Fachbeiträge & Kommentare zu Pensionsrückstellung

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 9.2.2 GmbH & Co. KG

Rz. 107 Die genannten Grundsätze gelten auch für die Fälle mittelbarer Beauftragung zur Geschäftsführung, wie sie für die GmbH & Co. KG typisch sind. Ist der Kommanditist als Gesellschafter-Geschäftsführer der Komplementär-GmbH mit der Führung der Geschäfte der KG betraut, so ist er trotz des nur mittelbaren, nämlich über die GmbH vermittelten, Geschäftsführungsauftrags eige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 1.3 Wirtschaftliche Funktion des § 6a EStG

Rz. 7 Die steuerrechtliche Anerkennung der Rückstellungsbildung ermöglicht die Verwirklichung der betriebswirtschaftlichen Zielsetzung im Bereich des unversteuerten Vermögens: Soweit Aktivkapital durch die Pensionsrückstellung passivisch gebunden wird, handelt es sich um ertragsteuerlich nicht belastetes Vermögen. Dabei ist allerdings vorausgesetzt, dass das insoweit gebunde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.1.4 Barwert

Rz. 76 Der Barwert oder Gegenwartswert einer zukünftigen Leistung errechnet sich bei sicher eintretendem Leistungsanfall durch Abzinsung. Da bei künftigen Pensionsleistungen vor Eintritt des Versorgungsfalls neben der Frage, wie lange die Leistungen zu erbringen sind, auch unsicher ist, ob der Versorgungsfall überhaupt eintritt oder möglicherweise durch Eintritt der Invalidi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.2.2.3 Teilwert nach Eintritt des Versorgungsfalls, Abs. 3 S. 2 Nr. 2 Alt. 2

Rz. 82 Mit bzw. nach Eintritt des Versorgungsfalls entspricht der Teilwert der Pensionsrückstellung dem Barwert der voraussichtlich zu leistenden künftigen Pensionszahlungen. Dies geschieht anhand der biometrischen Rechengrundlagen, mittels derer die künftigen Pensionsleistungen (bis Alter 115) mit der Wahrscheinlichkeit ihrer Inanspruchnahme gewichtet werden. Zur Errechnung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.2.3.2 Bestimmung der Höhe der Pensionsanwartschaft am Bilanzstichtag

Rz. 83b Nach dem Stichtagsprinzip richtet sich die Höhe der Pensionsrückstellung zu einem bestimmten Bilanzstichtag nach dem am Bilanzstichtag erreichten Verpflichtungsumfang. Die künftigen Pensionsleistungen sind mit dem Betrag anzusetzen, der sich nach den Verhältnissen des Stichtags ergibt (§ 6a Abs. 3 S. 2 Nr. 2 S. 2 Halbs. 2 EStG). Dieser Leistungsumfang wird dann aller...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 9.2.3 Ein- und Austritt von Mitunternehmern

Rz. 108 Tritt ein pensionsberechtigter Arbeitnehmer als Mitunternehmer in die Gesellschaft ein, so sind die vor und nach dem Eintritt liegenden Zeiträume unterschiedlich zu behandeln: Die vor dem Eintritt "erdiente" Anwartschaft ist und bleibt rückstellungsfähig. Da mit dem Eintritt in die Gesellschaft das weitere Erdienen der Pensionsrückstellung als Vergütung im Dienst der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 9.2.4 Umwandlung

Rz. 110 Wird eine GmbH, die zulässigerweise für ihren Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionsrückstellung gebildet hat, in eine Personengesellschaft umgewandelt und wird der Berechtigte durch die Umwandlung Mitunternehmer der Personengesellschaft, so bleibt entsprechend Rz. 108 die während der GmbH-Zeit bis zur Umwandlung gebildete Rückstellung erhalten. Die Pensionsver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 3.1.2 Allgemeine Voraussetzungen der Rückstellungsbildung

Rz. 35 Pensionsrückstellungen sind Rückstellungen im üblichen Sinn. Für sie gelten somit auch die allgemeinen Voraussetzungen für die Bildung von Rückstellungen. Die zugrunde liegende Verpflichtung muss Schuldcharakter haben (oder jedenfalls eine wirtschaftliche Last darstellen), wirtschaftlich im abgelaufenen Wirtschaftsjahr verursacht sein und es muss eine hinreichende Wah...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 9.4 Übernahme von Pensionsverpflichtungen; Konzernverhältnisse

Rz. 117 Pensionsverpflichtungen sind grundsätzlich – meist mit, teilweise aber auch ohne Mitwirkung des Begünstigten – auf Dritte übertragbar. Dabei sind 2 Fallgruppen zu unterscheiden: zum einen die Übertragung zwischen den unterschiedlichen Durchführungswegen im Bereich desselben zusagenden Arbeitgebers, zum anderen die Übernahme der Versorgungsverpflichtung durch einen ne...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.1.3 Teilwertverfahren

Rz. 75 Das seit 1975 geltende Teilwertverfahren ist ebenfalls eine Art versicherungsmathematischer Gleichverteilung. Allerdings wird hierbei die Verteilung nicht nur auf den Zeitraum zwischen Zusage und voraussichtlichem Versorgungseintritt vorgenommen; der Verteilungszeitraum beginnt vielmehr grundsätzlich bereits mit Beginn des Dienstverhältnisses, frühestens jedoch mit Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.2.2.2 Teilwert nach Beendigung des Dienstverhältnisses, Abs. 3 S. 2 Nr. 2 Alt. 1

Rz. 81 Scheidet der Pensionsberechtigte im Anwartschaftszeitraum aus dem Dienstverhältnis aus und bleibt, wie insbesondere nach Eintritt der Unverfallbarkeit, seine Anwartschaft gleichwohl erhalten, so entfällt die Möglichkeit, die notwendige Ansammlung des Rückstellungsvolumens weiterhin auf die Wirtschaftsjahre einer aktiven Tätigkeit des Pensionsberechtigten zu verteilen....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.2.3 Alternativ: Eintritt der Unverfallbarkeit

Rz. 68c Neben das Mindestalter tritt als alternatives Mindesterfordernis der Eintritt der Unverfallbarkeit. Damit kann eine Pensionsrückstellung unabhängig vom Lebensalter des Pensionsberechtigten gebildet werden, sobald die Pensionsanwartschaft unverfallbar geworden ist. Dies hat Bedeutung bei Entgeltumwandlungen i. S. d. § 1a BetrAVG (vgl. Vor § 4b EStG Rz. 49). Denn nach ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.1.2 Versicherungsmathematische Gleichverteilung

Rz. 73 Die versicherungsmathematische Gleichverteilung beruht auf der Überlegung, dass die Ansammlung einer Rückstellung auf einen bestimmten Zeitraum zu verteilen ist. Endzeitpunkt dieses Zeitraums ist der voraussichtliche Eintritt des Versorgungsfalls. Anfangszeitpunkt ist beim geltenden Teilwertverfahren der Zeitpunkt des Dienstbeginns, genauer der Beginn des Wirtschaftsj...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.2.1 Einzelbewertungsprinzip

Rz. 77 Pensionsrückstellungen werden üblicherweise in der Bilanz mit einem Sammelposten ausgewiesen, weil es sich i. d. R. um eine Vielzahl gleichartiger Posten handelt. Gleichwohl ist der Teilwert einer jeden Pensionsverpflichtung grundsätzlich einzeln zu bewerten, weil jede Pensionsverpflichtung ein besonderes, von den anderen Verpflichtungen unabhängiges Wirtschaftsgut da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.2.2.1.2 Entgeltumwandlung (arbeitnehmerfinanzierte Zusagen)

Rz. 80a Beruht eine Pensionszusage auf der Umwandlung künftiger Entgeltansprüche des Arbeitnehmers i. S. d. § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG (vgl. Rz. 3b, Rz. 68c), so handelt es sich um eine sog. arbeitnehmerfinanzierte Zusage. Eine Entgeltumwandlung kann auch teilweise erfolgen. Soweit die Zusage arbeitnehmerfinanziert ist, tritt nach § 1b Abs. 5 BetrAVG ohne Weiteres Unverfallbar...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 3.2 Besondere Voraussetzungen der Rückstellungsbildung

Rz. 38 Für die Bildung von Pensionsrückstellungen enthält § 6a Abs. 1 EStG vier einschränkende Voraussetzungen. Eine Pensionsrückstellung darf nach Nr. 1 bis 3 dieser Vorschrift nur gebildet werden, wenn und soweit ein Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen besteht (Nr. 1), die Zusage sich nicht auf künftige gewinnabhängige Bezüge erstreckt, keinen schädlichen Widerrufsvo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.1.3 Unmittelbare Zusage

Rz. 27 Im Rahmen des dargelegten Bereichs der Altersversorgung erfasst die Regelung des § 6a EStG ausschließlich die sog. unmittelbaren Versorgungszusagen: Der Arbeitgeber verpflichtet sich selbst zur Erbringung der Versorgungsleistungen, der Begünstigte hat nur ihm gegenüber Versorgungsansprüche. Damit ist der Bereich der Pensionsrückstellungen zunächst von der Direktversich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 9.2.1 Grundsatz

Rz. 106 Pensionszusagen des Einzelunternehmers zugunsten seiner eigenen Person sind zivilrechtlich nicht möglich[1] und stellten – ihre zivilrechtliche Zulässigkeit unterstellt – Gewinnverwendung und deshalb Entnahmen dar; sie dürfen nicht nur gem. § 4 Abs. 1 und 4 EStG den Gewinn nicht mindern, eine Pensionsrückstellung für einen Einzelunternehmer würde zudem einen bilanzie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 7 Auflösung von Pensionsrückstellungen

Rz. 96 Das Gesetz enthält keine ausdrücklichen Vorschriften über die Auflösung der Pensionsrückstellungen. Das ist auch nicht erforderlich, denn die teilweise oder vollständige Auflösung einer Pensionsrückstellung ergibt sich von selbst als Folge der Verminderung des nach § 6a Abs. 3 EStG errechneten Teilwerts, wenn die Pensionsverpflichtung wegfällt oder sich vermindert. Fä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.2.3.3 Änderungen der zugesagten Pensionsleistungen im Anwartschaftszeitraum

Rz. 84 Künftige Veränderungen der Pensionsleistungen – also Erhöhungen und Verminderungen nach Schluss des jeweiligen Wirtschaftsjahres – dürfen somit bei der Teilwertberechnung dieses Bilanzstichtags nach § 6a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 S. 4 EStG nicht berücksichtigt werden, wenn sie hinsichtlich des Zeitpunkts ihres Wirksamwerdens oder ihres Umfangs ungewiss sind. Dazu gehört bei w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2 Anwendungsbereich

2.1 Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 19 Nach § 6a EStG darf für eine Pensionsverpflichtung eine Rückstellung gebildet werden. Vorausgesetzt ist eine betriebliche Veranlassung. Eine Rückstellungsbildung setzt Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder Bilanzierung nach § 5 EStG voraus. Bei Einnahme-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG wirken sich er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 9 Sonderfälle

9.1 Pensionsrückstellungen für Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft Rz. 102 Der Geschäftsführer (bzw. das Vorstandsmitglied[1]) einer Kapitalgesellschaft ist Organ der Gesellschaft. In dieser Funktion ist er zur Ausübung der Geschäftsführungstätigkeit verpflichtet. Ob er daneben auch aufgrund eines Arbeitsvertrags dienstleistungsverpflichtet sein kann, ist...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 1.6 Steuerrechtliche Bedeutung des § 6a EStG

1.6.1 Für Altzusagen: Steuerrechtliches Passivierungswahlrecht Rz. 13 Soweit für die Handelsbilanz ein Passivierungswahlrecht galt (Rz. 9) bzw. durch die Übergangsregelung des Art. 28 EGHGB noch gilt (Rz. 10), lag bzw. liegt die steuerrechtliche Bedeutung des § 6a EStG – neben den Regelungen zur Höhe der Pensionsrückstellung – darin, das handelsrechtliche Bilanzierungswahlrec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 3.1 Allgemeines

3.1.1 Verhältnis der Vorschrift zu §§ 5, 6 EStG Rz. 32 § 6a EStG beinhaltet eine besondere Regelung für Rückstellungen für Pensionsverbindlichkeiten. Diese Regelung ist spezieller als die allgemeinen Rechtsgrundsätze, wie sie nach §§ 5, 6 EStG unter Einbeziehung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Rückstellungen allgemeiner Arten gelten. Soweit § 6a EStG Vorschrift...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.2 Persönlicher Geltungsbereich

2.2.1 Pensionsberechtigter, Pensionsverpflichteter Rz. 29 Die Vorschrift bestimmt den Kreis derer, die als Berechtigte und Verpflichtete einer Pensionsverpflichtung infrage kommen, nur mittelbar. § 6a Abs. 1 EStG verwendet den wenig deutlichen Begriff des Pensionsberechtigten. Daraus wäre zu folgern, dass dazu jeder gehören kann, der eine Pensionszusage erhalten hat. Aus § 6a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 3 Voraussetzungen für die Bildung von Pensionsrückstellungen (Abs. 1)

3.1 Allgemeines 3.1.1 Verhältnis der Vorschrift zu §§ 5, 6 EStG Rz. 32 § 6a EStG beinhaltet eine besondere Regelung für Rückstellungen für Pensionsverbindlichkeiten. Diese Regelung ist spezieller als die allgemeinen Rechtsgrundsätze, wie sie nach §§ 5, 6 EStG unter Einbeziehung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Rückstellungen allgemeiner Arten gelten. Soweit § 6a ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 6 Jährliche Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen (§ 6a Abs. 4 EStG); Nachholverbot

6.1 Höchstbetrag und Nachholverbot (§ 6a Abs. 4 S. 1 EStG) Rz. 88 Eine Pensionsrückstellung darf nach § 6a Abs. 4 S. 1 EStG in einem Wirtschaftsjahr höchstens um den Unterschied zwischen dem Teilwert der Pensionsverpflichtung am Schluss des Wirtschaftsjahres und am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres erhöht werden (Teilwertdifferenz). Wesentlich für das Verständnis ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4 Beginn der Rückstellungsbildung

4.1 Unterscheidung zwischen Anwartschaft und Eintritt des Versorgungsfalls Rz. 63 § 6a Abs. 2 EStG unterscheidet für die erstmalige Rückstellungsbildung zwischen einer Rückstellung vor Eintritt des Versorgungsfalls (Abs. 2 Nr. 1), Rückstellung nach Eintritt des Versorgungsfalls (Abs. 2 Nr. 2). Vor Eintritt des Versorgungsfalls, also im Zeitraum der Anwartschaft, darf eine Rückst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 1 Allgemeines

1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 6a EStG wurde erstmals 1954 kodifiziert. In früherer Zeit hatte der RFH die steuerliche Anerkennung von Pensionsrückstellungen entsprechend der betriebswirtschaftlichen Zielsetzung, Kapital zur Finanzierung der späteren Rentenzahlung anzusammeln, unter dem Gesichtspunkt der Eigenversicherung gesehen und Zuführungen zum Rückstellungskapital i. S. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.2.2.1.1 Arbeitgeberfinanzierte Zusagen

Rz. 80 Bis zum Eintritt des Versorgungsfalls, also im Anwartschaftszeitraum, ist der Teilwert der Pensionsrückstellung – solange das Dienstverhältnis fortbesteht – zu bemessen nach dem Barwert der künftigen Pensionsleistungen abzüglich des sich auf denselben Zeitpunkt ergebenden Barwerts noch ausstehender, betragsmäßig gleichbleibender Jahresbeträge.[1] Der Barwert der künft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 9.5 Rückdeckungsversicherung; Verbot der Doppelfinanzierung

Rz. 119 Der Unternehmer kann das Risiko, vorzeitig oder termingerecht aus der Pensionszusage in Anspruch genommen zu werden, durch Abschluss einer Rückdeckungsversicherung versichern. Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter aus der Rückdeckungsversicherung ist der Unternehmer, Versicherter ist der Arbeitnehmer. Erfasst der Rückversicherungsvertrag die gesamten möglichen A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.2.3.6 Anrechnung von Wartezeiten und Vorschaltzeiten (§ 6a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 S. 5 EStG)

Rz. 87c Die Zeit zwischen Dienstbeginn und Pensionszusage ist nur dann als Wartezeit zu behandeln, wenn sie in der Pensionszusage ausdrücklich als solche bestimmt ist.[1] Zu den Regelungsmotiven s. Rz. 87d. Wartezeit ist eine ausschließlich zeitbezogene Voraussetzung für den Beginn der Leistungsverpflichtung des Pensionsverpflichteten. Sie liegt vor, wenn in einer Pensionszus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 1.6.3 Für Neuzusagen: Keine Bindung an den Handelsbilanzansatz

Rz. 17 Da nunmehr aufgrund der Maßgeblichkeit auch steuerrechtlich Passivierungszwang und kein Wahlrecht besteht[1], ist heute kein Raum mehr für die Auswirkungen der sog. umgekehrten Maßgeblichkeit. Deshalb schließt das Unterlassen einer Rückstellungsbildung in der Handelsbilanz unter Verstoß gegen die (handelsrechtliche) Passivierungspflicht einen Bilanzausweis in der Steu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.2.3.5 Vorgeschriebener Rechnungszinsfuß (§ 6a Abs. 3 S. 3 EStG)

Rz. 87 Bei der Berechnung des Teilwerts ist ein Rechnungszinsfuß von 6 % anzusetzen:[1] Dieser Zinsfuß gilt für die Berechnung der Barwerte, die für Wirtschaftsjahre ermittelt werden, die nach dem 31.12.1981 enden (§ 52 Abs. 5 EStG i. d. F. des Zweiten Haushaltsstrukturgesetzes; vgl. Rz. 3a). Für frühere Wirtschaftsjahre galt ein Zinsfuß von 5,5 %. Durch die Erhöhung des Zin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 9.1 Pensionsrückstellungen für Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft

Rz. 102 Der Geschäftsführer (bzw. das Vorstandsmitglied[1]) einer Kapitalgesellschaft ist Organ der Gesellschaft. In dieser Funktion ist er zur Ausübung der Geschäftsführungstätigkeit verpflichtet. Ob er daneben auch aufgrund eines Arbeitsvertrags dienstleistungsverpflichtet sein kann, ist arbeitsrechtlich umstritten.[2] Dies wird allerdings für den Bereich der betrieblichen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 3.2.1 Rechtsanspruch (§ 6a Abs. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 39 Pensionsrückstellungen dürfen nach § 6a Abs. 1 Nr. 1 EStG nur gebildet werden, wenn und soweit der Pensionsberechtigte einen Rechtsanspruch auf Pensionsleistungen hat. Mit diesem Erfordernis, das über die allgemeinen Voraussetzungen der Rückstellungsbildung insoweit hinausgeht, als eine wirtschaftliche Last nicht genügt (§ 5 EStG Rz. 346), soll – wie auch mit dem Erfo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 6a EStG wurde erstmals 1954 kodifiziert. In früherer Zeit hatte der RFH die steuerliche Anerkennung von Pensionsrückstellungen entsprechend der betriebswirtschaftlichen Zielsetzung, Kapital zur Finanzierung der späteren Rentenzahlung anzusammeln, unter dem Gesichtspunkt der Eigenversicherung gesehen und Zuführungen zum Rückstellungskapital i. S. fiktiver Versicherung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.2.3.4 Beginn und Ende des Verteilungszeitraums (§ 6a Abs. 3 S. 2 Nr. 2 S. 6 EStG); Abweichung des tatsächlichen Pensionsalters vom voraussichtlichen Pensionsalter

Rz. 86 Für die Berechnung der Höhe des Teilwerts sind nach Rz. 75 u. a. die Zeitpunkte des Beginns des Dienstverhältnisses bzw. der Vollendung des erforderlichen Mindestlebensjahres des Berechtigten (Rz. 68a) und der Zeitpunkt des voraussichtlichen Eintritts des Versorgungsfalls wesentlich. Sie bestimmen den Zeitraum, auf den der Barwert der künftigen Pensionsleistungen als ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.2.1 Pensionsberechtigter, Pensionsverpflichteter

Rz. 29 Die Vorschrift bestimmt den Kreis derer, die als Berechtigte und Verpflichtete einer Pensionsverpflichtung infrage kommen, nur mittelbar. § 6a Abs. 1 EStG verwendet den wenig deutlichen Begriff des Pensionsberechtigten. Daraus wäre zu folgern, dass dazu jeder gehören kann, der eine Pensionszusage erhalten hat. Aus § 6a Abs. 3 EStG geht einschränkend hervor, dass zwisc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 3.2.3 Keine steuerschädlichen Vorbehalte (§ 6a Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 EStG)

Rz. 52 Eine Pensionsrückstellung darf nach § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG u. a. nur gebildet werden, wenn und soweit die Pensionszusage keinen Vorbehalt enthält, dass die Pensionsanwartschaft oder die Pensionsleistung gemindert oder entzogen werden kann (sog. schädliche Vorbehalte; zu den schädlichen Bedingungen vgl. Rz. 46). Ausgenommen sind Vorbehalte, die sich nur auf Tatbestände...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 6.3 Zuführungen bei Neuzusagen (Passivierungspflicht)

Rz. 89 § 6a Abs. 4 S. 1 EStG bestimmt auch für Neuzusagen trotz der Passivierungspflicht seinem Wortlaut nach eine Höchstgrenze für Zuführungen. Wegen der bestehenden Passivierungspflicht (Rz. 11, 16) ist bei Neuzusagen diese Höchstgrenze jedoch stets auszuschöpfen. Eine andere Handhabung führt zu einem fehlerhaften Bilanzausweis (str.[1]; vgl. Rz. 88c). In Höhe des Anwachsen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.2.1 Wirtschaftsjahr der Erteilung der Pensionszusage

Rz. 65 Erstmals gebildet werden darf eine Pensionsrückstellung für das Wirtschaftsjahr, in dem die Pensionszusage erteilt wird, und zwar in einer rückstellungsfähigen Weise, also insbesondere rechtsverbindlich, schriftlich und ohne schädlichen Widerrufsvorbehalt. Spätestens am Bilanzstichtag müssen die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, damit eine Rückstellung gebilde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.2.2 Betriebliche Veranlassung

Rz. 30 Grundlage für die Bilanzierung einer Rückstellung ist nach allgemeinen Regeln eine betrieblich veranlasste Verbindlichkeit. Deshalb muss auch die Pensionszusage betrieblich veranlasst sein. Nur eine i. S. v. § 4 Abs. 4 EStG betrieblich veranlasste Zusage kann zu einer kapitalmindernden Bilanzierung führen. Diese Voraussetzung wirkt ihrerseits wiederum beschränkend auf ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.1.1 Begriff der Pensionsverpflichtung

Rz. 20 Eine Pensionsverpflichtung beruht auf der Zusage eines Unternehmens, seinen Arbeitnehmern für das Alter oder den Eintritt einer Invalidität oder deren Hinterbliebenen für den Fall des Todes aus betrieblichen Mitteln eine Versorgung (Pension) zu gewähren.[1] Der Begriff stimmt mit dem der unmittelbaren Versorgungszusage (§ 1 Abs. 1 S. 2 BetrAVG) oder der Direktzusage ü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 6.4 Verteilung von Zuführungen, Abs. 4 S. 2ff.

Rz. 91 § 6a Abs. 4 EStG kennt mehrere Fälle, in denen eine gleichmäßige Verteilung der jährlichen Zuführung auf (z. T.: mindestens) 3 Jahre zugelassen oder erzwungen wird, weil sich aus bestimmten Gründen hohe Zuführungsbeträge ergeben. Zulässige Verteilung: S. 3: Zuführung im Erstjahr, S. 4: bei Barwerterhöhung der künftigen Pensionsleistungen um mehr als 25 %, S. 5: Zuführung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.2.2 Vollendung des 23. Lebensjahres (§ 6a Abs. 2 Nr. 1 EStG)

Rz. 68a Frühestens darf die Rückstellung in der Schlussbilanz des Wirtschaftsjahres gebildet werden, bis zu dessen Mitte der Pensionsberechtigte sein 23. Lebensjahr vollendet hat. Die Altersgrenze von 23 Jahren ist erstmals bei nach dem 31.12.2017 erteilten Pensionszusagen anzuwenden.[1] Für zuvor erteilte Pensionszusagen gelten höhere Altersgrenzen. Zunächst galt für Zusagen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.2.3.1 Stichtagsprinzip: Maßgeblichkeit der Verhältnisse am Bilanzstichtag, Abs. 3 S. 2 Nr. 1 S. 2 Halbs. 2

Rz. 83 Maßgeblich für die Teilwertberechnung sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag. Deshalb sind der Teilwertberechnung auf einen bestimmten Stichtag z. B. die künftig zu erwartenden Pensionsleistungen in der Höhe zugrunde zu legen, wie sie sich nach den Verhältnissen dieses Bilanzstichtags ergeben (§ 6a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 S. 2 Halbs. 2 EStG). Nur in Aussicht stehende, am B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.2.2 Teilwert

Rz. 78 Der Teilwertbegriff im Rahmen von § 6a EStG entspricht grundsätzlich dem üblichen steuerrechtlichen Teilwertbegriff, allerdings in einer sachspezifischen Ausprägung.[1] Der Teilwert einer Pensionsverpflichtung ist der Wert, den ein fiktiver Erwerber des Betriebs – unter der Annahme seiner Fortführung – als Passivum bei der Betriebsübernahme ansetzen würde. Unter der (...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 1.6.2 Für Neuzusagen: Steuerrechtliche Passivierungspflicht

Rz. 16 Die seit 1986 geltende handelsrechtliche Passivierungspflicht für Pensionsrückstellungen (Rz. 10) führt nach dem Maßgeblichkeitsprinzip (§ 5 EStG Rz. 32) zur Passivierungspflicht in der Steuerbilanz. Allerdings enthält § 6a EStG eine Sonderregelung, die die Passivierung von Pensionsrückstellungen von zusätzlichen Erfordernissen abhängig macht und damit auch die aus de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.2.3 Entsendung von Arbeitnehmern

Rz. 31 Bei einer Entsendung von Arbeitnehmern zum Zweck der Dienstleistung bei einem dritten Unternehmen, wie sie insbesondere in Konzernen häufig vorkommt, ist zu unterscheiden, ob das Dienstverhältnis zum entsendenden Unternehmen aufrechterhalten wird oder nicht. Wird es aufrechterhalten, so ist damit dokumentiert, dass die Dienstleistung beim anderen Unternehmen auch im I...mehr