Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtverteidiger

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung wegen Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers (§ 145 Abs. 3 StPO)

Rz. 322 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.45: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung wegen Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers (§ 145 Abs. 3 StPO) An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ beantrage ich namens meines Mandanten d...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Aussetzung wegen Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers (§ 145 Abs. 3 StPO)

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 321 Die Vorschrift soll gewährleisten, dass dem Angeklagten in den vom Gesetz dafür vorgesehenen Fällen ein angemessen vorbereiteter Verteidiger zur Seite steht. Wurde dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet und hat dieser den Hauptverhandlungstermin aus den in § 145 Abs. 1 StPO genannten Gründen nicht wahrgenommen, hat das Gericht dem...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 50 Mit seiner Bestellung erhält der Pflichtverteidiger für entsprechende Verteidigungstätigkeiten eine Vergütung aus der Staatskasse. Das Amt der Pflichtverteidigung ist nach dem BVerfG ein Sonderopfer des Strafverteidigers im öffentlichen Interesse. Daher entspricht die Vergütung nicht den vollen Gebühren eines Wahlverteidigers, sie wird vielmehr reduziert und ist nicht...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 321 Die Vorschrift soll gewährleisten, dass dem Angeklagten in den vom Gesetz dafür vorgesehenen Fällen ein angemessen vorbereiteter Verteidiger zur Seite steht. Wurde dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet und hat dieser den Hauptverhandlungstermin aus den in § 145 Abs. 1 StPO genannten Gründen nicht wahrgenommen, hat das Gericht dem Angeklagten sogleich ein...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 60 Da der Pflichtverteidiger allein aufgrund des öffentlich-rechtlichen Verhältnisses seiner Bestellung zur Verteidigung des Beschuldigten verpflichtet ist, fehlt es an einem bürgerlich-rechtlichen Vertragsverhältnis zwischen Verteidiger und Mandant, sodass keine vertraglichen Vergütungsansprüche geltend gemacht werden können. Bei einem leistungsfähigen Beschuldigten wär...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 46 Nach Zustellung der Anklageschrift hat der Angeschuldigte im Zwischenverfahren gem. § 141 Abs. 2 Nr. 4 StPO einen Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vorliegt und er noch keinen Verteidiger beauftragt hat. Über das Antragsrecht ist der Angeschuldigte zu belehren. Allerdings kann sich die Notwendi...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Verteidigervergütung nach dem RVG

Rz. 149 Die Gebühren des Verteidigers in Strafsachen sind in Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses des RVG (VV-RVG) geregelt. Ist der Rechtsanwalt z.B. als Beistand oder Vertreter eines Privatklägers oder eines Nebenklägers tätig, sind die Vorschriften des Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses des RVG entsprechend anzuwenden. In Teil 5 des Vergütungsverzeichnisses des RVG (VV-RV...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt und rechtliche Grundlagen

Rz. 44 Nach Abschluss der Ermittlungen gegen Herrn A wegen schwerer Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft Anklage beim Amtsgericht erhoben. Nach Eröffnung des Hauptverfahrens und Zustellung der Anklageschrift schreibt Herr A dem Amtsgericht, dass er sich selbst nicht verteidigen, sich aber auch keinen Rechtsanwalt leisten kann, da er nur über geringe finanzielle Mittel...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 64 Nicht selten kommt es vor, dass sich Hauptverhandlungen über einen längeren Zeitraum erstrecken (Umfangsverfahren). Da der zum Pflichtverteidiger bestellte Rechtsanwalt laufende Kosten abzudecken hat, kann er in der Regel nicht erst das Ende eines langen Verfahrens abwarten, bis die ihm zustehende Vergütung zur Festsetzung und Auszahlung kommt. Aus diesem Grund steht ...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 22 Anders als ein Pflichtverteidiger, bei dem sich die Beiordnung durch das Gericht auf die Person des Pflichtverteidigers beschränkt und eine Unterbevollmächtigung deshalb unzulässig ist,[10] kann der Wahlverteidiger jederzeit einem anderen Rechtsanwalt eine Untervollmacht für die Verteidigung des Mandanten erteilen, sofern der Mandant hierzu seine Zustimmung erteilt ha...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 49 Ausgangspunkt ist der Sachverhalt (siehe Rdn 35) mit der Abänderung, dass der Verteidiger im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung als Pflichtverteidiger durch das Gericht bestellt wurde.mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 59 Nachdem das Mandat von Herrn A beendet war, stellte sich heraus, dass dieser eine Erbschaft gemacht hatte, von der er die Gebühren eines Wahlverteidigers ohne Weiteres hätte bestreiten können. Da die gesetzliche Vergütung für den Wahlverteidiger wesentlich höher liegt als für den Pflichtverteidiger, bietet es sich an, nunmehr den Mandanten noch (ergänzend) in Anspruch...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Ablehnung der Beiordnung

Rz. 45 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.8: Ablehnung der Beiordnung An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ beantrage ich, die Bestellung zum Pflichtverteidiger zurückzunehmen. Begründung: _________________________ (Darlegen des wichtigen...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Muster: Antrag auf Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung und Auslagen

Rz. 54 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.10: Antrag auf Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung und Auslagen An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ wurde ich mit Beschluss des Gerichts vom _________________________ als Pflichtvertei...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 57 Aufgrund dieser Umstände sollte der Pflichtverteidiger überlegen, einen Antrag auf Bewilligung einer Pauschvergütung zu stellen, die über die gesetzlichen Gebühren hinausgeht.[23] Die Pauschgebühr kann dabei für das ganze Verfahren oder auch nur für einzelne Verfahrensabschnitte beantragt werden. Über diesen Antrag entscheidet das Oberlandesgericht, zu dessen Bezirk d...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Muster: Feststellungsantrag gem. § 52 RVG

Rz. 63 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.12: Feststellungsantrag gem. § 52 RVG An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ beantrage ich gem. § 52 Abs. 2 RVG festzustellen, dass der Angeklagte ohne Beeinträchtigung des für ihn und seine Fami...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 25 Gerade in schwierigen Rechtsfragen kann es vorkommen, dass sich Verteidigung und Mandantschaft der Hilfe bestimmter Berufsgruppen bedienen wollen, da diese in speziellen Fragen über eine erhöhte Sachkenntnis verfügen. Nur beispielhaft sei hier auf das Steuerrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht oder Bereiche des gewerblichen Rechtsschutzes hingewiesen. Dabei kann es auch ...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Inhaftierter Mandant

Rz. 9 Kommt eine Mandatsanfrage aus der JVA, stellt sich die Frage, wie der noch nicht mandatierte Rechtsanwalt mit dem Inhaftierten in Kontakt treten kann. Da ein Verteidigungsverhältnis erst mit der Annahme des Mandats – also mit der Bevollmächtigung durch den Mandanten – zustande kommt, unterliegt der Schriftverkehr zwischen dem noch nicht bevollmächtigten Rechtsanwalt un...mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Probleme bei der Annahme (§ 146 StPO)

Rz. 10 Nach § 146 StPO ist die sog. Mehrfachverteidigung untersagt. § 43a Abs. 4 BRAO und § 3 BORA enthalten ähnliche Gebote und sollen die "absolute Treuepflicht" gegenüber dem Mandanten normieren. Der Verteidiger darf also nie mehrere Beschuldigte derselben Tat zur gleichen Zeit verteidigen. Dieses Verbot gilt sowohl für den Wahl- als auch für den Pflichtverteidiger sowie ...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 1. Geschäftsführung ohne Auftrag

Rz. 44 Hier kommt zunächst ein Schadensersatzanspruch des Mandanten gegen den Rechtsanwalt aus § 678 BGB für den Fall in Betracht, dass der Rechtsanwalt erkannt hat oder hätte erkennen müssen, dass seine Geschäftsführung ohne Auftrag mit dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn in Widerspruch steht.[173] Entspricht aber der Anwalt bei der Geschäftsführung o...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Aufsuchen eines Rechtsanwalts im Ermittlungsverfahren

Rz. 2 Gegen Herrn A wird – wie die Strafanzeige des Geschädigten und die Ladung zur Vernehmung deutlich machen – als Beschuldigten ermittelt. Er befindet sich mithin im 1. Verfahrensabschnitt eines Strafverfahrens, dem Ermittlungsverfahren. Bereits im Ermittlungsverfahren wird der Boden für das ggf. später stattfindende Hauptverfahren bereitet. Fehler, die hier passieren, si...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 277 Der Dolmetscher ist, anders als der Sachverständige, nicht nur Helfer des Gerichts, sondern Helfer aller Prozessbeteiligten. Seine Bedeutung kann daran ermessen werden, dass eine Verhandlung unter Missachtung des § 185 GVG einen absoluten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO darstellt. Die Durchführung eines Strafverfahrens mit einem ausländischen Angeklagten, welche...mehr

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§ 5 Der Strafprozess / II. Begriffe

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AGS 10/2025, Die anwaltlich... / 3. Pflichtverteidiger

Die Vorschriften des Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 4 VV gelten auch für den Pflichtverteidiger. Entsprechendes gilt im Bußgeldverfahren. Zum Recht vor Inkrafttreten des "Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.12.2019 ist die h.M. davon ausgegangen, dass die Beiordnung im vorangegangenen Erkenntnisverfahren für das Wiederaufnahmeverfahren f...mehr

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AGS 10/2025, Bemessung der ... / III. Bemessung des Terminsgebühren

In der Sache hatte die Beschwerde keinen Erfolg. Das LG hat sie zurückgewiesen. 1. Verbindlichkeit der Gebührenbestimmung des Rechtsanwalts Nach Auffassung des LG ist der Gebührenansatz des Verteidigers für die Staatskasse nach § 14 Abs. 1 S. 4 RVG nicht verbindlich, weil er hinsichtlich der Grundgebühr und der Terminsgebühren unbillig ist. Die Festsetzung der Mittelgebühren be...mehr

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AGS 10/2025, Terminsgebühr ... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger des Angeklagten. Dieser erschien zum Hauptverhandlungstermin unentschuldigt nicht. Die Hauptverhandlung wurde ausgesetzt und die Vorführung des Angeklagten zu einem neuen Termin angeordnet. Am 5.8.2024 wurde dann Termin zur Hauptverhandlung auf den 21.8.024 anberaumt. Am 6.8.2024 erging ein Vorführbefehl. Der Angeklagte konnte ergriffe...mehr

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AGS 10/2025, Die anwaltlich... / VI. Auslagen

Der Rechtsanwalt erhält im Wiederaufnahmeverfahren auch seine Auslagen nach den Nrn. 7000 ff. VV. Eine Sonderregelung gilt für Nachforschungen zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeverfahrens. Diese werden dem Pflichtverteidiger nach § 46 Abs. 3 RVG nur vergütet, wenn der Rechtsanwalt nach § 364b Abs. 1 S. 1 StPO bestellt worden ist oder wenn das Gericht die Feststellung nach...mehr

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AGS 10/2025, Die anwaltlich... / 9. Bemessung der Gebühren

Die Geschäftsgebühr Nr. 4136 VV (s. IV., 3.) und die Verfahrensgebühren Nrn. 4137–4139 VV entstehen jeweils i.H.d. Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug. Es bestimmt also die Ordnung des Gerichts, das im ersten Rechtszug des vorangegangenen Verfahrens entschieden hat, die Höhe der anwaltlichen Vergütung. Maßgebend sind damit die Verfahrensgebühren aus Teil 4 Abschnitt 1 ...mehr

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AGS 10/2025, Die anwaltlich... / 7. Gebührenhöhe/-bemessung

Bei den entstehenden Gebühren handelt es sich beim Wahlanwalt um Betragsrahmengebühren. Die Rahmen sind abhängig von der Höhe der Geldbuße, die in dem Urteil festgesetzt worden ist, das im Wiederaufnahmeverfahren beseitigt werden soll.[54] Für die Bemessung der konkreten Gebühren gelten die allgemeinen Regeln. Es sind beim Wahlanwalt also die Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 R...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 6. Verwerfung der Berufung bei Nichterscheinen des Angeklagten und seines Verteidigers (§ 329 StPO)

Es verstößt gegen das Recht des Angekl. auf ein faires Verfahren, wenn das Berufungsgericht beim Ausbleiben des Angekl. und seines Wahlverteidigers im Hauptverhandlungstermin keinen Pflichtverteidiger bestellt und den Angekl. auf eine Berufung der Staatsanwaltschaft zu einer nicht zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, obwohl in erster Instanz...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des Pflichtverteidigers bei Vorführungen und anderen Einzelterminen

Eine der derzeit am heftigsten umstrittenen Fragen im Bereich der Abrechnung der Tätigkeiten des (Pflicht-)Verteidigers ist die Frage, wie der Pflichtverteidiger honoriert wird, der nur für einen (Einzel-)Termin beigeordnet worden ist, wie z.B. für einen Vorführtermin nach § 115 StPO. Wir stellen den Meinungs-/Streitstand daher vor. I. Grundsätze zur Anwendung der Regelungen...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / 1. Allgemeines

Der als "Pflichtverteidiger" bestellte Rechtsanwalt ist voller Verteidiger i.S.v. Teil 4 Abschnitt 1 VV. Das bedeutet hinsichtlich der entstehenden Gebühren, dass auch für diesen Pflichtverteidiger alle Gebühren des Verteidigers entstehen, also wie beim Terminsvertreter i.e.S.[13] Für den Rechtsanwalt entsteht also nicht etwa nur die Terminsgebühr.[14] Dagegen ist ebenso wie ...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / I. Grundsätze zur Anwendung der Regelungen der §§ 140, 141, 143 StPO

Auch nach den Änderungen des Rechts der Pflichtverteidigung durch das "Gesetz zur Neuordnung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.12.2019 ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers in den §§ 140 ff. StPO geregelt.[1] Die Bestellung eines Pflichtverteidigers im Ermittlungsverfahren kam nach den früher in der StPO enthaltenen Regelungen in § 141 Abs. 3 S. 2 und 3 S...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / VII. Pauschgebühr

Der nach §§ 140 Abs. 1 Nr. 4 und 10, 58 Abs. 1 S. 5 StPO beigeordnete Rechtsanwalt ist Pflichtverteidiger. Er kann also beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 RVG eine Pauschgebühr beantragen. Daran zu denken ist etwa bei Teilnahme an besonders langen Vorführungen oder richterlichen Vernehmungen. Autor: Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Leer/Augsburg AGS 9/2025, S....mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / IV. Auslagen

Der Pflichtverteidiger kann außerdem Auslagen, insbesondere die Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV, geltend machen.[28]mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / [Ohne Titel]

Eine der derzeit am heftigsten umstrittenen Fragen im Bereich der Abrechnung der Tätigkeiten des (Pflicht-)Verteidigers ist die Frage, wie der Pflichtverteidiger honoriert wird, der nur für einen (Einzel-)Termin beigeordnet worden ist, wie z.B. für einen Vorführtermin nach § 115 StPO. Wir stellen den Meinungs-/Streitstand daher vor.mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / II. Teil 4 Abschnitt 1 oder Abschnitt 3 VV

Bei der Abrechnung des nur für einen Termin bestellten Pflichtverteidigers stellt sich zunächst die Frage, ob dieser als Verteidiger nach Teil 4 Abschnitt 1 VV oder nur für eine Einzeltätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 3 VV abrechnet. Die Frage wird von der inzwischen wohl weitgehend einhelligen Rspr. dahin beantwortet, dass es sich bei den von einem für eine Vorführung/richterl...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / V. Erstreckung

Hat der Rechtsanwalt als Wahlanwalt an der Vorführung bzw. richterlichen Vernehmung teilgenommen und wird er später zum ("vollen") Pflichtverteidiger bestellt, gilt hinsichtlich seiner gesetzlichen Gebühren § 48 Abs. 6 S. 1 RVG. Das bedeutet, dass dann auf jeden Fall die für die Teilnahme an der Vorführung oder richterlichen Vernehmung entstandene Nr. 4102 Nr. 1 VV als geset...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / VI. Angelegenheiten

Wird ein Rechtsanwalt zunächst einem Mandanten als Pflichtverteidiger beschränkt, z.B. "für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen" nach § 140 Abs. 1 Nr. 10 StPO, beigeordnet, und dann später als Pflichtverteidiger für das Verfahren, handelt es sich nicht um dieselbe Angelegenheit, sodass eine Anrechnung von Gebühren (nach § 15 Abs. 5 RVG) nicht in Betracht kommt.[30] Es gelt...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / 2. Grundgebühr Nr. 4100 VV

Für den Rechtsanwalt entsteht die Grundgebühr Nr. 4100 VV.[17] Das ist zutreffend zum Teil auch zum früheren Recht vertreten worden[18] und gilt für die neue/geänderte Regelegung erst Recht.[19] Für den Anfall der Grundgebühr gelten die allgemeinen Regeln.[20] Das bedeutet: Wird der Rechtsanwalt dem Beschuldigten ggf. später – wegen des beschränkten Umfangs der Bestellung (s....mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / III. Gebührentatbestände

1. Allgemeines Der als "Pflichtverteidiger" bestellte Rechtsanwalt ist voller Verteidiger i.S.v. Teil 4 Abschnitt 1 VV. Das bedeutet hinsichtlich der entstehenden Gebühren, dass auch für diesen Pflichtverteidiger alle Gebühren des Verteidigers entstehen, also wie beim Terminsvertreter i.e.S.[13] Für den Rechtsanwalt entsteht also nicht etwa nur die Terminsgebühr.[14] Dagegen i...mehr

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AGS 09/2025, Gebühren nach ... / II. Kein Entfallen der Bestellung von Anfang an durch spätere Aufhebung

Nach Auffassung des LG hat der Rechtsanwalt einen Anspruch auf Vergütung seiner Tätigkeit aus der Landeskasse aus § 45 Abs. 3 S. 1 RVG. Gem. § 48 Abs. 6 S. 1 RVG sei ihm auch die Tätigkeit vor der Bestellung zu vergüten. Der Rechtsanwalt sei mit Beschluss des AG i.S.d. § 45 Abs. 3 S. 1 RVG wirksam als Pflichtverteidiger gem. § 142 Abs. 2 StPO bestellt worden. Werde die Bestel...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / 5. Haftzuschlag

Befindet sich der Beschuldigte in U-Haft, was i.d.R. der Fall sein dürfte, entstehen die vorstehend aufgeführten Gebühren mit Zuschlag nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV.[27]mehr

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AGS 09/2025, Entstehen der ... / I. Sachverhalt

Am 24.12.2023 wurde bei der Polizei eine Strafanzeige wegen eines Wohnungseinbruchsdiebstahlserstattet. Am 5.6.2024 ist gegen den Angeklagten Haftbefehl erlassen worden wegen des dringenden Tatverdachts, an diesem Wohnungseinbruchsdiebstahl beteiligt gewesen zu sein. Dieser Haftbefehl wurde im Haftbefehlsverkündungstermin vom 28.11.2024 in Vollzug gesetzt. Am selben Tag hat ...mehr

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AGS 09/2025, Gebühren nach ... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft führte gegen den ehemaligen Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Mit Schriftsatz vom 10.9.2024 zeigte der Rechtsanwalt die Verteidigung des Beschuldigten an und bat um Akteneinsicht. Mit Verfügung vom 28.1.2025 hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Ebenfalls am 28.1.2025 b...mehr

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AGS 09/2025, Gebühren nach ... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Sie entspricht der überwiegenden Auffassung in der Rspr. (vgl. außer der zitierten Entscheidung des OLG Nürnberg, a.a.O., noch LG Kaiserslautern (RVGreport 2019, 135 = JurBüro 2019, 245) und AG Osnabrück (Beschl. v. 11.10.2021 – 202 Ds (211 Js 11318/21) 235/21, AGS 2021, 548). Anderer Auffassung sind zwar das AG Amberg (AGS 2022, 506) und das...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / 4. Terminsgebühr Nr. 4102 VV

Für die Teilnahme an dem Vernehmungs-/Vorführungstermin entsteht eine der Terminsgebühren der Nr. 4102 VV, also Nr. 1 oder Nr. 2.[24] Es gelten die allgemeinen Regeln.[25] Der Rechtsanwalt erhält die Terminsgebühr für die bloße Teilnahme an dem Vorführungs-/Vernehmungstermin. Der Rechtsanwalt muss an dem Termin nicht aktiv, z.B. durch Fragen, teilnehmen. Seine körperliche Anw...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / 3. Verfahrensgebühr

Neben der Grundgebühr Nr. 4100 VV entsteht daneben immer[21] die jeweilige Verfahrensgebühr.[22] Welche (gerichtliche) Verfahrensgebühr der Nrn. 4104, 4106, 4112, 4118, 4124 VV entsteht, ist abhängig von dem Verfahrensstadium, in welchem die richterliche Vernehmung des Beschuldigten/Zeugen stattfindet. Handelt es sich um das/ein gerichtliches Verfahrensstadium, entsteht die ...mehr

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AGS 09/2025, In diesem Heft

Im Aufsatzteil (S. 385) befasst sich Volpert mit den neuen Regelwerten in Familiensachen. In einigen Familiensachen (Kindschaftssachen, Gewaltschutzsachen, Ehewohnungssachen und bestimmten Abstammungssachen) sind zum 1.6.2025 die Regelwerte angehoben worden, was Auswirkung auf die Anwaltsvergütung hat. Zu berücksichtigen ist hier auch das Übergangsrecht. In einem weiteren Bei...mehr

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AGS 09/2025, (Keine) Kosten... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist zutreffend. Die Entscheidung des LG ist nicht nachvollziehbar. Denn der Beistand hat die Beschwerde gegen die versagte Akteneinsicht ausdrücklich namens und in Vollmacht des von ihm vertretenen Geschädigten erhoben. Wie man dann, wenn keine Anhaltspunkte für eine Unwirksamkeit der Vollmacht oder eine Vollmachtsüberschreitung gegeben sind, auf die Idee...mehr