Fachbeiträge & Kommentare zu Pflege

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). 2Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). (2) 1Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem, v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsbehelfe (Abs 2).

Rn 8 Gegen die Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle bzgl der Löschung wegen Fristablaufs ist die Erinnerung nach § 573 statthaft (Abs 2). Über die Erinnerung entscheidet der Rechtspfleger des zentralen Vollstreckungsgerichts (§ 20 I Nr 17 RPflG) – gerade nicht wie bei § 882d der Rechtspfleger des Vollstreckungsgerichts nach § 764 II. Gegen eine Entscheidung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland.

Rn 3 Die richterliche Tätigkeit ist grds auf den eigenen Hoheitsbereich beschränkt. Dieser Grundsatz kann nur mit Zustimmung des jeweils in Betracht kommenden ausländischen Staates durchbrochen werden. Die Frage, ob eine solche Zustimmung herbeigeführt oder von einer bereits erteilten Zustimmung Gebrauch gemacht werden soll, fällt in den Bereich der Beziehungen zu anderen St...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Testamente.

Rn 1 Ein Abkömmling des Erblassers ist im Zweifel (vgl Ddorf ErbR 21, 423) als Repräsentant seines Stammes begünstigt (München ZErb 17, 199). § 2069 greift bei Wegfall eines (auch des einzigen, BayObLGZ 71, 386) Abkömmlings (§ 1589), nicht nur durch Tod (Ddorf ZEV 15, 549), sondern auch aus rechtlichen Gründen nach Errichtung der Verfügung (bei Tod vor Errichtung: § 2068) zB...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Begrenzung des Anspruchs.

Rn 16 Der Anspruch nach § 1570 unterfällt zwar dem Kernbereich der Scheidungsfolgen, ist aber beschränkt disponibel (BGH FamRZ 07, 1310; zu Einzelheiten vgl Kommentierung zu § 1585c). Der Anspruch kann auch nach § 1579 beschränkt oder versagt werden. Die Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes sind jedoch zu wahren (zu ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Kostengruppen.

Rn 2 Unter der Voraussetzung ordnungsmäßiger Bewirtschaftung kommen folgende Kosten für die Ausbringung und Pflege der Saat in Betracht: Saatgut, Pflänzlinge, Maschineneinsatz (Zeit, Treibstoff, Öl etc), Bewässerung, Düngung, Arbeitskräfte zur Pflanzung, Unkrautbefreiung. Zu notwendigen Verwendungen iSd § 994 zählen dagegen Reparaturkosten für Geräte, aber auch Beiträge zur ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Behandlungspflicht.

Rn 6 Die vertragliche Hauptleistungspflicht des Behandelnden liegt in der versprochenen Behandlung des Patienten (Jauernig/Mansel Vor § 630a Rz 2). Der Begriff der Behandlung ist weit und umfassend zu verstehen. ISe Heilbehandlung bezieht sich die Behandlung auf Diagnose, Therapie und sämtliche Maßnahmen und Eingriffe, die der Verhütung, Erkennung, Heilung oder Linderung von...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einsatzzeitpunkte.

Rn 3 Mit der Anknüpfung an einen bestimmten Einsatzzeitpunkt (vgl Rdn 4–7) soll erreicht werden, dass die grds Eigenverantwortlichkeit des Ehegatten für seinen Unterhalt (§ 1569) bestehen bleibt (BGH FamRZ 18, 260). Die Aufzählung der Einsatzzeitpunkte ist abschießend. Ausbildungsunterhalt nach § 1575 wird vom G nicht erwähnt, weil es eine Ausbildung bis zur Grenze des Alters...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1745 BGB – Verbot der Annahme.

Gesetzestext 1Die Annahme darf nicht ausgesprochen werden, wenn ihr überwiegende Interessen der Kinder des Annehmenden oder des Anzunehmenden entgegenstehen oder wenn zu befürchten ist, dass Interessen des Anzunehmenden durch Kinder des Annehmenden gefährdet werden. 2Vermögensrechtliche Interessen sollen nicht ausschlaggebend sein. Rn 1 Eine Adoption erfordert nach § 1741 di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 28 EuBVO – Kosten des dezentralen IT-Systems.

Gesetzestext (1) Jeder Mitglied-staat trägt die Kosten für Installation, Betrieb sowie Wartung und Pflege seiner Zugangspunkte, über welche die nationalen IT-Systeme im Rahmen des dezentralen IT-Systems vernetzt sind. (2) Jeder Mitgliedstaat trägt die Kosten für die Einrichtung und Anpassung seiner nationalen IT-Systeme zur Herstellung der Interoperabilität mit den Zugangspun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Instandhaltung.

Rn 12 Im Gegensatz zu I kann nur die Instandhaltung eines Bauwerks, nicht einer Außenanlage einen Bauvertrag begründen. Der Gesetzgeber verweist für die Definition des Begriffs der ›Instandhaltung‹ in den Materialien (BTDrs 18/8486, S 53) auf § 2 Abs 9 HOAI. Danach sind Instandhaltungen Maßnahmen zur Erhaltung des Soll-Zustands eines Bauwerks (vgl auch § 1 VOB/A). Gemeint si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1788 BGB – Rechte des Mündels.

Gesetzestext Der Mündel hat insbesondere das Recht aufmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Nutzung durch den Schuldner.

Rn 32 Bleibt die Pfandsache im Gewahrsam des Schuldners, kann dieser sie weiter benutzen, sofern dadurch nicht die spätere Verwertung dem Grunde oder der Höhe des zu erzielenden Erlöses nach gefährdet wird, insb durch Abnutzung oder Beseitigung der Kenntlichmachung (MüKoZPO/Gruber Rz 51; Zö/Herget Rz 21). Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, wird der GV aber regelmäßig An...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Abgrenzung.

Rn 2 Gegenstand eines Verwahrungsvertrags können nur bewegliche Sachen bzw Tiere (§ 90a) sein. Auf die Eigentumsverhältnisse an der hinterlegten Sache kommt es nicht an. Rechte und Grundstücke werden nicht iSd § 688 verwahrt. Die Obhut über Grundstücke kann aufgrund eines Dienstvertrags (§ 611) oder Auftrags (§ 662) erfolgen (BeckOKBGB/Gehrlein § 688 Rz 2). Im Gegensatz zur ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1.1 Allgemeines

Tz. 6 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) fordert, dass der Empfänger der Aufwandsentschädigung eine nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit (z. B. Betreuer, Jugendleiter, Ferienhelfer), eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit. (Hinweis: An den Begriff der "künstlerischen Tät...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausgleichsgegenstand.

Rn 2 Auszugleichen sind nach § 2057a nur die besonderen Leistungen eines Abkömmlings an den Erblasser, wodurch dessen Schlechterstellung bei der Auseinandersetzung verhindert werden soll. Daher sollen besondere Leistungen einzelner Abkömmlinge, die sie zu Lebzeiten des Erblassers unentgeltlich oder gegen unangemessen geringes Entgelt zur Vermehrung des Vermögens des Erblasse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Als beschränkte persönliche Dienstbarkeit kann auch das Recht bestellt werden, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. 2Auf dieses Recht finden die für den Nießbrauch geltenden Vorschriften der §§ 1031, 1034, 1036, des § 1037 Abs. 1 und der §§ 1041, 1042, 1044, 1049, 1050, 1057, 1062 entsprechende Anwendung. (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Dem geschiedenen Ehegatten obliegt es, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben. (2) 1Angemessen ist eine Erwerbstätigkeit, die der Ausbildung, den Fähigkeiten, einer früheren Erwerbstätigkeit, dem Lebensalter und dem Gesundheitszustand des geschiedenen Ehegatten entspricht, soweit eine solche Tätigkeit nicht nach den ehelichen Lebensverhältnissen unbillig wäre. 2Bei ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Nachbarschaftshilfe

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Nachbarschaftsvereine, deren Mitglieder kleinere Dienstleistungen verschiedener Art gegenüber anderen Vereinsmitgliedern erbringen (z. B. kleinere Reparaturen, Hausputz, Kochen, Kinderbetreuung, Nachhilfeunterricht, häusliche Pflege) sind grundsätzlich nicht gemeinnützig, weil durch die gegenseitige Unterstützung in erster Linie eigenwirtschaftlich...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Naturschutz

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein besonders förderungswürdiger gemeinnütziger Zweck, wenn dieser i. S. d. Bundesnaturschutzgesetzes vom 25.03.2002, BGBl I 2002, 1193 und den Naturschutzgesetzen der einzelnen Länder erfolgt. Der Naturschutz dient der Erhaltung und Pflege der unbelebten und belebten Natur. Naturdenkmäle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Betreuungsunterhalt.

Rn 5 Der Betreuungsunterhalt erfasst die Betreuungsleistung der Eltern ggü ihren Kindern, nämlich die Versorgung, Erziehung, persönliche Zuwendung und Haushaltsführung. Im Unterschied zum Naturalunterhalt deckt er nicht die materiellen Bedürfnisse des Kindes ab. Dabei handelt es sich um denjenigen Unterhalt, den das Gesetz in § 1606 III 2 als Unterhaltsbeitrag durch die Pfle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Familienangehörige.

Rn 159 Der Mieter braucht für die Aufnahme von nächsten Familienangehörigen, von zum Haushalt gehörenden Bediensteten und von Personen, die er zu seiner Pflege benötigt, grds keiner Erlaubnis des Vermieters; diese Personen sind nicht Dritte iSd § 540 I (BGH NJW 91, 1750, 1751; BayObLG ZMR 98, 23, 24). Wo für Familienangehörige im Einzelnen die Grenze zu ziehen ist, ist nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ermächtigung (Abs 1).

Rn 3 § 703c I 1 ermächtigt, durch Rechtsverordnungen für verschiedene Verfahrensarten unterschiedliche Formulare einzuführen. § 703c II schreibt vor, dass die danach eingeführten Vordrucke zu benutzen sind. Für das automatisierte Mahnverfahren sind das die gem § 703c I 1 Nr 1 eingeführten. Die MaschMahnVordrV, s § 702 Rn 5, bestimmt in § 1 I, dass für das Mahnverfahren bei G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Wohnungsinhaber, Vermieter und Untermieter.

Rn 8 Der Wohnungsinhaber, gleichviel ob er Eigentümer oder Mieter ist, hat grds Alleingewahrsam an allen Sachen, die sich in der Wohnung befinden, auch wenn sie mitgemietet sind (zB bei möbliert gemietetem Zimmer). Der Vermieter, dem ein Betretungsrecht eingeräumt ist, etwa zur Pflege der in seinem Eigentum stehenden Sachen oder zur Erbringung von Dienstleistungen (zB bei Ho...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Eine Verletzung des Benachteiligungsverbots ist nicht gegeben, wenn für eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder des Geschlechts ein sachlicher Grund vorliegt. 2Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die unterschiedliche Behandlungmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Behinderung.

Rn 7 Behinderung ist ein autonomer Rechtsbegriff (EuGH NZA 18, 159 – Adipositas). Geschützt sind nicht nur (nach SGB IX arbeitsrechtlich bereits besonders geschützte) Schwerbehinderte und Gleichgestellte iSv § 2 II, III SGB IX (vgl BTDrs 16/1780, 31), sondern Menschen, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit langfristig eingeschränkt ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Norminhalt.

Rn 1 Nach der Vorschrift ist ein Unterhaltsanspruch zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, soweit die Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig wäre, weil gewisse innovativ aufgeführte Härtegründe erfüllt ist. Es muss also einer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. 2Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen. (2) 1Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Berechtigung.

Rn 4 Beide Ehegatten sind grds berechtigt, erwerbstätig zu sein, wobei das Recht nach II 2 unter dem Vorbehalt der Familienverträglichkeit steht. Zur Familie idS gehören nicht nur die Mitglieder der häuslichen Gemeinschaft, sondern auch weitere Personen, denen ggü eine sittliche Verpflichtung zur Pflege und Betreuung besteht (BTDrs 7/4361, 26). Bestehende Unterhaltspflichten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gesamter Lebensbedarf.

Rn 6 Der Elementarbedarf umfasst den Bedarf des täglichen Lebens, nicht aber Schulden und auch keine eigenen Unterhaltslasten des Unterhaltsgläubigers. Dazu gehören insbes Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung, Reinigung, Kleidung, Ferien und Hausrat (BGH FamRZ 84, 769), aber auch Spielzeug (BVerwG NJW 93, 1218) sowie zur Pflege geistiger und körperlicher Interessen (BGH ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zweckänderung.

Rn 3 Vereinszweck ist die oberste Leitmaxime des Vereins (BGHZ 96, 245, 251 f; Ddorf NZG 20, 956 f und 793). Bloße Ergänzungen, Einschränkungen, Anpassungen oder bloße redaktionelle Änderungen sind keine Zweck- (Ddorf NZG 20, 956 f; Zweibr NZG 13, 907 [OLG Zweibrücken 17.12.2012 - 3 W 93/12]; NK-BGB/Heidel/Lochner Rz 5), sondern einfache Satzungsänderungen, zB die Erweiterun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen der Betreuerbestellung.

Rn 8 § 1814 regelt die Voraussetzungen, unter denen einem Volljährigen ein Betreuer bestellt werden kann und bildet die materiell-rechtliche Grundlage für den konkreten Zuschnitt des Aufgabenkreises des Betreuers (§ 1815). §§ 1814, 1815 gelten nicht nur für die Bestellung des Betreuers, sondern auch, wenn die Betreuung verlängert (Zweibr BtPrax 02, 87) oder der Aufgabenkreis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gefahrenabwehr und Hilfe in Notfällen.

Rn 12 Über die jeden treffende und strafbewehrte (§ 323 StGB) Pflicht zur Hilfeleistung hinaus, trifft die Ehegatten die Pflicht, dem jeweils anderen drohende Gefahren abzuwehren, soweit ihm dies zumutbar ist. Insoweit erwächst den Ehegatten eine Garantenstellung iSv § 13 StGB (BGH FamRZ 03, 1745; Schönke/(Schröder/Bosch, 30. A.; § 13 StGB Rz 18). Rn 13 Danach besteht die Pfl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Erbschaft.

Rn 84 Eine Tötung kann dazu führen, dass den nach §§ 844, 845 ersatzberechtigten Angehörigen zugleich eine Erbschaft ganz oder zT anfällt. Dann ist die völlige Anrechnung dieses Vorteils offenbar ungerecht, weil und soweit die Angehörigen die Erbschaft später ohnehin erhalten hätten. Die Rspr (BGHZ 8, 325, 329; NJW 74, 1236, 1237) rechnet daher idR nur den ›Verfrühungsvortei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Durch Schenkung oder als Ausstattung erworben.

Rn 26 Der Begriff der Schenkung entspricht dem des § 516, so dass unbenannte Zuwendungen nicht unter II fallen und keinen privilegierten Erwerb darstellen (BGH FamRZ 14, 98; FamRZ 95, 1060). Wird ein behindertengerechter PKW aus Zuwendungen gemeinnütziger Einrichtungen finanziert, stellen diese Schenkungen dar (BGH FamRZ 17, 191). Auch unentgeltliche Arbeitsleistungen oder Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 25 EuBVO – Erlass von Durchführungsrechtsakten durch die Kommission.

Gesetzestext (1) Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Einrichtung des dezentralen IT-Systems, durch die sie Folgendes festlegt:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Folgen der Aufhebung einer Ehe bestimmen sich nur in den nachfolgend genannten Fällen nach den Vorschriften über die Scheidung. (2) 1Die §§ 1569 bis 1586b finden entsprechende Anwendungmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Das Familiengericht hat auf Antrag des Kindes die Einwilligung eines Elternteils zu ersetzen, wenn dieser seine Pflichten gegenüber dem Kind anhaltend gröblich verletzt hat oder durch sein Verhalten gezeigt hat, dass ihm das Kind gleichgültig ist, und wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde. 2Die Einwilligung kann auch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 28 EuZVO – Kosten des dezentralen IT-Systems.

Gesetzestext (1) Jeder Mitglied-staat trägt die Kosten für Installation, Betrieb sowie Wartung und Pflege seiner Zugangspunkte, über welche die nationalen IT-Systeme im Rahmen des dezentralen IT-Systems vernetzt sind. (2) Jeder Mitgliedstaat trägt die Kosten für die Einrichtung und Anpassung seiner nationalen IT-Systeme zur Herstellung der Interoperabilität mit den Zugangspun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt der Auflage.

Rn 3 Inhalt einer Auflage kann ein Tun oder Unterlassen jeglicher Art sein, das Gegenstand eines Schuldverhältnisses sein kann, ohne dass die Leistung einen Vermögenswert haben muss, etwa die Grabpflege, die Pflege eines Tieres, die kostenlose Eröffnung einer Ausstellung, die Verpflichtung von Miterben, eine Gesellschaft zur Fortführung des Unternehmens des Erblassers zu grü...mehr

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Fassung Brüssel IIb-VO

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 81 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments (1), nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Soziala...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unmittelbare Benachteiligung.

Rn 21 Verkürzung Kündigungsfrist ArbG bei mehr als 120 Krankheitstagen des AN im vergangenen Jahr (EuGH NZA 13, 553 – Ring); keine Einstellung wegen Neurodermitis mit einem GdB von 40 (BAG NZA 07, 1098 [BAG 03.04.2007 - 9 AZR 823/06]); Wartezeitkündigung wegen symptomloser HIV-Infektion (BAG NZA 14, 372 [BAG 19.12.2013 - 6 AZR 190/12]); Benachteiligung wegen Pflege eines beh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erziehungsgrundsätze.

Rn 11 II schreibt iSe partnerschaftlichen Erziehung den Eltern vor, bei der Pflege und Erziehung des Kindes dessen fortschreitende Fähigkeit und sein wachsendes Bedürfnis zu selbständigem, verantwortungsbewusstem Handeln zu berücksichtigen, Fragen der elterlichen Sorge, je nach Entwicklungsstand, mit dem Kind zu besprechen und Einvernehmen anzustreben (Karlsr FamRZ 89, 1322)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff des Versöhnungsversuchs.

Rn 9 Durch die Regelung des II sollen Versöhnungsversuche der Eheleute erleichtert werden. Der grds scheidungswillige Ehegatte soll nicht befürchten müssen, nach einem kurzfristigen Versöhnungsversuch werde die Trennungsfrist neu zu laufen beginnen und nur deshalb von dem Versuch Abstand nehmen (BTDrs 7/650, 114). Rn 10 Der Versuch setzt voraus, dass das Zusammenleben der Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Materiell-rechtliche Konsequenzen.

Rn 37 Wegen des generellen Gleichlaufs von Pfändbarkeit und Abtretbarkeit ist nach § 400 BGB eine rechtsgeschäftliche Abtretung unpfändbarer Forderungen grds unzulässig. Für den gesetzlichen Forderungsübergang gilt diese Regelung gem § 412 BGB entspr. Nach dem Schutzzweck der Regelung steht eine unpfändbare Forderung der Abtretung dann nicht entgegen, wenn der Zessionar dem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Benutzung und Gebrauch.

Rn 28 Die WEigtümer müssen zum Umfang des Gebrauchs nichts bestimmen (BGH ZMR 19, 518 Rz 27). Ohne besondere Abrede ist es dem Berechtigten erlaubt, das gemE – soweit es seinem SNR unterliegt – nach seinem Belieben zu gebrauchen. Die WEigtümer können allerdings Regelungen zum Gebrauch vereinbaren. Die Bezeichnung ›Tiefgaragenstellplatz‹ soll zB dahin zu verstehen sein, dass ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Sonstige Einkünfte.

Rn 31 Leibrenten sind sowohl mit ihrem Zins- als auch dem Tilgungsanteil unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen (BGH FamRZ 94, 228). Der damit verbundene Verbrauch des Vermögens führt zu keiner anderen Beurteilung, weil in der Veräußerung gegen wiederkehrende Leistungen die Absicht zum Ausdruck kommt, diese in der Vergangenheit geschaffenen Werte für die Deckung des laufen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Staffelung des Kindergeldes nach der Kinderzahl (§ 66 Abs 1 S 1 EStG aF )

Rn. 90 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Höhe des Kindergeldes war bis zum 31.12.2022 wie folgt gestaffelt (§ 66 Abs 1 S 1 EStG aF):mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse (Nr 2).

Rn 24 Besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse sind zu berücksichtigen, soweit sie nicht schon in die Bemessung des notwendigen Unterhalts nach Abs 1 lit a eingegangen sind. Das Bedürfnis muss aktuell und konkret sein und darf bei den meisten Personen in vergleichbarer Lage nicht auftreten. Die Vorschrift soll einen Ausgleich schaffen, wenn der individuelle Bedarf d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle.

Rn 63 Schmerzensgeldzahlungen an ein Opfer sollen grds nicht einzusetzen sein (BVerwG NJW 95, 3001; Stuttg FamRZ 07, 1661). Wenn es einzusetzen wäre, dann stünde es nicht mehr für den Ausgleich der immateriellen Schäden oder zum Ausgleich des erlittenen Unrechts zur Verfügung. Anders wird dies gesehen für Zahlungen wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Das liegt da...mehr