Fachbeiträge & Kommentare zu Neubau

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 5 Fazit

Der Betriebsprüfer wird, sofern im Prüfungszeitraum keine weiteren Besonderheiten (Neubau, Anteilsübergang, …) zum Tragen kommen, seine Prüfung an den o. g. kfz-spezifischen Prüfungsansätzen ausrichten.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hochwasser/Überschwemmung i... / 6 Wie bemisst sich die Höhe der Entschädigungsleistung?

In welcher Höhe die Versicherung eine Entschädigung leistet, hängt von der Art des abgeschlossenen Versicherungsvertrags ab. In Deutschland üblich sind bei Wohngebäuden aber Neuwertversicherungen. Oftmals finden Sie im Versicherungsschein die Bezeichnung "Versicherung zum gleitenden Neuwert" oder "Gleitende Neuwertversicherung". Im Schadensfall bedeutet das nichts anderes, a...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.6 ABC der Werbungskosten

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wohnungs- und Immobilienges... / 3.3.1 Anforderungen nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag

Rz. 184 Im Gegensatz zum Gesellschaftszweck gehört der Unternehmensgegenstand gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG zum Mindestbestandteil des Gesellschaftsvertrags und muss im Handelsregister eingetragen werden (§ 10 Abs. 1 GmbHG). Wenn die entsprechende Regelung darin fehlt oder nichtig ist, kommt eine Nichtigkeitsklage (§ 75 GmbHG) in Betracht. Rz. 185 Im Unterschied zum Gesellscha...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Grünanlagen / 4 Grünanlage als einkommensteuersparende Handwerkerleistung oder haushaltsnahe Dienstleistung in Privathaushalten

Für Handwerkerleistungen in Privathaushalten können bis zu 20 %, maximal 1.200 EUR pro Jahr, bei einem Aufwand von mindestens 6.000 EUR steuerlich geltend gemacht werden. Diese Steuervergünstigung hat der BFH mit Urteil vom 13.7.2011 auf Grünanlagen ausgedehnt.[1] Nach diesem Urteil kann die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG auch für Erd- und Pf...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / Zusammenfassung

Überblick In allen Bundesländern ist die Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Neu- und Bestandsbauten inzwischen geregelt. Rauchwarnmelder haben im Gegensatz zu Brandmeldern in erster Linie den Zweck, nicht das Gebäude als solches, sondern alle seine Bewohner wie Eigentümer, Mieter, Besucher oder sonstige Drittpersonen vor toxischen Gasen bei Rauchentwicklung zu schütz...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Entwicklung der Preise für Bestandswohnungen, Häuser und Neubauten

Der Europace Hauspreisindex (EPX) sieht im Februar 2024 bei den Hauspreisen ein Ende der Preisrückgänge erreicht. Bestandsimmobilien und Eigentumswohnungen verteuern sich leicht. Die Neubaupreise bleiben auf einem stabilen Niveau. Die aktuellen Zahlen des Europace Hauspreisindex (EPX) zeigen einen Aufwärtstrend: Im Gesamtindex – für neugebaute und bestehende Ein- und Zweifami...mehr

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HeizKV: Auswirkungen der Wä... / 2.2.2 Bestandsbauten und Neubauten in Baulücken

Für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken gelten längere Fristen. Die Pflichten nach § 71 Abs. 1 GEG gelten erst einen Monat nach Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung (§ 71 Abs. 8 GEG). Sind die durch das neue WPG vorgesehenen Fristen für die Wärmeplanung abgelaufen, ohne dass eine Gemeinde eine Wärmeplanung vorgelegt hat, wird diese Gemeinde so behandelt, als läge ei...mehr

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HeizKV: Auswirkungen der Wä... / 2.2.1 Neubauten in Neubaugebieten

Es sind künftig in Neubauten und in Gebäuden, für die ab dem 1.1.2024 ein Bauantrag gestellt wird, nur noch solche Heizungen erlaubt, die mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen (§ 71 Abs. 1 GEG), sog. 65%-EE-Pflicht. Diese Vorgaben gelten auch für Heizungsanlagen, die in ein Gebäudenetz einspeisen (§ 71 Abs. 1 Satz 2 GEG). Es besteht die Möglichkeit, unvermeidbare Abwärm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Auswirkungen der Wä... / 2.1.4 Solarstrom

Bei der Erfüllung der energetischen Standards für Neubauten wird die Anrechnung von gebäudenah erzeugtem Solarstrom erleichtert. Der maximal anrechenbare Anteil bestimmt sich nun aus der Gegenüberstellung des monatlichen Ertrags der Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien mit dem Strombedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und Hilfsenergie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Auswirkungen der Wä... / 2.1.1 Anforderungsniveau

Der von der EU geforderte Niedrigstenergiegebäude-Standard (= Fast-Nullenergiehaus) wurde für Neubauten ab 2021 eingeführt. Seit 1.1.2024 darf der Jahresprimärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung das 0,55fache des auf die Gebäudenutzfläche bezogenen Wertes des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes, das die gleiche Geometrie, Gebäud...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Auswirkungen der Wä... / 2 Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das GEG macht Vorgaben zur energetischen Sanierung sowie zu energetischen Anforderungen an Bestandsgebäude und Neubauten. Es hat das Ziel, den Energieverbrauch in Gebäuden zu reduzieren. Gleichzeitig soll durch das Gesetz die Nutzung erneuerbarer Energien zur Produktion von Wärme, Kälte und Strom unterstützt werden. GEG 2020 Mit dem am 1.11.2020 in Kraft getretenen "Gesetz zur...mehr

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HeizKV: Auswirkungen der Wä... / 2.6 Innovationsklausel

Geändert wurde die sog. Innovationsklausel. Sie galt ursprünglich vorerst bis Ende 2023 und wurde nun bis Ende 2025 verlängert. Sie ermöglicht im Hinblick auf 2 Punkte innovative Lösungen: Liegt eine Befreiung der zuständigen Behörde vor, können Immobilieneigentümer nachweisen, dass sie die Anforderungen des Gesetzes einhalten, indem sie den zulässigen Jahresprimärenergiebed...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2.2 Neubau oder Ersterwerb von Mietwohnungen – 1. Förderweg

85 % Dieser Förderteil fördert den Neubau und den Ersterwerb von Mietwohnungen. Diese müssen in Schleswig-Holstein belegen sein. Gefördert werden bis zu 85 % der förderfähigen Gesamtkosten. Die Förderung besteht dabei aus 2 Komponenten: einem Darlehensanteil und einem Investitionszuschuss. Der Investitionszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Zuschuss Die förderfähigen Gesa...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2.3 Neubau oder Ersterwerb von Mietwohnungen – 2. Förderweg

Der 2. Förderweg soll auch sog. "Normalverdienern", die aufgrund höherer Marktmieten Schwierigkeiten haben, bezahlbaren Wohnraum zu finden, den Weg zu einer Wohnung eröffnen. Dieser 2. Förderweg setzt allerdings voraus, dass mindestens 50 % der Wohnungen unter die Bedingungen des 1. Förderwegs fallen. Zudem fallen die Zuschüsse geringer aus. Eckdaten Hier die wichtigsten Eckda...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2.5 Neubau oder Ersterwerb von Mietwohnungen – Inselförderung

Eckdaten Dieser Programmteil fördert den Bau von sozialen Mietwohnungen auf den Inseln Amrum, Föhr, Helgoland, Pellworm und Sylt sowie auf den Halligen Langeneß, Hooge, Gröde, Oland, Nordstrandischmoor und Süderoog. Hier die Eckdaten zur Inselförderung:mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2.4 Neubau oder Ersterwerb von Mietwohnungen – 3. Förderweg

Aufgrund der hohen Darlehenszinsen hat sich das Land Schleswig-Holstein entschieden, noch einen 3. Förderweg zu ermöglichen. Hierzu muss die Kommune einen entsprechenden Bedarf an einer Förderung im 3. Förderweg bestätigen. Ist dies der Fall, können grundsätzlich bis zu 50 % der geförderten Wohnungen im 2./3. Förderweg erstellt werden. Der Anteil, der im 1. Förderweg geförde...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3 Förderangebote

Schleswig-Holstein stellt in den Programmjahren 2023 bis 2026 Fördermittel in Höhe von insgesamt 1,35 Mrd. EUR für die soziale Wohnraumförderung bereit. Diese Förderungen sollen wie folgt aufgeteilt werden: Darlehen Mietwohnungsbau – Neubau und Bestand = 855 Mio. EUR Zuschüsse Mietwohnungsbau – Neubau und Bestand = 480 Mio. EUR Zuschüsse energetische Stadtsanierung = 4 Mio. EUR...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.4 Förderung selbst genutzten Wohneigentums

Eigennutzung Fördergegenstand und Zielgruppe: Gefördert werden der Neubau oder der Ersterwerb eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung, der unter wesentlichem Bauaufwand durchgeführte Ausbau oder die Erweiterung eines Eigenheims, wenn der vorhandene Wohnraum für die Unterbringung eines Haushaltsangehörigen mit Behinderung nicht angemessen ist, der Erwerb vorhandenen Wohnraum...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.2 Fördergegenstand

In Gemeinden mit entsprechendem Bedarf wird die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum durch Neubau, Modernisierung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden unter wesentlichem Bauaufwand (mind. 600 EUR pro m2/Wohnfläche), Änderung von Wohnraum zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse unter wesentlichem Bauaufwand (mind. 600 EUR pro m2/Wohnfläche)...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.6 Auszahlung

Auszahlung in Raten Die Darlehen werden erst nach Erfüllung der im Darlehensvertrag enthaltenen Auflagen und Bedingungen vollständig ausgezahlt. Die Auszahlung des Baudarlehens kann in kostenfreien Teilbeträgen erfolgen. Jede Rate soll mindestens 10 % der Gesamtsumme der bewilligten Fördermittel und mindestens 25.000 EUR betragen. Bei Neubau-, Umbau-, Ausbau- und Erweiterungsm...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.1 Antragsberechtigt

Erst- und Letztempfänger Erstempfänger der Zuwendungen sind die Gemeinden. Diese geben die Zuwendungen in eigener Zuständigkeit an den Eigentümer der geförderten Wohnung, den sog. Letztempfänger, weiter. Die Gemeinde ist dabei verpflichtet, die zuwendungsrechtlichen Bestimmungen dem Eigentümer der geförderten Wohnung in einem öffentlich-rechtlichen Weitergabevertrag aufzuerle...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2.1 Fördergegenstand und Zielgruppe

Im sog. 1., 2. und 3. Förderweg wird der Neubau und Ersterwerb von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von Wohngemeinschaftswohnungen gefördert. Im Rahmen des 2-Phasen-Modells können Räumlichkeiten mit Erstnutzung für gemeinschaftliches Wohnen und späterem Umbau zu abgeschlossenen Wohnungen gefördert werden. Bei Bauvorhaben mit mehr als 20 Wohnungen ist die Errichtung v...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.9 Förderung von selbst genutztem Wohneigentum

Selbst genutztes Wohneigentum Fördergegenstand und Zielgruppe: Gefördert werden Neubau, Ersterwerb und Erwerb – auch im Zusammenhang mit Modernisierung – von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung, die bestimmte Wohnflächengrenzen nicht überschreiten. Antragsberechtigt sind Haushalte mit mindestens 1 Kind unter 18 Jahren, für das Kindergeld gewährt wird. Außerd...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.4 Förderart

bis 25 Jahre Gefördert wird in Form von zinslosen Darlehen. Die Darlehen können durch Einzelzuschüsse und Tilgungszuschüsse für eine vorzeitige Darlehensrückzahlung ergänzt werden. Die Darlehen werden in der Regel für 20 Jahre gewährt. In Ausnahmefällen sind Darlehen bis zu 25 Jahren möglich. Gefördert werden bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Kosten werden...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.9.1 Finanzierungsnachweis und Eigenleistungen

Nachweis der Gesamtfinanzierung Der Antragsteller muss die Gesamtfinanzierung des Bauvorhabens gegenüber der Bewilligungsstelle nachweisen. Dabei setzt sich die Gesamtfinanzierung für die geförderten Wohnungen wie folgt zusammen: Eigenleistung Baudarlehen und einmalige Zuschüsse nach dieser Richtlinie ggf. weitere Fremd- und Fördermittel. 20 % Eigenleistung Der Antragsteller muss ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.1 Durchführung von neubaugleichen Sanierungen inkl. Dachgeschoss-Ausbau und Erweiterung von Wohnraum im 1. Förderweg

Die soziale Wohnraumförderung fördert auch die neubaugleiche Sanierungen von bestehenden Wohneinheiten sowie die Schaffung von neuem Wohnraum durch den Ausbau von Dachgeschossen oder durch die Aufstockung bestehender Gebäude. Gefördert werden bis zu 100 % der förderfähigen Gesamtkosten der geförderten Wohnungen. Wie auch bei den Darlehen für Neubauten und den Ersterwerb setz...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2 Diese Maßnahmen werden vom Freistaat Thüringen gefördert

Grob gesagt werden durch dieses Programm folgende Maßnahmen an Miet- und Genossenschaftswohnungen gefördert: Modernisierungen Erweiterungen Umbauten Sanierungen Neubauten geförderte Maßnahmen Um die soziale Wohnungsförderung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Antragssteller mindestens eine der folgenden Zielsetzungen des Freistaats Thüringen verfolgen: die Wohnraumversorgung d...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Zur Übergangsregelung bei § 9 Abs. 2 UStG (§ 27 Abs. 2 UStG)

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die sog. Übergangsregelung in § 9 Abs. 2 UStG wirkt aktuell bis heute nach, weil sie nicht auf Besteuerungszeiträume abstellt, die irgendwann einmal verjähren, sondern konkret jeweils z. B. auf ein Fertigstellungsdatum oder den Beginn der Errichtung eines Gebäudes abstellt. Damit kommt ihr eine zentrale Bedeutung zu (vgl. § 9 Kap. 1.2 zur Rech...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuersätze und befreite Umsätze

Rz. 80 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das Umsatzsteuerrecht im Vereinigten Königreich kennt drei Steuersätze, die 20 % beim Regelsteuersatz ("standard rate"), 5 % beim ermäßigten Steuersatz ("reduced rate"), und 0 % beim Nullprozentsteuersatz ("zero-rated") betragen, vgl. VATA 1994, Sections 2(1), 29A(1), 30(1). Steuerbare Umsätze unterliegen dem Regelsteuersatz, sofern nichts an...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.8.1 Betriebskosten

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Vor dem Hintergrund dieser allgemeinen Aussagen ist ohne weiteres nachvollziehbar, dass nach Auffassung der Verwaltung einerseits die Lieferung von Wärme, der Versorgung mit Wasser, die Überlassung von Waschmaschinen, die Flur- und Treppenreinigung, die Treppenbeleuchtung, die Lieferung von Strom sowie die Bereitstellung von Internet- und/ode...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das belgische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (vgl. Art. 42 Mehrwertsteuergesetz) gehören insbesondere innergem...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.2 Zeitliche Einschränkungen

Rz. 33 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 27 Abs. 2 UStG ist § 9 Abs. 2 UStG nicht anzuwenden, wenn das auf dem Grundstück errichtete Gebäude Wohnzwecken dient oder zu dienen bestimmt ist und vor dem 01.04.1985 fertig gestellt worden ist, anderen nichtunternehmerischen Zwecken dient oder zu dienen bestimmt ist und vor dem 01.01.1986 fertig gestellt worden ist, anderen als in den ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.2.1 Lieferung von Immobilien

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Lieferung einer Immobilie ist die umsatzsteuerliche Behandlung von dem Zeitpunkt der ersten Bauübernahme abhängig. Lieferungen von Neubauten (Immobilien bis fünf Jahre ab der ersten Bauübernahme) unterliegen der MwSt (20 %). Die Lieferung eines Bauwerkes oder eines Teiles einschließlich der Lieferung des Baugrunds, auf dem das Bauwerk ste...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.2 Ausgewählte Einzelfälle

Rz. 153 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Betreiber einer Spielhalle kann Vorsteuerbeträge, die weder seinen steuerfreien Umsätzen mit Geldspielgeräten noch seinen steuerpflichtigen Umsätzen mit Unterhaltungsspielgeräten direkt und unmittelbar zuzuordnen sind, grundsätzlich nicht nach dem Flächenschlüssel aufteilen, wenn die Lokalteile mit den dort aufgestellten Geldspielgeräten...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und das Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG setzt Art. 135 Abs. 1 Buchst. j und k MwStSystRL (früher Art. 13 Teil B Buchst. g und h der 6. EG-RL) in nationales Recht um. Dabei wird die in Art. 371 i. V. m. Anhang X Teil B Nr. 9 MwStSystRL (früher Art. 28 Abs. 3 Buchst. b i. V. m. Anhang F Nr. 16 der 6. EG-RL) enthaltene Sonderregelung hinsichtlich von Neubauten...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.2.3 Beschränkungen bei vollem Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers

Rz. 539h1 Umstritten war, ob die Mindestbemessungsgrundlage auch dann zur Anwendung kommt, wenn die Leistung von einem Unternehmer an eine nahestehende Person ausgeführt wird, die selbst Unternehmer ist und zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Während der BFH[1] die Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage in diesen Fällen 2008 noch grundsätzlich bejaht hatte, ist er zumindest...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Möglichkeiten energetischer... / 1.3.1.2 Bedarfsorientierter Energieausweis

Der bedarfsorientierte Energieausweis spiegelt genau die Energiemenge wider, die die Immobilie beim Betrieb bei Normtemperaturen hat. Erfasst werden hier sehr detailliert die Gebäudehülle mit Keller, Fassade und Dach, Fenster und Türen, die Wärmeerzeugung und die Verteilung sowie das Brauchwasser. Notwendige Unterlagen Hierfür werden folgende Unterlagen und Informationen benötigt:...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerrechtliche Möglichkei... / 3.6.1 Photovoltaikanlagen

Ist die Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Gebäudes aufgesetzt, wird diese regelmäßig als Betriebsvorrichtung angesehen. Hierbei handelt es sich um eine auf einer Trägerkonstruktion montierte Photovoltaikanlage. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 20 Jahre. Wird die Photovoltaikanlage in das Dach integriert, zählen die Aufwendungen für die Anschaffung und Install...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Möglichkeiten energetischer... / 1.3.2 Energieeffizienzklassen

Mithilfe der Energieeffizienzklassen kann der Energieverbrauch und die Energieeffizienz eines Gebäudes eingeschätzt werden. Sie ermöglichen die Beurteilung des energetischen Zustands eines Gebäudes und damit den Vergleich mit anderen Gebäuden. Festgelegt sind die Werte der Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden in der Anlage 10 zum GEG. Energieeffizienzklassen von Wohngebäu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Möglichkeiten energetischer... / 3.5 Lüftung

Eine gute Dämmung ist nur die halbe Miete. Wird die Gebäudehülle dichter, entsteht ein höherer Bedarf an gezielter Lüftung. Man könnte sagen: Die Dämmung hält die Wärme drinnen, aber auch die verbrauchte Luft. Wenn durch die Fenster gelüftet wird, entweicht ein Großteil der mühsam erzeugten Wärme ungenutzt. Das ist weder effizient noch ökologisch sinnvoll. Lüftungsanlage mit ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerrechtliche Möglichkei... / 1.3 Neue Wohnung

Mit der Sonderabschreibung des § 7b EStG werden nur neue Wohnungen gefördert. Der Gesetzgeber spricht immer dann von einer "neuen Wohnung", wenn der Wohnraum bisher nicht vorhanden war. Das bedeutet also nicht, dass das Gebäude noch nicht vorhanden sein durfte – ein kleiner, aber wichtiger Unterschied. Bei folgenden Maßnahmen entsteht i. S. d. § 7b EStG neuer Wohnraum:[1] Dur...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Möglichkeiten energetischer... / 3.4.1 Heizleistung

Die exakte Berechnung der Heizleistung eines Gebäudes stellt eine zentrale Voraussetzung für die effiziente und sparsame Beheizung der Räumlichkeiten dar. Es ist absolut erforderlich, dass die Heizanlage in der Lage ist, Wärmeverluste durch die Gebäudehülle selbst an kältesten Tagen vollständig zu kompensieren. Dies garantiert nicht nur angenehme Raumtemperaturen, sondern au...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Energieausweis (GEG) / 3.1 Neubau

Wird ein Energiebedarfsausweis für ein zu errichtendes Gebäude auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs ausgestellt, sind die Ergebnisse der nach den §§ 15 und 16 GEG oder nach den §§ 18 und 19 GEG erforderlichen Berechnungen zugrunde zu legen. Der Anwendungsbereich der §§ 15 und 16 GEG ist für Wohngebäude eröffnet. § 15 GEG enthält insoweit Vorgaben bezüglich des Ge...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Energieausweis (GEG) / 6.2 Zusätzliche Angaben im Energiebedarfsausweis

Nach § 85 Abs. 2 GEG muss ein Bedarfsausweis zusätzlich mindestens folgende Angaben enthalten: Im Fall des Neubau eines Wohn- oder Nichtwohngebäudes das Ergebnisse der nach § 81 Abs. 1 Satz 1 GEG erforderlichen Berechnungen, einschließlich der Anforderungswerte, oder im Fall des § 81 Abs. 1 Satz 2 GEG die in der Bekanntmachung nach § 31 Abs. 2 GEG genannten Kennwerte und nach...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Vom leeren Metropol-Büro zur Mietwohnung

11.300 Mietwohnungen statt leerstehender Büros: Dieses Umbaupotenzial sieht der Immobilienspezialist JLL in den 7 Metropolen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt a. M., Hamburg, Köln, München und Stuttgart. Bis 2025 könnte sich diese Zahl durch steigende Büroleerstände auf 20.000 Wohnungen erhöhen. Wie aktualisierte Berechnungen von Jones Lang LaSalle (JLL) zeigen, stehen in den Big...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 2.3 Bußgeld bis 50.000 EUR

Mit einem Bußgeld bis zu 50.000 EUR sind nachfolgende Gesetzesverstöße bewehrt:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietrechtliche Besonderheit... / 2.4.2.1 Ausnahmen von der Nachweispflicht

Der Nachweis ist nach § 71o Abs. 1 Satz 2 GEG dann nicht erforderlich, wenn das Gebäude nach 1996 errichtet worden ist, wobei es auf den Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung ankommt,[1] oder mindestens nach den Vorgaben der Wärmeschutzverordnung vom 16.8.1994[2] in der bis zum Ablauf des 31.1.2002 geltenden Fassung erbaut worden ist oder der Gebäudeeigentümer nachweist, ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beheizungsvarianten nach GE... / 8.3 Prüfung durch Bundesnetzagentur

Der Fahrplan muss nach § 71k Abs. 3 GEG seitens der Bundesnetzagentur geprüft und genehmigt werden. Wird der Fahrplan genehmigt, wird die Genehmigung veröffentlicht. Wie im Fall der Wärmeplanung nach dem WPG, dürfte die Veröffentlichung über das Internet erfolgen, und zwar über den Internet-Auftritt der Bundesnetzagentur. Bundesnetzagentur versagt Genehmigung Kommt die Bundesn...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beheizungsvarianten nach GE... / 1.2.1 Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass der Gebäudeeigentümer mit dem Netzbetreiber einen Vertrag zur Lieferung von mindestens 65 % Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme sowie zum Anschluss des Gebäudes an ein Wärmenetz nachweist. Auf Basis dieses Vertrags muss der Eigentümer ab dem Zeitpunkt des Anschlusses des Gebäudes an das Wärmenetz, spätestens jedoch innerhalb vo...mehr