Fachbeiträge & Kommentare zu Nachlassverbindlichkeit

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§ 3 Testamentsgestaltung / b) Grundsatz der Universalsukzession

Rz. 182 Der in § 1922 BGB verankerte Grundsatz der Universalsukzession bestimmt, dass der Nachlass des Erblassers in seiner Gesamtheit auf den oder die Erben übergeht. Folge dieses Grundsatzes ist es, dass lediglich eine dingliche Beteiligung an sämtlichen Nachlassgegenständen nach Anteilen bei mehreren Erben möglich ist. Diese Gesamtrechtsnachfolge erlaubt es dem Erblasser ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 19. Besonderheiten bei einer Ausstattung

Rz. 158 Bei einer von Eltern einem Kind gewährten Ausstattung (§ 1624 BGB) ist eine Rückforderung wegen Verarmung gem. §§ 528, 529 BGB ausgeschlossen und damit auch Regressforderungen des Sozialhilfeträgers.[168] Unterschied zur Schenkung: Die besonderen Regeln für die Ausstattung gelten nur insoweit, als die Zuwendung die Vermögensverhältnisse des Zuwendenden nicht überstei...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 4. Folgen der Anfechtung der Erbschaftsannahme

Rz. 238 Die Anfechtung der Annahme der Erbschaft gilt als Ausschlagung, § 1957 Abs. 1 BGB. An die Stelle des Ausschlagenden treten Ersatzerben, § 1953 Abs. 2 BGB, oder – wenn die Ersatzerbfolge nicht eintritt – sein Erbteil wächst einem oder mehreren anderen Erben an, § 2094 BGB. Eine Erbausschlagung kann gem. § 119 Abs. 1 BGB angefochten werden, wenn der Ausschlagende sich ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 21. Bereicherungsansprüche des enterbten Vermächtnisnehmers

Rz. 162 Hierzu das OLG München:[175] Zitat "Tilgt ein Abkömmling die Schulden seiner Eltern im Hinblick auf eine Immobilie, die ihm vermächtnisweise zugewendet ist, und wird er diesbezüglich in einem späteren Testament enterbt, dann steht ihm ein bereicherungsrechtlicher Anspruch nach § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB (condictio ob rem) gegenüber dem Erben zu."mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / b) Vorerbe bedarf zur Verfügung über den Streitgegenstand der Zustimmung des Nacherben

Rz. 43 Führt demgegenüber der Vorerbe einen Aktivprozess über einen Streitgegenstand, über den er nur mit Zustimmung des Nacherben verfügen konnte, entfällt seine Aktivlegitimation. Der Vorerbe kann, um eine Klageabweisung zu vermeiden, nur die einseitige Erledigung der Hauptsache erklären.[56] Allerdings kann der Nacherbe die Prozessführung noch im Nachhinein – auch nach Ei...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 6. Anfechtung der Ausschlagung wegen Irrtums über die Zugehörigkeit einzelner Verbindlichkeiten zum Nachlass (Irrtum über nicht bestehende Nachlassüberschuldung)

Rz. 240 Hierzu das KG in seinem Beschl. v. 16.3.2004:[263] Zitat 1. Ein Irrtum über die Zugehörigkeit von Rechten oder Verbindlichkeiten zum Nachlass kann gem. §§ 119 Abs. 2, 1954 Abs. 1 BGB zur Anfechtung einer Erbausschlagung wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses berechtigen, wenn er zur Vorstellung einer tatsächlich nicht bestehenden Übersch...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / (2) Vereinbarung der Gütergemeinschaft und Pflichtteilsergänzung

Rz. 100 Auch die Vereinbarung der Gütergemeinschaft kann u.U. wie eine pflichtteilsergänzungsrelevante Schenkung behandelt werden.[94] Das bedeutet wiederum, dass über ehevertragliche Vereinbarungen im Rahmen der Geltendmachung der Haftungssumme nach § 1586b Abs. 1 S. 3 BGB eine Offenbarungspflicht besteht.mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / I. Vertragsart

Rz. 2 Der Erbschaftskauf (§§ 2371–2384 BGB) ist ein spezieller schuldrechtlicher Kaufvertrag, für den insbesondere die §§ 320–326 BGB gelten. Seine Regeln sind weitgehend dispositiv. Zwingend sind lediglich die Vorschriften über die Form (§ 2371 BGB) und den Gläubigerschutz (§§ 2382–2384 BGB). Rz. 3 Kaufgegenstand ist der Inbegriff des Nachlasses, also die Gesamtheit des dem ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 23. Übertragungsverpflichtung aufgrund einer lebzeitigen Auflage

Rz. 164 Die Auflage in einem Schenkungsvertrag, dass der Beschenkte (und spätere Erblasser) den Schenkungsgegenstand spätestens bis zu seinem Tod an den Zweitbeschenkten weiterzugeben hat, ist als lebzeitige Weitergabeverpflichtung schuldrechtlicher Art wirksam und begründet nach dem Tod des Erstbeschenkten gem. § 1967 Abs. 2 BGB einen unmittelbaren Anspruch gegen die Erben ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 4. Besonderheiten in Bezug auf Pflichtteilsverbindlichkeiten

Rz. 246 Pflichtteilsansprüche können nur gegen den Erben geltend gemacht werden, und zwar auch dann, wenn dem Testamentsvollstrecker sogar die Verwaltung des ganzen Nachlasses zusteht, § 2213 Abs. 1 S. 3 BGB. Daraus ergibt sich auch, dass der Testamentsvollstrecker gegen den Willen des Erben eine Pflichtteilsforderung nicht anerkennen darf, sein Anerkenntnis bindet jedenfall...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 1. Zweck

Rz. 322 Ob der Erbe seine Haftungsbeschränkung durch eines der zwei förmlichen Nachlassverfahren (Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenzverfahren) herbeiführt, wird oft davon abhängen, wie hoch die Nachlassverbindlichkeiten sind. Deshalb gibt das Gesetz dem Erben mit dem Aufgebotsverfahren ein Mittel an die Hand, sich darüber einen Überblick zu verschaffen. Dieses Verfahren s...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 1. Allgemeines

Rz. 233 Die Tätigkeit des Nachlassverwalters entspricht in weiten Zügen der des Insolvenzverwalters: Er hat den Nachlass in Besitz zu nehmen, um daraus die Gläubiger zu befriedigen. Bis dies geschehen ist, hat er den Nachlass zu verwalten. Falls sich herausstellt, dass der Nachlass überschuldet ist, hat der Nachlassverwalter unverzüglich Nachlassinsolvenz anzumelden; gem. § ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / VI. Familienrechtliche Auskunftsansprüche mit erbrechtlicher Auswirkung

Rz. 142 Familienrechtliche Auskunftsansprüche können indirekte Auswirkungen auf das Erbrecht haben: Rz. 143 1. Auskunftsanspruch des nichtehelichen Kindes über die eigene Abstammung Rz. 144 a) Auskunftsanspruch aus der gegenseitigen allgemeinen Beistands- und Rücksichtnahmepflicht Im Hinblick auf das gesetzliche Erbrecht des nichtehelichen Kindes an seinem Vater und an dessen V...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Allgemeines

Rz. 234 Unter einem Vermächtnis versteht man die Zuwendung eines Vermögensvorteils im Gegensatz zur Erbeinsetzung in der Weise, dass der Vermächtnisnehmer nicht in die Rechtsstellung des Erblassers, d.h. in alle Rechte und Pflichten (Von-Selbst-Erwerb) einrückt, sondern lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber dem/den Beschwerten auf Übertragung des Zugewandten e...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / bb) Rechtsprechung des BGH

Rz. 112 Der BGH hat den Anwendungsbereich für die Rückabwicklung unbenannter Zuwendungen in seiner Entscheidung vom 30.6.1999[110] auf die Fälle begrenzt, in denen das "Element des Gebens" um der persönlichen Bindung der Ehegatten willen im Vordergrund steht. Die unbenannte Zuwendung hat den Zweck, die eheliche Lebensgemeinschaft zu verwirklichen (häufigstes Beispiel: Schaff...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 2. Vermögen als Ist-Vermögen

Rz. 14 Unter dem Ist-Vermögen sind das derzeitige Vermögen und das zum Zeitpunkt des Erbfalls vorhandene Vermögen gemeint. Es ist ratsam, ein Vermögensverzeichnis zu erstellen, in dem alle Vermögensgegenstände des Mandanten oder Erblassers aufgelistet sind. Sodann sind die verschiedenen Vermögensarten zu erfassen (Immobilie, Mobilie, Forderungen usw.) und deren Vererblichkei...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / ee) Muster: Vollstreckungsgegenklage gegen Pfändung eines Erbteils nach Anordnung der Nachlassverwaltung (§§ 780, 781, 784, 785, 767 ZPO, § 1975 BGB); Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 392 Muster 11.28: Vollstreckungsgegenklage gegen Pfändung eines Erbteils nach Anordnung der Nachlassverwaltung (§§ 780, 781, 784, 785, 767 ZPO, § 1975 BGB); Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung Muster 11.28: Vollstreckungsgegenklage gegen Pfändung eines Erbteils nach Anordnung der Nachlassverwaltung (§§ 780, 781, 784, 785, 767 ZPO, § 1975 BGB); Antrag auf Einst...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / c) Muster: Stufenklage auf Auskunft, Wertermittlung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Pflichtteilszahlung

Rz. 259 Muster 17.21: Stufenklage auf Auskunft, Wertermittlung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Pflichtteilszahlung Muster 17.21: Stufenklage auf Auskunft, Wertermittlung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Pflichtteilszahlung An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________, wohnhaft _________________________ – Kläger – Prozes...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 123 Der Nacherbe kann von dem Vorerben die Erstellung eines Verzeichnisses der vorhandenen Nachlassgegenstände verlangen, § 2121 Abs. 1 BGB . Damit soll ein Beweismittel geschaffen werden, das nach dem Eintritt des Nacherbfalls die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen Vor- und Nacherben erleichtert.[163] Eine Befreiung des Vorerben von dieser Verpflichtung ist n...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 54 Ausscheidung aus der Erbengemeinschaft durch Abschichtung Eine Erbengemeinschaft kann nach h.M. neben der Teilung bzw. der Veräußerung der Nachlassgegenstände oder durch Übertragung von Erbteilen einen dritten Weg wählen, der zu einer persönlichen Teilauseinandersetzung führt.[66] Ein Miterbe kann auch, meist gegen Abfindung, im Einvernehmen mit den/dem anderen Miterben...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 9. Mietverhältnis

Rz. 126 Beim Tod des Mieters treten nach § 563 BGB der überlebende Ehegatte, Kinder oder andere Familienangehörige oder Lebenspartner, die mit dem Mieter im gemeinsamen Haushalt gelebt haben, mit Wirkung ab dem Erbfall in das Mietverhältnis des Erblassers ein, hilfsweise gem. § 564 BGB dessen Erben. Das bedeutet, dass das Mietverhältnis mit dem Tode des Mieters nicht von sel...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / aa) Bewertung bei auszugleichenden Vorempfängen

Rz. 108 Bewertungen der einzelnen Nachlassgegenstände werden erst erforderlich, wenn eine Teilung in Natur wegen der Beschaffenheit der Nachlassgegenstände nicht möglich ist oder wenn Vorempfänge auszugleichen sind.[87] Beim Vorhandensein ausgleichungspflichtiger Vorempfänge wird der Verteilerschlüssel für die Erbteilung, der sich primär nach den Erbquoten richtet, verändert...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / a) Muster: Auseinandersetzungsplan (§ 2204 BGB)

Rz. 218 Muster 13.45: Auseinandersetzungsplan (§ 2204 BGB) Muster 13.45: Auseinandersetzungsplan (§ 2204 BGB) Plan [392] über die Auseinandersetzung des Nachlasses des am _________________________ verstorbenen _________________________ I. Feststellungen zur Erbfolge und zur Testamentsvollstreckung Ausweislich der sich bei den Akten des Amtsgerichts _________________________ – Nach...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 1. Abwicklungs-/Auseinandersetzungsvollstreckung

Rz. 5 Sie stellt nach dem Gesetz den Regeltypus der Testamentsvollstreckung dar, in deren Rahmen es die Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist, durch Ausführung des letzten Willens des Erblassers den Nachlass abzuwickeln (§ 2203 BGB). Die Abwicklungsvollstreckung wird auch als ausführende Vollstreckung oder als Willensvollstreckung, für den Fall des Vorhandenseins mehrerer ...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 3. Abwesenheitspflegschaft gem. § 1911 BGB

Rz. 36 Bei der Abwesenheitspflegschaft ist der Vertretene bekannt, der Aufenthaltsort unbekannt, während bei der Nachlasspflegschaft die Person des Vertretenen unbekannt ist. Es kann auch im Zusammenhang mit Nachlasspflegschaften zur Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft kommen, wenn ein Erbe zwar ermittelt, sein Aufenthaltsort aber trotz intensiver Recherche nicht herausg...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 4. Muster: Klage betreffend Darlehensrückzahlung in Prozessstandschaft

Rz. 154 Muster 12.5: Klage betreffend Darlehensrückzahlung in Prozessstandschaft Muster 12.5: Klage betreffend Darlehensrückzahlung in Prozessstandschaft An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau _________________________ – Beklagte – wegen:...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Darlegungs- und Beweislast des Erben

Rz. 303 Wird der Erbe verklagt, so muss er die Aufnahme eines Haftungsbeschränkungsvorbehalts nach § 780 ZPO in den Urteilstenor beantragen (vgl. das Muster für einen entsprechenden Klageerwiderungsschriftsatz unten Rdn 307). Rz. 304 Der Erbe hat darzulegen und erforderlichenfalls auch zu beweisen, dass der Nachlass unzulänglich ("dürftig") ist. Das Gericht trifft dann eine e...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 1. Muster: Abschichtungsvertrag

Rz. 53 Muster 18.7: Abschichtungsvertrag Muster 18.7: Abschichtungsvertrag _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind alle ausgewiesen durc...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / b) Arten der Testamentsvollstreckung

Rz. 326 Es sind diverse Erscheinungsformen der Testamentsvollstreckung möglich. Man unterscheidet zwischen der Abwicklungsvollstreckung, der Dauertestamentsvollstreckung und der Verwaltungstestamentsvollstreckung.[405] Daneben gibt es noch die Vermächtnisvollstreckung sowie die Nacherbenvollstreckung. Rz. 327 Gemäß §§ 2203, 2204 BGB beinhaltet die Abwicklungsvollstreckung die...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 1. Muster: Erbauseinandersetzungsvertrag (vollständige Auseinandersetzung)

Rz. 127 Muster 18.17: Erbauseinandersetzungsvertrag (vollständige Auseinandersetzung) Muster 18.17: Erbauseinandersetzungsvertrag (vollständige Auseinandersetzung) _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind 1. A, 2. B, alle ausgewiesen durch ihre amtlichen Personalausweise. Nach Grundbucheinsicht beurkunde ich Folgendes: § 1 Vertragsgegenstand (1) Die Urk...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / bb) Muster: Außergerichtliches Auskunftsbegehren

Rz. 224 Muster 17.14: Außergerichtliches Auskunftsbegehren Muster 17.14: Außergerichtliches Auskunftsbegehren An _________________________ Auskunftsbegehren über den Nachlass von _________________________, verstorben am _________________________ in _________________________ Hiermit zeigen wir an, dass wir _________________________ anwaltlich vertreten. Die Bestätigung einer ordn...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 474 Der Nacherbe kann von dem Vorerben die Erstellung eines Verzeichnisses der vorhandenen Nachlassgegenstände verlangen, § 2121 Abs. 1 BGB. Damit soll ein Beweismittel geschaffen werden, das nach dem Eintritt des Nacherbfalls die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen Vor- und Nacherben erleichtert.[530] Eine Befreiung des Vorerben von dieser Verpflichtung ist ...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 3. Muster: Erbauseinandersetzungs- und Erbteilsübertragungsvertrag bei angeordneter Vor- und Nacherbschaft sowie Testamentsvollstreckung

Rz. 138 Muster 18.18: Erbauseinandersetzungs- und Erbteilsübertragungsvertrag bei angeordneter Vor- und Nacherbschaft sowie Testamentsvollstreckung Muster 18.18: Erbauseinandersetzungs- und Erbteilsübertragungsvertrag bei angeordneter Vor- und Nacherbschaft sowie Testamentsvollstreckung _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Erschienen sindmehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / II. Umfang des Nachlasses

Rz. 12 Höchstpersönliche Rechte des Erblassers sind nicht vererblich (bspw. die Vorstandseigenschaft bei einer Aktiengesellschaft). Für die Erben ist es von entscheidender Bedeutung, so schnell wie möglich Kenntnis vom Umfang und der Art der Zusammensetzung des Nachlasses zu erlangen. Diese Frage ist zuallererst bedeutend für die Entscheidung, ob sie die Erbschaft behalten wo...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / IV. Muster: Klage des Erben gegen den sich noch im Amt befindenden Testamentsvollstrecker auf Schadensersatz an die Erbengemeinschaft (§ 2219 Abs. 1 BGB)

Rz. 266 Muster 13.54: Klage des Erben gegen den sich noch im Amt befindenden Testamentsvollstrecker auf Schadensersatz an die Erbengemeinschaft (§ 2219 Abs. 1 BGB) Muster 13.54: Klage des Erben gegen den sich noch im Amt befindenden Testamentsvollstrecker auf Schadensersatz an die Erbengemeinschaft (§ 2219 Abs. 1 BGB) An das Amtsgericht _________________________ Klage des _______...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / aa) Herausgabe auf Verlangen des Erben

Rz. 140 § 2217 Abs. 1 BGB regelt lediglich den Fall der vorzeitigen Herausgabe/Freigabe von Nachlassgegenständen auf Verlangen des Erben. Danach hat der Testamentsvollstrecker dem Erben auf sein Verlangen die Nachlassgegenstände zur freien Verfügung zu überlassen, derer er zur Erfüllung seiner Obliegenheiten nicht bedarf (vgl. Muster Rdn 158). Nachdem die Vorschrift des § 22...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / c) Form, Inhalt und Kosten

Rz. 87 Die erforderliche Schriftform des Nachlassverzeichnisses ist zwar nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, ergibt sich jedoch daraus, dass gem. § 2215 Abs. 2 BGB das Verzeichnis mit Datumsangabe (Tag der Aufnahme) zu versehen und vom Testamentsvollstrecker zu unterzeichnen ist.[189] Auf Verlangen hat der Testamentsvollstrecker die Unterzeichnung öffentlich beglaubigen ...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Allgemeines

Rz. 249 Ist die Gefahr einer Verjährung nicht gegeben, kann der Berechtigte auch zunächst nur Auskunfts- und Wertermittlungsklage erheben. Muss nach Abschluss derselben Zahlungsklage erhoben werden, entstehen lediglich die eingangs bereits erwähnten höheren Prozesskosten. Ein Auskunftsanspruch kann grundsätzlich nicht durch einstweilige Verfügung erzwungen werden. Rz. 250 Sch...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 2. Muster: Beratungsschreiben an den Erben in einer Pflichtteilssache nach eingetretenem Erbfall

Rz. 2 Muster 17.1: Beratungsschreiben an den Erben in einer Pflichtteilssache nach eingetretenem Erbfall Muster 17.1: Beratungsschreiben an den Erben in einer Pflichtteilssache nach eingetretenem Erbfall An _________________________ Pflichtteilsanspruch Ihrer Stieftochter _________________________ Sehr geehrter Herr _________________________, wir nehmen Bezug auf unsere Besprechu...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 189 Das erste Sicherungsmittel, welches das Gesetz dem Nacherben an die Hand gibt, ist das Verlangen einer Sicherheitsleistung nach § 2128 Abs. 1 BGB . Geschützt wird das Recht des Nacherben auf Herausgabe der Erbschaft im Zustand einer fortgesetzt ordnungsgemäßen Verwaltung, § 2130 BGB. Rz. 190 Hinweis Befreiungsmöglichkeit: Der Erblasser kann den Vorerben von der Verpfli...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / e) Inhalt der Auskunft, notarielles Nachlassverzeichnis

Rz. 395 Die erteilte Auskunft muss den Pflichtteilsberechtigten in die Lage versetzen, seinen Pflichtteilsanspruch zuverlässig berechnen zu können.[425] Deshalb hat der Erbe in einem Verzeichnis gem. § 260 BGB über all die Berechnungsfaktoren Auskunft zu erteilen, die für die Pflichtteilsberechnung – einschließlich Ergänzungsanspruch – benötigt werden. Eine (zeitraumbezogene...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / e) Muster: Antrag in einer Vollstreckungsgegenklage bei noch nicht abgeschlossenem Nachlassgläubigeraufgebot und nach Vorbehalt im Ersturteil gem. § 2015 BGB, §§ 305, 782, 785, 767 ZPO; Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 225 Muster 11.13: Antrag in einer Vollstreckungsgegenklage bei noch nicht abgeschlossenem Nachlassgläubigeraufgebot und nach Vorbehalt im Ersturteil gem. § 2015 BGB, §§ 305, 782, 785, 767 ZPO; Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung Muster 11.13: Antrag in einer Vollstreckungsgegenklage bei noch nicht abgeschlossenem Nachlassgläubigeraufgebot und nach Vorbehalt im...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / aa) Nichtabziehbarkeit von Vermächtnissen bei der Überschuldungsprüfung

Rz. 142 Bei der Überprüfung einer etwaigen Überschuldung des Nachlasses im Sinne des Insolvenzrechts und der Insolvenzantragspflicht aus § 1980 BGB bleiben die Vermächtnisse als Nachlassverbindlichkeiten außer Betracht, § 1980 Abs. 1 S. 3 BGB, § 317 InsO. Rz. 143 Beruht die Überschuldung des Nachlasses aber auf den Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen und Auflagen, so stellt ...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / (3) Reichweite des Erbstatuts, Art. 23 EuErbVO

Rz. 51 Die Reichweite des Erbstatuts wird von Art. 23 EuErbVO bestimmt. Hierunter fällt die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen nach den Art. 21, 22 EuErbVO.[71] Die Rechtsnachfolge von Todes wegen ist in Art. 3 Abs. 1 lit. a EuErbVO legal definiert: Zitat jede Form des Übergangs von Vermögenswerten, Rechten und Pflichten von Todes wegen, sei es im Wege der gewillkürten Er...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 3. Muster: Schriftsatz des "Anfechtungsgegners" bei Anfechtung der Erbschaftsannahme

Rz. 167 Muster 7.31: Schriftsatz des Anfechtungsgegners bei Anfechtung der Erbschaftsannahme Muster 7.31: Schriftsatz des "Anfechtungsgegners" bei Anfechtung der Erbschaftsannahme An das[93] Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ _________________________ (Einleitung) Zwar kann die Überschuldung der Erbschaft eine verkehrs...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / 8. Kostentragung durch den Sozialhilfeträger

Rz. 70 Hat ein Hinterbliebener Bestattungskosten getragen, stellt sich die Frage, inwieweit der Sozialhilfeträger die Bestattungskosten übernimmt. Wurden die Kosten lediglich aus einer sittlichen Verpflichtung oder sonst "freiwillig" getragen, ist dies für eine Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger nicht ausreichend.[192] Der lediglich Bestattungsberechtigte ist kein V...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / Literaturtipps

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§ 11 Erbenhaftung / 6. Auskunfts- und Rechenschaftspflicht

Rz. 121 Stirbt der Beauftragte (bspw. Bevollmächtigte), so geht der gegen ihn bestehende Anspruch des Auftraggebers auf Auskunft und Rechenschaft (§ 666 BGB) als Verbindlichkeit auf die Erben über.[125] Die Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers geht auf dessen Erben über, ist also passiv vererblich.[126] Rz. 122 Vorher ist jedoch zu prüfen, ob überhaupt ein vertragliches A...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 1. Organisation der Erbengemeinschaft

Rz. 29 Anders als das Recht der Personengesellschaft unterscheidet das Recht der Erbengemeinschaft bei der Strukturierung ihrer Organisation nicht zwischen Geschäftsführung als Berechtigung und Verpflichtung im Innenverhältnis einerseits und Vertretung im Außenverhältnis andererseits, sondern spricht von "Verwaltung" und "Verfügung" über Nachlassgegenstände. Rz. 30 Für die Ve...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / X. Muster: Klage des Testamentsvollstreckers gegen Erben auf Vergütungsfestsetzung mit beziffertem Klageantrag

Rz. 308 Muster 13.55: Klage des Testamentsvollstreckers gegen Erben auf Vergütungsfestsetzung mit beziffertem Klageantrag Muster 13.55: Klage des Testamentsvollstreckers gegen Erben auf Vergütungsfestsetzung mit beziffertem Klageantrag An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des _________________________, in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker...mehr