Fachbeiträge & Kommentare zu Neubau

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.4 Förderung selbst genutzten Wohneigentums

Eigennutzung Fördergegenstand und Zielgruppe: Gefördert werden der Neubau oder der Ersterwerb eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung, der unter wesentlichem Bauaufwand durchgeführte Ausbau oder die Erweiterung eines Eigenheims, wenn der vorhandene Wohnraum für die Unterbringung eines Haushaltsangehörigen mit Behinderung nicht angemessen ist, der Erwerb vorhandenen Wohnraum...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.2 Fördergegenstand

In Gemeinden mit entsprechendem Bedarf wird die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum durch Neubau, Modernisierung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden unter wesentlichem Bauaufwand (mind. 600 EUR pro m2/Wohnfläche), Änderung von Wohnraum zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse unter wesentlichem Bauaufwand (mind. 600 EUR pro m2/Wohnfläche)...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.1 Antragsberechtigt

Erst- und Letztempfänger Erstempfänger der Zuwendungen sind die Gemeinden. Diese geben die Zuwendungen in eigener Zuständigkeit an den Eigentümer der geförderten Wohnung, den sog. Letztempfänger, weiter. Die Gemeinde ist dabei verpflichtet, die zuwendungsrechtlichen Bestimmungen dem Eigentümer der geförderten Wohnung in einem öffentlich-rechtlichen Weitergabevertrag aufzuerle...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.4 Förderart

bis 25 Jahre Gefördert wird in Form von zinslosen Darlehen. Die Darlehen können durch Einzelzuschüsse und Tilgungszuschüsse für eine vorzeitige Darlehensrückzahlung ergänzt werden. Die Darlehen werden in der Regel für 20 Jahre gewährt. In Ausnahmefällen sind Darlehen bis zu 25 Jahren möglich. Gefördert werden bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Kosten werden...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.6 Auszahlung

Auszahlung in Raten Die Darlehen werden erst nach Erfüllung der im Darlehensvertrag enthaltenen Auflagen und Bedingungen vollständig ausgezahlt. Die Auszahlung des Baudarlehens kann in kostenfreien Teilbeträgen erfolgen. Jede Rate soll mindestens 10 % der Gesamtsumme der bewilligten Fördermittel und mindestens 25.000 EUR betragen. Bei Neubau-, Umbau-, Ausbau- und Erweiterungsm...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2.1 Fördergegenstand und Zielgruppe

Im sog. 1., 2. und 3. Förderweg wird der Neubau und Ersterwerb von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von Wohngemeinschaftswohnungen gefördert. Im Rahmen des 2-Phasen-Modells können Räumlichkeiten mit Erstnutzung für gemeinschaftliches Wohnen und späterem Umbau zu abgeschlossenen Wohnungen gefördert werden. Bei Bauvorhaben mit mehr als 20 Wohnungen ist die Errichtung v...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.9 Förderung von selbst genutztem Wohneigentum

Selbst genutztes Wohneigentum Fördergegenstand und Zielgruppe: Gefördert werden Neubau, Ersterwerb und Erwerb – auch im Zusammenhang mit Modernisierung – von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung, die bestimmte Wohnflächengrenzen nicht überschreiten. Antragsberechtigt sind Haushalte mit mindestens 1 Kind unter 18 Jahren, für das Kindergeld gewährt wird. Außerd...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2 Diese Maßnahmen werden vom Freistaat Thüringen gefördert

Grob gesagt werden durch dieses Programm folgende Maßnahmen an Miet- und Genossenschaftswohnungen gefördert: Modernisierungen Erweiterungen Umbauten Sanierungen Neubauten geförderte Maßnahmen Um die soziale Wohnungsförderung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Antragssteller mindestens eine der folgenden Zielsetzungen des Freistaats Thüringen verfolgen: die Wohnraumversorgung d...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.9.1 Finanzierungsnachweis und Eigenleistungen

Nachweis der Gesamtfinanzierung Der Antragsteller muss die Gesamtfinanzierung des Bauvorhabens gegenüber der Bewilligungsstelle nachweisen. Dabei setzt sich die Gesamtfinanzierung für die geförderten Wohnungen wie folgt zusammen: Eigenleistung Baudarlehen und einmalige Zuschüsse nach dieser Richtlinie ggf. weitere Fremd- und Fördermittel. 20 % Eigenleistung Der Antragsteller muss ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.1 Durchführung von neubaugleichen Sanierungen inkl. Dachgeschoss-Ausbau und Erweiterung von Wohnraum im 1. Förderweg

Die soziale Wohnraumförderung fördert auch die neubaugleiche Sanierungen von bestehenden Wohneinheiten sowie die Schaffung von neuem Wohnraum durch den Ausbau von Dachgeschossen oder durch die Aufstockung bestehender Gebäude. Gefördert werden bis zu 100 % der förderfähigen Gesamtkosten der geförderten Wohnungen. Wie auch bei den Darlehen für Neubauten und den Ersterwerb setz...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Zur Übergangsregelung bei § 9 Abs. 2 UStG (§ 27 Abs. 2 UStG)

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die sog. Übergangsregelung in § 9 Abs. 2 UStG wirkt aktuell bis heute nach, weil sie nicht auf Besteuerungszeiträume abstellt, die irgendwann einmal verjähren, sondern konkret jeweils z. B. auf ein Fertigstellungsdatum oder den Beginn der Errichtung eines Gebäudes abstellt. Damit kommt ihr eine zentrale Bedeutung zu (vgl. § 9 Kap. 1.2 zur Rech...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuersätze und befreite Umsätze

Rz. 80 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das Umsatzsteuerrecht im Vereinigten Königreich kennt drei Steuersätze, die 20 % beim Regelsteuersatz ("standard rate"), 5 % beim ermäßigten Steuersatz ("reduced rate"), und 0 % beim Nullprozentsteuersatz ("zero-rated") betragen, vgl. VATA 1994, Sections 2(1), 29A(1), 30(1). Steuerbare Umsätze unterliegen dem Regelsteuersatz, sofern nichts an...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das belgische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (vgl. Art. 42 Mehrwertsteuergesetz) gehören insbesondere innergem...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.8.1 Betriebskosten

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Vor dem Hintergrund dieser allgemeinen Aussagen ist ohne weiteres nachvollziehbar, dass nach Auffassung der Verwaltung einerseits die Lieferung von Wärme, der Versorgung mit Wasser, die Überlassung von Waschmaschinen, die Flur- und Treppenreinigung, die Treppenbeleuchtung, die Lieferung von Strom sowie die Bereitstellung von Internet- und/ode...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.2 Zeitliche Einschränkungen

Rz. 33 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 27 Abs. 2 UStG ist § 9 Abs. 2 UStG nicht anzuwenden, wenn das auf dem Grundstück errichtete Gebäude Wohnzwecken dient oder zu dienen bestimmt ist und vor dem 01.04.1985 fertig gestellt worden ist, anderen nichtunternehmerischen Zwecken dient oder zu dienen bestimmt ist und vor dem 01.01.1986 fertig gestellt worden ist, anderen als in den ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.2.1 Lieferung von Immobilien

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Lieferung einer Immobilie ist die umsatzsteuerliche Behandlung von dem Zeitpunkt der ersten Bauübernahme abhängig. Lieferungen von Neubauten (Immobilien bis fünf Jahre ab der ersten Bauübernahme) unterliegen der MwSt (20 %). Die Lieferung eines Bauwerkes oder eines Teiles einschließlich der Lieferung des Baugrunds, auf dem das Bauwerk ste...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und das Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG setzt Art. 135 Abs. 1 Buchst. j und k MwStSystRL (früher Art. 13 Teil B Buchst. g und h der 6. EG-RL) in nationales Recht um. Dabei wird die in Art. 371 i. V. m. Anhang X Teil B Nr. 9 MwStSystRL (früher Art. 28 Abs. 3 Buchst. b i. V. m. Anhang F Nr. 16 der 6. EG-RL) enthaltene Sonderregelung hinsichtlich von Neubauten...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.2 Ausgewählte Einzelfälle

Rz. 153 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Betreiber einer Spielhalle kann Vorsteuerbeträge, die weder seinen steuerfreien Umsätzen mit Geldspielgeräten noch seinen steuerpflichtigen Umsätzen mit Unterhaltungsspielgeräten direkt und unmittelbar zuzuordnen sind, grundsätzlich nicht nach dem Flächenschlüssel aufteilen, wenn die Lokalteile mit den dort aufgestellten Geldspielgeräten...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Abnutzung / 4 Zeitpunkt des Abzugs

Die AfaA ist grundsätzlich in dem Jahr vorzunehmen, in dem der Schaden eintritt, bei einem Brand- oder Wasserschaden also im Jahr des Ereignisses. Lediglich bei Schäden, die nicht sofort erkennbar sind, lässt die Rechtsprechung zu, dass der Eigentümer die AfaA erst in dem Jahr vornimmt, in dem der Schaden entdeckt wird.[1] Liegt in diesen Fällen für das Jahr des Schadenseint...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Abnutzung / 3 Beseitigung der Schäden

Das Gesetz verlangt, dass eine AfaA wieder rückgängig gemacht wird, wenn die Gründe in einem späteren Wirtschaftsjahr entfallen. Dazu ist im Zweifel der Buchwert des Wirtschaftsguts, gewinnerhöhend um den Betrag der früheren AfaA, aufzustocken – sog. Zuschreibung. Insbesondere bei der Reparatur eines materiellen Wirtschaftsguts erwachsen dem Steuerpflichtigen hieraus im Ergeb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.2.3 Beschränkungen bei vollem Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers

Rz. 539h1 Umstritten war, ob die Mindestbemessungsgrundlage auch dann zur Anwendung kommt, wenn die Leistung von einem Unternehmer an eine nahestehende Person ausgeführt wird, die selbst Unternehmer ist und zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Während der BFH[1] die Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage in diesen Fällen 2008 noch grundsätzlich bejaht hatte, ist er zumindest...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerrechtliche Möglichkei... / 3.6.1 Photovoltaikanlagen

Ist die Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Gebäudes aufgesetzt, wird diese regelmäßig als Betriebsvorrichtung angesehen. Hierbei handelt es sich um eine auf einer Trägerkonstruktion montierte Photovoltaikanlage. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 20 Jahre. Wird die Photovoltaikanlage in das Dach integriert, zählen die Aufwendungen für die Anschaffung und Install...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Möglichkeiten energetischer... / 1.3.1.2 Bedarfsorientierter Energieausweis

Der bedarfsorientierte Energieausweis spiegelt genau die Energiemenge wider, die die Immobilie beim Betrieb bei Normtemperaturen hat. Erfasst werden hier sehr detailliert die Gebäudehülle mit Keller, Fassade und Dach, Fenster und Türen, die Wärmeerzeugung und die Verteilung sowie das Brauchwasser. Notwendige Unterlagen Hierfür werden folgende Unterlagen und Informationen benötigt:...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Möglichkeiten energetischer... / 1.3.2 Energieeffizienzklassen

Mithilfe der Energieeffizienzklassen kann der Energieverbrauch und die Energieeffizienz eines Gebäudes eingeschätzt werden. Sie ermöglichen die Beurteilung des energetischen Zustands eines Gebäudes und damit den Vergleich mit anderen Gebäuden. Festgelegt sind die Werte der Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden in der Anlage 10 zum GEG. Energieeffizienzklassen von Wohngebäu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Möglichkeiten energetischer... / 3.5 Lüftung

Eine gute Dämmung ist nur die halbe Miete. Wird die Gebäudehülle dichter, entsteht ein höherer Bedarf an gezielter Lüftung. Man könnte sagen: Die Dämmung hält die Wärme drinnen, aber auch die verbrauchte Luft. Wenn durch die Fenster gelüftet wird, entweicht ein Großteil der mühsam erzeugten Wärme ungenutzt. Das ist weder effizient noch ökologisch sinnvoll. Lüftungsanlage mit ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerrechtliche Möglichkei... / 1.3 Neue Wohnung

Mit der Sonderabschreibung des § 7b EStG werden nur neue Wohnungen gefördert. Der Gesetzgeber spricht immer dann von einer "neuen Wohnung", wenn der Wohnraum bisher nicht vorhanden war. Das bedeutet also nicht, dass das Gebäude noch nicht vorhanden sein durfte – ein kleiner, aber wichtiger Unterschied. Bei folgenden Maßnahmen entsteht i. S. d. § 7b EStG neuer Wohnraum:[1] Dur...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Möglichkeiten energetischer... / 3.4.1 Heizleistung

Die exakte Berechnung der Heizleistung eines Gebäudes stellt eine zentrale Voraussetzung für die effiziente und sparsame Beheizung der Räumlichkeiten dar. Es ist absolut erforderlich, dass die Heizanlage in der Lage ist, Wärmeverluste durch die Gebäudehülle selbst an kältesten Tagen vollständig zu kompensieren. Dies garantiert nicht nur angenehme Raumtemperaturen, sondern au...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Energieausweis (GEG) / 3.1 Neubau

Wird ein Energiebedarfsausweis für ein zu errichtendes Gebäude auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs ausgestellt, sind die Ergebnisse der nach den §§ 15 und 16 GEG oder nach den §§ 18 und 19 GEG erforderlichen Berechnungen zugrunde zu legen. Der Anwendungsbereich der §§ 15 und 16 GEG ist für Wohngebäude eröffnet. § 15 GEG enthält insoweit Vorgaben bezüglich des Ge...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Energieausweis (GEG) / 6.2 Zusätzliche Angaben im Energiebedarfsausweis

Nach § 85 Abs. 2 GEG muss ein Bedarfsausweis zusätzlich mindestens folgende Angaben enthalten: Im Fall des Neubau eines Wohn- oder Nichtwohngebäudes das Ergebnisse der nach § 81 Abs. 1 Satz 1 GEG erforderlichen Berechnungen, einschließlich der Anforderungswerte, oder im Fall des § 81 Abs. 1 Satz 2 GEG die in der Bekanntmachung nach § 31 Abs. 2 GEG genannten Kennwerte und nach...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vom leeren Metropol-Büro zur Mietwohnung

11.300 Mietwohnungen statt leerstehender Büros: Dieses Umbaupotenzial sieht der Immobilienspezialist JLL in den 7 Metropolen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt a. M., Hamburg, Köln, München und Stuttgart. Bis 2025 könnte sich diese Zahl durch steigende Büroleerstände auf 20.000 Wohnungen erhöhen. Wie aktualisierte Berechnungen von Jones Lang LaSalle (JLL) zeigen, stehen in den Big...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 2.3 Bußgeld bis 50.000 EUR

Mit einem Bußgeld bis zu 50.000 EUR sind nachfolgende Gesetzesverstöße bewehrt:mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietrechtliche Besonderheit... / 2.4.2.1 Ausnahmen von der Nachweispflicht

Der Nachweis ist nach § 71o Abs. 1 Satz 2 GEG dann nicht erforderlich, wenn das Gebäude nach 1996 errichtet worden ist, wobei es auf den Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung ankommt,[1] oder mindestens nach den Vorgaben der Wärmeschutzverordnung vom 16.8.1994[2] in der bis zum Ablauf des 31.1.2002 geltenden Fassung erbaut worden ist oder der Gebäudeeigentümer nachweist, ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beheizungsvarianten nach GE... / 8.3 Prüfung durch Bundesnetzagentur

Der Fahrplan muss nach § 71k Abs. 3 GEG seitens der Bundesnetzagentur geprüft und genehmigt werden. Wird der Fahrplan genehmigt, wird die Genehmigung veröffentlicht. Wie im Fall der Wärmeplanung nach dem WPG, dürfte die Veröffentlichung über das Internet erfolgen, und zwar über den Internet-Auftritt der Bundesnetzagentur. Bundesnetzagentur versagt Genehmigung Kommt die Bundesn...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beheizungsvarianten nach GE... / 1.2.1 Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass der Gebäudeeigentümer mit dem Netzbetreiber einen Vertrag zur Lieferung von mindestens 65 % Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme sowie zum Anschluss des Gebäudes an ein Wärmenetz nachweist. Auf Basis dieses Vertrags muss der Eigentümer ab dem Zeitpunkt des Anschlusses des Gebäudes an das Wärmenetz, spätestens jedoch innerhalb vo...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beheizungsvarianten nach GE... / 7.2 Solarthermie-Hybridheizung

§ 71h Abs. 2 bis 5 GEG ermöglicht, dass Solarthermie-Hybridheizungen auch ohne rechnerischen Nachweis nach § 71 Abs. 2 GEG eingesetzt werden können. Sie können in Kombination mit einer Gas-, Biomasse oder Flüssigbrennstofffeuerung betrieben werden. Dafür werden nach § 71h Abs. 3 GEG Anforderungen an die Mindestaperturfläche gestellt: bei Wohngebäuden mit höchstens 2 Wohneinhe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mitarbeiterwohnungen als Weg aus der Wohnungsnot

In Zeiten des Fachkräftemangels und angespannter Wohnungsmärkte entdecken viele Unternehmen die Werkswohnung neu. Laut einer Studie könnten pro Jahr rund 10.000 Wohnungen speziell für Mitarbeitende entstehen. Hierfür bedarf es aber besserer Rahmenbedingungen, fordern Verbände der Wohnungswirtschaft. Das Bündnis "Wirtschaft macht Wohnen" setzt sich zusammen aus dem Bundesverba...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Schlechte Energieeffizienz drückt auf den Preis

Die Beobachtungen von Maklern decken sich mit aktuellen Zahlen: Wohnimmobilien mit schlechter Energiebilanz sind teilweise signifikant im Preis gesunken. Laut einer Analyse von Real Estate Pilot betrifft das besonders die hochpreisigen Städte wie München, Frankfurt und Stuttgart. Knapp 30.000 Kaufangebote in den 8 größten Städten Deutschlands hat das Immobiliensoftwareunterne...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gemischt genutzte Gebäude (... / 1 Grundsätze

Häufiger Fall, insbesondere im innerstädtischen Bereich, sind gemischt genutzte Gebäude mit Wohnungs- und Gewerbeeinheiten. Da das GEG in vielen Bereichen unterschiedliche energetische Anforderungen an Wohngebäude und Nichtwohngebäude stellt, regelt § 106 GEG den insbesondere im Bereich der Miete und des Wohnungseigentums bedeutsamen Anwendungsbereich der jeweiligen Normen b...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebäuderichtlinie: EU-Parlament segnet Sanierungsvorgaben ab

Die Reform der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) hat die nächste Hürde genommen. Das EU-Parlament hat den geplanten Sanierungsvorgaben zugestimmt. Die Immobilien- und Wohnungswirtschaft schaut nun auf die nationale Umsetzung – und fordert bezahlbare Lösungen. Der Energieverbrauch von Wohngebäuden soll durch die neue EPBD bis 2030 im Schnitt um 16 % und bis 2035 um 20 bis ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.2.3 Verlängerung des Rücklagezeitraums (§ 6b Abs. 3 S. 3)

Rz. 138 Sollen die aufgedeckten stillen Reserven auf neu hergestellte Gebäude übertragen werden, verlängert sich der Rücklagezeitraum von 4 auf 6 Jahre, wenn mit der Herstellung innerhalb der 4-Jahres-Frist begonnen worden ist. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Neubau eines Gebäudes regelmäßig eine längere Planungs- und Bauzeit erfordert. Beginn der Herstell...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Neubau (GEG)

1 Grundsatz der Niedrigstenergiegebäude Für neu zu errichtende Gebäude gilt nach § 10 GEG der Grundsatz der Niedrigstenergiegebäude. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 25 GEG ist ein Niedrigstenergiegebäude ein Gebäude, das eine sehr gute Gesamtenergieeffizienz aufweist und dessen Energiebedarf sehr gering ist und, soweit möglich, zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbar...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Neubau (GEG) / 3 Energieausweis

Wird ein Energiebedarfsausweis für ein zu errichtendes Gebäude auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs ausgestellt, sind die Ergebnisse der nach den §§ 15 und 16 GEG für Wohngebäude oder nach den §§ 18 und 19 GEG für Nichtwohngebäude erforderlichen Berechnungen zugrunde zu legen. Nach § 80 Abs. 1 Satz 1 GEG ist ein Energiebedarfsausweis unter Zugrundelegung der energ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Neubau (GEG) / 2 Aneinandergereihte Gebäude/Reihenhäuser

Werden aneinandergereihte Wohngebäude gleichzeitig errichtet, dürfen sie nach § 17 GEG hinsichtlich der Anforderungen der §§ 12 (Wärmebrücken), 14 (Sommerlicher Wärmeschutz), 15 (Gesamtenergiebedarf bzw. Jahresprimärenergiebedarf) und 16 GEG (Baulicher Wärmeschutz bzw. spezifischer Transmissionswärmeverlust) wie ein Gebäude behandelt werden. Die Erfüllung der Anforderungen k...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Neubau (GEG) / 1 Grundsatz der Niedrigstenergiegebäude

Für neu zu errichtende Gebäude gilt nach § 10 GEG der Grundsatz der Niedrigstenergiegebäude. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 25 GEG ist ein Niedrigstenergiegebäude ein Gebäude, das eine sehr gute Gesamtenergieeffizienz aufweist und dessen Energiebedarf sehr gering ist und, soweit möglich, zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden soll. Danach s...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wirtschaftlichkeitsgebot, A... / 3.1.2 Emissionslösung

Neubau Die Befreiungsmöglichkeit für Neubauten regelt § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GEG. Wird ein Wohngebäude oder Nichtwohngebäude so errichtet, dass die Treibhausgasemissionen des Gebäudes gleichwertig begrenzt werden und der Höchstwert des Jahres-Endenergiebedarfs für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung das 0,55fache des auf die Gebäudenutzfläche bei Wohngebäuden b...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Neue Heizungsanlagen (GEG) / 6.1 Übergangsfrist des § 71 Abs. 8 GEG

§ 71 Abs. 8 und 9 GEG regelt Übergangsfristen für bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken. Die Übergangsfristen hängen insoweit von der jeweiligen Gemeindegröße bzw. Einwohnerzahl der Gemeinde ab. Differenziert wird nach Gemeinden, in denen am 1.1.2024 mehr als 100.000 Einwohner oder bis zu 100.000 Einwohner gemeldet sind. Sind in einer Gemeinde mehr als 100.000 Einwohner ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Bestandsgebäude (GEG) / 3.2.1 Grundsätze

§ 51 GEG regelt Erweiterung und Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume. Die Bestimmung ist lex specialis zu § 48 GEG.[1] Bedeutung hat dies insbesondere für die in § 48 Satz 1 GEG geregelte Bagatellgrenze (siehe oben Kap. 3.1.1), die im Anwendungsbereich des § 51 GEG nicht gilt. § 51 GEG regelt insoweit die energetischen Anforderungen an bauliche Erweiterungen...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Neue Heizungsanlagen (GEG) / 1 Grundsätze der 65 %-EE-Vorgabe

§ 71 Abs. 1 GEG – Anforderungen an eine Heizungsanlage (1) 1Eine Heizungsanlage darf zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude nur eingebaut oder aufgestellt werden, wenn sie mindestens 65 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme nach Maßgabe der Absätze 4 bis 6 sowie der §§ 71b bis 71h erzeugt. 2Satz 1 ist ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Neue Heizungsanlagen (GEG) / 6 Bestandsgebäude und Baulücken

Zunächst gelten die Ausführungen in den vorstehenden Kapiteln 1 bis 5 auch für Bestandsgebäude und Baulücken – hier gilt allein das Erfordernis der Erfüllung der 65 %-EE-Vorgabe des § 71 Abs. 1 GEG ab dem 1.1.2024 nicht, da in Bestandsgebäuden Heizungsanlagen so lange unverändert betrieben werden dürfen, bis sie irreparabel ausfallen. Freilich sind die fristgebundenen Betrieb...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Bestandsgebäude (GEG) / 3.1.2 Ermittlung der Vorgabenerfüllung

Zum Nachweis bzw. der Ermittlung, dass die Vorgaben des GEG im Fall der Änderung an bestehenden Gebäuden eingehalten sind, stehen 2 Möglichkeiten zur Verfügung, wobei der Bauherr bzw. Eigentümer letztlich die Wahl zwischen den beiden Nachweismöglichkeiten hat:mehr