Fachbeiträge & Kommentare zu Medizinische Rehabilitation

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Sauer, SGB IX § 58 Leistung... / 2.1.2 Ziel der Leistungen

Rz. 5 Abs. 2 regelt die Zielsetzungen der Leistungen. Die Leistungen sind gerichtet auf Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer der Eignung und Neigung des behinderten Menschen entsprechenden Beschäftigung, Teilnahme an arbeitsbegleitenden Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der im Berufsbildungsbereich erworbenen Leistungsfähigkeit und zur Weiterentwicklung der Persönli...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.20.1 Erhalt von Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation (Nr. 15 Buchst. a)

Rz. 149 Versichert sind Rehabilitanden, die auf Kosten der abschließend benannten Träger eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation erhalten. Mögliche Kostenträger sind die gesetzlichen Krankenkassen (§§ 4, 143 SGB V), die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 125 SGB VI), das sind die DRV Bund, die Regionalträger, die DRV Knappschaft-Bahn-See sowie "die" landwir...mehr

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Sauer, SGB III § 32 Eignung... / 2.2 Ärztliche und psychologische Untersuchungen und Begutachtungen

Rz. 11 Der Fachdienst der Agenturen für Arbeit bietet sozialmedizinische Beratungen und sozialmedizinische Begutachtungen an. Nach eigener Einschätzung bietet sich eine sozialmedizinische Beratung z. B. an zur Vorbesprechung oder Verlaufsbesprechung von Fällen mit (vermuteter oder gesicherter) gesundheitlicher Problematik, zur Formulierung zielführender Fragen an den Fachdiens...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.7 Art und Umfang der Eingliederungshilfe nach Abs. 3

Rz. 58 Die Bestimmung von Aufgabe, Ziel und Personenkreis sowie Art der Leistungen richtet sich seit dem 1.1.2020 nach Kapitel 6 des Teils 1 SGB IX sowie § 90 und den Kapiteln 3 bis 6 des Teils 2 SGB IX, soweit diese Bestimmungen auch auf seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Personen Anwendung finden und sich aus diesem Buch nichts anderes ergibt. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.5 Hilfeleistungen nach Abs. 2 Nr. 1 bis 4

Rz. 39 Die Hilfe erfolgt gemäß § 35a Abs. 2 nach dem Bedarf im Einzelfall; hierbei ist das allgemeine Wunsch- und Wahlrecht des Anspruchsinhabers gemäß § 5 zu berücksichtigen, das auch nicht davon abhängig ist, dass die jeweiligen Anbieter mit dem Jugendhilfeträger eine (Kosten-)Vereinbarung nach § 77 getroffen haben (VG Hannover, Beschluss v. 3.7.2014, 3 B 9975/14 Rz. 7). Z...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.4 Besonderheiten in der Krankenversicherung

Rz. 11 Die Ansprüche auf Fahr- und Transportkosten richten sich wegen § 7 Abs. 1 Satz 2 nach dem rehabilitationsträgerspezifischen Recht – für die Krankenversicherung also nach § 60 SGB V. Ist die Krankenkasse für die Leistung zuständig, werden die Ansprüche der versicherten Person auf Fahrkosten nach § 60 Abs. 1 bis 4 SGB V beurteilt. Handelt es sich jedoch um Fahrten/Reise...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.19.3 Stufenweise Wiedereingliederung bei Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers

Rz. 87 Nach § 9 Abs. 1 SGB VI erbringen die Träger der Rentenversicherung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, um Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit der versicherten Person oder ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern oder sie möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wiedereinzugliedern. Für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die ...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.19.2 Stufenweise Wiedereingliederung mit vorgeschalteter Rehabilitationshauptleistung (Krankenversicherung)

Rz. 86 Das BSG hatte nur über die Ansprüche auf Reisekosten bei einer isolierten stufenweisen Wiedereingliederung – also ohne vorgeschalteter Rehabilitationsleistung – zu entscheiden (Rz. 85). Es handelt sich nach Auffassung des Autors allerdings dann nicht um eine isolierte stufenweise Wiedereingliederung, wenn der krankenversicherte Arbeitnehmende vor der stufenweisen Wiede...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.1 Einführung

Rz. 5 Nach § 73 Abs. 1 Satz 1 können Rehabilitationsträger Reisekosten nur dann übernehmen, wenn sie im Zusammenhang mit der Ausführung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation (§§ 42 ff.) oder zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 49 ff.) erforderlich werden. In diesem Zusammenhang entstehen Reisekosten in der Praxis insbesondere in folgenden Fällen: bei An- und Abreisen zu de...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.14.3 Beginn des erstmaligen Anspruchs bei medizinischen Rehabilitationsleistungen (Abs. 3)

Rz. 75 Bei Familienheimfahrten im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation kann der Rehabilitand wegen § 73 Abs. 3 seine erste, vom Rehabilitationsträger finanzierte Familienheimfahrt erst nach Ablauf von 8 Wochen einer ununterbrochenen stationären Rehabilitationsleistung beanspruchen – und auch nur dann, wenn die Rehabilitationsleistung noch weitere 14 T...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.14.1 Überblick

Rz. 69 Die längere Abwesenheit des Rehabilitanden von zu Hause beeinflusst i. d. R. erheblich die Psyche des Rehabilitanden und somit letztendlich auch den Rehabilitations-/Teilhabeerfolg. Um diesen nicht zu gefährden, bestimmen § 73 Abs. 2 und 3, dass der Rehabilitand grundsätzlich ab einem bestimmten Zeitpunkt 2 Familienheimfahrten im Monat beanspruchen kann. Voraussetzung...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.2 Begriff "erforderliche" Reisekosten und Grundsätze der Berechnung

Rz. 7 Als Reisekosten werden die erforderlichen Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten übernommen, die im Zusammenhang mit der Ausführung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben stehen (§ 73 Abs. 1 Satz 1). Erforderliche Fahrkosten sind grundsätzlich die Kosten, die bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden, die geringsten Ko...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.6.3 Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels

Rz. 25 Wenn der notwendige Weg zum Rehabilitationsort nicht zu Fuß zurückgelegt werden kann, ist das öffentliche Verkehrsmittel grundsätzlich das kostengünstigste Verkehrsmittel (vgl. § 73 Abs. 4 Satz 1). Bei der Fahrt mit der Bahn übernehmen also die Rehabilitationsträger i. d. R. die Kosten der 2. Klasse nach Abzug möglicher Fahrpreisermäßigungen und Rabatte. Sind im Rahmen...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.20 Fahr-/Reisekosten im Zusammenhang mit Interkurrenten Erkrankungen

Rz. 88 Interkurrente Erkrankungen sind akute Zwischenerkrankungen, die während einer stationären medizinischen Rehabilitationsleistung auftreten und sofort behandelt werden müssen. Kann die interkurrente Erkrankung nicht in der Rehabilitationsklinik mit behandelt werden, werden Fahrten zu externen Behandlern (z. B. Arzt, Zahnarzt, Krankenhaus) notwendig. Gemäß der zwischen de...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.10.1 Unterschied ambulante und stationäre medizinische Rehabilitation

Rz. 35 Der Unterschied zwischen der in Rehabilitationseinrichtungen durchgeführten ambulanten und stationären Rehabilitation liegt in der Bereitstellung der Unterkunft. Die notwendige Verpflegung für die Zeit des Aufenthaltes in der ambulanten Rehabilitationseinrichtung ist dagegen i. d. R. auch Bestandteil der ambulanten Rehabilitation. In der Vergangenheit wurde die ambulan...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.7 Abgrenzung der Rehabilitation zur Krankenhausbehandlung

Rz. 28 Während bei der Krankenhausbehandlung (§ 39 SGB V, § 33 SGB VII, § 42 SGB XIV) die intensive fachmedizinische Behandlung einer Erkrankung im Vordergrund steht (vgl. § 107 Abs. 1 SGB V sowie BSG, Urteil v. 10.4.2008, B 3 KR 19/05 R, Rz. 35), sind die Rehabilitationsleistungen darauf ausgerichtet, die Behinderung (voraussichtlich lang anhaltende Funktions- und Fähigkeit...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.8 Abgrenzung der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu Vorsorgeleistungen der Krankenkassen

Rz. 31 Der medizinischen Rehabilitation liegt ein biopsychosoziales Modell von Krankheit und Behinderung zugrunde. Das Modell beschreibt Gesundheit und Krankheit als Ergebnis des Ineinandergreifens physiologischer, psychischer und sozialer Vorgänge und umfasst einen ganzheitlichen Ansatz, der über das Erkennen, Behandeln und Heilen einer Krankheit hinausgeht. Durch die Rehab...mehr

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Sauer, SGB IX § 43 Krankenb... / 2.1 Zielsetzung

Rz. 4 Die medizinische Rehabilitation (§ 42) hat – anders als z. B. die kurative Behandlung – nicht die Heilung einer Erkrankung, sondern die Beseitigung bzw. Minderung einer Behinderung, der Pflegebedürftigkeit oder der Störung im Erwerbsleben zum Ziel (vgl. § 42 Abs. 1). Während die Krankenbehandlung (z. B. §§ 27 bis 39 SGB V) nach der Definition der WHO die bestmögliche G...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.11 Besondere Verfahren und Methoden (Abs. 3)

Rz. 39 Die medizinische Rehabilitation bezieht sich nicht nur auf einzelne Organe oder Körperabschnitte, sondern betrachtet das gesamte Individuum des behinderten bzw. von einer Behinderung bedrohten Menschen als Rehabilitationssubjekt. Im Sinne der Ganzheitlichkeit der Behandlung sind multiprofessionelle und interdisziplinäre Handlungsschemata – auch unter Berücksichtigung ...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.4 Abgrenzung im Verhältnis zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 20 Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zielen darauf ab, den Rehabilitanden erstmals oder erneut dauerhaft in den (nach Möglichkeit) ersten Arbeitsmarkt zu integrieren (vgl. § 49 Abs. 1). Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verfolgen das Ziel, bei erheblicher Gefährdung bzw. Minderung der Erwerbsfähigkeit den Verbleib im Arbeitsleben dauerhaft zu sichern....mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.3.4 Rehabilitationsprognose

Rz. 19 Die Rehabilitationsprognose ist eine medizinisch begründete Wahrscheinlichkeitsaussage über den voraussichtlichen Erfolg der Teilhabeleistung bzw. über die Erreichbarkeit eines festgelegten Rehabilitations-/Teilhabeziels durch eine geeignete Teilhabeleistung. Die Prognose bezieht sich bei medizinischen Leistungen zur Rehabilitation auf einen näher festzulegenden Zeitr...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.10.2 Die Teilleistungen im Einzelnen

Rz. 37 Die Teilleistungen der medizinischen Rehabilitation sind in Abs. 2 ausdrücklich aufgezählt. Zu erwähnen ist, dass bestimmte dieser Teilleistungen auch außerhalb von ambulanten oder stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen erbracht werden können (vgl. Rz. 34). Bei den einzelnen Teilleistungen der medizinischen Rehabilitation handelt es sich um folgende Versor...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.5.2 Hilfsmittel

Rz. 23 Als Hilfsmittel i. S. d. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation kommen wegen des Wortlautes des § 47 Abs. 1 nur bewegliche Sachen in Betracht. Hilfsmittel, die z. B. mit dem Wohngebäude fest verankert sind (Treppenlift, Haltegriffe im Bad, usw.), kann der Rehabilitationsträger nicht im Rahmen der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bewilligen. Ferner ist e...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 43 Gemeinsame Empfehlungen der BAR, veröffentlicht auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (www.bar-frankfurt.de), z. B.: Gemeinsame Empfehlung "Reha-Prozess", Gemeinsame Empfehlung "Begutachtung". Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinie) , veröffentlicht auf der Websit...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.6 Abgrenzung zu den Leistungen zur Bildung/Weiterbildung

Rz. 26 Menschen mit Behinderung erhalten während des Schul- oder Hochschulbesuchs oder während einer Weiterbildung Unterstützung zulasten des Trägers der Eingliederungshilfe, damit sie Bildungsangebote gleichberechtigt wahrnehmen können (kommunikative, technische und andere Hilfsmittel, behindertengerechtes Lernmaterial, Fahrdienste, Übernahme von Fahrtkosten, Assistenzen; §...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.5.3 Adaption bei Abhängigkeitserkrankungen

Rz. 25 Bei Abhängigkeitskranken dient die Adaption im Anschluss an eine Entwöhnung dem Zweck, den Betreffenden auf Dauer in Beruf und Gesellschaft zu integrieren (z. B. Aufbau einer festen Tagesstruktur) und ihn dadurch vor Rückfällen zu schützen. Vom Inhalt her beinhalten Adaptionsmaßnahmen überwiegend Hilfen arbeits- und sozialtherapeutischer Art wie Arbeits- und Haushalts...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Dem Grunde nach begünstigte Umsätze

Rz. 41 Die dem Grunde nach begünstigten Umsätze der gesetzlichen Träger der Sozialversicherung ergeben sich aus § 4 Abs. 2 SGB I. Wer in der Sozialversicherung versichert ist, hat danach im Rahmen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, einschließlich der Alterssicherung der Landwirte ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltu...mehr

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Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 2.2 Medizinischer Arbeitsschutz

Der medizinische Arbeitsschutz ist Teil des technischen Arbeitsschutzes. Wegen seiner besonderen Bedeutung wird er jedoch häufig gleichberechtigt neben dem technischen Arbeitsschutz aufgeführt. Wichtigste Vorschrift ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Der medizinische Arbeitsschutz berücksichtigt das Zusammenspiel von Arbeit und Beruf mit Gesundhe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 132 Das Berufungsgericht meinte, bereits zum Unfallzeitpunkt seien die Schadensersatzansprüche von N. auf alle in Betracht kommenden Sozialversicherungsträger übergegangen, soweit es denkbar gewesen sei, dass diese aufgrund des Unfallereignisses später einmal Leistungen zu erbringen hätten. Daher seien Schadensersatzansprüche damals auch auf die Klägerin übergegangen. Du...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / V. Reha-Ausschluss – Übergangsgeld

Rz. 46 Wer eine Maßnahme der Rehabilitation für länger als den Fortzahlungszeitraum nach den EFZG in Anspruch nimmt, erhält unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsgeld vom Rententräger. Dessen Zuständigkeit nach 15 Jahren Beschäftigungsdauer wird im Münchener Modell regelmäßig eröffnet sein. Allerdings bestimmt § 12 SGB VI einen Leistungsausschluss zum Übergangsgeld: § 12 ...mehr

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zfs 01/2025, Zur Kollision ... / 1 Sachverhalt

I. Die Parteien streiten um Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche sowie die Feststellung der Ersatzpflicht künftiger Schäden aufgrund eines Verkehrsunfalls, der sich am 16.5.2019 gegen 18:00 Uhr bei trockener Fahrbahn an der Einmündung H-weg / S.-straße in P. ereignet hat. Der damals 18-jährige Kläger befuhr mit seinem Fahrrad, einem sog. All-Terrain-Bike, den entlang d...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / E. Mobilitätsrecht vs. Verkehrssicherheit

Rz. 56 Ziel der Beurteilung der Kraftfahreignung ist und bleibt es, der Situation der Bürger bezüglich ihres Mobilitätsbedürfnisses und gleichzeitig ihrem Rechtsanspruch auf Sicherheit im Verkehr gerecht zu werden.Diese Kurzbeschreibung der Zielsetzung verdeutlicht das Spannungsfeld, in dem sich Verkehrspsychologen und Verkehrsmediziner während einer Begutachtung befinden. R...mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.3 Maßnahmenplanung

Die Situationsanalyse ergibt i. d. R. eine Empfehlung für Maßnahmen, die geeignet erscheinen, die Ziele des BEM zu erreichen. Diese Empfehlung ist die Grundlage für die Beratung im BEM-Team, welche Maßnahmen einzuleiten sind. Bei arbeitsplatzbezogenen Maßnahmen ist immer der Vorgesetzte hinzuzuziehen, weil dieser aktiv an der Entwicklung von Maßnahmen zu beteiligen ist. Die M...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.5 Erstattungsfähige Beiträge

Rz. 30 Erstattungsfähig sind gemäß § 210 Abs. 3 Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge und Höherversicherungsbeiträge, die nach den Vorschriften des SGB VI oder (für Zeiten bis zum 31.12.1991) nach den Vorschriften der RVO, des AVG oder des RKG gezahlt worden sind. Nach § 210 Abs. 3 Satz 5 und 6 erstreckt sich der Anspruch auf Beitragserstattung auf Beiträge, die nach dem 20.6....mehr

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Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 2.1 Prüfvereinbarung auf Landesebene bzw. auf der Ebene der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)

Rz. 12 Die Pflicht, Vereinbarungen für die Wirtschaftlichkeitsprüfung zu schließen, bildet ein Kernstück der Vorschrift. Zusammen mit § 106 und § 106a inkludiert § 106b ein rechtliches System der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei vertragsärztlichen Tätigkeiten. Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung geht es nicht um die Festsetzung des richtigen Honorars, sondern um die Aufrechterh...mehr

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zfs 11/2024, Reha-Managemen... / VI.5. Fallbeispiel

Nicht nur die Kostenträger und Reha-Dienstleister sehen Vorteile in einem geregelten Reha-Management. Auch anwaltliche Vertreter haben die Vorteile für ihre Mandanten erkannt. Wir berichten über einen Kinderunfall, bei dem durch eine intensive und enge Zusammenarbeit mit einem Reha-Dienst das verunfallte Kind in allen Rehabilitationsbereichen (medizinische, soziale und berufl...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / aa) Vorliegen einer gemischten Anstalt

Rz. 435 Das Vorliegen einer gemischten Anstalt kann von Außenstehenden und somit auch von den potenziellen Patienten nicht ohne weiteres erkannt werden. Bereits der Umstand, dass innerhalb eines Gebäudekomplexes sowohl eine Krankenhausbehandlung als auch Kuren- und Sanatoriumsbehandlungen durchgeführt sowie Rekonvaleszenten aufgenommen werden, führt zum Vorliegen einer gemis...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / I. Versicherungsumfang, Punkt 1

Rz. 5 Hinweis Beachten Sie bitte die Modalitäten, unter denen der Versicherungsschutz über eine Kreditkarte zustande kommt. Sehen die Bedingungen vor, dass der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn der Reisepreis mit einer Kreditkarte bezahlt wird, so ist damit der gesamte Reisepreis gemeint. Eine Teilzahlung ist nicht ausreichend.[7] Punkt 1.1 ABRV legt den Umfang der vom Versich...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Situationsanalyse: Zentrale... / 2.4 Durchführende und beteiligte Personen

Die Situationsanalyse wird jeweils vom Fallmanager organisiert und koordiniert. Er hat zu dem Betroffenen ein besonderes Vertrauensverhältnis. Die Zustimmung, Mitwirkung und Selbstbestimmung des betroffenen Beschäftigten bei der Situationsanalyse sind bedeutende Voraussetzungen für deren erfolgreiche Durchführung. Darüber hinaus hat der Betroffene das Recht, zusätzlich eine ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Gewerbesteuerfreiheit der ambulanten Eingliederungshilfe

Die Tätigkeit i.R.d. ambulanten Eingliederungshilfe für Menschen mit einer psychischen Erkrankung bzw. mit körperlichen oder geistigen Behinderungen ist gewerbesteuerfrei. Nach Auffassung des FG ist gewerbesteuerlich keine Eingrenzung der Rehabilitation auf eine "medizinische Rehabilitation" i.S.d. SGB V (mit Kostentragung durch die gesetzliche Krankenversicherung) geboten. F...mehr

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Sauer, SGB IX § 26 Gemeinsa... / 2.2.8 Beteiligung von Haus-, Fach-, Betriebs- und Werksärzten (Abs. 2 Nr. 8)

Rz. 43 Haus- bzw. Fachärzte haben wegen des persönlichen Kontakts zum Leistungsberechtigten regelmäßig eine hohe Kompetenz zur Beurteilung von Krankheiten und Behinderungen sowie in der Rehabilitationssteuerung. Der Arbeitsbereich der Allgemeinmedizin beinhaltet die Grundversorgung aller Patienten mit körperlichen und seelischen Gesundheitsstörungen in der Akut- und Langzeit...mehr

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Sauer, SGB IX § 26 Gemeinsa... / 2.6 Beteiligung von Verbänden für Menschen mit Behinderungen und von Dritten (Abs. 6)

Rz. 67 Abs. 6 stellt sicher, dass bei der Vorbereitung der Gemeinsamen Empfehlungen die Erfahrungen und die Kompetenz von Verbänden der Menschen mit Behinderungen einschließlich der Verbände ihrer Angehörigen, von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege, von Verbänden der Selbsthilfegruppen, von Interessenvertretungen von Frauen mit Behinderung, von den für die Wahrnehmung der ...mehr

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Schell, SGB IX § 6 Rehabili... / 2.2 Leistungsspektrum/selbstständige und eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung (Abs. 2)

Rz. 9 Jeder Rehabilitationsträger ist verpflichtet, den festgestellten – ggf. rehabilitationsträgerübergreifenden - Teilhabedarf durch seine Leistungen zu befriedigen. Der Umfang seiner Leistungen wird begrenzt durch sein eigenes, ihm zur Verfügung stehendes (gesetzliches und satzungsmäßiges) Leistungsspektrum. Der Rehabilitationsträger soll die Teilhabeleistungen im Rahmen d...mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.3 Bildung von Arbeitsgemeinschaften (Abs. 2)

Rz. 23 Um dem gemeinsamen Handeln der am Rehabilitationsgeschehen Beteiligten einen stabilen Rahmen zu geben, sollen die Rehabilitationsträger und ihre Verbände miteinander und mit anderen Stellen regionale (z. B. für einen Landkreis, für eine kreisfreie Stadt oder für einen Bezirk) oder überregionale (z. B. regionsübergreifende) Arbeitsgemeinschaften bilden. Der Gesetzgeber ve...mehr

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Schell, SGB IX § 6 Rehabili... / 2.1.2 Pflegekassen

Rz. 8 Die Pflegekassen sind die Träger der sozialen Pflegeversicherung (SGB XI). Sie sind bei den Krankenkassen errichtet worden. Die Pflegekassen zählen nicht zu den Rehabilitationsträgern i. S. d. § 6, da die Rehabilitation nicht Aufgabe der Pflegeversicherung und der Pflegekassen ist. Sie erbringen keine Teilhabeleistungen i. S. d. SGB IX. Die Pflegekassen sind allerdings ...mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.2.1 Nahtlose, zügige und einheitliche Leistungsgewährung (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 8 Nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 sind die Rehabilitationsträger gemeinsam dafür verantwortlich, dass die im Einzelfall erforderlichen Leistungen zur Teilhabe nahtlos, zügig sowie nach Gegenstand, Umfang und Ausführung der Leistungen einheitlich "wie aus einer Hand" erbracht werden. Welche Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistungen im Einzelfall erforderlich sind, ist von den Rehabi...mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.2.4 Begutachtungen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 14 Die Begutachtung nach § 17 spielt eine zentrale Rolle in der umfassenden Ermittlung des individuellen Rehabilitations- bzw. Teilhabebedarfs. Inhaltlich haben die Gutachten auf die Frage einzugehen, inwieweit und wie die in § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 angesprochenen Ziele für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen im Einzelfall verwirklicht werden können. Hierfür...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Gemäß § 10 Nr. 1 SGB I und § 4 Abs. 1 Nr. 1 haben Menschen mit Behinderungen oder drohender Behinderung (§ 2 Abs. 1) ein Recht auf Hilfe, um u. a. die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mindern. Zur Verfolgung dieser Ziele kann dieser Mensch Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel bea...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.4.5 Abgrenzung der Hilfsmittel nach § 47 von denen der Sozialen Teilhabe

Rz. 36 Die Hilfsmittel im Rahmen der medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1, § 47) bezwecken, die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben zu beseitigen oder zu mindern. Hierzu verfolgt die Hilfsmittelversorgung die Anpassung des Menschen mit Behinderungen an die Erfordernisse seiner Umwelt; er kann aber nicht verlangen, dass das Umfeld an seine Bedürfnisse ...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1.3 Hilfsmittel zum Ausgleich einer Behinderung (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 18 Nach § 47 Abs. 1 Nr. 3 kann der Leistungsberechtigte auch dann ein Hilfsmittel beanspruchen, wenn es seinem Zweck entsprechend die Auswirkungen der Behinderung beseitigt oder mindert (Rz. 18a) und dadurch die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beeinflusst (Rz. 19). Der Mensch mit Behinderung wird im Rahmen des § 47 den Erfordernissen der Umwelt a...mehr