Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XIV. Modul L – Arrestatorium, Inhibitorium und Überweisung

Rz. 221 Modul L setzt zunächst § 829 Abs. 1 S. 1 und 2 ZPO um. Soll eine Geldforderung gepfändet werden, so hat das Gericht den Drittschuldner zu verbieten, an den Schuldner zu zahlen (Arrestatorium). Zugleich hat das Gericht an den Schuldner das Gebot zu erlassen, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten (Inhibitorium). Im Weiteren...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / I. Voraussetzung

Rz. 37 Das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft nach einem Pfändungsversuch (Kombi-Antrag) regelt § 802f ZPO. Der Gläubiger kann einen Sachpfändungsauftrag mit sich unmittelbar anschließender Vermögensauskunft erteilen. Der Gerichtsvollzieher kann dem Schuldner die Vermögensauskunft sofort, also vor Ort, abnehmen, wennmehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / 1. Zuständigkeit

Rz. 264 Die Verwertung gepfändeter Sachen geschieht in der Regel durch Versteigerung (§ 814 ZPO; vgl. auch §§ 91 ff. GVGA). Sie darf nur erfolgen, wenn die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung gegeben sind, eine wirksame Verstrickung (noch) vorliegt und keine Vollstreckungshindernisse bestehen. Rz. 265 Zuständig ist stets der Gerichtsvollzieher. ...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XI. Modul I – Forderungen und sonstige Rechte gegenüber Bausparkassen

Rz. 215 Unterhält der Schuldner mit einer Bausparkasse einen Bausparvertrag, so hat er einerseits einen Anspruch auf Auszahlung seiner Sparbeiträge samt den vertraglich vereinbarten Zinsen als auch andererseits auf das vereinbarte Bauspardarlehen. Tipp Dies ist nicht selten auf Lohnabrechnungen zu erkennen, weil ein monatlicher Sparbetrag unmittelbar vom Arbeitgeber abgeführt...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Modul C – Vollstreckungstitel

Rz. 24 Auf die bereits vor die Klammer gezogenen abgehandelten Module A zum Gläubiger und B zum Schuldner folgen in Modul C die Angaben zum Vollstreckungstitel. Dabei ist im aktuellen Formular die Angabe mindestens eines Vollstreckungstitels zwingend (§§ 750, 704, 794, 795 ZPO), sodass sich die Angaben für den ersten Vollstreckungstitel auch außerhalb eines Rahmens befinden....mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / III. Gewahrsam bei juristischen Personen

Rz. 131 Bei der Zwangsvollstreckung gegen juristische Personen oder Personengesellschaften (z.B. Verein, GmbH, AG, KG, OHG oder eGbR) wird der Gewahrsam durch die juristischen Organe ausgeübt, also durch den Vorstand, den Geschäftsführer oder den – persönlich haftenden – Gesellschafter. Ausgenommen von der Pfändung sind solche Gegenstände, die sich erkennbar im Eigengewahrsa...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / III. Sicherungsvollstreckung

Rz. 28 Ist das titulierte Urteil gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, darf der Gläubiger nur im Wege der Sicherungsvollstreckung die Zwangsvollstreckung betreiben (§ 720a Abs. 1 ZPO). Dem Gläubiger ist gestattet, die Vollstreckung durch Pfändung oder Sicherung zu bewirken (Zwangssicherungshypothek am Grundstück), die Verwertung ist jedoch ausgeschlossen. Rz. 29...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / c) Vollzug

Rz. 402 Die richterliche Eilentscheidung wird beim Arrest mit der Pfändung oder in der Eintragung einer Hypothek oder auch mit der Durchführung einer Haft vollzogen. Bei der einstweiligen Verfügung kommt es auf die angeordnete Maßnahme an. Rz. 403 Bemerkt der Antragsgegner, dass der Antragsteller die Zustellung versäumt hat, kann er nach Fristablauf des § 929 Abs. 2, 3 ZPO Wi...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / c) Strafrechtliche Vermögensabschöpfung

Rz. 173 Nach § 74 StGB kann das Gericht anordnen, dass das durch eine Straftat Erlangte eingezogen wird. Wird die Einziehung eines Gegenstands angeordnet, so geht das Eigentum an der Sache oder das Recht mit der Rechtskraft der Entscheidung auf den Staat über, wenn der Gegenstand dem von der Anordnung Betroffenen zu dieser Zeit gehört oder zusteht, § 75 Abs. 1 Nr. 1 StGB. Al...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 5. Rückgabe von Pfandstücken

§ 120 (1) Pfandstücke, deren Veräußerung nicht erforderlich gewesen ist oder die entweder auf Anweisung des Gläubigers oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung freigegeben sind, stellt der Gerichtsvollzieher ohne Verzug dem Empfangsberechtigten zur Verfügung und gibt sie gegen Empfangsbescheinigung heraus, wenn sie aus dem Gewahrsam des Schuldners oder eines Dritten ent...mehr

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§ 2 Inkrafttreten und Überg... / V. Weiternutzung der bisherigen Formulare nach der ZVFV 2012

Rz. 12 Im Rahmen des bisherigen Anwendungsbereichs der ZVFV 2012 konnten die bisher danach verbindlichen Formulare nach § 6 ZVFV in der Fassung der 1. ÄndVO ZVFV gleichfalls noch bis zum 31.8.2024 weiter genutzt werden, d.h. das Formular zur Beantragung eines Durchsuchungsbeschlusses, der Antrag auf Erlass eines isolierten Pfändungsbeschlusses, insb. bei der Vollstreckung na...mehr

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§ 1 Einleitung und Genesis ... / B. Zielsetzung des Verordnungsgebers

Rz. 3 Das Formular für den Auftrag an Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung von Geldforderungen nach der GVFV 2015 und die Formulare für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und auf Erlass eines Pfändungs- oder Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach der ZVFV 2012 mussten aufgrund einer Vielzahl von gesetzlichen Änderungen seit 2012 bzw. ...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 262 Zwingende Anlage zum Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses oder eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach Anlage 4 ZVFV sowie des hierauf bezogenen Beschlussentwurfs nach Anlage 5 ZVFV ist entweder die Anlage 7 ZVFVmehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 277 Zwingende Anlage zum Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses oder eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach Anlage 4 ZVFV sowie des hierauf bezogenen Beschlussentwurfs nach Anlage 5 ZVFV ist entweder die Anlage 7 ZVFVmehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / II. Zuständiges Vollstreckungsgericht

Rz. 190 Zur Einleitung des Beschlusses ist das nach § 828 ZPO örtlich und sachlich zuständige Vollstreckungsbericht zu bezeichnen. Für die Fertigung des Entwurfs bedarf es schlicht der Übernahme aus dem Antrag nach Anlage 4. Auf die Ausführungen zum Antrag auf Erlass eines Pfändungs- oder Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses kann verwiesen werden. Vom Gericht wiederum ist d...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / A. Einleitung

Rz. 1 Alle Formulare nach der ZVFV 2012 und der GVFV 2015 wurden durch die ZVFV 2022[1] zunächst formell überarbeitet, insbesondere vereinheitlicht, angepasst und ergänzt und in acht Anlagen zur ZVFV, drei Antragsformulare, zwei Beschlussentwürfe und drei Forderungsaufstellungen aufgeteilt. Diese Formulare sind seit dem 1.9.2024 und bis zum 30.9.2025 verbindlich. Im Vordergr...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / X. Signatur und Unterschrift zur Entäußerung

Rz. 184 Nach Maßgabe des jeweiligen Übermittlungswegs für den Antrag auf Erlass des Pfändungs- oder des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sieht Anlage 4 zur ZVFV die Angabe des Antragstellers als einfache Signatur und die Unterschrift des Antragstellers vor. Es bleibt ohne Bedeutung, dass in Anlage 1 zur ZVFV (Gerichtsvollzieherauftrag) von "Auftraggeber" und in Anlage 4...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 188 Der Entwurf eines Beschlusses für einen Pfändungsbeschluss oder einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nach Anlage 5 zur ZVFV umfasst insgesamt neun Seiten in den Modulen A bis T. Anders als beim Gerichtsvollzieherauftrag nach der Anlage 1 zur ZVFV ist der Antragsteil mit der Anlage 4 zur ZVFV in ein eigenes Formular ausgegliedert. Der Beschlussentwurf ist notwend...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / VIII. Beschluss und Rechtsmittel

Rz. 95 Nach Erlass des Durchsuchungsbeschlusses werden die Vollstreckungsunterlagen regelmäßig an den Gläubiger zurückgesandt, der daraufhin wieder den Gerichtsvollzieher mit der weiteren Vollstreckung beauftragen muss. Der Gläubiger kann aber mit dem Antrag auf Erlass der Durchsuchungsanordnung das Vollstreckungsgericht bitten, die gesamten Vollstreckungsunterlagen dem Geri...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / III. Erfolgloser Pfändungsversuch

Rz. 41 Für den Nachweis i.S.v. § 807 Abs. 1 Nr. 2 ZPO kann sich der Gläubiger jedes Beweismittels bedienen. Der Nachweis muss sich grundsätzlich auf die Wohnung des Schuldners beziehen. Hat der Schuldner mehrere Wohnungen, genügt der Pfändungsversuch in der Wohnung, die dem Schuldner als Hauptwohnsitz dient.[47] Es genügt die Bestätigung des Gerichtsvollziehers, dass der Sch...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / V. Verhalten bei der Zwangsvollstreckung

§ 58 Allgemeines (1) Bei der Zwangsvollstreckung wahrt der Gerichtsvollzieher neben dem Interesse des Gläubigers auch das des Schuldners, soweit dies ohne Gefährdung des Erfolgs der Zwangsvollstreckung geschehen kann. Er vermeidet jede unnötige Schädigung oder Ehrenkränkung des Schuldners und die Erregung überflüssigen Aufsehens. Er ist darauf bedacht, dass nur die unbedingt ...mehr

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§ 2 Die finanziellen Aspekt... / C. Zahlungskräftiger (nicht rechtsschutzversicherter) Mandant

Rz. 10 Mandate von Unternehmen erscheinen grundsätzlich lukrativ und schon deshalb interessant. Allerdings sollte gesehen werden, dass ein selbstständig tätiger Rechtsanwalt, welcher nur einen oder wenige, aber große Auftraggeber vertritt, von diesem bzw. diesen wirtschaftlich abhängig sein kann. Nach § 43a Abs. 1 BRAO darf ein Rechtsanwalt keine Bindungen eingehen, die sein...mehr

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§ 1 Mobiliarvollstreckung d... / A. Einleitung

Rz. 1 Sofern der Gläubiger nicht aus dem abgeschlossenen Prozessverfahren zur Erlangung des Vollstreckungstitels oder aus sonstigen Informationen Kenntnis von pfändbaren und verwertbaren Vermögenswerten des Schuldners hat, ist der Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher nahezu immer der Einstieg in die zwangsweise Beitreibung der titulierten Forderung. Leider führt d...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / I. Begriffsbestimmung

Rz. 119 Der Gerichtsvollzieher darf nur bewegliche Sachen pfänden, die sich im Gewahrsam des Schuldners (§ 808 ZPO), des Gläubigers oder eines zur Herausgabe bereiten Dritten befinden (§ 809 ZPO). Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es dabei zunächst nicht an. Allerdings setzt die Herausgabebereitschaft i.S.d. § 809 ZPO voraus, dass der Dritte über den Pfändungsakt hinaus mi...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / II. Adressat des Vollstreckungsauftrags

Rz. 20 Adressat ist grundsätzlich der zuständige Gerichtsvollzieher, der allerdings in der Praxis häufig nur über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts bestimmt werden kann. Maßgeblich ist der Gerichtsvollzieher, in dessen Bezirk die erste beauftragte Vollstreckung/Amtshandlung durch den Gerichtsvollzieher stattfinden soll. Anders als nach der GVFV 2015 wird...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVII. Modul O – Wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse des Schuldners

Rz. 227 Gänzlich neu gegenüber der ZVFV 2012 ist die Zusammenfassung der Angaben über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Schuldners in Modul O. Die Angaben sind selbsterklärend und werfen nur bei der Informationsbeschaffung Probleme auf. Nach § 850c Abs. 2 ZPO erhält der Schuldner die dort genannten Freibeträge für die erste sowie die zweite bis fünfte ges...mehr

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§ 1 Mobiliarvollstreckung d... / II. Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden

Rz. 62 Mit dem Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG) vom 21.11.2016 (BGBl I, S. 2591) wurde § 754a ZPO neu eingefügt. Im Fall eines elektronisch eingereichten Auftrags zur Zwangsvollstreckung...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / 2. Rückschlagsperre

Rz. 163 Aufgrund der durch § 88 InsO bestehenden sog. Rückschlagsperre werden Sicherungen, die ein Insolvenzgläubiger im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag durch Zwangsvollstreckung an dem zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögen des Schuldners erlangt, mit der Eröffnung des Verfahrens unwirksam (z.B. Pfändungsmaßnahmen, ...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVI. Modul M – Aufenthaltsermittlung des Schuldners

Rz. 73 Modul M fußt auf der Regelung des § 755 ZPO, die eine Grundlage für die Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher bildet. Während § 755 Abs. 1 ZPO die für die Praxis wenig relevante Abfrage beim Einwohnermeldeamt regelt – warum sollte der Gläubiger neben dem Aufwand des Formularzwangs dem Gerichtsvollzieher eine Gebühr nebst Auslagen f...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gerichtsvollzieher

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Gerichtsvollzieher (GVZ) sind > Arbeitnehmer. Aufgrund der Besoldungsgesetze der Länder werden ihre Entschädigungen durch VOen festgesetzt. Seit 2008 gilt zB in BY die BKEntschV vom 29.11.2007 (GVBl BY 2007 S 827), zuletzt geändert durch VO vom 05.02.2020 (GVBl BY 2020, 84), und in BW seit 2011 die GVVergVO vom 03.12.2010 (GBl 2010 S 1043), z...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / II. Der Auftrag und seine Behandlung

§ 31 Auftrag zur Zwangsvollstreckung (§§ 753 bis 758 ZPO) (1) Der Auftrag zur Zwangsvollstreckung wird dem Gerichtsvollzieher unmittelbar vom Gläubiger oder seinem Vertreter oder Bevollmächtigten erteilt. Der Auftraggeber darf die Vermittlung der Geschäftsstelle in Anspruch nehmen. Der durch Vermittlung der Geschäftsstelle beauftragte Gerichtsvollzieher wird unmittelbar für d...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / I. Grundgesetzlich geschützte Rechte

Rz. 69 Der Gerichtsvollzieher ist grundsätzlich ermächtigt, zum Zweck der Vollstreckung die Wohnung und die Behältnisse des Schuldners oder die Geschäftsräume einer juristischen Person oder Personenvereinigung zu durchsuchen und hierzu auch verschlossene Türen oder Behältnisse öffnen zu lassen (§ 758 Abs. 1, 2 ZPO). Widerstand des Schuldners darf der Gerichtsvollzieher auch ...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / III. Eintragungsanordnung

Rz. 184 Anknüpfungspunkt für eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis waren früher die formalen Tatbestände wie die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder die Anordnung der Erzwingungshaft (vgl. § 915 Abs. 1 ZPO a.F.). Heute entscheidet der zuständige Gerichtsvollzieher (oder das Insolvenzgericht bzw. das Finanzamt) und ordnet die Eintragung an,[290] § 882c Abs. 1 ...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / II. Verfahren

Rz. 107 Es ist Sache des Gläubigers, diese Erlaubnis für die Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen zu erwirken, § 33 Abs. 2 S. 4 GVGA. Einen Formularzwang für diesen Antrag, sofern er losgelöst von einer Durchsuchungsanordnung nach § 758a Abs. 1 ZPO gestellt wird, gibt es nicht. § 2 Abs. 1 Nr. 2 ZVFV verweist für den Formularzwang nur auf § 758a Abs. 1 ZPO. Ist der Antrag ei...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / IV. Gewahrsam beim Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 136 Bei einem verheirateten oder in einer Lebenspartnerschaft lebenden Schuldner findet bei der Gewahrsamsprüfung die gesetzliche Vermutung des § 739 Abs. 1 ZPO bzw. § 739 Abs. 2 ZPO, § 8 LPartG Anwendung. Wenn der Ehemann der Schuldnerin ein Einzelhandelsgeschäft nicht erkennbar allein und im Alleinbesitz betreibt, sondern mit Beteiligung bzw. Mitbesitz der Schuldnerin,...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / III. Drittauskünfte

Rz. 165 Im Einzelnen kann der Gerichtsvollzieher nach § 802l Abs. 1 S. 1 ZPO:mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / I. Zuständigkeit

§ 30 Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers (1) Der Gerichtsvollzieher führt die Zwangsvollstreckung durch, soweit sie nicht den Gerichten zugewiesen ist. Zum Aufgabenbereich des Gerichtsvollziehers gehören:mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / Sechster Abschnitt: Buchführung

§ 44 Arten der Geschäftsbücher (1) Der Gerichtsvollzieher führt, soweit nachstehend keine Ausnahmen zugelassen sind und landesrechtlich nichts anderes bestimmt ist: (2) Jeder Gerichtsvollzieher führt seine eigenen Bücher. Für Dienstgeschä...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XI. Modul H – Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 54 Modul H vereinigt in sich die Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO wie nach § 802d ZPO einschließlich der weiteren verfahrensrechtlichen Vorgaben nach § 802f ZPO. Der Gläubiger muss in der ersten Zeile differenzieren, ob er außerhalb der Sperrfrist des § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO eine originäre Vermögensauskunft nach § 802c ZPO ohne weitere Voraussetzungen beantrag...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / VI. Forderungsaufstellung in drei Varianten

Rz. 16 Neben den Formularen für die Antragstellung und den hierauf bezogenen Formularen für die auf den Antrag folgenden Beschlüssen führt der Verordnungsgeber in § 1 Abs. 4 ZVFV insgesamt drei Forderungsaufstellungen ein. Anlage 6 der ZVFV bildet die einheitliche Forderungsaufstellung für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers ungeachtet der Art der zu vollstreckenden Ford...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / III. Angaben zu den Gerichtskosten

Rz. 152 Über Anträge auf gerichtliche Handlungen der Zwangsvollstreckung gem. § 829 Abs. 1, §§ 835, 839, 846–848, 857, 858, 886–888 oder § 890 ZPO soll nach § 12 Abs. 6 GKG erst nach Zahlung der Gebühr für das Verfahren und der Auslagen für die Zustellung entschieden werden. Dies gilt allerdings nach § 12 Abs. 6 S. 2 GKG nicht bei elektronischen Anträgen auf gerichtliche Han...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 150 Der Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eine Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses umfasst als Anlage 4 zur ZVFV insgesamt zwei Seiten. Die Formulare verwenden hier den Begriff des Antrags, während in den Formularen zur Vollstreckung mit dem Gerichtsvollzieher der Begriff des Auftrags verwendet wird. Inhaltliche Unterschiede sind mit den verschiedenen B...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VII. Titel, Zustellung, Forderungsaufstellung und deren Übermittlung

Rz. 164 Wie im Rahmen aller Vollstreckungsanträge geht der Verordnungsgeber nicht davon aus, dass stets alle notwendigen Angaben in den Formularen gemacht werden können. Er will nur möglichst viele Angaben dort sehen. Auch der Antrag auf Erlass eine Pfändungsbeschlusses oder Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sieht deshalb vor, dem Vollstreckungsantrag weitere Anlagen be...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / II. Einführung

Rz. 31 Die Vorgaben für die Nutzung der Formulare liegt in der grundsätzlichen Nutzungspflicht der unveränderten Formulare nach § 2 ZVFV i.V.m. § 3 Abs. 1 ZVFV. Die Regelung lässt grundsätzlich keine Ausnahmen zu, soweit Abweichungen nicht ausdrücklich in der Verordnung für zulässig erklärt werden. Es handelt sich mithin um ein Verbot der Nutzung geänderter Formulare mit Erl...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / V. Nutzungspflicht in der Forderungspfändung

Rz. 25 Die Nutzungsverpflichtung in der Forderungspfändung bezieht sich zunächst auf den Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses oder eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nach Anlage 4 ZVFV. Zwingend ist der Antrag sodann mit dem Entwurf des Pfändungsbeschlusses oder Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach Anlage 5 ZVFV zu verbinden. Da die Rechtsgrundlage in §...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / A. Allgemeine Vorschriften

§ 9 Zuständigkeit im Allgemeinen (1) Der Gerichtsvollzieher ist zuständig, im Auftrag eines Beteiligten Zustellungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in Strafsachen und in nichtgerichtlichen Angelegenheiten durchzuführen, soweit eine Zustellung auf Betreiben der Parteien zugelassen oder vorgeschrieben ist. Ferner hat er im Auftrag des Verhandlungsleiters Schiedssprüche n...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 128 § 758a ZPO regelt einerseits in Abs. 1 die richterliche Durchsuchungsanordnung und andererseits in Abs. 4 die Vollstreckung zur Unzeit, d.h. zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen. § 758a Abs. 6 ZPO ermächtigt das Bundesministerium der Justiz, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats Formulare für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungs...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVIII. Modul P – Einkünfte gesetzlich unterhaltsberechtigter Personen

Rz. 228 Im Gegensatz zu Modul O, in dem die tatsächlichen Unterhaltsleistungen der Schuldnerin abgefragt werden, wird in Modul P erfasst, über welche eigenen Einkünfte die gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen verfügen. Dies ist zentral für den Antrag auf Nichtberücksichtigung einer unterhaltsberechtigten Person nach § 850c Abs. 6 ZPO und ist im Übrigen bei den privileg...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / II. Adressat des Vollstreckungsantrags

Rz. 151 Wie schon das Formular- nach der ZVFV 2012 wird lediglich das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht vorgegeben, d.h. die Angaben zur sachlichen Zuständigkeit. Die Konkretisierung in der örtlichen Zuständigkeit ist dagegen vom Antragsteller vorzunehmen. Der Antrag ist nach § 828 Abs. 2 ZPO an das Vollstreckungsgericht zu richten, bei dem der Schuldner im Inland seinen ...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / II. Einführung

Rz. 20 Die eingeführten Formulare greifen in ihren Nutzungsmöglichkeiten über die tatsächlichen Nutzungsverpflichtungen hinaus. Insoweit baut § 2 ZVFV auf den mit § 1 ZVFV i.V.m. den Anlagen 1 bis 8 eingeführten Formularen auf und ordnet an, in welchen Fällen die Verwendung der Formulare – ab dem 1.9.2024 – verbindlich ist. Dies ist selbstverständlich primär durch die gesetz...mehr