Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtverteidiger

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AGS 03/2026, Gebühren des P... / Leitsatz

Auch der nur für einen Termin zur Haftbefehlseröffnung beigeordnete Pflichtverteidiger rechnet nach Teil 4 Abschnitt 1 VV ab. Er erhält die Grundgebühr, die Verfahrensgebühr und ggf. die Terminsgebühr. OLG München, Beschl. v. 13.2.2026 – 5 Ws 29/26mehr

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AGS 03/2026, Verlegung des ... / Leitsatz

Gem. Vorbem. 7 Abs. 3 VV kann ein Rechtsanwalt, der seine Kanzlei an einen anderen Ort verlegt, bei Fortführung eines ihm vorher erteilten Auftrags Auslagen nach den Nrn. 7003 bis 7006 VV nur insoweit verlangen, als sie auch von seiner bisherigen Kanzlei aus entstanden wären. Dies muss sich auch der Pflichtverteidiger entgegenhalten lassen. LG Hagen, Beschl. v. 19.1.2026 – 44...mehr

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AGS 03/2026, Gebühren des P... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Frage, welche Gebühren der Pflichtverteidiger erhält, der nur für einen Vorführtermin zur Verkündung eines Haftbefehls bestellt worden ist, beschäftigen die Rspr. immer wieder. Es ist einer der gebührenrechtlichen Dauerbrenner (vgl. dazu jüngst auch OLG Celle, Beschl. v. 13.2.2026 – 1 Ws 21/26, AGS 2026, 120, in diesem Heft). Das OLG München hat die zu entscheidende Frag...mehr

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AGS 03/2026, Gebühren des P... / I. Sachverhalt

Das AG hat gegen den Beschuldigten einen Haftbefehl erlassen. Mit Beschl. v. 3.8.2022 wurde die zunächst als Wahlverteidigerin tätige Rechtsanwältin R1 als Pflichtverteidigerin beigeordnet. Der Beschuldigte wurde aufgrund des gegen ihn erlassenen Haftbefehls am 5.3.2023 festgenommen. Im Rahmen der am selben Tag stattfindenden Haftbefehlseröffnung wurde Rechtsanwalt R 2 als (...mehr

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AGS 03/2026, Gebühren des P... / III. Verfahrensgebühr/Grundgebühr

Nach Vorbem. 4 Abs. 2 VV entsteht die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Nr. 4100 Abs. 1 VV sieht nach Auffassung des OLG München die Entstehung einer Grundgebühr für die erstmalige Einarbeitung in dem Rechtsfall ausdrücklich "neben der Verfahrensgebühr" vor. Hiernach entstehe mit der ersten Tätigkeit des Rechtsanwalts für den Ma...mehr

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AGS 03/2026, Verlegung des ... / I. Sachverhalt

Dem Angeklagten ist in einem zunächst beim AG Wetter anhängigen Verfahren Beleidigung vorgeworfen worden. Ihm wurde der Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beigeordnet. Dieser hatte seinen Kanzleisitz (zunächst) in Wuppertal. Gegen das Urt. des AG v. 8.3.2023 hat der Angeklagte Berufung eingelegt, über die das LG Hagen entschieden hat. Zum Berufungshauptverhandlungstermin am...mehr

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AGS 03/2026, Gebühren des P... / I. Sachverhalt

Der Beschuldigte wurde am 12.12.2024 im Zuge der Durchsuchung seiner Wohnung vorläufig festgenommen. Gegenüber den Ermittlungsbehörden teilte er mit, er wolle von Rechtsanwalt Z als Pflichtverteidiger verteidigt werden. Die Staatsanwaltschaft beantragte am Folgetag beim AG (Ermittlungsrichter) die Vorführung nach § 128 Abs. 1 StPO sowie den Erlass eines Haftbefehls gegen den...mehr

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AGS 03/2026, Gebühren des P... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Abweichend von der herrschenden Meinung "Alle Jahre wieder" oder "Und immer grüßt das Murmeltier" – so könnte man die Entscheidung auch überschreiben, oder vielleicht noch besser: "Das haben wir schon immer so gemacht". Allerdings muss man den letzten Satz um das Wort "falsch" ergänzen. Denn die Entscheidung des OLG ist unzutreffend und widerspricht der inzwischen ganz h.M...mehr

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AGS 03/2026, Gebühren des P... / II. Festhaltung an früherer Rechtsprechung

1. Entscheidung des 3. Strafsenats des OLG Celle Nach Auffassung des OLG war nur die Terminsgebühr nach Nr. 4103 VV festzusetzen. Das OLG Celle hatte bereits früher entschieden, dass einem für die Verkündung eines Haftbefehls beigeordneten Rechtsanwalt regelmäßig nur eine Terminsgebühr nach Nr. 4103 VV zusteht und eine Verfahrens- oder Grundgebühr sowie eine Auslagenpauschale...mehr

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AGS 03/2026, In diesem Heft

Im Aufsatzteil gibt Burhoff eine Rechtsprechungsübersicht über die Vergütung in Straf- und Bußgeldsachen sowie in Verfahren nach Teil 6 VV einschließlich der Auslagen (S. 97 ff.). Der erste Teil befasst sich mit den Vorschriften des Paragraphenteils. In Heft 4 folgt dann die Übersicht zu den Tatbeständen des Vergütungsverzeichnisses. Lissner berichtet über beabsichtigte Änder...mehr

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AGS 03/2026, Gebühren des P... / Leitsatz

Der Senat hält daran fest, dass einem für die Verkündung eines Haftbefehls beigeordneten Rechtsanwalt regelmäßig nur eine Terminsgebühr nach Nr. 4103 VV zusteht und eine Verfahrens- oder Grundgebühr sowie eine Auslagenpauschale in solchen Fällen regelmäßig nicht anfallen. OLG Celle, Beschl. v. 13.2.2026 – 1 Ws 21/26mehr

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AGS 03/2026, Erstreckung de... / II. Vertretung im Adhäsionsverfahren von Bestellung umfasst

In der Begründung der Verwerfungsentscheidung hat der BGH zum Adhäsionsantrag des Klägers M.B. Stellung genommen. Der Antrag sei – was das Revisionsgericht als Verfahrensvoraussetzung von Amts wegen zu prüfen habe (vgl. BGH, Beschl. v. 13.12.1990 – 4 StR 519/90, BGHSt 37, 260; Beschl. v. 6.6.2017 – 2 StR 536/16) – wirksam außerhalb der Hauptverhandlung gestellt worden. Er se...mehr

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AGS 03/2026, Erstreckung de... / Leitsatz

Die Beiordnung als Pflichtverteidiger erfasst auch Tätigkeiten im Adhäsionsverfahren. BGH, Beschl. v. 28.1.2026 – 5 StR 524/25mehr

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AGS 03/2026, Gebühren des P... / II. Keine unterschiedliche Behandlung des Terminsvertreters

Teil 4 Abs. 1 VV regele die Vergütung des Verteidigers. Diese sei unabhängig davon zu bemessen, ob die Verteidigung als Wahl- oder Pflichtverteidigung durchgeführt wird. Liege ein Verteidigungsverhältnis vor, spiele es auch keine Rolle, ob sich die Tätigkeit des Verteidigers auf die Wahrnehmung eines einzelnen Termins wie hier beschränkt. Dies müsse auch dann gelten, wenn di...mehr

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AGS 03/2026, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus dem Jahr 2025 - Teil 1: §§-Teil

Über die Entwicklung der Rspr. zum §§-Teil des RVG aus den Jahren 2024/2025 wurde in AGS 2025, 4 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. zum §§-Teil des RVG. Es sind auch die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen enthalten. Der Stand des Beitrags ist von Anfang März 2026. ...mehr

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AGS 03/2026, Erstreckung de... / III. Bedeutung für die Praxis

Mit dieser Entscheidung dürfte die Frage des Umfangs der Pflichtverteidigerbestellung in den Fällen der Vertretung des Mandanten im Adhäsionsverfahren endgültig i.S.d. h.M. entschieden sein. So weit ersichtlich ist nur noch das LG Osnabrück anderer Auffassung (gewesen) (vgl. LG Osnabrück, Beschl. v. 5.9.2022 – 18 KLs 5/22, AGS 2023, 46 = JurBüro 2022, 638). Das wird sich, na...mehr

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AGS 02/2026, Kosten für ohn... / II. Kosten des Rechtsmittels grundsätzlich beim Mandanten

Das OLG hat den nach Ablauf der Wochenfrist aus § 311 Abs. 2 StPO erklärten "Verzicht" des Verurteilten auf die Einlegung von Rechtsmitteln als Rücknahme der durch den Verteidiger eingelegten sofortigen Beschwerde behandelt (vgl. BGH, Beschl. v. 12.1.1971 – 3 StR 282/71). Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat es gem. § 473 Abs. 1 S. 1 StPO dem Verurteiltem auferlegt. 1. Gru...mehr

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AGS 02/2026, Angelegenheite... / c) Tätigkeit als "Gesamtpflichtverteidiger" nach vorausgegangener "beschränkter" Pflichtverteidigung

Wird ein Rechtsanwalt zunächst einem Mandanten als Pflichtverteidiger beschränkt, z.B. "für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen" nach § 140 Abs. 1 Nr. 10 StPO beigeordnet und dann später als Pflichtverteidiger für das Verfahren, handelt es sich nicht um dieselbe Angelegenheit, sodass eine Anrechnung von Gebühren nicht in Betracht kommt.[30] Es gelten die Ausführungen und d...mehr

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AGS 02/2026, Kostenentschei... / II. Beim erfolglosen Rechtsmittel Kostentragung durch den Beschuldigten

Die Kosten eines erfolglos eingelegten Rechtsmittels träfen den, der es eingelegt habe (§ 473 Abs. 1 S. 1 StPO). Eine Beteiligung der Staatskasse sei gesetzlich nicht vorgesehen. Die Zurücknahme eines Rechtsmittels stehe dessen Erfolglosigkeit gleich. Eine abweichende Auferlegung von Kosten oder notwendigen Auslagen auf die Staatskasse allein aus Billigkeitserwägungen kenne ...mehr

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AGS 02/2026, Kosten für ohn... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger eines Verurteilten in einem Strafvollstreckungsverfahren. Ihm wurde ein für den Verurteilte nachteiliger Beschluss am 10.1.2025 gegen elektronisches Empfangsbekenntnis förmlich zugestellt. Dem Verurteilten ging die beglaubigte Abschrift des Beschlusses – einschließlich der Mitteilung über die an seinen Verteidiger bewirkte förmliche Zu...mehr

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AGS 02/2026, Kosten für ohn... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist zutreffend. Das OLG stellt klar heraus, dass im Grundsatz der Mandant für die Kosten seines Rechtsmittels herangezogen wird. Zwar kann der Verteidiger nach § 297 StPO "für den Beschuldigten" ein Rechtsmittel einlegen; es handelt sich aber auch bei diesem Rechtsmittel um ein Rechtsmittel des Beschuldigten, zu dessen Kosten er also herangezogen werden k...mehr

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AGS 02/2026, Angelegenheite... / c) Vorbereitendes Verfahren bzw. Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und gerichtliches Verfahren (§§ 17 Nr. 10a, 11 RVG)

Die §§ 17, 18 RVG enthielten bis zum 2. KostRMoG keine ausdrückliche Regelung darüber, ob das vorbereitende Verfahren im Strafverfahren bzw. das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren und die jeweiligen gerichtlichen Verfahren dieselbe oder unterschiedliche Angelegenheiten sind. Diese Frage war schon im Rahmen der BRAGO umstritten. Das RVG hatte hier 2004 k...mehr

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AGS 02/2026, Angelegenheite... / e) Strafverfahren / vorbehaltene Sicherungsverwahrung (§ 17 Nr. 12 RVG)

Nach § 17 Nr. 12 RVG sind das Strafverfahren und das (spätere) Verfahren über die im Urteil vorbehaltene Sicherungsverwahrung (§ 275a StPO) verschiedene Angelegenheiten. Das bedeutet:[15] Der Rechtsanwalt, der den Verurteilten im Verfahren nach § 275a StPO vertritt, erhält für seine Tätigkeiten gesonderte Gebühren, und zwar sowohl der Wahlanwalt als auch der Pflichtverteidig...mehr

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AGS 02/2026, Kosten für ohn... / Leitsatz

Erfolgt die Rechtsmitteleinlegung durch den Verteidiger ohne das Wissen und ohne die Zustimmung, aber nicht gegen den ausdrücklich erklärten Willen des Verurteilten, sind die Kosten im Falle der Erfolglosigkeit oder Rücknahme dem Verurteilten aufzuerlegen, weil das Rechtsmittel ihm gem. § 297 StPO zuzurechnen ist. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Verteidiger das Rechtsmi...mehr

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AGS 02/2026, Angelegenheite... / h) Jugendgerichtsverfahren (§§ 27, 30 JGG)

Im JGG ist in § 27 die Möglichkeit vorgesehen, die Verhängung einer Jugendstrafe zur Bewährung auszusetzen. Stellt sich dann vor allem durch schlechte Führung des Jugendlichen während der Bewährungszeit heraus, dass eine Jugendstrafe erforderlich ist, erkennt der Jugendrichter nach § 30 Abs. 1 JGG auf die Strafe, die er im Zeitpunkt des Schuldspruchs ausgesprochen hätte.[40]...mehr

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AGS 02/2026, Angelegenheite... / i) Strafvollstreckung (Teil 4 Abschnitt 2 VV)

Jedes einzelne Vollstreckungsverfahren stellt eine gesonderte Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 2 RVG dar. In mehreren zeitlich aufeinanderfolgenden Widerrufsverfahren entstehen die Gebühren daher immer wieder neu.[42] Entsprechendes gilt für die Überprüfungsverfahren nach § 67e StGB.[43] Beispiel 5 A ist zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewähr...mehr

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AGS 02/2026, Kostenentschei... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen den Beschuldigten wegen des Verdachts eines am 29.6.2025 begangenen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Mit Schriftsatz vom 11.8.2025 zeigte der Rechtsanwalt die Vertretung des Beschuldigten an und beantragte zugleich seine Beiordnung als Pflichtverteidiger sowie die Gewährung von Akteneinsicht. Mit Beschl. v. 20.10.2025 hat das AG d...mehr

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AGS 02/2026, Kostenentschei... / Leitsatz

Zur Kostentragung für eine (erfolglose) sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung eines Pflichtverteidigers, die nach gewährter Akteneinsicht zurückgenommen worden ist. LG Magdeburg, Beschl. v. 14.1.2026 – 29 Qs 72/25mehr

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AGS 01/2026, Vertretung des verhinderten Pflichtverteidigers im Haftprüfungstermin

Teil 4 Abschnitt 1, Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG Leitsatz Entscheidend für die Abgrenzung zwischen einem vollumfänglichen Verteidigungsauftrag und der Anwendung von Teil 4 Abschnitt 1 VV und einer Einzeltätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 3 VV sind bei Vertretung des verhinderten Pflichtverteidigers durch einen für den Haftprüfungstermin bestellten Rechtsanwalt sowohl der Wortlaut de...mehr

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AGS 01/2026, Vertretung des... / III. Bedeutung für die Praxis

Eine etwas wirre Entscheidung des LG Leipzig, die zudem auch noch zu einem m.E. falschen Ergebnis kommt. "Wirr" deshalb, weil man nicht so Recht weiß, was das LG eigentlich will. Es wendet zwar Teil 4 Abschnitt 3 VV an, den Ausführungen könnte man aber auch entnehmen, dass an sich Teil 4 Abschnitt 1 VV zur Anwendung kommen müsste, aber dann dem Pflichtverteidiger nur eine Te...mehr

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AGS 01/2026, (Konsensuale k... / III. Bedeutung für die Praxis

Das LG hat die sich mit der "Umbeiordnung" stellenden Fragen richtig gelöst. Hinzuweisen ist gebührenrechtlich auf Folgendes: 1. Kostenneutrale "Umbeiordnung" Gesetzlich nicht geregelt ist die einvernehmliche kostenneutrale "Umbeiordnung". Nach der Rspr. ist diese aber auch nach der Reform des Pflichtverteidigungsrechts im Jahr 2019 zulässig. Danach kann ein Verteidigerwechsel...mehr

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AGS 01/2026, (Konsensuale k... / I. Sachverhalt

In dem Verfahren wird den Angeklagten eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Mit am 10.6.2025 gefertigtem und abgesendetem gerichtlichen Schreiben informierte das AG Halle die Angeschuldigten über die beabsichtigte Pflichtverteidigerbestellung und forderte sie auf, innerhalb einer Woche mitzuteilen, ob bereits ein Rechtsanwalt beauftragt worden sei bzw. welcher Recht...mehr

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AGS 01/2026, Begriff der An... / I. Sachverhalt

In einem BtM-Verfahren hatte die Staatsanwaltschaft in dem Strafverfahren 855 Js 86819/23 am 18.4.2023 Anklage gegen den späteren Verurteilten beim AG H erhoben. Zu dem Zeitpunkt war der Rechtsanwalt bereits zum Pflichtverteidiger des späteren Verurteilten bestellt worden. Das AG H hat in der Hauptverhandlung vom 8.4.2024 das Verfahren mangels örtlicher Zuständigkeit gem. § 2...mehr

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AGS 01/2026, (Konsensuale k... / II. Vorliegen der Voraussetzungen des § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StPO

Die sofortige Beschwerde (§ 142 Abs. 7 StPO) hatte nach Auffassung des LG Halle deshalb Erfolg, weil die Voraussetzungen des § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StPO gelegen hätten. 1. Allgemeines Eine Umbeiordnung gem. § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StPO sei vorzunehmen, wenn einem Beschuldigten ein anderer als der von ihm innerhalb der nach § 142 Abs. 5 S. 1 StPO bestimmten Frist bezeichnete...mehr

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AGS 01/2026, Gebühren für d... / II. Gebühren nach Teil 4 Abschnitt 1 VV

Zu Recht habe das AG angenommen, dass der Rechtsanwalt seine Tätigkeit nach den in Teil 4 Abschnitt 1 VV aufgeführten Gebührentatbeständen abrechnen könne und folglich eine Vergütung in beantragter Höhe festgesetzt. 1. Nicht Teil 4 Abschnitt 3, sondern Teil 4 Abschnitt 1 VV Die im Rahmen der Wahrnehmung des Termins zur mündlichen Haftprüfung vom 3.1.2024 entfalteten Handlungen...mehr

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AGS 01/2026, Gebühren für d... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend und entspricht der inzwischen wohl h.M. in der Frage, die davon ausgeht, dass auch der Pflichtverteidiger, der nur für einen Haftprüfungstermin beigeordnet worden ist, nach Teil 4 Abschnitt 1 VV abrechnet und nicht nur eine Einzeltätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 3 VV (vgl. wegen Rspr.-Nachweisen Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsa...mehr

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AGS 01/2026, Begriff der An... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Richtigstellung Vorab: Wer den Volltext der o.a. Entscheidung liest, wird feststellen, dass das LG an einigen Stellen die Aktenzeichen der beiden Verfahren versehentlich vertauscht hat. Das ist oben im Sachverhalt – nach Rücksprache mit dem einsendenden Pflichtverteidiger – richtig gestellt worden, da anderenfalls die Entscheidung keinen Sinn gemacht hätte. 2. Nach (Prozess...mehr

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AGS 01/2026, Gebühren für d... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt ist vom AG nur für einen Haftprüfungstermin als Pflichtverteidiger des Beschuldigten bestellt worden. Er hat dann Festsetzung seiner Gebühren nach Teil 4 Abschnitt 1 VV beantragt. Diese sind vom AG antragsgemäß festgesetzt worden. Das dagegen gerichtete Rechtsmittel des Bezirksrevisors hatte keinen Erfolg.mehr

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AGS 01/2026, Vertretung des... / II. Nur Einzeltätigkeit

Die richterliche Entscheidung sei abzuändern, da nur von einer Einzelfalltätigkeit auszugehen sei. 1. Nur Pflichtverteidiger auf Zeit Zwar sei dem Verteidiger aber auch dem AG insoweit zuzustimmen, dass eine erfolgte Beiordnung als Pflichtverteidiger durchaus geeignet sein könne, die verschiedenen Gebühren des 4. Teils des VV zur Anwendung kommen zu lassen, und die Rspr. diese...mehr

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AGS 01/2026, Vertretung des... / I. Sachverhalt

Gegen den Beschuldigten haben Polizei und Staatsanwaltschaft wegen Verbrechens nach § 29a BtMG ermittelt. Insoweit wurde der Beschuldigte durch Rechtsanwalt R 1 vertreten. Nach der Festnahme des Beschuldigten erfolgte am 10.7.2025 die Eröffnung des Haftbefehls in Anwesenheit von Rechtsanwalt R 2. Der Rechtsanwalt ist in dem 12 Minuten dauernden Termin "für den heutigen Termi...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Hinweis auf begrenzte Kostenerstattung

Rz. 687 Ist der Gegner des Mandanten zur Erstattung seiner Kosten verpflichtet, muss er ihm nur die gesetzliche Vergütung erstatten. Vereinbart der RA daher mit seinem Auftraggeber eine Vergütung, die von der gesetzlichen Regelung abweicht, muss die Vereinbarung einen Hinweis darauf enthalten, dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Fal...mehr

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AGS 01/2026, Vertretung des... / Leitsatz

Entscheidend für die Abgrenzung zwischen einem vollumfänglichen Verteidigungsauftrag und der Anwendung von Teil 4 Abschnitt 1 VV und einer Einzeltätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 3 VV sind bei Vertretung des verhinderten Pflichtverteidigers durch einen für den Haftprüfungstermin bestellten Rechtsanwalt sowohl der Wortlaut der entsprechenden Entscheidung als auch sonstige Umstä...mehr

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AGS 01/2026, Gebühren für d... / Leitsatz

Die im Rahmen der Wahrnehmung des Termins zur mündlichen Haftprüfung entfalteten Handlungen des nur für die Haftprüfung beigeordneten Pflichtverteidigers sind nicht lediglich als Einzeltätigkeit i.S.d. Teil 4 Abschnitt 3 VV, namentlich nicht als Beistandsleistung bei einer richterlichen Vernehmung nach dessen Nr. 4301 VV anzusehen, sondern als Tätigkeit eines Verteidigers na...mehr

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AGS 01/2026, Begriff der An... / II. Dieselbe Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 2 RVG

Nach Auffassung des LG handelte sich bei dem Verfahren vor dem AG H und vor dem AG W gebührenrechtlich um dieselbe Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 2 RVG, weshalb eine erneute Festsetzung von Grund- und Verfahrensgebühr zurecht versagt worden sei. 1. Gesetzliche Regelungen in den §§ 15, 17, 20 RVG Eine unmittelbare Regelung darüber, ob im Fall einer erneuten Anklageerhebung nach...mehr

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AGS 12/2025, Pflichtverteidiger nur im Vorführungstermin

Teil 4 Abschnitt 1; Nrn. 4100 f., 4102 f., 4104 f. VV RVG Leitsatz Die von einem Rechtsanwalt im Rahmen der Wahrnehmung eines Haftbefehlsverkündungstermins entfalteten Handlungen sind nicht lediglich als Einzeltätigkeit i.S.d. Teil 4 Abschnitt 3 VV, sondern als Tätigkeit eines Verteidigers nach Teil 4 Abschnitt 1 VV des vorbezeichneten Vergütungsverzeichnisses anzusehen. LG Bra...mehr

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AGS 12/2025, Festsetzung de... / a) Terminsvertreter des Pflichtverteidigers im Hauptverhandlungstermin

Beim Pflichtverteidiger ist dessen Bestellung grds. auf seine Person beschränkt. Eine Unterbevollmächtigung ist insoweit nicht zulässig.[27] Der Vergütungsanspruch des Verteidigers, der anstelle des Pflichtverteidigers für einen Hauptverhandlungstermin zum Pflichtverteidiger bestellt worden ist, beschränkt sich nicht auf die Terminsgebühr, sondern umfasst alle verwirklichten...mehr

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AGS 12/2025, Festsetzung de... / b) Bestellung eines Pflichtverteidigers bei Vorführung zur Entscheidung über Haft oder einstweiliger Unterbringung (§§ 140 Abs. 1 Nr. 5, 115, 115a, 128 Abs. 1 oder § 129 StPO)

Gem. § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, wenn der Beschuldigte nach den §§ 115, 115a, 128 Abs. 1 oder § 129 StPO einem Gericht zur Entscheidung über Haft oder einstweilige Unterbringung vorzuführen ist. Gem. § 141 Abs. 2 Nr. 1 StPO wird unabhängig von einem Antrag dem Beschuldigten, der noch keinen Verteidiger hat, in den Fällen der notwe...mehr

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AGS 12/2025, Pflichtverteid... / Leitsatz

Die von einem Rechtsanwalt im Rahmen der Wahrnehmung eines Haftbefehlsverkündungstermins entfalteten Handlungen sind nicht lediglich als Einzeltätigkeit i.S.d. Teil 4 Abschnitt 3 VV, sondern als Tätigkeit eines Verteidigers nach Teil 4 Abschnitt 1 VV des vorbezeichneten Vergütungsverzeichnisses anzusehen. LG Braunschweig, Beschl. v. 22.1.2025 – 4 Qs 12/25mehr

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AGS 12/2025, Festsetzung des Vergütungsanspruchs des Pflichtverteidigers gegen die Staatskasse (§ 55 RVG) - Prüfungspflichten und Prüfungsrechte des Urkundsbeamten

§ 55 RVG regelt die Zuständigkeit sowie das Verfahren zur Festsetzung der Vergütung der gerichtlich beigeordneten und bestellten Rechtsanwälte aufgrund eines eigenen, öffentlich-rechtlichen Vergütungsanspruchs (§ 45 RVG) gegen die Staatskasse.[1] Bei diesem Festsetzungsverfahren handelt es sich um ein dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle übertragenes justizförmiges Verwal...mehr

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AGS 12/2025, Pflichtverteid... / I. Sachverhalt

Nach dem dem Verfahren zugrunde liegenden Sachverhalt war der Rechtsanwalt dem Beschuldigten nur für den Termin zur Verkündung eines Haftbefehls (§ 115 StPO) beigeordnet worden. Er hat für die Vertretung im Termin der Haftbefehlsverkündung vor dem AG u.a. die Grundgebühr Nr. 4001 VV, die Terminsgebühr Nr. 4103 VV und die Verfahrensgebühr, und zwar die Nr. 4107 VV, nebst Ausl...mehr