Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtverteidiger

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AGS 06/2026, Bemessung der ... / I. Allgemeines

§ 14 Abs. 1 RVG regelt, wie der Rechtsanwalt, der Satz- oder Betragsrahmengebühren erhält, die Höhe seiner Gebühr im Einzelfall bestimmt. Hier ist nicht der Raum, alle mit § 14 RVG zusammenhängenden Fragen darzustellen. Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich auf die "richtige" Bemessung der (angemessenen) Rahmengebühren. Wegen weiterer Einzelheiten zu § 14 RVG wird ...mehr

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zfs 06/2026, Bestellung des... / 1 Sachverhalt

Das LG Hamburg hat gegen den Angeklagten wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen sowie wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung eine Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verhängt. Ferner hat das LG ihn – neben Aussprüchen zugunsten weiterer Adhäsionskläger – ...mehr

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AGS 06/2026, Pauschgebühr i... / V. Angemessene Höhe der Pauschgebühr

Danach sei eine Pauschgebühr von 1.380,00 EUR (gerundet) angemessen, aber auch ausreichend, um das Sonderopfer in einer dem Pflichtverteidiger zumutbaren Weise auszugleichen. Für die Bemessung der Pauschgebühr ist das OLG von folgenden Grundsätzen ausgegangen: Da die Wahlverteidigergebühren regelmäßig eine angemessene Vergütung für die Tätigkeit des Verteidigers gewährleisten...mehr

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AGS 06/2026, Entstehen der ... / II. Erfasste Tätigkeiten

Die Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg. Der VerfGH hat den Beschluss des KG aufgehoben und die Sache an das KG zurückverwiesen. 1. Berufsausübungsfreiheit und angemessene Vergütung Art. 17 VvB schütze in Übereinstimmung mit Art. 12 Abs. 1 GG auch die Freiheit der Berufsausübung, die untrennbar mit der Freiheit verbunden sei, eine angemessene Vergütung zu fordern. Daher müssten...mehr

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AGS 06/2026, Entstehen der ... / I. Sachverhalt

Die Verfassungsbeschwerde, über die der VerfGH Berlin entschieden hat, richtete sich gegen einen Beschluss des KG, durch den dem als Pflichtverteidiger beigeordneten Rechtsanwalt die Festsetzung und Auszahlung der zusätzlichen Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV versagt wurde. Der Rechtsanwalt war in einem gegen mehrere Angeklagte geführten Strafverfahren einem der Angeklagten als P...mehr

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AGS 06/2026, Pauschgebühr i... / II. Allgemeine Bewilligungsgrundsätze

Das OLG referiert die allgemeinen Voraussetzungen für die Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 RVG. Diese sieht es als vorliegend an. Gemessen am besonderen Umfang des Verfahrens sei eine Vergütung von 982,00 EUR für den Pflichtverteidiger nicht zumutbar. Bei der Prüfung, ob die gesetzlichen Gebühren wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit d...mehr

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AGS 06/2026, Pauschgebühr i... / III. Besonders umfangreiches Verfahren

Nach diesen Maßstäben liege hier – so das OLG – ein besonders umfangreiches Verfahren vor. Bei dem gegenständlichen Strafvollstreckungsverfahren handele es sich im Vergleich mit anderen, in die entsprechende Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer fallenden Verfahren um eine besonders umfangreiche Sache. Bis zum Beginn der Anhörung habe der Umfang des Gesuchshefts rund 56...mehr

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AGS 06/2026, Bemessung der ... / IV. Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit

Bei der "Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit" geht es um die qualitativen Anforderungen an die Arbeit des Verteidigers in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht. Diese spiegeln sich in der Intensität der Tätigkeit des Verteidigers wider.[29] Die "Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit" kann sich je nach Instanz unterschiedlich beurteilen. So kann ein Verfahren in erst...mehr

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AGS 06/2026, In diesem Heft

Zum 1.7.2026 wird in sämtlichen Verfahrensordnungen den Gerichten die Möglichkeit eingeräumt, eine Kostenentscheidung von Amts wegen zu ändern, wenn nachträglich eine abweichende Streitwertfestsetzung erfolgt. Hierzu wird in der ZPO ein neuer § 102 eingefügt. Auch in den anderen Verfahrensordnungen finden sich ab dem 1.7.2026 entsprechende Vorschriften. Unter der Rubrik "Akt...mehr

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AGS 06/2026, Pauschgebühr i... / IV. Besondere Schwierigkeit

Eine besondere Schwierigkeit des Verfahrens i.S.d. § 51 RVG sei hingegen nicht erkennbar. Inwieweit sich die durch den Verteidiger vorgetragene und aus den Gutachten ersichtliche schwierige Persönlichkeitsstruktur des Verurteilten über den umfangreichen Schriftverkehr und die Besprechungstermine hinaus erschwerend auf die Tätigkeit des Pflichtverteidigers ausgewirkt haben so...mehr

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AGS 06/2026, Bemessung der ... / II. Allgemeines zu den Bemessungskriterien des § 14 Abs. 1 RVG

Grundlage der Bestimmung der angemessenen Gebühr sind die in § 14 Abs. 1 S. 1 RVG aufgeführten Kriterien. Die Aufzählung ist allerdings nicht abschließend. Auch andere Umstände können bei der Bestimmung der Gebühr berücksichtigt werden. Das ergibt sich aus der Formulierung in Abs. 1 S. 1 mit "vor allem".[5] Fraglich ist, wie andere als die in § 14 Abs. 1 S. 1 RVG erwähnten U...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / 2 Allgemeine Gebührenfragen, Besonderheiten Pflichtverteidiger [Rdn 4]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 23 Erwachsene, Freiheitsstrafe ohne Bewährung, Pflichtverteidiger [Rdn 304]

Rdn 305 Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Erkenntnisverfahren endet nach ganz überwiegender Auffassung mit der Rechtskraft des Urteils und bezieht sich nicht mehr auf das sich anschließende Vollstreckungsverfahren, § 143 Abs. 1 StPO. Allerdings ist die Mitwirkung eines Verteidigers in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 StPO in bestimmten Fällen geboten (zur ...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 102 Soldaten, Disziplinarverfahren, Pflichtverteidiger [Rdn 1169]

Rdn 1170 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Soldaten, Disziplinarverfahren, Allgemeines, Teil H Rdn 1151. Rdn 1171 1. Die Wehrdisziplinarordnung (WDO) folgt dem Grundsatz der Wahlverteidigung. Ein Soldat hat jederzeit das Recht, in allen Verfahrenslagen die Unterstützung eines Verteidigers in Anspruch zu nehmen. Rdn 1172 2. Die Bestellung eines Pflichtverteidigers für einen...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / 18 Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO, Umfang der Erstattungspflicht [Rdn 240]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 3 Allgemeine Gebührenfragen, Wahlverteidiger [Rdn 26]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 76 Maßregeln, Erwachsene, Pflichtverteidigung [Rdn 1121]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 41 Sicherungsverwahrung, Pflichtverteidigung [Rdn 610]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 10 Gerichts- und Verfahrenskosten, Auslagen [Rdn 114]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 19 Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO, Verfahren [Rdn 283]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 29 Vergütungsfestsetzung gem. § 55 RVG [Rdn 427]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 24 Strafvollstreckung, Terminsgebühr [Rdn 357]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 22 Bewährung, Widerruf, notwendige Verteidigung [Rdn 387]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 16 Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO, Allgemeines [Rdn 200]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 8 Gerichts- und Verfahrenskosten, Aktenversendungspauschale [Rdn 79]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 99 Rechtsanwälte, Weisungen [Rdn 1136]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1137 1. Eine Handlung des Verteidigers kann strafprozessual zulässig/richtig und trotzdem haftungsrechtlich relevant sein. Es sind zwei Per...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 82 Maßregeln, Erwachsene, Zuständigkeit und Verfahren [Rdn 1240]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 25 Strafvollstreckung, Verfahrensgebühr [Rdn 371]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 14 Gerichts- und Verfahrenskosten, Teilfreispruch [Rdn 180]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 1 Allgemeine Gebührenfragen, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Aly, Die vergütungsrechtlichen Folgen der vorzeitigen Mandatsbeendigung, AnwBl. 2022, 220 Bereska, Stundensatzvereinbarungen mit Verbrauchern jetzt überprüfen!, AnwBl. 2023, 150 Burhoff, Anwaltliche Vergütung für die Tätigkeit im strafrechtlichen Entschädigungsverfahren, RVGreport 2007, 372 ders., Die anwaltliche Vergütung in der Strafvollstreckung, StR...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 91 Rechtsanwälte, Berufsrecht, anwaltsgerichtliches Verfahren, Prozessuales und Materielles [Rdn 1037]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 101 Soldaten, Disziplinarverfahren, Allgemeines [Rdn 1151]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 5 Einzeltätigkeiten, Allgemeines [Rdn 45]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 68 Maßregeln, Erwachsene, Allgemeines [Rdn 969]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 17 Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO, Besonderheiten beim Teilfreispruch [Rdn 226]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 79 Maßregeln, Erwachsene, Überprüfung [Rdn 1162]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 45 Sicherungsverwahrung, Vollzug, Antrag auf gerichtliche Entscheidung [Rdn 635]

Rdn 636 Soweit im Vollzugs- und Eingliederungsplan Entscheidungen getroffen oder abgelehnt wurden, kann dagegen mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 109 ff. StVollzG i.V.m. den jeweiligen landesrechtlichen Vollzugsgesetzen (→ Sicherungsverwahrung, Vollzug, landesrechtliche Vollzugsgesetze, Teil A Rdn 653) vorgegangen werden. Bei der StVK kann die Verpflichtu...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 41 Erwachsene, Vollstreckung, Allgemeines [Rdn 432]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 59 Jugendliche, Vollstreckung, Allgemeines [Rdn 738]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 37 Sicherungsverwahrung, Fortdauer der Unterbringung [Rdn 566]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 46 Führungsaufsicht, Allgemeines [Rdn 483]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 19 Erwachsene, Freiheitsstrafe ohne Bewährung, Aussetzung der Reststrafe, Allgemeines [Rdn 270]

Rdn 271 Literaturhinweise: Artkämper/Herrmann/Jakobs/Kruse, Aufgabenfelder der Staatsanwaltschaft, 2008, Rn 920 ff. Rdn 272 1. Dass eine Freiheitsstrafe von dem Verurteilten voll verbüßt wird, stellt nicht den Regelfall dar. Die Vollstreckung einer zeitigen Freiheitsstrafe kann nach Verbüßung von zwei Dritteln – mindestens jedoch zwei Monaten – unter den Voraussetzungen des §...mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 7 Bewährung, Jugendliche, Bewährungsvorbehalt [Rdn 113]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 18 Erwachsene, Freiheitsstrafe ohne Bewährung, Allgemeines [Rdn 263]

Rdn 264 Literaturhinweise: Artkämper/Herrmann/Jakobs/Kruse, Aufgabenfelder der Staatsanwaltschaft 2008, Rn 882 ff. Kamann, Handbuch für die Strafvollstreckung und den Strafvollzug, 2. Aufl. 2008, Rn 46 ff. Röttle/Wagner/Theurer, Strafvollstreckung, 9. Aufl. 2023, 2. Kap. Rn 1 ff. Rdn 265 1.a) Die Vollstreckung darf erst eingeleitet werden, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Bes...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 10 BtM-Verfahren, Zurückstellung, Antragsvoraussetzungen [Rdn 130]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 18 Bewährung, Widerruf, Allgemeines [Rdn 298]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 65 Jugendliche, Vollstreckung, Strafmakel, Beseitigung [Rdn 908]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 53 Sicherungsverwahrung, Vollzug, Vollzugsplankonferenz [Rdn 672]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 1 Bewährung, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Allstadt, Das Verhältnis von Führungsaufsicht und parallellaufender Bewährungsstrafe gem. § 68g StGB, NStZ 2025, 588 Boetticher, Zum Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung, NStZ 1991, 1 Bohlander, Widerruf früherer Strafaussetzung durch das erkennende Gericht – Eine Anregung zur Verfahrensbeschleunigung, NStZ 1999, 493 Detter, Zum Strafzumessungsrec...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 53 Führungsaufsicht, Verfahren [Rdn 600]

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