Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rückzahlung von Arbeitslohn / 3 Aufrechnung

Zu beachten ist, dass überzahlte Arbeitsvergütung nicht mit einer Bruttoforderung aufgerechnet werden kann. Gemäß § 394 Satz 1 BGB kann gegen Arbeitseinkommen nur aufgerechnet werden, soweit dieses der Pfändung unterliegt. Bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens sind die Beträge, die unmittelbar aufgrund sozialversicherungsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vorschuss / 4 Vorschuss und Gehaltspfändung

Lohnvorschüsse sind auf den unpfändbaren Teil des später fällig werdenden Lohns anzurechnen. Der pfändbare Teil der Vergütung bestimmt sich nach dem Betrag der ursprünglichen Schuld, sodass für seine Berechnung die vor der Pfändung geleisteten Vorschusszahlungen einzubeziehen sind, weil der Lohnanspruch erst erfüllt ist, wenn gezahlt und abgerechnet ist.[1] Wird ein Vorschuss...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 8.4 Pfändbarkeit der Inflationsausgleichsprämie

BGH, Beschluss v. 25.4.2024, IX ZB 55/23 Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Inflationsausgleichsprämie (IAP) als Teil des Arbeitseinkommens gemäß § 850c ZPO pfändbar ist. Die Prämie ist zwar eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, jedoch ohne spezifische Zweckbindung, die eine Unpfändbarkeit gemäß § 851 ZPO rechtfertigen würde. Anders als bei der Energi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 9.1 Altersvorsorge

Grundsätzlich sind Selbstständige nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen ergibt sich jedoch eine Rentenversicherungspflicht aufgrund einer spezifischen Berufsgruppenzugehörigkeit. Hierzu gehören nach § 2 SGB VI z. B. Gewerbetreibende, die in die Handwerksrolle eingetragen sind und in ihrer Person die für die Eint...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 6 Zwangsvollstreckung bei Vorliegen eines Vollstreckungstitels

Liegt ein Vollstreckungstitel vor, kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden.[1] Die Zwangsvollstreckung erfolgt über den Gerichtsvollzieher, der durch entsprechende Anträge, die beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden müssen, tätig wird. Da vielfältige Möglichkeiten zur Zwangsvollstreckung bestehen, empfiehlt es sich, zur Durchführung der Zwangsvollstreckung ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 14.5.4 Abtretung, Verpfändung, Pfändung

Rz. 92 Der Anspruch auf die Erstattung überzahlter ESt kann abgetreten, verpfändet oder gepfändet werden (§ 46 Abs. 1 AO). Bevor die Abtretung oder Verpfändung aber dem FA wirksam angezeigt werden kann, muss der Anspruch bereits entstanden sein. Der Erstattungsanspruch entsteht (wie die bei der Veranlagung festzusetzende ESt) mit Ablauf des Vz.[1] Die Anzeige muss grundsätzlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.3.4 Bedeutung des Entstehungszeitpunkts der Einkommensteuer

Rz. 18 Der Zeitpunkt der Entstehung der ESt ist u. a. von Bedeutung für eine Reihe abgabenrechtlicher Vorschriften, z. B. für den Übergang von Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis auf den Rechtsnachfolger bei Gesamtrechtsnachfolge (§ 45 AO), für die Abtretung, Verpfändung und Pfändung von Ansprüchen auf Erstattung von Steuern, Haftungsbeträgen oder Steuerver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 14.5.5 Auszahlung bei Zusammenveranlagung von Ehegatten (§ 36 Abs. 4 S. 3 EStG)

Rz. 93 Bei Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern, die nach den §§ 26, 26b EStG zusammen zur ESt veranlagt worden sind, wirkt die Auszahlung eines sich bei der Abrechnung zugunsten der Ehegatten ergebenden Überschusses an einen der Ehegatten auch für und gegen den anderen Ehegatten. Die Finanzverwaltung hat die Erstattungsberechtigung bei zusammen veranlagten Ehegatten g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / 89. Pfändung

a) Allgemeines Rz. 1211 Die Lohnansprüche des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber können von einem Gläubiger gepfändet werden. In der vollstreckungsrechtlichen Begrifflichkeit ist der Arbeitnehmer der Schuldner und der Arbeitgeber der Drittschuldner. Die Pfändung und Überweisung des Lohnanspruchs hat folgende Rechtsfolgen: Der Arbeitgeber – als Drittschuldner – darf, soweit d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / VI. Pfändung nach § 859 ZPO

Rz. 293 Die Anteile der Miterben an der Erbengemeinschaft unterliegen gem. § 859 ZPO der Pfändung. Da der Anteil nur bis zur Auseinandersetzung besteht, ist diese Pfändungsart dementsprechend auf den Zeitraum bis zur Teilung beschränkt. Das Pfandrecht erstreckt sich nach der Teilung kraft dinglicher Surrogation auf die bei der Auseinandersetzung erworbenen Forderungen.[559] ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Testamentsvollstreckung / J. Pfändung eines Erbteils durch Eigengläubiger eines Miterben

I. Regelvollstreckung Rz. 99 Der Erbteil als solcher gehört zum Eigenvermögen des betreffenden Miterben, und der Miterbe ist trotz Testamentsvollstreckung nicht daran gehindert, über seinen Erbteil zu verfügen. Eigengläubiger des Miterben können ihn deshalb pfänden, §§ 859 Abs. 2, 857 ZPO, obwohl Testamentsvollstreckung angeordnet ist.[178] Der Pfändungsbeschluss ist dem Test...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2024, Keine Unterschrift bei der elektronischen Übermittlung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses notwendig

Leitsatz 1. Die Übermittlung eines Vollstreckungsantrags mit einfacher Signatur über einen sicheren Übermittlungsweg genügt den Formanforderungen. Eine eigenhändige Unterschrift ist ebenso wenig notwendig wie eine qualifizierte elektronische Signatur. 2. Die in den Formularen nach der Zwangsvollstreckungsformularverordnung vorgesehene Möglichkeit einer Unterschrift begründet k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2024, Zuständigkeit für den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beim unbekannt verzogenen Schuldner

Leitsatz 1. Nach § 828 Abs. 2 ZPO kann auf den Vermögensgerichtsstand nach § 23 ZPO nur dann zurückgegriffen werden, wenn sich der Schuldner im Ausland aufhält und nicht über einen allgemeinen Gerichtsstand im Inland verfügt. 2. Als inländischer Gerichtsstand kommt dabei auch § 16 Alt. 2 ZPO in Betracht. Zwar setzt § 16 ZPO grundsätzlich die vollständige Wohnsitzlosigkeit eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / 2. Anteil eines Miterben/Anspruch auf Auseinandersetzung

Rz. 52 Der Anspruch eines Miterben auf Auseinandersetzung ist für sich gesehen nicht pfändbar, würde aber ohnedies keinen Vermögenswert besitzen. Pfändbar ist jedoch gem. § 859 S. 1 ZPO der Anteil des Miterben an der Erbengemeinschaft. Der Anteil am einzelnen Nachlassgegenstand ist hingegen nicht pfändbar, § 859 S. 2 ZPO. Testamentsvollstreckung oder Nachlassverwaltung hinde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / w) Wirtschaftliche Verhältnisse/Vermögen/Pfändungen

Rz. 112 Die Frage nach den Vermögensverhältnissen ist mangels eines berechtigten Interesses des Arbeitgebers regelmäßig unzulässig. Je nach dem Ausmaß der mit dem Arbeitsplatz verbundenen Verantwortung und dem erforderlichen Vertrauen, z.B. bei leitenden Angestellten, mag im Einzelfall etwas anderes gelten.[265] Die Frage nach Lohnpfändungen im bisherigen Arbeitsverhältnis i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1211 Die Lohnansprüche des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber können von einem Gläubiger gepfändet werden. In der vollstreckungsrechtlichen Begrifflichkeit ist der Arbeitnehmer der Schuldner und der Arbeitgeber der Drittschuldner. Die Pfändung und Überweisung des Lohnanspruchs hat folgende Rechtsfolgen: Der Arbeitgeber – als Drittschuldner – darf, soweit die Pfändung re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2024, Drei Arbeitshilfen: Herausgabe der Bescheinigung nach § 903 ZPO durch den Drittschuldner

Möchte der Schuldner auf einem P-Konto erhöhte Pfändungsfreibeträge für seine gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen nach § 903 ZPO beanspruchen, so muss er die Voraussetzungen dafür durch eine Bescheinigung nach § 903 ZPO dem Drittschuldner gegenüber nachweisen. Möchte der Gläubiger die Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen und ggfs. auch einen Antrag nach ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2024, ZVFV in der P... / II. Die Lösung

Die Erhöhungsbeträge und deren Nachweis Bei der Pfändung von Arbeitslohn werden die gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen nach § 850c Abs. 2 ZPO nach Maßgabe der Lohnsteuermerkmale vom Arbeitgeber mit den weiteren Freibeträgen nach § 850c Abs. 2 ZPO "automatisch" berücksichtigt. Es obliegt dann dem Gläubiger, deren Nichtberücksichtigung nach § 850c Abs. 6 ZPO zu beantrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / 1. Überblick

Rz. 47 Ist der Mandant Gläubiger einer gegen eine Erbengemeinschaft gerichteten Forderung, muss das Ziel der anwaltlichen Tätigkeit sein, einerseits Zugriff auf den gesamten Nachlass zu erhalten, andererseits aber auch auf das Eigenvermögen der Miterben (zu Einzelheiten siehe auch § 6 Rdn 242 ff.). Rz. 48 Für eine Zwangsvollstreckung in den ungeteilten Nachlass sind gem. § 74...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Testamentsvollstreckung / I. Regelvollstreckung

Rz. 99 Der Erbteil als solcher gehört zum Eigenvermögen des betreffenden Miterben, und der Miterbe ist trotz Testamentsvollstreckung nicht daran gehindert, über seinen Erbteil zu verfügen. Eigengläubiger des Miterben können ihn deshalb pfänden, §§ 859 Abs. 2, 857 ZPO, obwohl Testamentsvollstreckung angeordnet ist.[178] Der Pfändungsbeschluss ist dem Testamentsvollstrecker zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 1 Zweck; Gründerzahl

Literatur – Auswahl: Berkefeld Ungelöste Probleme auf der Rechtsfolgenseite bei der "wirtschaftlichen Neugründung" von Vorrats- und Mantelgesellschaften, GmbHR 2018, 337; Born Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung, WM 2017, Heft 42 Sonderbeilage 3; ders. WM 2023, Heft 10 Sonderbeilage 2; Luy Gesellschaftsrecht – Aktuelle En...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Formulierungsbeispiel

Rz. 1221 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.76: Lohnpfändung Zur Deckung der Kosten für die Bearbeitung von Lohn- und Gehaltspfändungen macht die Gesellschaft pauschale Beträge geltend. Die Bearbeitungskosten betragen je Bearbeitungsvorgang 3 EUR pro Pfändung, sowie 3 EUR für jedes zusätzliche Schreiben, und 2 EUR für jede Überweisung. Die Gesellscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Testamentsvollstreckung / II. Erbteilsvollstreckung

Rz. 102 Das gilt auch für die Erbteilsvollstreckung. Hier sind Drittschuldner, denen der Beschluss zuzustellen ist, sowohl der Erbteilstestamentsvollstrecker als auch die unbelasteten Miterben, weil diese mit dem Einzelvollstrecker den Nachlass gemeinsam verwalten.[183] Gehört ein Grundstück zum Nachlass, so kann die Pfändung ohne Zustimmung des Testamentsvollstreckers im Gr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Belastung eines Erbbaur... / III. Antragsrecht

Rz. 26 Die Regelung in § 7 Abs. 3 ErbbauRG gesteht lediglich dem Erbbauberechtigten das Recht zu, einen Antrag auf gerichtliche Zustimmungsersetzung zu stellen,[72] nicht dagegen dem Käufer oder dem künftigen Berechtigten des Rechts, das eingetragen werden soll.[73] Dies gilt es zu berücksichtigen, sofern sich das Notariat mit einer Zustimmungsverweigerung konfrontiert sieht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2024, Keine Untersc... / 2 II. Die Entscheidung

Das sieht das LG ganz anders Die sofortige Beschwerde ist begründet, da ein Antrag vorliegt. 1. Die Zwangsvollstreckung dient Gläubigerinteressen; sie erfolgt daher nur auf Antrag. Dieser ist die verfahrensleitende Prozesshandlung. Damit bestimmt der Gläubiger Beginn, Art und Ausmaß des Vollstreckungszugriffs. Er hat die Herrschaft über seinen vollstreckbaren Anspruch (kann ih...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2024, Zuständigkeit... / 3 Der Praxistipp

Unbekannter Aufenthalt darf Zwangsvollstreckung nicht stoppen Der unbekannte Aufenthalt des Schuldners ist kein Grund, auf Bemühungen zur Durchsetzung der Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung zu verzichten. Dies gilt insbesondere dann, wenn nicht ausgeschlossen ist, dass dem Schuldner inländische Leistungen im Wege des bargeldlosen Zahlungsverkehrs zufließen. Nach § 802l...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Erstattungsanspruch für Kosten der Lohnpfändung aus Arbeitsvertrag?

Rz. 1215 Ob eine Verpflichtung des Arbeitnehmers zur pauschalierten Erstattung der Kosten von Lohnpfändungen in einem Formulararbeitsvertrag wirksam vereinbart werden kann, ist weiter umstritten.[2811] Jedenfalls besteht ein berechtigtes und legitimes Interesse des Arbeitgebers, einen Ausgleich für die zusätzlichen Aufwendungen im Rahmen der Bearbeitung von Pfändungen zu erh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Personenversicherung / 3. Anspruchsberechtigung

Rz. 188 Die Ansprüche aus einer Lebensversicherung stehen keineswegs immer dem Versicherungsnehmer zu. Rz. 189 Hinweis Checkliste Anspruchsberechtigungmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Formulierungsbeispiel: Kostentragung bei Verfügungen über Vergütungsansprüche

Rz. 230 (1) Im Falle von Verpfändungen oder Abtretungen ist der Arbeitgeber berechtigt, für jede einzelne Verpfändung oder Abtretung dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin pauschal 10 EUR in Rechnung zu stellen und von der nächsten Lohn-/Gehaltszahlung in Abzug zu bringen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens behält sich der Arbeitgeber ausdrücklich vor. D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2024, Zuständigkeit... / 1 Der Fall

Kontopfändung zur Unterhaltsvollstreckung Die Gläubigerin begehrt auf der Grundlage eines Versäumnisbeschlusses des AG Diez vom 4.10.2023 den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gegen den Schuldner. Mit ihrem an das AG Berlin-Mitte gerichteten Antrag vom 13.11.2023 hat die Gläubigerin die Pfändung und Überweisung von Forderungen des Schuldners gegen ein Kredit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / 2. Die Erbengemeinschaft/Miterbe als Gegner

Rz. 26 Da die Miterben gem. § 2058 BGB als Gesamtschuldner haften, kann jeder einzelne Miterbe auf die Gesamtforderung verklagt werden und nicht lediglich auf den Anteil, der seiner Erbquote entspricht. Der Gläubiger kann es sich aussuchen, ob er Gesamtschuldklage (also auf Haftung eines oder einiger Miterben für die gesamte Schuld, § 2058 BGB, siehe hierzu § 6 Rdn 240 ff.) ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Haftung

Rz. 7 Die Haftung für Gesellschaftsschulden ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt und bezieht sich nicht auf das Vermögen der Gesellschafter ("Trennungsprinzip"). Das ergibt sich schon nach dem Wortlaut des § 13 Abs. 2. Folglich können Gesellschafter von Gläubigern der GmbH grundsätzlich nicht direkt in Anspruch genommen werden (zur "Kein-Personen-GmbH" als lediglich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Erstattung von Lohnpfändungskosten

aa) Gesetzliche Erstattungsgrundlage Rz. 1212 Der Arbeitgeber hat keinen gesetzlichen Anspruch gegen den Arbeitnehmer auf Erstattung der Kosten für die Bearbeitung von Lohn- und Gehaltspfändungen. Ein solcher Anspruch folgt weder aus den Vorschriften der ZPO (etwa §§ 788 Abs. 1 ZPO, 840 Abs. 1 ZPO), noch aus den Bestimmungen des BGB (etwa Geschäftsbesorgung ohne Auftrag, §§ 6...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Kollektivrechtliche Erstattungsgrundlage

Rz. 1213 Ein Erstattungsanspruch des Arbeitgebers für die Kosten der Pfändungsbearbeitung kann nicht (mehr) durch Betriebsvereinbarung begründet werden. das BAG hat nämlich die Regelung eines Kostenerstattungsanspruchs in einer Betriebsvereinbarung für unwirksam erklärt.[2808] Die Kostenerstattung bei Lohnpfändungen ist nicht vom Regelungsumfang der zwingenden Mitbestimmungst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Verfahrensvorschriften

Rz. 1172 Insolvenzgeld wird auf Antrag des Berechtigten bei der Agentur für Arbeit gewährt (§§ 323 Abs. 1, 324 Abs. 1 SGB III). Zuständig ist nach § 327 Abs. 3 SGB III die Agentur, in deren Bezirk die für den Arbeitgeber zuständige Lohnabrechnungsstelle liegt. Wenn der Arbeitgeber im Inland keine Lohnabrechnungsstelle hat, ist die Agentur für Arbeit zuständig, in deren Bezir...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Erscheinungsformen einzelvertraglicher Abtretungsverbote

Rz. 222 § 399 BGB gestattet den Ausschluss der Abtretung von Lohn- und Gehaltsteilen sowohl durch eine ausdrückliche vertragliche Regelung im Arbeitsvertrag als auch durch eine Zusatzvereinbarung im Nachhinein.[574] Im Falle eines wirksamen Abtretungsverbots ist nach § 1274 Abs. 2 BGB zugleich die Verpfändung des Rechts ausgeschlossen.[575] Ein stillschweigender Abtretungsau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Gesetzliche Erstattungsgrundlage

Rz. 1212 Der Arbeitgeber hat keinen gesetzlichen Anspruch gegen den Arbeitnehmer auf Erstattung der Kosten für die Bearbeitung von Lohn- und Gehaltspfändungen. Ein solcher Anspruch folgt weder aus den Vorschriften der ZPO (etwa §§ 788 Abs. 1 ZPO, 840 Abs. 1 ZPO), noch aus den Bestimmungen des BGB (etwa Geschäftsbesorgung ohne Auftrag, §§ 670, 683 BGB).[2805] Ebenso wenig sol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Gesellschaftsrecht / bb) Haftung aus erbrechtlicher Sicht

Rz. 48 Bestehen Verbindlichkeiten des Erblassers stellt sich weiter die Frage, inwieweit der Gesellschafter-Erbe hierfür nach erbrechtlichen Grundsätzen einzustehen hat. Grundsätzlich stellt die Teilung des Nachlasses gem. §§ 2059, 2060 BGB den wesentlichen Einschnitt in den Haftungsumfang des Erben dar. Rz. 49 Vor der Teilung des Nachlasses kann er seine Haftung gem. § 2059 A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / I. Mandant ist Schuldner aufgrund Miterbenstellung

Rz. 46 Wenn der Mandant aufgrund des Erbfalls und seiner Stellung als Miterbe Schuldner einer Forderung ist, so muss das Ziel der anwaltlichen Tätigkeit einerseits der Schutz des Nachlasses andererseits aber auf jeden Fall der Schutz des Eigenvermögens des Miterben sein (zu Einzelheiten siehe auch § 6 Rdn 59 ff.). Der Miterbe kann die Zwangsvollstreckung in das nicht zum Nac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde weder durch die Reform 2008, noch durch die Reform 1980 berührt (vgl. hierzu Hachenburg/Coerdeler § 21 Rz. 2 m.w.N. zur Reformdiskussion 1980; auch Fabricius GmbHR 1970, 193; Lutter Probleme der GmbH-Reform, 1970, S. 69; Gessler GmbHR 1966, 107). Die Bestimmungen der §§ 21 ff. sind zwingend – vgl. § 25; sie dienen der Sicherung der Einzahlungen (BG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2024, Die Folgen fü... / II. Die Lösung

Der Nachteil des Gläubigers Nach § 850c Abs. 2 ZPO erhöht sich der Pfändungsfreibetrag nach § 850c Abs. 1 ZPO für die erste unterhaltsberechtigte Person um den in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung ausgewiesenen Betrag. Das waren für die Zeit vom 1.7.2022 bis zum 30.6.2023 zunächst 500,62 EUR, für die Zeit vom 1.7.2023 bis zum 30.6.2024 dann 527,76 EUR und seit dem 1.7.20...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2024, Keine Untersc... / 1 Der Fall

Einfache Signatur genügt dem Rechtspfleger nicht Unter dem 17.8.2023 übermittelte die X-Inkasso GmbH einen nicht qualifiziert signierten Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Im Feld "Unterschrift Antragsteller/-in" ist "… , qualifizierte Person gem. §§ 10, 12 Abs. 4 RDG" hinterlegt. Mit Verfügung vom 23.8.2023 schrieb das AG der X-Inkasso GmbH, dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / III. Musterarbeitsvertrag Leitende Angestellte

Rz. 219 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.16: Arbeitsvertrag für leitende Angestelltemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / II. Musterarbeitsvertrag

Rz. 216 Vertiefende und ergänzende Formulierungsbeispiele, weitere Formulierungsalternativen sowie Erläuterungen finden sich bei den einzelnen Arbeitsvertragsklauseln in § 1a B. IV (siehe Rdn 214 ff.). Rz. 217 Sofern mit dem Abschluss des Arbeitsvertrags zugleich die Anforderungen des NachwG erfüllt werden sollen, sind entsprechende Ergänzungen vorzunehmen (z.B. Informationen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 5 § 19 Abs. 1 verlangt die Einzahlung nach dem Verhältnis der Geldanlagen. Insofern ist einerseits die Einforderung durch Gesellschafterbeschluss und andererseits die Anforderung durch den Geschäftsführer erforderlich, soweit die Satzung nicht Abweichendes vorsieht. Die Bestimmung ist nur auf Bareinlagen anzuwenden. Sacheinlagen müssen bereits vor Anmeldung der Gründung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / III. Verwertung von beweglichen Sachen und Forderungen

Rz. 117 Die Verwertung von beweglichen Gegenständen und Forderungen regelt § 166 InsO. Gemäß § 166 Abs. 1 InsO liegt das Verwertungsrecht an einer beweglichen Sache nur dann beim Insolvenzverwalter, wenn sich die fragliche Sache im Besitz des Insolvenzverwalters befindet, was regelmäßig nur dann der Fall sein wird, wenn sie auch schon zuvor im Besitz des Schuldners stand. Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Das GmbHG ist zuletzt durch das Gesetz v. 22.2.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 51) geändert – vgl. i.Ü. Einl. Rz. 1 ff.; ferner Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 15.7.2022 (BGBl. I 2022, S. 1146); Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechte und Pflichten de... / II. Begriff der Verwaltung

Rz. 53 Der Begriff der "Verwaltung" (des Nachlasses) ist im BGB nicht definiert. Über die Reichweite des Begriffes in § 2038 BGB herrscht keine Einigkeit. Insbesondere ist es schwierig zu beurteilen, welche Verfügungen die Rechtsprechung abweichend von § 2040 (gemeinschaftliche Verfügung) im Rahmen der Mehrheits- oder sogar Einzelverwaltung für möglich hält. Einigkeit besteh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Insolvenzmasse / IV. Unpfändbare Gegenstände

Rz. 72 Gemäß § 36 InsO fallen Gegenstände, die nicht der Pfändung unterliegen, grundsätzlich auch nicht in die Insolvenzmasse. Soweit die danach entsprechend beachtlichen Pfändungsschutzvorschriften der ZPO laufende Arbeits-, Renten- oder Lohnersatzeinkommen des Schuldners betreffen (wie §§ 850 ff. ZPO), spielen diese in der Nachlassinsolvenz keine Rolle, da laufende Arbeits...mehr