Fachbeiträge & Kommentare zu Nachlassverbindlichkeit

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§ 12 Erbengemeinschaft / d) Vorschusspflicht, Aufwendungsersatz

Rz. 76 Derjenige Miterbe, der für die anderen bei der Verwaltung tätig wird, kann für die entstehenden Aufwendungen einen Vorschuss (§ 669 BGB) oder nachträglich Aufwendungsersatz (§ 670 BGB) verlangen. Dies gilt auch, wenn der Miterbe zunächst ohne den erforderlichen Beschluss gehandelt hat, die Miterben seinen Maßnahmen jedoch später zugestimmt haben – oder in den Fällen d...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / d) Kosten

Rz. 134 Die Kosten für die Erstellung des Nachlassverzeichnisses auf Anforderung des Nacherben fallen dem Nachlass zur Last, § 2121 Abs. 4 BGB. Es handelt sich um eine Nachlassverbindlichkeit. Erstellt der Vorerbe demgegenüber von sich aus ein Verzeichnis, so stellt dies eine Verwaltungsmaßnahme dar, deren Ersatzfähigkeit sich nach §§ 2124 ff. BGB beurteilt.mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 3. Verpflichtungsgeschäfte des Testamentsvollstreckers, § 2206 BGB

Rz. 111 Nach § 2206 Abs. 1 S. 1 BGB ist der Testamentsvollstrecker berechtigt, Verbindlichkeiten für den Nachlass einzugehen, soweit die Eingehung zur ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich ist. Ferner ist er berechtigt, eine Verbindlichkeit zu einer Verfügung über einen Nachlassgegenstand einzugehen, sofern er zur Verfügung über den Nachlassgegenstand selbst nach § 2205 S....mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / c) Kosten

Rz. 148 Die Kosten für die Aufstellung des Wirtschaftsplans sind Nachlassverbindlichkeit, § 2123 Abs. 1 S. 3 BGB.mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Aufgebotseinrede

Rz. 218 Das Gesetz gewährt dem Erben nach der Erbschaftsannahme eine weitere Schonungseinrede (§ 2015 BGB): Während des laufenden Aufgebotsverfahrens der Nachlassgläubiger, §§ 454 ff. FamFG, kann der Erbe ebenfalls die Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit einredeweise verweigern. Auch hier soll dem Erben Gelegenheit gegeben werden, sich Klarheit über die Nachlassverbindli...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 2. Haftung der Erben im Außenverhältnis

Rz. 182 Vor der Teilung des Nachlasses haftet jeder Erbe für den Pflichtteilsanspruch. Jeder einzelne Miterbe kann jedoch erreichen, dass er dem Pflichtteilsgläubiger nur mit seinem Anteil an dem Nachlass, nicht aber mit seinem sonstigen Vermögen haftet, indem er die Einrede des ungeteilten Nachlasses nach § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB erhebt. Das Gesetz geht vor der Erbauseinander...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 3. Zugewinnausgleichsforderung

Rz. 106 Auch die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten schmälert den Nachlass. Wählt der überlebende Ehegatte die güterrechtliche Lösung, die zu einer Zugewinnausgleichsforderung führt, so ist diese eine Nachlassverbindlichkeit (§ 1371 Abs. 2 und 3 BGB). Sie hat insbesondere Vorrang vor Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen.[102] Dazu der BGH in BGHZ 37, ...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 49 Abgrenzung von Nießbrauch am gesamten Nachlass und Nießbrauch am Erbteil Es ist zu unterscheiden zwischen dem Nießbrauch am gesamten Nachlass, auf den gem. § 1089 BGB die Vorschriften über den Nießbrauch an einem Vermögen Anwendung finden, und dem Nießbrauch an einem Erbteil.[60] Letzterer ist ein Nießbrauch an einem Recht gem. §§ 1068 ff. BGB; er besteht nicht an den ...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 227 Die Gläubiger des Vorerben können aus einem gegen den Vorerben erwirkten Titel die Zwangsvollstreckung in den Nachlass betreiben. Dies unabhängig davon, ob es sich bei der zugrunde liegenden Forderung um eine Nachlassverbindlichkeit oder eine Eigenverbindlichkeit des Vorerben handelt.[251] Rz. 228 Jedoch soll der Nacherbe nicht mit der Erbschaft für die persönlichen V...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Ausnahme: Nachehelicher Ehegattenunterhalt

Rz. 93 Im Gegensatz dazu geht die Unterhaltsverpflichtung des Erblassers gegenüber einem geschiedenen Ehegatten als Nachlassverbindlichkeit auf den Erben über (§ 1586b Abs. 1 BGB). Allerdings haftet der Erbe nur bis zur Höhe des Betrages, der dem Pflichtteil entspricht, der dem unterhaltsberechtigten Ehegatten zustünde, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre,§ 1586b Abs. ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Dreimonatseinrede

Rz. 211 Auch nach Annahme der Erbschaft steht dem Erben die Einrede zu, die Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit innerhalb der ersten drei Monate nach Erbschaftsannahme zu verweigern (§ 2014 BGB). Das Gesetz gewährt dem Erben eine Schonfrist, damit er sich einen Überblick über den Nachlassbestand (Aktiva und Passiva) verschaffen kann. Die Frist beginnt mit der Annahme der...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Auflösung der Innengesellschaft

Rz. 117 Die Innengesellschaft wird aufgelöst durch Scheidung, Tod eines Ehegatten (§ 727 BGB) oder einvernehmliche Auflösung. Das Auseinandersetzungsguthaben kann im Falle der Auflösung durch Tod entweder Nachlassforderung oder Nachlassverbindlichkeit sein – je nachdem, welchem Ehegatten das Auseinandersetzungsguthaben bei Beendigung zusteht. Rz. 118 Bei einer Ehegatteninneng...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / bb) Muster: Klageerwiderung mit Antrag auf Aufnahme eines Haftungsbeschränkungsvorbehalts – Einrede des ungeteilten Nachlasses (§ 780 ZPO, § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB)

Rz. 381 Muster 11.25: Klageerwiderung mit Antrag auf Aufnahme eines Haftungsbeschränkungsvorbehalts – Einrede des ungeteilten Nachlasses (§ 780 ZPO, § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB) Muster 11.25: Klageerwiderung mit Antrag auf Aufnahme eines Haftungsbeschränkungsvorbehalts – Einrede des ungeteilten Nachlasses (§ 780 ZPO, § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB) An das Landgericht – Zivilkammer – _______...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / dd) Checkliste: Vollstreckungsgegenklage nach §§ 781, 785 ZPO

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§ 15 Vermächtniserfüllung / a) Dingliche Nießbrauchsbestellung und Besitzeinräumung

Rz. 193 Erfüllt der Grundstückseigentümer den Anspruch des Nießbrauchsvermächtnisnehmers nicht freiwillig, so ist Klage auf Abgabe der dinglichen Einigungserklärung nach § 873 BGB samt Eintragungsbewilligung nach § 19 GBO zu erheben. Die Ausschlagung der Erbschaft durch den vom Vermächtnisnehmer in Anspruch genommenen Erben stellt ein Erledigungsereignis i.S.v. § 91a ZPO dar...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 1. Begründung der Übertragungsverpflichtung

Rz. 85 Bei einem Grundstücksvermächtnis aufgrund privatschriftlichen Testaments (§§ 2247, 2267 BGB, § 10 LPartG) wird eine Übertragungsverpflichtung für eine Immobilie begründet, ohne dass das Kausalgeschäft notariell beurkundet worden wäre. Gegenstand eines Grundstücksvermächtnisses kann auch eine Eigentumswohnung oder ein (gewerblich genutztes) Teileigentum sein. Dabei han...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / III. Anspruchsschuldner

Rz. 194 Schuldner des Ersatzanspruchs ist der Erbe, ausnahmsweise auch ein mit dem Vermächtnisgegenstand Beschenkter. Mehrere mit dem Vermächtnis beschwerte Erben haften, da es sich nach § 1967 Abs. 2 BGB um eine Nachlassverbindlichkeit handelt, als Gesamtschuldner.[245] Wurde der Vermächtnisgegenstand verschenkt, so haftet kraft der in § 2288 Abs. 2 BGB enthaltenen Verweisun...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / (5) Muster: Antrag auf Umschreibung eines Vollstreckungstitels auf Schuldnerseite

Rz. 276 Muster 11.17: Antrag auf Umschreibung eines Vollstreckungstitels auf Schuldnerseite Muster 11.17: Antrag auf Umschreibung eines Vollstreckungstitels auf Schuldnerseite An das Land-/Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________[281] zu Az. _________________________ Antrag auf Erteilung einer Vollstreckungsklausel (§ 727 ZPO) In der Zwangsvollstreckungssach...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Muster: Anmeldung zur Nachlassinsolvenztabelle beim Nachlassinsolvenzverwalter

Rz. 662 Muster 11.42: Anmeldung zur Nachlassinsolvenztabelle beim Nachlassinsolvenzverwalter Muster 11.42: Anmeldung zur Nachlassinsolvenztabelle beim Nachlassinsolvenzverwalter Herrn Rechtsanwalt (Nachlassinsolvenzverwalter) _________________________ Nachlassinsolvenzverfahren in der Nachlasssache des Herrn _________________________, gestorben am _________________________, zulet...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (2) Zusätzlicher Verfügungsunterlassungsvertrag

Rz. 61 Der Erblasser kann sich in einem schuldrechtlichen Vertrag zusätzlich verpflichten, über den Gegenstand der erbvertraglichen Anordnung nicht zu verfügen (§ 137 S. 2 BGB).[40] Dieser Vertrag bedarf, auch wenn er sich auf Grundstücke bezieht, keiner Form und kann deshalb auch stillschweigend geschlossen werden; allerdings sind an seinen Nachweis dann strenge Anforderung...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Rechtsstreit gegen den Erben vor Annahme der Erbschaft

Rz. 263 Vor Annahme der Erbschaft kann gem. § 1958 BGB keine Nachlassverbindlichkeit eingeklagt werden. Die Erbschaftsannahme ist eine von Amts wegen zu beachtende Prozessvoraussetzung; ein Verstoß dagegen macht die Klage unzulässig (vgl. dazu Muster Rdn 254). Trotz Mahnung tritt kein Schuldnerverzug ein, § 286 Abs. 4 BGB. Für den Gläubiger, der in den Nachlass vollstrecken w...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / aa) Die Dreimonatseinrede

Rz. 155 Auch nach Annahme der Erbschaft steht dem Erben die Einrede zu, die Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit innerhalb der ersten drei Monate nach Erbschaftsannahme zu verweigern (§ 2014 BGB). Das Gesetz gewährt dem Erben eine Schonfrist, damit er sich einen Überblick über den Nachlass verschaffen kann. Die Frist beginnt mit der Annahme der Erbschaft, also spätestens ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 5. "Jastrow´sche Klausel"

Rz. 482 Mit der Jastrow’schen Klausel ordnen die Erblasser als Ergänzung der üblichen Bestimmungen in einem Berliner Testament (§ 2269 BGB) zweierlei an:mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Widerspruchsklage gegen Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 542 Hauptfall der an § 771 ZPO anzulehnenden Widerspruchsklage ist die Abwehr einer Vollstreckung in das Eigenvermögen des Erben. Hat der Erbe die Haftungsbeschränkung durch ein Nachlassinsolvenzverfahren, eine Nachlassverwaltung, Erschöpfungseinrede, Dürftigkeitseinrede oder Überschwerungseinrede herbeigeführt, so kann er den Zugriff eines Nachlassgläubigers auf sein Ei...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / bb) Ordentlicher Pflichtteil und Ergänzungspflichtteil als zwei selbstständige Ansprüche

Rz. 177 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch steht als selbstständiger Anspruch neben dem Anspruch auf den ordentlichen Pflichtteil. Entscheidend ist nicht, ob der Pflichtteilsberechtigte tatsächlich einen Pflichtteilsanspruch hat oder nicht, sondern vielmehr, ob er zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten des § 2303 BGB gehört oder nicht. OLG Hamm:[234] Zitat "… Die Ausschlagung d...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / d) Befreiung des Testamentsvollstreckers von den Beschränkungen des § 181 BGB

Rz. 334 Die Vorschrift des § 181 BGB findet auf den Testamentsvollstrecker entsprechende Anwendung. Wegen § 181 S. 2 BGB greift das Selbstkontrahierungsverbot zwar häufig nicht ein, dennoch kann es sinnvoll sein, den Testamentsvollstrecker von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien. Dies ist jedoch für den Einzelfall zu prüfen. Das Selbstkontrahierungsverbot greift bei...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / cc) Verfahren und Kosten

Rz. 478 Das Verfahren richtet sich nach § 410 Nr. 2 FamFG. Eine eidesstattliche Versicherung der Vollständigkeit und Richtigkeit des Verzeichnisses kann nicht verlangt werden.[546] Erzwungen werden kann eine eidesstattliche Versicherung nur im Rahmen des Auskunftsanspruchs nach §§ 2127, 260 BGB. Rz. 479 Die Kosten für die Erstellung des Nachlassverzeichnisses auf Anforderung ...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / g) Erfüllung eines Vorausvermächtnisses vor der Erbteilung

Rz. 119 Ist ein Gläubiger (bspw. aus einem Vorausvermächtnis) selbst Miterbe, ist ein gegen ihn erlangter Titel entbehrlich. Der mit einem Vorausvermächtnis bedachte Miterbe kann die Erfüllung seines Vermächtnisanspruchs auch schon vor der Erbauseinandersetzung aus dem ungeteilten Nachlass verlangen, und zwar unabhängig davon, ob er mitbeschwert ist. Sein schuldrechtlicher A...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 2. Muster: Klageabweisungsantrag wegen Unzulässigkeit der Klage

Rz. 254 Muster 11.14: Klageabweisungsantrag wegen Unzulässigkeit der Klage Muster 11.14: Klageabweisungsantrag wegen Unzulässigkeit der Klage An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ zu Az. _________________________ Klageerwiderung In der Rechtssache des Herrn _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gege...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 1. Vor Annahme der Erbschaft

Rz. 510 Gemäß § 1958 BGB kann eine Nachlassverbindlichkeit vor Annahme der Erbschaft nicht eingeklagt werden; dabei handelt es sich um eine Zulässigkeitsvoraussetzung, die von Amts wegen zu beachten ist. Eine Klage, die dies missachtet, wäre als unzulässig abzuweisen. Rz. 511 Die Klagepflegschaft: Auf Antrag eines Nachlassgläubigers hat das Nachlassgericht einen Nachlasspfleg...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / aa) Ordnungsmäßige Verwaltung

Rz. 92 Der von den Erben gefasste Mehrheitsbeschluss hat insofern Außenwirkung, als die Erbenmehrheit oder ein einzelner beauftragter Miterbe die Erbengemeinschaft nach außen wirksam vertreten kann.[109] Dazu der BGH:[110] Zitat "… Jedoch ist … an der Auffassung festzuhalten, die der Entscheidung LM § 2038 Nr. 1 und dem Urt. v. 27.10.1956, …, zugrunde liegt, dass die Mehrheit e...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Erteilung eines ENZ auf Antrag des Gläubigers

Rz. 65 Ist ein ENZ noch nicht erteilt, so stellt sich die Frage, ob ein Gläubiger einen solchen Antrag stellen kann. Einerseits sieht dies Art. 63 EuErbVO nicht vor, andererseits ergibt sich ein Antragsrecht aus der allgemeinen Regelung von § 792 ZPO. Der Nachlassgläubiger kann das Erteilungsverfahren nur betreiben, wenn er einen Vollstreckungstitel wegen einer Nachlassverbi...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 3. Schuldner des Vermächtnisanspruchs

Rz. 11 Schuldner = Beschwerter ist in der Regel der Erbe bzw. die Erbengesamtheit, § 2147 BGB. Das Vermächtnis ist Nachlassverbindlichkeit, § 1967 BGB, das bei einer Erbenmehrheit vor der Erbteilung zu erfüllen ist, § 2046 BGB. Mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer haften im Außenverhältnis als Gesamtschuldner (§ 2058 BGB) und tragen im Innenverhältnis die Vermächtnislast im ...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / bb) Wahlmöglichkeiten des überlebenden Ehegatten

Rz. 44 Wird der überlebende Ehegatte gesetzlicher Miterbe, dann kann er es hierbei belassen und eine konkrete Geltendmachung des ehegüterrechtlichen Zugewinnausgleichs scheidet aus (§ 1371 Abs. 1 BGB). Er hat aber auch die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschlagen und den Pflichtteil nach §§ 1931, 2303 Abs. 2 BGB sowie den konkreten Zugewinnausgleich zu verlangen (§ 1371 Abs....mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 3. Muster: Antrag auf Inventarerrichtung

Rz. 682 Muster 11.43: Antrag auf Inventarerrichtung Muster 11.43: Antrag auf Inventarerrichtung An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache des Herrn _________________________, gestorben am _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________ hier: Antrag auf Fristsetzung zur Inventarerrichtung Herr _________________________ i...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / f) Checkliste: Vollstreckungsgegenklage – Nachlassgläubiger vollstreckt in Eigenvermögen des Erben (§§ 781, 785 ZPO)

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 2. Erfüllung des Vermächtnisanspruchs

Rz. 294 Das Vermächtnis begründet eine Nachlassverbindlichkeit, § 1967 Abs. 2 BGB. Der Vermächtnisanspruch wird durch die jeweiligen sachenrechtlichen Übertragungsakte erfüllt, bei Grundstücken insbesondere durch Auflassung und Eintragung im Grundbuch, §§ 873, 925 BGB, bei beweglichen Sachen durch Einigung und Übergabe, § 929 BGB, bei Forderungen durch Abtretung, § 398 BGB, ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Allgemeines

Rz. 184 Die einzelnen Auskunftsansprüche unterscheiden sich nach Inhalt und Zweck. Der einfache Auskunftsanspruch ist auf die Mitteilung von Tatsachen aufgrund einer vorausgegangenen Anfrage gerichtet. Da die Anspruchsgrundlagen jeweils einen konkreten Lebenssachverhalt kennzeichnen, lässt sich eine generelle Aussage über den spezifischen Inhalt des einfachen Auskunftsanspru...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / a) Gerichtliche Geltendmachung des Vermächtnisanspruchs vor Annahme der Erbschaft

Rz. 297 Gemäß § 1958 BGB kann eine Nachlassverbindlichkeit vor Annahme der Erbschaft nicht eingeklagt werden; dabei handelt es sich um eine Zulässigkeitsvoraussetzung, die von Amts wegen zu beachten ist. Eine Klage, die dies missachtet, wäre als unzulässig abzuweisen. Klagepflegschaft: Auf Antrag eines Nachlassgläubigers hat das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger zu bestell...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 1. Muster: Kauf und Übertragung eines Erbteils

Rz. 19 Muster 18.3: Kauf und Übertragung eines Erbteils Muster 18.3: Kauf und Übertragung eines Erbteils _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind alle ausgewiesen durch ihre amtlichen Personalausweise. Nach Grundbucheinsicht beurk...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 17. Muster: Verzeichnis des Anfangsbestandes zur Vorlage an das Nachlassgericht

Rz. 92 Der Nachlasspfleger mit dem Wirkungskreis "Sicherung und Verwaltung des Nachlasses" hat dem Nachlassgericht gem. §§ 1885, 1888 Abs. 1, 1835 BGB ein Verzeichnis über das Vermögen des Nachlasses einzureichen. In das Nachlassverzeichnis ist der gesamte Aktivnachlass und auch der gesamte Passivnachlass (Nachlassverbindlichkeiten) aufzunehmen. Bei der Aufnahme der Nachlass...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / d) Noch offenes Gläubigeraufgebot

Rz. 71 Jeder Miterbe kann den Aufschub der Auseinandersetzung verlangen, bis ein Gläubigeraufgebotsverfahren abgeschlossen ist, § 2045 BGB. Dies ist konsequent, denn gem. § 2046 BGB sind vor der Erbteilung die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen. Solange sie aber nicht zuverlässig bekannt sind, können die Erben dieser Verpflichtung nicht nachkommen. Verletzen die Erben die...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / a) Vergütung

Rz. 130 Je nach Ausbildung erhält der Nachlasspfleger bei mittellosem Nachlass eine Stundensatzvergütung aus der Staatskasse, § 1888 Abs. 2 BGB i.V.m. § 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 VBVG.[72] Als nicht mittellos ist ein Nachlass anzusehen, der – unter Außerbetrachtlassung bestehender Nachlassverbindlichkeiten – über hinreichende Mittel zur Bezahlung einer Vergütung für den Nachlasspfle...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / VI. Haftung des Erbschaftserwerbers

Rz. 201 Die Stellung der Nachlassgläubiger darf, weil sie auf die Veräußerung der Erbschaft keinerlei Einfluss haben, nicht verschlechtert werden. Durch den Käufer findet eine gesetzliche gesamtschuldnerische (kumulative) Schuldübernahme statt (§ 2382 Abs. 1 BGB). Damit haftet der Erbschaftserwerber neben dem Veräußerer gesamtschuldnerisch für die Nachlassverbindlichkeiten ab...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / e) Die "Verzahnung" des Erbenhaftungsrechts mit dem Erbteilungsrecht

Rz. 408 Die gesamtschuldnerische Haftung des einzelnen Miterben für Nachlassverbindlichkeiten (§ 2058 BGB) stellt für diesen ein hohes Risiko dar. Die – allerdings vom Miterben wahrzunehmenden – Erbteilungsregeln stellen jedoch sicher, dass vor der Erbteilung alle Nachlassverbindlichkeiten erfüllt werden, so dass sich eine weitere Haftung erübrigt. Im Einzelnen sind folgende...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Nach Annahme der Erbschaft

Rz. 293 Der Erbe haftet nach Annahme der Erbschaft den Nachlassgläubigern wie ein Beauftragter (§§ 1978 Abs. 1 S. 1, 662 ff. BGB). Gemäß § 667 BGB hat er das Erlangte herauszugeben. Auch hier gibt ihm das Gesetz einen Ersatzanspruch gegen den Nachlass nach §§ 1979, 1978, 670, 683 BGB, wenn der Erbe den Umständen nach annehmen durfte, dass der Nachlass zur Berichtigung aller ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 1. Allgemeines

Rz. 243 Zunächst gelten auch bei bestehender Testamentsvollstreckung die allgemeinen Regeln, dass der Erbe vorläufig unbeschränkt aber beschränkbar haftet.mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Antragsberechtigte

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§ 13 Testamentsvollstreckung / h) Muster: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf vorzeitige Überlassung eines Nachlassgegenstandes (§ 2217 Abs. 1 BGB)

Rz. 160 Muster 13.34: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf vorzeitige Überlassung eines Nachlassgegenstandes (§ 2217 Abs. 1 BGB) Muster 13.34: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf vorzeitige Überlassung eines Nachlassgegenstandes (§ 2217 Abs. 1 BGB) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des _________________________ – Klägers – P...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / cc) Gegenstandswert

Rz. 337 Der Gegenstandswert – zu bestimmen nach § 36 GNotKG – bemisst sich nach dem Interesse des Antragstellers i.S.v. § 3 ZPO an dem Ausschluss etwaiger Nachlassgläubiger.[320] Die Höhe der Verbindlichkeiten ist nicht bekannt, deshalb werden in der Praxis häufig 10 % des Aktivnachlasses (OLG Hamm: 15 % der Summe der Nachlassverbindlichkeiten)[321] als Gegenstandswert angen...mehr