Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteil

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§ 9 Pflichtteilsberechtigte / 2. Entziehungsgrund

Rz. 33 Der Pflichtteilsentziehungsgrund muss zur Zeit der Errichtung der Verfügung bestanden haben. Die Gründe können schon länger zurückliegen, sie dürfen jedoch nicht lediglich in der Zukunft liegen. Im Einzelnen sind der gesetzliche Tatbestand und die ihn ausfüllenden Tatsachen anzugeben. Möglich ist aber eine Entziehung für den Fall, dass ein vom Erblasser vermuteter, abe...mehr

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§ 9 Pflichtteilsberechtigte / 2. § 2333 Abs. 1 Nr. 1 BGB – "Nach dem Leben trachten"

Rz. 16 Der Erblasser kann einem Abkömmling, seinem Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner oder einem Elternteil den Pflichtteil entziehen, wenn dieser dem Erblasser, dessen Ehegatten/eingetragenem Lebenspartner, einem anderen Abkömmling des Erblassers oder einer Person, die dem Erblasser ähnlich nahesteht, nach dem Leben trachtet. Dies ist dann der Fall, wenn der ernsthafte W...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / d) Ertragswertanordnung für die Pflichtteilsberechtigten

Rz. 41 Es bedarf unbedingt der Ertragswertanordnung, damit sich der Pflichtteil der Pflichtteilsberechtigten anhand des Ertragswerts der landwirtschaftlichen Besitzung berechnet: Rz. 42 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 28.6: Ertragswertanordnung Ich ordne an, dass bei der Berechnung von Pflichtteilsansprüchen das Landgut mit dem Ertragswert anzusetzen ...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / V. Pflichtteilsrecht

Rz. 76 Die Pflichtteilsrechte bleiben von der Stiftung von Todes wegen unberührt.[146] So kommen die pflichtteilsrechtlichen Regelungen auch dann zur Anwendung, wenn die Pflichtteilsberechtigten die Destinatäre einer Familienstiftung sind. Mit anderen Worten: Die Stiftung von Todes wegen wird nicht anders als andere Erben, Vermächtnisnehmer oder beschenkte Dritte behandelt. ...mehr

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§ 29 Gestaltungen für nicht... / 3. Pflichtteilsverzicht

Rz. 71 Ein Pflichtteilsverzicht (§ 2346 Abs. 2 BGB) beschränkt den Verzicht auf gesetzliche Pflichtteilsansprüche. Auch ein Pflichtteilsverzicht kann nur zu Lebzeiten des Erblassers erklärt werden und muss notariell beurkundet und von diesem persönlich abgeschlossen werden (§ 2347 BGB). Anders als ein Erbverzicht lässt ein Pflichtteilsverzicht das gesetzliche Erbrecht unberü...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / V. Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht

Rz. 104 Handelt es sich bei dem überschuldeten bzw. bedürftigen potenziellen Erben um einen Abkömmling des Testierenden, so kommt auch die Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht gem. § 2338 BGB in Betracht.[253] Nach dieser Vorschrift kann ein Elternteil einen Abkömmling im Falle der Verschwendung oder Überschuldung hinsichtlich seines Pflichtteilsrechts durch die Anordnu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Unanfechtbarkeit (Abs 3).

Rn 4 Der stattgebende Beschluss unterliegt nicht nach §§ 58 ff der Anfechtung. Gleiches gilt für eine darin enthaltene – deklaratorische – Aussage zur Änderung des Geburtsnamens des Angenommenen, die sich ausdrücklich auf § 1757 Abs 1 BGB bezieht (BGH NZFam 20, 712 Rz 11). Der Annahmebeschluss unterliegt dagegen der Anfechtung, soweit damit zugleich ein Antrag zur Namensführ...mehr

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§ 2 Beraterpflichten bei de... / 1. Letztwillige Verfügungen mehrerer Personen möglich

Rz. 52 Im Unterschied zur anwaltlichen Vertretung, die vom Gebot der Parteilichkeit geprägt ist, hat die Tätigkeit des Notars stets unparteiisch und unabhängig zu sein. Das bedeutet, dass der Notar, der mit der Erstellung einer letztwilligen Verfügung für mehr als eine Person beauftragt ist, gem. § 14 Abs. 1 S. 2 BNotO die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen und ...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / 2. Bedingungen und Pflichtteilsrecht

Rz. 58 Bei der Nachfolgeplanung nicht außer Acht gelassen werden darf, dass Bedingungen, die den pflichtteilsberechtigten Erben einschränken, dazu führen können, dass dieser das Erbe ausschlägt und stattdessen den Pflichtteil geltend macht (§ 2306 BGB), und zwar auch dann, wenn der hinterlassene Erbteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils wertmäßig übersteigt (§ 2306 Abs. 1...mehr

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§ 22 Einzeltestament / II. Vor- und Nachteile des Einzeltestaments

Rz. 3 Das Einzeltestament hat gegenüber der gemeinschaftlichen Verfügung den Vorteil, dass der Erblasser im größten Umfang frei ist und es auch bleibt. Denn er kann – im Rahmen des rechtlich Zulässigen – beliebige letztwillige Verfügungen treffen, diese vor anderen geheim halten und sie später jederzeit widerrufen oder anpassen. Damit behält der Erblasser die Möglichkeit, au...mehr

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§ 9 Pflichtteilsberechtigte / 3. Verzeihung

Rz. 35 Die Pflichtteilsentziehung entfaltet ihre Wirksamkeit erst mit Eintritt des Erbfalls und führt zum Erlöschen sämtlicher Pflichtteilsansprüche des von der Entziehung Betroffenen. Das Pflichtteilsentziehungsrecht erlischt bzw. die Pflichtteilsentziehung wird unwirksam durch Verzeihung. Diese ist grundsätzlich unwiderruflich. Eine Verzeihung liegt vor, wenn der Erblasser...mehr

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / 4. Letztwillige Verfügungen des geschiedenen Elternteils

Rz. 29 Auch nach Scheidung der Eltern bleiben diese gemeinsam Inhaber des elterlichen Sorgerechts und damit des Rechts zur Vermögenssorge. Ausnahmsweise kann bereits ab dem endgültigen Getrenntleben auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge auf ihn allein übertragen werden (§ 1671 BGB). Stirbt ein geschiedener Elternteil bei gemeinsamer elterlicher Sorge, so wird der...mehr

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / D. Entziehung des güterrechtlichen Verwaltungsrechts (Gütergemeinschaft)

Rz. 74 Der Erblasser kann für den Fall, dass der Bedachte mit seinem Ehegatten im Güterstand der Gütergemeinschaft lebt, anordnen, dass das zugewandte Vermögen dessen Vorbehaltsgut wird und nicht in das Gesamtgut fällt (§§ 1418 Abs. 2 Nr. 2, 1486 Abs. 1 BGB). Mit der abnehmenden Bedeutung der Gütergemeinschaft spielen diese Anordnungen in der Praxis eine immer geringere Roll...mehr

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§ 9 Pflichtteilsberechtigte / II. Einsetzung zum Nacherben

Rz. 8 Keine Enterbung ist die Einsetzung als Nacherbe nach § 2100 BGB. Der Nacherbe ist rechtlich nicht von der Erbfolge ausgeschlossen. Er gelangt aber bei Eintritt des Erbfalls nicht sofort zur Erbfolge, sondern erst bei Eintritt des Nacherbfalls, also nachdem zunächst ein anderer (Vorerbe) Erbe geworden ist. Je nach Ausgestaltung der Vorerbschaft erleidet der zum Nacherbe...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / F. Pflichtteilsverzicht bei geschäftsfähigen Behinderten bzw. Bedürftigen

Rz. 37 Nicht in jedem Fall ist ein Behinderter auch geschäftsunfähig. In diesen Fällen kommt auch in Betracht, dass ein Behinderter auf seinen Pflichtteil verzichtet (§ 2346 BGB). Dem OLG Köln zufolge ist ein solcher Verzicht auch nicht im Falle des Bezugs von Sozialleistungen sittenwidrig.[117] Der Bezug von Sozialleistungen durch den Verzichtenden macht allein den Pflichtt...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / b) Vermächtnisse

Rz. 35 Sofern der Erblasser Vermächtnisse aussetzen möchte, können sich diese auch auf Grundstücke erstrecken, die zu dem landwirtschaftlichen Betrieb gehören. Hier sollte durch Einbeziehung eines Steuerberaters in die Nachfolgeplanung geklärt werden, ob stille Reserven aufgedeckt werden. Rz. 36 Grundstücksvermächtnisse bedürfen allerdings – in Abhängigkeit von Größe und Bund...mehr

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§ 9 Pflichtteilsberechtigte / 1. Allgemeines

Rz. 14 Im Zuge der Reform des Erb- und Verjährungsrechts wurden im Bereich der Pflichtteilsentziehung vor dem Hintergrund der Vorgaben des BVerfG erhebliche Veränderungen vorgenommen: Die Pflichtteilsentziehungsgründe für Abkömmlinge, Eltern und Ehegatten wurden vereinheitlicht; die frühere Unterscheidung in den §§ 2333–2335 BGB ist hierdurch weggefallen. Der Kreis der vom F...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / 3. Besonderheiten in Patchworkkonstellationen

Rz. 60 Geschiedenen- und Patchworktestamente lassen sich nicht trennscharf voneinander abgrenzen. Viele Menschen leben gleichermaßen beide Familienmodelle. Gedankenlogisch gibt es auch bei der juristischen Umsetzung der passenden Konstruktion viele Überlappungen. Bei Kindern aus unterschiedlichen Beziehungen, die im Erbfall aufeinandertreffen, lassen sich allerdings zwei gro...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / A. Einleitung

Rz. 1 Nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamts[1] wurden im Jahr 2021 knapp 40 % der Ehen in Deutschland geschieden, wobei in mehr als der Hälfte der Fälle minderjährige Kinder betroffen waren. Man nimmt weiter an, dass etwa 10 %–15 % der Familien bunt zusammengewürfelt sind mit Kindern aus unterschiedlichen Beziehungen. Leider nimmt die gesetzliche Erbfolge auf dies...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / a) Steuerfreiheit des Zugewinnausgleichs

Rz. 91 Wesentliches Merkmal der Zugewinngemeinschaft ist die Regelung, dass der von den Ehegatten während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn mit Beendigung der Zugewinngemeinschaft auszugleichen ist (§ 1363 Abs. 2 S. 2 BGB). Auf diesen Zugewinnausgleichsanspruch hat der jeweils anspruchsberechtigte Ehepartner einen auch klagweise durchsetzbaren Anspruch. Es steht damit nicht i...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / aa) Erbanfall

Rz. 25 Der Umfang des Erwerbs von Todes wegen durch Erbanfall (§ 1922 BGB) ist nach zivilrechtlichen Maßstäben zu beurteilen. Erbt eine Erbengemeinschaft, ist nicht diese als Gesamthandsgemeinschaft Erwerberin im erbschaftsteuerlichen Sinne, sondern die Miterben werden als einzelne Erwerber erfasst und mit dem jeweiligen anteiligen Erwerb besteuert (sog. Erbanfallsteuer).[23...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / II. Pflichtteilsverzicht und pfändungsfreie Vermächtnisgegenstände

Rz. 95 Da der Bedürftige in der Regel. geschäftsfähig ist, ist es für die Gestaltung von überragender Bedeutung, dass er einen auch formgerechten[235] Pflichtteilsverzicht nach § 2346 BGB erklärt. Dieser ist in der Regel auch nicht sittenwidrig (vgl. Rdn 37). Auch wird dieser nicht zur Kürzung von Sozialleistungen führen, was aber letztlich nicht ganz klar ist.[236] Auch den...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / VII. Pflichtteilsberechtigter im Insolvenzverfahren

Rz. 108 Unabhängig von der Frage, ob der Erbfall vor oder während des laufenden Insolvenzverfahrens eingetreten und damit der Pflichtteilsanspruch gem. § 2317 BGB entstanden ist, gehört der Pflichtteilsanspruch zur Insolvenzmasse.[263] Solange der Pflichtteilsberechtigte als Insolvenzschuldner aber nicht die Verwertungsreife gem. § 852 Abs. 1 ZPO herbeigeführt hat, kann der I...mehr

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§ 17 Auflagenanordnungen / I. Überblick

Rz. 25 Nach dem oben Ausgeführten liegen in den folgenden Fallgruppen Anwendungsbereiche der testamentarischen Auflagenanordnung:[38] Rz. 26 Testamentarische Verfügung ohne vollständige eigene Willensbildung: Da das Recht der Auflagenanordnungen dem Erblasser weitestgehende Gestaltungsfreiheit gibt, kann er Inhalt und beteiligte Personen selbst festlegen (§ 2065 BGB), Wahlaufl...mehr

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§ 22 Einzeltestament / 2. Einzeltestament eines Ehegatten mit Gesellschaftsanteilen

Rz. 69 Fallbeispiel Die Erblasserin ist verheiratet und hat zwei Kinder. Sie hält Anteile an zwei Familiengesellschaften, in welchen das Familienunternehmen geführt wird. Die Anteile hat sie schenkweise unter Nießbrauchsvorbehalt von ihrem Vater erhalten. Da der Gesellschafterkreis nach drei Generationen zunehmend zersplittert ist, hat ihr Familienstamm die GmbH-Anteile aus ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kein Rechtsverhältnis.

Rn 9 Einzelne Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses, deren Vorliegen allein zu keinen bestimmten Rechtsfolgen führt, stellen kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis dar. Auch reine Tatsachen oder etwa die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens sind kein Rechtsverhältnis (BGH NJW 08, 1303). Die Beantwortung von abstrakten ...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / II. Bestimmung der "richtigen" Quote

Rz. 51 Die testamentarische Erbquote des Kindes mit Behinderungen muss oberhalb seiner Pflichtteilsquote liegen. Ansonsten könnte der Sozialleistungsträger den durch § 2305 BGB entstandenen Zusatzpflichtteil auf sich überleiten (Differenz zwischen der Erb- und der Pflichtteilsquote).[147] Auch aus einem anderen Grund sollte das behinderte Kind auch weiterhin nicht mit einer ...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / III. Wiederverheiratungsklausel

Rz. 133 Der Testamentsgestalter hat bei Ehegattentestamenten auch die Frage der Wiederverheiratung nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten in den Blick zu nehmen und mit den Ehegatten zu besprechen, welche Auswirkung die Wiederheirat auf die getroffenen letztwilligen Verfügungen haben soll. Im weiteren Sinne gehören hierzu auch Fragen des Anfechtungsverzichts. Wird näml...mehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / I. Allgemeines

Rz. 3 Der Nachlass fällt den Erben grundsätzlich als Ganzes an, da das BGB keine Sondererbfolge in einzelne Nachlassgegenstände kennt.[1] Über die Erbeinsetzung hinaus besteht oftmals das Bedürfnis des Erblassers, den Verbleib einzelner Gegenstände zu regeln oder den Erben konkrete Vorschriften zur Auseinandersetzung vorzugeben. Mit der Teilungsanordnung[2] nach § 2048 BGB w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Elterliche Sorge, Nr 1.

Rn 6 Nr 1 knüpft an den in § 1626 BGB definierten Begriff der elterlichen Sorge an und erfasst alle Verfahren, die in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht die Bestimmung der Person des Sorgeberechtigten sowie seiner Rechte und Pflichten betreffen oder mit einer solchen Regelung aus sachlichen oder verfahrensrechtlichen Gründen in Zusammenhang stehen (vgl BTDrs 16/6308, 23...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / a) Allgemeines

Rz. 13 Das sog. Vor- und Nacherbenmodell hat den Charme für den Erben, dass er den weiteren Weg des Nachlasses nach dem Tod des (gemeinsamen) Kindes bestimmen kann. Hierdurch wird vor allem das Ziel erreicht, den früheren Partner von Erb- und Pflichtteilsansprüchen für den Fall auszuschließen, dass das eigene Kind nach ihm verstirbt, ohne selbst einen Ehepartner oder jedenfa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Personengleichheit

Rz. 31 [Autor/Stand] Die Zusammenrechnung setzt voraus, dass derselbe Erwerber von demselben Zuwender (Erblasser oder Schenker) bereits vorher innerhalb des Zehnjahreszeitraums Vermögen unentgeltlich erworben hat. Für die Frage, wer die zuwendende Person und wer die erwerbende Person ist, gelten die zu den jeweiligen Erwerbstatbeständen – insb. zur Schenkungsbesteuerung – en...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / 1. Herausgabevermächtnis

Rz. 47 Das Vermächtnismodell beinhaltet eine Erbeinsetzung des bzw. der Kinder, allerdings beschwert mit einem Herausgabevermächtnis dergestalt, dass alle Vermögensgegenstände, die das Kind aus dem Nachlass erworben hat und die sich zum Zeitpunkt seines eigenen Todes noch in seinem Vermögen befinden, an dritte Personen – regelmäßig sind das Geschwisterkinder – herausgegeben ...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / bb) Vermächtnis

Rz. 29 Das Vermächtnis unterscheidet sich vom Erwerb als Erbe dadurch, dass der Vermächtnisnehmer gem. § 2174 BGB nicht dinglicher Erwerber wird. Er erhält stattdessen einen Anspruch gegen den Beschwerten auf Leistung des vermachten Gegenstands.[30] Besteuerungs- und Bewertungsgegenstand ist daher das mit dem Erbfall entstandene Forderungsrecht.[31] Die Rechtsprechung hat da...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / I. Überblick

Rz. 92 Von der Rechtskonstruktion gleichen die Gestaltungen des Testaments zugunsten Überschuldeter, auch als Bedürftigentestament bezeichnet, denen des Behindertentestaments, sodass gleichermaßen die Vor- und Nacherbschaftslösung bzw. die Vermächtnislösung in Betracht kommt.[232] Diese werden nicht als sittenwidrig zu bewerten sein, auch wenn diesbezüglich die Rechtslage ni...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / I. Gegenseitige Erbeinsetzung

Rz. 45 Im Rahmen der Einheitslösung setzen sich die Ehegatten zunächst für den ersten Todesfall gegenseitig zu alleinigen Vollerben ein. Hierdurch treten folgende Effekte ein:mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 2. Muster

Rz. 123 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.29: Nießbrauchsvermächtnis zugunsten des Ehepartners – Vermächtnis betr. Haushaltsgegenstände Testament Ich, _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________, deutsche Staatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutsch...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / 4. Potestativbedingungen

Rz. 62 § 2075 BGB lässt auch Erbeinsetzungen unter sog. Potestativbedingungen zu. Dies sind Bedingungen, bei denen es der Bedachte selbst in der Hand hat, ob sie eintreten oder nicht. Dabei sind allerdings die Grenzen des § 2065 BGB zu beachten: Der Erblasser kann eine letztwillige Verfügung nicht in der Weise treffen, dass ein anderer zu bestimmen hat, ob sie gelten soll od...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / G. Checkliste: Vollerbeneinsetzung

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§ 6 Gesetzliche Auslegungsr... / Literaturtipps

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§ 27 Unternehmertestament / 2. Ziele des Unternehmertestaments

Rz. 4 Die Gestaltung der Unternehmensnachfolge von Todes wegen unterliegt einigen Herausforderungen sowohl für den Unternehmer selbst als auch für den Berater, der die letztwillige Verfügung erstellen soll. Denn regelmäßig sollen mehrere Ziele erreicht und aufeinander abgestimmt werden, wie insbesondere:mehr

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / 3. Begünstigung minderjähriger Kinder durch Nicht-Eltern

Rz. 28 Nachfolgend werden Gestaltungsziele vorgeschlagen, die etwa Großeltern verfolgen könnten, wenn sie ihre minderjährigen Enkel letztwillig begünstigen wollen. Entsprechendes gilt auch für Fremde, wenn etwa Paten ihr Patenkind letztwillig bedenken möchten. Dafür bietet das Gesetz folgende Möglichkeiten:mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / II. Verhältnis von Erb- und Gesellschaftsrecht

Rz. 9 Das Verhältnis des Gesellschafts- zum (deutschen) Erbrecht regelt Art. 2 Abs. 1 EGHGB mit einem generellen Vorrang des Handels- und Gesellschaftsrechts vor den erbrechtlichen Vorschriften der §§ 1922 ff. BGB.[10] Wiederum gehen gesellschaftsvertragliche Regelungen den gesetzlichen Vorschriften vor, soweit es sich nicht um zwingendes Recht handelt. Konflikte zwischen bei...mehr

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ZErb 08/2025, Die Schlüssel... / 2. Vorliegen der Gründe für Pflichtteilsentzug bzw. -beschränkung

Der überlebende Ehegatte kann sich von der Bindung befreien, wenn sich gem. § 2271 Abs. 2 und 3 BGB i.V.m § 2294 BGB und § 2333 BGB der wechselbezüglich Begünstigte einer Verfehlung schuldig macht, die den überlebenden Ehegatten zur Entziehung des Pflichtteils berechtigt oder, falls der Begünstigte nicht zu den Pflichtteilsberechtigten gehört, ihn zu der Entziehung berechtig...mehr

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§ 9 Pflichtteilsberechtigte / I. Verfassungsmäßigkeit des Pflichtteilsrechts

Rz. 13 Das Erbrecht unterliegt als Individualgrundrecht und als Rechtsinstitut selbst dem verfassungsrechtlichen Schutz des Art. 14 GG.[18] Dass auch das Pflichtteilsrecht diesen Schutz genießt, wurde vom BVerfG mit Beschluss vom 19.4.2005[19] ausdrücklich klargestellt. In diesem Beschluss führt das BVerfG aus, dass zu den von der Erbrechtsgarantie des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / III. Besonderheiten bei der Errichtung der letztwilligen Verfügung

Rz. 112 Da der Hoferbe nicht wirtschaftsfähig sein muss, bedarf es im Gegensatz zur Nordwestdeutschen Höfeordnung keiner Ersatzbestimmung für den Fall fehlender Wirtschaftsfähigkeit des ausgewählten Hoferben. Rz. 113 Allerdings ist auch im Anwendungsbereich der HO-RhPf eine Pflichtteilsanordnung erforderlich, wenn der Hofeigentümer wünscht, dass weichende Erben nur nach Maßga...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO P

Pandemie § 216 ZPO 5; § 227 ZPO 2; § 233 ZPO 19a, 19b, 39 Parlamentarier Zeuge § 382 ZPO 1 Partei § 50 ZPO 1 Abgrenzung zum Zeugen § 373 ZPO 10 Nichtexistente Partei § 50 ZPO 9 Partei kraft Amtes § 50 ZPO 2 Parteiänderung § 50 ZPO 5 Parteibegriff § 50 ZPO 2 Parteiberichtigung § 50 ZPO 5 politische § 50 ZPO 29 Partei kraft Amtes § 116 ZPO 2; § 727 ZPO 14 Unterbrechung § 244 ZPO 3 Partei k...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bewertbarkeit in Geld

Rz. 402 [Autor/Stand] Nicht monetär quantifizierbare Vorteile des Schenkers oder Nachteile des Erwerbers tangieren daher die objektive Unentgeltlichkeit der Leistung des Schenkers nicht;[2] so z.B.: Die Zusage des Erwerbers sich beruflich einzuschränken.[3] Der erwartete Wertzuwachs eines Grundstücks infolge möglicher Baureife nach Übertragung einer Parzelle an die Gemeinde.[4...mehr

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§ 8 Testierfreiheit / II. Rücktritt eines Vertragserblassers

Rz. 20 Die §§ 2293 ff. BGB enthalten Sondervorschriften für den Rücktritt eines Vertragserblassers vom Erbvertrag; die allgemeinen Regeln der §§ 346 ff. BGB sind insoweit nicht anwendbar. Voraussetzung für einen wirksamen Rücktritt ist eine Rücktrittserklärung und das Bestehen eines Rücktrittsrechts. Sofern im Zusammenhang mit dem Erbvertrag ein schuldrechtlicher Vertrag ges...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / I. Elemente der Gestaltung

Rz. 78 Bei der Vermächtnislösung wird vermieden, dass eine Erbengemeinschaft mit dem behinderten Kind als Mitvorerbe entsteht. Auch eine problembehaftete Erbauseinandersetzung nach § 2042 BGB steht nicht an. Bei dieser Gestaltung wird dem Kind mit Behinderungen ein Vorvermächtnis ausgesetzt und über eine Dauervollstreckung definiert, welche Leistungen es erhält. Die Dauertes...mehr