Fachbeiträge & Kommentare zu Pacht

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nutzungsentgeltverordnung (... / 4 Abweichende Entgeltvereinbarungen

Die Vorschriften der Nutzungsentgeltverordnung bei Pacht- und Freizeitgrundstücken gehen abweichenden Vereinbarungen vor, die vor dem 3.10.1990 getroffen worden sind.[1] Achtung Wirksame Vereinbarungen Vereinbarungen, die nach dem 2.10.1990 getroffen worden sind, bleiben dagegen wirksam. Dies gilt zunächst für solche Vereinbarungen, durch die das Entgelt niedriger festgesetzt o...mehr

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Nutzungsentgeltverordnung (... / 1.1 Erholungsgrundstücke nach § 312 ZGB (§ 1 NutzEV)

Nach § 312 des Zivilgesetzbuchs der Deutschen Demokratischen Republik (ZGB) konnten land- und forstwirtschaftlich nicht genutzte Bodenflächen den Bürgern zum Zwecke der kleingärtnerischen Nutzung, Erholung und Freizeitgestaltung überlassen werden. Der Nutzer war berechtigt, auf dem Grundstück ein Wochenendhaus oder eine ähnliche Baulichkeit zu errichten.[1] Die Errichtung ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Pachtvermögen: Substanzerhaltungsanspruch und -verpflichtung ("eiserne Verpachtung"), Instandhaltungsanspruch und -verpflichtung

Rn. 381 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Das Verpächter-Besitzunternehmen ist bürgerlich-rechtlicher und idR auch wirtschaftlicher Eigentümer der Pachtgegenstände. Dies gilt auch dann, wenn die pachtende Betriebsgesellschaft die Verpflichtung(en) übernimmt, das Pachtvermögen nicht nur instand zu halten, sondern unbrauchbar gewordene Gegenstände durch neue zu ersetzen und die Pacht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / caa) Zivilrecht

Rn. 141a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Betriebsverpachtung im Ganzen ist handelsrechtlich in § 22 Abs 2 HGB angesprochen, aber nicht umfassend geregelt (wegen der str Eintragungspflicht in das HR s Nelissen, DB 2007, 786). Die Verpachtung eines zuvor in Eigenregie geführten oder unentgeltlich erworbenen (s Rn 146) Gewerbebetriebs ist an sich keine gewerbliche Betätigung (st...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Positive steuerliche Folgen

Rn. 313 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Echte Betriebsaufspaltung (gegenüber Einheits-GmbH/-AG) Besitzunternehmen: Unmittelbare Verlustzurechnung an die Gesellschafter, bei KG in den Grenzen des § 15a EStG; Besitzunternehmen: Anwendung der §§ 16, 34 Abs 3 EStG (ggf nur 56 % stpfl) bei Veräußerung von (Anteilen an) Besitzunternehmen(-PersGes) gegenüber § 3 Nr 40 Buchst c EStG (60 % ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Aus Sicht der Betriebs-KapGes

Rn. 390 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das Stichwort führt aus der Sicht der Betriebs-KapGes, die den Pachtzins als BA absetzen will, zur Frage des fremdüblich angemessenen Pachtzinses (s nachfolgend) und den Folgen unangemessen niedrigen bzw unangemessen hohen Pachtzinses, nämlich unter ertragsteuerlichen Aspekten zur Frage des Vorliegens einer verdeckten Einlage bei zu fehlende...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Steuerrecht

Rn. 141b Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zur Vermeidung einer Zwangsbetriebsaufgabe – heutzutage auch wichtig als Auffangtatbestand bei ungewollter Beendigung einer Betriebsaufspaltung, s Rn 305 zu (1) und (3) und s Rn 421 – wurde durch den BFH (grundlegend s GrS BFH vom 13.11.1963, BStBl III 1964, 124) das Rechtskonstrukt der Betriebsverpachtung im Ganzen als ein Fall der "Betri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Verpachtung funktional wesentlicher Betriebsgrundlagen

Rn. 147 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Betriebsverpachtung im Ganzen muss sich zwar nicht auf den Betrieb als geschlossenen Organismus, aber auf die (dh alle) wesentlichen Betriebsgrundlagen erstrecken, die dem bisherigen Betrieb das Gepräge gaben (auch s Rn 141b; BFH v 18.12.2014, BFH/NV 2015, 827, Rn 28 mwN; BFH BFH/NV 1996, 787; BStBl II 1994, 922; 1990, 780; 1988, 257; 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Janssen, Mitunternehmerschaft und Betriebsaufspaltung, BB 1995, 25; Neu, Änderung der Rspr zur mitunternehmerischen Betriebsaufspaltungs-Urteilsanalyse und Beratungskonsequenzen zum BFH-Urt v 23.04.1996, DStR 1996, 1757; Berz/Müller, Sonder-BV und mitunternehmerische Betriebsaufspaltung, DStR 1996, 1919; Verschiedene, Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung, JfFfSt 1997/98, 288...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Verpachtung nur eines Teilbetriebs als Betriebsverpachtung im Ganzen oder ggf Betriebsunterbrechung

Rn. 145 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die dargestellten Grundsätze der Betriebsverpachtung im Ganzen gelten auch für die Verpachtung eines Teilbetriebs (wegen des Teilbetriebsbegriffs s § 16 EStG; BFH BStBl II 1977, 45). Unter Bestätigung der Rechtsauffassung im Urt BFH BStBl II 1977, 42 weist der BFH aber darauf hin, dass evtl die Verpachtung eines Teilbetriebs als eine Tätigk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Inboundfall

Rn. 317 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Beispiel 2 (Inboundfall): Ein ausländisches "Besitz"-Unternehmen besitzt in Deutschland ein Fabrikgrundstück und ist gleichzeitig beherrschender Gesellschafter einer deutschen KapGes, die ihr Gewerbe auf dem dem ausländischen Unternehmen gehörenden Grundstück betreibt und hierfür an das ausländische Unternehmen eine Pacht zahlt. Ist das ausl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zivilrechtliche Aspekte

Rn. 310 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Vorab s Rn 300 vorletzter Absatz. Die beschränkte Haftung einer KapGes als Betriebsfirma bietet die Möglichkeit, zivilrechtlich das gesamte wertvolle AV der betrieblichen Haftung (Kredithaftung, insb Produzentenhaftung) zu entziehen. Dem ist aus Erfahrung der Praxis hinsichtlich der Kredithaftung entgegenzuhalten, dass diese Wirkung oft zT d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (vor 1996 nur auszugsweise):

Weber-Grellet, Konsequenzen von Vetorecht und Stimmrechtsausschluss bei den personellen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung, DStR 1984, 618; Salje, Einstimmigkeitsprinzip als Gestaltungsmöglichkeit bei der Betriebsaufspaltung aus einkommen- und gewerbesteuerlicher Sicht, GmbH-Rdsch 1988, 196; Unverricht, Beweisanzeichen für die Annahme einer personellen Verflechtung bei ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Wahlrechtsübergang bei Erwerb eines verpachteten Betriebs

Rn. 146 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Rein begrifflich folgt aus der These der Betriebsfortführung bei Betriebsverpachtung, dass der Verpächter zur Wahlrechtsausübung auf Fortführung des BV zuvor den Betrieb selbst geführt haben muss. Diese Voraussetzung gilt auch als erfüllt, wenn nach Liquidation einer PersGes ein Gesellschafter sein die einzige wesentliche Betriebsgrundlage ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (vor 1996 nur auszugsweise):

Glade, Besondere Bilanzierungsfragen bei der Betriebsaufspaltung, GmbHR 1981, 268; Weber-Grellet, Konsequenzen von Vetorecht und Stimmrechtsausschluß bei den personellen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung, DStR 1984, 618; Sack, Betriebsaufspaltungen in steuerlicher Sicht – eine Zusammenfassung steuerlicher Motive –, GmbH-Rdsch 1986, 352; Lemm, Das ertragsteuerliche Schic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, Freiberufliche Tätigkeit und Betriebsaufspaltung, DStZ 2018, 472; Korn, Betriebsaufspaltung durch Verpachtung des Mandantenstamms, BeSt 2018 Nr 3, 25; Sanden, Zur bilanziellen Einordnung von Kundenstämmen – Geschäftswertbildender Faktor, immaterielles WG oder persönliche Eigenschaft?, DB 2022, 2945; Boorberg, Wann ist eine Marke eine wesentliche Betriebsgru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Beispielsfälle für vom BFH gebilligte Strategien zur Vermeidung einer verdeckten Mitunternehmerstellung mittels einer Ehegatten-GmbH & Co KG

Rn. 24a Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Es handelte sich jeweils um Ehegatten-GmbH & Co KG, bei denen die nichttätigen Familienmitglieder Kommanditisten sind und das aktive "Familienoberhaupt" Geschäftsführer der Komplementär-GmbH und Verpächter und/oder Großgläubiger ohne Gesellschafterstellung in der KG ist und die wie folgt konstruiert waren:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechtsformen

Rn. 302a Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Nach beteiligten Rechtsformen (ohne Bedeutung für die Rechtsfolgen einer Betriebsaufspaltung) unterscheidet manmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Erwünschte Mitunternehmerstellung und die Folgen ihrer Nichtanerkennung

Rn. 22 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Oft haben die Beteiligten ein Interesse daran, dass die FinVerw eine Mitunternehmerstellung anerkennt (wegen der erforderlichen Mindestkriterien zur Anerkennung einer Mitunternehmerschaft s Rn 23e). Das ist immer dann der Fall, wenn BV- und Ergebnisanteile an PersGes mit einkommensteuerlicher Wirkung Dritten (insb Familienmitgliedern, auch s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, DB 1988, 1466; Ley, Die bilanzielle Behandlung des KSt- und KapSt-Anrechnungsanspruchs bei beteiligten PersGes, KÖSDI 1992, 9123; Groh, Übergang von Gesellschaftsvermögen auf die Gesellschafter mittels Steueranrechnung, BB 1996, 631; Jorde, Dividendenerträge in Rechnungslegung und Gesellschaftsvertrag von PersGes, DB 1996, 233; Ley, Buchführungspraxis: Umset...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Warendarlehen

Rn. 387 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei der echten Betriebsaufspaltung werden beim Verpächter Vorräte vorhanden sein. Diese können an den Pächter verkauft werden mit Rückkaufsklausel oder aber auch als sog Warendarlehen (Nachrangdarlehen gem § 39 Abs 1 Nr 5, Abs 5 InsO) mit der Verpflichtung überlassen werden, bei Vertragsende den gleichen Bestand nach Art, Größe sowie Zusamm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Arbeitsrecht

Rn. 311 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Mitbestimmungs- und betriebsverfassungsrechtliche Gründe können für die Betriebsaufspaltung sprechen. Die Aufspaltung unterliegt idR nicht der Mitbestimmung, vgl Weimar/Alfes, BB 1993, 783. Zur Anwendung der Konzernrechnungslegungsvorschriften vgl Küting, DStR 1987, 347 und Hoyningen/Huene, BB 1987, 999. Die Betriebsaufspaltung ist eine sozi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Besitz-Einzelunternehmen

Rn. 362 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Bei einem Besitz-Einzelunternehmen handelt es sich auch hinsichtlich der Überlassung nicht wesentlicher Betriebsgrundlagen stets um notwendiges BV, wenn dieses den Betrieb der Betriebsgesellschaft zumindest fördert (so auch BFH v 20.04.2005, BFH/NV 2005, 1774). Gegenstand des Urt v 20.04.2005, aaO, war eine Einzel-Besitzunternehmerin, die n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Beendigung der Unternehmensverflechtung

Rn. 420 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Wegen der möglichen Gründe, die zur Beendigung einer Betriebsaufspaltung führen können, s Rn 400 zu (3), speziell zur Insolvenz s Rn 417. Es kommt oft zu einer ungewollten Zwangsbetriebsaufgabe des Besitzunternehmens, die zu existenzbedrohenden Steuerbelastungen führen kann (s Rn 305 zu (1) und (3)), sofern nicht die Voraussetzungen der Auff...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sonstige (bewegliche) materielle WG

Rn. 350 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Hierzu bringt Biergans, NWB F 18, 2849 folgendes, mE zutreffendes Bsp für eine unzweifelhaft wesentliche Betriebsgrundlage: Beispiel: "Eine ‚Ein-Mann-GmbH’ betreibt einen Kranverleih. Der einzige Spezialkran im Wert von 2 Mio befindet sich im Eigentum des Gesellschafters und ist von diesem an die Gesellschaft verpachtet worden. Ansonsten ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / af) An- und Vermietung von Ausstellungsflächen kongressbegleitend an Industrie durch gemeinnützigen Verein

Rn. 139b Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Lt FG Ha v 15.06.2006, EFG 2007, 218 ist die kurzfristige An- und Vermietung von Ausstellungsflächen durch einen gemeinnützigen (Forschungs-)Verein selbst Zitat "unter Wahrnehmung von das übliche Maß überschreitenden verdichteten Marktchancen" (im Urteilsfall geschah die An- und Vermietung während eines zeitgleich stattfindenden Kongresses de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / daa) Sachliche Abgrenzung: § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 EStG

Rn. 81 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der BFH hat, wenn ein WG bereits zum eigenbetrieblichen BV des Gesellschafters einer PersGes gehört, wegen nachfolgender Nutzungsüberlassung an die PersGes zugleich aber die Voraussetzungen für Sonder-BV I erfüllt, eine vorrangige Zuordnung der Nutzungsvergütungen als § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 EStG unterfallend konstatiert: Im Einzelnen s Rn ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) § 2a Abs 1 S 1 Nr 6 Buchst b EStG

Rn. 126 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die Verlustverrechnungsbeschränkung gilt für Verluste aus der entgeltlichen Überlassung von unausgerüsteten, dh unbemannten Schiffen, wenn diese nicht ausschließlich oder fast ausschließlich im Inland oder einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat eingesetzt werden. Rn. 127 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die Vorschrift wurde durch das StBereinG 1999 v 22...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cg) Rechtswirkungen der Annahme einer Betriebsfortführung

Rn. 148 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Wählt der Verpächter bei Betriebsverpachtung im Ganzen das Fortbestehen des Betriebs, so gelten für ihn weiterhin alle Vorschriften und Grundsätze so, als sei die Verpachtung nicht eingetreten, mit Ausnahme der ab Verpachtungsbeginn entfallenden GewSt auf die Pachteinnahmen (R 2.2 GewStR 2009; wegen § 35 EStG – GewSt-Anrechnung – idR von ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dorn/Becker, Abgrenzung zwischen Einkünften aus VuV iSd § 21 EStG und gewerblichen Einkünften, NWB Nr 13 v 31.03.2023, Beilage, S 11 Ledermann, Abgrenzung der Einkünfte aus Vermietung zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, NWB 2024, 3302. Verwaltungsanweisungen: R 15.7 Abs 2 EStR 2012; H 15.7 Abs 2 EStH 2023; FinBeh Hamburg (koordinierter Erlass), Fachinfo v 30.01.2018, S 1980–20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bbb) Mindestkriterien zur Anerkennung einer Mitunternehmerstellung

Rn. 23e Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Verwaltungsanweisungen: OFD Erfurt v 23.10.2003, S 2241 A-08 – L 221, GmbHR 2004, 209 (Steuerliche Behandlung der typisch und atypisch stillen Gesellschaft). OFD Ffm v 12.12.2024, S 2241 A-00019–0357-St 517 (Ertragsteuerliche Behandlung der atypischen stillen Gesellschaft). Die Rspr hält einzelne Merkmale durchaus für verzichtbar, dh, Mitunter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Keine Beherrschung der Besitzgesellschaft in folgenden Fällen

Rn. 321 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Allgemein s Rn 320.mehr

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FF 02/2026, Wirkung einer b... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Der Antragsteller ist Hauptpächter einer Kleingartenparzelle auf dem Vereinsgelände eines Gartenvereins. Er nimmt den Antragsgegner, den ehemaligen Pächter einer anderen Parzelle auf dem Gelände des Gartenvereins, auf Unterlassung in Gestalt von Betretungs- und Näherungsverboten in Anspruch. [2] Am 19.2.2021 verschaffte sich der Antragsgegner unbefugten Zutritt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.6.6 Organschaft bei Betriebsverpachtung

Rz. 175 Verpachtet eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft ihren Gewerbebetrieb, kann sie einkommensteuerrechtlich wählen, ob hierin eine Betriebsaufgabe liegen soll, sodass die Pachteinnahmen in die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung fallen, oder ob weiterhin ein Gewerbebetrieb angenommen werden soll, sodass die Pachteinnahmen zu den Einkünften aus Gewerb...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.14 Rauchwarnmelder

Die Pflicht zur Ausstattung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern besteht bei Neubauten und Bestandsgebäuden in sämtlichen Bundesländern. Zwischenzeitlich besteht auch die Pflicht zur Nachrüstung in Bestandsgebäuden in allen Bundesländern Übersicht: Einbaufristen und Verantwortlichkeiten für Rauchwarnmeldermehr

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GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 3 Beschränkung der Geschäftsführungsbefugnis

Während die Vertretungsbefugnis das Außenverhältnis, also die Beziehungen der GmbH zu Geschäftspartnern, betrifft, regelt die Geschäftsführungsbefugnis das Innenverhältnis, also die Verteilung der Kompetenzen zwischen dem Geschäftsführer und anderen Organen der GmbH, etwa der Gesellschafterversammlung oder einem fakultativen Beirat. Die Kompetenzgrenze lässt sich vereinfachen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung der Wohnungseigentümer / 3.3 Sonstige vom Nutzer ausgehende Störungen

Auch wegen sonstiger vom jeweiligen Nutzer der überlassenen Sondereigentumseinheit ausgehenden Störungen kann auch direkt der überlassende Wohnungseigentümer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.[1] Denn jeder Miteigentümer ist nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes gehalten, sein Eigentum nur in einer solchen Weise zu nutzen, dass den übrigen Wohnungsei...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietete Eigentumswohnung / 8.2 Direkter Anspruch gegen den Mieter

Jeder Wohnungseigentümer hat einen aus § 1004 Abs. 1 BGB resultierenden Anspruch gegen einen Mieter oder Pächter, der ein Sonder- oder Teileigentum zweckbestimmungswidrig nutzt und die konkrete Nutzung bei typisierender Betrachtungsweise zu größeren Nachteilen der übrigen Wohnungseigentümer führt, als eine zweckbestimmungsgemäße Nutzung.[1] Voraussetzung ist allerdings, dass...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietete Eigentumswohnung / 8.3 Wohnungseigentümer ist ebenfalls Unterlassungsadressat!

Vom Mieter ausgehende Störungen können auch direkt gegenüber dem vermietenden Wohnungseigentümer geltend gemacht werden.[1] Denn jeder Miteigentümer ist nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes gehalten, sein Eigentum nur in einer solchen Weise zu nutzen, dass den übrigen Wohnungseigentümern kein über das Maß eines ordnungsgemäßen Zusammenlebens hinausgehender Nac...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.4.3 Ausschließlichkeit der Verwaltung und Nutzung des Grundbesitzes

Rz. 53 Die Tätigkeit des Grundstücksunternehmens muss sich ausschließlich auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes beziehen. Weitere Tätigkeiten führen, sofern es sich nicht um erlaubte, aber nicht begünstigte Tätigkeiten i. S. d. § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG handelt, in vollem Umfang, selbst bei Geringfügigkeit, zur Versagung der erweiterten Kürzung.[1] Von daher sc...mehr

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Wirtschaftsplan / 2.1.2 Erträge aus Vermietung und Verpachtung

Erträge aus Vermietung und Verpachtung des gemeinschaftlichen Eigentums sind als Einnahmeposition zu berücksichtigen. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich beim Mieter bzw. Pächter um einen Wohnungseigentümer oder einen gemeinschaftsfremden Dritten handelt.mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.7.2 Grundstücke im Dienst des Gewerbebetriebs eines Gesellschafters oder Genossen (§ 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1 GewStG)

Rz. 77 Die erweiterte Kürzung ist nach § 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1 GewStG in vollem Umfang ausgeschlossen, wenn der Grundbesitz des Grundstücksunternehmens dem Gewerbebetrieb eines seiner Gesellschafter oder Genossen dient. Dabei ist es gleichgültig, ob das Grundstücksunternehmen den Grundbesitz dem Gesellschafter bzw. Genossen ganz bzw. nur z. T. entgeltlich bzw. unentgeltlich übe...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.6 Einnahmen aus unmittelbaren Vertragsbeziehungen mit den Mietern (§ 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. c GewStG)

Rz. 73p Eine erlaubte, nicht begünstigte Tätigkeit liegt nach § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. c GewStG auch vor, wenn Einnahmen aus unmittelbaren Vertragsbeziehungen mit den Mietern des Grundbesitzes erzielt werden und diese Einnahmen im Wirtschaftsjahr nicht höher als 5 % der Einnahmen aus der Gebrauchsüberlassung des Grundbesitzes sind. Die Einnahmen müssen aus anderen als den in §...mehr

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Jahresabrechnung / 2.1.1.2.4 Erträge aus Vermietung und Verpachtung

Erträge aus Vermietung und Verpachtung des gemeinschaftlichen Eigentums sind selbstverständlich ebenfalls als Einnahmeposition zu berücksichtigen. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich beim Mieter bzw. Pächter um einen Wohnungseigentümer oder einen gemeinschaftsfremden Dritten handelt. Zuordnung der Mieterträge prüfen Stets ist zu prüfen, ob Mieterträge ggf. der Erhaltungsr...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.3.1 Finanzierungsanteile (Zeilen 50-57)

Die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen wird in einer zusammenfassenden Regelung[1] erfasst. Die Hinzurechnung erfolgt mit 25 % der Summe aus Entgelten für Schulden (Zeile 50), Renten und dauernden Lasten (Zeile 51), Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters (Zeile 52); dabei ist ein Verlustanteil mindernd zu berücksichtigen,[2] 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.3.5 Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Anlagegüter (Zeilen 53, 54, 55 und Zeilen 61, 62, 63)

Zu den hinzurechnungspflichtigen Aufwendungen gehören auch Aufwendungen des Mieters/Pächters für die Instandsetzung, Instandhaltung und Versicherung des Miet- oder Pachtgegenstands, die er aufgrund vertraglicher Verpflichtungen übernimmt.[1] Der Begriff der "Leasingraten" in § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG ist -ebenso wie bei Miet- und Pachtzinsen -wirtschaftlich zu verstehen. Wa...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Mietereinbauten, Geschäftsr... / 5.4 Variante 4: Einbau von Teilen in die gemieteten Räume, die weder Betriebsvorrichtungen noch Scheinbestandteile sind

Diese Um- und Einbauten sind als sonstige Mietereinbauten einzustufen. Sonstige Mietereinbauten werden wie unbewegliches Anlagevermögen nach den Grundsätzen abgeschrieben, die für Gebäude gelten. Das hat der BFH nochmals bestätigt, wonach Mietereinbauten nach den für das Gebäude maßgebenden AfA-Sätzen abgeschrieben werden.[1] Im entschiedenen Fall wurde ein sanierungsbedürfti...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvermögen / 4 Zurechnung

Betriebsvermögen können nur Wirtschaftsgüter sein, die dem Betriebsinhaber nach dem Zivilrecht persönlich zuzurechnen sind und ihm wirtschaftlich gehören.[1] Dem zivilrechtlichen Eigentümer ist ein Wirtschaftsgut i. d. R. auch bilanzrechtlich zuzurechnen. Auch Wirtschaftsgüter, an denen der Unternehmer nicht das zivilrechtliche, sondern nur das wirtschaftliche Eigentum hat, s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Begünstigte Umsätze

Rz. 42 Als andere kulturelle Veranstaltungen kommen insbesondere z. B. Musikwettbewerbe, Volkswandertage, Schützen- und Trachtenfeste in Betracht.[1] Rz. 43 Der Begriff der sportlichen Veranstaltung deckt sich gesetzestechnisch mit dem in § 67a AO verwendeten Begriff.[2] Nach Nr. 3 des AEAO zu § 67a AO ist als sportliche Veranstaltung die organisatorische Maßnahme eines Sport...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.3 Pfändungsschutz für Miet- und Pachtzinsen (§ 851b ZPO)

Rz. 55 § 851b ZPO gewährt einen gewissen Pfändungsschutz für Miete und Pacht.[1] Ebenso wie bei § 851a ZPO (s. Rz. 54) ist der Pfändungsschutz für Miete und Pacht in der Verwaltungsvollstreckung von Amts wegen zu beachten.[2] Miet- und Pachtzinsen sind insoweit nicht zu pfänden, als diese für den laufenden Unterhalt des Grundstücks, zur Vornahme notwendiger Instandsetzungsar...mehr