Fachbeiträge & Kommentare zu Personal

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Irland / III. Abwicklung und Verteilung des Nachlasses

Rz. 188 Für die administration und die distribution spielt es keine Rolle, ob der personal representative ein testamentarisch bestimmter executor oder gerichtlich bestellter administrator ist (vgl. dazu Rdn 167 ff.). Rz. 189 Die administration, d.h. die auf Abwicklung und spätere Verteilung gerichtete Nachlassverwaltung, ist in Teil V des ISA (Sec. 45–65) geregelt. Bewegliche...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Typische testamentarische Verfügungen

Rz. 57 Bei den testamentarischen Zuwendungen ist zu unterscheiden zwischen den Vermächtnissen, die dem Begünstigten endgültig zur freien Verfügung verbleiben sollen (absolute interest) und vom personal representative zu erfüllen sind, und zahlreichen weiteren Zuwendungsformen, die über die Anordnung eines testamentary trust erreichbar sind. Rz. 58 Der testamentary trust ist d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Begrifflichkeiten

Rz. 904 [Autor/Stand] Die internationale Rechtshilfe findet stets im Dreiklang von betroffenem Bürger, betroffenen Staaten und den betroffenen übernationalen Institutionen statt. Horizontale Rechtshilfe findet zwischen gleichrangigen Staaten statt. Vertikale Rechtshilfe ist solche, die zwischen einer inter- oder supranationalen Einrichtung und einem Staat erfolgt. Voraussetz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Einzelfälle-ABC

Rn. 93 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Abschlagszahlung s Rn 56 ff Altersteilzeit Auch bei zeitversetzter Auszahlung der Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge bleibt deren Steuerfreiheit grds erhalten, falls vor der Leistung der begünstigten Arbeit bestimmt wird, dass ein steuerfreier Zuschlag (ggf teilweise) als Wertguthaben auf ein Arbeitszeitkonto gutgeschrieben wird; das gilt...mehr

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Großbritannien: England und... / b) Bestimmung des administrator

Rz. 85 Die Bestimmung des administrator durch das Gericht erfolgt im Rahmen der sog. Non-Contentious-Probate-Rules (N.C.P.R.) 1987, die eine Rangfolge der Personen aufstellen, die Anspruch auf Ernennung haben. Dabei wird zwischen der normalen administration bei der intestate succession und dem Fall, dass zwar ein Testament vorhanden ist, dieses aber keine executor-Bestellung...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Erteilung eines deutschen Erbscheins

Rz. 132 Kommt englisches Erbrecht zur Anwendung (zu den Fallgruppen siehe Rdn 13), ist aber Vermögen in Deutschland belegen, wird zur Nachlassabwicklung in Deutschland regelmäßig ein deutscher Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis benötigt werden. Da Großbritannien kein Mitgliedstaat der EuErbVO ist, werden deutsche Gerichte zu deren Erteilung regelmäßig entweder n...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Beginn und Ende des Amtes

Rz. 79 Bei der in England zwingend erforderlichen Nachlassabwicklung unterscheidet man, wie erwähnt (siehe Rdn 21), zwischen dem Amt des executor, der im Testament ernannt wird, und dem des administrator, der vom Gericht bestellt wird. Beide Ämter, die auf historisch unterschiedlichen Wurzeln beruhen, haben sich mittlerweile in ihrer Funktion weitgehend aneinander angegliche...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 2. Funktionell gespaltene Rückverweisung

Rz. 75 In manchen Rechtsordnungen werden bestimmte Fragen der Nachlassabwicklung nicht dem Erbstatut, sondern dem Belegenheitsrecht unterstellt. So wurde die im österreichischen Recht erforderliche gerichtliche Einantwortung der Erben in den Nachlass für in Österreich belegene Liegenschaften unabhängig davon verlangt, ob österreichisches Recht Erbstatut ist.[73] Umgekehrt wu...mehr

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Irland / 6. Erbfähigkeit

Rz. 53 Zum Zeitpunkt des Erbfalls gezeugte, aber noch nicht geborene Abkömmlinge oder Verwandte (en ventre sa mere) werden, wenn sie in der Folge lebend geboren werden, so behandelt, als seien sie zu Lebzeiten des Erblassers geboren und hätten ihn überlebt (Sec. 3 (2) ISA). Rz. 54 Besonderheiten gelten, wenn Erben noch minderjährig sind. Denn diese können das ihnen zustehende...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Gesonderte Nachlassabwicklung in England

Rz. 21 England folgt im materiellen Erbrecht dem im Common-Law-Rechtskreis verbreiteten Prinzip der gesonderten Nachlassabwicklung. Dabei geht der Nachlass als Gesamtheit zunächst auf einen personal representative über, der als executor bezeichnet wird, wenn er im Testament ernannt ist, und als administrator, wenn er vom Gericht bestellt wird. Dieser Nachlassabwickler verwal...mehr

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Großbritannien: England und... / II. Sonstige Steuern

Rz. 154 Neben der IHT kann die auf Wertsteigerungen erhobene Steuer (Capital Gains Tax – CGT), die in Großbritannien grundsätzlich auf alle Vermögenswerte – mit Ausnahme von englischem Geld, Kraftfahrzeugen, Haushaltsgegenständen von geringem Wert und dem als residence genutzten Wohnheim – ohne zeitliche Beschränkung durch bestimmte Spekulationsfristen erhoben wird, eine Rol...mehr

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Irland / c) Übertragung von Ehewohnung und Hausrat (right of appropiation)

Rz. 46 Der überlebende Ehegatte hat im Rahmen der Erbteilung eine Sonderstellung. Zwar richtet sich sein Erbanspruch – wie bei den anderen Begünstigten – grundsätzlich nur auf eine wertmäßige Beteiligung am Nachlass. Er kann aber schriftlich vom personal representative verlangen, dass sein Erbanspruch durch die Übertragung der Ehewohnung (dwelling) und der Hausratsgegenständ...mehr

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Irland / II. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 183 Da der Vorteil den Begünstigten stets durch den zwischengeschalteten personal representative zugewandt wird, ist ein automatischer Übergang ohne Annahme der Erbschaft von vornherein ausgeschlossen. Der Begünstigte kann nicht gezwungen werden, die Zuwendung anzunehmen und kann diese ablehnen oder auf sie verzichten.[270] Im Rahmen der Übertragung einzelner Vermögensge...mehr

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Zypern (Republik Zypern) / E. Nachlassabwicklung

Rz. 20 Die Nachlassabwicklung ist im zypriotischen Administration of Estates Act (Cap. 189) geregelt. Mit dem Erbfall geht die Verfügungsmacht über den Nachlass auf einen vom Erblasser testamentarisch ernannten executor oder einen vom district court gerichtlich bestellten administrator (regelmäßig der Ehegatte) über (personal representative), der den Nachlass abwickelt und a...mehr

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Großbritannien: England und... / 4. Erteilung einer Vollmacht zur Nachlassabwicklung

Rz. 125 Aus deutscher Sicht wird man angesichts der inhaltlich ungewohnten Voraussetzungen, deren nähere Ausgestaltung zum Teil im Ermessen des Gerichts liegt, und vor allem wegen der Verknüpfung des nachlassgerichtlichen Verfahrens mit dem Erbschaftsteuerverfahren regelmäßig eine mit dem englischen Recht vertraute Person, insbesondere einen in England tätigen Praktiker beau...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Rechte des Ehegatten und registrierten Lebenspartners

Rz. 41 Die gesetzliche Erbfolge ist traditionell von einer sehr starken Stellung des länger lebenden Ehegatten geprägt, wobei dieser in England ausschließlich erbrechtlich abgefunden wird, durch das Güterrecht aber keinen zusätzlichen Ausgleich erhält.[50] Voraussetzung für das Entstehen der Rechte des Ehegatten ist, dass er den Erblasser um mindestens 28 Tage überlebt.[51] ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Honorarforderung aus der Tätigkeit als Vertragsarzt

Rz. 220 Wie bereits dargestellt, ist bei den Arzthonoraren zu unterscheiden, gegen wen der Anspruch des einzelnen Arztes sich richtet. Wird er im Einzelfall als Vertragsarzt tätig, hat er Honorarforderungen nur und ausschließlich gegenüber der für seinen Wohnsitz zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Auf diese Honorarforderungen kann zugegriffen werden. Es handelt sich d...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / V. Kosten des Drittschuldners in der Zwangsvollstreckung

Rz. 179 Dem Drittschuldner entstehen in der Zwangsvollstreckung durch die Verwaltung eines oder mehrerer Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, die hierauf zu erbringenden Leistungen und die Abgabe der Drittschuldnererklärung Kosten in Form eines erhöhten Personal- und Sachkostenaufwandes. Die Reform der Kontopfändung mit den sich aus §§ 850k, 840 Abs. 1 Nr. 4 und 5 ZPO erge...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 243 Soweit das Berufungsgericht meinte, die Schädigung der Klägerin sei auf einer für die Klägerin und den Beklagten zu 1 gemeinsamen Betriebsstätte i.S.d. § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII erfolgt, trugen seine Feststellungen diese Beurteilung nicht. Rz. 244 Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung erfasst der Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte über die Fälle der Arbeits...mehr

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§ 12 Zwangsvollstreckung zu... / Literaturtipps

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Belgien / 7. Besteuerung bei Unternehmensübertragungen

Rz. 193 Für alle nach dem 1.1.2006[154] eröffnete Erbschaften gilt gem. Art. 60bis ErbStGB W in der Region Wallonien ein Erbschaft- und Übertragungsteuersatz von 0 %, wenn ein Unternehmensanteil von Todes wegen auf einen Erben oder Vermächtnisnehmer übergeht, sofern der Nachlassmehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Aufsichtsratsvergütung

Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Aufsichtsratsmitglied i. S. d. § 18 EStG (Anhang 10) ist, wer durch die Satzung der betreffenden Gesellschaft zur Überwachung der Geschäftsführung bestellt wurde. In Betracht kommen die Aufsichtsratsmitglieder einer AG, GmbH, KG auf Aktien und Genossenschaften, von Berggewerkschaften und sonstigen Kapitalgesellschaften und Personenvereinigungen des...mehr

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V / 39 Verteidiger, Verschwiegenheitspflicht [Rdn 5253]

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Großbritannien: England und... / IV. Streitiges Verfahren

Rz. 127 Neben dem nichtstreitigen Verfahren können nachlassgerichtliche Fragen auch in einem – meist streitig geführten – förmlichen Gerichtsverfahren geklärt werden. Der darin erteilte grant in solemn form entfaltet Rechtskraft und zwar nicht nur gegenüber den am Prozess unmittelbar Beteiligten, sondern gegenüber jedem, der vom Prozess Kenntnis hatte, sich aber nicht beteil...mehr

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Irland / b) Legal right des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners

Rz. 114 Der überlebende Ehegatte hat einen nicht ausschließbaren Anspruch auf Beteiligung am Nachlass, sog. legal right (Sec. 111 ISA). Einen ebensolchen Anspruch hat der überlebende eingetragene Lebenspartner gemäß Sec. 111A ISA. Der Anspruch beträgt jeweils ein Drittel des Nachlasswertes, wenn der Erblasser Kinder hinterlässt; anderenfalls steht dem Berechtigten ein Anspru...mehr

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Großbritannien: England und... / 5. Nachlassplanung

Rz. 150 Für eine Nachlassplanung unter steuerlichen Gesichtspunkten können folgende Merkmale des englischen Steuerrechts hervorgehoben werden:mehr

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Großbritannien: England und... / IV. Besonderheiten des Trust

Rz. 34 Besonderen Regeln unterliegt der trust, der sowohl unter Lebenden (inter vivos trust) als auch von Todes wegen im Testament (testamentary trust) begründet werden kann.[42] Letzteres hat in England große Bedeutung, da insbesondere längerfristige oder flexible Erbfolgegestaltungen nur auf diese Weise erreichbar sind (siehe dazu Rdn 61). Insgesamt handelt es sich dabei ü...mehr

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Großbritannien: England und... / I. Prägende Merkmale des englischen Erbrechts

Rz. 38 Das englische Erbrecht wird, wie erwähnt (siehe Rdn 21 ff.), geprägt von der gesonderten Nachlassabwicklung durch einen administrator oder executor. Da dieser zunächst Inhaber des gesamten Nachlasses wird, ist England die Unterscheidung der Civil-Law-Länder zwischen Erben und Vermächtnisnehmern fremd. Alle beneficiaries haben nur Herausgabeansprüche gegenüber dem pers...mehr

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Großbritannien: England und... / II. Nichtstreitiges Verfahren

Rz. 113 Die Erteilung des Zeugnisses an den personal representative, das in der Form des grant of probate an einen executor zugleich als Bestätigung der Gültigkeit des Testaments wirkt, erfolgt in der überwiegenden Zahl der Fälle in einem nichtstreitigen Verfahren (sog. grant in common form). Der in diesem Verfahren erteilte grant entfaltet keine Rechtskraft und kann auf Ant...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Allgemeines

Rz. 116 Hatte der Erblasser sein Domizil außerhalb Englands, kommt es zwar inhaltlich zu keinen Besonderheiten beim probate bzw. der letters of administration, da diese auf englischem Recht als lex fori basieren. Sowohl bei der Auswahl der Person des personal representative, für die r. 30 N.C.P.R. 1987 eigene Kriterien aufstellt, als auch beim Nachlassverfahren sind jedoch A...mehr

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Schweiz / aa) Unterscheidung von Erbstatut und Eröffnungsstatut

Rz. 16 Das schweizerische IPRG unterscheidet bei der Frage des anwendbaren Rechts zwischen dem sog. Erb(folge)statut und dem Eröffnungsstatut:mehr

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Irland / 1. Kapitalerwerbsteuer

Rz. 227 Der Capital Acquisitions Tax (CAT – Kapitalerwerbsteuer) wird derzeit durch den Capital Acquisitions Tax Consolidation Act 2003 (CATCA 2003) geregelt, der zuletzt durch den Finance (No. 2) Act 2023 geändert wurde. In diesem sind die Erbschaftsteuer (inheritance tax)[329] und die Schenkungsteuer (gift tax)[330] geregelt. Da die Steuer an den Vermögenserwerb anknüpft, ...mehr

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Großbritannien: England und... / VI. Gemeinschaftliche Testamente und vertragliche Erbfolge

Rz. 101 Das englische Recht kennt nur das Testament (will), nicht aber einen Erbvertrag. Formal zulässig ist die Zusammenfassung mehrerer Testamente in einem Dokument (sog. joint will). Dabei können beliebige Personen gemeinsam ihr Testament verfassen, wobei aber alle Beteiligten sämtliche Formvorschriften einzuhalten haben, insbesondere sämtliche Unterschriften vor Zeugen b...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Allgemeines

Rz. 105 Das englische Recht ermöglicht – neben der Begründung von inter vivos trusts (vgl. bereits Rdn 34 ff.) – einige lebzeitige Zuwendungen und Gestaltungen, bei denen das betroffene Vermögen nicht in den vom personal representative verwalteten Nachlass fällt. Dies kann insbesondere Ausländern, die nur einzelne Vermögenswerte in England besitzen, ermöglichen, die zwingend...mehr

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Niederlande / V. Bestimmung des Erbstatuts anhand der objektiven Kollisionsleiter

Rz. 17 Das Haager ErbrechtÜbk. stellt in seinem Art. 3 einen Kompromiss zwischen dem gewöhnlichen Aufenthalt und der Staatsangehörigkeit dar. Es gilt eine dreistufige Anknüpfungsleiter:mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / III. Kein Trust an in Deutschland belegenen Sachen

Rz. 120 Der trust ist eine dem angloamerikanischen Rechtskreis eigentümliche Rechtsfigur, bei der der Errichter des trust (trustor) das Eigentum in das dem Treuhänder (trustee) zugewiesene formelle Eigentum (legal title) und das dem Begünstigten (beneficiary) zustehende Recht auf die Nutzungen der Sache aufspaltet.[136] Rz. 121 Art. 1 Abs. 2 lit. j EuErbVO bestimmt, dass die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Internationale Institutionen

a) Interpol Rz. 942 [Autor/Stand] Für den im Steuerstrafrecht in besonderem Maße bedeutsamen europäischen Bereich existieren mehrere, teils nebeneinander tätige Institutionen, die im täglichen Arbeitsablauf europaweiter und bei internationalen Steuerstrafverfahren von Bedeutung sind. Rz. 943 [Autor/Stand] Interpol (Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation – IKPO) ist e...mehr

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E / 17 Entbindung von der Schweigepflicht [Rdn 2313]

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D / 15 Durchsuchung, Durchsicht von Papieren [Rdn 1943]

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A / 6 Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten/Äußerungen des Richters [Rdn 34]

Rdn 35 Literaturhinweise: S.a. die Hinw. bei → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 2, und bei → Ablehnungsgründe, Befangenheit, Allgemeines, Teil A Rdn 17. Rdn 36 1. Das (bisherige) Verhalten des Richters oder (früher gemachte) Äußerungen können die Ablehnung begründen, wenn deshalb die Besorgnis begründet ist, dass er nicht unvoreingenommen an die Sache herange...mehr

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H / 6 Haftprüfung durch das OLG, Verfahren [Rdn 2672]

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S / 2 Sachverständigengutachten [Rdn 4263]

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten Das Wichtigste in Kürze:mehr

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§ 14 Zwangsvollstreckung au... / 2. Zeitlich relevante und schuldhafte Zuwiderhandlung des Schuldners

Rz. 70 Zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung muss das Unterlassungs- oder Duldungsgebot in jedem Fall sanktionsbewehrt begründet sein, d.h. es muss ein vollstreckbarer und vollstreckungsfähiger Titel vorliegen. Dies ist schon mit einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil ab dessen Verkündung der Fall, im Übrigen ab der Zustellung des Titels. Eine einfache Unterlassungse...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Großbritannien: England und... / 2. joint tenancy

Rz. 106 Ausgenommen von der Nachlassabwicklung sind insbesondere Vermögensgegenstände, an denen eine joint tenancy besteht. In der Praxis ist diese Form beim Erwerb von Immobilien durch Ehegatten üblich, kann aber auch an beweglichen Gegenständen begründet werden. Im Gegensatz zur tenancy in common, die dem deutschen Bruchteilseigentum entspricht, handelt es sich dabei um ei...mehr

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Irland / b) Vermächtnis

Rz. 80 Das irische Recht sieht lediglich Vermächtnisse und keine Erbeinsetzungen vor. Grund hierfür ist, dass ein unmittelbarer Übergang des Vermögens auf bestimmte Personen (Erben) im irischen Recht wegen der Zwischenschaltung des personal representative nicht vorgesehen ist (vgl. dazu Rdn 165 ff.). Sprachlich wird zwischen legacy , d.h. der vermächtnisweisen Zuwendung von b...mehr

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Großbritannien: England und... / a) Auswahl des executor

Rz. 83 Die Auswahl der Person des executor obliegt dem Testator, wobei die Bestellung ausdrücklich erfolgen, sich aber auch stillschweigend aus dem Gesamtzusammenhang der übertragenen Aufgaben im Testament ergeben kann (sog. executor according to the tenor). Der Testator kann die Bestellung des executor in zeitlicher Hinsicht oder auf einzelne Nachlassteile beschränken oder ...mehr

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Großbritannien: England und... / I. Notwendigkeit eines Nachlassverfahrens

Rz. 110 Wie dargestellt (siehe Rdn 22 ff.), folgt England dem kollisionsrechtlichen Prinzip, dass auch bei ausländischem Erbstatut der inländische Nachlass nur durch einen personal representative nach englischem Recht (als lex fori) abgewickelt werden darf, so dass eine Anerkennung ausländischer Erbschaftszeugnisse generell ausscheidet.[128] Da diese Nachlassabwickler aufgru...mehr