Fachbeiträge & Kommentare zu Mindestlohn

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Gesetzesradar / 3.9 Mindestlohn & Geringfügigkeitsgrenze

Gesetzestitel: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Der gesetzliche Mindestlohn wird stufenweise angehoben: zum 1.1.2026 von derzeit 12,82 EUR auf 13,90 EUR (+ 8,42 %), zum 1.1.20...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Minijobs

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 5.1 Ins Ausland entsandte Arbeitnehmer

Zu unterscheiden ist zwischen vorübergehenden Entsendungen und Entsendungen, bei denen die Beschäftigung des Arbeitnehmers gewöhnlich im Ausland erfolgt. Bei vorübergehenden Entsendungen findet weiterhin deutsches Recht Anwendung. Günstigere ausländische Mindestlohnregelungen gehen jedoch dem MiLoG vor. Der vorübergehend ins Ausland entsandte Arbeitnehmer kann damit mindesten...mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft der Mindestlohn?

Zusammenfassung Überblick Der Mindestlohn ist eine festgelegte Lohnuntergrenze, die von keinem Arbeitgeber unterschritten werden darf. Grundsätzlich gilt seit dem 1.1.2015 ein gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland für alle Arbeitgeber und alle Arbeitsverhältnisse und damit alle Arbeitnehmer. Der Gesetzgeber hat jedoch ausdrücklich in § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) einige Au...mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 1.3.3 Langzeitarbeitslose

Für Arbeitnehmer/innen, die unmittelbar vor der Beschäftigung 1 Jahr oder länger arbeitslos gemeldet waren ("Langzeitarbeitslose")[1], gilt der gesetzliche Mindestlohn in den ersten 6 Monaten der neu aufgenommenen Beschäftigung nicht.mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 1.3.4 Zeitungszusteller

Übergangsweise hat bis zum 31.12.2017 für Zeitungszusteller/innen ein geringerer Mindestlohn gegolten. Seit dem 1.1.2018 gibt es für diese Berufsgruppe aber keine Ausnahmeregelung mehr.mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 1.3.6 Arbeitnehmerähnliche Personen

Nicht unter das MiLoG fallen arbeitnehmerähnliche Personen. Arbeitnehmerähnliche Beschäftigte sind solche, die zwar nicht persönlich abhängig jedoch aufgrund einer wirtschaftlichen Abhängigkeit von einem Auftraggeber einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sind. Arbeitnehmerähnliche Personen sind Selbstständige.mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 1.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Das Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer. Arbeitnehmer ist, wer sich durch privatrechtlichen Vertrag dazu verpflichtet hat, eine unselbstständige weisungsgebundene Arbeit zu erbringen, vgl. dazu auch § 611a BGB. Hierunter fallen grundsätzlich auch geringfügig Beschäftigte aber auch Praktikanten i. S. d. § 26 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Nicht hiervon erfasst sind Auszubildende. ...mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / Zusammenfassung

Überblick Der Mindestlohn ist eine festgelegte Lohnuntergrenze, die von keinem Arbeitgeber unterschritten werden darf. Grundsätzlich gilt seit dem 1.1.2015 ein gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland für alle Arbeitgeber und alle Arbeitsverhältnisse und damit alle Arbeitnehmer. Der Gesetzgeber hat jedoch ausdrücklich in § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) einige Ausnahmen zugelas...mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 1.3.5 Ehrenamtliche und Freiwilligendienstleistende

Das Gesetz gilt nicht für ehrenamtlich tätige Personen.[1] Zu dieser Gruppe zählen auch Personen, die einen Freiwilligendienst i. S. d. § 32 Einkommensteuergesetz (EStG) leisten. Voraussetzung für die Nichtanwendbarkeit des MiLoG ist, dass es sich wirklich um eine ehrenamtliche Tätigkeit und nicht um ein verstecktes Arbeitsverhältnis handelt. Wer im Ehrenamt tätig ist, ist i...mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 1.1 Örtlicher Anwendungsbereich

Nach dem Gesetz gilt der Mindestlohn für Beschäftigungsorte in Deutschland, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers. Er gilt demnach auch für Grenzgänger und Wanderarbeiter, sofern sie regelmäßig im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig sind.[1] Auf den Unternehmenssitz des "Arbeitgebers" kommt es hingegen nicht an. ...mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 2 Auszubildende (BBiG)

Auszubildende nach dem BBiG erhalten eine Ausbildungs-Vergütung nach § 17 BBiG bzw. einem einschlägigen Tarifvertrag. Demnach ist für Auszubildende eine angemessene Vergütung zu zahlen. Erfasst werden nicht nur alle Berufsausbildungen nach dem BBiG, sondern auch alle Berufsausbildungen an Fachschulen und Berufsfachschulen. Auch Schülerinnen/Schüler in der Gesundheits- und Kr...mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 1.3.1 Praktikanten

Praktikantinnen und Praktikanten i. S. d. § 26 BBiG werden grundsätzlich vom MiLoG erfasst.[1] Hintergrund ist die Vermeidung von Missbrauch, den manche Unternehmen in der Vergangenheit mit Praktikanten betrieben haben. Da ein Praktikantenverhältnis je nach Ausgestaltung Arbeitsverhältnis und Berufsausbildungsverhältnis sein kann, hat der Gesetzgeber im MiLoG bestimmte Prakti...mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 5 Entsendete Arbeitnehmer

5.1 Ins Ausland entsandte Arbeitnehmer Zu unterscheiden ist zwischen vorübergehenden Entsendungen und Entsendungen, bei denen die Beschäftigung des Arbeitnehmers gewöhnlich im Ausland erfolgt. Bei vorübergehenden Entsendungen findet weiterhin deutsches Recht Anwendung. Günstigere ausländische Mindestlohnregelungen gehen jedoch dem MiLoG vor. Der vorübergehend ins Ausland entsa...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / 2.4 Folgen bei fehlender Arbeitszeitdokumentation

Sollte eine Aufzeichnung der Arbeitszeiten weder vereinbart noch erfolgt sein, besteht das Risiko, dass über Erfahrungswerte in Form der Phantomlohndiskussion der Zeitaufwand geschätzt wird. Da für laufendes Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung nicht das Zufluss-, sondern das Entstehungsprinzip gilt, wird ein Arbeitgeber auch dann Sozialversicherungsbeiträge aus einem Ar...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / 2.6 Bußgeldtatbestand

Der Gesetzgeber sieht bei Verstößen gegen diese Aufzeichnungspflichten ein Bußgeld von bis zu 30.000 EUR vor. Die verschärften Aufzeichnungsvorschriften machen es den Prüfern der Deutschen Rentenversicherung Bund leichter, die Einhaltung des Mindestlohns zu überwachen. Vor allem deutet das Fehlen derartiger Unterlagen darauf hin, dass der Arbeitgeber seinen Pflichten – arbei...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / 1 Meldepflicht nach § 16 MiLoG

1.1 Meldepflichten der Arbeitgeber mit Sitz im Ausland 1.1.1 Anwendungsbereich Ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland ist grundsätzlich verpflichtet, vor Beginn einer jeden Werk- oder Dienstleistung eine schriftliche Anmeldung in deutscher Sprache bei der zuständigen Behörde der Zollverwaltung vorzulegen, wenn er einen oder mehrere Arbeitnehmer in den in § 2a SchwarzArbG genannte...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / 2.5 Einschränkungen der Aufzeichnungspflichten durch Rechtsverordnungen

2.5.1 Mindestlohnaufzeichnungs-Verordnung (MiLoAufzV) Diese Aufzeichnungsverordnung sieht vor, dass ein Arbeitgeber, soweit der Arbeitnehmer mit ausschließlich mobilen Tätigkeiten beschäftigt ist, diese keinen Vorgaben zur konkreten täglichen Arbeitszeit (Beginn und Ende) unterliegen und er sich seine tägliche Arbeitszeit eigenverantwortlich einteilt seiner Aufzeichnungspflicht g...mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 5.2 Nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer

Im Hinblick auf das im MiLoG verankerte Arbeitsortprinzip findet das Gesetz auch auf alle Arbeitsverhältnisse Anwendung, bei denen aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer in Deutschland tätig werden. Hierbei ist auch nicht entscheidend, ob der ausländische Arbeitgeber seinen Sitz in einem Land der Europäischen Union oder in einem Drittstaat hat. Das MiLoG findet auf alle ausl...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / 1.1.2 Inhalt der Meldung

Als wesentlich gelten Angaben über den Familiennamen, den Vornamen und das Geburtsdatum der von ihm im Geltungsbereich dieses Gesetzes beschäftigten Arbeitnehmer, den Beginn und die voraussichtliche Dauer der Beschäftigung, den Ort der Beschäftigung, den Ort im Inland, an dem die nach § 17 MiLoG erforderlichen Unterlagen bereitgehalten werden, den Familiennamen, den Vornamen, das...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / 1.2 Meldepflicht des Entleihers

In Ergänzung hierzu trifft auch einen Entleiher eine Meldepflicht nach dem MiLoG [1], wenn dieser durch einen Verleiher mit Sitz im Ausland Arbeitnehmer überlassen bekommt und in den Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen nach § 2a SchwarzArbG tätig ist. Der Sitz des Entleihers ist dagegen ohne Bedeutung. Auch hier muss der Entleiher vor Beginn jeder Werk- oder Dienstleist...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten

Zusammenfassung Überblick Die Anmeldung von Arbeitnehmern bzw. Leiharbeitnehmern nach § 16 durch den Arbeitgeber bzw. den Entleiher soll dem Zoll die wirksame Prüfung der rechtzeitigen Zahlung des Mindestlohns nach § 20 MiLoG ermöglichen. Diese Pflicht besteht nur dann, wenn der Arbeitgeber bzw. der Verleiher seinen Sitz im Ausland hat. Die Meldepflichten sind denen in § 18 A...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / 1.1 Meldepflichten der Arbeitgeber mit Sitz im Ausland

1.1.1 Anwendungsbereich Ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland ist grundsätzlich verpflichtet, vor Beginn einer jeden Werk- oder Dienstleistung eine schriftliche Anmeldung in deutscher Sprache bei der zuständigen Behörde der Zollverwaltung vorzulegen, wenn er einen oder mehrere Arbeitnehmer in den in § 2a SchwarzArbG genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen im Anwe...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / 1.3 Bußgeldtatbestand

Ein Verstoß gegen die Pflichten gemäß § 16 MiLoG stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 EUR geahndet werden.mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / 3 Zusammenfassung

Im Ergebnis ist zwischen Arbeitgebern im Inland und im Ausland zu unterscheiden. Arbeitgeber im Ausland treffen sowohl die Melde- als auch die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflicht. Arbeitgeber im Inland treffen die Meldepflichten nur bei einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung mit einem Verleiher im Ausland und im Übrigen nur unter den gesetzlich genannten Vor...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / Zusammenfassung

Überblick Die Anmeldung von Arbeitnehmern bzw. Leiharbeitnehmern nach § 16 durch den Arbeitgeber bzw. den Entleiher soll dem Zoll die wirksame Prüfung der rechtzeitigen Zahlung des Mindestlohns nach § 20 MiLoG ermöglichen. Diese Pflicht besteht nur dann, wenn der Arbeitgeber bzw. der Verleiher seinen Sitz im Ausland hat. Die Meldepflichten sind denen in § 18 AEntG zur Kontro...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / 2 Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten nach § 17 MiLoG

§ 17 verpflichtet Arbeitgeber und Entleiher zur Aufzeichnung der Arbeitszeit (Abs. 1) und Bereithaltung der Unterlagen, aus denen sich die mit dem Arbeitnehmer vereinbarten sowie die tatsächlich gewährten Arbeitsbedingungen ergeben (Abs. 2). Bereits bisher gelten neben tarifvertraglichen bzw. arbeitsrechtlichen Aufzeichnungsvorschriften[1] die Beitragsverfahrensordnung für d...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / 2.1 Aufzeichnungspflicht für Arbeitgeber

Das Mindestlohngesetz enthält Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten für Arbeitgeber, die Arbeitnehmer in den genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen des § 2a SchwarzArbG oder nach § 8 Abs. 1 SGB IV (Minijobber und kurzfristig Beschäftigte) beschäftigen. Diese treffen grundsätzlich folgende Aufzeichnungspflichten für Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbei...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / 1.4 Einschränkung der Meldepflicht durch die Mindestlohnmeldeverordnung

Die Mindestlohnmeldeverordnung (MiLoMeldV [1]) modifiziert die Meldepflichten nach § 16 MiLoG, § 18 AEntG und § 17b AÜG. Für den Fall, dass ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland Arbeitnehmer an einem Beschäftigungsort zumindest teilweise vor 6 Uhr oder nach 22 Uhr oder in Schichtarbeit, an mehreren Beschäftigungsorten am selben Tag oder in ausschließlich mobiler Tätigkeit beschäftigt...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / 2.5.1 Mindestlohnaufzeichnungs-Verordnung (MiLoAufzV)

Diese Aufzeichnungsverordnung sieht vor, dass ein Arbeitgeber, soweit der Arbeitnehmer mit ausschließlich mobilen Tätigkeiten beschäftigt ist, diese keinen Vorgaben zur konkreten täglichen Arbeitszeit (Beginn und Ende) unterliegen und er sich seine tägliche Arbeitszeit eigenverantwortlich einteilt seiner Aufzeichnungspflicht gemäß § 17 MiLoG genügt, wenn für diese Arbeitnehmer n...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / 2.3 Form und Frist

Für die Aufzeichnung der Arbeitszeit gibt es keine besonderen Formvorschriften. Der Arbeitgeber sollte aber in der Lage sein, die tatsächlich geleistete Arbeitszeit dokumentiert nachzuweisen. Dies kann mit Stundenzetteln oder durch elektronische Zeiterfassungssysteme geschehen. Die Aufzeichnungspflicht beginnt mit dem Tag der Beschäftigung und muss spätestens bis zum Ablauf d...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / 1.1.3 Verhältnis zur Anmeldung nach § 18 Abs. 1 AentG

Unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 MiLoG gehen die Regelungen des AEntG und der auf dessen Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen dem MiLoG vor. Dieser Vorrang gilt nicht nur für die Hauptpflicht der Zahlung des Mindestentgelts. Auch die Kontrolle der Einhaltung des Branchenmindestentgelts erfolgt ausschließlich nach den Vorschriften des AEntG. Entsendet ein Arbeitgeb...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / 2.2 Delegation der Aufzeichnungspflicht

Die Aufzeichnungspflicht obliegt nach Abs. 1 Satz 1 dem Arbeitgeber und nach Abs. 1 Satz 2 dem Entleiher. Sie ist jedoch keine höchstpersönliche Pflicht. Daher darf der Arbeitgeber sie auf eine andere Person delegieren.[1] Grundsätzlich kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmern die arbeitsvertragliche Verpflichtung auferlegen, täglich entsprechende Leistungsnachweise zur Erfüll...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / 2.5.2 Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (MiLoDokV)

Insbesondere die Melde- und Aufzeichnungspflichten nach dem MiLoG werden durch die Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung dahingehend eingeschränkt, dass sie nicht für Arbeitnehmer gelten, deren verstetigtes, regelmäßiges Monatsentgelt 4.461 EUR (brutto) überschreitet (bei der Ermittlung des verstetigten Monatsentgelts sind – ungeachtet ihrer Anrechenbarkeit auf den ge...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / 1.1.1 Anwendungsbereich

Ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland ist grundsätzlich verpflichtet, vor Beginn einer jeden Werk- oder Dienstleistung eine schriftliche Anmeldung in deutscher Sprache bei der zuständigen Behörde der Zollverwaltung vorzulegen, wenn er einen oder mehrere Arbeitnehmer in den in § 2a SchwarzArbG genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen im Anwendungsbereich des MiLoG...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.4.3 Berufsausbildung und Berufsbildung

Rz. 16 Auszubildende gelten als Arbeitnehmer i.S.d. § 2 BUrlG. In anderen Berufsbildungsverhältnissen (Umschulung, Fortbildung, Berufsausbildungsvorbereitung wie z.B. Berufspraktikanten, Volontäre[1]) i.S.d. § 26 BBiG ergibt sich ein Urlaubsanspruch über § 26 BBiG i.V.m. § 10 Abs. 2 BBiG, der darauf verweist, dass auch auf die sonstigen Berufsbildungsverhältnisse die arbeits...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Exterritorialer Arbeitgeber / 1 Anwendbares Recht

Welches Arbeitsrecht für einen Mitarbeiter gilt, ist vor allem im Hinblick auf Urlaubsansprüche, Ansprüche auf Elternzeit, hinsichtlich der Arbeitszeit sowie des Kündigungsschutzes relevant. Daher sollte bei der Tätigkeit für einen exterritorialen Arbeitgeber im Vorfeld geklärt werden, welches Arbeitsrecht Anwendung finden soll. Grundsätzlich können die Arbeitsvertragspartei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsvertrag / 1 Einleitung

Der Arbeitsvertrag ist die Summe der Regeln, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer dem Arbeitsverhältnis zugrunde legen wollen. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann grundsätzlich formfrei geschlossen werden. Praxis-Beispiel Der Hausmeister der Grundschule vereinbart mit A unbefristet die Übernahme der Reinigungsarbeiten gegen ein Entgelt von 350 EUR monatlich. Die beiden sind sich...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Geringfügige Beschäftigung

Rz. 26 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Steuerermäßigung erhält der Stpfl ua für Aufwendungen aus der Beschäftigung einer Haushaltshilfe im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung iSv § 8a iVm § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV (§ 35a Abs 1 EStG). Zum Umfang der Steuerermäßigung > Rz 47 ff. Über die mögliche Begünstigung einer konkreten geringfügigen Beschäftigung ist aufgrund des Verweis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2026, Arbeitshilfen 2026 / I. Das zur Leistung des Mindestunterhalts erforderliche Einkommen

Die Tabelle ermöglicht eine Schätzung des zur Leistung des Mindestunterhalts (§ 1610a BGB) für bis zu drei minderjährige Kinder erforderlichen Einkommens[1] – sowohl im Mangelfall, als auch für den gesetzlichen Regelfall des leistungsfähigen Unterhaltspflichtigen.[2] Angegeben sind die Summe des nach Abzug des hälftigen Kindergeldes zu zahlenden Kindesunterhalts, das bereini...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8 Mehrere Minijobs sowie Midijobs

Tz. 29 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen nebeneinander bzw. bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt, sind für die Beurteilung der Frage, ob eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus versicherungsrechtlicher Sicht gegeben ist, die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen zusammenzurechnen. Beträgt das Arbeitsentgelt 202...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7 Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts

Tz. 28 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Für die Frage, ob das Arbeitsentgelt 603 EUR monatlich übersteigt, ist zunächst vom regelmäßigen Arbeitsentgelt auszugehen. Einmalige Einnahmen (z. B. Sonderzuwendungen), die aufgrund tarifvertraglicher oder sonstiger Vereinbarungen mindestens einmal jährlich zu erwarten sind, müssen mitberücksichtigt werden. Die Höhe einer solchen Zuwendung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn

Zusammenfassung Überblick Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie vom 11.8.2014 unter anderem einen gesetzlichen Mindestlohn für alle Arbeitsverhältnisse durch das Mindestlohngesetz geschaffen. Daneben hat er auch bestehende Instrumente zur Festsetzung branchenspezifischer Mindestlöhne – das Arbeitnehmerentsendegesetz, das im Bereich der Pflege vo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.2 Berechnungszeitraum für den Mindestlohn – Monatsentgelt

Der aktuelle Mindestlohn beträgt 13,90 EUR (ab 1.1.2026). Daraus folgt jedoch nicht, dass bezüglich der Einhaltung des Mindestlohns isoliert auf jede einzelne Arbeitsstunde abzustellen ist. Vielmehr ist maßgebend, dass im jeweiligen Lohnabrechnungszeitraum durchschnittlich der Mindestlohn eingehalten wird.[1] Lohnabrechnungszeitraum im TVöD ist gem. §§ 15 Abs. 1, 24 Abs. 1 TV...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.1 Der Anspruch auf Mindestlohn

Nach § 1 MiLoG hat jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns durch den Arbeitgeber. Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden. Seit dem 1.1.2026 beträgt der Mindestl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.7 Persönlicher Geltungsbereich – Wer hat Anspruch auf den Mindestlohn?

3.7.1 Grundregelung Einen Rechtsanspruch auf die Zahlung des Mindestlohns haben alle Arbeitnehmer (§ 22 Abs. 1 MiLoG). Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (§ 611a BGB).[1] Ein Arbeitsverhältnis ist geprägt durch (i. d. R.) ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.9 Die Berechnung des Mindestlohns

3.9.1 Die zeitliche Bezugsgröße – Problem Monatslohn Das Gesetz regelt nicht eindeutig, wie der Mindestlohn zu berechnen ist und welche Vergütungsbestandteile für die Frage, ob der Mindestlohnanspruch erfüllt ist, herangezogen werden können. Im Gesetz ist hinsichtlich der Höhe des Mindestlohns nur der schlanke Satz enthalten, wonach "die Höhe des Mindestlohns ...""ab dem 1. Ok...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.5 Unabdingbarkeit des gesetzlichen Mindestlohns

Der gesetzliche Mindestlohn ist unabdingbar (§ 3 MiLoG). Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen, sind insoweit unwirksam. Insbesondere ist auch die Verwirkung des Anspruchs ausgeschlossen. Das hat weitreichende praktische Konsequenzen auch für die Arbeitgeber, die eine Vergütung oberhalb des ges...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 2 Der Mindestlohn in der Pflege

In Pflegeeinrichtungen der ambulanten oder stationären Pflege in Deutschland gilt seit August 2010 für Pflegekräfte in der Grundpflege ein Mindestlohn. Der Mindestlohn wurde bzw. wird durch eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nach § 11 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) verbindlich festgelegt. Der Inhalt der Mindestarbeitsbedingungen wurde d...mehr