Fachbeiträge & Kommentare zu Medizinische Rehabilitation

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.3.4 Maßnahmen der Frühförderung für Kinder

Rz. 19 Absatz 4 Satz 3 erlaubt es den Bundesländern landesgesetzlich zu regeln, dass für die Leistungen der Frühförderung für Kinder andere Leistungsträger zuständig sind. Davon haben Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Hessen, Sachsen und das Saarland Gebrauch gemacht und diese Leistungen den Sozialhilfeträgern zugewiesen. Unter Frühförde...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.3.3 Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

Rz. 18 Absatz 4 wird ebenfalls durch das KICK neu gefasst und durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 geändert. Ebenso wie bei Leistungsempfängern nach dem SGB II (vgl. Rz. 17) werden auch für sie die Mehraufwendungen für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung vorrangig durch den nach...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / A. Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe

Rz. 1 Durch das neue Bundesteilhabegesetz[1] wurde die Eingliederungshilfe (früher §§ 53 ff. SGB XII) – und nur diese – aus dem allgemeinen "Fürsorgesystem" des SGB XII herausgeführt.[2] Das bedeutet, dass man bei volljährigen [3] behinderten Menschen die notwendigen Bedarfe konsequent aufteilt und entsprechenden Leistungen, Gesetzen und Leistungsträgern zuordnet. Gedeckt wir...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.1.2 Voraussetzung: Teilhabeleistung

Rz. 7 Der Anspruch auf Kostenerstattung für eine selbstbeschaffte Leistung entsteht gemäß § 18 nur bei Teilhabeleistungen i. S. d. § 5 . Hierbei handelt es sich im Einzelnen um Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1) nach den §§ 42 ff. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 5 Nr. 2) nach den §§ 49 ff. unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen (§ 5 ...mehr

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Schell, SGB IX § 69 Kontinu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bei einer Kette von Arbeitsunfähigkeiten und/oder unterschiedlicher Teilhabeleistungen (auch: medizinische Rehabilitationsleistungen) wird für die Berechnung von Übergangsgeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld (ab 1.1.2024: Krankengeld der Sozialen Entschädigung; vgl. § 47 SGB XIV; BGBl. 2019 Teil I, S. 2652) oder Krankengeld grundsätzlich jeweils der Bemessungszeitra...mehr

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Schell, SGB IX § 69 Kontinu... / 2.2.3 Besonderheit zur "Anschluss"-Definition beim Krankengeld

Rz. 8 Bei der Berechnung von Krankengeld, welches im Anschluss an Verletztengeld, Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld wegen einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation zu zahlen ist, ist § 69 mit der unter Rz. 6 aufgeführten großzügigen Auslegung des Begriffs "Anschluss" anzuwenden. Anders ist dieses jedoch, wenn Krankengeld lediglich wegen Arbeitsunfähigkeit – als...mehr

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Schell, SGB IX § 69 Kontinu... / 2.2.1 Allgemeines zur Definition des Begriffs "im Anschluss"

Rz. 6 § 69 kann nur dann angewandt werden, wenn im Anschluss an den Bezug von Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld eine medizinische Leistung zur Rehabilitation zulasten des Rentenversicherungsträgers oder eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben beginnt. Nach dem Urteil des BSG v. 7.9.2010 (B 5 R 104/08 R) sind die Wörter "im Anschluss" nich...mehr

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Schell, SGB IX § 109 Leistu... / 2.1 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Abs. 1)

Rz. 3 In Abs. 1 wird für die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation auf die in § 42 Abs. 2 und 3 sowie § 64 Abs. 1 Nr. 3 bis 6 genannten Leistungen verwiesen. Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende ("insbesondere") Verweisung. Dies sind u. a. Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte und Angehörige anderer Heilberufe, soweit deren Leistungen unter ärztlicher Aufsich...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 2.3 Ziel der Teilhabeleistungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2)

Rz. 8 Die Ziele für Leistungen des Rentenversicherungsträgers werden flankiert von anderen Vorschriften des SGB – nämlich u. a. durch § 10 SGB VI (persönliche Voraussetzungen – auch medizinische Voraussetzungen genannt), § 4 Abs. 1 SGB IX (allgemeine Zielsetzung von Teilhabeleistungen) und § 3 SGB IX (Vorrang von Prävention). § 9 hat lediglich eine einleitende Funktion bzw. Über...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 2.7 Antrag

Rz. 16 Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt (§ 19 SGB IV). Bei Anträgen auf Teilhabeleistungen von Minderjährigen gilt § 36 SGB I. Danach kann derjenige, der das 15. Lebensjahr vollendet hat, Anträge auf Sozialleistungen rechtswirksam stellen und verfolgen sowie Sozialleistungen entgegennehmen, sofern die Handlungsfähigkei...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 2.2 Vom Rentenversicherungsträger zu erbringende Leistungen zur Teilhabe (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 6 Die Rentenversicherungsträger erbringen im Rahmen der Teilhabeleistungen Leistungen zur Prävention (§ 14), Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 15 SGB VI i. V. m. § 42 bis 47 SGB IX – mit Ausnahme von Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung von Kindern nach § 42 Abs. 2 Nr. 2 und § 46 SGB IX), Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 16), Leistungen zur N...mehr

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Sommer, SGB V § 111c Versor... / 2.3 Vertragsinhalte

Rz. 12 Gegenstand des Versorgungsvertrages sind nach Abs. 1 Satz 1 die in § 40 Abs. 1 bezeichneten ambulanten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Was zu diesen Leistungen und deren Durchführung gehört, ergibt sich vorrangig aus der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinie) nach § 92 Abs...mehr

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Sommer, SGB V § 111a Versor... / 2.1 Versorgungsvertrag

Rz. 3 Analog § 111 gilt für Einrichtungen des Müttergenesungswerkes oder für gleichartige Einrichtungen das Bestehen eines Versorgungsvertrags als Voraussetzung für den Leistungsanspruch des Versicherten (vgl. § 24 Abs. 1 Satz 3 – Vorsorge und § 41 Abs. 1 Satz 2 – Rehabilitation); anderenfalls wäre die Krankenkasse nicht berechtigt, Kosten zu übernehmen oder zu erstatten. De...mehr

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Sommer, SGB V § 111d Ausgle... / 2.5 Verfahrensregeln der Bundesebene (Abs. 5)

Rz. 7 Abs. 5 erfasst die ergänzende Aufgabe des GKV-Spitzenverbandes und der für die Erbringung von Leistungen der medizinischen Rehabilitation maßgeblichen Verbände auf Bundesebene, das Nähere zum Verfahren des Nachweises der Zahl der stationär behandelten Patientinnen und Patienten nach Abs. 2 durch die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zu regeln. Dabei geht es in...mehr

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Sommer, SGB V § 111a Versor... / 2.2 Vertragspartner

Rz. 5 Das Müttergenesungswerk ist eine Kurzbezeichnung für die gemeinnützige Elly-Heuss-Knapp-Stiftung Deutsches Müttergenesungswerk (MGW); sie ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts zur Verfolgung gemeinnütziger Zwecke. Der Stiftungszweck besteht insbesondere in der Gewährung finanzieller Zuwendungen an kur- und genesungsbedürftige Mütter, der Fö...mehr

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Sommer, SGB V § 111 Versorg... / 2.2 Vertragsparteien des Versorgungsvertrages

Rz. 3 Vertragsparteien sind gemeinsam die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen einerseits und die jeweilige Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung andererseits. Sie stehen sich als 2 Vertragsparteien gleichrangig gegenüber. Nach Abs. 2 Satz 1 schließen die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen mit Wirkung für ihre Mitgliedskassen gemeinsam ...mehr

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Sommer, SGB V § 111 Versorg... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift gehört zum 4. Kapitel SGB V und dort zum 3. Abschnitt, der durch die §§ 107 bis 114 die Beziehungen der gesetzlichen Krankenkassen zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen regelt. Zu den "anderen Einrichtungen" gehören auch die in der Überschrift genannten Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Die für den Krankenhausbereich gültigen Bestimmungen...mehr

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Sommer, SGB V § 111c Versor... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift, welche sich auf ambulante medizinische Rehabilitationsleistungen erstreckt, ist eine redaktionelle Anpassung an die Vorschrift des § 111 Abs. 2 erfolgt, die sich auf Versorgungsverträge mit u. a. Rehabilitationseinrichtungen für die stationären Rehabilitationsleistungen bezieht. Mit der erstmaligen Einführung von Versorgungsverträgen für ambulante L...mehr

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Sommer, SGB V § 111 Versorg... / 2.5 Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung an einem Krankenhaus

Rz. 8 Durch Abs. 6 ist die Möglichkeit geschaffen, dass die Abs. 1 bis 5 auch für solche stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen gelten, die als wirtschaftlich und organisatorisch selbständige und gebietsärztlich geleitete Einrichtungen an einem zugelassenen Krankenhaus angesiedelt sind und die Voraussetzungen des Abs. 2 Satz 1 erfüllen. Ein zugelassenes Kran...mehr

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Sommer, SGB V § 140a Besond... / 2.1 Integrierte Versorgung

Rz. 4 Integrationsverträge konnten bis 31.12.2020 nach der bisherigen Fassung des Abs. 1 Satz 2 nur über eine "interdisziplinär-fachübergreifende" oder über eine "verschiedene Leistungssektoren übergreifende" Versorgung geschlossen werden (so auch BSG, Urteil v. 6.2.2008, B 6 KA 27/07 R). Eine interdisziplinär-fachübergreifende Versorgung setzt nach der Urteilsbegründung ein...mehr

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Sommer, SGB V § 111 Versorg... / 2.3 Vergütung

Rz. 6 Nach Abs. 5 Satz 1 gilt mit Wirkung zum 29.10.2020 der Grundsatz der Beitragssatzstabilität nach § 71 nicht für die Vereinbarung von Vergütungen für stationäre Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Veränderung der jeweiligen Vergütung im Einzelfall die jährliche Grundlohnsummensteigerung nach § 71 Abs. 3 überschr...mehr

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Sommer, SGB V § 111c Versor... / 2.2 Vertragspartner

Rz. 10 Der einheitliche Versorgungsvertrag für ambulante medizinische Rehabilitationsleistungen wird auf Landesebene von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen mit der geeigneten Rehabilitationseinrichtung geschlossen. Einheitlich bedeutet, dass die Vertragsbedingungen für die Vertragsparteien auf Krankenkassenseite bzw. die Mitgliedskassen der Landesverb...mehr

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Sommer, SGB V § 111b Landes... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der durch das IPReG erfolgten Änderung der Überschrift ist die Vorschrift der Erweiterung des Norminhalts entsprechend angepasst worden. Die Erweiterung des Norminhalts bezieht sich mit Wirkung zum 29.10.2020 auf die Zuständigkeit der Landesschiedsstelle auch für Versorgungsverträge, auf die Einrichtung einer Bundesschiedsstelle für die Rahmenempfehlungen und auf d...mehr

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Sommer, SGB V § 140f Beteil... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Neufassung der Vorschrift soll mit dazu beitragen, die Patientensouveränität in der gesetzlichen Krankenversicherung zu stärken. Dabei verkennt die Gesetzesbegründung, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen von Anfang an eine Einrichtung der Selbstverwaltung ist, deren Organe nach den Vorschriften des SGB IV gewählt werden. Die Versicherteninteressen, die zum ...mehr

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Sommer, SGB V § 132l Versor... / 2.1 Zustandekommen der gemeinsamen Rahmenempfehlungen (Abs. 1)

Rz. 3 In Abs. 1 ist geregelt, dass der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Leistungserbringer auf Bundesebene gemeinsame Rahmenempfehlungen über die Leistungserbringung der außerklinischen Intensivpflege zu vereinbaren haben. Die Formulierung "haben zu vereinbaren" macht deutlich, dass kein Dispositionsrecht besteht, d. h., dass die Rahmenempfehlungen über die einheitlic...mehr

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Jung, SGB VII § 104 Beschrä... / 2.1.2 Umfang der Haftungsprivilegierung

Rz. 9 Die Haftungsprivilegierung des Unternehmers schließt seine Haftung "nach anderen gesetzlichen Vorschriften" aus. Diese Formulierung ist umfassend und schließt die Haftung nach allen zivil- und öffentlich-rechtlichen Haftungsnormen außerhalb des SGB aus. Betroffen sind sowohl verschuldensabhängige Normen aus dem Delikts- (§§ 823 ff. BGB) und (Arbeits-)Vertragsrecht (§§ ...mehr

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Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 15a trat am 14.12.2016 durch das "Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)" v. 8.12.2016 (BGBl. I S. 2838) in Kraft. Die Hintergründe für die Schaffung des § 15a ergibt sich aus der nachfolgenden Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/9787 v. 27.9.2016, S....mehr

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Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 2.2 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 5 Die Rentenversicherungsträger haben gemäß § 15a im Rahmen einer Pflichtleistung (nicht: Ermessensleistung) Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Kinder zu erbringen. Als Kinder in diesem Sinne gelten diejenigen, die selbst in der eigenen Person wegen fehlender versicherungsrechtlicher Anspruchsvoraussetzungen (§ 11 Abs. 1 und 2) nicht die Voraussetzungen für ...mehr

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Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 33 Gemeinsame Informationen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen, Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Bund unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de. Die medizinische und berufliche Rehabilitation der Rentenversicherung im Licht der Statistik mit dem Fokusthema: "G...mehr

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Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Nach § 15a werden zulasten des Rentenversicherungsträgers Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Kinder von (Renten-)Versicherten, die im Zeitpunkt der Antragstellung die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen des § 11 für medizinische Rehabilitationsleistungen erfüllen, für Kinder von Beziehern einer Altersrente oder einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähi...mehr

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Sommer, SGB V § 132g Gesund... / 2.1 Leistungserbringer

Rz. 4 Die Leistungserbringer für das Angebot einer gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase sind in Abs. 1 Satz 1 abschließend beschrieben. Bei den Pflegeeinrichtungen nach § 43 SGB XI handelt es sich um vollstationäre Pflegeeinrichtungen, sog. Pflegeheime, in denen pflegebedürftige Menschen wohnen. Hierunter fallen z. B. nicht die Krankenhäuser oder so...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung medizinischer Telefonberatung (Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil X‐GmbH vom 5.3.2020 – C‐48/19)

Leitsatz 1. Auch telefonische Beratungen im Rahmen eines sog. Gesundheitstelefons können einen therapeutischen Zweck verfolgen und unter den Begriff "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin" fallen. 2. Telefonische Beratungen im Rahmen von Patientenbegleitprogrammen können Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sein, wenn diese als Patientenschulungen im Rahmen der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 118 Psychia... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift gehört zum Vierten Abschnitt SGB V, der die Überschrift Beziehungen zu Krankenhäusern und Vertragsärzten trägt und die §§ 115 bis 122 umfasst. Sie behandelt ambulante Krankenhausleistungen durch psychiatrische Institutsambulanzen und zählt somit zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (vgl. § 116b), in der Vertragsärzte und Krankenhausambulanzen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 120 Vergütu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Es bleibt der historischen Entwicklung der Vorschrift geschuldet, dass sie vom Aufbau her unsystematisch organisiert ist. Die Bezeichnung "ambulante Krankenhausleistungen" in der Überschrift dieses Paragraphen ist z. B. unvollständig gewählt, weil damit der vollständige Regelungsinhalt der Rechtsvorschrift, die Vergütung ambulanter Krankenhausleistungen, der ambulanten...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheit und Gesundheitss... / 1 Definition und Formen

Exoskelette sind am Körper getragene, physisch unterstützende technische Assistenzsysteme. Sie werden hauptsächlich verwendet, um Bewegungen des Menschen zu Komfortzwecken zu erleichtern, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz, die z. B. zu Rückenerkrankungen führen können, zu vermeiden und medizinische Rehabilitationsmaßnahmen zu begleiten. Exoskelette kombinieren die ausg...mehr

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Schell, SGB IX § 48 Verordn... / 2.1 Verordnungsermächtigung für den Bereich der "(interdisziplinären) Früherkennung und Frühförderung"

Rz. 3 Die ""rüherkennung und Frühförderung" i. S. d. § 46 besteht aus einem interdisziplinär abgestimmten, "ganzheitlichen" System ärztlicher, medizinisch-therapeutischer, psychologischer, heilpädagogischer und sozialpädagogischer Leistungen. Die notwendigen medizinischen und (heil-)pädagogischen Leistungen werden als Komplexleistung (Zusammenfassung von mehreren einzelnen L...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / ff) Reha-Management

Rz. 563 Seit dem 1.7.2001 ist das 9. Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" in Kraft getreten, durch das sowohl die medizinische wie auch die berufliche Rehabilitation behinderter Menschen gefördert und die Zusammenarbeit der einzelnen Rehabilitationsträger (§ 6 SGB IX) gefördert und koordiniert wird. So ist in § 8 Abs. 2 SGB I...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / Literaturtipps

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Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Zulagen / 7.2.2 "Geriatrie-Pflegezulage"

Üben Pflegefachkräfte in Pflege- und Betreuungseinrichtungen die Grund- und Behandlungspflege zeitlich überwiegend bei Kranken in geriatrischen Abteilungen oder Stationen aus, so besteht Anspruch auf die Geriatriezulage. Sinn und Zweck der Geriatriezulage besteht in der Kompensation der Erschwernis, die in der Doppelbelastung der Pflege von zugleich alten- und krankenpflegebe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zulagen / 7.5.2 Pflegezulagen

Nach der Protokollerklärung Nr. 1 zu Abschn. XI., Ziffer 1, Teil B der Entgeltordnung VKA erhalten Pflegefachkräfte der Entgeltgruppen P 5 bis P 9 eine monatliche Zulage i. H. v. 46,02 EUR, wenn und solange sie die Grund- und Behandlungspflege zeitlich überwiegend ausüben z. B. bei Patienten mit schweren Infektionskrankheiten, die wegen der Ansteckungsgefahr in besonderen Inf...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 2.2 Onkologische Nachsorge-Rehabilitation (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 13 Der Rentenversicherungsträger kann wegen Tumor- und Systemerkrankungen (Krebs- bzw. Ca-Erkrankungen; Definition: vgl. Rz. 31, dort § 2) im Rahmen der sonstigen Leistungen des § 31 – so der Wortlaut des Gesetzes – Leistungen zur onkologischen Nachsorge bewilligen. Bedeutung hat § 31 Abs. 1 Nr. 2 insbesondere für onkologisch erkrankte Menschen, die die persönlichen (= med...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.2.1 Ausschluss der Leistungen bei akuter Behandlungsbedürftigkeit (Abs. 2 Nr. 1 HS 1)

Rz. 16 Das Leistungsspektrum der Krankenkasse umfasst u. a. die Krankenbehandlung (§§ 27 ff. SGB V) und die Rehabilitationsleistungen. Die Rentenversicherungsträger dagegen kennen keine Krankenbehandlung. Dafür sind sie gemäß § 40 Abs. 4 SGB V bei medizinischen Rehabilitationsleistungen i. S. d. § 15 SGB VI vorrangig vor den Leistungen der Krankenversicherung. Zwischen den K...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Rahmenempfehlungen und Vereinbarungen, veröffentlicht auf der Homepage der BAR im Internet unter www.bar-frankfurt.de; dort sind folgende unter Federführung der BAR erarbeiteten Empfehlungen aufgeführt: Rahmenempfehlung zur ambulanten dermatologischen Rehabilitation, Rahmenempfehlung zur onkologischen Rehabilitation, Rahmenempfehlung zur ambulanten Rehabilitation bei psy...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.5.2 Vereinbarung "Abhängigkeitserkrankungen"

Rz. 37 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger bei der Akutbehandlung (Entzugsbehandlung) und medizinischer Rehabilitation (Entwöhnungsbehandlung Abhängigkeitskranker) v. 4.5.2001 (Anmerkung des Autors: Die Vereinbarung ist hier ohne die umfangreichen Anlagen aufgeführt) Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Krankenkassen und Ren...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.5.1 Vereinbarung zur Leistungsabgrenzung nach § 13 Abs. 4 SGB VI v. 21.1.1993

Rz. 36 Präambel Die Vereinbarung regelt gemäß § 13 Abs. 4 SGB VI die Zuständigkeit für Krankenbehandlung sowie für Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft während medizinischer Leistungen zur Rehabilitation durch die Träger der Rentenversicherung. § 1 Zuständigkeit (1) Der Träger der Rentenversicherung erbringt für den Träger der Krankenversicherung Krankenbehandlung im ...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.2.2 Interkurrente Erkrankungen bei der Ausführung von Rehabilitationsleistungen (Abs. 2 Nr. 1 HS 2)

Rz. 22 Nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 HS 2 erbringt der Rentenversicherungsträger keine Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in der Phase akuter Behandlungsbedürftigkeit einer Krankheit, es sei denn, die Behandlungsbedürftigkeit tritt während der Ausführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ein. Die während einer medizinischen Rehabilitationsleistung hinzugetret...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.1.2 Prüfschritte

Rz. 7 Bei seiner Entscheidung hat der Rentenversicherungsträger neben der Prüfung der medizinischen (§ 9 i. V. m. § 10) und der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (§ 11) und möglicher Leistungsausschlussgründe (§ 12) unter Würdigung von ärztlichen oder sonstigen Berichten und Gutachten die folgenden Fragen zu klären, die alle der Prüfung der Notwendigkeit einer Rehabil...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.2.3.1 Anschlussrehabilitation

Rz. 26 Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 leistet der Rentenversicherungsträger nicht anstelle einer sonst erforderlichen Krankenhausbehandlung. Um den Rehabilitationsprozess nicht durch lange Wartezeiten bis zum Beginn der medizinischen Rehabilitationsleistungen zu gefährden, wurde aufgrund des RehaAnglG in den 70er Jahren die Anschlussheilbehandlung – heute aufgrund des Terminus des S...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 3 Literatur

Rz. 53 Stähler, DRV 1999 S. 27: Umfang und Bedeutung der Neufassung der Gemeinsamen Richtlinien für die medizinische Rehabilitation bei Krebskranken (Ca-Richtlinien) und Kindern (KiHB-Richtlinien) durch die gesetzliche Rentenversicherung im Rahmen der Sonstigen Leistungen nach § 31 SGB VI. Widera/Volke/Buschmann-Steinhage: Reha-Nachsorge im Wandel – Aktuelle Rahmenbedingungen...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.3 Interkurrente Erkrankungen/Leistungen wegen Schwangerschaft und Mutterschaft (Abs. 3 und 4)

Rz. 33 Die Rehabilitationsträger bezeichnen Erkrankungen, die während eines stationären Rehabilitationsaufenthaltes akut auftreten und sofort behandelt werden müssen, aber mit der ursächlichen Grunderkrankung, wegen der die Rehabilitationsleistung stattfindet, nichts zu tun haben, als interkurrente Erkrankungen. Dazu gehören z. B. grippale Infekte oder auch Blinddarmentzündu...mehr