung des OLG Brandenburg ist dem Pflichtverteidiger Rechtsanwalt R 2 die Verfahrensgebühr Nr. 4106 VV neben der Terminsgebühr Nr. 4106 VV und der Grundgebühr Nr. 4100 VV angefallen. 1. Grundgebühr und Terminsgebühr Es ist in Rspr. und Lit. umstritten, ob der wegen Abwesenheit des verhinderten Pflichtverteidigers (nur) für einen Hauptverhandlungstermin beigeordnete V...mehr

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AGS 07/2025, Terminsgebühr ... / I. Sachverhalt

Der Pflichtverteidiger begehrt die Festsetzung einer Terminsgebühr für ein Verfahren, das in einer Hauptverhandlung durch Abtrennung entstanden und sofort nach § 154 Abs. 1 und 2 StPO eingestellt wurde. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Hauptverhandlung hat vor einer großen Strafkammer des LG vom 5.4.2024 und bis zum 11.6.2024 stattgefunden. Im Hauptverhandlungsterm...mehr

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AGS 07/2025, Zuzahlung und ... / III. Bedeutung für die Praxis

Mal wieder ein Beschluss zum Ärgern: Die Entscheidung ist in meinen Augen in mehrfacher Hinsicht falsch. 1. Zuzahlung des Mandanten Falsch ist es zunächst, die Zuzahlung des Mandanten bereits bei der Frage der Zumutbarkeit heranzuziehen und mit der Zuzahlung die Zumutbarkeit der gesetzlichen Gebühren zu verneinen. Die Frage spielt vielmehr erst bei der Festsetzung der Pauschge...mehr

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AGS 07/2025, Zuzahlung und ... / Leitsatz

Bei der Gewährung einer Pauschgebühr ist für die Bewertung, ob die gesetzlichen Gebühren zumutbar sind, eine Gesamtbetrachtung des Verhältnisses zwischen den vom Anwalt erbrachten Tätigkeiten einerseits und den gesetzlichen Gebühren sowie etwaigen zusätzlichen Zahlungen des Mandanten oder Dritter an den Anwalt andererseits vorzunehmen. Dies gilt auch dann, wenn sich der Antr...mehr

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AGS 07/2025, Terminsvertret... / I. Sachverhalt

In Strafverfahren gegen den Verurteilten wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem AG hat der Strafrichter mit Einverständnis des Verurteilten den in unmittelbarer Nähe des AG kanzleiansässigen Rechtsanwalt R 2 für den Hauptverhandlungstag am 26.4.2022 als Pflichtverteidiger beigeordnet, nachdem der für das Verfahren bereits beigeordnete Pflichtverteidiger R 1 für diesen T...mehr

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AGS 07/2025, Zusätzliche Ge... / I. Sachverhalt

Der Angeklagte ist verurteilt worden. Er und die Staatsanwaltschaft habe dagegen Revision eingelegt. Der Pflichtverteidiger hat dann nach einem Gespräch mit der zuständigen Staatsanwältin, in welchem die Möglichkeit einer beiderseitigen Revisionsrücknahme erörtert wurde, am 21.11.2024 die Revision des Angeklagten zurückgenommen. Erst im Hinblick auf diese Tätigkeiten hat dan...mehr

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AGS 07/2025, Terminsgebühr ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung dürfte im Ergebnis zutreffend sein. Allerdings kann man m.E. bezweifeln, ob mit der Abtrennung des Verfahrens nach § 154 Abs. 1 und 2 StPO, wovon das OLG ausgeht, eine neue Angelegenheit entstanden ist (zur Trennung von Verfahren Burhoff/Volpert/Burhoff, a.a.O., Teil A Rn 2114 ff. m.w.N. aus der Rspr.; Burhoff, AGS 2023, 1). Denn es dürfte sich bei den Vo...mehr

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AGS 07/2025, KostBRÄG 2025:... / 2. Aktuelle Angelegenheit (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG)

Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne dass ein vorheriger Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, dann fehlt es an einer Auftragserteilung. In diesem Fall wird gem. § 60 Abs. 1 S. 3 RVG auf das Datum der Beiordnung oder der Bestellung abgestellt. Beispiel 9 Der Anwalt war im April 2025 zum Pflichtverteidiger bestellt worden. M...mehr

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AGS 07/2025, KostBRÄG 2025:... / V. § 60 Abs. 1 S. 5 RVG (Pflichtanwalt wird Wahlanwalt)

Soweit nach den vorstehenden Ausführungen zu § 60 Abs. 1 S. 2 bis 4 RVG (s. III. und IV.) gegenüber der Landeskasse nach altem Recht abzurechnen ist, gilt dies nach § 60 Abs. 1 S. 5 RVG auch für eine daneben hinzukommende Wahlanwaltsvergütung. Beispiel 14 Der Anwalt war im April 2025 als Pflichtverteidiger bestellt worden. Im Juli 2025 wird ihm der Wahlanwaltsauftrag erteilt....mehr

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AGS 07/2025, KostBRÄG 2025:... / III. § 60 Abs. 1 S. 2 RVG (Wahlanwalt wird Pflichtanwalt)

Soweit neben der Wahlanwaltsvergütung auch Ansprüche gegen die Staatskasse hinzukommen, wird nach § 60 Abs. 1 S. 2 RVG ebenfalls auf das Datum der vorherigen Auftragserteilung abgestellt. Beispiel 7 Der Anwalt war im April 2025 als Wahlverteidiger beauftragt und ist im Juni 2025 zum Pflichtverteidiger bestellt worden. Für die Wahlanwaltsvergütung gilt altes Recht. Auch für die ...mehr

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AGS 07/2025, KostBRÄG 2025:... / 3. Zukünftige Angelegenheiten (§ 60 Abs. 1 S. 4 RVG)

Auf den Zeitpunkt der Bestellung oder der Beiordnung kommt es nicht an, soweit eine Beiordnung oder Bestellung auch zukünftige Angelegenheiten erfasst, in denen der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig beauftragt oder tätig wird. Insoweit ist dann auf den nachfolgenden Auftrag oder den Beginn der nachfolgenden Tätigkeit abzustellen. Beisp...mehr

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AGS 07/2025, Terminsvertret... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Bestätigung von LG Neuruppin AGS 2024, 224 Die Entscheidung ist zutreffend. Das OLG bestätigt damit den Beschl. v. 25.3.2024 des LG Neuruppin (11 Qs 76/23), den wir in AGS 2024, 224 vorgestellt haben. Wegen der Einzelheiten wird auf die Anmerkung zur Beschwerdeentscheidung des LG Neuruppin verwiesen und auf die o.a. angeführten Entscheidungen. Dem ist nichts hinzuzufügen. 2...mehr

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AGS 07/2025, Terminsvertret... / Leitsatz

Dem wegen Abwesenheit des verhinderten Pflichtverteidigers (nur) für einen Hauptverhandlungstermin beigeordneten Verteidiger steht als Vergütung für seine Tätigkeit nicht nur die Terminsgebühr, sondern darüber hinaus auch die Grund- und ggf. eine Verfahrensgebühr zu. OLG Brandenburg, Beschl. v. 22.4.2025 – 1 Ws 152/24mehr

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AGS 07/2025, In diesem Heft

Volpert befasst sich im Aufsatzteil mit der Änderung des § 22 GKG (S. 289 ff.). Während nach bislang h.M. der Antragsgegner, der nach Widerspruch die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt, auch Kostenschuldner für die weitere 3,0-Gebühr der Nr. 1210 GKG KV ist, ist seit dem 1.6.2025 ausschließlich nur noch der Antragsteller des Mahnverfahrens Kostenschuldner für d...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / XXVII. Pflichtverteidiger

Rz. 57 Für den Pflichtverteidiger richtet sich die Vergütung nach dem Tag der Bestellung (§ 60 Abs. 1 Satz 3 RVG), es sei denn, ihm war zuvor bereits in der betreffenden Angelegenheit ein Auftrag erteilt worden (§ 60 Abs. 1 Satz 2 RVG). S. i.Ü. Rdn 13 ff.mehr

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AGS 06/2025, Verfahrensgebü... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger des Beschuldigten. Das LG hat den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Anordnung der Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus abgelehnt. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft am 11.9.2024 Revision eingelegt. Mit Verfügung vom 5.11.2024 wurde die bis dahin nicht begründete Revision wieder zurückgenommen. Der Pflicht...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / 3. Ausnahme (§ 60 Abs. 1 Satz 4 RVG)

Rz. 15 Auf den Zeitpunkt der Bestellung oder der Beiordnung kommt es nicht an, soweit eine Beiordnung oder Bestellung auch zukünftige Angelegenheiten erfasst, in denen der beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig beauftragt oder tätig wird. Insoweit ist dann auf den nachfolgenden Auftrag oder den Beginn der nachfol...mehr

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AGS 06/2025, Die anwaltlich... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Die Regelung gilt für den Wahlanwalt. Sie gilt auch für den im Wege der PKH beigeordneten bzw. bestellten Rechtsanwalt. Beim Pflichtverteidiger, der für das Straf-/Bußgeldverfahren bestellt ist, in dem das Vorabentscheidungsverfahren durchgeführt wird, sind die Tätigkeiten, die er im Hinblick auf das Vorabentscheidungsverfahren erbringt, von der Pflichtverteidigerbestellung u...mehr

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AGS 06/2025, Verfahrensgebü... / II. Kein Honorar für spekulative Tätigkeit

Die vom Pflichtverteidiger geltend gemachte Vergütung für das Revisionsverfahren ist nach Auffassung des LG Amberg zu Recht nicht festgesetzt worden. Die entsprechende Tätigkeit des Pflichtverteidigers löse keinen Erstattungsanspruch wegen der dadurch entstandenen Vergütung aus. Für das Rechtsmittel der Revision sei in der obergerichtlichen Rspr. anerkannt, dass sachgerechte ...mehr

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AGS 06/2025, Verfahrensgebü... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist unzutreffend. Denn die Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV ist entstanden und sie ist auch zugunsten des Pflichtverteidigers festzusetzen (eingehend dazu Burhoff, RVGreport 2014, 410). 1. Erstattung/Festsetzung Noch zutreffend ist die Entscheidung des LG, wenn es offenbar davon ausgeht, dass die Gebühr Nr. 4130 VV zwar entstanden ist (dazu 2.), aber nicht erstatt...mehr

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AGS 06/2025, Die anwaltlich... / 2. Gebührentatbestände

Kommt es in Verfahren nach den Teilen 4, 5 oder 6 VV zu einem Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH, sind für die Gebühren des Verteidigers die Vorschriften betreffend die Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV und die Terminsgebühr Nr. 4132 VV entsprechend anzuwenden. Für den Abgeltungsbereich der Gebühren gelten die allgemeinen Regeln.[18] Die Verfahrensgebühr deckt folglich alle...mehr

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AGS 06/2025, Zeitpunkt des ... / I. Sachverhalt

Der Angeklagte ist am 8.10.2024 vom Vorwurf der Vergewaltigung, des sexuellen Missbrauchs von Kindern freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Eine Entscheidung des BGH steht noch aus. Der Rechtsanwalt hat als Pflichtverteidiger am 23.10.2024 die Bewilligung einer Pauschgebühr beantragt. Der Bezirksrevisor hält diesen Antrag für v...mehr

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AGS 06/2025, Zeitpunkt des ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. M.E. hätte man auch anders entscheiden können. Denn das RVG nennt keinen Zeitpunkt für die Stellung des Pauschgebührenantrags. Es ist zwar richtig, dass der Pauschgebührenantrag grds. erst gestellt werden, wenn die zu vergütende Tätigkeit abgeschlossen ist und die gesetzliche Gebühr gem. § 8 RVG fällig ist. I.d.R. wird das dann sein, wenn zumindest die Instanz abgeschloss...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / III. Vergütung aus der Landeskasse des bestellten oder beigeordneten Anwalts mit vorangegangenem Auftrag (§ 60 Abs. 1 Satz 2 RVG)

Rz. 12 Soweit neben der Wahlanwaltsvergütung auch Ansprüche gegen die Staatskasse in Betracht kommen, wird nach § 60 Abs. 1 Satz 2 RVG ebenfalls auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung abgestellt. Damit ist klargestellt, dass für Wahl- und Pflichtanwaltsvergütung immer dasselbe Recht anzuwenden ist, und zwar das frühere. Nach der der bis zum 31.12.2020 geltenden Fass...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / 2. Grundsatz (§ 60 Abs. 1 Satz 3 RVG)

Rz. 14 Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne dass ein vorheriger Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, wird auf das Datum der Beiordnung oder der Bestellung abgestellt. Das gilt dann auch, wenn später nachträglich noch ein Auftrag des Mandanten erteilt wird (§ 60 Abs. 1 Satz 5 RVG). Beispiel 8: Der Anwalt war im April 2025 ...mehr

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AGS 05/2025, Pauschgebühr w... / IV. Höhe der Pauschgebühr

1. Allgemeine Aspekte Nach Auffassung des OLG sind die gesetzlichen Gebühren für den Pflichtverteidiger unzumutbar, eine Pauschgebühr in der beantragten Höhe könne aber nicht gewährt werden. Die Bestellung zum Pflichtverteidiger ist nach den Ausführungen des OLG München eine besondere Form der Indienstnahme Privater zu öffentlichen Zwecken. Dass sein Vergütungsanspruch unter d...mehr

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AGS 05/2025, Pauschgebühr w... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt, der seinen Kanzleisitz in Karlsruhe hat, war dem Angeklagten in einem Verfahren wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland am 22.11.2016 als Pflichtverteidiger bestellt worden. Insgesamt hat sich das Verfahren gegen fünf Angeklagte gerichtet und auf neun Tatvorwürfe bezogen, davon einen den Angeklagten betreffend. Der Angeklagte war zei...mehr

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AGS 05/2025, Ersatz von Sac... / II. Erstattungsfähige Aufwendungen

Nach Auffassung des Richters waren dem Pflichtverteidiger die Aufwendungen, die für die Kopie von DVDs erforderlich waren, mithin 5,00 EUR pro DVD (netto) gem. Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV i.V.m. §§ 675, 670 BGB zu vergüten. 1. ... nicht nach Nr. 7000 VV Zwar führe der Bezirksrevisor zunächst zu Recht aus, dass sich der Vergütungsanspruch nicht aus Nr. 7000 VV ergebe. Denn der Pfl...mehr

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AGS 05/2025, Pauschgebühr w... / V. Bedeutung für die Praxis

Wie leider so oft: Ohne genaue(re) Kenntnis der konkreten Umstände des Verfahrens lässt sich nicht beurteilen, ob der Beschluss zutreffend ist. Auf den ersten Blick scheint sich das OLG aber mit allen für die Gewährung einer Pauschgebühr maßgeblichen Umständen befasst zu haben. Man wird sich nicht allem anschließen können, so z.B. nicht in der Frage der Kompensation, aber im...mehr