Fachbeiträge & Kommentare zu Modernisierung

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.8 Verbesserung der sanitären Einrichtungen

Rz. 34 Zu den Sanitäreinrichtungen zählen Bad, WC und Dusche und die dafür notwendigen Anlagen und Installationen. Unter Verbesserung der Sanitäreinrichtungen ist sowohl der erstmalige Einbau von sanitären Einrichtungen als auch die Modernisierung von veralteten sanitären Einrichtungen zu verstehen. Der erstmalige Einbau eines Bades stellt objektiv eine Wertverbesserungsmaßna...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1.6 GEG-Heizungsanlagenmodernisierung

Rz. 12a Auch eine bauliche Veränderung, durch die mittels Einbaus oder Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude die Anforderungen des § 71 GEG erfüllt werden, gilt ab 1.1.2024 als Modernisierung. Gemäß § 71 GEG dürfen künftig nur Heizungsanlagen zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude eingebaut oder aufgestellt werden, die mindeste...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1.5 Maßnahmen zur Verminderung des Energieverbrauchs der zentralen Heizungs- und Warmwasseranlagen

Rz. 10 Die Erneuerung des Heizkessels und/oder des Brenners im Zusammenhang mit einer Verminderung des Wärmebedarfs durch bautechnische Maßnahmen und eine Verringerung der Kesselauslegung mit Verbesserung des Wirkungsgrads kann bis zu 20 % Energieeinsparung bringen. Der Einbau einer witterungsunabhängigen Regelung der Vorlauftemperatur in Verbindung mit thermostatisch gesteu...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Klimaschutzmaßnahmen

Rz. 18 Ferner sind nach Nummer 2 duldungspflichtig neue Techniken, die dem Klimaschutz dienen. Aber auch Klimaschutzmaßnahmen nach bisheriger Technik dürften duldungspflichtig sein. Dies dürften vor allem Maßnahmen zur Einsparung von CO2 sein. Führt eine Heizungsumstellung daher zur Verringerung des CO2-Ausstoßes, ist sie nunmehr unabhängig davon duldungspflichtig, ob sie au...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.4 Verbesserung des Zuschnitts der Wohnung

Rz. 27 Zu den baulichen Maßnahmen, die den Zuschnitt der Wohnung verbessern, gehören sowohl der Umbau der Mädchenkammer und der Speisekammer sowie eines Teils der Küche, um neben der Vergrößerung des Badezimmers ein weiteres Wohnzimmer zu schaffen (LG Berlin Urteil v. 14.1.2015, 65 S 267/14, GE 2015, 727 m. Anm. Beuermann GE 2015, 688; a. A. Schmidt-Futterer/Eisenschmid, § 5...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1.4 Maßnahmen zur Verringerung des Energieverlusts der zentralen Heizungs- und Warmwasseranlagen

Rz. 9 Zu den duldungspflichtigen Energiesparmaßnahmen gehören auch die Maßnahmen zur wesentlichen Verminderung des Energieverlusts der zentralen Heizungs- und Warmwasseranlagen. Der Einbau einer neuen Brennwerttherme mit Warmwasseraufbereitung samt Anschluss an die Warmwasserbereitung anstelle einer Gasetagenheizung aus der Zeit vor 1988 (LG Berlin, Urteil v. 21.12.2021, 63 S...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.10 Verbesserung der Funktionsabläufe in der Wohnung

Rz. 44 Zur Verbesserung der Funktionsabläufe in der Wohnung gehören Maßnahmen zur Verringerung des Arbeitsaufwands, der zu einer ordnungsgemäßen Benutzung und zur Pflege der Wohnung erforderlich ist. Unter diesem Gesichtspunkt kann auch der Einbau von Isolierglasfenstern statt Kastendoppelfenstern eine Modernisierungsmaßnahme darstellen (AG Rostock, Urteil v. 31.1.1996, 41 C...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.1 Allgemeines

Rz. 21 Zu den nach § 555b Nr. 4 vom Mieter zu duldenden Maßnahmen zählt jede Veränderung der Mietsache, die den objektiven Gebrauchs- oder Substanzwert der Räume oder Gebäudeteile im Rahmen ihres Zwecks erhöht und eine bessere Benutzung ermöglicht (vgl. BGH, Urteil v. 13.2.2008 ,VIII ZR 105/07, NJW 2008, 1218). Ob eine solche Gebrauchswerterhöhung vorliegt, ist nicht nach de...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die neue Vorschrift, die sowohl auf Wohn- als auch auf Gewerberaummietverhältnisse (§ 578 Abs. 2 Satz 1) anwendbar ist (Schmidt-Futterer/Eisenschmid § 555b Rn. 7), definiert die Tatbestände duldungspflichtiger Modernisierungsmaßnahmen. Jede der in Ziff. 1-7 des § 555b formulierten Modernisierungsmaßnahme ist eine solche, auch wenn damit eine Verschlechterung an anderer...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.2 Einzelheiten

Rz. 49 Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen: Der Einbau einer Gemeinschaftsantenne oder Satellitenempfangsanlage (Engelhard, ZMR 1988, 282) für Fernseh- und Rundfunkempfang anstelle vorhandener Einzelantennen stellt eine Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse dar, weil dadurch ein störungsfreier Empfang aller Programme in guter Bild- und Tonqualität gewäh...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.4 Verjährung

Rz. 10d Der Beseitigungs- (hier: Beseitigung einer von einem ausländischen Mieter vor dem Fenster der gemieteten Wohnung angebrachten Parabolantenne) und Unterlassungsanspruch verjährt in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 (BGH, Urteil v.19.12.2018, XII ZR 5/18, GE 2019, 245). Gemäß Art. 229 § 6 Satz 2 EGBGB gilt diese Verjährungsfrist auch für Dau...mehr

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Arbeitsausfall / 3 Betriebsrisiko

Ist die Arbeitsleistung vorgegeben, muss der Beschäftigte sie entsprechend erbringen. Kommt er seiner Verpflichtung nicht nach, verliert er in letzter Konsequenz den Anspruch auf das Entgelt. Etwas anderes gilt, wenn der Arbeitgeber seiner Beschäftigungspflicht nicht nachkommt. Die Rechtspflicht zur Beschäftigung bedeutet, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten vertragsgemäß...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.9 Verbesserung der Beheizung und der Kochmöglichkeiten

Rz. 37 Die Verbesserung der Beheizung dürfte nicht mehr zu den wichtigsten Wertverbesserungsmaßnahmen gehören, weil auch der ältere Wohnungsbestand über zureichende Heizmöglichkeiten verfügen dürfte. Bei der Beurteilung der Frage, ob die Umstellung von einer Beheizungsart bzw. -einrichtung auf eine andere eine duldungspflichtige Wertverbesserung darstellt, ist grundsätzlich ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.11 Verbesserung der Sicherheit der Wohnung

Rz. 45 Zu den Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der Wohnung gehört der nachträgliche Einbau einer neuen einbruchshemmenden Haustür (LG Berlin, Urteil v. 21.12.2021, 63 S 94/20, GE 2022, 361), von sicheren Wohnungseingangstüren (LG Berlin, Urteil v. 15.12.2000, 64 S 318/00; LG Berlin, Urteil v. 5.11.2002, 64 S 170/02, GE 2003, 122; LG Berlin, Urteil v. 2.12.2003, 64 S...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9 Schaffung neuen Wohnraums

Rz. 57 Bei der mit der Neufassung des früheren § 541b bereits in § 554 Abs. 2 Satz 1 a. F. eingefügten weiteren Alternative der "Schaffung neuen Wohnraums" handelt es sich um die Schaffung neuen Wohnraums durch Anbau, Ausbau, Umbau der Wohnung oder des Hauses (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, § 555b Rn. 153). Vom Mieter zu dulden sind nicht nur Maßnahmen, die den Wohnwert erhöh...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1.1 Wärmedämmung

Rz. 4 Zu den Maßnahmen zur Einsparung von Endenergie gehört die Wärmedämmung von Fenstern, Außentüren, Außenwänden (LG Berlin, Urteil v. 21.12.2021, 63 S 94/20, GE 2022, 361; LG Berlin, Urteil v. 24.3.2020, 63 S 56/15, GE 2020, 1626;, Dächern (KG, Urteil v. 20.4.2006, 8 U 204/05, ZMR 2006, 613; AG Münster, Urteil v. 4.7.2018, 7 C 129/18, WuM 2018, 651), Kellerdecken (AG Berl...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.3 Einsparmaßnahmen

Rz. 16 Bauliche Veränderungen zur nachhaltigen Einsparung nicht erneuerbarer Primärenergie sind ebenfalls duldungspflichtig. Darunter fällt auch der Anschluss an die Fernheizung, die mit Kraft-Wärme-Koppelung Energie einspart (LG Berlin, Urteil v. 10.11.2017, 65 S 151/17, GE 2018, 55 [57]). Insoweit sind die Ausführungen des BGH zur Einsparung von Heizenergie bei Kraft-Wärme...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.7 Verbesserung der Energieversorgung, Wasserversorgung und Entwässerung

Rz. 31 Die Energieversorgung wird z. B. verbessert, wenn eine Wohnung mit Gas oder Strom erstmalig versorgt wird. Der Einbau einer neuen Elektroinstallation (KG, Urteil v. 17.5.1984, 20 U 1306/83, GE 1984, 757; LG Berlin, Urteil v. 13.12.2016, 63 S 195/16, GE 2017, 175) und die Verstärkung der elektrischen Steigeleitung (LG Berlin, Urteil v. 23.7.2019, 67 S 318/15, GE 2020, ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.1 Einstellung (Abs. 1 Nr. 1)

Beamte Bei der Einstellung eines Beamten gilt vorab: Zustimmungspflichtig ist die Einstellung – die frühere Anstellung gibt es materiellrechtlich schon lange nicht mehr, sie wurde daher im Jahr 2021 (endlich) auch aus dem BPersVG entfernt (vgl. BT-Drucks. 19/26820, S. 117).[1] Was die Zuständigkeit des Personalrats in mehrstufigen Verwaltungen betrifft, so richtet sich diese n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG).

Rn 5 Nunmehr hat der Gesetzgeber das Personengesellschaftsrecht vollkommen neu geordnet (Gesetz vom 10.8.21, BGBl I 3436) und damit die Konsequenzen aus der Entscheidung ›Weißes Ross‹ gezogen. Er hat § 736 nF der materiellen Rechtslage angepasst. Der neue § 713 BGB nF ordnet das Gesellschaftsvermögen der nunmehr rechtsfähigen GbR zu. Die Vollstreckung in das Gesellschaftsver...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXXI. Modernisierung

1. Duldung der Modernisierung Rz. 100 Die Duldung der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen wird bei Wohnraum nach § 23 Abs. 1 RVG, § 41 Abs. 5 GKG der Betrag der möglichen Mieterhöhung für den Zeitraum der Vertragslaufzeit begrenzt auf den Jahresbetrag angesetzt.[114] Die Arbeiten zur Instandhaltung können auch durchgeführt werden, um mangelbedingte Mietminderungen zu ver...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Duldung der Modernisierung

Rz. 100 Die Duldung der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen wird bei Wohnraum nach § 23 Abs. 1 RVG, § 41 Abs. 5 GKG der Betrag der möglichen Mieterhöhung für den Zeitraum der Vertragslaufzeit begrenzt auf den Jahresbetrag angesetzt.[114] Die Arbeiten zur Instandhaltung können auch durchgeführt werden, um mangelbedingte Mietminderungen zu vermeiden. Zum Streitwert errech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 28 EGZPO – [Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001].

Gesetzestext (1) Das Mahnverfahren findet nicht statt für Ansprüche eines Unternehmers aus einem Vertrag, für den das Verbraucherkreditgesetz gilt, wenn der nach dem Verbraucherkreditgesetz anzugebende effektive oder anfängliche effektive Jahreszins den bei Vertragsschluss geltenden Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs um mehr als zwölf Prozentpunkte überst...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Hauptverfahren

Schrifttum: Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 9. Aufl. 2019; Claus, Zur Modernisierung des Strafverfahrens, NStZ 2020, 57; Deiters, Kritik an der gegenwärtigen Deutung des § 219 StPO, in FS Dencker, 2012, S. 53; Duttge, Zur missbräuchlichen Benutzung von Beweisanträgen in der Hauptverhandlung, JZ 2005, 1012; Gössel, Über die Ablehnung prozessverschle...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Hauptverhandlung

Rz. 661 [Autor/Stand] Der wichtigste Abschnitt des Strafprozesses ist die Hauptverhandlung. Unabhängig von den vorher getroffenen Ermittlungen hat das Gericht in der Hauptverhandlung noch einmal alle Beweise zu erheben. Für das Urteil sind allein die hier getroffenen Ergebnisse maßgeblich (§ 261 StPO). a) Ablauf der Hauptverhandlung Rz. 662 [Autor/Stand] Der Ablauf der Hauptve...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5 Förderung von Mietwohnungen

Zielgruppe Für Investoren, Wohnungsunternehmen oder kommunale Bauträger bietet die soziale Wohnraumförderung attraktive Konditionen zur Errichtung oder Modernisierung von Mietwohnungen. Voraussetzung ist, dass diese Wohnungen anschließend an einkommensschwächere Haushalte zu einer festgelegten Sozialmiete vermietet werden und eine Belegungsbindung eingehalten wird. Diese Bind...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.4 Förderung von selbstgenutztem Wohnraum

Neubau oder Erwerb Ein zentraler Bestandteil der Wohnraumförderung ist die Unterstützung von Haushalten beim Neubau oder Erwerb selbstgenutzten Eigentums. Wer ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung bauen oder kaufen möchte, kann über die ISB ein zinsvergünstigtes ISB-Darlehen Wohneigentum erhalten. Die Darlehenshöhe beträgt in der Regel bis zu 150.000 EUR, abhängig vo...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 1 Rechtliche Grundlagen

Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) vom 22.11.2013 (GVBl. S. 472) Landesverordnung über die Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung vom 27.1.2014 (GVBl. S. 10) Bekanntmachung des Ministeriums der Finanzen zu den Einkommensgrenzen ab 1.1.2023 vom 7.12.2022 Verwaltungsvorschrift "Förderung der Bildung von selbst genutztem Wohnraum und Erwerb von Genossenschaftsanteile...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.7 Förderkonditionen

Zinsgünstige Darlehen Die Förderkonditionen sind äußerst attraktiv. Die Darlehen sind zinsgünstig, teilweise mit einer zinsfreien Anfangsphase. Die Tilgungszuschüsse reduzieren die Rückzahlungspflicht deutlich. Die Laufzeiten liegen in der Regel bei 15 Jahren, mit einem möglichen Aufschub der Rückzahlung oder zinsgünstigen Verlängerung – je nach Förderprogramm. Selbstgenutzter...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / Zusammenfassung

Überblick Bezahlbarer Wohnraum ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung Rheinland-Pfalz. Um die Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum sicherzustellen, fördert das Land über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) den Bau, den Erwerb und die Modernisierung von Miet- und Eigentumswohnungen für Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkomme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehung des Gesetzes.

Rn 1 Das FamFG ist das vorläufige Ergebnis, nicht der Endpunkt (Heinemann FGPrax 19, 145, 149; Holzer ZNotP 13, 294, 303) der Reformgeschichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die mit dem Erlass des früheren FGG beginnt. Da sich die wesentlichen Verfahrensvorschriften für die nichtstreitige Gerichtsbarkeit im BGB und HGB befanden, war dieses lediglich als Ergänzung konzipie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung, zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 2 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Durch das StÄndG 2003 v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645 ist Abs 1 S 2 des § 50d EStG rückwirkend ab VZ 2002 (§ 52 Abs 59a S 4 EStG) inhaltlich ergänzt worden, um zu gewährleisten, dass der Erstattungsanspruch auch die aufgrund eines Nachforderungs- oder Haftungsbescheides entrichtete Steuer beinhaltet. Darüber hinaus wurde in einem neuen Abs 8 d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausgestaltung (Abs 3).

Rn 3 Zwecks Modernisierung des Zwangsvollstreckungsrechts sieht Abs 1 S 2 ein für jedermann unter den Voraussetzungen des § 882f einsehbares Internetportal vor, in dem zeitnah die Daten der einzelnen Schuldnerverzeichnisse der Länder aufgenommen werden. Das Portal ist seit dem 1.1.13 unter www.vollstreckungsportal.de verfügbar. Auf der Grundlage des Abs 1 S 3 haben die Lände...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Feststellungsklage.

Rn 31 Für positive wie negative Feststellungsklagen gilt grds die allg Regelung (vgl § 3 Streitwert-Lexikon Feststellungsklage). Für die Feststellung der Mietzahlungspflicht sind §§ 8 f ZPO, 41 I GKG unanwendbar, wenn das Mietverhältnis selbst nicht im Streit ist. Besteht ein solcher Streit, ist abw vom Üblichen kein Abschlag zu machen, weil dies einen Regelfall von § 8 dars...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / (1) Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 28 Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wurde der Tod des Gesellschafters einer GbR neu geregelt. Bei einer rechtsfähigen GbR führt der Tod eines Gesellschafters gem. § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB zu dessen Ausscheiden. Folge dessen ist die Fortsetzung der Gesellschaft unter den verbleibenden Gesellschaftern. Rz. 29 Führt die gesetzliche Ausg...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / I. Berechnung nach § 49 GKG für Beschlussklagen

Rz. 163 Zitat § 49 GKG Beschlussklagen nach dem Wohnungseigentumsgesetz Der Streitwert in Verfahren nach § 44 Absatz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes ist auf das Interesse aller Wohnungseigentümer an der Entscheidung festzusetzen. Er darf den siebeneinhalbfachen Wert des Interesses des Klägers und der auf seiner Seite Beigetretenen sowie den Verkehrswert ihres Wohnungseigentums...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Sonstiges Vermögen.

Rn 21 Eine dem Schuldner zustehende Hypothek, Grundschuld (auch Eigentümergrundschuld), Rentenschuld oder Reallast ist unter Angabe des belasteten Grundstücks und ggf des Aufbewahrungsorts des Briefs zu offenbaren. Mitzuteilen ist ein Rückgewähranspruch des Sicherungsgebers auch bereits vor Erlöschen der gesicherten Forderung, da der Rückgewähranspruch aufschiebend bedingt b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entstehungsgeschichte.

Rn 4 Die Schiedsgerichtsbarkeit ist schon seit dem Römischen Recht eine bekannte und bedeutsame Form privatrechtlicher Konfliktlösung. Insb im Mittelalter waren Schiedsgerichte und weitere außergerichtliche Schlichtungsformen sehr wichtige Streitbeilegungsmechanismen (vgl Bornhak ZZP 30, 1902, 1; Krause, 1930; Prütting AnwBl 15, 546 f). Offenbar entspricht die Schiedsgericht...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / 4. Juristische Personen, Gesellschaften und Vereine

Rz. 110 Juristische Personen und auch Personen(handels)gesellschaften mit Rechtsfähigkeit (insbesondere OHG und KG) können zum Testamentsvollstrecker ernannt werden.[125] Spätestens seit der Kodifizierung der Rechtsfähigkeit der GbR durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) mit Wirkung zum 1.1.2024 (§ 705 Abs. 2 BGB) besteht kein Grund mehr,...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1 Was wird gefördert?

Förderunterschiede Die soziale Wohnraumförderung unterscheidet grundsätzlich zwischen Mietwohnraum und selbstgenutztem Wohnraum. Gefördert wird unter anderem der Neubau, der Ersterwerb sowie die Erweiterung von Wohnungen, wenn diese für die Vermietung vorgesehen sind oder durch Haushalte mit eigenem Wohnbedarf selbst genutzt werden. Auch die Modernisierung bestehender Wohnung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 45 EGZPO – [Übergangsvorschrift zum Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz].

Gesetzestext Zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen einer rechtsfähigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Sinne von § 705 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs genügt ein gegen alle Gesellschafter gerichteter Vollstreckungstitel, wenn dieser vor dem 1. Januar 2024 erwirkt wurde. Rn 1 Zur Vollstreckung in das Vermögen einer rechtsfähigen GbR genügt ein gg alle Gesellschaft...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Modernisierungsmieterhöhung

Rz. 102 Bei Modernisierungsmieterhöhungen bei Wohnraum gilt § 23 Abs. 1 RVG i. V. m. § 41 Abs. 5 S. 1 GKG. Hier ist der Jahreswert der erhöhten Miete anzusetzen, sofern das Mietverhältnis nicht vorher endet.[116] Dies gilt auch für die Feststellung, dass sich die Miete nicht durch die Modernisierungsmieterhöhung erhöht hat.[117] Die Begrenzung gilt nicht, wenn nur der Saldo ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 735 ZPO – (aufgehoben)

Gesetzestext Rn 1 Der frühere § 735, der die Zwangsvollstreckung gg einen nicht rechtsfähigen Verein geregelt hatte, wurde mWz 1.1.24 durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) vom 10.8.2021 (BGBl I 3436) ersatzlos aufgehoben. Der Gesetzgeber hat nunmehr dem nicht eingetragenen Verein die Rechts- und Parteifähigkeit verliehen. Will also ein...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / 1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 35 Seit dem 1.1.2024 gelten die Regelungen des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), die dieser Darstellung zugrunde liegen. Die wesentlichen gesetzlichen Regelungen zur GbR, die die Grundform der Personengesellschaften darstellt, sind das Einstimmigkeitserfordernis (§ 714 BGB), auch für Übertragung von Beteiligungen (§ 711 BGB), die Geschä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Hintergrund und Rechtsentwicklung

Rn. 180 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der durch das JStG 2009 erstmals eingeführte und 2013 durch das AmtshilfeRLUmsG revidierte § 50d Abs 10 EStG betrifft die abkommensrechtliche Behandlung von Sondervergütungen bei grenzüberschreitenden Mitunternehmerschaften und stellt ein weiteres Bsp für eine rechtsprechungsbrechende Regelung dar, mit der der Gesetzgeber auf missliebige R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zielsetzung und Anwendungsbereich

Rn. 265 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 50d Abs 14 EStG wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG v 25.06.2021, BGBl I 2021, 2050) mit Wirkung zum 01.01.2022 angefügt und soll als Begleitmaßnahme für die zeitgleich eingeführte Optionsmöglichkeit bei PersGes zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG Besteuerungslücken bei grenzüberschreitend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsvernichtende und rechtshemmende Einreden.

Rn 24 Rechtsvernichtend ist die Erfüllung (BGHZ 83, 278, 280), nicht dagegen eine zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem nur vorläufig vollstreckbaren Urt geleistete Zahlung, der Erfüllungswirkung nicht zukommt (BGH NJW 90, 2756); ebenso sind dies Erfüllungssurrogate, wie insb die Aufrechnung sowohl durch den Titelgläubiger als auch durch den Vollstreckungsschuldner...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Klageantrag.

Rn 28 Der Klageantrag dient neben dem mitzuteilenden Lebenssachverhalt der Festlegung des Streitgegenstandes und schafft zugleich eine Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung. Er ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einbezug von gesellschaftsrechtlich veranlassten ("eigenkapitalersetzenden") Gesellschafterdarlehen in das Kapitalkonto iSd § 15a Abs 1 S 1 EStG

Schrifttum: Paus, Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber seiner PersGes, GStB 2004, 138; Erhardt/Zeller, Steuerneutraler Forderungsverzicht durch Gesellschafter einer (Familien-)PersGes zur Abwendung einer bilanziellen Überschuldung, DStR 2012, 1636. Rn. 28b Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Nach dem Wortlaut von § 15a Abs 1 S 2 EStG , der zur Erweiterung des Verlustau...mehr