Fachbeiträge & Kommentare zu Mecklenburg-Vorpommern

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückzahlungsklauseln: Zuläs... / 3.2.1 Tarifverträge

Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG unterliegen Tarifverträge im Gegensatz zu einzelvertraglichen Vereinbarungen nur in beschränktem Maße der gerichtlichen Inhaltskontrolle, da sie von gleichberechtigten Partnern des Arbeitslebens ausgehandelt werden, deren Regelungen durch die Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 GG geschützt werden. Wegen der Gleichgewichtigkeit der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / i) Verträge zwischen Partnern einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft

Die für die Verträge zwischen nahen Angehörigen geltenden Grundsätze des Fremdvergleichs sind nach Auffassung des FG Mecklenburg- Vorpommern auch auf Verträge zwischen den Partnern einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft anzuwenden. FG Mecklenburg-Vorpommern v. 16.3.2023 – 2 K 385/18, EFG 2024, 1905, Rev. eingelegt, Az. des BFH: X R 5/24mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Schuldzinsenabzug bei Einze... / 1 Regelung im Überblick

Schuldzinsen sind nur dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn das zugrundeliegende Darlehen betrieblich veranlasst ist. Wird ein Darlehen im Betrieb allein aufgenommen, um eine Privatentnahme zu finanzieren, scheidet der Betriebsausgabenabzug der daraus resultierenden Schuldzinsen ungeachtet des § 4 Abs. 4a EStG von vornherein aus.[1] Gleiches gilt, wenn zuvor ein Zweiko...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Streitigkeiten

Rz. 23 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Unterrichtungspflichten so umfassend und so rechtzeitig während der Planung einer Maßnahme nachzukommen, dass der Betriebsrat auch faktisch in der Lage ist, auf die Pläne des Arbeitgebers zu reagieren, um seine eigenen Vorstellungen in die Beratung mit dem Arbeitgeber einzubringen. Verletzt der Arbeitgeber diese Verpflichtung s...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Durch das Mitspracherecht des Betriebsrats bei Maßnahmen des Arbeitgebers, die sich auf die Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebung, das Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe richten, soll die Einhaltung der nicht normierten Schutzvorschriften zugunsten der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes sowie arbeitspsychologischer und betriebs...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kaltwasseruhren (WEG) / 1 Installation von Kaltwasseruhren

Die Bauordnungen der Länder sehen überwiegend vor, dass Wohneinheiten in Neubauten jeweils mit Wasseruhren zur Erfassung des Kaltwasserverbrauchs auszustatten sind oder enthalten jedenfalls sinngemäße Regelungen. Gleiches gilt bei Nutzungsänderungen, soweit nicht der Einbau von Wasserzählern mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Derart unverhältnismäßiger Kostenaufwa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.4 Feststellung beim Übergang zu Liebhaberei, § 8

Rz. 178 Beim Strukturwandel eines (gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder freiberuflichen) Betriebs zur Liebhaberei sind die in der betrieblichen Zeit angesammelten stillen Reserven steuerlich verhaftet (verstrickt), die später während der Liebhaberei entstehenden stillen Reserven aber nicht. Der Übergang zur Liebhaberei stellt keine Betriebsaufgabe/Entnahme dar,...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.9 Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (Abs. 4)

Rz. 67 In die Regelungen der Abs. 4 bis 7 zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein sind die früheren Regelungen in § 421g a. F. aufgegangen. Rz. 68 Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist ein Papier mit Förder- und Vergütungszusage. Es enthält gegenüber der Person, der der Gutschein durch die Agentur für Arbeit ausgehändigt wird, eine Förderzusage in Bezug auf die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lärm und Licht aus der Nach... / 1.4 Gegen die Sonn- und Feiertagsgesetze der Bundesländer verstoßende Betätigungen

Das veränderte Freizeitverhalten der Bevölkerung hat zunehmend dazu geführt, dass gewerbliche Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen – etwa in Form von Autowaschanlagen, Münzwaschanlagen, Gebrauchtwagen- oder Flohmärkten – zunehmend lukrativ werden. Vor diesem Hintergrund haben die Eingaben und Beschwerden aus der Bevölkerung das fast in Vergessenheit geratene Sonn- und Feierta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.1.2.1 Wann gilt ein Hund als gefährlich?

Als "gefährlich" werden Hunde in den einschlägigen Landesvorschriften eingestuft, wenn sie zum Hetzen oder Reißen von Wild und Vieh neigen, bissig sind, in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen anspringen oder schließlich durch Zucht, Haltung oder Ausbildung eine erhöhte Aggressivität entwickelt haben und aus diesem Grund Menschen oder Tiere angreifen. Die Definitio...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Außerbetriebliche Mitglieder der Einigungsstelle

Rz. 9 § 76a Abs. 3 Satz. 1 BetrVG gibt dem Einigungsstellenvorsitzenden und dem betriebsfremden Beisitzer einen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung der Tätigkeit in der Einigungsstelle, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf.[1] Bei den vom Betriebsrat bestellten Beisitzern ist ein wirksamer Betriebsratsbeschluss erforderlich. Der Anspruch besteht unabhängig von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.1.2.2 Leinenpflicht

Eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde im Bereich der Zuwege zu den Wohnanlagen, in ihren Treppenhäusern, Aufzügen, Fluren und gemeinschaftlich genutzten Räumen besteht in Berlin: § 3 Abs. 2 Nr. 1 HundeG, Brandenburg: § 3 Abs. 1 Nr. 5 HundehV, Hamburg: § 8 Abs. 1 HundeG und Schleswig-Holstein: § 2 Abs. 2 Nr. 4 GefHG. Andere Länder schreiben eine Leinenpflicht nur für sog. "g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.1.1 Normale Haustiere (Hunde, Katzen oder Ziervögel)

Im Bereich des öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzes gegenüber Beeinträchtigungen durch die nachbarliche Tierhaltung ist die Rechtslage in den Bundesländern nicht einheitlich. Landesrecht Landeseinheitliche Regelungen kennen nurmehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Schlichtungsverfahren bei N... / 1 Landesrechtliche Schlichtungsgesetze

Von der Öffnungsklausel des § 15a EGZPO haben mit Ausnahme von Berlin, Bremen und Thüringen alle Bundesländer in unterschiedlichem Umfang Gebrauch gemacht. Hinweis Baden-Württemberg hat Schlichtungsgesetz wieder aufgehoben Baden-Württemberg ist mit Wirkung zum 1.5.2013 aus dem obligatorischen Schlichtungsverfahren ausgestiegen und hat sein Schlichtungsgesetz mit der Begründung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lärm und Licht aus der Nach... / 1.2 Sonstige ruhestörende Arbeiten in Haus und Garten

Arbeiten in Haus und Garten, die nicht den Betrieb von motorbetriebenen Gartengeräten betreffen, sind keine Angelegenheiten des Bundesrechts, sondern eine Domäne des Landes- und Kommunalrechts. Zu denken ist etwa an das Ausklopfen von Teppichen, das Hämmern, das Hacken von Holz oder das Benutzen von Heimwerkermaschinen. Landeseinheitliche Regelungen Berlin[1], Brandenburg[2], Ha...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: Mecklenburg-Vorpommern

Zusammenfassung Überblick Diese Ausführungen sollen Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten der sozialen Wohnraumförderung in diesem Bundesland geben. Die soziale Wohnraumförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zielt darauf ab, bezahlbaren und barrierefreien Wohnraum zu schaffen und bestehende Wohnungen an die Bedürfnisse aller Generationen anzupassen. Durch finanziel...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 2 Weitere Informationen und Ansprechpartner

Adressen Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, Mail: poststelle@im.mv-regierung.de, Web: www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Bau Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Mail: info@lfi-mv.de, Web: www.lfi-mv.demehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 5.1 Zielgruppe

Wohnungen in Mecklenburg-Vorpommern Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Wohnungen in Mecklenburg-Vorpommern. Selbst genutztes Wohneigentum wird nur gefördert, wenn die Antragsteller einkommensabhängige Voraussetzungen erfüllen. Maßnahmen an Ferienwohnungen, Neubauten oder unzweckmäßige Projekte sind von diesem Programm ausgeschlossen.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 6.1 Wer ist Antragsberechtigter

Eigentümer Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, die Eigentümer von Grundstücken in Mecklenburg-Vorpommern sind. Mit Zustimmung des Eigentümers und unter Ausschluss der Berücksichtigung der Maßnahmen bei Mieterhöhungen gemäß § 559 BGB kann auch der Mieter Anträge stellen.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.8 Antragsverfahren

Bewilligungsbehörde Antrag vor Baubeginn ist bei der Bewilligungsbehörde (Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern) einzureichen. Wichtiger Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung – die Bewilligung hängt von verfügbaren Haushaltsmitteln ab.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 5.6 Ablauf

Vor Beginn der Maßnahme Der Antrag muss vor Baubeginn bei der Bewilligungsbehörde (Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern) vorgelegt werden. Die Auszahlung der Förderungen erfolgt in zwei Raten (50 % bei Baufortschritt, 50 % nach Abschluss).mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 6.6 Antragstellung und Fristen

Bewilligungsstelle Bewilligungsstelle: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Frist: Die Förderung läuft bis zum 31.12.2025. Bearbeitungsentgelt: 1,5 % des Zuschussbetrags (mindestens 30 EUR).mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / Zusammenfassung

Überblick Diese Ausführungen sollen Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten der sozialen Wohnraumförderung in diesem Bundesland geben. Die soziale Wohnraumförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zielt darauf ab, bezahlbaren und barrierefreien Wohnraum zu schaffen und bestehende Wohnungen an die Bedürfnisse aller Generationen anzupassen. Durch finanzielle Zuschüsse un...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.2 Antragsberechtigung

Eigentümer Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Wohnraum in Mecklenburg-Vorpommern. Die Antragsteller müssen ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen nachweisen.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4 Sonderprogramm zur Gewährung von Zuwendungen zur Instandsetzung von Wohnraum für benachteiligte Haushalte

Miet- und Genossenschaftswohnungen Dieses Sonderprogramm gewährt nach der Maßgabe des § 44 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern und der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften Zuwendungen zur Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen. 4.1 Wichtige Voraussetzungen Nur bei Bedarf Die Gemeinde muss den Bedarf an den Wohnungen bestätigen. 4.2 Antragsberechtigun...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 1 Rechtliche Grundlagen

Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) vom 13.9.2001, zuletzt geändert am 20.11.2019 (BGBl I S. 1626) Einkommensgrenzenverordnung (EinkGrenzVO) i. d. F. vom 29.6.2022 (GVOBl. M-V S. 462) Richtlinie Wohnungsbau Sozial (WoBauSozRL M-V) vom 9.2.2023 (AmtsBl. M-V S. 107) Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Schaffung von belegungsgebundenen M...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.7 Programmende

Das Programm kann bis zum 31.12.2026 genutzt werden.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 6.3 Förderbedingungen

Technische Voraussetzungen KfW "Altersgrecht Umbauen" Die Maßnahmen müssen den KfW-Programmen „Altersgerecht Umbauen“ (Nr. 159 und 455) entsprechen. Für die Durchführung der Maßnahmen werden ausschließlich Rechnungen von Fachunternehmern verlangt. Förderfähige Gemeinden Es werden Objekte in den folgenden Zentren gefördert: Oberzentren, Mittelzentren und Grundzentren in Mecklenbu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3 Förderprogramm zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen (Wohnungsbau-Sozial)

Mit diesem Programm möchte das Land Mecklenburg-Vorpommern Investoren zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen durch Neubau, Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden motivieren. Förderfähig sind aber nur Vorhaben in Gemeinden, die in den regionalen Raumentwicklungsprogrammen als Ober-, Mittel- oder Grundzentren oder Tourismusschwerpunktraum mit meh...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 5 Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit diesem Programm Zuwendungen für bauliche Modernisierungsmaßnahmen an Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie an selbst genutztem Wohneigentum. Wichtig ist, dass eine Zuwendung für bauliche Maßnahmen zur Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen gewährt wird, wenn die Begründung von Mietpreis- und Belegungsbindungen erf...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 5.7 Laufzeit

Programmende: 31.12.2026. Kein Rechtsanspruch, Vergabe nach verfügbaren Haushaltsmitteln.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 6.7 Rechtsanspruch und Auszahlung

Nach Beendigung Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung; Bewilligung nach Ermessen und Haushaltslage. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage der Nachweise.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 6.5 Finanzielle Eigenbeteiligung

15 % Eigenmittel Es wird vorausgesetzt, dass der Antragsteller mindestens 15 % der Gesamtkosten aus Eigenmitteln oder anerkannten Eigenleistungen erbringen kann.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Alle Eigentümer Eigentümer oder Erbbauberechtigte von geeigneten Grundstücken. Erbbauberechtigte eines geeigneten Baugrundstücks oder nachweisen, dass der Erwerb eines Grundstücks oder Erbbaurechts gesichert ist oder durch die Gewährung der Zuwendung gesichert wird.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.4 Mietpreis- und Belegungsbindung

Bis zu 6,80 EUR Mietpreis: max. 6,00 EUR/m2 (1. Förderweg) bzw. 6,80 EUR/m2 (2. Förderweg). Bindung an Wohnberechtigungsschein (Einkommensgrenzen z. B. 12.000 EUR für 1-Personen-Haushalt). Dauer der Bindung: bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens oder 12 Jahre nach Tilgung.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.6 Auszahlung

4 Raten Die Auszahlung erfolgt in folgenden Raten: 20 % bei Beginn, 45 % bei Rohbau, 25 % bei Bezugsfertigkeit, 10 % nach Nachweisprüfung.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.1 Wichtige Voraussetzungen

Nur bei Bedarf Die Gemeinde muss den Bedarf an den Wohnungen bestätigen.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.5 Antrags- und Auszahlungsprozess

Nach Abschluss der Maßnahme Anträge sind schriftlich mit einem vorgegebenen Vordruck einzureichen. Zuschüsse werden nach Abschluss der Maßnahmen und Prüfung der Verwendungsnachweise ausgezahlt. Ein Bearbeitungsentgelt von 1,5 % des Zuschussbetrags wird erhoben.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 5.4 Fördermittel

80 % der Kosten Darlehen: Bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, zinsfrei mit 25 % Tilgungsnachlass. Zuschuss: Bis zu 60 % bei Effizienzhaus-Modernisierungen. Mindestaufwendungen von 20.000 EUR.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 6 Förderung der Reduzierung von Barrieren in Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie in selbst genutztem Wohneigentum im Bestand

Dieses Programm fördert mit Zuwendungen für bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in vorhandenen Wohngebäuden mit Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie mit selbst genutztem Wohneigentum. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Deckung der Gesamtausgaben. 6.1 Wer ist Antragsberechtigter Eigentümer Antragsberechtigt ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 6.4 Förderhöhe und Zuschüsse

bis zu 33.000 EUR Personenaufzüge und Lifte: Bis zu 33.000 EUR pro Haltepunkt (max. 30 % der förderfähigen Ausgaben von bis zu 198.000 EUR). Barrieren reduzierende Anpassungsmaßnahmen: 15.000 EUR pro selbst genutzter oder vermieteter Wohnung (mindestens 2.000 EUR, max. 30 % der förderfähigen Kosten). Wohnungsgrundrissänderungen und Treppenanlagen: Bis zu 25.000 EUR je Wohnung (...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1 Förderfähige Gemeinden

Mehr als 2.000 Einwohner In diesen Gemeinden werden die Fördermittel gewährt: Ober-, Mittel- oder Grundzentren oder Tourismusschwerpunkträume mit mehr als 2.000 Einwohnern. Gemeinden mit einer Leerstandsquote unter 4 %.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.4 Bedingungen

3 Jahre Die Wohnungen müssen mindestens 3 Jahre benachteiligten Haushalten zur Verfügung gestellt werden. Die Nettokaltmiete darf 3 Jahre lang die Richtwerte für SGB II und SGB XII nicht überschreiten.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.6 Weitere Hinweise

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung; die Bewilligung erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Eine Zweckentfremdung kann zu einer Rückforderung der Mittel führen.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 5.3 Voraussetzungen

Mindestens 10 Jahre alt Die Förderung erfolgt vom Grundsatz her nur an Wohnungen in Gebäuden, die älter als 10 Jahre sind. Die Frist wird ab dem Tag der Bezugsfertigstellung berechnet. Wurde das Objekt später fertiggestellt, sind bauliche Maßnahmen nur zuwendungsfähig, wenn diese der Heizenergieeinsparung dienen, zur Kohlendioxid- und Schwefeldioxidminderung führen, oder zur Woh...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.3 Förderumfang

Auf Dauer nutzbar Gefördert wird die Instandsetzung von leerstehenden Miet- und Genossenschaftswohnungen, durch welche die Wohnungen auf Dauer zu Wohnzwecken nutzbar gemacht werden. Der Wohnraum ist aber nur zuwendungsfähig, wenn die Maßnahmen technisch geeignet und im Hinblick auf die Verbesserung oder Wiederherstellung eines dauerhaften Gebrauchswerts wirtschaftlich vertretb...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 5.2 Förderfähige Maßnahmen

Modernisierungsmaßnahmen Dieses Programm fördert folgende Modernisierungsmaßnahmen: Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnungen und Wohngebäude nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern, nachhaltig Einsparungen von Energie und Wasser bewirken, nachhaltig die Kohlendioxid-Emissionen reduzieren, der Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus-Stan...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 6.2 Förderfähige Maßnahmen

Lifte und Personenaufzüge Nachrüstung von Personenaufzügen und Liften Gefördert werden barrierefreie Aufzüge und Treppenlifte, die von allen Wohnungen im Gebäude und der öffentlichen Verkehrsfläche aus erreichbar sein müssen. Zustimmung der Belegenheitsgemeinde erforderlich (keine Abrisspläne in den nächsten 10 Jahren). Barrieren reduzierende Anpassungsmaßnahmen Reduzierung von B...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3 Förderkriterien

Geförderte Haushalte Es werden nur barrierearme oder -freie Wohnungen gefördert, die für Haushalte mit mittleren oder niedrigen Einkommen (nach Einkommensgrenzenverordnung) geeignet sind. Es erfolgen keine Förderungen für Ferienwohnungen, unzureichend nutzbare Objekte oder Modernisierungen ohne Substanzveränderung. Hinweis Gemischte Nutzung Sind in den Gebäuden auch gewerbliche ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5 Förderhöhe und Bedingungen

Das Baudarlehen wird bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 3.750 EUR/m2 in Rostock/Greifswald, sonst 3.570 EUR/m2) gewährt (siehe Tabelle). 20 % Eigenkapital Als Eigenkapital werden mindestens 20 % der Gesamtkosten verlangt. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist bis zu max. 80 % Gesamtförderung möglich.mehr