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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / (e) Benennung der Voraussetzungen der Pensionszusage (§ 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Prof. Dr. Susanne Tiedchen
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Rz. 259

[Autor/Zitation]

§ 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG fordert zudem, dass der Pensionszusage Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der zugesagten Leistungen eindeutig zu entnehmen sind. Auch dieses Erfordernis dient – ebenso wie das Schriftformerfordernis (dazu Rz. 256 ff.) – der Beweissicherung (Dommermuth in HHR, § 6a EStG Rz. 37 [6/2022]). Sind diese Angaben auslegungsbedürftig, hindert das allerdings nicht die Passivierung der Pensionsrückstellung (FG Düsseldorf v. 9.6.2021 – 7 K 3034/15 K, G, F, EFG 2021, 1576 Rz. 70 [Rev. BFH I R 29/21]; Dommermuth in HHR, § 6a EStG Rz. 37 [6/2022]). Es muss sich jedoch ein eindeutiges Auslegungsergebnis finden lassen (BFH v. 23.7.2019 – XI R 48/17, BStBl. II 2019, 763 Rz. 16; Dommermuth in HHR, § 6a EStG Rz. 37 [6/2022]; Gosch in Kirchhof/Seer22, § 6a EStG Rz. 10). Nicht hinreichend eindeutig ist zB eine Regelung, der nicht klar zu entnehmen ist, ob der Pensionsberechtigte vor dem 60. Lebensjahr aus dem aktiven Dienst ausscheiden kann, dann aber erst mit Erreichen des 60. Lebensjahres seine Altersversorgung erhält oder ob er bei Ausscheiden aus dem aktiven Dienst vor Erreichen des 60. Lebensjahres seinen Anspruch auf Altersversorgung verliert (FG Düsseldorf v. 9.6.2021 – 7 K 3034/15 K, G, F, EFG 2021, 1576 [Rev. BFH I R 29/21]).

 

Rz. 260

[Autor/Zitation]

Art der Leistung kann eine Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung sein, wobei auch mehrere dieser Versorgungsformen gleichzeitig zugesagt werden können (Dommermuth in HHR, § 6a EStG Rz. 37 [6/2022]).

 

Rz. 261

[Autor/Zitation]

Form der Leistung ist die Art der Leistungserbringung, also Leistung einer laufenden Rente, einer Einmalzahlung oder Erbringung einer Sachleistung. Auch hier können mehrere Leistungsformen gleichzeitig zugesagt werden (Dommermuth in HHR, § 6a EStG Rz. 37 [6/2...

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