Fachbeiträge & Kommentare zu Mecklenburg-Vorpommern

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Soziale Wohnraumförderung: ... / Zusammenfassung

Überblick Diese Ausführungen sollen Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten der sozialen Wohnraumförderung in diesem Bundesland geben. Die soziale Wohnraumförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zielt darauf ab, bezahlbaren und barrierefreien Wohnraum zu schaffen und bestehende Wohnungen an die Bedürfnisse aller Generationen anzupassen. Durch finanzielle Zuschüsse un...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.8 Antragsverfahren

Bewilligungsbehörde Antrag vor Baubeginn ist bei der Bewilligungsbehörde (Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern) einzureichen. Wichtiger Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung – die Bewilligung hängt von verfügbaren Haushaltsmitteln ab.mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 5.6 Ablauf

Vor Beginn der Maßnahme Der Antrag muss vor Baubeginn bei der Bewilligungsbehörde (Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern) vorgelegt werden. Die Auszahlung der Förderungen erfolgt in zwei Raten (50 % bei Baufortschritt, 50 % nach Abschluss).mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 1 Rechtliche Grundlagen

Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) vom 13.9.2001, zuletzt geändert am 20.11.2019 (BGBl I S. 1626) Einkommensgrenzenverordnung (EinkGrenzVO) i. d. F. vom 29.6.2022 (GVOBl. M-V S. 462) Richtlinie Wohnungsbau Sozial (WoBauSozRL M-V) vom 9.2.2023 (AmtsBl. M-V S. 107) Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Schaffung von belegungsgebundenen M...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.7 Programmende

Das Programm kann bis zum 31.12.2026 genutzt werden.mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 5.7 Laufzeit

Programmende: 31.12.2026. Kein Rechtsanspruch, Vergabe nach verfügbaren Haushaltsmitteln.mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 6.3 Förderbedingungen

Technische Voraussetzungen KfW "Altersgrecht Umbauen" Die Maßnahmen müssen den KfW-Programmen „Altersgerecht Umbauen“ (Nr. 159 und 455) entsprechen. Für die Durchführung der Maßnahmen werden ausschließlich Rechnungen von Fachunternehmern verlangt. Förderfähige Gemeinden Es werden Objekte in den folgenden Zentren gefördert: Oberzentren, Mittelzentren und Grundzentren in Mecklenbu...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3 Förderprogramm zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen (Wohnungsbau-Sozial)

Mit diesem Programm möchte das Land Mecklenburg-Vorpommern Investoren zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen durch Neubau, Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden motivieren. Förderfähig sind aber nur Vorhaben in Gemeinden, die in den regionalen Raumentwicklungsprogrammen als Ober-, Mittel- oder Grundzentren oder Tourismusschwerpunktraum mit meh...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 5 Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit diesem Programm Zuwendungen für bauliche Modernisierungsmaßnahmen an Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie an selbst genutztem Wohneigentum. Wichtig ist, dass eine Zuwendung für bauliche Maßnahmen zur Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen gewährt wird, wenn die Begründung von Mietpreis- und Belegungsbindungen erf...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 6 Förderung der Reduzierung von Barrieren in Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie in selbst genutztem Wohneigentum im Bestand

Dieses Programm fördert mit Zuwendungen für bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in vorhandenen Wohngebäuden mit Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie mit selbst genutztem Wohneigentum. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Deckung der Gesamtausgaben. 6.1 Wer ist Antragsberechtigter Eigentümer Antragsberechtigt ...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 6.4 Förderhöhe und Zuschüsse

bis zu 33.000 EUR Personenaufzüge und Lifte: Bis zu 33.000 EUR pro Haltepunkt (max. 30 % der förderfähigen Ausgaben von bis zu 198.000 EUR). Barrieren reduzierende Anpassungsmaßnahmen: 15.000 EUR pro selbst genutzter oder vermieteter Wohnung (mindestens 2.000 EUR, max. 30 % der förderfähigen Kosten). Wohnungsgrundrissänderungen und Treppenanlagen: Bis zu 25.000 EUR je Wohnung (...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1 Förderfähige Gemeinden

Mehr als 2.000 Einwohner In diesen Gemeinden werden die Fördermittel gewährt: Ober-, Mittel- oder Grundzentren oder Tourismusschwerpunkträume mit mehr als 2.000 Einwohnern. Gemeinden mit einer Leerstandsquote unter 4 %.mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.4 Bedingungen

3 Jahre Die Wohnungen müssen mindestens 3 Jahre benachteiligten Haushalten zur Verfügung gestellt werden. Die Nettokaltmiete darf 3 Jahre lang die Richtwerte für SGB II und SGB XII nicht überschreiten.mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.6 Weitere Hinweise

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung; die Bewilligung erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Eine Zweckentfremdung kann zu einer Rückforderung der Mittel führen.mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 6.7 Rechtsanspruch und Auszahlung

Nach Beendigung Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung; Bewilligung nach Ermessen und Haushaltslage. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage der Nachweise.mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 6.5 Finanzielle Eigenbeteiligung

15 % Eigenmittel Es wird vorausgesetzt, dass der Antragsteller mindestens 15 % der Gesamtkosten aus Eigenmitteln oder anerkannten Eigenleistungen erbringen kann.mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Alle Eigentümer Eigentümer oder Erbbauberechtigte von geeigneten Grundstücken. Erbbauberechtigte eines geeigneten Baugrundstücks oder nachweisen, dass der Erwerb eines Grundstücks oder Erbbaurechts gesichert ist oder durch die Gewährung der Zuwendung gesichert wird.mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.4 Mietpreis- und Belegungsbindung

Bis zu 6,80 EUR Mietpreis: max. 6,00 EUR/m2 (1. Förderweg) bzw. 6,80 EUR/m2 (2. Förderweg). Bindung an Wohnberechtigungsschein (Einkommensgrenzen z. B. 12.000 EUR für 1-Personen-Haushalt). Dauer der Bindung: bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens oder 12 Jahre nach Tilgung.mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.6 Auszahlung

4 Raten Die Auszahlung erfolgt in folgenden Raten: 20 % bei Beginn, 45 % bei Rohbau, 25 % bei Bezugsfertigkeit, 10 % nach Nachweisprüfung.mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.1 Wichtige Voraussetzungen

Nur bei Bedarf Die Gemeinde muss den Bedarf an den Wohnungen bestätigen.mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.5 Antrags- und Auszahlungsprozess

Nach Abschluss der Maßnahme Anträge sind schriftlich mit einem vorgegebenen Vordruck einzureichen. Zuschüsse werden nach Abschluss der Maßnahmen und Prüfung der Verwendungsnachweise ausgezahlt. Ein Bearbeitungsentgelt von 1,5 % des Zuschussbetrags wird erhoben.mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 5.4 Fördermittel

80 % der Kosten Darlehen: Bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, zinsfrei mit 25 % Tilgungsnachlass. Zuschuss: Bis zu 60 % bei Effizienzhaus-Modernisierungen. Mindestaufwendungen von 20.000 EUR.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 5.5 Bedingungen

Die geförderten modernisierten Wohnungen sind für die Dauer der Laufzeit der Darlehen Wohnungssuchenden als Miet- oder Genossenschaftswohnungen zum Gebrauch zu überlassen. Maßgeblich für die Berechnung der Belegungsdauer ist der Tag der Fertigstellung der baulichen Maßnahmen. Bis max. 6,60 EUR Bei der Vermietung einer belegungsgebundenen Wohnung darf keine höhere Nettokaltmiet...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 6.2 Förderfähige Maßnahmen

Lifte und Personenaufzüge Nachrüstung von Personenaufzügen und Liften Gefördert werden barrierefreie Aufzüge und Treppenlifte, die von allen Wohnungen im Gebäude und der öffentlichen Verkehrsfläche aus erreichbar sein müssen. Zustimmung der Belegenheitsgemeinde erforderlich (keine Abrisspläne in den nächsten 10 Jahren). Barrieren reduzierende Anpassungsmaßnahmen Reduzierung von B...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 5.3 Voraussetzungen

Mindestens 10 Jahre alt Die Förderung erfolgt vom Grundsatz her nur an Wohnungen in Gebäuden, die älter als 10 Jahre sind. Die Frist wird ab dem Tag der Bezugsfertigstellung berechnet. Wurde das Objekt später fertiggestellt, sind bauliche Maßnahmen nur zuwendungsfähig, wenn diese der Heizenergieeinsparung dienen, zur Kohlendioxid- und Schwefeldioxidminderung führen, oder zur Woh...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3 Förderkriterien

Geförderte Haushalte Es werden nur barrierearme oder -freie Wohnungen gefördert, die für Haushalte mit mittleren oder niedrigen Einkommen (nach Einkommensgrenzenverordnung) geeignet sind. Es erfolgen keine Förderungen für Ferienwohnungen, unzureichend nutzbare Objekte oder Modernisierungen ohne Substanzveränderung. Hinweis Gemischte Nutzung Sind in den Gebäuden auch gewerbliche ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5 Förderhöhe und Bedingungen

Das Baudarlehen wird bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 3.750 EUR/m2 in Rostock/Greifswald, sonst 3.570 EUR/m2) gewährt (siehe Tabelle). 20 % Eigenkapital Als Eigenkapital werden mindestens 20 % der Gesamtkosten verlangt. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist bis zu max. 80 % Gesamtförderung möglich.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.3 Förderumfang

Auf Dauer nutzbar Gefördert wird die Instandsetzung von leerstehenden Miet- und Genossenschaftswohnungen, durch welche die Wohnungen auf Dauer zu Wohnzwecken nutzbar gemacht werden. Der Wohnraum ist aber nur zuwendungsfähig, wenn die Maßnahmen technisch geeignet und im Hinblick auf die Verbesserung oder Wiederherstellung eines dauerhaften Gebrauchswerts wirtschaftlich vertretb...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 5.2 Förderfähige Maßnahmen

Modernisierungsmaßnahmen Dieses Programm fördert folgende Modernisierungsmaßnahmen: Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnungen und Wohngebäude nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern, nachhaltig Einsparungen von Energie und Wasser bewirken, nachhaltig die Kohlendioxid-Emissionen reduzieren, der Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus-Stan...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) GrESt/ErbSt: Grundstücksveräußerung zwischen einander nahestehenden Personen zu überhöhtem Kaufpreis

Die A-GmbH hatte von B, dem Lebensgefährten der Alleingesellschafterin A, zu einem überhöhten Kaufpreis ein Grundstück erworben. Gegenüber B erging ein SchenkSt-Bescheid. Die GrESt wurde demgegenüber nach dem tatsächlich vereinbarten (überhöhten) Kaufpreis berechnet. Streitig ist, ob der GrESt-Bescheid geändert werden kann und muss, um Übereinstimmung mit einem SchenkSt-Besch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Holzöfen und Kamine (Hausfe... / 6.3 Nachbarrecht

Öffentliches Recht Die Bauordnungen der Länder formulieren nahezu gleichlautend, dass die Abgase von Feuerstätten durch Abgasleitungen, Schornsteine und Verbindungsstücke (Abgasanlagen) so abzuführen sind, dass keine Gefahren oder unzumutbaren Belästigungen entstehen: Baden-Württemberg: § 32 Abs. 3 LBO BW Bayern: Art. 40 Abs. 3 BayBO Berlin: § 42 Abs. 3 BauOBln Brandenburg: § 42 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2024 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 140 [Autor/Stand] Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse. Ob eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, ist jeweils nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu entscheiden. Liegt eine teils gewerbliche und teils land...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 3.6 Rechtsfolgen eines fehlerhaften Antrags

Rz. 46 Wenn der Arbeitnehmer keine Angabe über den Umfang der Verringerung der Arbeitszeit bzw. keine Angabe hinsichtlich des Termins, zu dem die Teilzeittätigkeit beginnen soll, macht, ist die Geltendmachung gemessen an § 8 Abs. 2 Satz 1 TzBfG inhaltlich fehlerhaft.[1] Bezüglich der fehlenden Angabe des gewünschten Beginns der Arbeitszeitverringerung könnte der Fehler dadur...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Eigengeld des Strafgefangenen

Rz. 550 Das Eigengeld des Gefangenen setzt sich zusammen aus denjenigen Geldbeträgen, die der Gefangene in die Haftanstalt eingebracht hat und die ihm während der Haftdauer von Dritten zugewandt werden. Hinzu kommen diejenigen Bezüge des Gefangenen, die nicht als Hausgeld, Haftkostenbeitrag, Unterhaltsbeitrag oder Überbrückungsgeld in Anspruch genommen werden (§ 52 StVollzG)...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.3 Prüfungsmaßstab des BAG

Rz. 75 Das BAG hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 18.2.2003[1] festgehalten, dass nur solche rational nachvollziehbaren Gründe zur Ablehnung des Teilzeitverlangens berechtigen, die auch hinreichend gewichtig sind.[2] Der Arbeitgeber kann daher die Ablehnung nicht allein mit seiner abweichenden unternehmerischen Vorstellung von der "richtigen" Arbeitszeitverteilung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Anzeigepflicht

Rz. 86 [Autor/Stand] Die Anzeigepflicht bei der Grundsteuerbewertung wird im § 228 BewG geregelt. Danach ist die Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwerts, die Vermögensart oder die Grundstücksart auswirken oder zu einer erstmaligen Feststellung führen kann, auf den Beginn des der Änderung folgenden Kalenderjahres anzuzeigen (§ 228 A...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 2. Kosten des Vollstreckungsgerichts

Rz. 45 Das Vollstreckungsgericht ist in verschiedener Weise an der Zwangsvollstreckung beteiligt. Die entsprechenden Gebührentatbestände für die Tätigkeit des Vollstreckungsgerichts ergeben sich aus dem 2. Teil und aus dem ersten Hauptabschnitts des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz (KV GKG). Auch diese Gebühren wurden mit dem 2. KostRModG erheblich angehoben und...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.1 Definition des betrieblichen Grundes

Rz. 67 Hinsichtlich der Möglichkeit, den Teilzeitwunsch abzulehnen, sah der Referentenentwurf zum TzBfG vom 5.9.2000[1] in § 8 Abs. 3 Satz 1 noch die Formulierung "dringende betriebliche Gründe" vor, während das Gesetz nun lediglich von "betrieblichen Gründen" spricht. Daraus wird deutlich, dass an die Ablehnungsgründe keine allzu großen Anforderungen gestellt werden dürfen....mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.4.1 Wesentliche Beeinträchtigung von Organisation und Arbeitsablauf

Rz. 83 § 8 Abs. 4 Satz 2 TzBfG nennt als betrieblichen Grund die wesentliche Beeinträchtigung von Organisation oder Arbeitsablauf. Da Organisation und Arbeitsabläufe i. d. R. miteinander verbunden sind, ist eine Trennung meist nicht möglich.[1] Arbeitsablauf meint nach der Gesetzesbegründung den technischen Arbeitsablauf.[2] Rz. 84 Eine wesentliche Beeinträchtigung der Organi...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.5 Betriebliche Gründe im Übrigen

Rz. 107 Ein betrieblicher Grund, der den Arbeitgeber zur Ablehnung des Teilzeitbegehrens berechtigt, kann in einer auf der Grundlage von § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG geschlossenen Betriebsvereinbarung über die Lage der Arbeitszeit liegen. Hinter einer solchen Vereinbarung müssen die Arbeitszeitwünsche der einzelnen Arbeitnehmer grundsätzlich zurückstehen.[1] Dies gilt jedoch nur...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 6.2 Fiktion der Verringerung der Arbeitszeit (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 134 Nach § 8 Abs. 5 Satz 2 TzBfG verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang, sofern sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Verringerung der Arbeitszeit nicht nach § 8 Abs. 3 Satz 1 TzBfG geeinigt haben und der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung nicht spätestens 1 Monat vor ihrem gewünschten Beginn in Textform – bis 31.12.2019: sch...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 3.5 Angabe der gewünschten Verteilung der Arbeitszeit

Rz. 42 Nach § 8 Abs. 2 Satz 2 TzBfG "soll" der Arbeitnehmer neben seinem Verringerungswunsch und dem Umfang der begehrten Verringerung auch die von ihm gewünschte Verteilung der verringerten neuen Arbeitszeit angeben. Die gesetzgeberische Differenzierung zwischen Satz 1 ("muss") und Satz 2 ("soll") macht deutlich, dass die Angabe des Verteilungswunsches nicht zwingend erford...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 3. Kosten des Prozessgerichts in der Zwangsvollstreckung

Rz. 54 Das Prozessgericht kann sowohl in der eigentlichen Zwangsvollstreckung als Vollstreckungsorgan sowie im Klauselverfahren und in der Zwangsvollstreckung als Rechtsmittelgericht in Anspruch genommen werden. Rz. 55 Wird das Prozessgericht als Vollstreckungsorgan in Anspruch genommen, d.h. bei der Zwangsvollstreckung vertretbarer und unvertretbarer Handlungen nach §§ 887, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Anzeigepflicht

Rz. 97 [Autor/Stand] Die Anzeigepflicht bei der Grundsteuerbewertung wird im § 228 BewG geregelt. Danach ist die Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwerts, die Vermögensart oder die Grundstücksart auswirken oder zu einer erstmaligen Feststellung führen kann, auf den Beginn des der Änderung folgenden Kalenderjahres anzuzeigen (§ 228 A...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 9.4 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 207 Der Arbeitnehmer trägt als Gläubiger des Teilzeitanspruchs nach allgemeinen Grundsätzen[1] die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Voraussetzungen und damit dafür, dass sein Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht, der Arbeitgeber i. d. R.[2] mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt – in diesem Zusammenhang ist der Grundsatz der abgestuften Dar...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Verschiebung des Bemessungszeitraums in Sonderfällen (Abs. 1 Sätze 2 bis 5)

Rz. 6 Bei den in Abs. 1 Sätze 2 bis 5 geregelten Tatbeständen, die zur Verschiebung des Bemessungszeitraums führen, handelt es sich um gesetzlich geregelte, grds. nicht analogiefähige Sonderfälle, die nur in den geregelten Konstellationen greifen. Der Gesetzgeber beschreibt diese Tatbestände als "Ausklammerungstatbestände"[1], was die Intention aber unvollständig beschreibt....mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 563 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung im Ergebnis Stand. Mit der Revision war davon auszugehen, dass das Rechtsmittel unbeschränkt zugelassen worden war. Die Entscheidungsformel des Berufungsurteils enthielt keinen Zusatz, der die dort ausgesprochene Zulassung der Revision einschränkt. Auch aus den Entscheidungsgründen des Berufungsurteils erg...mehr

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Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 4.2 Das Schatzregal

Der im BGB geregelte Grundsatz trägt aber nicht dem im öffentlichen Interesse liegenden Zweck Rechnung, wertvolle Bodenfunde der wissenschaftlichen Forschung und der Öffentlichkeit auf Dauer zugänglich zu machen. Deshalb haben 13 Bundesländer in ihren Denkmalschutzgesetzen ein sog. Schatzregal geschaffen, zu dessen gesetzlicher Regelung sie nach Auffassung des Bundesverfassu...mehr

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Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 3.1.1 Die Genehmigungspflicht für Grabungen und (teilweise) die Suche nach Bodendenkmalen

In allen Bundesländern benötigt derjenige, der nach bekannten oder vermuteten Bodendenkmalen graben oder sie aus Gewässern bergen will (so in Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein), der vorherigen denkmalrechtlichen Erlaubnis bzw. Genehmigung. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Graben auf eigenen oder fremden Grundstücken stattfinde...mehr