Fachbeiträge & Kommentare zu Personalrat

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsveranstaltung / 1 Begriff der Betriebsveranstaltung

Eine Betriebsveranstaltung ist eine vom Betrieb organisierte Zusammenkunft der Betriebsleitung mit der Belegschaft aus besonderem Anlass, die den Charakter einer Gesellschaftsveranstaltung und Feier hat, z. B. Jubiläums- und Weihnachtsfeiern sowie Betriebsausflüge.[1] Eine Feier in diesem Sinne ist anzunehmen, wenn die Betriebsveranstaltung ein gewisses Eigengewicht hat. Sie...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum gelten bei Alleinarbe... / 1.3 Verantwortung von Arbeitgeber und weiteren Funktionsträgern

Zu den Grundpflichten des Arbeitgebers gehört, Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Dazu müssen Gefährdungen am Arbeitsplatz vermieden bzw. verringert werden (§ 4 ArbSchG). Für Alleinarbeit gilt: "Wird eine gefährliche Arbeit von einer Person allein ausgeführt, so hat der Unternehmer über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus für geeignete technische...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.1.3.3 Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit auf die Wochentage – Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen

Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf 5 Tage, aus notwendigen betrieblichen/dienstlichen Gründen auch auf 6 Tage verteilt werden, § 6 Abs. 1 Satz 3 TVöD. Auch hier steht die Erfüllung der wahrzunehmenden Aufgaben im Mittelpunkt. Die Verteilung erfolgt dabei auf "Tage", ist also nicht auf Wochentage oder Werktage beschränkt. Eine Einbeziehung des Samstags und des Sonntags als A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Langzeitkonten / 1 Gesetzliche Rahmenbedingungen für Langzeitkonten

Sozialrechtlich besteht ein rechtlicher Rahmen für Lebensarbeitszeit- und Langzeitkonten seit 1998 durch das "Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen", kurz: Flexi-Gesetz.[1] Diese Rechtsgrundlage wurde zum 1.1.2009 durch das Gesetz zur Verbesserung von Rahmenbedingungen der sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Flexi ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kündigung im öffentlichen Dienst: Beteiligung des Personalrats besonders wichtig

Zusammenfassung Vor einer Kündigung im öffentlichen Dienst müssen bestimmte Beteiligungsrechte beachtet werden. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine Kündigung unwirksam sein kann, wenn der Personalrat nicht ordnungsgemäß beteiligt wurde. Hintergrund Im öffentlichen Dienst müssen Arbeitgeber vor bestimmten Maßnahmen die Interessenvertretungen der Beschäftigten bet...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kündigung im öffentlichen D... / Hintergrund

Im öffentlichen Dienst müssen Arbeitgeber vor bestimmten Maßnahmen die Interessenvertretungen der Beschäftigten beteiligen. Dazu gehört insbesondere der Personalrat. In vielen Fällen ist außerdem die Gleichstellungsbeauftragte einzubeziehen. Diese Beteiligungsverfahren sollen sicherstellen, dass Personalentscheidungen sorgfältig geprüft werden und die Interessen der Beschäft...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kündigung im öffentlichen D... / Entscheidung

Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen und erklärte die Kündigung für unwirksam. Nach Auffassung des Gerichts muss der Personalrat vor einer Kündigung vollständig und ordnungsgemäß informiert werden. Dazu gehören auch Unterlagen aus anderen Beteiligungsverfahren, etwa Stellungnahmen der Gleichstellungsbeauftragten. Im konkreten Fall lag keine ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kündigung im öffentlichen D... / Zusammenfassung

Vor einer Kündigung im öffentlichen Dienst müssen bestimmte Beteiligungsrechte beachtet werden. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine Kündigung unwirksam sein kann, wenn der Personalrat nicht ordnungsgemäß beteiligt wurde.mehr

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Bewerbungsverfahren: Absage... / 2 Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen

§ 164 SGB IX regelt besondere Pflichten des Arbeitgebers im Rahmen seiner gesteigerten Treue- und Fürsorgepflichten gegenüber schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen. Der Vorschrift kommt daher eine zentrale Bedeutung bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen zu. Entscheidet sich der Arbeitgeber z. B. gegen einen schwerbehinderten Bewerber, hat der Arbeitgeber nach...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bereitschaft / 3.2.4 Beteiligung der Personalvertretung

Die Frage der Beteiligung der Personalvertretung im Rahmen von Rufbereitschaft wurde zunächst durch das Bundesarbeitsgericht für Betriebsräte anders beurteilt als durch die Verwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht für Personalräte. Nach der Rechtsprechung des BAG, das für das Betriebsverfassungsrecht und das Recht der Betriebsräte zuständig ist, unterliegt die Ano...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bereitschaft / 2.3 Beteiligung der Personalvertretung

Die Anordnung von Bereitschaftsdienst außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit führt zu einer vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit und ist damit mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG.[1] Die Anordnungsbefugnis in § 6 Abs. 5 TVöD stellt keine abschließende tarifliche Regelung dar, die nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG eine Mitbestimmun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bereitschaft / 4.1 Dienstvereinbarung über die Flexibilisierung der Arbeitszeiten im Rahmen von § 7 Abs. 1 u. 2 ArbZG

Präambel Diese Dienstvereinbarung basiert auf § 6 Abs. 4 TVöD und soll die Öffnungsmöglichkeiten des § 7 Abs. 1 Nr. 1 lit. a und Abs. 2 Nr. 1 ArbZG nutzen, um im Rahmen von Bereitschaftsarbeit eine flexible Arbeitszeitgestaltung zu ermöglichen. Ziel ist es, betriebliche Erfordernisse mit den Interessen und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Einklang zu bringen und gle...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bereitschaft / 3.2.3 Zeitraum der Inanspruchnahme

Arbeiten, die von vornherein – beispielsweise im Dienstplan – festgelegt sind, sind keine Rufbereitschaftsarbeiten, da sie nicht auf Abruf erfolgen.[1] Es ist weiter erforderlich, dass sich der Beschäftigte außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit befinden muss, um auf Abruf die Arbeit aufnehmen zu können. Daher ist in der Anordnung, im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.3.2.3 Mitbestimmung

Die Personalvertretungsgesetze der Bundesländer sowie auch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) enthalten Bestimmungen, deren Rechtsfolgen von der Anzahl der unter den persönlichen Geltungsbereich des jeweiligen Gesetzes fallenden Personen abhängen. Dazu gehören i. d. R. die Bestimmungen zur Größe der Personalvertretung, der Anzahl der freizustellenden Mitglieder und der M...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.5 Mitteilung und Begründung

Da in den Fällen der vorläufigen Maßnahme stets die Beteiligungsrechte des Personalrates zumindest vorläufig übergangen werden, ist die Dienststelle verpflichtet, die vorläufige Regelung mitzuteilen und zu begründen. Die Begründung hat sich dabei auf alle tatbestandlichen, aber auch inhaltlichen Merkmale zu erstrecken. Die Personalvertretung muss eigenständig prüfen und erke...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.10 Nordrhein- Westphalen

§ 66 Abs. 8 PersVG NW schafft die gesetzliche Grundlage für vorläufige Regelungen. Wie im Bundesrecht ist der Personalrat von der Regelung in Kenntnis zu setzen und eine Begründung abzugeben. Das Verfahren ist einzuleiten oder fortzusetzen. Eine vorläufige Maßnahme auf der Rechtsgrundlage des § 66 Abs. 8 LPVG NW ist möglich, wenn ein Mitbestimmungsfall vorliegt und das Mitbes...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 30 TV... / 7 Besonderheiten für Beschäftigte der Entsorgungsbetriebe

Rz. 21 Die Tarifvertragsparteien des TVöD für den Bereich der Entsorgungsbetriebe haben in § 42 des Besonderen Teils Entsorgungsbetriebe von der Öffnungsklausel des § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG Gebrauch gemacht. Danach kann unter anderem die Höchstdauer der Befristung durch Tarifvertrag abweichend vom Gesetz festgelegt werden. Nach § 42 Abs. 1 BT-E ist die kalendermäßige Befrist...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1 Unaufschiebbarkeit

Die Unaufschiebbarkeit ist Voraussetzung für die vorläufige Regelung. Unaufschiebbarkeit liegt dann vor, wenn das Abwarten bis zur Beendigung des Mitwirkungsverfahrens die Funktionsfähigkeit der Dienststelle beeinträchtigen würde oder andere wichtige öffentliche Aufgaben betroffen sind. Da auch bei Durchführung des Mitwirkungsverfahrens die Möglichkeit besteht, dass der Pers...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.7 Hessen

§ 64 Abs. 3 HPVG bildet die Rechtsgrundlage für vorläufige Maßnahmen. Die Möglichkeit derartiger vorläufiger Maßnahmen erstreckt sich auf den gesamten Bereich der Beteiligungsrechte, die der Anhörung und der Mitwirkung unterliegen. § 64 Abs. 3 HPVG verweist lediglich auf die Verfahren nach §§ 76-73 HPVG. Für die wortgleiche Fassung in § 73 HPVG a. F. hat der Hesssiche VGH ent...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.9 Niedersachsen

Rechtsgrundlage für vorläufige Regelungen ist § 74 NPersVG. Entsprechend der Regelung im Bundesrecht ist die vorläufige Regelung dem Personalrat mitzuteilen, die Regelung zu begründen und unverzüglich das Verfahren einzuleiten bzw. fortzusetzen. Während grundsätzlich die Eilbedürftigkeit der Maßnahme nur objektiv und nicht vor dem Hintergrund eines möglichen zögerlichen Hande...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1.3 Eilbedürftigkeit genügt nicht

Die bloße Eilbedürftigkeit reicht nicht aus. Es kommt stets darauf an, dass die Funktionsfähigkeit der Verwaltung sicherzustellen ist oder ein der Allgemeinheit drohender Schaden abzuwenden ist.Der Prüfungsmaßstab ist streng. Die Anforderungen sind streng auszulegen. Es ist hier immer zu berücksichtigen, dass die Beteiligungsrechte des Personalrates, die Gesetzesrang haben, ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4 Brandenburg

Für das Land Brandenburg besteht in § 61 Abs. 9 LPVG BB die Rechtsgrundlage für vorläufige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Mitbestimmung. Für die Fälle der Mitwirkung schafft § 68 Abs. 5 LPVG BB durch den Verweis auf § 61 Abs. 9 LPVG BB ebenfalls die Rechtsgrundlage für vorläufige Maßnahmen. Der vorläufige Ausspruch einer Kündigung während das Mitbestimmungsverfahren noch lä...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.8 Mecklenburg-Vorpommern

In § 62 Abs. 9 PersVG MV ist für das Mitbestimmungs- und das Mitwirkungsverfahren die gesetzliche Grundlage für eine vorläufige Regelung geschaffen. Die Regelung ist als vorläufige Regelung zu kennzeichnen und von der Dienststelle zu begründen. Ausdrücklich wird die Information der Personalvertretung zu diesem Zeitpunkt nicht erwähnt. Da es sich hier aber um einen Ausnahmefa...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1 Allgemeines

§ 83 BPersVG schafft die Möglichkeit zu vorläufigen Maßnahmen in Eilfällen. Dies entspricht der bisherigen Regelung des § 72 Abs. 6 BPersVG a. F. i. V. m. § 69 Abs. 5 BPersVG. Der Begriff "Mitwirkung" ist im Bundespersonalvertretungsgesetz ein terminus technicus. Ist von "Mitwirkung" die Rede, ist das Verfahren nach § 72 BPersVG zwingend durchzuführen. Im Betriebsverfassungsg...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.6 Einleitung des Beteiligungsverfahrens

Die weitere Verpflichtung, das entsprechende Beteiligungsverfahren unverzüglich einzuleiten bzw. fortzusetzen, ist eine weitere zwingende Folge der vorläufigen Übergehung der Mitbestimmungsrechte. Der Begriff der Unverzüglichkeit bezieht sich sowohl auf die Einleitung, als auch die Fortsetzung. Anderenfalls wäre es der Dienststelle möglich, ein eingeleitetes Mitbestimmungsve...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.5 Bremen

Für das Land Bremen schafft § 58 Abs. 3 LPVG Bremen die Rechtsgrundlage für vorläufige Regelungen in den Fällen der Mitbestimmung. Da die Mitwirkung im LPVG Bremen nicht vorgesehen ist, bedarf es auch keiner entsprechenden Regelung. Die Durchführung von Dienstplänen kann unter der Voraussetzung der Dringlichkeit gemäß § 58 Abs. 3 LPVG Bremen eine vorläufige Maßnahme sein. Die...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.7 Rechtliche Prüfung

Die Personalvertretung kann beim Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der vorläufigen Regelung angreifen. Sie kann auch den Versuch unternehmen, durch einstweiligen Rechtsschutz die vorläufige Maßnahme wieder aufheben zu lassen. In der Praxis wird dieses Instrument allerdings häufig leerlaufen. Bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird das Beteiligungsverfahren rege...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1 Baden-Württemberg

§ 88 Abs. 4 LPVG BW öffnet sowohl in den Mitbestimmungsangelegenheiten nach §§ 76-78 Abs. 1 LPVG BW als auch in Mitwirkungsangelegenheiten nach §§ 82 und 83 LPVG BW die Schaffung vorläufiger Regelungen. Die Voraussetzungen entsprechen den Regelungen zu § 76 BPersVG für die Fälle der Mitbestimmung bzw. § 83 BPersVG für die Fälle der Mitwirkung. Ein guter Beispielsfall für die ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Tarifeinigung für die Besch... / 7 Arbeitsbedingungen für studentische Beschäftigte

Nach § 1 Abs. 3 Buchst. c) TV-L gelten die Bestimmungen des TV-L nicht für studentische Hilfskräfte. In den Tarifverhandlungen hatten die Gewerkschaften eine Tarifierung der Arbeitsbedingungen der studentisch Beschäftigten gefordert.[1] Auf eine Einbeziehung der studentisch Beschäftigten in den Geltungsbereich des TV-L konnten sich die Tarifvertragsparteien nicht verständigen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.4.1.3 Betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 21 Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist bei allen Arbeitnehmenden anzuwenden, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Nach § 167 Abs. 2 hat der Arbeitgebende in diesen Fällen dem Arbeitnehmenden anzubieten, mit ihm und mit der zuständigen Interessenvertretung i. S. d. § 176 (Betriebs-/Personalrat) und bei s...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 6.4.1 Beteiligte eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Beteiligt sind in erster Linie Arbeitgeber und Mitarbeiter. Das BEM kann nur mit Zustimmung des Mitarbeiters durchgeführt werden. Der Mitarbeiter ist berechtigt, das betriebliche Eingliederungsmanagement jederzeit abzubrechen. Weitere Beteiligte sind: Intern Betriebs- oder Personalrat (zwingende Beteiligung) Schwerbehindertenvertretung (beim entsprechenden Personenkreis) Betrieb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.2.2 Sekundäre Prävention

Rz. 11 Unter sekundärer Prävention versteht man die Krankheitsfrüherkennung. Es geht darum, Krankheiten in der präklinischen Phase – also wenn subjektiv noch keine oder nur sehr schwach ausgeprägte Beschwerden/Funktionseinbußen (Symptome) vorhanden sind – wahrzunehmen. Zur Früherkennung bedient man sich sog. Screenings (Filteruntersuchungen). Dadurch können Krankheiten, die ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 6.1 Information

Gesundheitsberichte werden von Krankenkassen erstellt. Dabei können von Krankenkassen betriebliche Berichte angefordert werden. Aus Gründen der Anonymität allerdings erst ab 50 versicherten Mitarbeitern inklusive der Krankheitsarten. Dabei sind hier nur Krankheitszeiten berücksichtigt, für die eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. D.h. derlei Berichte sind firmenin...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 2.10 Gleichstellung (Abs. 3)

Rz. 32 Nach § 2 Abs. 3 können Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung nicht in der Lage sind, einen geeigneten Arbeitsplatz zu behalten. Die Gleichstellung ist bei der Agentur für Arbeit zu beantragen....mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Weiterbeschäftigungsansprüc... / Zusammenfassung

Überblick In der Praxis wird die Kündigungsschutzklage häufig mit einer Klage auf Weiterbeschäftigung verbunden. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf tatsächliche Beschäftigung endet nämlich mit dem Zugang einer fristlosen Kündigung oder dem Ablauf der Kündigungsfrist. Daran ändert auch die Erhebung der Kündigungsschutzklage zunächst nichts. Ein Weiterbeschäftigungsanspruch für...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / 3.8 Betriebliches Gesundheitsmanagement

Erhalt und Förderung der Gesundheit der Beschäftigten ist das Kernanliegen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) und zielt somit direkt auf die arbeitsmedizinische Kompetenz. BGM in Unternehmen basiert zunächst auf der klassischen Gefährdungsbeurteilung und -analyse mit Ableitung der erforderlichen Maßnahmen. Diese Maßnahmen werden typischerweise in bis zu 6 Säulen ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / 4.2 Eigenschaften

Die folgenden Eigenschaften spielen hinsichtlich der neuen Qualitätsanforderungen eine besondere Rolle: Empathie, soziale Kompetenzen (Achtsamkeit, Führungskompetenz, Teamfähigkeit, Konfliktmanagement, Integrations-, Reflexions- und Kritikfähigkeit, Beratungskompetenz, Überzeugungskraft, Kommunikationsfähigkeit, interdisziplinäre Kooperationsbereitschaft (Unternehmer/Personalvertr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 3.7 Mitbestimmungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats

Knüpft der Arbeitgeber eine Einstellung an das positive Ergebnis einer Einstellungsuntersuchung, stellt dies eine Auswahlrichtlinie im Sinne von § 95 BetrVG dar. Auswahlrichtlinien bedürfen gemäß § 95 Abs. 1 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrates. Die arbeitgeberseitige Anordnung einer Einstellungsuntersuchung unterliegt daher der Mitbestimmung.[1] Kommt eine Einigung nicht...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 2.2.5 Wahl des untersuchenden Arztes

Der Arbeitgeber ist in der Wahl des Arztes nicht frei. Nach § 3 Abs. 4 Satz 2 TVöD / § 3 Abs. 5 Satz 2 TV-L einigen sich Arbeitgeber und Betriebs-/Personalrat auf einen Arzt, der die Untersuchungen nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L durchführt. Soweit keine Vereinbarung getroffen wurde, führt der Betriebsarzt, ein Personalarzt oder ein Amtsarzt die Untersuchung durch. So...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 2.2.9 Mitbestimmungsrechte des Personal- bzw. Betriebsrats

Mitbestimmungsrechte von Personal- oder Betriebsrat sind lediglich bei der Wahl des untersuchenden Arztes berührt. Nach § 3 Abs. 4 Satz 2 TVöD / § 3 Abs. 5 Satz 2 TV-L einigen sich Arbeitgeber und Betriebs-/Personalrat auf einen Arzt, der die Untersuchungen nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L durchführt. Soweit keine Vereinbarung getroffen wurde, führt der Betriebsarzt, e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 2.2.10 Handlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers

Sofern der untersuchende Arzt zum Ergebnis kommt, dass der Beschäftigte nicht (mehr) zur Leistung der arbeitsvertraglichen Tätigkeiten in der Lage ist, kann der Arbeitgeber basierend auf dieser Aussage verschiedene arbeitsrechtliche Maßnahmen ableiten. Ist ein Beschäftigter dauerhaft nicht in der Lage, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, besteht für den ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 3.4.7 Gemeinsamer Ausschuss (§ 41 Abs. 2 und 3 BT-S)

Der Gemeinsame Ausschuss wirkt bei Entwicklung, Einführung und Controlling der Systeme mit (§ 41 Abs. 2 BT-S). Seine Aufgaben beschränken sich auf eine Mitwirkung, d. h. er kann Vorschläge für die betrieblichen Systeme entwickeln. Ob diese angenommen werden, entscheiden der Vorstand und der Personalrat im Rahmen der Dienstvereinbarung. Praxis-Tipp Da die Einzelheiten des Verg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 3.4.2.2 Unternehmenserfolgsbezogener Teil (§ 44 Abs. 4 BT-S)

Der unternehmenserfolgsbezogene Teil der Sparkassensonderzahlung kann nicht nach den gleichen Grundsätzen und Ergebnissen des individuell-leistungsbezogenen Teils verteilt werden. Der noch näher zu definierende Unternehmenserfolg ist die alleinige Zielgröße, individuelle Leistungen bleiben außer Betracht. Die tarifrechtliche Regelung lässt einen großen Spielraum, den die ein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 3.4.2.1 Individuell-leistungsbezogener Teil (§ 44 Abs. 3 BT-S)

§ 44 Abs. 3 BT-S regelt den individuell-leistungsbezogenen Anteil der Sparkassensonderzahlung. Hierfür bilden die Sparkassen ein Leistungsbudget, in welches sie für jeden Beschäftigten jährlich einen Betrag in Höhe von 64 % eines Monatstabellenentgelts einstellen. Zulagen und sonstigen Entgelte werden nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen.[1] Die Tarifvertragsparteien ha...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 3.2 Zielvereinbarung (§ 42 BT-S)

Nach § 42 Abs. 1 Satz 1 BT-S handelt es sich bei einer Zielvereinbarung im Sinne des Besonderen Teil Sparkassen um die gemeinsame Festlegung anzustrebender Ergebnisse für einen bestimmten Zeitraum zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten. Durch die Bezeichnung „Vereinbarung“ wird deutlich, dass eine Zielvereinbarung eine Einigung zwischen Sparkasse und Beschäftigten voraussetz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 3.3 Systematische Leistungsbewertung (§ 43 BT-S)

Als weitere Möglichkeit zur Leistungsbemessung nennt § 43 Abs. 1 BT-S die systematische Leistungsbewertung. Diese knüpft an konkrete Tatsachen und Verhaltensweisen der Beschäftigten an. Um willkürliche Entscheidungen weitestgehend zu minimieren, hat die systematische Leistungsbewertung im Rahmen eines zuvor festgelegten, vereinheitlichten Systems zu erfolgen. Hierfür legen di...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.3.2.1 Prognose

Rz. 112 Teil des Sachgrunds der Vertretung ist die Prognose des Arbeitgebers über den voraussichtlichen Wegfall des Vertretungsbedarfs bei der Rückkehr des Vertretenen an den Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber kann grundsätzlich davon ausgehen, dass der vorübergehend durch Krankheit, Urlaub oder ähnliche – aus Sicht des Arbeitgebers "fremdbestimmte" – Gründe an der Arbeitsleistun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.4.5 Übernahme nach erfolgreicher Ausbildung

Rz. 90 Ein Anspruch des Auszubildenden auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach erfolgreicher Beendigung des Ausbildungsverhältnisses besteht grundsätzlich nicht. Etwas anderes kann sich aus einer tariflichen Regelung oder aus einer einzelvertraglichen Vereinbarung ergeben.[1] Eine gesonderte gesetzlich Regelung enthält § 78a BetrVG für Auszubildende, die Mitglied einer Ju...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 12 Mitbestimmung des Personalrats

Bei der Einstellung von Arbeitnehmern hat der Personalrat ein Recht auf Mitbestimmung (§ 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG). Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nur einstellen darf, nachdem der Personalrat hierzu seine Zustimmung erteilt hat. Lehnt der Personalrat die Maßnahme ab, so entscheidet (letztlich) eine Einigungsstelle (Näheres dazu siehe unter Mitbestimmungs...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 12.4 Mögliche Einwendungen des Personalrats

Will der Personalrat einer beabsichtigten Einstellungsmaßnahme seine Zustimmung versagen, muss er seine Ablehnung auf einen der im Versagungskatalog (§ 78 Abs. 5 BPersVG) abschließend aufgeführten Versagungsgründe stützen (Näheres unter Mitbestimmung/Mitwirkung – Mitbestimmungsverfahren). Er kann zwar auch andere Einwendungen vorbringen, mit denen sich die Dienststelle sachl...mehr