Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtverteidiger

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Beiordnung eines Pflichtverteidigers

Rz. 512 [Autor/Stand] Nach neuerer Rechtslage[2] liegt ein Fall notwendiger Verteidigung bereits dann vor, wenn der Beschuldigte einem zuständigen Gericht zur Entscheidung über Haft oder einstweilige Unterbringung gem. §§ 115, 115a, 128 Abs. 1, § 129 StPO vorzuführen ist (§ 140 Abs. 1 Nr. 4, § 141 Abs. 2 Nr. 1 StPO).[3] Nach früherem Recht war der Pflichtverteidiger bei Inha... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Recht auf Verteidigung

Rz. 152 [Autor/Stand] Der Beschuldigte hat ein Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens zu verteidigen (vgl. im Einzelnen die Darstellung zu § 392). Dies kann er tun – wie bereits ausgeführt – durch Erhebung von Einwänden (§ 136 Abs. 2, § 163a Abs. 3 StPO), insb. aber durch Stellung von Beweisanträgen (s. Rz. 725 ff.) und durch Einschaltung eines Verteidigers bzw. Steuerberate... mehr

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AGS 08/2026, Mehr als 22 Ja... / 5. Abrechnung von Beschwerden

Das 2. KostRMoG hat als Folge der Änderung in § 15 Abs. 2 S. 2 RVG a.F. bzw. § 17 Nr. 1 RVG n.F. [40] in § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10a RVG ausdrücklich klargestellt, dass Beschwerdeverfahren, wenn sich die Gebühren nach Teil 4, 5 oder 6 VV richten und dort nichts anderes bestimmt ist oder besondere Gebührentatbestände vorgesehen sind, zum Rechtszug gehören. Diese Regelung führt da... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. ABC der wichtigen Einzelfälle

Rz. 1070 [Autor/Stand] Die Frage der Annahme und des Umfangs eines BVV ist daher auf den jeweiligen Einzelfall bezogen zu prüfen. Die folgende alphabetische Übersicht zur Rspr.-Kasuistik gibt insoweit lediglich Hinweise auf den Streitstand und verweist auf die vertiefte Darstellung m.w.N. an anderer Stelle. – Abgabenordnung Rz. 1071 [Autor/Stand] Ausdrücklich gesetzlich gerege... mehr

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AGS 08/2026, Mehr als 22 Ja... / 6. "Geplatzter Termin" (Vorbem. 4 Abs. 3 S. 2 VV)

Eine weitere Baustelle findet man bei der Regelung in Vorbem. 4 Abs. 3 S. 2 VV. Danach erhält der Rechtsanwalt/Verteidiger "die Terminsgebühr auch, wenn er zu einem anberaumten Termin erscheint, dieser aber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht stattfindet." Hintergrund dieser Neuregelung durch das RVG 2004 war u.a., dem Rechtsanwalt nutzlosen Zeitaufwand zu verg... mehr

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AGS 08/2026, Mehr als 22 Ja... / 3. Tätigkeit als "Terminsvertreter"

Ebenso gesetzlich ungeklärt wie die Abrechnung der Tätigkeit des Zeugenbeistandes und damit immer wieder noch in der Diskussion ist die Frage nach der Honorierung des Rechtsanwalts, der nur für einen Termin als "Terminsvertreter" für den verhinderten Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Geklärt ist insoweit in der Rspr. inzwischen allerdings weitgehend einhellig, dass dieser... mehr

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AGS 08/2026, Mehr als 22 Ja... / 7. Erweiterung der Vernehmungsterminsgebühr Nr. 4102 VV

Bei der durch das RVG 2004 eingeführten Vernehmungsterminsgebühr,[51] die zusätzlichen Aufwand des Rechtsanwalts/Verteidigers durch die Teilnahme an Terminen außerhalb der Hauptverhandlung honorieren soll, besteht immer noch Streit, ob über den Wortlaut der Nr. 4102 VV hinaus eine analoge Anwendung der Vorschrift auf andere Termine möglich ist, mit der Folge, dass die Teilna... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Arnemann, Vernehmung und Verhaftung anlässlich der Durchsuchung, StraFo 2021, 142; Bleckat, Die Beschuldigtenvernehmung nach neuem Recht, StV 2021, 820; Burhoff, Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei richterlicher Vernehmung – ein erster Schritt, StRR 2018, 4; Kirkpratrick, Zeugenschutz im Steuerstrafverfahren, wistra 2019, 264; Petzsche, Belehrungsflicht vor der ersten V... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Verfahrensgang und Beteiligte

Rz. 1241 [Autor/Stand] Die Vereinbarung muss zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten getroffen werden (§ 257c Abs. 1 Satz 1 StPO). Neben der StA sind der Angeklagte und sein Verteidiger zu beteiligen. Rz. 1241.1 [Autor/Stand] Die Initiative geht nach der Gesetzeskonzeption vom Gericht aus (§ 257c Abs. 3 Satz 1 StPO), aber auch die anderen Beteiligten können eine An... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Belehrung

Rz. 204 [Autor/Stand] Im Anschluss daran ist der Beschuldigte bei jeder – auch einer erneuten – Vernehmung darüber zu belehren, dass es ihm nach dem Gesetz freistehe, ob er zur Sache aussagen wolle oder nicht; dass er auch schon vorher einen von ihm gewählten Verteidiger befragen kann, wobei ihm Informationen zur Verfügung zu stellen sind, die ihm die Kontaktaufnahme zu einem ... mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / II. Wahlverteidigergebühren für den Pflichtverteidiger

Rz. 62 Wenn die Verteidigung des Angeklagten im Sinne des § 140 StPO oder des § 68 JGG eine notwendige ist, dann wird ihm ggf. ein Pflichtverteidiger bestellt. Dies geschieht ohne eine Prüfung, ob der Angeklagte zahlungsfähig ist oder nicht, da der Zweck der Beiordnung im Strafprozess ein anderer ist als im Zivilprozess. Im Zivilprozess wird der "armen" Partei ein RA zur Gel... mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / J. Der Pflichtverteidiger

Rz. 58 Jeder Beschuldigte, dem eine Straftat zur Last gelegt wird, hat das Recht auf einen Verteidiger, den er sich selbst auswählen darf. Grundsätzlich darf er sich auch selbst verteidigen. In schwerwiegenden Fällen muss er einen Verteidiger haben. In § 140 StPO sind die Fälle aufgeführt, in denen die Mitwirkung eines Verteidigers notwendig, d. h. gesetzlich vorgeschrieben i... mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / I. Die Gebühren des Pflichtverteidigers

Rz. 60 Gebühren erhält der Pflichtverteidiger grundsätzlich für dieselben Tätigkeiten wie der Wahlverteidiger, jedoch ist seine Vergütung niedriger; sie beträgt 80 % der jeweiligen Mittelgebühr für den Wahlanwalt. Die Gebühren sind Festgebühren und werden im Vergütungsverzeichnis zu jeder Gebühr in der rechten Randspalte ausgewiesen. Es gelten also alle vorstehenden Erläuter... mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / C. Die Gebühren des Wahlverteidigers und des Pflichtverteidigers

Rz. 9 Der Wahlverteidiger und der Pflichtverteidiger erhalten im Grunde dieselben Gebühren, nur dass die jeweilige Gebühr für den Pflichtverteidiger niedriger ausfällt als für den Wahlverteidiger. Mathematisch ausgerechnet erhält der Pflichtverteidiger genau 80 % der Mittelgebühr eines Wahlverteidigers aus der Staatskasse. Außerdem sind die Gebühren für den Wahlverteidiger B... mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / IV. Festsetzung der Gebühren des Pflichtverteidigers

Rz. 81 Durch § 55 RVG wird u. a. das Verfahren der Geltendmachung der Vergütung des Pflichtverteidigers gegenüber der Staatskasse geregelt. Ein Festsetzungsantrag nach § 55 RVG ist nur für die Rechtsanwälte zulässig, die gemäß § 45 RVG aufgrund Beiordnung oder Bestellung einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse haben. Rz. 82 Die Vorschrift gilt nicht für den Wahlverteid... mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / III. Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen (§ 58 Abs. 3 RVG)

Rz. 69 Der Pflichtverteidiger muss sich grundsätzlich alle Zahlungen des Beschuldigten oder eines Dritten (z. B. des Ehegatten) an ihn auf die ihm aus der Staatskasse zustehende Vergütung anrechnen lassen. Dabei ist es gleichgültig, ob die Zahlungen vor oder nach der Bestellung erfolgt sind. Sind die Zahlungen erst erfolgt, nachdem der RA Gebühren aus der Staatskasse erhalte... mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / II. Die Terminsgebühr im ersten Rechtszug

Rz. 34 Die Terminsgebühr entsteht für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen (Vorbemerkung 4, Abs. 3 VV RVG). Die Terminsgebühr entsteht sogar dann, wenn der RA zu dem anberaumten Termin zwar erscheint, dieser aber ohne ein Verschulden des RA nicht stattfindet (sog. geplatzter Termin). Dies gilt jedoch nicht, wenn der RA rechtzeitig von der Aufhebung oder Verlegung des Term... mehr

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Aufgabenteil / 22. Gebühren in Strafsachen und Bußgeldsachen (→ § 10 Rdn 1 ff.)

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / L. Die Pauschgebühr (§§ 42, 51 RVG)

Rz. 85 Dem gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt, insbesondere als dem Pflichtverteidiger, kann gemäß § 51 RVG auf Antrag durch das Oberlandesgericht für das ganze Verfahren oder für einzelne Verfahrensabschnitte eine Pauschgebühr bewilligt werden, die über die Gebühren nach dem Vergütungsverzeichnis hinausgeht. Voraussetzung ist, dass die dem Pflichtverteid... mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / A. Allgemeines

Rz. 1 → Dazu Aufgaben Gruppe 22 Hinweis: In den folgenden Kapiteln werden zunächst die Gemeinsamkeiten bei den Gebührenvorschriften in Straf- und Bußgeldsachen dargestellt, danach die Gebühren in Strafsachen und ab Rdn 99 die wesentlichen Gebühren in Bußgeldsachen. Rz. 2 Die Berechnung der Gebühren in Strafsachen und in Bußgeldverfahren (Teile 4 und 5 VV RVG) unterscheidet sic... mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / II. Die Gebühren des RA im Bußgeldverfahren

Rz. 99 Wie vorstehend dargestellt, unterteilt sich das Bußgeldverfahren im Wesentlichen in zwei Verfahrensabschnitte: das Verwaltungsverfahren (Vorverfahren) und das gerichtliche Verfahren (Hauptverfahren). Für jeden dieser Verfahrensabschnitte erhält der RA Gebühren nach Teil 5 des Vergütungsverzeichnisses des RVG. Weitere Gebühren können für das Rechtsbeschwerdeverfahren e... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Die schriftliche Vergütungsvereinbarung

Rz. 10 Ein RA ist nicht verpflichtet, die Vertretung eines Mandanten zu übernehmen, im Gegensatz zum Notar, der seine Urkundstätigkeit gemäß § 15 BNotO nicht ohne ausreichenden Grund verweigern darf. Wenn der RA über die Annahme eines Auftrages frei entscheiden kann, dann steht ihm auch frei, es abzulehnen, zu den gesetzlichen Gebühren tätig zu werden. Daher darf der RA die ... mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / IV. Sonstige Hinweise zum Bußgeldverfahren

Rz. 118 Die Verwaltungsbehörde kann auch, wenn sie die Mitwirkung eines RA für geboten hält, dem Beschuldigten einen Verteidiger bestellen (§ 60 OWiG). Der RA erhält dann die Gebühren in der für den Pflichtverteidiger vorgesehenen Höhe (rechte Randspalte des VV) aus der Staatskasse. Für Vorschusszahlungen des Mandanten an den gerichtlich bestellten Verteidiger ist die Anrechn... mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / G. Die Gebühren im Berufungsverfahren und im Revisionsverfahren

Rz. 39 Im Berufungsverfahren und im Revisionsverfahren ergeben sich die Gebühren des Wahlverteidigers und des Pflichtverteidigers aus Teil 4, Abschnitt 1, Unterabschnitt 3 VV RVG. Im Berufungsverfahren und im Revisionsverfahren sind die Gebühren nicht von der Ordnung des Gerichts abhängig. Es können in beiden Verfahren jeweils eine Verfahrensgebühr und (eventuell mehrere) Te... mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / III. Vermögensrechtliche Ansprüche im Strafverfahren

Rz. 52 Der durch eine Straftat Verletzte oder sein Erbe kann seine gegenüber dem Angeklagten entstandenen vermögensrechtlichen Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld im Strafverfahren gerichtlich geltend machen, obwohl dies eigentlich privatrechtliche Ansprüche sind. Dieses so genannte Adhäsionsverfahren (Anhangverfahren), das in den §§ 403 bis 406c StPO geregelt ist... mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / II. Einziehung und verwandte Maßnahmen

Rz. 51 Die in Absatz 1 der Anmerkung zu Nr. 4142 VV RVG beschriebene Tätigkeit des RA, die sich auf die Einziehung (§§ 73 bis 76a StGB), dieser gleichstehende Rechtsfolgen (§ 439 StPO), die Abführung des Mehrerlöses oder auf eine diesen Zwecken dienende Beschlagnahme bezieht, wird durch eine zusätzliche Gebühr abgegolten. Da der Verteidiger durch solche Tätigkeiten mit zusät... mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / C. Die Vergütung des beigeordneten RA (§§ 45 bis 59a RVG)

Rz. 19 → Dazu Aufgaben Gruppe 17 Im Abschnitt 8 des Gesetzesteils des RVG sind alle Vorschriften zusammengefasst worden, die die aus der Staatskasse an beigeordnete oder gerichtlich bestellte RAe zu zahlende Vergütung regeln. Dies betrifft z. B. die Gebühren der im Zivilprozess im Rahmen der PKH beigeordneten RAe, die Gebühren der Pflichtverteidiger in Strafsachen (§§ 51 bis ... mehr

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AGS 07/2026, Erstattung der... / II. In vollem Umfang erstattungsfähig

Nach Auffassung des LG waren die von der Rechtsanwältin angesetzten Auslagen in vollem Umfang erstattungsfähig. 1. Besonderes Vertrauen zum auswärtigen Verteidiger Gem. § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO i.V.m. 91 Abs. 2 ZPO würden die Reisekosten eines nicht am Gerichtsort ansässigen Verteidigers nur erstattet, wenn dessen Zuziehung notwendig gewesen sei (Schmitt/Köhler, StPO, 69. Aufl... mehr

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AGS 07/2026, Erstattung der... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist grds. zutreffend (vgl. aber unten 2.). Wegen der Einzelheiten und eingehend zur Kosten-/Auslagenerstattung beim auswärtigen Verteidiger wird auf die Ausführungen in Burhoff/Volpert/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 7. Aufl., 2026, Teil A Rn 1426 ff. verwiesen. 1. Notwendige Zuziehung eines auswärtigen Rechtsanwalts Für die Erstattungspflicht im Kosten... mehr

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AGS 07/2026, Teilnahme des ... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war dem Angeklagten im Rahmen eines Vorführtermins am 6.1.2026 durch das AG als Pflichtverteidiger beigeordnet. Er erklärte in dem Termin, dass im Termin keine Angaben zur Sache gemacht würden. Sein Mandant sei seit vielen Jahren Opiumkonsument. Anschließend beantragte er, den Haftbefehl gegen geeignete Auflagen aufzuheben bzw. seinen Mandanten von der Haft ... mehr

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AGS 07/2026, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff mit der Bemessung von Rahmengebühren in Bußgeldsachen (S. 289 ff.). Rechtsstreitigkeiten aus Vergütungsvereinbarungen häufen sich. Offenbar werden Mandanten immer kritischer und zahlungsunwilliger. Andererseits ist zu beobachten, dass Anwälte bei Abfassung ihrer Vergütungsvereinbarung auch leichtfertig mit den gesetzlichen Regelungen umgehe... mehr

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AGS 07/2026, Keine rückwirk... / IV. Bedeutung für die Praxis

Fälle, in denen um die nachträgliche Bewilligung von PKH gestritten wird, gibt es in der Praxis recht häufig. Hierbei müssen zwei unterschiedliche Sachverhalte unterschieden werden. 1. Abschluss des Verfahrens durch gerichtliche Entscheidung Relativ häufig kommen die Fälle vor, in denen der Bedürftige seinen Antrag auf Bewilligung von PKH während des Verfahrens gestellt hat, d... mehr

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zfs 06/2026, Bestellung des... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BGH Der 5. Strafsenat des BGH hat in wenigen Worten seine gegenteilige Auffassung aufgegeben. Die Entscheidung betraf zwar eine strafprozessuale Verfahrensfrage, nämlich ob der Pflichtverteidiger für die Zustellung des Adhäsionsantrages empfangsberechtigt war. Die Entscheidung hat jedoch auch direkte Auswirkungen auf den Vergütungsanspruch des Pflichtvert... mehr

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zfs 06/2026, Bestellung des Pflichtverteidigers umfasst auch Vertretung im Adhäsionsverfahren

StPO § 140 § 143 Abs. 1 § 403 § 404; ZPO §§ 114 ff. Leitsatz Die Bestellung zum Pflichtverteidiger umfasst auch die Vertretung des Angeklagten im Adhäsionsverfahren. (Leitsatz der Schriftleitung) BGH, Beschl. v. 28.1.2026 – 5 StR 524/25 1 Sachverhalt Das LG Hamburg hat gegen den Angeklagten wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher... mehr

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zfs 06/2026, Bestellung des... / 2 Aus den Gründen:

[3] “1. Der Adhäsionsantrag des Klägers M. B. ist – was das Revisionsgericht als Verfahrensvoraussetzung von Amts wegen zu prüfen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 13.12.1990 – 4 StR 519/90, BGHSt 37, 260; v. 6.6.2017 – 2 StR 536/16) – wirksam außerhalb der Hauptverhandlung gestellt worden. Er ist dem Pflichtverteidiger des Beschuldigten hierzu rechtzeitig, nämlich vor Beginn der Sc... mehr

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zfs 06/2026, Bestellung des... / Leitsatz

Die Bestellung zum Pflichtverteidiger umfasst auch die Vertretung des Angeklagten im Adhäsionsverfahren. (Leitsatz der Schriftleitung) BGH, Beschl. v. 28.1.2026 – 5 StR 524/25 mehr

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AGS 06/2026, Pauschgebühr i... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Amberg war Pflichtverteidiger des zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe Verurteilten: Er verbüßt die Strafe in der JVA Straubing. Der Rechtsanwalt war für den Verurteilten in einem Prüfungsverfahren über die Aussetzung des Strafrests der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung nach § 57a StGB bis zur Entscheidung des LG sowie im nachfol... mehr

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AGS 06/2026, Bemessung der ... / I. Allgemeines

§ 14 Abs. 1 RVG regelt, wie der Rechtsanwalt, der Satz- oder Betragsrahmengebühren erhält, die Höhe seiner Gebühr im Einzelfall bestimmt. Hier ist nicht der Raum, alle mit § 14 RVG zusammenhängenden Fragen darzustellen. Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich auf die "richtige" Bemessung der (angemessenen) Rahmengebühren. Wegen weiterer Einzelheiten zu § 14 RVG wird ... mehr

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zfs 06/2026, Bestellung des... / 1 Sachverhalt

Das LG Hamburg hat gegen den Angeklagten wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen sowie wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung eine Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verhängt. Ferner hat das LG ihn – neben Aussprüchen zugunsten weiterer Adhäsionskläger – ... mehr

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AGS 06/2026, Pauschgebühr i... / V. Angemessene Höhe der Pauschgebühr

Danach sei eine Pauschgebühr von 1.380,00 EUR (gerundet) angemessen, aber auch ausreichend, um das Sonderopfer in einer dem Pflichtverteidiger zumutbaren Weise auszugleichen. Für die Bemessung der Pauschgebühr ist das OLG von folgenden Grundsätzen ausgegangen: Da die Wahlverteidigergebühren regelmäßig eine angemessene Vergütung für die Tätigkeit des Verteidigers gewährleisten... mehr

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AGS 06/2026, Entstehen der ... / II. Erfasste Tätigkeiten

Die Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg. Der VerfGH hat den Beschluss des KG aufgehoben und die Sache an das KG zurückverwiesen. 1. Berufsausübungsfreiheit und angemessene Vergütung Art. 17 VvB schütze in Übereinstimmung mit Art. 12 Abs. 1 GG auch die Freiheit der Berufsausübung, die untrennbar mit der Freiheit verbunden sei, eine angemessene Vergütung zu fordern. Daher müssten... mehr

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AGS 06/2026, Entstehen der ... / I. Sachverhalt

Die Verfassungsbeschwerde, über die der VerfGH Berlin entschieden hat, richtete sich gegen einen Beschluss des KG, durch den dem als Pflichtverteidiger beigeordneten Rechtsanwalt die Festsetzung und Auszahlung der zusätzlichen Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV versagt wurde. Der Rechtsanwalt war in einem gegen mehrere Angeklagte geführten Strafverfahren einem der Angeklagten als P... mehr

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AGS 06/2026, Pauschgebühr i... / II. Allgemeine Bewilligungsgrundsätze

Das OLG referiert die allgemeinen Voraussetzungen für die Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 RVG. Diese sieht es als vorliegend an. Gemessen am besonderen Umfang des Verfahrens sei eine Vergütung von 982,00 EUR für den Pflichtverteidiger nicht zumutbar. Bei der Prüfung, ob die gesetzlichen Gebühren wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit d... mehr

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AGS 06/2026, Pauschgebühr i... / III. Besonders umfangreiches Verfahren

Nach diesen Maßstäben liege hier – so das OLG – ein besonders umfangreiches Verfahren vor. Bei dem gegenständlichen Strafvollstreckungsverfahren handele es sich im Vergleich mit anderen, in die entsprechende Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer fallenden Verfahren um eine besonders umfangreiche Sache. Bis zum Beginn der Anhörung habe der Umfang des Gesuchshefts rund 56... mehr

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AGS 06/2026, Bemessung der ... / IV. Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit

Bei der "Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit" geht es um die qualitativen Anforderungen an die Arbeit des Verteidigers in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht. Diese spiegeln sich in der Intensität der Tätigkeit des Verteidigers wider.[29] Die "Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit" kann sich je nach Instanz unterschiedlich beurteilen. So kann ein Verfahren in erst... mehr

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AGS 06/2026, In diesem Heft

Zum 1.7.2026 wird in sämtlichen Verfahrensordnungen den Gerichten die Möglichkeit eingeräumt, eine Kostenentscheidung von Amts wegen zu ändern, wenn nachträglich eine abweichende Streitwertfestsetzung erfolgt. Hierzu wird in der ZPO ein neuer § 102 eingefügt. Auch in den anderen Verfahrensordnungen finden sich ab dem 1.7.2026 entsprechende Vorschriften. Unter der Rubrik "Akt... mehr

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AGS 06/2026, Pauschgebühr i... / IV. Besondere Schwierigkeit

Eine besondere Schwierigkeit des Verfahrens i.S.d. § 51 RVG sei hingegen nicht erkennbar. Inwieweit sich die durch den Verteidiger vorgetragene und aus den Gutachten ersichtliche schwierige Persönlichkeitsstruktur des Verurteilten über den umfangreichen Schriftverkehr und die Besprechungstermine hinaus erschwerend auf die Tätigkeit des Pflichtverteidigers ausgewirkt haben so... mehr

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AGS 06/2026, Bemessung der ... / II. Allgemeines zu den Bemessungskriterien des § 14 Abs. 1 RVG

Grundlage der Bestimmung der angemessenen Gebühr sind die in § 14 Abs. 1 S. 1 RVG aufgeführten Kriterien. Die Aufzählung ist allerdings nicht abschließend. Auch andere Umstände können bei der Bestimmung der Gebühr berücksichtigt werden. Das ergibt sich aus der Formulierung in Abs. 1 S. 1 mit "vor allem".[5] Fraglich ist, wie andere als die in § 14 Abs. 1 S. 1 RVG erwähnten U... mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / 2 Allgemeine Gebührenfragen, Besonderheiten Pflichtverteidiger [Rdn 4]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 23 Erwachsene, Freiheitsstrafe ohne Bewährung, Pflichtverteidiger [Rdn 304]

Rdn 305 Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Erkenntnisverfahren endet nach ganz überwiegender Auffassung mit der Rechtskraft des Urteils und bezieht sich nicht mehr auf das sich anschließende Vollstreckungsverfahren, § 143 Abs. 1 StPO. Allerdings ist die Mitwirkung eines Verteidigers in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 StPO in bestimmten Fällen geboten (zur ... mehr