Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

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§ 18 Elektronischer Rechtsv... / B. Einzureichende Dokumente in der Zwangsvollstreckung

Rz. 3 Einem Vollstreckungsauftrag bzw. Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist grundsätzlich die vollstreckbare Ausfertigung des Titels beizufügen. Dies gilt auch nach Einführung der Pflicht zur elektronischen Übermittlung des Antrags. Bezüglich der Vorlage der bisherigen Vollstreckungsunterlagen ist zu unterscheiden:mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / V. Pfändungsverfahren

Rz. 945 Der Anspruch auf den Pflichtteil ist nicht auf die beweglichen und unbeweglichen Teile des Nachlasses selbst gerichtet. Es handelt sich vielmehr um eine Geldforderung. § 2303 Abs. 1 S. 2 BGB bestimmt, dass der Pflichtteil in dem Wert der Hälfte des gesetzlichen Erbteils besteht. Als Geldforderung ist der Pflichtteilsanspruch nach § 829 BGB zu pfänden und nach § 835 Z...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 4. Rechtshängigkeit des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 930 Der Pflichtteilsanspruch ist gem. § 852 ZPO ebenfalls pfändbar, wenn der Schuldner als Pflichtteilsberechtigter diesen bereits rechtshängig gemacht hat. Die Rechtshängigkeit des Pflichtteilsanspruchs liegt nach §§ 261, 253 ZPO vor, wenn die Klage zugestellt ist. Wird der Pflichtteilsanspruch im Wege der Widerklage geltend gemacht, so tritt die Rechtshängigkeit nach §...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Realisierung des Rückkaufwerts infolge Kündigung

Rz. 790 Die einfachste Verwertungsart stellt es dar, wenn die Kapitallebensversicherung nach § 169 VVG (§ 176 VVG a.F.) gekündigt und der Rückkaufwert so realisiert wird. Über die jeweilige Höhe des Rückkaufswertes erteilt die Drittschuldnerin auf der Grundlage von § 840 ZPO und aufgrund der grundsätzlich mitgepfändeten Nebenrechte[625] Auskunft. Rz. 791 Hierbei handelt es si...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Nutzungspflicht

Rz. 186 Aufgrund der Vielzahl der Gesetzesänderungen waren die Antragsformulare für die Gerichtsvollzieher-Vollstreckung und den Antrag auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nicht mehr aktuell und zum Teil sogar falsch. Die neue Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung wurde am 21.12.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 22.12.2022 in Kraft getre...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / XVI. Muster: Antrag auf Aufhebung eines (Alt-)Beschlusses nach § 850k / § 850l ZPO nach dem 31.12.2011

Rz. 439 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.55: Antrag auf Aufhebung eines (Alt-)Beschlusses nach § 850k / § 850l ZPO nach dem 31.12.2011 An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ Antrag auf Aufhebung eines (Alt-)Beschlusses nach § 850k / § 850l ZPO In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ (Gläubiger) ./. ______...mehr

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AGS 01/2025, Gegenstandswer... / II. Maßgebliches wirtschaftliche Interesse des Arrest-Betroffenen

Das LG hat den Gegenstandswert auf 233.333,33 EUR festgesetzt. Bei einem Vermögensarrest sei das wirtschaftliche Interesse des Betroffenen an der Abwehr der Arrestforderung maßgebend für die Wertfestsetzung, wobei die konkrete wirtschaftliche Situation in den Blick zu nehmen ist (§ 23 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 RVG). Beträge, deren Durchsetzbarkeit nicht ernstlich in Betracht ko...mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 5 Berechnung des Insolvenzgeldes

Ausgangspunkt für die Leistungsberechnung ist das Brutto-Arbeitsentgelt im Insolvenzgeldzeitraum, begrenzt auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze (2025: 8.050 EUR/bundeseinheitlich), abzüglich:mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Muster: Widerruf der Bezugsberechtigung gegenüber dem Drittschuldner durch Bevollmächtigten

Rz. 817 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.129: Widerruf der Bezugsberechtigung gegenüber dem Drittschuldner durch Bevollmächtigten Per Einschreiben mit Rückschein An die Kapitallebensversicherung AG in _________________________ Kapitallebensversicherung Versicherungs-Nr. _________________________ Versicherungsnehmer: _________________________ hier: Widerru...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 15. Landesspezifische Besonderheiten

a) Allgemeines Rz. 1177 [Autor/Stand] Der RbDatA[2] mit der sog. Schwedischen Initative basierend auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gilt im Verhältnis zu allen EU-Mitgliedstaaten und für die Schengen-assoziierten Staaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island.[3] Für die Schweiz stellt der Rahmenbeschluss eine Weiterentwicklung von Bestimmungen des Schengen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung (§§ 111e ff. StPO)

a) Einführung Rz. 470 [Autor/Stand] Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann gem. § 111e Abs. 1 StPO zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden. Liegen dringende Gründe für diese Annahme vor, so soll der Vermögensarrest angeordnet ...mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / 7. Vollstreckung des Zwangsmittels

Rz. 143 Der Beschluss über die Festsetzung des Zwangsgeldes und der ersatzweisen Zwangshaft ist dem Schuldner ebenso wie der Beschluss über die Festsetzung der Zwangshaft nach § 329 Abs. 3 ZPO von Amts wegen zuzustellen. Der Gläubiger kann sich nach § 169 Abs. 1 ZPO sodann eine Zustellbescheinigung erteilen lassen. Rz. 144 Der Beschluss bedarf einer Vollstreckungsklausel, da ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Muster: Erwiderung des Gläubigers auf einen Schutzantrag nach § 765a ZPO

Rz. 881 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.138: Erwiderung des Gläubigers auf einen Schutzantrag nach § 765a ZPO An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________________________ – Sch...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / A. Einleitung

Rz. 1 Die Zwangsverwaltung ist eine weitere Form der Zwangsvollstreckung in Immobilien (§ 866 Abs. 1 ZPO). Sie ist ebenfalls im Zwangsversteigerungsgesetz in den §§ 146 bis 161 ZVG geregelt. Im Gegensatz zur Zwangsversteigerung, welche eine Zerschlagung des schuldnerischen Grundbesitzes durch Verwertung zum Ziel hat, ist Sinn und Zweck der Zwangsverwaltung, dass der Gläubige...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 3. Parteizustellung

Rz. 339 Die Zustellung im Parteibetrieb kommt, wie bereits dargelegt (siehe Rdn 229), in allen Fällen der Zustellung in Betracht. Sie ist bei den nachfolgenden Titeln zwingend erforderlich:mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 2. Kosten des Vollstreckungsgerichts

Rz. 45 Das Vollstreckungsgericht ist in verschiedener Weise an der Zwangsvollstreckung beteiligt. Die entsprechenden Gebührentatbestände für die Tätigkeit des Vollstreckungsgerichts ergeben sich aus dem 2. Teil und aus dem ersten Hauptabschnitts des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz (KV GKG). Auch diese Gebühren wurden mit dem 2. KostRModG erheblich angehoben und...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / c) Frist und Form

Rz. 258 Besondere Vorsicht verlangt die Fristenkontrolle im Beschwerderecht. Die Beschwerde ist als sofortige Beschwerde grundsätzlich fristgebunden. Sie ist innerhalb einer Notfrist, d.h. nach § 224 ZPO ohne Verlängerungsmöglichkeit, von zwei Wochen ab der Zustellung der anzufechtenden Entscheidung einzulegen. Rz. 259 Tipp Weisen Sie ihr Büropersonal generell an, bei einer E...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / 2. Muster: Klage gegen die Vollstreckungsklausel, § 768 ZPO

Rz. 561 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.6: Klage gegen die Vollstreckungsklausel, § 768 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht in _________________________ Klage gemäß § 768 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Schuldner und Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________________________ – Gläub...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 1. Sozialrechtliche Auskunftsansprüche

Rz. 178 Soweit Sozialansprüche pfändbar sind, wie etwa das Wohngeld, die Arbeitslosenhilfe oder Leistungen der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe nach SGB II bzw. XII ("Hartz IV") stellt sich die Frage, wie der Gläubiger hier die notwendigen Informationen erhält. Rz. 179 Vor der eigentlichen Vollstreckung hat der Gläubiger nur in ausgewählten Fällen eine Auskunftsmöglichkeit. Na...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / e) Beschwerdeverfahren

Rz. 273 Für die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO gelten die allgemeinen Vorschriften über die Beschwerde nach §§ 567 ff. ZPO, die mit dem ZPO-Reformgesetz zum 1.1.2002 umfassend neu gestaltet worden sind. Rz. 274 Über die Beschwerde entscheidet grundsätzlich der originäre Einzelrichter, § 568 ZPO. Zuvor hat das Ausgangsgericht die Möglichkeit, der sofortigen Beschwerde abz...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 2. Muster: Aufforderung zur Drittschuldnererklärung – Arbeit

Rz. 274 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.4: Aufforderung zur Drittschuldnererklärung – Arbeit An den _________________________[282] Drittschuldnerauskunft Fortlaufende Herausgabe Lohnabrechnung In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ ./. _________________________ ist bisher eine Drittschuldnererklärung nicht eingegangen. Ich fordere Si...mehr

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§ 5 Vermögensauskunft Dritter / VIII. Übermittlung und Zweckbindung der Information

Rz. 73 Der Schuldner erhält die Information über den Vorgang nach vier Wochen. Die Frist sichert die Effizienz der Vollstreckung: Wenn der Schuldner zeitnah von der Abfrage durch den Gerichtsvollzieher Kenntnis erlangte, könnte er etwa ein bisher verschwiegenes Konto schnell räumen und damit den Vollstreckungserfolg verhindern.[90] Rz. 74 Der Gläubiger ist von dem Gerichtsvol...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / a) Überweisung zur Einziehung

Rz. 191 Die Überweisung zur Einziehung ist der Regelfall der Überweisung, weil sie – im Gegensatz zur Überweisung an Zahlung statt – für den Gläubiger nicht die Tragung des Insolvenzrisikos beim Drittschuldner zur Folge hat. Ist lediglich "Überweisung" der Forderung beantragt, ist der Antrag deshalb dahin auszulegen, dass Überweisung zur Einziehung begehrt wird. Rz. 192 Hinw...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 3. Verkauf der gepfändeten Kapitallebensversicherung

Rz. 801 Eine häufig unbekannte, wirtschaftlich aber besonders günstige Alternative der Verwertung zwischen den beiden vorgenannten Vorgehensweisen stellt der Verkauf der Lebensversicherung an einen Dritten als besondere Verwertungsart nach § 844 ZPO dar. Hier lassen sich 5 % bis 15 % über dem Rückkaufswert liegende Erlöse erzielen. Rz. 802 Der bekannteste Kaufinteressent ist ...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / XI. Kosten der Zwangsvollstreckung, § 788 ZPO

Rz. 392 Die Kosten der Zwangsvollstreckung werden gesondert in § 17 besprochen. Hier soll nur ein kurzer Hinweis gegeben werden. Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen – soweit sie notwendig waren – dem Schuldner zur Last § 788 Abs. 1 S. 1 ZPO. Dies stellt die konsequente Umsetzung der Verzugsvorschriften nach §§ 280, 286 BGB und letztlich des Verursachersystems dar. Ein T...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / 1. Muster: Erinnerung gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel, § 732 ZPO

Rz. 560 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.5: Erinnerung gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel, § 732 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht in _________________________ Erinnerung nach § 732 ZPO Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger und Erinnerungsführer – Verfahrensbev...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.3.3 Folgen der Pfändung und Überweisung

Rz. 161 Die Pfändung erfolgt durch einen sog. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, den das örtlich zuständige Amtsgericht erlässt. Die eG ist sog. "Drittschuldner". Als solcher wird die eG zudem aufgefordert, dem Vollstreckenden Auskunft zu geben, ob der Gegner der Vollstreckung (= das Mitglied) verwertbare Ansprüche gegen den Drittschuldner (= die eG) hat oder zu haben gla...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.3.8 Mehrere Pfändungen durch verschiedene Gläubiger

Rz. 169 Im Fall stark überschuldeter Haushalte kann es geschehen, dass bei der Genossenschaft gleich mehrere Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse verschiedener Gläubiger des Mitglieds eingehen. Gehen mehrere Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse bei der eG ein, so ist die jeweils früher bewirkte Pfändung vorrangig. Die Vorschrift des § 804 Abs. 3 ZPO regelt, dass das durch ...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.3.7 Fehler im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss – "Kautionspfändung"

Rz. 167 Hin und wieder geschieht es in der Praxis, dass im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss "das Geschäftsguthaben" oder "die Kaution" gepfändet wird. Ist der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Gegenstand der Pfändung unpräzise formuliert, kann die Pfändung u. U. "ins Leere" gehen. In diesem Fall wäre sie wirkungslos. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss muss,...mehr

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Die Mitgliedschaft / 6.1.2 Die Aufrechnung im Fall der Drittgläubigerpfändung (§ 66 GenG)

Rz. 390 Im Fall der Gläubigerkündigung gemäß § 66 GenG wird die Forderung des Mitglieds auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens im Wege der Einzelzwangsvollstreckung beschlagnahmt. Im Ergebnis steht die Forderung auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens nun dem Vollstreckungsgläubiger zu. Fraglich ist in solchen Fällen, ob die Aufrechnung durch die eG dennoch ...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.3.9 Abwehrmöglichkeiten der eG

Rz. 170 Die Genossenschaft kann die Zwangsvollstreckung des Dritten gegen das Genossenschaftsmitglied nicht verhindern. Auch nicht durch eine Satzungsregelung (verhindern kann sie nur die Kündigung der Mitgliedschaft, wenn die oben beschriebenen Voraussetzungen der gesetzlichen Neuregelung in § 67c GenG gegeben sind). Dies würde einen unzulässigen Eingriff in die Rechte des ...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.3.1 Gang und Voraussetzungen der Gläubigerkündigung

Rz. 154 Die Beendigung der Mitgliedschaft kann auch durch einen genossenschaftsfremden Dritten erfolgen – als sog. "Gläubigerkündigung". In diesem Fall übt der Gläubiger eines Mitglieds das Kündigungsrecht des Mitglieds aus (§ 66 GenG). Kann das Genossenschaftsmitglied seinem Gläubiger gegenüber die bestehenden Verbindlichkeiten nicht begleichen, so kann der Gläubiger, nachd...mehr

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Die Mitgliedschaft / 6.1.3 Die Aufrechnung im Fall der Abtretung des AGH

Rz. 393 Für die Aufrechnung im Fall der Abtretung gilt der Struktur nach das zur Pfändung Gesagte (siehe Rn. 390). Die Abtretung ist die Übertragung eines Anspruchs auf einen Dritten. Der Gläubiger wechselt somit – der Schuldner muss die Forderung nach erfolgter Abtretung jetzt an einen anderen begleichen, als dies ursprünglich der Fall war. Das verschlechtert seine Rechtsst...mehr

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Die Mitgliedschaft / 6.1.2.1 Drittschuldnererklärung (§ 840 ZPO)

Rz. 392 Zusammen mit dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird der eG eine sog. "Drittschuldnererklärung" zugesandt (zur Zwangsvollstreckung, siehe Rn. 161). Dies ist im Vollstreckungsrecht der Zivilprozessordnung so vorgesehen, um dem Vollstreckungsgläubiger Informationen darüber zu liefern, ob das Betreiben der Zwangsvollstreckung für ihn überhaupt Sinn macht (§ 840 ZP...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.9.6 Verhältnis zu anderen Beendigungswegen

Rz. 220 Die Übertragung des Geschäftsguthabens ist auch nach Ausspruch einer Kündigung der Mitgliedschaft, während des Laufs der Kündigungsfrist nach § 65 Abs. 2 Satz 2 GenG oder in den Fällen der §§ 65 Abs. 3, 67, 67a GenG, möglich. Auch im Fall der Ausschließung aus der eG ist die Übertragung wenigstens noch bis zum Ende des Geschäftsjahrs, zu dem die Ausschließung wirkt, ...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.9.9 Zusammenfassung der Voraussetzungen nach § 76 GenG

Rz. 227 Die in der Praxis relevantesten Voraussetzungen für die wirksame Übertragung des Geschäftsguthabens sind somit das Vorliegen einer schriftlichen Vereinbarung über die Übertragung zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber (strenges Schriftformerfordernis nach § 126 BGB), die Anpassung an die satzungsmäßig gegebenen genossenschaftlichen Strukturen von bestehender oder zu ...mehr

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Die Mitgliedschaft / 6.1 Der Kampf um das Auseinandersetzungsguthaben (AGH)

Rz. 381 Das Geschäftsguthaben wird mit dem Ende der Mitgliedschaft zum Auseinandersetzungsguthaben. Das Geschäftsguthaben ist in der Phase der bestehenden Mitgliedschaft gemäß § 22 Abs. 4 GenG gebunden. Mit dem Ausscheiden aus der eG zum Ablauf des 31.12. wandelt sich das Geschäftsguthaben in ein Auseinandersetzungsguthaben um, auf dessen Auszahlung das ehemalige Mitglied de...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.9.8 Abgrenzung zu Abtretung und Verpfändung des Auseinandersetzungsguthabens

Rz. 223 Von der Übertragung des Geschäftsguthabens gemäß § 76 GenG muss die Abtretung des Auseinandersetzungsguthabens unterschieden werden. Es ist jedoch umstritten, ob die Abtretung des Auseinandersetzungsguthabens überhaupt möglich ist.[1] Hält man sie zu Recht für möglich, da kein Verstoß gegen § 22 Abs. 4 Satz 1 GenG mehr vorliegt, dann kann das Mitglied diesen Anspruch...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5 Zeitpunkt des Anspruchsübergangs

Rz. 38 Der gesetzliche Forderungsübergang i. S. d. § 6 Abs. 1 EFZG findet nicht bereits mit Eintritt des schädigenden Ereignisses statt[1], sondern erfolgt erst, wenn der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall an den Arbeitnehmer tatsächlich geleistet und die Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit, die Sozialversicherungsträger und die Einrichtungen der zusät...mehr

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Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 34 Becker, Vergleichbarkeit der türkischen Altersrente mit der deutschen gesetzlichen Altersrente, NZS 2018, 873. Bieback, Die Beitragspflicht von Leistungen der Direktversicherung nur mit Kapitalzahlungen in der GKV, NZS 2019, 246. Diehm, Änderungen im Beitragsrecht durch das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, NZS 2020, 256. Dünn, Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, RVakt...mehr

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Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 2.2 Allgemeiner Beitragssatz bei Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (Satz 1)

Rz. 11 Maßgebend für die Berechnung und Bemessung der Beiträge aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ist kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung der allgemeine Beitragssatz des § 241. Beiträge sind aus Renten auch dann zu entrichten oder weiter zu entrichten, wenn wegen Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld besteht. Die ausdrücklich vorgeschriebene Anwen...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.4.3 (Nicht) Bereite Mittel

Rz. 20 Die Rechtsprechung des BSG zum Institut des bereiten Mittels gilt auch nach der Neuregelung der Vorschriften über die Berücksichtigung von Einkommen nach §§ 11 ff. (LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 20.8.2014, L 4 AS 273/14 B ER). Das LSG weist auf eine andere Rechtsauffassung des LSG Niedersachsen-Bremen im Urteil v. 3.2.2014 (L 15 AS 437/13 B ER) hin. Rz. 21 Bereite M...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.6 Weitere Einnahmen

Rz. 124 Auch Zahlungen auf den Zugewinnausgleichsanspruch sind zu berücksichtigende Einnahmen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 13.5.2015, L 4 AS 168/15 NZB; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 22.5.2019, L 13 AS 202/18), auch Zuflüsse aus einem Zugewinnausgleich in Raten. In Fällen einer Einmalzahlung ist der Zufluss nach Abs. 3 zu berücksichtigen. Erst durch faktische Zahl...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.2 Persönliche Durchgriffshaftung des GmbH-Geschäftsführers

Leistet der Geschäftsführer nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung noch Zahlungen an Dritte, hat er der GmbH nach § 64 Satz 1 GmbHG a. F. diese Beträge zu ersetzen. Sinn dieser Vorschrift ist es zu verhindern, dass der Geschäftsführer bestimmte Gläubiger zulasten der anderen bevorzugt befriedigt. Eine Zahlung i. S. v. § 64 GmbHG a. F. liegt auch vor, we...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Corona-Sonderzahlung / 5 Pfändung

Bei Vorliegen eines vollstreckbaren Titels (wie Urteil oder Vollstreckungsbescheid) hat ein Gläubiger grundsätzlich die Möglichkeit, die Entgeltforderung des (säumigen) Arbeitnehmers gegen dessen Arbeitgeber zu pfänden und an sich überweisen zu lassen. Das letzte Wort hat dabei die Gerichtsbarkeit. Das Arbeitseinkommen (wie der Arbeitslohn), welches in Geld zahlbar ist, darf ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Abschlagszahlung / 2 Pfändungsschutz

Der Unterschied zwischen Abschlagszahlungen und Arbeitgeberdarlehen ist für die Lohn- und Gehaltspfändung bedeutsam. Nicht abgerechnete Lohnabschlagszahlungen werden bei nachfolgendem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss grundsätzlich auf den pfändungsfreien Betrag angerechnet.[1] Denn mit der Abschlagszahlung ist der Lohnanspruch des Arbeitnehmers noch nicht vollständig erf...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Forderungsübergang / 2 Ersatzansprüche der Leistungsträger

Der Entgeltanspruch des Arbeitnehmers kann auf einen Dritten übergehen durch Pfändung, Abtretung, den gesetzlichen Forderungsübergang nach § 115 Abs. 1 SGB X für den Fall, dass der Arbeitgeber seine Verpflichtung zur Entgeltzahlung nicht erbringt und ein Sozialleistungsträger dadurch leistungspflichtig wird. Dies hat keinen Einfluss auf die Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Forderungsübergang / Zusammenfassung

Begriff Ein Forderungsübergang bezeichnet die Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen Gläubiger. Dies kann kraft Gesetzes oder rechtsgeschäftlich durch Abtretung erfolgen. Bei einem Forderungsübergang zahlt der Arbeitgeber Arbeitslohn nicht an den Arbeitnehmer, sondern aufgrund einer Abtretung oder Pfändung unmittelbar an einen Dritten aus. Dies hat ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufrechnung / 2.1 Pfändungsschutz

Soweit eine Pfändung des Lohnanspruchs ausgeschlossen ist, ist auch die Aufrechnung mit einer Gegenforderung unzulässig. Es finden die Pfändungsschutzvorschriften für Arbeitseinkommen nach §§ 850 ff. ZPO Anwendung.[1] Deshalb muss der Arbeitgeber, der selbst eine Gegenforderung gegen den Arbeitnehmer hat, den unpfändbaren Teil des Lohns auszahlen. Den Restbetrag seiner Geldf...mehr