Fachbeiträge & Kommentare zu Medizinische Rehabilitation

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.4.1.6 Besonderheiten bei neurologischen Erkrankungen

Rz. 43 Bei neurologischen Erkrankungen sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation möglichst früh einzusetzen, da sich bei einer zu spät einsetzenden Rehabilitation/Frührehabilitation die Rehabilitationschancen häufig verschlechtern und der Rehabilitationsprozess insgesamt verzögert wird. Deshalb gibt es im Bereich der neurologischen Rehabilitation zwischen der Erstvers...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.10 Erstangegangener Rehabilitationsträger und dessen Aufgaben (Abs. 2 Satz 1, 2, 3)

Rz. 80 Sobald der erstangegangene Rehabilitationsträger als leistender Rehabilitationsträger nach § 14 feststeht, hat dieser den individuellen Teilhabebedarf unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB), festzustellen und über die Leistung als solche zu entscheiden. Diese Entscheidung ist zu treffen spätestens 21 Tage nach Eingang des Antrags bei ihm (Abs. 2 Satz 2...mehr

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Sauer, SGB IX § 28 Ausführu... / 2.1 Ausführung von Leistungen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 § 28 Abs. 1 regelt die Ausführung von Leistungen zur Teilhabe durch den zuständigen Rehabilitationsträger – also durch wen er die Leistungen für den Rehabilitanden erbringen lässt. Nach Abs. 1 kann der zuständige Rehabilitationsträger die Leistungen zur Teilhabe allein (Rz. 4), gemeinsam mit anderen in § 6 aufgeführten Rehabilitationsträgern (Rz. 5), durch andere Leistungs...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.4.1.5 Psychotherapeutische Behandlung

Rz. 42 Die Frist nach § 14 Abs. 1 wird nur dann ausgelöst, wenn es sich bei der beantragten Leistung um eine Teilhabeleistung handelt. Dabei ist nicht nur das eigene Recht, sondern auch das Teilhaberecht anderer Rehabilitationsträger zu beachten. Das SGB V unterscheidet zwischen der "isolierten" ambulanten psychologischen Versorgung (z. B. in Form einer Verhaltenstherapie) du...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.4.1.7 Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen

Rz. 44 Unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen stehen im eigentlichen Zusammenhang mit der Haupt-Teilhabeleistung. Es handelt sich z. B. um Reisekosten (§ 73), Haushalts- oder Betriebshilfen, Kinderbetreuungskosten (§ 74) und Entgeltersatzleistungen (§ 64). Sie sind von einer zeitlich parallel laufenden Hauptleistung abhängig und deshalb als Nebenleistung von dem Träger zu...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.4.2 Früherkennung und Frühförderung, Kinderrehabilitation, Nach- und Festigungskuren, Mutter-(Vater-)Kind-Leistungen, Selbsthilfeleistungen

Rz. 47 Die interdisziplinäre Früherkennung und Frühförderung (§ 46) ist nur für Kinder bis zum Schuleintritt bestimmt und wird vorwiegend in interdisziplinären Frühförderstellen erbracht. Interdisziplinäre Frühförderstellen sind familien- und wohnortnahe Dienste und Einrichtungen, die der Früherkennung, Behandlung und Förderung von Kindern dienen, um in interdisziplinärer Zu...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.3 Übergangsgeld und Mutterschaft

Rz. 8 Übergangsgeld und Mutterschaftsgeld bringen den Anspruch auf Alg stets zum Ruhen. Das gilt nicht für Sonderunterstützung nach dem MuSchG. Bei Zuerkennung von Übergangsgeld kommt es auf den Grund oder den zuerkennenden Träger nicht an (z. B. medizinische oder berufliche Rehabilitation, stationäre oder ambulante Leistung). Ausnahmsweise bringt die Zuerkennung von Übergan...mehr

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Sauer, SGB IX § 7 Vorbehalt... / 2.1.4 Adaption im Anschluss an Entwöhnungsleistungen

Rz. 15 Die Adaptionsleistungen dienen dazu, den (meist) jugendlichen Abhängigkeitskranken nach erfolgreicher Entwöhnung möglichst wieder in das "normale Leben" zu integrieren – und zwar in einem suchtfreien Lebensbereich, um einer Rückfallgefahr vorzubeugen. Ein wesentliches Ziel ist die Erlangung einer geordneten Tagesstruktur (durch Nachgehen von Arbeit, Nachholung des Sch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 89a Sektore... / 2.3.1 Sachliche Zuständigkeit

Rz. 11 Abs. 3 bestimmt Verfahrensregeln, die für alle sektorenübergreifenden Schiedsgremien auf Landes- oder Bundesebene gleichermaßen gelten. Nach Satz 1 entscheiden die Schiedsgremien in den ihnen durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zugewiesenen Aufgaben mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen ihrer Mitglieder innerhalb von 3 Monaten. Die Schiedsgremien bestehen nach ...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.5.1.2 Grundsätzliche Probleme bei den die Frist auslösenden Tatbeständen

Rz. 55 Der Rehabilitationsträger muss rein theoretisch in der Lage sein, seine mutmaßliche Zuständigkeit prüfen zu können, wenn die Frist zu laufen beginnt. Kann ein Rehabilitationsträger nicht erkennen, welcher konkrete Rehabilitations-/Teilhabebedarf vorliegt (z. B. bei der Anzeige durch den von den Kassenärzten benutzten Vordruck Muster 61, Teil A, Rz. 39) oder ob die Verord...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 2.2.1 Betriebliches Gesundheitsmanagement

Karl Knauer pflegt ein betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM). Die Mitarbeiter haben die Möglichkeit an der BETSI-Staffel teilzunehmen. BETSI ist ein Präventionsprogramm der Deutschen Rentenversicherung, das zum Ziel hat, die Gesundheit zu fördern und die Leistungsfähigkeit nachhaltig zu sichern. Die Teilnehmer erlernen einen gesünderen Lebensstil und schaffen einen bewus...mehr

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Sommer, SGB XI § 31 Vorrang... / 2.1 Prüfung geeigneter Rehabilitationsleistungen (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 obliegt den Pflegekassen eine Prüfung möglicher Rehabilitationsleistungen in jedem Einzelfall. Nach dem Wortlaut der Vorschrift hat die Pflegekasse erst bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit tätig zu werden mit dem Ziel, Pflegebedürftigkeit zu überwinden, zu mindern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten. Dieser offenbare Widerspruch zu Abs. 2, in welch...mehr

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Sommer, SGB XI § 31 Vorrang... / 2.3 Mitteilungspflicht der Pflegekasse (Abs. 3)

Rz. 6 Aus Abs. 3 geht hervor, dass das Tätigwerden der Pflegekassen sich nicht in der Prüfung geeigneter Rehabilitationsmaßnahmen erschöpft. Hinsichtlich des Ob der Rehabilitation haben die Pflegekassen vielmehr darüber hinaus abschließend eine Feststellung zu treffen. Für den Fall, dass die Feststellung positiv ist, trifft die Pflegekassen eine betreffende Pflicht zur unver...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.5 Fahrkosten bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Abs. 5)

Rz. 29 Die Norm dient der Harmonisierung der von den Rehabilitationsträgern bei einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation zu erbringenden Reisekosten und verweist auf § 73 Abs. 1 und 3 SGB IX (ab 1.1.2019). Es handelt sich dabei um eine Spezialregelung für Reisekosten im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Die Reisekosten im Zusammenhang mit d...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.4.1 Notwendigkeit von Leistungen (Nr. 1)

Rz. 38 Die Notwendigkeit bestimmter Leistungen wird vor deren Erstbewilligung in Stichproben geprüft: medizinische Vorsorgeleistungen (§ 23), medizinische Vorsorge für Mütter und Väter (§ 24), Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 40), medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter (§ 41). Dazu ist ein ärztlicher Behandlungsplan vorzulegen. Umfang und Auswahl der Stich...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 46 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Ziel ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit von qualifizierten medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Fachkräften innerhalb einer organisatorischen Einheit, um eine...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Die Norm hat die Regelung in § 369 b Abs. 1 RVO über die Aufgaben des Vertrauensärztlichen Dienstes abgelöst und beschreibt das Aufgabenspektrum des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). R...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 21 L... / 2.2 Leistungskatalog

Rz. 5 Abs. 1 Nr. 1 nennt zunächst die Leistungen zur Förderung der Gesundheit, zur Verhütung und zur Früherkennung von Krankheiten. Zu diesen Leistungen gehören die in den Abschnitten 3 und 4 des Dritten Kapitels des SGB V aufgeführten Maßnahmen. Diese gelten auch für die Krankenversicherung der Landwirte (§ 8 KVLG 1989). Im Einzelnen rechnen dazu Primäre Prävention und Gesun...mehr

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Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 2.1.3 Behandlungsfreiheit/Grenzen

Rz. 5 § 28 Abs. 1 sieht die dem Vertragsarzt zukommende Tätigkeit nicht nur in der Feststellung des Eintritts des Versicherungsfalls Krankheit, sondern gerade auch in der von ihm zu verantwortende Einleitung, Durchführung und Überwachung einer den Zielen des § 27 Abs. 1 gerecht werdenden Behandlung. Die gesetzliche Krankenversicherung stellt den Versicherten insoweit Leistun...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt abschließend, ob und ggf. in welchem Umfang die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme einer Leistung der Krankenkasse entstehenden notwendigen Fahrkosten von dieser übernommen werden (BSG, Urteil v. 13.12.2016, B 1 KR 2/16 R). Während Abs. 1 Satz 1 und 3 sowie Abs. 2 Satz 1 die Anspruchsvoraussetzungen für die Übernahme der Fahrkosten durch die K...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.3.2 Inhalt der Förderung und Behandlung

Rz. 21 Die interdisziplinäre Frühförderung wird ausschließlich als Komplexleistung (vgl. Rz. 24 ff.) angeboten (§ 46 Abs. 3 Satz 2) und ist so lange notwendig, bis das individuelle Teilhabeziel (z. B. Erlangung der Schulfähigkeit) erreicht wird, endet aber spätestens mit dem Schuleintritt, also mit dem Tag vor dem ersten Schultag (§ 46 Abs. 3 Satz 2). Die Förderung und Therap...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.9.2 Kostenträger

Rz. 42 Die interdisziplinären Früherkennungs- und Förderleistungen (Therapien aufgrund der Vorgaben des Förder- und Behandlungsplans) sind in erster Linie anteilig von den Krankenkassen und den Kommunen/Träger der Eingliederungshilfe zu finanzieren (vgl. Rz. 41), soweit keine Zuwendung durch Dritte (z. B. durch das Bundesland; Rz. 47) erfolgt. Jeder Rehabilitationsträger ist ...mehr

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Sauer, SGB IX § 113 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 113 ist Eingangsvorschrift für das Kapitel 6 im Teil 2 des SGB IX über die soziale Teilhabe mit den dazugehörigen besonderen Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen und damit dem Eingliederungshilferecht. Sie listet nicht nur die Leistungen zur Sozialen Teilhabe auf, sondern trifft auch einige grundlegende Regelungen, auch im Verh...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.2.1 Stationäre Behandlung (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 17 Die Krankenkasse übernimmt Fahrkosten bei Leistungen, die stationär erbracht werden. Das sind Leistungen, die mit Unterkunft und Verpflegung verbunden sind. Die Vorschrift erfasst vor allem vollstationäre Behandlungen in einem Krankenhaus (§ 39 Abs. 1), in einer Vorsorgeeinrichtung (§§ 23 Abs. 4, 24 Abs. 1) oder zur Entbindung in einem Krankenhaus oder einer Entbindun...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.1 Wesen der interdisziplinären "Früherkennung und Frühförderung"

Rz. 8 Die interdisziplinäre Frühförderung ist ein medizinisch-therapeutisches und gleichzeitig heilpädagogisches Förderangebot für Kinder mit drohender oder bereits eingetretener Behinderung, die später die Teilhabe – hier insbesondere die Schulfähigkeit oder die soziale Teilhabe (vgl. Komm. zu § 2) – einschränkt. Die (drohende) Behinderung kann auch von Entwicklungsstörunge...mehr

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Sauer, SGB IX § 117 Gesamtp... / 2.4 Anhaltspunkte für einen Bedarf an notwendigem Lebensunterhalt (Abs. 4)

Rz. 9 Abs. 4 regelt die Beteiligung des zuständigen Leistungsträgers am Gesamtplanverfahren für den Fall, dass im Einzelfall Anhaltspunkte für einen Bedarf an notwendigem Lebensunterhalt bestehen. Wie bei Abs. 3 reicht das niederschwellige Aufgreifkriterium aus. Weitere Voraussetzung für die Beteiligung ist auch hier die Zustimmung des Leistungsberechtigten und die Erforderl...mehr

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Sauer, SGB IX § 117 Gesamtp... / 2.6 Beteiligung des Jugendhilfeträgers am Gesamtplanverfahren (Abs. 6)

Rz. 10a Gemäß Abs. 6 informiert der Träger der Eingliederungshilfe mit Zustimmung des Personensorgeberechtigten den nach § 86 SGB VIII zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe über das Gesamtplanverfahren, wenn und soweit minderjährige Leistungsberechtigte vorhanden sind. Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe nimmt am Gesamtplanverfahren beratend ...mehr

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Sauer, SGB IX § 117 Gesamtp... / 2.3 Anhaltspunkte für eine Pflegebedürftigkeit (Abs. 3)

Rz. 8 Abs. 3 regelt die Beteiligung der zuständigen Pflegekasse und die Beteiligung des Trägers der Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XI am Gesamtplanverfahren. Voraussetzung dafür ist zunächst einmal, dass in dem jeweiligen Einzelfall Anhaltspunkte für das Bestehen von Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI bestehen. Die Pflegebedürftigkeit muss nicht bereits feststehen; fü...mehr

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Sauer, SGB IX § 119 Gesamtp... / 2.3 Gesamtplankonferenz und Teilhabeplankonferenz

Rz. 6 Abs. 3 enthält Regelungen, die die Verfahren der Gesamtplankonferenz und der Teilhabeplankonferenz nach § 20 zusammenführen. Ist der nach Abs. 1 zuständige Träger der Eingliederungshilfe zugleich leistungspflichtiger Rehabilitationsträger nach § 15, so soll er die Gesamtplankonferenz mit der Teilhabeplankonferenz nach § 20 miteinander verbinden. Das ist gerade deshalb ...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.20.1 Erhalt von Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation (Nr. 15 Buchst. a)

Rz. 149 Versichert sind Rehabilitanden, die auf Kosten der abschließend benannten Träger eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation erhalten. Mögliche Kostenträger sind die gesetzlichen Krankenkassen (§§ 4, 143 SGB V), die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 125 SGB VI), das sind die DRV Bund, die Regionalträger, die DRV Knappschaft-Bahn-See sowie "die" landwir...mehr

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Sauer, SGB III § 32 Eignung... / 2.2 Ärztliche und psychologische Untersuchungen und Begutachtungen

Rz. 11 Der Fachdienst der Agenturen für Arbeit bietet sozialmedizinische Beratungen und sozialmedizinische Begutachtungen an. Nach eigener Einschätzung bietet sich eine sozialmedizinische Beratung z. B. an zur Vorbesprechung oder Verlaufsbesprechung von Fällen mit (vermuteter oder gesicherter) gesundheitlicher Problematik, zur Formulierung zielführender Fragen an den Fachdiens...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.7 Art und Umfang der Eingliederungshilfe nach Abs. 3

Rz. 58 Die Bestimmung von Aufgabe, Ziel und Personenkreis sowie Art der Leistungen richtet sich seit dem 1.1.2020 nach Kapitel 6 des Teils 1 SGB IX sowie § 90 und den Kapiteln 3 bis 6 des Teils 2 SGB IX, soweit diese Bestimmungen auch auf seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Personen Anwendung finden und sich aus diesem Buch nichts anderes ergibt. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.5 Hilfeleistungen nach Abs. 2 Nr. 1 bis 4

Rz. 39 Die Hilfe erfolgt gemäß § 35a Abs. 2 nach dem Bedarf im Einzelfall; hierbei ist das allgemeine Wunsch- und Wahlrecht des Anspruchsinhabers gemäß § 5 zu berücksichtigen, das auch nicht davon abhängig ist, dass die jeweiligen Anbieter mit dem Jugendhilfeträger eine (Kosten-)Vereinbarung nach § 77 getroffen haben (VG Hannover, Beschluss v. 3.7.2014, 3 B 9975/14 Rz. 7). Z...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.4 Besonderheiten in der Krankenversicherung

Rz. 11 Die Ansprüche auf Fahr- und Transportkosten richten sich wegen § 7 Abs. 1 Satz 2 nach dem rehabilitationsträgerspezifischen Recht – für die Krankenversicherung also nach § 60 SGB V. Ist die Krankenkasse für die Leistung zuständig, werden die Ansprüche der versicherten Person auf Fahrkosten nach § 60 Abs. 1 bis 4 SGB V beurteilt. Handelt es sich jedoch um Fahrten/Reise...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.19.3 Stufenweise Wiedereingliederung bei Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers

Rz. 87 Nach § 9 Abs. 1 SGB VI erbringen die Träger der Rentenversicherung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, um Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit der versicherten Person oder ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern oder sie möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wiedereinzugliedern. Für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die ...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.19.2 Stufenweise Wiedereingliederung mit vorgeschalteter Rehabilitationshauptleistung (Krankenversicherung)

Rz. 86 Das BSG hatte nur über die Ansprüche auf Reisekosten bei einer isolierten stufenweisen Wiedereingliederung – also ohne vorgeschalteter Rehabilitationsleistung – zu entscheiden (Rz. 85). Es handelt sich nach Auffassung des Autors allerdings dann nicht um eine isolierte stufenweise Wiedereingliederung, wenn der krankenversicherte Arbeitnehmende vor der stufenweisen Wiede...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.1 Einführung

Rz. 5 Nach § 73 Abs. 1 Satz 1 können Rehabilitationsträger Reisekosten nur dann übernehmen, wenn sie im Zusammenhang mit der Ausführung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation (§§ 42 ff.) oder zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 49 ff.) erforderlich werden. In diesem Zusammenhang entstehen Reisekosten in der Praxis insbesondere in folgenden Fällen: bei An- und Abreisen zu de...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.14.3 Beginn des erstmaligen Anspruchs bei medizinischen Rehabilitationsleistungen (Abs. 3)

Rz. 75 Bei Familienheimfahrten im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation kann der Rehabilitand wegen § 73 Abs. 3 seine erste, vom Rehabilitationsträger finanzierte Familienheimfahrt erst nach Ablauf von 8 Wochen einer ununterbrochenen stationären Rehabilitationsleistung beanspruchen – und auch nur dann, wenn die Rehabilitationsleistung noch weitere 14 T...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.14.1 Überblick

Rz. 69 Die längere Abwesenheit des Rehabilitanden von zu Hause beeinflusst i. d. R. erheblich die Psyche des Rehabilitanden und somit letztendlich auch den Rehabilitations-/Teilhabeerfolg. Um diesen nicht zu gefährden, bestimmen § 73 Abs. 2 und 3, dass der Rehabilitand grundsätzlich ab einem bestimmten Zeitpunkt 2 Familienheimfahrten im Monat beanspruchen kann. Voraussetzung...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.2 Begriff "erforderliche" Reisekosten und Grundsätze der Berechnung

Rz. 7 Als Reisekosten werden die erforderlichen Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten übernommen, die im Zusammenhang mit der Ausführung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben stehen (§ 73 Abs. 1 Satz 1). Erforderliche Fahrkosten sind grundsätzlich die Kosten, die bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden, die geringsten Ko...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.6.3 Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels

Rz. 25 Wenn der notwendige Weg zum Rehabilitationsort nicht zu Fuß zurückgelegt werden kann, ist das öffentliche Verkehrsmittel grundsätzlich das kostengünstigste Verkehrsmittel (vgl. § 73 Abs. 4 Satz 1). Bei der Fahrt mit der Bahn übernehmen also die Rehabilitationsträger i. d. R. die Kosten der 2. Klasse nach Abzug möglicher Fahrpreisermäßigungen und Rabatte. Sind im Rahmen...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.20 Fahr-/Reisekosten im Zusammenhang mit Interkurrenten Erkrankungen

Rz. 88 Interkurrente Erkrankungen sind akute Zwischenerkrankungen, die während einer stationären medizinischen Rehabilitationsleistung auftreten und sofort behandelt werden müssen. Kann die interkurrente Erkrankung nicht in der Rehabilitationsklinik mit behandelt werden, werden Fahrten zu externen Behandlern (z. B. Arzt, Zahnarzt, Krankenhaus) notwendig. Gemäß der zwischen de...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.10.1 Unterschied ambulante und stationäre medizinische Rehabilitation

Rz. 35 Der Unterschied zwischen der in Rehabilitationseinrichtungen durchgeführten ambulanten und stationären Rehabilitation liegt in der Bereitstellung der Unterkunft. Die notwendige Verpflegung für die Zeit des Aufenthaltes in der ambulanten Rehabilitationseinrichtung ist dagegen i. d. R. auch Bestandteil der ambulanten Rehabilitation. In der Vergangenheit wurde die ambulan...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.7 Abgrenzung der Rehabilitation zur Krankenhausbehandlung

Rz. 28 Während bei der Krankenhausbehandlung (§ 39 SGB V, § 33 SGB VII, § 42 SGB XIV) die intensive fachmedizinische Behandlung einer Erkrankung im Vordergrund steht (vgl. § 107 Abs. 1 SGB V sowie BSG, Urteil v. 10.4.2008, B 3 KR 19/05 R, Rz. 35), sind die Rehabilitationsleistungen darauf ausgerichtet, die Behinderung (voraussichtlich lang anhaltende Funktions- und Fähigkeit...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.8 Abgrenzung der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu Vorsorgeleistungen der Krankenkassen

Rz. 31 Der medizinischen Rehabilitation liegt ein biopsychosoziales Modell von Krankheit und Behinderung zugrunde. Das Modell beschreibt Gesundheit und Krankheit als Ergebnis des Ineinandergreifens physiologischer, psychischer und sozialer Vorgänge und umfasst einen ganzheitlichen Ansatz, der über das Erkennen, Behandeln und Heilen einer Krankheit hinausgeht. Durch die Rehab...mehr

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Sauer, SGB IX § 43 Krankenb... / 2.1 Zielsetzung

Rz. 4 Die medizinische Rehabilitation (§ 42) hat – anders als z. B. die kurative Behandlung – nicht die Heilung einer Erkrankung, sondern die Beseitigung bzw. Minderung einer Behinderung, der Pflegebedürftigkeit oder der Störung im Erwerbsleben zum Ziel (vgl. § 42 Abs. 1). Während die Krankenbehandlung (z. B. §§ 27 bis 39 SGB V) nach der Definition der WHO die bestmögliche G...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.11 Besondere Verfahren und Methoden (Abs. 3)

Rz. 39 Die medizinische Rehabilitation bezieht sich nicht nur auf einzelne Organe oder Körperabschnitte, sondern betrachtet das gesamte Individuum des behinderten bzw. von einer Behinderung bedrohten Menschen als Rehabilitationssubjekt. Im Sinne der Ganzheitlichkeit der Behandlung sind multiprofessionelle und interdisziplinäre Handlungsschemata – auch unter Berücksichtigung ...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.4 Abgrenzung im Verhältnis zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 20 Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zielen darauf ab, den Rehabilitanden erstmals oder erneut dauerhaft in den (nach Möglichkeit) ersten Arbeitsmarkt zu integrieren (vgl. § 49 Abs. 1). Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verfolgen das Ziel, bei erheblicher Gefährdung bzw. Minderung der Erwerbsfähigkeit den Verbleib im Arbeitsleben dauerhaft zu sichern....mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.3.4 Rehabilitationsprognose

Rz. 19 Die Rehabilitationsprognose ist eine medizinisch begründete Wahrscheinlichkeitsaussage über den voraussichtlichen Erfolg der Teilhabeleistung bzw. über die Erreichbarkeit eines festgelegten Rehabilitations-/Teilhabeziels durch eine geeignete Teilhabeleistung. Die Prognose bezieht sich bei medizinischen Leistungen zur Rehabilitation auf einen näher festzulegenden Zeitr...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.10.2 Die Teilleistungen im Einzelnen

Rz. 37 Die Teilleistungen der medizinischen Rehabilitation sind in Abs. 2 ausdrücklich aufgezählt. Zu erwähnen ist, dass bestimmte dieser Teilleistungen auch außerhalb von ambulanten oder stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen erbracht werden können (vgl. Rz. 34). Bei den einzelnen Teilleistungen der medizinischen Rehabilitation handelt es sich um folgende Versor...mehr