Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

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§ 6 Haftung / 1. Zugriff auf den Nachlass (bis zur Teilung)

Rz. 265 Will man allerdings auf den ungeteilten Nachlass selbst zugreifen, ist dies nach § 747 ZPO nur mit Hilfe eines Titels zulässig, der sich gegen alle Erben der Erbengemeinschaft richtet. Der Anwendungsbereich des § 747 ZPO reicht bis zur Teilung des Nachlasses. Zwangsvollstreckungen, die noch zu Lebzeiten des Erblassers begonnen wurden, sind in § 779 ZPO geregelt. Zwan...mehr

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§ 6 Haftung / IV. Nachlasserbenschulden/Nachlasseigenschulden

Rz. 19 Nachlasserbenschulden (teilweise auch als Nachlasseigenschulden bezeichnet) sind Verbindlichkeiten, die ein Erbe bei der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses eingeht und dabei die Haftung nicht auf den Nachlass beschränkt.[36] Entscheidend ist, ob ein eigenes Verhalten des Erben Haftungsgrundlage ist.[37] Bei diesen Verbindlichkeiten haften sowohl der Nachlass al...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / c) Vornahme eines Rechtsgeschäfts gegenüber dem Gesellschafter

Rz. 47 Als Rechtsgeschäft ist nicht nur der Abschluss, sondern auch dessen Auflösung, Kündigung oder Anfechtung zu verstehen (Lutter/Hommelhoff § 47 Rz. 48). Zu abw. Regelung in der Satzung vgl. § 46 Rz. 3 ff. Rz. 48 Erfasst werden Rechtsgeschäfte jeder Art, neben Verträgen auch einseitige Rechtsgeschäfte (Kündigung, Anfechtung, Rücktritt) und rechtsgeschäftliche Handlungen (...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / 1. Beherrschungsvertrag

a) Weisungsbefugnis des herrschenden Unternehmens Rz. 107 Durch den Beherrschungsvertrag wird die Weisungsbefugnis der Gesellschafterversammlung der abhängigen GmbH beseitigt bzw. eingeschränkt; die Weisungskompetenz geht insoweit auf das herrschende Unternehmen über (BGHZ 105, 324; vgl. auch Zöllner ZGR 1992, 182; Altmeppen Anh. § 13 Rz. 49 f.). Wegen der Beherrschungsmöglic...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / III. Rechtsfolgen

Rz. 172 Der einzelne Miterbe kann nur die Leistung des Schuldners an alle Erben fordern (actio pro socio). Er kann daher insbesondere nicht etwa lediglich die Forderung in Höhe seiner eigenen Erbquote geltend machen (und Zahlung an sich verlangen). Dies wäre eine eigenmächtige und somit unzulässige Teilauseinandersetzung. Etwas anderes gilt, wenn die übrigen Miterben zustimm...mehr

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§ 12 Beendigung eines Erbba... / III. Dingliche Surrogation

Rz. 6 Das Erbbaurecht ist tot – möglicherweise lebt das Erbbaurechtssurrogat, könnte man die Rechtsfolge beschreiben, die das Gesetz regelmäßig für das durch Zeitablauf erloschene Erbbaurecht als Kompensation vorsieht. Nach § 27 Abs. 1 S. 1 ErbbauRG hat der Grundstückseigentümer dem Erbbauberechtigten für den Verlust des Bauwerkseigentums eine Entschädigung zu leisten. Etwas...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Voraussetzungen der Kaduzierung im Einzelnen

Rz. 3 Zuständig für die Aufforderung etc. sind die Geschäftsführer in vertretungsberechtigter Zahl oder der alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer (Noack § 21 Rz. 6; vgl. z.B. OLG Köln ZIP 1993, 1389). Die Kaduzierung ist in das pflichtgemäße Ermessen des Geschäftsführers gestellt, der der Gesellschaft und den übrigen Gesellschaftern insofern verantwortlich ist (vgl. §...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Voraussetzungen der Einziehung

Rz. 5 Die Einziehung hat folgende Voraussetzungen: Zulassung im Gesellschaftsvertrag – für Regelung freiwilliger Einziehung (Abs. 1) durch spätere Satzungsänderung genügt Dreiviertelmehrheit nach § 53 Abs. 2 (Noack § 34 Rz. 5 f. m.w.N.); Zustimmung aller (betroffenen) Gesellschafter nach § 53 Abs. 3 jedoch bei nachträglicher Regelung der Zwangseinziehung (Abs. 2) erforderlich...mehr

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§ 5 Insolvenzverfahren / III. Rückschlagsperre und Vollstreckungsverbot

Rz. 60 Das Insolvenzverfahren ist ein Gesamtvollstreckungsverfahren. Nach der Verfahrenseröffnung gilt daher der Grundsatz der Einzelzwangsvollstreckung nicht mehr.[30] Gemäß § 89 InsO sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Einzelgläubigern während der gesamten Dauer des Verfahrens grundsätzlich unzulässig (Vollstreckungsverbot). Dies betrifft nach dem Wortlaut der Norm best...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / 2. Praxistipps für Rechtanwälte

Rz. 46 Zur außergerichtlichen Beratung eines Versicherungsnehmers bei Abschluss oder zur Geeignetheit bestehenden Versicherungsschutzes ist auf die gebotene Vorsicht hinzuweisen (vgl. § 4 Rdn 43). Rz. 47 Versicherer bearbeiten die Angelegenheiten außergerichtlich meist selbst. Anders ist es bei Versicherungsnehmern, denen frühzeitige anwaltliche Hilfe häufig helfen kann. Es gi...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Wirksamkeitsgrenzen

Rz. 224 Weil Verbote der Abtretung von Lohnforderungen die Kreditfähigkeit eines Arbeitnehmers ganz erheblich einschränken können, stellt sich die Frage der Unwirksamkeit nach § 138 BGB. Ganz überwiegend wird indes angenommen, dass allein diese Einschränkung noch keine Sittenwidrigkeit begründet, zumal in der Praxis der Kreditvergabe die Lohnabtretung keine derartig entschei...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / II. Erblasser als Treuhandbegründer

Rz. 3 Die Treugeberposition ist mehrfach gespalten, zunächst qualitativ in die Rollen des Treuhandbegründers und des Treuhandbegünstigten.[4] Begründer des Treuhandverhältnisses ist der Erblasser, dessen Anordnungen der Testamentsvollstrecker bei der Ausübung seines Amtes, d.h. der Verwaltung des Nachlasses (§ 2216 Abs. 1 S. 1 BGB), der Ausführung der letztwilligen Verfügung...mehr

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§ 6 Personenversicherung / a) Vorzeitige Beendigung der Lebensversicherung durch Kündigung

Rz. 179 Außer durch Eintritt des Versicherungsfalls oder Ablauf des Vertrages kann ein Lebensversicherungsvertrag vorzeitig durch Kündigung enden. § 168 Abs. 1 VVG erlaubt, sofern laufende Prämien zu zahlen sind, die jederzeitige Kündigung der Lebensversicherung zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Kein Kündigungsrecht besteht gemäß § 168 Abs. 3 VVG bei steuerlich ...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / VIII. Freigabe

Rz. 190 Der Insolvenzverwalter kann einzelne Gegenstände aus der Insolvenzmasse freigeben, wenn diese nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand für die Masse verwertet werden können oder wenn diese die Masse fortlaufend mit Masseverbindlichkeiten belasten, z.B. eine vom Erblasser angemietete Wohnung, wertloser Hausrat, Fahrzeuge von geringem Wert, ein (landwirtschaf...mehr

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§ 6 Haftung / Literaturtipps

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§ 6 Haftung / I. Vor Annahme der Erbschaft

Rz. 259 Vor der Annahme der Erbschaft ist eine Zwangsvollstreckung wegen Nachlassverbindlichkeiten nur in den Nachlass selbst möglich. Gemäß § 778 Abs. 1 ZPO kann nicht in das Eigenvermögen der Erben, die die Erbschaft noch nicht angenommen haben, vollstreckt werden. Dies ist für jeden Erben getrennt zu beurteilen.[477] Soll dennoch die Zwangsvollstreckung betrieben werden, b...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / b) Gegenstand und Form der Verfügung

Rz. 17 Der Anteil am Nachlass wird durch die Erbquote bestimmt, mit der ein Miterbe am Nachlass beteiligt ist. Über diesen Anteil kann der Miterbe verfügen, so lange auch nur noch ein einziger Nachlassgegenstand vorhanden und die Erbengemeinschaft noch nicht auseinandergesetzt ist.[25] Als Minus zur Verfügung über den gesamten Anteil kann der Erbe auch über einen Bruchteil s...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VI. Stammkapital und Anmeldungsvoraussetzungen

Rz. 15 Voraussetzung der Eintragung ist die Erfüllung der Einlagepflichten vor der Anmeldung. Bei der "Bargründung" sieht die 1980 novellierte Fassung des § 7 Abs. 2 vor, dass mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals von 25.000 EUR – somit 12.500 EUR – vor Anmeldung und Eintragung geleistet wird. Es spielt hierbei keine Rolle, wie hoch das Stammkapital ist. Es kann höhe...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / 1. Allgemein

Rz. 194 § 2041 S. 1 BGB bestimmt die unmittelbare Ersetzung der ausgegebenen Mittel durch den erworbenen Gegenstand. Es bedarf hierzu weder eines besonderen Übertragungsaktes noch ist ein möglicherweise entgegenstehender Wille der Miterben beachtlich: Der erworbene Gegenstand wird ohne Durchgangserwerb beim handelnden Miterben zum Bestandteil des gesamthänderischen Vermögens...mehr

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FoVo 12/2024, Die Folgen fü... / I. Das Problem

Zwangsvollstreckung in den Arbeitslohn mit mäßigem Erfolg Wir haben eine Forderung gegen Eheleute als Gesamtschuldner rechtskräftig tituliert. Die Zwangsvollstreckung gegen den Ehemann verlief 2018/2019 fruchtlos. Er war selbstständig und verfügt aktuell über kein Einkommen. Er wird finanziell von seiner Ehefrau unterstützt. Die Zwangsvollstreckung gegen die Ehefrau verlief 2...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / I. Allgemeines

Rz. 4 Das in den §§ 129–147 InsO normierte Anfechtungsrecht dient dazu, Vermögensverschiebungen aus dem Zeitraum vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die die Insolvenzgläubiger benachteiligen, wirtschaftlich zu revidieren. Das Anfechtungsrecht dient der Verwirklichung des Grundsatzes der Gläubigergleichbehandlung (par conditio creditorum). Rz. 5 Demgegenüber schützt das...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / 6. Zustimmungsvorbehalt für die Belastung des Erbbaurechts, § 5 Abs. 2 S. 1 ErbbauRG

Rz. 111 Eine weitere Möglichkeit, die Einflusssphäre des Grundstückseigentümers auszudehnen und für den Schutz vor einer "übermäßigen Belastung des Erbbaurechts"[881] und damit für eine Risikoreduzierung[882] im Heimfall zu sorgen, bietet die Belastungsbeschränkung nach § 5 Abs. 2 S. 1 ErbbauRG, ein Zustimmungsvorbehalt für spezielle Erbbaurechtsbelastungen. Die Beschränkung...mehr

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FoVo 12/2024, Zuständigkeit... / 2 II. Die Entscheidung

Zuständigkeitsbestimmungsverfahren Das KG ist gemäß § 36 Abs. 2 ZPO zur Bestimmung des örtlich zuständigen Vollstreckungsgerichts berufen, weil das AG Mitte als das zuerst mit der Sache befasste Gericht zu seinem Bezirk gehört und aufgrund der Beteiligung eines weiteren AG aus einem anderen OLG-Bezirk an dem Zuständigkeitsstreit das zunächst höhere gemeinschaftliche Gericht d...mehr

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AGS 12/2024, Zur Vertretung... / V. Sonstiges – hier: Pfändbarkeit von Erstattungsleistungen der Krankenkasse

Der BGH mahnte die nochmalige Ermittlung der Berechnungsgrundlage an. Die bisherigen Überlegungen des Beschwerdegerichts zur Berechnungsgrundlage seien rechtsfehlerhaft. Das Beschwerdegericht hat gemeint, die Berechnungsgrundlage betrage 1.715,60 EUR. Die Zuflüsse aus zwei Pfändungen des Insolvenzverwalters über 9.769,25 EUR und 3.819,03 EUR erhöhten die Berechnungsgrundlage...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / I. Masseunzulänglichkeit

Rz. 166 Masseunzulänglichkeit liegt vor, wenn die Insolvenzmasse zwar ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, nicht jedoch die sonstigen Masseverbindlichkeiten. Zeigt sich im Laufe des Insolvenzverfahrens, dass die vorhandene Insolvenzmasse voraussichtlich nicht ausreichen wird, um neben den absolut vorrangigen Verfahrenskosten (§ 54 InsO) auch alle sonstigen Masseverb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 1.1 Jahressonderzahlung nach TVöD

Die Jahressonderzahlung ist eine Leistung, die der Arbeitgeber als zusätzliches Entgelt für die im Bezugsjahr erbrachte Arbeitsleistung und Betriebstreue auszahlen muss. Nachdem im TVöD Bindungsfristen nicht mehr vorgesehen sind (Einzelheiten hierzu unten Ziffer 2.1 – Bestehen eines Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember), entfällt der bei der "Zuwendung" in dem bis 30.9.2005 g...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Geldleistungen

Begriff Sozialleistungen werden u. a. als Geldleistungen erbracht. Sie sind in einmalige oder laufende Geldleistungen zu unterscheiden. Zu den einmaligen Geldleistungen gehören z. B. Kostenerstattungen anstelle von Sach- oder Dienstleistungen, Zuschüsse zum Zahnersatz, Zuschüsse zu ambulanten Vorsorgeleistungen. Laufende Geldleistungen werden wiederkehrend und zeitlich befristet...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 1.1 Jahressonderzahlung nach TV-L

Die Jahressonderzahlung ist eine Leistung, die der Arbeitgeber als zusätzliches Entgelt für die im Bezugsjahr erbrachte Arbeitsleistung und Betriebstreue auszahlen muss. Nachdem im TV-L Bindungsfristen nicht mehr vorgesehen sind (Einzelheiten hierzu Ziffer 2.1 – Bestehen eines Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember), entfällt der bei der "Zuwendung" in dem bis 31.10.2006 gültig...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.1 Antragstellung

Rz. 3 Beitragserstattungen sind gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d SGB I Rechtsanspruchsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Bewilligung nach dem Wortlaut des § 210 Abs. 1 und Abs. 1a Satz 1 einen Antrag voraussetzt, dessen Wirkungsvoraussetzungen sich aus §§ 9 bis 12 SGB X i. V. m. § 16 SGB I ergeben. Danach ist der Erstattungsantrag an keine besondere Form ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Erholungszweck und ... / 1.1 Begriff und Zweck des Erholungsurlaubs

Begriff des Erholungsurlaubs "Erholungsurlaub" im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes wird als die zeitweilige Freistellung des Arbeitnehmers von der vertraglichen Arbeitsverpflichtung unter Fortzahlung der Vergütung zu Zwecken der Erholung definiert.[1] Dies ist die durchgängig im Bundesurlaubsgesetz geltende Definition, auch wenn dort stellenweise nur vom "Urlaub" die Rede ist....mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Auszahlung von Erstattungs- und Vergütungsansprüchen an Dritte

Kommentar Das BayLfSt stellt dar, unter welchen Voraussetzungen die Finanzämter bestehende Erstattungs- und Vergütungsansprüche außerhalb des Abtretungs- oder Verpfändungsverfahrens an Dritte auszahlen dürfen, wenn eine entsprechende Zahlungsanweisung vorliegt. Wohin bloß mit dem Geld? Finanzämter können Erstattungs- oder Vergütungsansprüche auch dann an Dritte auszahlen, wen...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Umfang der Pfändung

Rz. 584 In Bezug auf den Umfang der Pfändung kommt es zunächst auf die Angaben im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an. Hier stellt sich die Frage nach den Anforderungen an die Bezeichnung der zu pfändenden Forderung. Diese ist aus Gründen der Rechts- und Verkehrssicherheit so bestimmt zu bezeichnen, dass bei verständiger Auslegung unzweifelhaft feststeht, welche Forderun...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Abtretung, Pfändung und Insolvenz

Rz. 300 Zu differenzieren ist für die Frage, ob eine Abtretung oder Pfändung möglich ist, nach den einzelnen Ansprüchen, die aus dem Versicherungsverhältnis resultieren können bzw. auch danach, ob sich der Vertrag in der Anwartschaftsphase oder in der Auszahlungsphase befindet. Grundsätzlich ist es lediglich möglich solche Ansprüche abzutreten, die auch der Pfändung unterlie...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / d) Versorgungsausgleich bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung

Rz. 650 Ansprüche aus Rentenversicherungen, die ein Ehegatte an einen Dritten abgetreten hat, fallen grundsätzlich nicht in den Versorgungsausgleich.[1150] Etwas Anderes gilt dann, wenn es sich um eine Sicherungsabtretung handelt. Zur Sicherheit abgetretene Ansprüche unterfallen dem Versorgungsausgleich.[1151] Dies gilt auch dann, wenn der Anspruch aus der Rentenversicherung...mehr

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FoVo 11/2024, Mit der Ausfertigung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses die Herausgabevollstreckung betreiben

Der Schuldner ist nach § 836 Abs. 3 ZPO verpflichtet, dem Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen und ihm die über die Forderung vorhandenen Urkunden herauszugeben. Hinweis Der klassische Fall ist die Pfändung der Ansprüche gegen ein Kreditinstitut mit der Notwendigkeit, ein Sparbuch vorlegen zu müssen, um das gepfändete Guthaben herausverla...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 2. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Rz. 579 Im Rahmen der Einzelvollstreckung erfolgt die Zwangsvollstreckung durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (§§ 829 ff. ZPO). Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Durchführung der Zwangsvollstreckung durch Pfändung wird auf die einschlägige Literatur verwiesen. In der Lebensversicherung sind vor allem folgende Punkte praxisrelevant. Rz. 580 Beachte Nach der Vorsc...mehr

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FoVo 11/2024, Richtige Anträge stellen: beglaubigte Abschrift oder Ausfertigung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) nach Anlage 4 der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) sieht bei den zusätzlichen Anträgen die Möglichkeit vor, dass statt einer beglaubigten Abschrift des zu erlassenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses eine vollstreckbare Ausfertigung beantragt wird. Unterschied zwischen beglaubigter A...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / d) Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Rz. 633 An einer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gepfändeten Forderung besteht grundsätzlich ein Absonderungsrecht des Gläubigers. Die Regelung in § 166 Abs. 2 InsO, nach der der Insolvenzverwalter eine Forderung, die der Schuldner zur Sicherheit abgetreten hat, einziehen oder in anderer Weise verwerten darf, findet auf gepfändete Forderungen keine Anwendung.[1111] Nac...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / d) Zustellung an Vertriebsgesellschaft oder Vermittler

Rz. 610 Mit der Zustellung des Beschlusses an den Drittschuldner sind die Pfändung und Überweisung als bewirkt anzusehen (§§ 829 Abs. 3, 835 Abs. 3 ZPO). Die Zustellung erfolgt gem. § 829 Abs. 2 ZPO nur auf Betreiben des Gläubigers. Ist der Versicherer selbst zugleich Gläubiger und Drittschuldner, wird die Pfändung ebenfalls erst mit Zustellung wirksam.[1063] Es gelten die §...mehr

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§ 11 Kaufpreisverwahrung / I. Treuhandaufträge

Rz. 26 Treuhandvereinbarungen und Verwahrungsanweisungen durch die Vertragsparteien sind in der Regel in der Notarurkunde enthalten, weil sie als Bestandteil des Kaufvertrags gem. § 311b Abs. 1 BGB mit beurkundet sind. Der Notar wird auf exakte Formulierungen achten und damit Problemen vorbeugen.[37] Änderungen und Ergänzungen der beurkundeten Erklärungen müssen nur beurkund...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / H. Checkliste: Lebensversicherung

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§ 14 Lebensversicherung / ee) Pfändbarkeit von Direktversicherungen

Rz. 604 Nach § 851 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 2 Abs. 2 S. 4–6 BetrAVG sind Rechte und Ansprüche aus Direktversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung soweit unpfändbar, als der ausgeschiedene Arbeitnehmer diese nicht abtreten darf. Die Verfügungsbeschränkung erfasst neben dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital auch die Überschussanteile und den Bonus einer Direktv...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / bb) Pfändbarkeit von Lebensversicherungen mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Rz. 600 Werden alle Rechte und Ansprüche aus einer Lebensversicherung mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung gepfändet, so ist die Pfändung der Rechte aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei abhängig Beschäftigten wegen § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO zunächst nicht möglich.[1037] Berufsunfähigkeitsrenten sind danach grds. unpfändbar, das Vollstreckungs...mehr

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FoVo 11/2024, Wenn der Drit... / II. Die Lösung

Die Voraussetzungen der Drittschuldnerauskunft nach § 840 ZPO Die Drittschuldnerauskunft setzt zunächst nach § 840 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 ZPO voraus, dass der Gläubiger diese vom Drittschuldner verlangt. Dies ist auch im aktuellen wie im neuen Formular nach der ZVFV so vorgesehen. Gibt der Drittschuldner die Drittschuldnerauskunft nicht freiwillig ab, so kann diese nicht einge...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 3. Abtretungsverbote

Rz. 563 Werden alle Rechte und Ansprüche aus einer Lebensversicherung mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgetreten, so ist die Abtretung der Rechte aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wegen § 399 BGB, § 400 BGB i.V.m. § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO unwirksam.[966] Gleiches soll für eine nachträgliche Vereinbarung des Austauschs des Versicherungsne...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / cc) Pfändbarkeit von fälligen Renten aus Lebensversicherungen

Rz. 601 Fällige Renten aus Lebensversicherungsverträgen sind nach § 850 Abs. 3 b ZPO nur im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen der §§ 850c ff. ZPO pfändbar, wenn diese zur Versorgung des Versicherungsnehmers oder seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen eingegangen sind. Das sind nur solche Rentenversicherungsverträge, die ein Ruhegehalt oder die Hinterbliebenenversorgung gem....mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 577 Im Rahmen der Zwangsvollstreckung[989] ist zu unterscheiden zwischen der Einzelvollstreckung durch Pfändung und Überweisung und der Gesamtvollstreckung im Rahmen der Insolvenz des Versicherungsnehmers. Rz. 578 Für die Lebensversicherung sieht § 170 VVG ein Eintrittsrecht des Bezugsberechtigten bei einer Zwangsvollstreckung gegen den Versicherungsnehmer vor. Der nament...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / ii) Pfändbarkeit von Riesterrenten

Rz. 608 Nach §§ 97, 10a, 82 EStG ist das geförderte Deckungskapital einer Riesterrente nicht übertragbar. Dies gilt unabhängig davon, ob das geförderte Deckungskapital auf Eigenbeiträgen oder Zulagen beruht. Ansprüche aus Riesterrente sind damit nach § 851 Abs. 1 ZPO unpfändbar, soweit sie auf geförderten Beiträgen und Zulagen beruhen.[1056] Unpfändbar ist das Kapital aus ei...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / ff) Pfändbarkeit von Handwerkerversicherungen

Rz. 605 Unpfändbar sind auch Ansprüche aus sog. Handwerkerversicherungen, die auf der am 1.1.1962 außer Kraft getretenen Vorschrift des § 22 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes über die Altersversorgung für das deutsche Handwerk (1. DVO HWG) beruhen. Für Kapitalversicherungen gilt in diesem Zusammenhang ein Höchstbetrag von 10.000 DM. Für nach d...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 634 Im Rahmen der Ehescheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft stellt sich die Frage, wie Lebensversicherungen zu berücksichtigen sind.[1112] Gemäß § 1587 BGB i.V.m. §§ 2 Abs. 1, 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG fallen Anrechte aus der privaten Altersvorsorge, die auf eine Rente gerichtet sind in den Versorgungsausgleich; ein güterrechtlicher Ausgleich fi...mehr