Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VII. Modul E – Pfändung von Arbeitseinkommen

Rz. 209 Das Arbeitseinkommen stellt in der Praxis die Haupterwerbsgrundlage des Schuldners dar, sofern er nicht auf Sozialleistungen angewiesen ist. Hieraus muss er dann auch regelmäßig seine Verbindlichkeiten bedienen. Tipp Das Arbeitsverhältnis – und zwar sowohl das versicherungspflichtige als auch die geringfügige Beschäftigung – ist in der Vermögensauskunft nach §§ 802c, ...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XXI. Modul S – Privilegierte Pfändung bei vorsätzlich unerlaubter Handlung

Rz. 241 Viele Forderungen in der Zwangsvollstreckung stammen aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung auch, wenn sie als vertraglicher Zahlungsanspruch tituliert werden. Hinweis Besonders häufig ist hier der Eingehungsbetrug bei Onlinegeschäften zu sehen, der die Forderung (auch) aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB begründet oder die Leistungserschleichung, di...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / III. Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte

§ 121 Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (§§ 829, 835, 840, 857 ZPO) (1) (Fn 3) Die Pfändung einer Forderung ist mit der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen (§ 829 Absatz 3 ZPO). Die Zustellung an den Drittschuldner ist daher regelmäßig vor der Zustellung an den Schuldner durchzuführen, wenn nicht der Auftraggeber...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / I. Hilfsvollstreckung

Rz. 186 Papiere, die nur eine Forderung beweisen, aber nicht Träger des Rechts selbst sind, z.B.: sind nicht Wertp...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XV. Modul M – Herausgabeanordnungen

Rz. 223 Modul M nimmt die Herausgabeanordnungen im Kontext der Forderungspfändung auf. Dabei ist die Herausgabeanordnung bei der gleichzeitigen Pfändung gegenüber mehreren Schuldnern dem jeweiligen Schuldner nach Maßgabe der Bezeichnung in Modul B zuzuordnen. Aktuelles Formular: Die 2. ÄndVO hat eine Ergänzung am Ende der bisherigen Auflistung um die Bescheinigung nach § 903 Z...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XII. Modul J – Ansprüche gegenüber Versicherungsgesellschaften

Rz. 216 Während die Überschrift suggeriert, dass Modul J alle Forderungen und sonstigen Rechte gegenüber Versicherungsgesellschaften umfasst, betrifft das Modul tatsächlich nur Ansprüche aus Lebensversicherungen. Es entspricht der bisherigen Formulierung nach der ZVFV 2012. Lebensversicherungen sind vom Schuldner in der Vermögensauskunft anzugeben, was eine vorherige freiwil...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / IX. Modul G – Forderungen gegenüber dem Finanzamt

Rz. 211 Häufiger als in der Praxis bedacht wird, stehen Schuldnern Erstattungsansprüche gegen das Finanzamt zu. Dies gilt beispielsweise dann, wenn der Schuldner im laufenden Kalenderjahr vorübergehend arbeitslos geworden ist oder die Arbeitsstelle mit nicht nur unerheblichen Gehaltsunterschieden gewechselt oder die Arbeitszeit aufgestockt oder reduziert wurde. Für die Pfändu...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / H. Pfändungsprotokoll

Rz. 174 Über den Pfändungsvorgang hat der Gerichtsvollzieher ein Protokoll anzufertigen (§§ 762, 763 ZPO und §§ 63, 86 GVGA). Dieses Protokoll muss u.a. enthalten:mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / II. Verfahren bei der Vollziehung

§ 153 Dinglicher Arrest (1) Bei der Vollziehung des dinglichen Arrestes wirkt der Gerichtsvollzieher in gleicher Weise mit wie bei der sonstigen Zwangsvollstreckung. (2) In bewegliche körperliche Sachen wird der Arrest durch Pfändung nach den Vorschriften vollzogen, die für die Zwangsvollstreckung gelten (§§ 928, 929 ZPO). Zu den beweglichen Sachen rechnen in diesem Fall auch ...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / K. Protokollanalyse

Rz. 200 Das Pfändungsprotokoll (§ 762 ZPO und §§ 63, 86 GVGA) muss zunächst enthalten, ob der Gerichtsvollzieher den Schuldner persönlich oder eine zur Familie des Schuldners gehörige oder beim Schuldner beschäftigte erwachsene Person angetroffen hat. Weiterhin anzugeben sind die Ergebnisse der Befragung nach § 806a ZPO. Rz. 201 Nach § 802b ZPO soll der Gerichtsvollzieher in ...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / M. Eigentumsvorbehalt/Anwartschaftsrecht

Rz. 243 Hat sich der Verkäufer einer beweglichen Sache das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehalten, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Übertragung des Eigentums unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises erfolgt und dass der Verkäufer zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt ist, wenn der Käufer u.a. mit der Zahlung in Verzug ko...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XV. Modul L – Sachpfändung und Verwertung

Rz. 67 Obwohl noch immer vielfach beauftragt, ist die Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher ohne jede praktische Bedeutung im Hinblick auf die Erzielung von Vollstreckungserfolgen. Nur in rund 0,1 % aller beauftragten Sachpfändungen kommt es tatsächlich zum Zugriff auf im Gewahrsam des Schuldners befindliche körperliche Sachen, § 808 ZPO und deren Verwertung nach §§ 814 ...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / II. Pfändungsverbote

Rz. 211 Weiterhin hat der Gerichtsvollzieher das Pfändungsverbot gem. § 811 ZPO [270] (§ 812 ZPO weggefallen) zu beachten. Nach dem Grundgesetz muss jeder Person das Existenzminimum verbleiben, um ein menschenwürdiges Dasein führen zu können. Der Katalog des § 811 Abs. 1 ZPO dient daher dem Schuldner als Schutz vor einer "Kahlpfändung" und bestimmt gewisse Sachen als unpfändb...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / X. Modul H – Forderungen und sonstige Rechte gegenüber Kreditinstituten

Rz. 214 Neben der Pfändung von Arbeitseinkommen ist der Zugriff auf das Guthaben bei Kreditinstituten die zweite wichtige Säule der Forderungspfändung. Tipp Das Konto des Schuldners kann nicht selten aus der Lohnabrechnung entnommen werden, die bei der Pfändung von Arbeitseinkommen vom Drittschuldner herauszugeben ist.[129] Ansonsten sind Konten in der Vermögensauskunft nach ...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / V. Anträge zur Forderungspfändung

Rz. 11 Für die Forderungspfändung wird nach § 1 Abs. 3 ZVFV einerseits mit der Anlage 4 ZVFV ein Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses nach § 829 ZPO und andererseits eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach den §§ 829, 835 ZPO eingeführt. Nicht eingeführt wird mithin ein Antrag auf Erlass eines isolierten Überweisungsbeschlusses, der bei der Sicherungsvollst...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / III. Wahl des Beschlusses

Rz. 191 Nach den Modulen A und B, mithin der Bezeichnung des Gläubigers und des Schuldners, hat der Antragsteller, mithin der Gläubiger oder sein Bevollmächtigter, zu entscheiden, ob ein Pfändungsbeschluss oder ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt werden soll. Hinweis Anders als noch nach der ZVFV 2012 und dem inzwischen nicht mehr zulässigen Formular gibt es al...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 2. Verwertung

a) Allgemeines § 91 (§§ 814 bis 825 ZPO) (1) Die Verwertung der Pfandstücke erfolgt in der Regel durch öffentliche Versteigerung in Form der Präsenzversteigerung (§§ 92 bis 96); soweit dies landesrechtlich vorgesehen ist, ist auch die allgemein zugängliche Versteigerung im Internet (§ 814 Absatz 2 Nummer 2 ZPO) möglich. Als Formen der anderweitigen Verwertung kommen insbesonde...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VIII. Modul F – Forderungen aus Sozialleistungen

Rz. 210 Wer über kein eigenes Arbeitseinkommen verfügt, erhält meist Sozialleistungen. Auch diese können unter der Beachtung der Pfändungsschutzbestimmungen des § 54 SGB I pfändbar sein. Modul F erfasst wahlweise die Pfändung gegenüber der Agentur für Arbeit, Versicherungsträgern oder Versorgungseinrichtungen. Auch wenn hier isoliert betrachtet regelmäßig kein Pfändungserfol...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / 1. Vorpfändungsbenachrichtigung

Rz. 60 Für die Anfertigung einer Vorpfändungsbenachrichtigung muss der Gerichtsvollzieher ausdrücklich beauftragt werden (§ 845 Abs. 1 S. 2 ZPO).[77] Dies kann der Gläubiger in dem Formular für den Gerichtsvollzierauftrag im Modul K unmittelbar ankreuzen. Soweit dem Gerichtsvollzieher im Rahmen seines Vollstreckungsauftrags, seiner Ermittlungen, aus der Vermögensauskunft, au...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / X. Zusätzliche Anlagen

Rz. 44 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 7 ZVFV ist es zulässig, weitere Anlagen einem Formular beizufügen, soweit in dem Formular die gewünschten Angaben nicht gemacht werden können. Unter "gewünscht" werden trotz der unglücklichen Wortwahl nur Angaben zu verstehen sein, die nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für die Durchführung der Zwangsvollstreckung erforderlich sind. Dass pe...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / J. Eidesstattliche Versicherung – Auskunft

Rz. 194 Nach der Pfändung einer Forderung ist der Drittschuldner verpflichtet, dem Auskunftsverlangen nach § 840 ZPO nachzukommen. Allerdings hat der Gläubiger keinen einklagbaren Anspruch auf die Erklärungspflicht gegenüber dem Drittschuldner.[250] Der Gläubiger kann den Drittschuldner nur im Wege des Schadensersatzes in Anspruch nehmen (§ 840 Abs. 2 ZPO).[251] Rz. 195 Neben...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XX. Modul R – Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen

Rz. 234 Der wohl wichtigste und für den einzelnen Gläubiger ertragreichste Antrag in der Zwangsvollstreckung stellt § 850c Abs. 6 ZPO, die Nichtberücksichtigung gesetzlich unterhaltsberechtigter Personen, dar. Der Antrag greift primär bei der Pfändung von Arbeitseinkommen, über § 906 ZPO aber auch bei der Kontopfändung und darf in beiden Zusammenhängen nicht vergessen werden...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XIV. Modul K – Vorpfändung

Rz. 65 Schon vor der Pfändung einer Geldforderung nach §§ 829 ff. ZPO, die mit den Formularen der Anlagen 4 und 5 sowie 7 oder 8 ZVFV zu beantragen ist, kann der Gläubiger aufgrund eines vollstreckbaren Schuldtitels durch den Gerichtsvollzieher dem Drittschuldner und dem Schuldner nach § 845 Abs. 1 ZPO die Benachrichtigung, dass die Pfändung bevorstehe, mit der Aufforderung ...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / 5. Ablauf der Versteigerung

Rz. 278 Gepfändete und verwertbare Sachen können durch öffentliche Versteigerung vor Ort verwertet werden, § 814 Abs. 2 Nr. 1 ZPO. Öffentlich bedeutet, dass während der Dauer der Versteigerung jedermann Zutritt zu gewähren ist, soweit dies unter Berücksichtigung der Raumverhältnisse unter Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung möglich ist.[390] Rz. 279 Kursorischer Überbl...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Modul D – Der oder die Drittschuldner

Rz. 203 In Modul D sind der oder die Drittschuldner zu bezeichnen, bei denen die Forderungen gepfändet werden. Dabei sind die Angaben von bis zu drei Drittschuldnern vorgegeben, während weitere Drittschuldner durch das Duplizieren des Rahmens oder durch Beifügung einer dann im Antrag nach Anlage 4 ZVFV zu benennenden weiteren Anlage aufgeführt werden können. Hinweis Die Pfänd...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / III. Keine Durchsuchungsanordnung erforderlich

Rz. 76 Keine Durchsuchungsanordnung ist in nachfolgenden Fällen erforderlich:mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / III. Vorläufige Austauschpfändung

Rz. 261 Eine vorläufige Austauschpfändung nimmt auch bereits der Gerichtsvollzieher ohne vorherige Entscheidung des Vollstreckungsgerichts vor (§ 811b ZPO). Der Gerichtsvollzieher muss hierbei nach Lage der Verhältnisse entscheiden, wenn zu erwarten ist, dass das Vollstreckungsgericht die Austauschpfändung selbst zulassen wird und wenn zu erwarten ist, dass der Vollstreckung...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / II. Prüfungsumfang durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 126 Da es für den Gerichtsvollzieher nur auf den äußeren Befund ankommt, für ihn also als Vermögen des Schuldners alles gilt, was sich in dessen Gewahrsam befindet, müssen die Gegenstände, deren Herausgabe verweigert wird, im Pfändungsprotokoll genau bezeichnet werden, damit der Gläubiger seine Herausgabepfändung auch konkretisieren kann (§ 86 Abs. 1 GVGA). Rz. 127 Es ist...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVI. Modul N – Zusammenrechnung

Rz. 226 Nach § 850e Nr. 1 ZPO knüpft die Pfändung von Arbeitseinkommen am Nettoeinkommen an. Die diesbezügliche Berechnung gibt § 850e ZPO vor. Hinweis Die Zusammenrechnungsmöglichkeiten entsprechen grundsätzlich den Vorgaben, die auch schon die ZVFV 2012 gemacht hatte. Ergänzt wurde sie mit der ZVFV 2022 um die Zusammenrechnung mehrerer Sozialleistungen.[142] Selbstverständl...mehr

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Vorwort

Der Vollstreckungsauftrag seitens des Gläubigers an den Gerichtsvollzieher ist überwiegend der erste Einstieg in die zwangsweise Beitreibung der titulierten Forderung. Dies liegt nach der Reform aufgrund des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.7.2009 (BGBl I 2009, 2258), welches überwiegend am 1.1.2013 in Kraft getreten ist, naturgemäß da...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / V. Kenntnis der Unpfändbarkeit

Rz. 32 Sofern der Gerichtsvollzieher Kenntnisse darüber hat, dass der Schuldner noch Vermögen besitzt und die Forderung des Gläubigers tilgen könnte, ist der Auftrag mangels Rechtsschutzinteresses abzulehnen.[37] Rz. 33 Abgesehen von diesem Ausnahmefall hat der Gläubiger ein Interesse zur Abgabe der Vermögensauskunft, solange sich der Vollstreckungstitel in seinen Händen befi...mehr

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Literaturverzeichnis

Anders/Gehle, Kommentar zur ZPO, 81. Aufl., 2023 Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, Zwangsversteigerungsrecht, 16. Aufl., 2020 zitiert: Dassler/Schiffhauer/Bearbeiter Wimmer (Hrsg.), Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 9. Aufl., 2018 zitiert: FK-InsO/Bearbeiter Gaul/Schilken/Becker-Eberhard, Zwangsvollstreckungsrecht, 12. Aufl., 2010 Grüneberg (vormals Palandt...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / III. Vorwegpfändung, § 811c ZPO

Rz. 241 Alle gem. § 811 Abs. 1 ZPO unpfändbaren Gegenstände können im Wege der Vorwegpfändung gem. § 811c ZPO gepfändet werden, wenn nur zu erwarten ist, dass sie demnächst – spätestens binnen Jahresfrist, § 811c Abs. 2 ZPO – pfändbar werden (z.B. wegen beruflicher Veränderung oder weil mit einer Zulassung nach § 811 Abs. 3 ZPO zu rechnen ist). Der Begriff der demnächstigen ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / 1. Pfändungsschutz (§ 97 EStG)

Rz. 290 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Gem. § 97 EStG sind das geförderte Altersvorsorgevermögen einschließlich der hierauf entfallenden Erträge und Wertzuwächse, die geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträge und der Anspruch auf Zulage nicht übertragbar. Dieses Vermögen ist daher unpfändbar; dies gilt auch für den Fall einer Verbraucherinsolvenz (§ 851 Abs. 1 Zivilprozessord...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / I. Abgrenzung zur Immobiliarzwangsvollstreckung

Rz. 207 Der Umfang der Mobiliarvollstreckung wird zunächst durch die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen begrenzt (§ 865 ZPO). Die Immobiliarzwangsvollstreckung umfasst nicht nur das Grundstück, sondern auch die dem Hypothekenhaftungsverband unterliegenden weiteren Gegenstände und Ansprüche (§ 865 Abs. 1 ZPO, §§ 1120 ff. BGB). Grundsätzlich...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / V. Zustellkosten bei mehreren Schuldnern und/oder Drittschuldnern

Rz. 201 Die Kosten für den Erlass des Pfändungsbeschlusses oder des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses fallen dem Schuldner zur Last und werden zugleich mit den sonstigen geltend gemachten Forderungen beigetrieben (§ 788 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 ZPO). Der Gläubiger ist allerdings nach § 12 GKG vorleistungspflichtig und trägt insoweit das Liquiditätsrisiko des Schuldners. Es han...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Haupt- und Zusatzanträge

Rz. 158 Notwendiger Hauptantrag ist der Erlass des beizufügenden Beschlusses für einen Pfändungsbeschluss oder einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nach Maßgabe der Anlage 5 zur ZVFV. Da der Text außerhalb eines Rahmens steht, ist er nicht veränderlich und zwingend. Innerhalb des Formulars können sodann zusätzliche Anträge gestellt werden. Das lässt die Option unberührt,...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 4. Zwangsvollstreckung in einen Nachlass gegen den Erben

§ 52 Zwangsvollstreckung aufgrund eines Schuldtitels gegen den Erblasser, Erben, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker (1) Eine Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung, die zu Lebzeiten des Schuldners bereits begonnen hat, ist nach seinem Tode ohne Weiteres in den Nachlass fortzusetzen, und zwar sowohl vor als auch nach der Annahme der Erbschaft (§...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / 1. Voraussetzungen

Rz. 88 Hat der Schuldner die Vermögensauskunft nach §§ 802c bzw. 807 ZPO abgegeben, ist er zur erneuten Abgabe nur verpflichtet, wenn die Voraussetzungen des § 802d ZPO vorliegen. Hiervon zu unterscheiden ist jedoch das Ergänzungs- oder Nachbesserungsverfahren, von dem zahlreich in der Praxis Gebrauch gemacht wird. Rz. 89 Zur Ergänzung ist der Schuldner verpflichtet, wenn das...mehr

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§ 1 Mobiliarvollstreckung d... / II. Weisungen an den Gerichtsvollzieher

Rz. 34 In seiner Eigenschaft als Vollstreckungsorgan handelt der Gerichtsvollzieher selbstständig, er übt hoheitliche Gewalt aus und ist insoweit grundsätzlich weisungsfrei. Er unterliegt zwar der Aufsicht des Gerichts, nicht aber deren unmittelbarer Leitung (§ 1 GVO). Außerhalb seiner Tätigkeit als Vollstreckungsorgan untersteht er als Beamter der Dienstaufsicht der Justizv...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / II. Verfahren

Rz. 254 Für die Zulassung der Austauschpfändung ist ausschließlich das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Pfändung stattgefunden hat (§ 811a Abs. 2 S. 1 ZPO). Für die Austauschpfändung selbst bleiben dem Gläubiger drei Möglichkeiten. 1. Ersatzbeschaffung Rz. 255 Der Gläubiger kann dem Schuldner vor der Wegnahme der Sache ein Ersatzstück zur V...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / 2. Geld

Rz. 266 Gepfändetes Geld ist nach Abzug der Kosten der Zwangsvollstreckung vom Gerichtsvollzieher dem Gläubiger abzuliefern, § 815 Abs. 1 ZPO. Geld sind gültige deutsche Zahlungsmittel; ferner solche gültigen deutschen Wertzeichen, die vom Gerichtsvollzieher ohne gerichtliche Anordnung in Geld umgewechselt werden können, wie etwa Briefmarken, Stempel-, Kosten- oder Versicher...mehr

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§ 1 Mobiliarvollstreckung d... / I. Aufgaben

Rz. 29 Die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in körperliche Sachen (Mobiliarzwangsvollstreckung) erfolgt durch Pfändung und Verwertung der gepfändeten Sachen durch den Gerichtsvollzieher. Dies ist aber nicht alleine die Aufgabe des Gerichtsvollziehers. Er ist u.a. zuständig fürmehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / I. Verfahrensmöglichkeiten

Rz. 299 § 825 Abs. 1 ZPO bietet dem Gläubiger die Möglichkeit, weitere Anträge hinsichtlich der Verwertungsart gepfändeter Gegenstände zu stellen, um damit die Höhe des Erlöses u.U. nachhaltig zu verbessern.[401] Hierbei kann die Versteigerung an einem anderen Tag und/oder an einem anderen Ort als in der Stadt/Gemeinde der Pfändung erfolgen, z.B. wird ein Kunstgegenstand ehe...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / C. Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen

§ 127 Bewegliche Sachen (§§ 883, 884, 897 ZPO) (1) Hat der Schuldner nach dem Schuldtitel eine bestimmte bewegliche Sache oder eine gewisse Menge von bestimmten beweglichen Sachen herauszugeben, so wird die Zwangsvollstreckung dadurch bewirkt, dass der Gerichtsvollzieher die Sache dem Schuldner wegnimmt und sie dem Gläubiger übergibt. Hat der Schuldner eine Menge von vertretb...mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / Fünfter Abschnitt: Aktenführung

§ 38 Generalakten (1) Über die Verwaltungsbestimmungen, die den Gerichtsvollzieherdienst betreffen, sind Generalakten zu führen. Sie sind wie folgt aufzugliedern:mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / IX. Anpassung von Text und Texteingabefeldern innerhalb von Rahmen

Rz. 43 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 6 ZVFV ist es zulässig, den Text einschließlich der dazugehörigen Texteingabefelder, der sich innerhalb von Rahmen befindet, insgesamt oder teilweise mehrfach zu verwenden oder teilweise wegzulassen oder auch insgesamt einschließlich des dazugehörigen Rahmens und der insoweit betroffenen Modulbezeichnung wegzulassen. Es handelt sich, bezogen auf di...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 2 In den Antragsformularen der Anlagen 1 ZVFV (Gerichtsvollzieherauftrag) und 2 ZVFV (Antrag auf Durchsuchungsanordnung oder der Zulässigkeit der Vollstreckung zur Nachtzeit bzw. an Sonn- und Feiertagen) sowie in der Anlage 5 ZVFV (Entwurf für einen Pfändungs- oder Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) wurden die Angaben zum Gläubiger, seinen gesetzlichen Vertretern und ...mehr

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§ 1 Mobiliarvollstreckung d... / I. Gerichtsvollzieherauftrag

Rz. 55 Auf der Grundlage von § 753 Abs. 3 ZPO, der durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.7.2009 (BGBl I, 258) eingefügt worden ist, hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die "Gerichtsvollzieherformular-Verordnung vom 28.9.2015" (BGBl I, 1586) erlassen.[60] Die teils später noch geänderten Formulare sind auf ...mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / C. Behandlung und Überwachung ruhender Vollstreckungsaufträge

§ 27 Ruhen von Vollstreckungsaufträgen (§ 64 Absatz 3 Nummer 2 GVGA) (1) Gewährt der Gläubiger oder der Gerichtsvollzieher dem Schuldner eine Frist von unbestimmter Dauer oder von mehr als zwölf Monaten oder mehrere aufeinander folgende Fristen von zusammen mehr als zwölf Monaten, so bleiben die getroffenen Vollstreckungsmaßnahmen zwar bestehen, für die Akten- und Buchführung...mehr