Fachbeiträge & Kommentare zu Personal

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drogist (Professiogramm) / 1.1 Tätigkeiten

Kauf, Präsentation und Verkauf von Drogerieprodukten hinsichtlich Gesundheit (z. B. Nahrungsergänzungsmittel, Diät und Reformkost), Ernährung (z. B. Fruchtsäfte, Weine, Burger, Kräuter und Tees), Schönheit (z. B. Mittel für Haut, Haare und Nägel, Anti-Aging-Präparate), Haushalts- und Gartenartikel (z. B. Reinigungs-, Wasch- und Färbemittel), umweltfreundliche Entsorgung von Pflan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.7.2 Dienstleistungen

Rz. 147 Nach Art. 43ff. MwStSystRL gibt es verschiedene Anknüpfungspunkte für den Ort einer Dienstleistung (zu der ab 1.1.2010 geltenden Neuausrichtung der Ortsprinzipien vgl. Abschn. 4.10), wie z. B.: Art. 45 regelt den Grundsatz, dass der Ort der Dienstleistung sich bei B2C-Leistungen danach bestimmt, wo der Dienstleistende den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6.1 Lieferung von Gegenständen

Rz. 107 Art. 14 MwStSystRL regelt den Begriff der Lieferung von Gegenständen. Abs. 1 enthält die Grundsatzdefinition, wonach als Lieferung eines Gegenstands die Übertragung der Befähigung gilt, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen. Bei einer Lieferung muss nicht das rechtliche Eigentum an dem Gegenstand übertragen werden.[1] Die Lieferung eines G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Rechtsverordnung mit Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie/MwStSystRL

Rz. 481 Der Rat hatte am 17.10.2005 die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 verabschiedet.[1] Durch die Verordnung waren erstmals Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie aufgrund der neuen Rechtsgrundlage in Art. 29a der 6. EG-Richtlinie [2] erlassen worden, die ab 1.7.2006 galten und rechtlich bindend waren. Rz. 482 Die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 ist durch die vom Rat am ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.5 Ausschlüsse vom Vorsteuerabzug

Rz. 302 Nach Art. 176 MwStSystRL können die Mitgliedstaaten alle Vorsteuerausschlüsse beibehalten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie in den nationalen Vorschriften vorgesehen waren. Das bedeutet, dass die Mitgliedstaaten nach Umsetzung der Richtlinie in das nationale Recht keine neuen Vorsteuerausschlüsse mehr einführen durften (sog. stand-still-Klausel). E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.15.3 Änderungen beim Vorsteuerabzugsrecht

Rz. 608 In Art. 168a MwStSystRL wurde eine ergänzende Regelung in Bezug auf den Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Grundstücke und andere dem Unternehmen zugeordnete Gegenstände eingeführt. Soweit ein dem Unternehmen zugeordnetes Grundstück vom Steuerpflichtigen sowohl für unternehmerische Zwecke als auch für seinen privaten Bedarf oder den seines Personals oder allgemein ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.10 Richtlinie 2008/8/EG – Neubestimmungen des Orts der Dienstleistungen

Rz. 575 Der Rat hatte am 12.2.2008 insgesamt drei Rechtsakte verabschiedet, die auf EU-Ebene unter dem Arbeitstitel "Mehrwertsteuerpaket" beraten worden waren. Mit der Richtlinie 2008/8/EG wurden im Wesentlichen die Vorschriften über den Ort der Dienstleistungen revidiert, der Anwendungsbereich der zwingenden Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse C...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.1 Entstehung und Umfang des Vorsteuerabzugsrechts

Rz. 263 Die zentralen Bestimmungen über die Voraussetzungen und den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugsrechts ergeben sich aus Art. 167ff. MwStSystRL. Das Vorsteuerabzugsrecht des Abnehmers entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Steuerschuld für die Leistung beim Leistenden entsteht. Das ist nach Art. 63 MwStSystRL grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem die Leistung bewirkt wird, aus ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.4 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 297 Nach Art. 184 MwStSystRL ist der ursprüngliche Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn er höher oder niedriger ist als der, zu dessen Vornahme der Unternehmer berechtigt war. Nach Art. 185 Abs. 1 MwStSystRL besteht diese Verpflichtung insbesondere dann, wenn sich die Faktoren, die bei der Bestimmung des Vorsteuerabzugsbetrags berücksichtigt werden, nach Abgabe der Mehrwe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.5 Subunternehmertätigkeit des Gesellschafters für die Kapitalgesellschaft

Tz. 938 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Ob eine Kap-Ges eine sich ihr bietende Geschäftschance mit eigenen Mitteln nutzt oder einen Dritten ("Subunternehmer") mit der Ausführung beauftragt, ist ihre eigene unternehmerische Entscheidung (s Urt des BFH v 12.10.1995, BFH/NV 1996, 81; v 13.11.1996, BFH/NV 1997, 142; v 17.12.2003, BFH/NV 2004, 819; dazu auch s Pflüger, GStB 2004, 15). ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Äußeres Erscheinungsbild bei Hotelpersonal

Rz. 1305 Hier gibt es in der Praxis umfassende Pflichtenklauseln mit Regelungen, die auch in die private Lebensführung hineinreichen. Eine solche Regelung könnte trotz ihres Freizeitbezuges auch durch Betriebsvereinbarung erzielt werden, da sie direkt nur betriebliche Belange regelt. Die Reflexwirkungen auf den Privatbereich[2955] sind vom Hotelpersonal i.d.R. hinzunehmen. Mu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.2 Unternehmensgegenstand und Kapazitäten der Kapitalgesellschaft

Tz. 911 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Ist ein Gesellschafter im satzungsmäßigen Unternehmensgegenstand der Kap-Ges tätig, besteht eine gewisse Vermutung dafür, dass die Geschäftschance der Gesellschaft zuzuordnen ist (ebenso s Wassermeyer, GmbHR 1993, 332 und s Schr des BMF v 04.02.1992, BStBl I 1992, 137; zu Fragen der Geschäftstätigkeit und des Unternehmensgegenstand einer Gmb...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 194 Das WissZeitVG, das die §§ 57a ff. HRG 2007 ablöste[551] und im Jahr 2016 geändert wurde,[552] regelt die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen.[553] Gem. §§ 1, 2 WissZeitVG dürfen die Arbeitsverhältnisse von wissenschaftlichem und künstlerischem Personal mit Ausnahme der Hochschullehrer an staatlichen Hochschule...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Vorliegen eines Betriebs-/Betriebsteilübergangs

Rz. 1046 Ein Betriebs- oder Betriebsteilübergang liegt gemäß § 613a Abs. 1 S. 1 BGB vor, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft [2554] auf einen anderen Inhaber übergeht. Dies ist anzunehmen, wenn eine auf Dauer angelegte wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität vom neuen Inhaber weitergeführt oder wieder aufgenommen wird.[2555] Bis zur Rechtssach...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / i) Mitwirkung in Personalangelegenheiten

Rz. 743 Das vorgeschlagene Vertragsmuster geht davon aus, dass die Entscheidungen in personellen Angelegenheiten der Arbeitnehmer der Abteilung vom Krankenhausträger und nicht vom Chefarzt getroffen werden. Da mit der Leitungsverantwortung des Chefarztes jedoch die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Auswahl des für die Abteilung maßgeblichen Personals verbunden sein muss,...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vertikale Pflichtendelegation

Tz. 34 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Der Geschäftsführer oder der Vereinsvorstandsvorsitzende muss die in sein Ressort fallenden Aufgaben nicht in eigener Person erledigen, sondern darf sie kraft seiner internen Organisationsgewalt auf andere Personen delegieren. Dies gilt auch für die Aufgabenübertragung auf Mitarbeiter nachgeordneter Hierarchieebenen. Tz. 35 Stand: EL 140 – ET...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Erforderlichkeit

Rz. 285 Die Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Betriebsrat Sachmittel zur Verfügung zu stellen, besteht jedoch nicht uneingeschränkt. Vielmehr setzt der Anspruch des Betriebsrats voraus, dass die sachlichen Mittel nach Art und Beschaffenheit des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Aufgaben erforderlich sind. Die Beurteilung der Erforderlichkeit erfolgt einzelfa...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Stewards/Stewardessen

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Stewards/Stewardessen gehören zum > Fliegendes Personal und haben ihre > Erste Tätigkeitsstätte Rz 8 auf einem Flughafen, wenn der ArbG sie arbeitsrechtlich diesem zuordnet und sie dort zumindest in geringem Umfang Tätigkeiten erbringen, die arbeitsrechtlich geschuldet werden (vgl BFH 264, 248 = BStBl 2019 II, 546). Zum > Arbeitszimmer Rz 1. ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Erfassen aller Informationen und Risikoanalyse

Rz. 1562 Erster Schritt des Verantwortlichen bei der Erstellung eines Schutzkonzeptes muss es sein, die vorhandenen Betriebsgeheimnisse zu identifizieren und deren Gefährdung zu analysieren. Hierzu bietet sich eine interne Katalogisierung der Geschäftsgeheimnisse (z.B. Kundendaten, Bilanzen, Daten über Zulieferer, Kalkulationen, Prototypen, Pläne, Rezepturen, Algorithmen, So...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 3. Fristlose Kündigung durch Versicherer

Rz. 331 Eine fristlose Kündigung ist in der Krankentagegeldversicherung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Ein wichtiger Grund liegt nur vor, wenn die Fortsetzung des Vertrages für den Versicherer unzumutbar ist, was unter anderem gegeben sein kann, bei betrügerischer Geltendmachung von Leistungen oder tätlichem Angriff auf vom Versicherer rechtmäßig ausgesandete...mehr

Beitrag aus Controlling Office
ESG Reporting der Zukunft: ... / 4 Herausforderungen und Chancen bei der Umsetzung

Die Einführung der CSRD und der EU-Taxonomie-Berichtspflicht stellt viele Unternehmen vor die Herausforderung, die umfangreichen Anforderungen innerhalb weniger Jahre umzusetzen. Im Folgenden werden die häufigsten Herausforderungen zusammengefasst: Datenverfügbarkeit: Ein Großteil der zu berichtenden Kennzahlen wird derzeit noch nicht erfasst. Daher sind Daten- und IT-Struktu...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Hintergrund

Rz. 792 Der Arbeitgeber kann aus unterschiedlichen Gründen ein Interesse daran haben, den Arbeitnehmer zum Tragen von Dienstkleidung zu verpflichten. Nach der Rechtsprechung des BAG ist Dienstkleidung diejenige Kleidung, die im betrieblichen Interesse anstelle der individuellen Zivilkleidung zur besonderen Kenntlichmachung zu tragen ist.[1860] Dies kann zum einen ein Interes...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Aufzählung der Dienstaufgaben in der Krankenversorgung

Rz. 728 Zunächst sollten in dieser Regelung die wesentlichen dem Arzt als Dienstaufgaben obliegenden ärztlichen Aufgaben beispielhaft ("insbesondere") aufgeführt werden. Dabei ist angesichts der Vielfältigkeit ärztlicher Aufgaben, die von einem Krankenhausarzt durchgeführt werden können, besondere Gründlichkeit an den Tag zu legen. Dies gilt insbesondere, weil ein Chefarzt t...mehr

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§ 3 Prozessrecht / ee) Büropersonal

Rz. 303 Ob dem Betriebsrat eine oder mehrere Hilfskräfte und ob diese ihm voll oder zeitweise zur Verfügung zu stellen sind, hängt von Art und Größe des Betriebes und dem tatsächlichen Arbeitsanfall ab.[716] Neben den erforderlichen Schreibkräften steht dem Betriebsrat bei weiterem Arbeitsanfall, der von den Schreibkräften nicht erledigt werden kann, ein Anspruch auf weitere...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Vertragsgegenstand

Rz. 483 Um Missverständnisse über die Rechtsnatur der Vertragsbeziehung zu vermeiden, sollte der Vertrag als "Durchführungsvertrag für ein Studium" und der Vertragspartner des Unternehmens als "Studierender" bezeichnet werden. Dagegen sollten Parteibezeichnungen wie "Auszubildender" oder "Ausbildender" nicht verwendet und insbesondere nicht von einer Ausbildung gesprochen we...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Grundsätzliches

Rz. 1565 Zu den grundsätzlichen Schutzmaßnahmen, die im Einzelfall ergriffen werden können, gehören die folgenden:mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / E. England und Wales

Rz. 23 Erbstatut: Auch England und Wales haben seinerzeit, als sie noch Mitglied der Europäischen Union waren, die Europäische Erbrechtsverordnung nicht ratifiziert. Inzwischen ist das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausgetreten. Damit ist Großbritannien ein Drittstaat im Sinne der EuErbVO, was Auswirkungen auf die Möglichkeit der Rückverweisung gem. Art. 34 ...mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / C. Erbengemeinschaften im anglo-amerikanischen Rechtskreis

Rz. 91 Völlig anders als im übrigen Europa verläuft eine Nachlassabwicklung in den anglo-amerikanischen Staaten. In Europa gehören zu diesem Rechtskreis England und Wales, Schottland und Irland. Der in vielen europäischen Rechtsordnungen bekannte Von-selbst-Erwerb einer Erbschaft (ipso iure Erwerb) ist dort schlicht unbekannt. Stattdessen geht im anglo-amerikanischen Rechtsk...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / II. Musterarbeitsvertrag

Rz. 216 Vertiefende und ergänzende Formulierungsbeispiele, weitere Formulierungsalternativen sowie Erläuterungen finden sich bei den einzelnen Arbeitsvertragsklauseln in § 1a B. IV (siehe Rdn 214 ff.). Rz. 217 Sofern mit dem Abschluss des Arbeitsvertrags zugleich die Anforderungen des NachwG erfüllt werden sollen, sind entsprechende Ergänzungen vorzunehmen (z.B. Informationen...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / III. Musterarbeitsvertrag Leitende Angestellte

Rz. 219 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.16: Arbeitsvertrag für leitende Angestelltemehr

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Literaturverzeichnis

Ackmann, Annahmeverzug – Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Teilzeitbeschäftigung – Haftung des Arbeitnehmers bei Doppelarbeitsverhältnis, SAE 1991, 222 Annuß, Das Verbot der Altersdiskriminierung als unmittelbar geltendes Recht, BB 2006, 325 Annuß/Thüsing (Hrsg.), Teilzeit- und Befristungsgesetz, Kommentar, 3. Auflage 2012 Arbeitsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltverei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Ausnahmen vom "Trennungsgebot" und "Durchgriff"

Rz. 9 Eine direkte Inanspruchnahme ("Durchgriff") der Gesellschafter oder Geschäftsführer durch Gläubiger der GmbH ist nach § 13 Abs. 2 grundsätzlich ausgeschlossen (zur ökonomischen Rechtfertigung der beschränkten Haftung Scholz/Bitter § 13 Rz. 60 f.). Insoweit besteht Einigkeit, dass von diesem Grundsatz das Gesamtgefüge der GmbH beherrscht wird und die Rechtsform der juri...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Führungsvereinbarung im gemeinsamen Betrieb i.S.d. § 1 Abs. 2 BetrVG

Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.15: Führungsvereinbarung im gemeinsamen Betrieb i.S.d. § 1 Abs. 2 BetrVG Zwischen 1. dem Unternehmen _________________________ (Bezeichnung), vertreten durch _________________________ – im Folgenden X-GmbH – und 2. dem Unternehmen _________________________ (Bezeichnung), vertreten durch _________________________ – im...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Rechtliche Grundlagen

Rz. 114 Die Befristung aufgrund zeitlich begrenzt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel, z.B. für bestimmte Forschungsprojekte, ist sachlich gerechtfertigt.[360] Sie war schon vor der Geltung des TzBfG als Unterfall des lediglich vorübergehenden Bedarfs anerkannt.[361] Jedoch zweifelt das BAG an der Vereinbarkeit dieses Befristungsgrundes mit Unionsrecht aufgrund einer mög...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Outplacement-Beratung

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Outplacement-Beratung ist für den ArbG ein Instrument der Personalreduzierung. Für den ArbN handelt es sich um eine Beratung zur beruflichen Neuorientierung. Im Zusammenhang mit Entlassungen verpflichtet ein ArbG ein Outplacement-Unternehmen, die aus dem Dienstverhältnis ausscheidenden ArbN bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz individu...mehr

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Literaturverzeichnis

Aligbe, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen, 2. Aufl. 2021 Altmeppen (vormals Roth/Altmeppen), GmbH-Gesetz, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Annuß/Thüsing, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 3. Aufl. 2012 Anzinger/Koberski, ArbZG – Arbeitszeitgesetz, 5. Aufl. 2020 Arens/Düwell/Wichert, Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2013 Arnold/Gräfl, Teilzeit- und Befristungsge...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 722 Unter dem Begriff des Chefarztes versteht man den oder die leitenden Ärzte eines Krankenhauses. Allerdings besteht insoweit kein einheitlicher Sprachgebrauch. Üblich sind bspw. auch die Bezeichnung als leitender Arzt, leitender Abteilungsarzt, Abteilungs- oder Klinikdirektor, ohne dass insoweit ein rechtlicher Unterschied besteht. Entscheidend ist, dass der betreffen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Steuermindernde Aufwendungen

Rz. 30 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Dienstkleidung ist typische > Berufskleidung . Das gilt auch für die Gesellschaftsuniform (Gesellschaftsanzug mit Effekten) für einen Jugend- und Presseoffizier (EFG 1991, 471). Die Beiträge an Kleiderkassen sind aber noch keine WK (> Berufskleidung Rz 15). WK sind erst die Ausgaben der sog Selbsteinkleider (Anschaffung, Instandhaltung, R...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Konkretisierung der Arbeitspflicht

Rz. 1654 Durch die Ausübung seines Direktionsrechts ist es dem Arbeitgeber möglich, die von dem Arbeitnehmer zu verrichtenden Tätigkeiten, ihre Reihenfolge sowie die Begleitumstände der Arbeit festzulegen. Üblicherweise werden die dem Arbeitnehmer obliegenden Aufgaben und Tätigkeiten in einer Stellenbeschreibung zusammengefasst, um den Arbeitsplatz in seiner Wertigkeit und s...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Festlegung des Arbeitsorts

Rz. 1662 Nach § 106 S. 1 GewO darf der Arbeitgeber unter anderem den Ort der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit dieser nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften festgelegt ist.[4003] Der Inhalt der einzelvertraglichen Regelungen ist durch Auslegung unter B...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Beteiligung bei Massenentlassungen nach § 17 Abs. 2 KSchG

Rz. 991 Auch die Beteiligung des Betriebsrats i.R.v. Massenentlassungen gem. § 17 Abs. 2 KSchG muss grds. gesondert erfolgen. Immer dann, wenn der Arbeitgeber in einem Betrieb mit mehr als 20 Arbeitnehmern[2451] mehr als die in § 17 Abs. 1 KSchG angegebene und nach Betriebsgröße gestaffelte Anzahl von Arbeitnehmern innerhalb von 30 Kalendertagen entlässt, muss der Arbeitgebe...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Allgemeine Mandantenschutzklausel

Rz. 891 Besonders in den dem Berufs- und Standesrecht unterliegenden freien Berufen (Rechtsanwälte, Ärzte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater usw.) besteht die Gefahr, dass ehemalige Mitarbeiter nach ihrem Ausscheiden durch ihre Konkurrenztätigkeit in den Mandantenkreis ihres bisherigen Arbeitgebers eingreifen. Die aktive und gezielte Abwerbung von Mandanten des bisherigen Arb...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Pflichtuntersuchungen aufgrund von Gesetz bzw. Tarifvertrag

Rz. 547 Ein Bedarf für eine vertragliche Regelung besteht nicht, soweit sich Untersuchungspflichten aus Gesetzen und Verordnungen bzw. aus Tarifverträgen ergeben. Rz. 548 Seit dem 24.12.2008 ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Kraft, die die zuvor verstreuten verschiedenen Rechtsvorschriften zusammenfasst (GefahrstoffVO, BiostoffVO, Gentechnik-S...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Antrag bei vorläufiger Durchführung der personellen Maßnahme durch den Arbeitgeber

Rz. 422 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.33: Antrag bei vorläufiger Durchführung der personellen Maßnahme durch den Arbeitgeber An das Arbeitsgericht _________________________ _________________________ Aktenzeichen: _________________________ Im Beschlussverfahren mit den Beteiligten: 1. Firma _________________________ (Verfahrensbevollmächtigte: __________...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / gg) Checkliste zur Beurteilung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (in Anlehnung an GDA Leitlinie Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes)

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 3. Anstellungsvertrag Verleiher/Leiharbeitnehmer

Rz. 611 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.47: Anstellungsvertrag Verleiher/Leiharbeitnehmer § 1 Vertragsgegenstand/Tätigkeit (1) Der Arbeitgeber stellt seinen Kunden zur Erledigung von Aufgaben an verschiedenen Orten vorübergehend Personal zur Verfügung. Der Arbeitgeber ist in Besitz einer unbefristeten/befristeten Erlaubnis nach § 1 AÜG, die am ____...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Steuerfreie und steuerpflichtige Bezüge

Rz. 5 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Für den Bereich der Bundeswehr gelten mehrere > Steuerbefreiungen . Dies betrifft zunächst Sachleistungen an Uniformträger nach § 3 Nr 4 EStG . Zu den Angehörigen der Bundeswehr iSd Norm gehören nicht die Zivilbediensteten (R 3.4 Satz 2 LStR). Steuerfrei sind der Geldwert der ihnen aus Dienstbeständen überlassenen > Dienstkleidung (Buchst a; > R...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Werbungskosten

Rz. 15 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 > Werbungskosten sind ua die Kosten der Berufsfortbildung (> Bildungsaufwendungen Rz 20 ff). Dazu gehören Kosten für fachwissenschaftliche Tagungen, zB Reisekosten, Tage- und Übernachtungsgelder, Teilnehmergebühren (BFH 75, 603 = BStBl 1962 III, 487). Die Rechtsprechung hat zunehmend strengere Anforderungen an den Nachweis der beruflichen Ve...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Muster

Rz. 292 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.34: Betriebsvereinbarung Kurzarbeit Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Arbeitgebers) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Betriebsrat des Betriebs _________________________ der _________________________ (Name des Arbeitgebers) –...mehr