Fachbeiträge & Kommentare zu Pacht

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 3.6 Unternehmensnachfolge

Die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs ist beim Übertragenden nicht als Entnahme, beim Empfänger nicht als Einlage zu werten.[1] Vielmehr soll der Rechtsnachfolger die bisher entstandenen Über- oder Unterentnahmen bzw. angefallenen Verluste fortführen. Den Übergang der Unter- und Überentnahmen auf den Rechtsnachfolger im Fall der unentgeltlichen Betriebsübertragung ha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Miet-, Pacht- und Leasingverhältnisse

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Anwendungsfälle

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 116 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Der Begriff der Dauerschuldverhältnisse wird als Oberbegriff für eine Sonderform von Schuldverhältnissen verwendet, die sich von den einfachen Schuldverhältnissen insbes. hinsichtlich der Bedeutung des Zeitelements unterscheiden. Indem diese entweder ein dauerndes Verhalten oder in bestimmten Zeitabschnitten wiederkehrende Leistungen zum In...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Anwendungsfälle

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Sachliche Abgrenzung des schwebenden Geschäfts

Rn. 119 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Die sachliche Abgrenzung des schwebenden Geschäfts bei Dauerschuldverhältnissen ist gleichbedeutend mit der Frage, welche Leistungsverpflichtungen (und -ansprüche) in den Saldierungsbereich zur Ermittlung eines etwaigen drohenden Verlusts aus dem betr. Schuldverhältnis einzubeziehen sind. Ausgehend vom Zweck der Drohverlustrückstellung, Verp...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Dauerbeschaffungsgeschäfte

Rn. 192 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Dauerbeschaffungsgeschäften sind zu bilden, wenn und soweit am BilSt der Wert des Lieferungs- oder Leistungsanspruchs für die Restlaufzeit des Geschäfts hinter dem Wert der Gegenleistungsverpflichtung zurückbleibt (vgl. Schubert, in: Beck Bil-Komm. 2014, § 249, Rn. 77; IDW RS HFA 4, Rn. 32...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Drohende Verluste

Rn. 66 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Für schwebende Geschäfte gilt im Hinblick auf die Bildung von Drohverlustrückstellungen die Vermutung der Ausgeglichenheit, d. h., es wird zunächst einmal davon ausgegangen, dass die künftigen Leistungen und Gegenleistungen gleichwertig sind. Diese kann aber entkräftet werden. Ein Verlust aus einem schwebenden Geschäft ist dann zu erwarten, w...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung einzelner Rückstellungen

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.3 Vermietungs- und Verpachtungsumsätze

Rz. 218 Nach der Rechtsprechung des EuGH und des BFH zu Abschn. 295 Abs. 1 Nr. 5 MwStSystRL i. V. m. Anhang VIII Nr. 5 MwStSystRL[1] erfordert die Anwendung des Durchschnittssatzes nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG auf die Vermietungsumsätze eines Land- und Forstwirts, dass das überlassene Wirtschaftsgut dem Grunde oder der vorhandenen Anzahl nach dem betriebsgewöhnlichen, d....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.2 Land- und forstwirtschaftliche Dienstleistungen

Rz. 186 Weiterhin gilt der Durchschnittssatz nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG – unter Beachtung der Ausführungen in Rz. 147ff. und in Rz. 168 – für landwirtschaftliche Dienstleistungen. Insofern ist (in nicht abschließender Aufzählung) das Folgende zu bemerken: Rz. 187 S. zu Abbauverträgen, also der Gestattung des Abbaus von Bodenbestandteilen, Rz. 84ff. zur Behandlung der Um...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6 Vorsteuerpauschalierung (§ 24 Abs. 1 S. 3 und 4 UStG)

Rz. 257 Der mit der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG verfolgte Zweck, den Land- und Forstwirten die Ermittlung der Steuer und ihrer Berechnungsgrundlagen zu ersparen (Rz. 1), wird dadurch erreicht, dass die Vorsteuerbeträge, die den Umsätzen nach § 24 Abs. 1 S. 1 UStG zuzurechnen sind, nach § 24 Abs. 1 S. 3 UStG pauschal festgesetzt werden (Rz. 6 und Rz. 35ff.). ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.8 Geschäftsveräußerung im Ganzen und Gesellschaftsgründung

Rz. 271 Die Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer, die Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe oder Teilbetriebe sowie die Einbringung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe oder Teilbetriebe in Gesellschaften sind nach § 1 Abs. 1a UStG nicht steuerbar.[1] Eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung liegt auch dann vor, wenn einzelne Wirtschaftsgüte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Durchschnittssatz für in der Anlage 2 zum UStG nicht aufgeführte Sägewerkserzeugnisse und Getränke und bestimmte sonstige Leistungen (§ 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 160 Auf die unter § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG fallenden eigenen Erzeugnisse des Land- und Forstwirts kommt ein Steuersatz von 19 %, also in Höhe des allgemeinen Steuersatzes nach § 12 Abs. 1 UStG, zur Anwendung; nach der Gleichstellungsfiktion in § 3 Abs. 1b UStG bzw. § 3 Abs. 9a UStG gilt dies auch für die entsprechenden unentgeltlichen Wertabgaben.[1] Die unentgeltlich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.1 Lieferung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse

Rz. 169 Der Durchschnittssatz nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG kommt nach den vorstehenden Ausführungen u. a. für jene Umsätze in Betracht, für die ausdrücklich die Anwendung von § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG ausgeschlossen ist (Rz. 160ff.). Dabei handelt es sich um die Lieferung von Sägewerkserzeugnissen, die in der Anlage 2 zum UStG aufgeführt sind (Rz. 161), die Lieferung von...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.6 Öffentliche Zuwendungen

Rz. 247 Im Fall der Gewährung von Zuwendungen aus öffentlichen Kassen (wie Bund, Ländern und Kommunen) an land- und forstwirtschaftliche Betriebe ist nach den allgemeinen Grundsätzen zu prüfen, ob die Zahlung Entgelt i. S. d. § 10 Abs. 1 UStG für eine steuerbare Leistung des Land- und Forstwirts ist, oder ob es sich um einen echten, nicht umsatzsteuerbaren Zuschuss handelt.[...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Steuerfreie Umsätze im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (§ 24 Abs. 1 S. 2 UStG)

Rz. 254 Nach § 24 Abs. 1 S. 2 UStG bleiben bei der Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG die Steuerbefreiungen nach § 4 UStG mit Ausnahme der Befreiungen nach § 4 Nr. 1 bis Nr. 7 UStG unberührt. Das bedeutet, dass die Umsätze, die in der Regelbesteuerung nach § 4 Nr. 1 bis 7 UStG steuerfrei wären, im Fall eines Pauschallandwirts der Durchschnittssatzbeste...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 7.1.2 Dem Unternehmen dienen

Die Gegenstände müssen einem Unternehmen für den Unternehmenszweck längerfristig zur Verfügung gestellt werden.[1] Dies kann etwa durch Pacht, Miete, Leihe oder Leasing geschehen. Nur kurzfristiges oder gelegentliches Überlassen reicht nicht aus, da die Gegenstände dann nicht dem Unternehmen dienen.[2] Nicht erforderlich ist aber, dass es sich bei den Gegenständen, die dem ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 5 Die Regelung im bisherigen § 183 AO galt bis 31.12.2023 für alle Gesellschaften und Gemeinschaften, bei denen das Einkommen nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG oder im Fall einer nur vermögensverwaltenden Tätigkeit unmittelbar bei den Feststellungsbeteiligten steuerlich zu erfassen war. Ab 1.1.2024 gilt die inhaltlich weitgehend gleiche Regelung für nichtrechtsfähige Per...mehr

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Kinderlärm durch Kita, Kind... / 3.2.2 Zivilrechtliche Unterlassungsklage

Mit der zivilrechtlichen Unterlassungsklage kann man sich als Nachbar gegen wesentliche Lärmbelästigungen von privaten Kinderbetreuungseinrichtungen zur Wehr setzen. Der dieser Klage zugrunde liegende Unterlassungsanspruch ergibt sich für benachbarte Grundstückseigentümer aus den §§ 1004 Abs. 1, 906 BGB und für benachbarte Mieter oder Pächter aus den §§ 862 Abs. 1, 858 Abs. ...mehr

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Räum- und Streupflicht / 2.3.1 Gastronomie

Dies gilt vor allem für Gastronomiebetriebe oder ähnliche "Vergnügungsstätten" mit starkem Besucherverkehr. So obliegt dem Pächter einer Autobahnraststätte die Verkehrssicherungs- und damit die Streupflicht für die Gehwege, die von dem Parkplatz zu dem Raststättengebäude führen.[1] Auch kann je nach den Umständen des Einzelfalls die Pflicht bestehen, auch nachts zu streuen.[...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.1.4 Stallhaltung von Haustieren

Bei der Stallhaltung von Haustieren handelt es sich im Fall von Geräusch- oder Geruchsbelästigungen der Nachbarschaft um Einwirkungen, die von einer bau- und/oder immissionsschutzrechtlich relevanten Anlage verursacht werden. Hinweis Tierhaltung Einmal abgesehen von einem kleinen Holzverschlag im Garten, in dem etwa Kaninchen untergebracht sind und der die baurechtliche Genehm...mehr

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Notwegrecht / 1.3 Anspruchsberechtigter

Anspruch auf Einräumung eines Notwegs haben nur der Eigentümer des zugangslosen Grundstücks und der Erbbauberechtigte.[1] Bloß Nutzungsberechtigte und Besitzer, also Mieter, Pächter, Nießbraucher, müssen sich grundsätzlich an diese Berechtigten halten, wenn sie einen Notweg benötigen. Der Eigentümer ist gegenüber dem Mieter aus dem Mietvertrag regelmäßig verpflichtet, ein be...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besteuerung einer Fotovolta... / 9.2.2 Steuerliche Folgen für den Mieter/Pächter

Der Mieter/Pächter des Daches ist als Betreiber der Fotovoltaikanlage als Unternehmer anzusehen, wenn er den Strom in das Netz des örtlichen Energieunternehmens einspeist. Somit sind alle Einnahmen und Aufwendungen, die mit diesen Unternehmen im Zusammenhang stehen, Betriebseinnahmen und -ausgaben. Das Entgelt (Vorteil) für die Werklieferung fließt dem Anlagenbetreiber monatl...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besteuerung einer Fotovolta... / 9.2.1 Steuerliche Folgen für den Verpächter

Die Vermietung oder Verpachtung des Daches gegen eine Dachsanierung ist als tauschähnlicher Umsatz anzusehen (ggf. Tausch mit Baraufgabe). Der Vermieter/Verpächter erhält vom Mieter/Pächter aufgrund der Dachsanierung eine Werklieferung. Die Werklieferung ist teilbar. Das heißt, dass der Wert der Werklieferung auf das gesamte Gebäude aufgeteilt werden muss. Kurz: Die Dachsani...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.3.1 Finanzierungsanteile (Zeilen 50-57)

Die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen wird in einer zusammenfassenden Regelung[1] erfasst. Die Hinzurechnung erfolgt mit 25 % der Summe aus Entgelten für Schulden (Zeile 50), Renten und dauernden Lasten (Zeile 51), Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters (Zeile 52); dabei ist ein Verlustanteil mindernd zu berücksichtigen,[2] 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.3.5 Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Anlagegüter (Zeilen 53, 54, 55 und Zeilen 61, 62, 63)

Zu den hinzurechnungspflichtigen Aufwendungen gehören auch Aufwendungen des Mieters/Pächters für die Instandsetzung, Instandhaltung und Versicherung des Miet- oder Pachtgegenstands, die er aufgrund vertraglicher Verpflichtungen übernimmt.[1] Der Begriff der "Leasingraten" in § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG ist -ebenso wie bei Miet- und Pachtzinsen -wirtschaftlich zu verstehen. Wa...mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 3.2.3 Einzelfälle

Zweckgebundenes Rückhaltebecken Der Pächter einer Ackerfläche kann nicht mit dem Vorwurf gehört werden, ein Wasserverband hafte für die Überflutung seiner Ackerfläche in Folge Starkregens, wenn der vom Wasserverband unterhaltene und für die Abwehr von Hochwasser eingerichtete Retentionsraum (Wasserrückhaltebecken) nicht zum Schutz der Ackerflächen vorgesehen ist.[1] Beseitigun...mehr

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Unternehmensbewertung in de... / 3.3 Festlegung der "richtigen" Bezugsgröße

Neben der Festlegung des Multiplikators liegt eine weitere Herausforderung in der Bestimmung der geeigneten Bezugsgröße. Da es – vergleichbar zur DCF-Methode – um die Wertermittlung auf Basis der (zukünftigen) Ertragskraft des Unternehmens geht, sollte bei Verwendung des Umsatzmultiplikators die Umsatzrendite bei Vergleichsgruppe und Bewertungsobjekt identisch sein. Alternat...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / XI. Merkblatt zur Information vom Zwangsversteigerungsverfahren betroffener Mieter bzw. Pächter

Rz. 641 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.11: Merkblatt zur Information vom Zwangsversteigerungsverfahren betroffener Mieter bzw. Pächter Merkblatt zur Information vom Zwangsversteigerungsverfahren betroffener Mieter bzw. Pächter An die Mieter/Pächter im Hause _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren! Wie Ihnen bekannt sein dürfte, ist d...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / 7. Stellung der Mieter und Pächter im Zwangsversteigerungsverfahren

a) Einleitung Rz. 122 Das ZVG beinhaltet besondere Regelungen hinsichtlich Mietern und Pächtern des zu versteigernden Objekts. Diese Sonderbestimmungen sind in den §§ 57–57b ZVG geregelt. Während § 57a ZVG dem Ersteher ein außerordentliches Kündigungsrecht – mit gesetzlicher Frist zugesteht, befasst sich § 57b ZVG mit Vorausverfügungen und Rechtsgeschäften über Miet- und Pach...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / X. Merkblatt: Belehrung über die Bedeutung der Beschlagnahme für Mieter und Pächter

Rz. 640 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.10: Merkblatt: Belehrung über die Bedeutung der Beschlagnahme für Mieter und Pächter Merkblatt zur Belehrung über die Bedeutung der Beschlagnahme für Mieter und Pächter A. Mieter I. Allgemeines Der gleichzeitig hiermit zugestellte Beschluss leitet die Zwangsversteigerung ein, die dazu führen soll, durch gericht...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / aa) Eingezogene Mieten bzw. Pachten

Rz. 123 Die Vergütung beträgt 10 % des für den Zeitraum der Verwaltung an Mieten und Pachten tatsächlich[200] eingezogenen Bruttobetrags. Hierunter fallen auch Erträge aus einer Einspeisevergütung einer auf dem Dach montierten Photovoltaikanlage, wenn hierfür ein Sondernutzungsrecht besteht.[201] Vereinnahmte einmalige Zahlung aus einer Wohngebäudeversicherung wegen eines Br...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / bb) Vertraglich geschuldete, jedoch nicht eingezogene Mieten bzw. Pachten

Rz. 124 Erfolglose Bemühungen zur Einziehung des Miet- oder Pachtzinses, die besonders aufwändig sein können, sind nach § 18 Abs. 1 S. 2 ZwVwV zu vergüten. Danach kann der Zwangsverwalter für vertraglich geschuldete, nicht eingezogene Miet- oder Pachtzinsen eine zusätzliche Vergütung von 20 % dessen verlangen, was er nach § 18 Abs. 1 S. 1 ZwVwV im Falle des Einzuges erhalten...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / aa) Allgemeines

Rz. 43 Nach §§ 148, 21 Abs. 2 ZVG, § 1123 Abs. 1 BGB erstreckt sich die Zwangsverwaltung auch auf die Miet- und Pachtzinsforderungen, und zwar auch auf solche, die bis zu einem Jahr rückständig sind, soweit die Forderung fällig ist (§ 1123 Abs. 2 S. 1 BGB). Rz. 44 Ist die Miete bzw. Pacht im Voraus zu entrichten, so erstreckt sich die Befreiung nicht auf die Miete oder Pacht ...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / i) Besonderheiten bei der Räumungs- und Herausgabevollstreckung

Rz. 398 Oftmals ist nach einer Versteigerung zu beobachten, dass trotz des Eigentumsübergangs der Ersteher die Immobilie häufig nicht nutzen kann, weil sich der bisherige Besitzer (= Schuldner) weigert, diese zu räumen. § 93 ZVG macht hier eine Räumungsklage überflüssig und ermöglicht die Zwangsvollstreckung unmittelbar aus dem Zuschlagbeschluss (Muster siehe Rdn 648). Der w...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / (2) Mietverhältnis über andere Sachen

Rz. 142 Bei einem Mietverhältnis über Grundstücke, über Räume, die keine Geschäftsräume sind, ist die ordentliche Kündigung nach § 580a BGB zulässig,mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wirtschaftliche Einheiten bei Verpachtungen

Rz. 50 [Autor/Stand] Wird ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im Ganzen verpachtet, so ändert sich an der wirtschaftlichen Einheit nichts; es besteht nach wie vor nur eine wirtschaftliche Einheit. Etwaige dem Pächter gehörende Betriebsmittel, die der Bewirtschaftung des Betriebs dienen, und Gebäude, die auf dem Grund und Boden des Betriebs stehen und dem Pächter gehöre...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / dd) Einfluss der Grundstücksbeschlagnahme auf die Miet- und Pachtzinszahlungen

Rz. 151 Nach § 57b ZVG ist die Wirksamkeit von Vorausverfügungen [179] über den Mietzins durch den Vermieter über die entsprechend anzuwendenden §§ 566b Abs. 1, 566c, 566d BGB hinaus eingeschränkt. Soweit es für die Wirksamkeit von Vorausverfügungen zwischen Mieter und Vermieter über die Mietzinsforderungen nach § 566c BGB auf die Kenntnis des Mieters vom Eigentumsübergang an...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / k) Sicherungsverwaltung als Gläubigerschutz

Rz. 436 Eine in der Immobiliarvollstreckung kaum bekannte Regelung ist der Antrag auf gerichtliche Verwaltung (sog. Sicherungsverwaltung). Nach § 94 ZVG ist auf Antrag eines Beteiligten, der Befriedigung aus dem Bargebot zu erwarten hat, das Grundstück für Rechnung des Erstehers in gerichtliche Verwaltung zu nehmen, solange nicht die Zahlung oder Hinterlegung erfolgt ist. Der...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / a) Abschluss von Miet- und Pachtverträgen

Rz. 79 Insbesondere bei der Möglichkeit des Neuabschlusses bzw. der Änderung von Miet- bzw. Pachtverträgen ist § 6 ZwVwV zu beachten. Solche Verträge sind schriftlich abzuschließen, woraus sich allerdings nicht ableiten lässt, dass bei Nichtbeachtung eine Unwirksamkeit vorliegt.[134] Hierbei sind folgende Risiken vom Verwalter abzusichern (Muster hierzu siehe Rdn 140):mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / a) Einleitung

Rz. 122 Das ZVG beinhaltet besondere Regelungen hinsichtlich Mietern und Pächtern des zu versteigernden Objekts. Diese Sonderbestimmungen sind in den §§ 57–57b ZVG geregelt. Während § 57a ZVG dem Ersteher ein außerordentliches Kündigungsrecht – mit gesetzlicher Frist zugesteht, befasst sich § 57b ZVG mit Vorausverfügungen und Rechtsgeschäften über Miet- und Pachtzinsen. Rz. ...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / IX. Verfahrensaufhebung

Rz. 113 Das Zwangsverwaltungsverfahren ist bei Vorliegen verschiedener Voraussetzungen durch Beschluss aufzuheben. Hierzu nennt das Gesetz in § 161 ZVG verschiedene Möglichkeiten. Somit kommt eine Aufhebung in folgenden Fällen in Betracht:mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / aa) Umfang der Forderung

Rz. 26 Gemäß § 152 Abs. 2 ZVG sind zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens bestehende[44] Miet- und Pachtverträge auch dem Zwangsverwalter gegenüber wirksam, sofern das Grundstück dem Mieter bereits vor Beschlagnahme überlassen war. Ein Miet- Pachtverhältnis, welches jedoch bereits beendet ist, bevor die Grundstücksbeschlagnahme wirksam wird, fällt dagegen nicht unter die Regelung ...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / I. Muster: Fragebogen zur Vermögenssituation des Schuldners an den Mandanten

Rz. 318 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.1: Fragebogen zur Vermögenssituation des Schuldners an den Mandanten Die Notwendigkeit, die Ihnen zustehende Forderung unter Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe durchzusetzen, ohne dass erkennbare sachliche Gründe dem Forderungsausgleich entgegenstehen, lässt vermuten, dass die Forderung nach der gerichtliche...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / IV. Pfändungsschutz für Mietzinsforderungen

Rz. 861 Dem Schuldner bietet § 851b ZPO eine Möglichkeit, einen Antrag auf Vollstreckungsschutz zu stellen. Rz. 862 Gem. § 851b ZPO ist die Pfändung von Miete und Pacht auf Antrag des Schuldners vom Vollstreckungsgericht insoweit aufzuheben, als diese als Einkünfte für den Schuldnermehr

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ZErb 01/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Klägerin begehrt die Feststellung einer Vor- und Nacherbschaft. Der Beklagte ist der Witwer der am … 1938 geborenen, am … 2020 kinderlos verstorbenen Z. (im Folgenden: Erblasserin). Die Klägerin ist die Nichte der Erblasserin; ihre Mutter, die einzige Schwester der Erblasserin, ist im Jahr 2017 verstorben. Die Klägerin hat zwei Geschwister, R. und S. Der Beklagte und die...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Körperliche Sachen und Ansprüche

Rz. 660 Körperliche Sachen im Sinne der Vorschrift sind bewegliche Sachen (einschließlich der Wertpapiere, § 808 Abs. 2 ZPO) und unbewegliche Sachen. Die Ansprüche auf Herausgabe können schuldrechtlicher (Miete, Pacht, Leihe pp.) oder auch dinglicher (§§ 985, 1006 BGB) Natur sein. Herausgabe bedeutet die Verschaffung unmittelbaren Besitzes, Leistung dagegen Besitz und Eigent...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 2. Begriff der körperlichen Sache

Rz. 30 Körperliche Sachen im Sinne der Vorschrift sind bewegliche Sachen (einschließlich der Wertpapiere, § 808 ZPO) und unbewegliche Sachen. Die Ansprüche auf Herausgabe können schuldrechtlicher (Miete, Pacht, Leihe pp.) oder auch dinglicher Natur (§§ 985, 1006 BGB) sein. Herausgabe bedeutet die Verschaffung unmittelbaren Besitzes, Leistung dagegen Besitz- und Eigentumsüber...mehr