Fachbeiträge & Kommentare zu Pensionsrückstellung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Rechnungszinssatz

Rz. 902 [Autor/Zitation] Bei der Bewertung der Pensionsverpflichtung ist grds. der für langfristige Rückstellungen maßgebliche marktübliche Zinssatz anzuwenden (§ 211 Abs. 2 Satz 1 öUGB; vgl. Hanusch/Haslinger, RWZ 2015, 331 ff.; Dokalik/Steiner, DJA 2022, 134 ff.; s. AFRAC 27 Rz. 41 f.: "aktueller Zinssatz"). Dabei handelt es sich um jenen Zinssatz, zu dem sich ein Unternehm...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Fluktuation und Zeitpunkt der Pensionierung

Rz. 341 [Autor/Zitation] Durch Fluktuation, also Ausscheiden durch Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberkündigung ohne Eintritt eines Versorgungsfalls, können sich die Anwartschaften reduzieren. Somit werden Fluktuationswahrscheinlichkeiten ähnlich wie Sterbe- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten in die Bewertung einbezogen. Die Abhängigkeit der Fluktuation von Alter und verbrac...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundlagen für Altersversorgungsverpflichtungen

Rz. 382 [Autor/Zitation] Die steuerrechtlichen Grundlagen für Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen finden sich in § 6a EStG. Aus der Überschrift "Pensionsrückstellungen" folgt, dass es sich um eine Spezialvorschrift für Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen handelt. Da nach Eintritt eines Leistungsfalls noch nicht ausgezahlte Raten oder Kapitalbet...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (e) Benennung der Voraussetzungen der Pensionszusage (§ 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 259 [Autor/Zitation] § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG fordert zudem, dass der Pensionszusage Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der zugesagten Leistungen eindeutig zu entnehmen sind. Auch dieses Erfordernis dient – ebenso wie das Schriftformerfordernis (dazu Rz. 256 ff.) – der Beweissicherung (Dommermuth in HHR, § 6a EStG Rz. 37 [6/2022]). Sind diese Angaben auslegungsbedürftig, h...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Mittelbare Verpflichtungen

Rz. 270 [Autor/Zitation] § 6a EStG gilt nicht für die Einstandspflichten des Zusagenden aus mittelbaren Pensionszusagen (Gosch in Kirchhof/Seer22, § 6a EStG Rz. 2). Rz. 271 [Autor/Zitation] Mittelbare Pensionszusagen erfüllen ebenso wie Direktzusagen die Voraussetzungen für die Passivierung einer Rückstellung, soweit eine Einstandspflicht des Zusagenden besteht. Auch insoweit w...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeine Behandlung von Deckungsvermögen

Rz. 359 [Autor/Zitation] Abs. 1 Satz 4 enthält eine besondere Bewertungsvorschrift für sog. Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2. Die Bewertung erfolgt abweichend von Abs. 1 Satz 1 mit dem beizulegenden Zeitwert (vgl. § 255 Rz. 390). Dieser Wert ist mit der Verpflichtung zu saldieren (vgl. § 246 Rz. 357). Rz. 360 [Autor/Zitation] Bei Deckungsvermögen handelt es sich um "Ve...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Verhältnis zu einzelnen Normen des HGB

Rz. 12 [Autor/Zitation] § 246 ist in ein Normengeflecht eingebunden, in dem er Inhalts- und Ausweisfragen regelt, wobei sich die grundsätzliche Pflicht zur Erstellung einer Eröffnungsbilanz und eines JA aus § 242 ergibt. Die Umsetzung des in Abs. 1 normierten Ansatzgebots erfordert den Rückgriff auf Handelsbücher (§ 238 Abs. 1), wobei hier bereits durch § 239 Abs. 2 deren Vol...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Pensionsverpflichtungen

Rz. 502 [Autor/Zitation] Anders als in Österreich wird in § 246 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB ein gesetzliches Saldierungsgebot für Vermögensgegenstände normiert, welche zur Deckung von Altersversorgungsverpflichtungen bzw. ähnlichen, langfristigen Verpflichtungen gehalten werden (ausführlich Rz. 357 ff.). Daher sind Vermögenswerte zur Rückdeckung der Altersversorgung grds. nicht m...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Ausnahmen vom Grundsatz der Einzelbewertung

Rz. 350 [Autor/Zitation] Von der Abgrenzung der Einheit der Bewertung ist die Zulässigkeit der Bildung von Bewertungseinheiten zwischen Aktiv- und Passivposten zu unterscheiden. Nach Maßgabe von § 201 Abs. 3 öUGB ist eine Abweichung von den Ansatz- und Bewertungsmethoden bei Vorliegen besonderer Umstände und unter Beachtung der Generalnorm zulässig, weshalb auf dieser Grundla...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Rz. 382 [Autor/Zitation] Es besteht eine Pflicht zur Bildung von Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen, wenn eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber dem Berechtigten vorliegt (§ 198 Abs. 8 Z 4 lit. b öUGB; vgl. Rz. 211 ff.). Bei einer direkten Verpflichtung muss das Unternehmen selbst die Leistung erbringen, während im Falle ein...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Voraussetzungen der Rückstellungsbildung

Rz. 384 [Autor/Zitation] § 6a EStG verwendet den Begriff "Pensionsverpflichtung", der deckungsgleich mit dem Begriff "unmittelbare Versorgungszusage" ist (vgl. Höfer/Veit/Verhuven, Betriebsrentenrecht, Bd. II, Kap. 2 Rz. 2 [3/2022]; BFH v. 19.8.1998 – I R 92/95, BStBl. II 1999, 387, unter 3.a der Gründe mit weiteren Belegstellen). Für mittelbare Verpflichtungen gilt handelsrec...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

zu Abs. 1 Satz 1 (Ansatz fortgeführter Anschaffungs- oder Herstellungskosten): Leffson, Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, 7. Aufl. 1987; Kropff, Stille Rücklagen und Substanzerhaltung beim Übergang auf das Bewertungssystem des Aktiengesetzes 1965, in Moxter/Müller/Windmöller (Hrsg.), Rechnungslegung, FS Karl-Heinz Forster, 1992, 289; Krümmel, Pagatorisches Prinzip u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Einmalbeitragsstreckung bei Auflösung der Pensionsrückstellung (§ 4e Abs 3 S 1 iVm S 3 EStG)

Rn. 51 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wird die Versorgungsverpflichtung aus einer unmittelbaren Versorgungszusage auf einen Pensionsfonds übertragen, richtet sich nach dem Gesetzesaufbau (S 1 vor S 3) der BA-Abzug für den vom Trägerunternehmen an den Pensionsfonds geleisteten Beitrag grds nach § 4e Abs 3 S 1 EStG (s Rn 49f) und ausnahmsweise nach § 4e Abs 3 S 3 EStG. Da aber § 4...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Bemessung des Einmalbeitrags für Versorgungsverpflichtungen und Versorgungsanwartschaften

Rn. 56a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Laut § 4e Abs 3 S 1 EStG wird der BA-Abzug für Leistungen (Einmalbeiträge) eines Unternehmens an einen Pensionsfonds gewährt, die die teilweise oder vollständige Übertragung einer bestehenden Versorgungsverpflichtung oder Versorgungsanwartschaft auf den Pensionsfonds finanzieren. Damit stellt sich die Frage, was unter einer vollständigen bz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Teilweise Streckung des Beitrags bei Übernahme der Versorgungsverpflichtung aus einer Unterstützungskassenzusage (§ 4d Abs 3 EStG und § 4e Abs 3 S 1 iVm S 3 und 4 EStG)

Rn. 57 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wird die Versorgungsverpflichtung aus einer Unterstützungskassenzusage auf einen Pensionsfonds übertragen und hierbei die LSt-Freiheit für den Einmalbeitrag (die "Leistung" iSd § 3 Nr 66 EStG) beantragt, den das Trägerunternehmen der Kasse für diesen Zweck zuwendet, richtet sich der BA-Abzug für diese Zuwendung nach § 4d Abs 3 EStG. Jener Ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Handelsbilanz

Rn. 62 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 In der HB sind Pensionsfondszusagen grds wie Direktversicherungszusagen zu behandeln. Die insoweit gemachten Ausführungen (Höfer, s § 4b Rn 62ff) gelten daher im Grundsatz entsprechend für Pensionsfondszusagen. Rn. 63 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Beitrag, den ein Unternehmen zur Übernahme seiner unmittelbaren Versorgungszusage oder Unterstü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Streckung des vollen Einmalbeitrags (§ 4e Abs 3 S 1 EStG) und Folgeeinmalbeiträge

Rn. 49 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Zehn-Jahres-Streckung erfolgt nach § 4e Abs 3 S 1 EStG in der Weise, dass der Einmalbeitrag des Trägerunternehmens gleichmäßig, also zu gleichen Teilen, auf die zehn Wj nach dem Wj der Übertragung als BA abgezogen werden darf. Eine Verringerung oder Verlängerung des Zehn-Jahres-Zeitraums in der Weise, dass die einzelnen Teilbeträge erhö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rückübertragung wegen des Wechsels des Durchführungsweges

Rn. 172 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wird die Unterstützungskasse vollständig aufgelöst und das Versorgungsversprechen vom Trägerunternehmen gegen Hingabe des Kassenvermögens übernommen, muss das Unternehmen das rückübertragene Kassenvermögen erfolgswirksam erfassen. So wie die Zuwendungen als BA iRd § 4d EStG abgesetzt werden können, sind gewissermaßen "spiegelbildlich" die R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verdeckte Gewinnausschüttung

Rn. 71 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Um iRd Übertragung einer Versorgungsverpflichtung auf einen Pensionsfonds gleichhohe Versorgungszahlungen mit hoher Sicherheit oder gar Garantie zu erzielen, wird die KapGes an den Pensionsfonds einen Beitrag leisten müssen, der den Teilwert gemäß § 6a EStG erheblich übersteigt. Dieser Beitrag ist nicht gesellschaftsrechtlich veranlasst und ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Übertragung von unmittelbaren Versorgungszusagen und Unterstützungskassenzusagen

Rn. 43 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei den in § 4e Abs 3 S 1 EStG angesprochenen Versorgungsverpflichtungen und Versorgungsanwartschaften handelt es sich nur um solche aus unmittelbaren Versorgungszusagen und Unterstützungskassenzusagen. Dies folgt aus der Verknüpfung des gestreckten BA-Abzugs gemäß § 4e Abs 3 EStG mit der LSt-Freiheit gemäß § 3 Nr 66 EStG . LSt-frei sind nach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Übertragung auf den neuen ArbG oder auf dessen Unterstützungskasse

Rn. 127a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wenn der ArbN zu einem neuen ArbG wechselt, kann der Übertragungswert (der Barwert der unverfallbaren Versorgungsanwartschaft lt § 4 Abs 5 S 1 BetriebsrentenG) vom bisherigen ArbG als BA an den neuen ArbG geleistet werden. Der Barwert ist lt § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 Buchst d EStG aber auch dann beim bisherigen ArbG BA, wenn er an dessen Unt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Begriff der Übertragung und Übertragungsgründe, Einmalbeitragsbedarf

Rn. 40 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Übertragung von Versorgungsverpflichtungen kann nicht nur in schuldbefreiender Weise (vgl § 4 BetrAVG, § 415 BGB) erfolgen, sondern auch im Wege eines Durchführungswegewechsels. Beim Wechsel des Durchführungsweges wird der Pensionsfonds der Primärverpflichtete, er schuldet dem ArbN die Versorgungsleistungen. Allerdings trifft das Unterne...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Beschränkung der Reservepolsterzuwendung durch die Leistungsartfaktoren (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b S 1 Doppelbuchst aa u bb EStG)

Rn. 70 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Umfang der als BA abzugsfähigen Zuwendungen wird nicht nur durch die Anzahl der Leistungsanwärter, sondern auch durch die Art der zugesagten Versorgung und das Versorgungsniveau bestimmt. § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b S 1 EStG unterscheidet nach den typischen Leistungsarten der betrieblichen Altersversorgung, also nach Alters-, Invaliditä...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 6. BMF, Schr. v. 9.11.2001 – IV B 4 - S 1341 - 20/01, BStBl. I 2001, 796 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der Arbeitnehmerentsendung [Verwaltungsgrundsätze – Arbeitnehmerentsendung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerentsendung im Unternehmensverbund Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verlustabzugsverbot gemäß § 4 Abs. 6 Satz 6 UmwStG 2006 bei Verschmelzung mit steuerlicher Rückwirkung

Leitsatz 1. Die Vorschrift des § 4 Abs. 6 Satz 6 Alternative 2 des Umwandlungssteuergesetzes in der im Streitjahr 2015 anwendbaren Fassung (UmwStG 2006), nach der ein Übernahmeverlust außer Ansatz bleibt, ist für im Privatvermögen und im Betriebsvermögen gehaltene Anteile an der übertragenden Körperschaft anwendbar. 2. Ein für den Abzug des Übernahmeverlusts schädlicher Antei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolge im Fa... / III. "Minderabführung" als Finanzmitteleinlage gem. § 14 Abs. 4 S. 1 KStG?

Die mutmaßliche Bedeutung einer Minderabführung gem. § 14 Abs. 4 S. 1 ErbStG ab dem 1.1.2022 als Finanzmitteleinlage aus erbschaft- und schenkungsteuerlicher Sicht soll am folgenden Beispiel illustriert werden. Beispiel A überträgt schenkweise seinen Kommanditanteil an der OT GmbH & Co. KG (Organträger) im Wege der vorweggenommenen Erbfolge mit Wirkung zum 1.2.2023. Im WJ 202...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Familienkonzern in der ... / 3. "Minderabführung": Minderabführung als Finanzmitteleinlage gem. § 14 Abs. 4 Satz 1 KStG?

Die mutmaßliche Bedeutung einer Minderabführung gem. § 14 Abs. 4 Satz 1 ErbStG ab dem 1.1.2022 als Finanzmitteleinlage aus erbschaft- und schenkungsteuerlicher Sicht soll am folgenden Fallbeispiel illustriert werden: Beispiel 2 A überträgt schenkweise seinen Kommanditanteil an der OT GmbH & Co. KG (Organträger) im Wege der vorweggenommenen Erbfolge m.W. zum 1.2.2023. Im Wirts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / bb) Ernsthaftigkeit

Rz. 518 An der Ernsthaftigkeit der Pensionszusage fehlt es, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Gesellschaft in Anspruch genommen wird. Aufgrund statistischer Erkenntnisse lassen sich GGF nicht frühzeitig pensionieren, sodass sie vor Erreichen des 65. Lebensjahres die Gesellschaft i.d.R. nicht in Anspruch nehmen werden. Für die Berechnung der Pensionsrückstellung ist dahe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Betriebliche Altersver... / aa) Unmittelbare Versorgungszusage und Unterstützungskasse

Rz. 203 Gem. § 4 Abs. 5 S. 1 BetrAVG entspricht der Übertragungswert bei einer unmittelbar über den Arbeitgeber oder über eine Unterstützungskasse durchgeführten betrieblichen Altersversorgung dem Barwert der nach § 2 BetrAVG bemessenen künftigen Versorgungsleistung im Zeitpunkt der Übertragung; bei der Berechnung des Barwertes sind die Rechnungsgrundlagen sowie die anerkann...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / aa) Voraussetzungen des § 6a EStG

Rz. 517 Gem. § 6a EStG ist Voraussetzung für die Pensionsrückstellung, dass der GGF einen Rechtsanspruch auf die Pensionsleistung hat, die Pensionszusage keine Pensionsleistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen vorsieht und keinen Vorbehalt enthält, dass die Pensionsanwartschaft oder die Pensionsleistung gemindert oder entzogen werden kann oder ein sol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Betriebliche Altersver... / I. Unmittelbare Versorgungszusagen

Rz. 28 Am weitesten verbreitet ist die unmittelbare Versorgungszusage (Industrie, Banken, Versicherungen, Gesellschafter-Geschäftsführer), auch Direktzusage oder Pensionszusage genannt, die dem Arbeitnehmer einen unmittelbaren Rechtsanspruch gegen den Arbeitgeber auf Zahlung der zugesagten Versorgungsleistungen einräumt. Mit Erteilung der Pensionszusage übernimmt der Arbeitg...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Pensionszusagen an GGF

Rz. 513 Bestandteil der Gesamtvergütung von GGF sind i.d.R. auch Pensionszusagen, z.T. auch andere Versorgungszusagen (z.B. Hinterbliebenen- oder Invaliditätsversorgung). Rz. 514 Die Gesellschaft bildet aufgrund der dem GGF erteilten Pensionszusage in der Handels- und Steuerbilanz eine Pensionsrückstellung, die den steuerpflichtigen Gewinn der Gesellschaft mindert. Rz. 515 Um ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / ff) Angemessenheit

Rz. 529 Bei der Prüfung der Angemessenheit der Pensionszusage ist die fiktive Jahresnettoprämie nach dem Alter des GGF im Zeitpunkt der Pensionszusage anzusetzen, die er selbst für eine entsprechende Versicherung zu zahlen hätte, abzüglich etwaiger Abschluss- und Verwaltungskosten (H 38 KStR – Angemessenheit, zur Ermittlung der Angemessenheitsgrenze: BMF-Schreiben v. 14.10.2...mehr

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§ 16 Vertragstypen / hh) Weitere Einzelfälle

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Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Auflösung der Pensionsrückstellung

Ist die Pensionsrückstellung nach den Grundsätzen des § 6a EStG überhöht, ist sie aufzulösen. Es handelt sich insoweit nicht um eine verdeckte Gewinnausschüttung, sondern um eine Bilanzberichtigung. Die Prüfung hat also auf 2 Stufen zu erfolgen. Entspricht die Zusage nicht den Voraussetzungen des § 6a EStG, handelt es sich um einen unrichtigen Bilanzansatz, der durch Teilauf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Abfindung der Pensionszusage

Da eine Pensionszusage sich häufig als Belastung für die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens erweist, stellt sich die Frage, ob die Pensionszusage "entsorgt" werden kann. Diese Notwendigkeit kann sich ergeben, wenn durch die Belastung durch die Pensionszusage die Finanzierung der Geschäftstätigkeit erschwert wird, wenn die Gesellschaft veräußert oder liquidiert werd...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Rechtswirksamkeit und Verhältnis zu § 6a EStG

Die Zusage muss zivilrechtlich wirksam vereinbart worden sein. Dazu ist es erforderlich, dass sie von dem zuständigen Gremium erteilt wird. Dies ist nach § 46 Nr. 5 GmbHG die Gesellschafterversammlung, bei der AG nach den §§ 87, 112 AktG der Aufsichtsrat. Die Zusage muss, über die zivilrechtlichen Anforderungen hinaus, zusätzlich in einer steuerrechtlich wirksamen Weise ertei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Bewertung zur Feststellung der Angemessenheit

Bei der Prüfung der Angemessenheit der Pensionszusage sind alle Leistungen aufgrund des Anstellungsvertrags einzubeziehen. Zu prüfen ist die Angemessenheit der Gesamtvergütung für den Gesellschafter-Geschäftsführer.[1] Maßgebend ist, ob die Versorgungszusage zusammen mit den übrigen Leistungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer angemessen ist. Ist das der Fall, wären dies...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Erdienbarkeit der Pension

Die Erteilung einer Pensionszusage ist nur dann nicht gesellschaftsrechtlich veranlasst, wenn die zugesagte Pension in der ab Erteilung der Zusage noch verbleibenden Dienstzeit erdient werden kann. Das Merkmal der Erdienbarkeit beruht darauf, dass der Arbeitgeber mit der betrieblichen Altersversorgung eine freiwillige Leistung erbringt, die dem Arbeitnehmer zusätzlich zu dem...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Nachträglicher Eintritt in die und nachträglicher Verlust der beherrschenden Stellung

Nicht eindeutig geklärt sind die Folgen, die eintreten, wenn ein nicht beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer eine beherrschende Stellung erwirbt, sog. "Statuswechsel".[1] Die steuerliche Anerkennung einer Pensionszusage ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt ihrer Erteilung zu beurteilen. Da der Gesellschafter-Geschäftsführer zu diesem Zeitpunkt nicht beherrschend war, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Verzicht auf die Pensionsansprüche

Ein Verzicht auf die Pensionszusage liegt vor, wenn sie ohne Abfindungszahlung aufgehoben wird. Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer auf die Ansprüche aus der Pensionszusage, hängt die steuerliche Beurteilung davon ab, ob dieser Verzicht die auf die geleisteten Dienste (past service) entfallenden Pensionsansprüche oder die auf die zukünftigen Dienste (future service...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Überversorgung

Generell muss die Pensionszusage in einem angemessenen Verhältnis zum Gehalt stehen.[1] Die Pensionszusage soll eine Versorgungslücke aufgrund der fehlenden Sozialversicherung abdecken. Übersteigen die Versorgungsbezüge dieses angemessene Verhältnis zum Gehalt, wird unterstellt, dass entweder eine Überversorgung eintritt oder eine unzulässige Vorwegnahme künftiger Gehaltsste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.4 Korrekturen im Bereich der Passivposten

Rz. 226 Hängt die verdeckte Gewinnausschüttung mit Vorgängen im Bereich der Passivposten der Gesellschaft zusammen, gelten grundsätzlich die gleichen Regeln. Das bedeutet, dass bei der Gesellschaft eine außerbilanzielle Korrektur steuerpflichtigen Einkünfte vorzunehmen ist, wenn und soweit der Steuerbilanzgewinn aufgrund von gesellschaftsrechtlichen Vorgängen gemindert worde...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Angemessenheit beim Übergang vom Minderheits- zum beherrschenden Gesellschafter

Erwirbt ein bisher nicht beherrschender Geschäftsführer weitere Anteile an einer Kapitalgesellschaft und nimmt darauf eine beherrschende Stellung ein, ist die für ihn gebildete Pensionsrückstellung nicht aufzulösen, wenn sie bisher angemessen war, dies im Fall eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers aber nicht mehr ist. Die Pensionsrückstellung soll solange eing...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Wechsel des Versorgungsweges

Wird der Versorgungsweg für die Zukunft geändert, z. B. eine bisher erteilte Direktzusage für die Zukunft durch einen rückgedeckten Anspruch gegen eine Unterstützungskasse ersetzt, oder umgekehrt, liegt nicht grundsätzlich eine Neuzusage vor. Zwar tritt durch den Wechsel des Versorgungsweges eine wesentliche Statusänderung ein. Der Arbeitnehmer erhält in der Unterstützungska...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Künftige Ertragslage des Unternehmens

Die betriebliche Veranlassung fehlt, wenn sich eine GmbH schon kurz nach ihrer Gründung mit einer hohen Pensionszusage belastet, bevor die Ertragsaussichten der Gesellschaft zuverlässig eingeschätzt werden können.[1] Eine zuverlässige Aussage über die Ertragsaussichten der Gesellschaft ist i. d. R. erst einige Jahre nach der Gründung des Unternehmens möglich.[2] Die Finanzve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Allgemeines

Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer haben im Bereich der verdeckten Gewinnausschüttung besondere Bedeutung. Eine Pensionszusage muss vor allem den Voraussetzungen des § 6a EStG entsprechen. Allerdings kommen körperschaftsteuerliche Kriterien hinzu, sodass auch eine Pensionszusage, die den Voraussetzungen des § 6a EStG entspricht, zu einer verdeckten Gewinnaussc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Nur-Pension

Die Vereinbarung einer Pension als alleinige Vergütung für den Gesellschafter-Geschäftsführer hält der BFH[1] für unangemessen und erkennt sie nicht an. Ein fremder Dritter hätte eine solche Vereinbarung nicht abgeschlossen, da sie für ihn zu riskant und ungünstig sei. Eine solche Vereinbarung lasse sich nur aus dem Gesellschaftsverhältnis erklären.[2] In einem weiteren Urtei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.1 Hinzurechnung außerhalb der Bilanz

Rz. 212 Das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung dient nach § 8 Abs. 3 KStG der Sicherung der Besteuerung des Einkommens der Körperschaft als Ausdruck der steuerlichen Leistungsfähigkeit.[1] Dementsprechend ist eine Korrektur trotz vorgetäuschter schuldrechtlicher, tatsächlich aber gesellschaftsrechtlicher Veranlassung nicht erforderlich, wenn die steuerpflichtigen Ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Qualifikation des Geschäftsführers (Probezeit)

Bei der Prüfung der betrieblichen Veranlassung ist auf die Umstände des Einzelfalls und die Situation der Kapitalgesellschaft Rücksicht zu nehmen. Es spricht gegen die betriebliche Veranlassung, wenn einem unerfahrenen Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage erteilt wird, bevor über seine Eignung ein zuverlässiges Urteil möglich ist. Erforderlich ist also eine ang...mehr