Fachbeiträge & Kommentare zu Modernisierung

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 5.1 Anwendungsbereich

Die Vorschrift gilt zunächst dann, wenn der Vermieter von der Mieterhöhungsmöglichkeit des § 559 BGB Gebrauch gemacht hat. Weiter besteht die Möglichkeit zur Berücksichtigung der durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen auch dann, wenn der Vermieter – aus welchen Gründen auch immer – von einer Mieterhöhung Abstand genommen hat. Gleiches gilt, wenn die Miete nach der Modernisi...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 5.2 Das Merkmal "in den letzten 3 Jahren vor Beginn des Mietverhältnisses"

Die Berechnungsmethode nach § 556e Abs. 2 BGB besteht nur dann, wenn die Modernisierung "in den letzten 3 Jahren vor Beginn des Mietverhältnisses" durchgeführt wurde. Dies hat zur Folge, dass bei länger zurückliegenden Modernisierungen die Neuvermietungsmiete lediglich nach § 556d Abs. 1 BGB oder § 556e Abs. 1 BGB ermittelt werden kann, wobei für die Feststellung der ortsübl...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 7.3 Auskunftspflicht

Will der Vermieter eine Miete nach § 556f Satz 2 BGB vereinbaren, so ist er seit dem 1.1.2019 nach § 556g Abs. 1a Nr. 3 BGB verpflichtet, dem Mieter unaufgefordert in Textform mitzuteilen, dass es sich um die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung handelt. Nach der Gesetzesbegründung[1] ist der Vermieter nicht verpflichtet, den Mieter über den Umfang der Modernisie...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 7.1 Der Begriff der ersten Vermietung

Die Regelung gilt zunächst für die Fälle, in denen eine Altbauwohnung entmietet, umfassend modernisiert und sodann erneut vermietet wird. Wichtig Erste Vermietung, nicht Erstbezug entscheidend Maßgeblich ist nicht der Erstbezug nach der Modernisierung[1], sondern die erste Vermietung. Deshalb gilt keine Mietbegrenzung, wenn die Wohnung nach der Modernisierung zunächst vom Eigen...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 5.4 Mietermodernisierung

Eine Mietermodernisierung spielt im Rahmen des § 556 Abs. 2 BGB keine Rolle; dies folgt unmittelbar aus dem Wortlaut des § 556e Abs. 2 BGB, wonach vorausgesetzt wird, dass "der Vermieter" die Modernisierung durchgeführt hat.mehr

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Gesellschaftsrechtliche Neu... / 2 Anpassungsbedarf

Bisher hatte der Gesetzgeber auf die Rechtsprechung nur punktuell reagiert (z. B. zur Sicherung des Grundstücksverkehrs § 899a BGB und § 47 Abs. 2 GBO). Um dem sich wandelnden Bedarf gerecht zu werden, hat sich der Gesetzgeber entschlossen, das Recht der GbR grundlegend zu überarbeiten und neu zu regeln. Diese Überarbeitung fand ihren Abschluss in den Änderungen des Gesetzes...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 5.5.2 Ermittlung des Zuschlags

Der zulässige Zuschlag ermittelt sich wie der Mieterhöhungsbetrag gemäß den §§ 559 ff. BGB bei einer Mieterhöhung nach einer Modernisierungsmaßnahme. Es müssen also insbesondere die gem. § 559 BGB anrechenbaren Kosten sowie der richtige Umlageschlüssel festgestellt und auf die Einhaltung der Kappungsgrenze gem. § 559 Abs. 3a BGB geachtet werden. Es sind nur die auf die Moderni...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 5.6 Vorvertragliche Informationsobliegenheit

Will der Vermieter eine Miete nach § 556e Abs. 2 BGB vereinbaren, so ist er seit dem 1.1.2019 nach § 556g Abs. 1a Nr. 2 BGB verpflichtet, dem Mieter unaufgefordert in Textform mitzuteilen, dass in den letzten 3 Jahren vor Beginn des Mietverhältnisses Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Nach der Gesetzesbegründung[1] ist der Vermieter lediglich verpflichtet, den Mie...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 5.5 Berechnung der zulässigen Miete

5.5.1 Allgemeines Um die dann also gem. § 556e Abs. 2 BGB zulässige Weitervermietungsmiete zu ermitteln, muss zunächst die gem. § 556d Abs. 1 BGB für die unmodernisierte Wohnung (also die Wohnung im Zustand vor Durchführung der Maßnahmen) bei Mietvertragsbeginn ermittelt werden, also die hierfür ortsübliche Vergleichsmiete zzgl. 10 %.[1] Zu dieser Miete wird dann der zulässig...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 7 Erste Vermietung umfassend modernisierter Wohnungen (§ 556f Satz 2 BGB)

Bei der ersten Vermietung nach umfassender Modernisierung sind §§ 556d und 556e BGB ebenfalls nicht anzuwenden. Für die Folgevermietungen gelten dann die §§ 556d ff. BGB, wobei der Vermieter den Mietzins nach der Vormiete berechnen kann. 7.1 Der Begriff der ersten Vermietung Die Regelung gilt zunächst für die Fälle, in denen eine Altbauwohnung entmietet, umfassend modernisiert...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / Zusammenfassung

Überblick Die Vorschriften zur sog. Mietpreisbremse gemäß den §§ 556d – 556g BGB wurden durch das "Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten ..." (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG) vom 21.5.2015 erstmals in das BGB eingefügt und traten zum 1.6.2015 in Kraft. Sie treffen Regelungen zur zulässigen Miethöhe bei Neuabschluss eines Wohnraummiet...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 6.1 Begriff der Wohnung

Nach der Gesetzesbegründung (S. 36) soll zur Auslegung des Begriffs der neu errichteten Wohnung auf § 16 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 WoFG zurückgegriffen werden. Danach fallen unter § 556f Satz 1 BGB Wohnungen, die in einem neuen selbstständigen Gebäude geschaffen wurden; Wohnungen, die im Wege der Sanierung und Modernisierung von ursprünglich unbenutzbaren Räumen geschaffen werden. Hier...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Neu... / Zusammenfassung

Auf Basis des sog. Mauracher Entwurfs ist ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz – MoPeG) erstellt und verabschiedet worden. Vor allem für die Rechtsform der GbR sind darin umfangreiche Änderungen enthalten. Doch auch für andere Personengesellschaften gibt es einige Neuerungen, die jedoch im Wesentlichen erst...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 5.5.1 Allgemeines

Um die dann also gem. § 556e Abs. 2 BGB zulässige Weitervermietungsmiete zu ermitteln, muss zunächst die gem. § 556d Abs. 1 BGB für die unmodernisierte Wohnung (also die Wohnung im Zustand vor Durchführung der Maßnahmen) bei Mietvertragsbeginn ermittelt werden, also die hierfür ortsübliche Vergleichsmiete zzgl. 10 %.[1] Zu dieser Miete wird dann der zulässige Modernisierungs...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Neu... / 3 Kernziele

Der Gesetzgeber verfolgt im Wesentlichen 5 Ziele: die Konsolidierung des Rechts der GbR, die Modernisierung des Rechts der Personengesellschaften, eine Behebung des Publizitätsdefizits der GbR, die Flexibilisierung der Haftungsverhältnisse von Angehörigen Freier Berufe und die Herstellung von Rechtssicherheit zu Beschlussmängelstreitigkeiten bei Personenhandelsgesellschaften. Um d...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3 Modernisierung von Mietwohnraum und Pflegeplätzen

Zielsetzung Das Bayerische Modernisierungsprogramm (BayModR) fördert die Erneuerung und energetische wie soziale Aufwertung bestehender Mietwohngebäude (mindestens drei Wohnungen) sowie Modernisierungen in stationären Pflegeeinrichtungen. Die Richtlinie wurde 2022 eingeführt, zuletzt im November 2024 angepasst und gilt in der derzeitigen Fassung bis zum 31.12.2026. 3.3.1 Was g...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.4.2 Fördergegenstände

Auch Modernisierung Gefördert werden: Neubau Maßnahmen unter wesentlichem Bauaufwand (Änderung, Erweiterung, Wiederherstellung von Gebäuden) Ersterwerb von Wohnraum Modernisierung bestehender Wohneinheitenmehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 2 Weitere Informationen und Ansprechpartner

Adressen Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Franz-Josef-Strauß-Ring 4, 80539 München, Tel.: 089-2192 02, Mail: buergerservice@stmb.bayern.de, Web: www.wohnen.bayern.de Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo), Brienner Str. 22, 80333 München, Tel.: 089-2171 08, Mail: info@bayernlabo.de, Web: www.bayernlabo.de Zuständige Stellen für die Förderung ...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.1 Was genau wird gefördert?

Anpassung von Pflegplätzen Gefördert werden projektbezogen Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen, konkret: energetische Sanierungen, Instandsetzungen, Barriereanpassungen, wohnwertverbessernde Modernisierungen und – bei Pflegeeinrichtungen – die Schaffung oder Anpassung von Pflegeplätzen. Maßgeblich sind die förderfähigen Modernisierungs- und Erneuerungskosten, die in der...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.1.3 Art und Höhe der Förderung

Förderdarlehen (zinsgünstig, 1 % p. a.) Bis zu 200.000 EUR Neubau/Ersterwerb: bis zu 3.000 EUR/m2 förderfähiger Wohnfläche Änderung/Erweiterung: bis zu 2.850 EUR/m2 Modernisierung: bis 200.000 EUR je Wohnung Zusatzboni: Barrierefreiheit +100 EUR/m2 (R-Standard +150 EUR/m2 Holzbauweise +100 EUR/m2 Wiederverwendete Bauteile +150 EUR/m2 (mind. 10 % der Fläche) Tilgungszuschuss: Bis zu 45...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.4 Pflegeeinrichtungen: gesonderte Werte und Vorgaben

Stationäre Pflegeeinrichtungen Für stationäre Pflegeeinrichtungen gelten besondere Modalitäten: die Förderung deckt Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen mit eigenständigen Zuwendungswerten. Je nach Maßnahme können Zuschüsse/Beihilfen pro Pflegeplatz im fünfstelligen Bereich liegen; für vollstationäre Dauerpflegeplätze sind Zuwendungen bis zu 60.000 EUR je neu geschaffenen Pla...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.1.2 Fördergegenstände

Wesentlicher Bauaufwand Gefördert werden Bauvorhaben mit wesentlichem Bauaufwand (§§ 4, 5 WoFG SL): Neubau von Mietwohnungen Änderung, Erweiterung oder Wiederherstellung bestehender Gebäude Ersterwerb innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung Modernisierung (z. B. Verbesserung von Zuschnitt, Energieeffizienz, Belichtung, Schallschutz, Barrierefreiheit) Die Förderung setzt eine...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.4.3 Art und Höhe der Förderung

Wohnungsbau und Ersterwerb Bis zu 2.000 EUR/m2 Fördersatz Neubau/Ersterwerb: bis 2.000 EUR/m2 Fördersatz Änderung/Erweiterung/Wiederherstellung: bis 1.800 EUR/m2 Barrierefreiheit Modernisierung Mindestens 10.000 EUR Bemessungsgrundlage: nach Investitionskosten, Mindestinvestition 10.000 EUR Max. Förderdarlehen je Wohneinheit: 200.000 EUR Instandsetzungsmaßnahmen sind ebenfalls förder...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.7 Leistungsfreies Darlehen / Zuschuss für Anpassungen

Bis zu 10.000 EUR Für die behindertengerechte Anpassung bestehenden Wohnraums (Eigen- oder Mietwohnungen) kann der Freistaat ein leistungsfreies Darlehen bzw. einen Zuschuss gewähren — typischer Wert: bis zu 10.000 EUR pro Maßnahme/Einheit (z. B. für Schwellenfreiheit, Türverbreiterungen, Sanitär-Umbau). Das Programm ist darauf ausgelegt, Eigentümer und Vermieter bei kleinere...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.8 Mehr Wohnfläche für rollstuhlgerechte Planung

Bei rollstuhlgerechter Planung kann die anrechenbare Wohnfläche einer geförderten Wohnung um bis zu 15 m2 erhöht werden (z. B. breitere Bewegungsflächen). Diese Regel verbessert die Kostenansatzbasis für die Förderung (mehr m2 × KOG), ist aber an die DIN-Planung gebunden.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1.1 Einkommensorientierte Förderung (EOF)

Zielsetzung Bayerns soziale Wohnraumförderung setzt auf ein ausgewogenes, auf einkommensschwächere Haushalte zugeschnittenes Modell: Die einkommensorientierte Förderung (EOF) zielt darauf ab, dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen – mit einer Kombination aus zinsgünstigen Darlehen, Förderzuschüssen und Mietentlastung. Zielsetzung & Mechanik Anspruchsberechtigte Die Förderung...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.3.5 Art und Höhe der Förderung

Darlehen Darlehensförderung: Wohnfläche bis max. 50 m2 pro Wohnplatz + 15 m2 für rollstuhlnutzende Personen, anteilige Gemeinschaftsflächen inklusive Zuschussförderung: Zuschüsse Neubau / Ersterwerb: bis 50.000 EUR pro Einzelwohnplatz, bis 80.300 EUR pro Duplex-Wohnplatz Bau unter wesentlichem Aufwand: bis 48.750 EUR pro Einzelwohnplatz, bis 77.800 EUR pro Duplex-Wohnplatz Ohne Ba...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.3 Bedingungen, Bindungen und technische Mindestanforderungen

Bedingungen Mindestgröße: gefördert werden in der Regel Mietwohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten. Technische Mindestanforderungen: die förderfähigen Maßnahmen folgen u. a. den Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) / BEG-WG oder BEG-Einzelmaßnahmen; die BayModR verweist auf diese technischen Mindestanforderungen und auf die Anlage zu den Richtlinien...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.5 Anpassung an die Belange von Menschen mit Behinderung (WFB – Teil 4)

Ausstattungsmerkmal Die bayerische Wohnraumförderung berücksichtigt Barrierefreiheit nicht als Randthema, sondern als förderfähiges Ausstattungsmerkmal mit eigenen Zuschuss- und Darlehensvorteilen. Teil 4 der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB 2023) sieht explizit Bausteine für die behindertengerechte Anpassung vor: vom leistungsfreien Darlehen für kleinere Anpassungen bis h...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.9 Formale Voraussetzungen & Nachweise

DIN 18040-2 DIN-Konformität (DIN 18040-2): Für eine Darlehens-Erhöhung oder Flächenerweiterung müssen die Pläne und Ausführungen der DIN 18040-2 entsprechen; eine bloße Absicht reicht nicht. Legen Sie Planungsnachweise und ggf. Gutachten vor. Einkommensgrenzen & Fördervoraussetzungen: Auch bei barrierefreien Maßnahmen gelten die allgemeinen Fördergrenzen (Art. 11 BayWoFG) und ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 eingeführt worden. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 29...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1.2 Aufwendungsorientierte Förderung (AOF)

Ohne Rentabilitätsdruck Die aufwendungsorientierte Förderung (AOF) richtet sich – anders als EOF – nicht an einkommensabhängige Mietpreise, sondern ermöglicht eine dauerhaft tragbare Finanzierung durch Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen. Ideal für Mietwohnprojekte ohne Rentabilitätsdruck, aber mit sozialer Ausrichtung. Förderstruktur & Zuschüsse Allgemeiner Zuschuss: bis zu 60...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.2 Geldwerte: Zuschüsse und Darlehen (aktuelle Werte)

Förderung Die Finanzarchitektur des Programms ist zweigleisig: ein zinsverbilligtes Darlehen der BayernLabo plus ergänzende (einmalige) Zuschüsse. Darlehen: bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten (zinsgünstig, Laufzeiten und Tilgungsregeln sind definiert; Tilgungsbeginn frühestens nach zwei tilgungsfreien Jahren). Die BayernLabo wickelt die Darlehen ab. Allgemeiner (Basis-)Z...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.6 Was ist konkret möglich? Zahlen und Mechanik

Erhöhung des objektabhängigen Darlehens für rollstuhlgerechte Wohnungen Rollstuhlgerechte Wohnung Wenn eine Wohnung nach DIN 18040-2 rollstuhlgerecht geplant wird, darf das auf diese Wohnung entfallende objektabhängige Darlehen um 15 % erhöht werden. Das betrifft also nicht pauschal das ganze Vorhaben, sondern die konkrete Wohnungsquote, die rollstuhlgerecht ausgeführt ist. Pr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 313a Besch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bezieht sich auf die Arbeitsbescheinigung (§ 312), die Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts (§ 312a) sowie die Nebeneinkommensbescheinigung (§ 313). Sie gestattet demjenigen, der zur Ausstellung der Bescheinigung nach den genannten Vorschriften verpflichtet ist, grundsätzlich eine elektronische Übermittlung an die Bund...mehr

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Erschließungskosten/Anliege... / 4 Erneuerung oder Modernisierung vorhandener Erschließungsanlagen

4.1 Grundsätzliche Behandlung Werden bereits vorhandene Erschließungseinrichtungen ersetzt oder modernisiert, führen die sog. ­Ergänzungsbeiträge nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten des Grund und Bodens, sondern zu Erhaltungsaufwendungen, es sei denn, das Grundstück wird hierdurch ausnahmsweise in seiner Substanz oder in seinem Wesen verändert.[1] Der Charakter eines G...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erschließungskosten/Anliege... / 4.2.1 Verbesserung einer öffentlichen Entwässerungsanlage

Ergänzungsbeiträge für die Ersetzung oder Modernisierung der Kanalisation oder einer dazugehörigen veralteten Kläranlage sind wie Erhaltungsaufwand sofort abziehbar.[1] Das Gleiche gilt für Beiträge, die eine Kommune aufgrund der Ortssatzung von Grundstückseigentümern, deren Grundstück bereits an die Kanalisation angeschlossen ist, für den Bau einer neuen biologischen Kläran...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erschließungskosten/Anliege... / 4.2 Einzelfälle

4.2.1 Verbesserung einer öffentlichen Entwässerungsanlage Ergänzungsbeiträge für die Ersetzung oder Modernisierung der Kanalisation oder einer dazugehörigen veralteten Kläranlage sind wie Erhaltungsaufwand sofort abziehbar.[1] Das Gleiche gilt für Beiträge, die eine Kommune aufgrund der Ortssatzung von Grundstückseigentümern, deren Grundstück bereits an die Kanalisation anges...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 1.7 AfA nach Baumaßnahmen, durch die ein anderes Gebäude entsteht

Sind nachträgliche Herstellungsarbeiten an einem Wirtschaftsgut so umfassend, dass hierdurch ein anderes Wirtschaftsgut entsteht, beginnt eine neue AfA-Reihe. Ist durch Baumaßnahmen ein anderes Gebäude entstanden, das kein Neubau ist, ist die weitere AfA entweder nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG oder nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG und der tatsächlichen Nutzungsdauer des entstandenen...mehr

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Erschließungskosten/Anliege... / 4.1 Grundsätzliche Behandlung

Werden bereits vorhandene Erschließungseinrichtungen ersetzt oder modernisiert, führen die sog. ­Ergänzungsbeiträge nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten des Grund und Bodens, sondern zu Erhaltungsaufwendungen, es sei denn, das Grundstück wird hierdurch ausnahmsweise in seiner Substanz oder in seinem Wesen verändert.[1] Der Charakter eines Grundstücks wird vornehmlich d...mehr

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Erschließungskosten/Anliege... / 4.2.2 Schaffung einer verkehrsberuhigten Zone oder Fußgängerzone

Die Straßenbaukostenbeiträge zur Umgestaltung einer bestehenden Straßenanlage zu einer verkehrsberuhigten Zone (bauliche Veränderung des Straßenbelags und der Gehwege) und für die Umgestaltung einer Straße zu einer Fußgängerzone (Fußgängerstraße) sind nach der Rechtsprechung des BFH[1] i. d. R. als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften sofort abziehbar.mehr

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Erschließungskosten/Anliege... / 4.2.3 Ersatz einer Behelfsstraße

Ist ein Grundstück bereits durch eine Zuwegung erschlossen, können nachträgliche Erschließungsbeiträge, die eine Stadt oder Gemeinde für den Ausbau einer neuen, die bisherige Zuwegung ersetzende Straße erhebt, als Werbungskosten abgezogen werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die bisherige Zuwegung lediglich in Form eines öffentlichen Feld- oder Waldwegs bestand und die ...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.2.2 Definition der neuen Wohnung

Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG kommt nur in Betracht, wenn eine neue Wohnung geschaffen wird, die bisher nicht vorhanden war. Eine neue Wohnung i. S. d. § 7b EStG kann entstehen durch den Neubau von Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern, den Aus- oder Umbau von bestehenden Gebäudeflächen (insbesondere Dachgeschossausbauten, aber auch Teilung bestehender Wohnflächen) oder d...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 1.3 Abschreibung auf die tatsächliche Nutzungsdauer

Die in § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG genannten Abschreibungssätze beruhen auf fiktiven Nutzungsdauern. Das Gesetz geht zudem typisierend davon aus, dass die in den Abschreibungssätzen unterstellte Nutzungsdauer von Gebäuden mit jedem Eigentümerwechsel neu beginnt. Da die Nutzungsdauer auf den jeweiligen Eigentümer zu beziehen ist, kann sich ein über der typisierten Nutzungsdauer li...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Modernisierung.

Rn 7 Zum Begriff der Modernisierung s § 556e Rn 9. Es reicht eine Modernisierung der Wirtschafts- und Abrechnungseinheit (§ 556 Rn 48).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kein Mangel bei energetischer Modernisierung gem § 536 I a.

Rn 17 Soweit eine energetische Modernisierung nach § 555b Nr 1 zu einer Minderung der Tauglichkeit der Mietsache führt, bleibt diese gem § 536 I a für die Dauer von 3 Monaten außer Betracht. Bei vollständiger Aufhebung der Gebrauchstauglichkeit soll Minderung dennoch eintreten (BTDrs 17/10485, 17). Auf die rechtzeitige Ankündigung der Modernisierung in Textform (§ 555c) komm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Energetische Modernisierung (§ 555b Nr 1).

I. Überblick. Rn 3 Nach § 555b Nr 1 sind bauliche Veränderungen (Rn 2), durch die in Bezug auf die Mietsache (§ 555a Rn 2) Endenergie nachhaltig (Rn 8) eingespart wird (energetische Modernisierung) Modernisierungsmaßnahmen. Hierin liegt im Verhältnis zum Mieter eine wegen § 559 I politisch gewollte, indes bedenkliche Fiktion, soweit eine bauliche Veränderung nicht dazu führt,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erste Vermietung nach umfassender Modernisierung (§ 556f S 2).

I. Überblick. Rn 6 § 556f S 2 ist nur auf die erste Vermietung nach umfassender (Rn 8) Modernisierung (Rn 7) anzuwenden. Wann die Modernisierung stattgefunden hat, ist unerheblich. II. Modernisierung. Rn 7 Zum Begriff der Modernisierung s § 556e Rn 9. Es reicht eine Modernisierung der Wirtschafts- und Abrechnungseinheit (§ 556 Rn 48). III. Umfassend. Rn 8 Eine Modernisierung soll...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 556e BGB – Berücksichtigung der Vormiete oder einer durchgeführten Modernisierung.

Gesetzestext (1) Ist die Miete, die der vorherige Mieter zuletzt schuldete (Vormiete), höher als die nach § 556d Absatz 1 zulässige Miete, so darf eine Miete bis zur Höhe der Vormiete vereinbart werden. Bei der Ermittlung der Vormiete unberücksichtigt bleiben Mietminderungen sowie solche Mieterhöhungen, die mit dem vorherigen Mieter innerhalb des letzten Jahres vor Beendigun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Modernisierung/Baumaßnahmen (Nr 2).

Rn 10 Dieser Befristungsgrund ist mit dem in § 564c II Nr 2 Buchst b aF identisch. Maßgebend ist, ob der Vermieter die Räume in zulässiger Weise beseitigen oder so wesentlich verändern oder instandsetzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden. Mit Beseitigung ist primär der vollständige Abriss des Gebäudes gemeint, es...mehr