Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuerklasse

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / VIII. Haftung des Arbeitgebers

Rz. 130 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Keine Anmeldung der Arbeitnehmer in der ELStAM-Datenbank Meldet der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer entgegen den Vorgaben in Rn. 44 bei der Finanzverwaltung pflichtwidrig nicht an, kann er die ELStAM seiner Arbeitnehmer nicht abrufen. In diesen Fällen ist die Regelung des § 39c Absatz 1 Satz 2 EStG (Übergangszeit von drei Monaten unter Anwend...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Ermittlung der Freibeträge beim Lohnsteuerabzug

Rz. 20 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Nur Versorgungsbezüge von ArbN, die zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören (§ 19 Abs 2 EStG), unterliegen dem LSt-Abzug. Zu Einzelheiten > Versorgungsbezüge Rz 5 ff. In Höhe der Freibeträge bleiben die Versorgungsbezüge steuerfrei. Außerdem wird ggf der für Versorgungsbezüge geltende ArbN-Pauschbetrag für WK (§ 9a Satz 1 Nr ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Berücksichtigung des Familienstands, von Freibeträgen und Berechnung der Lohnsteuer

Rz. 10 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Dem ArbG des weiteren Dienstverhältnisses werden als > Lohnsteuerabzugsmerkmale die Steuerklasse VI und ggf die rechtliche Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sowie ein Freibetrag nach § 39a Abs 1 Satz 1 Nr 7 EStG zum Abruf bereitgestellt (vgl BMF vom 13.12.2024, Rz 65, BStBl 2025 I, 64). Unberücksichtigt bleiben di...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 9. ELStAM bei verschiedenen Lohnarten

Rz. 102 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Lohnsteuerrechtlich gilt der Grundsatz des einheitlichen Dienstverhältnisses mit der Folge, dass die Lohnsteuer für sämtliche vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlten Bezüge einheitlich und nach denselben Lohnsteuerabzugsmerkmalen zu erheben ist. Daher kann der Arbeitgeber im ELStAM-Verfahren für einen Arbeitnehmer nur ein Dienstverhäl...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 6. Pflichten des Arbeitnehmers

Rz. 70 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Gegenüber dem Arbeitgeber Zum Zweck des Abrufs der ELStAM hat der Arbeitnehmer jedem Arbeitgeber bei Eintritt in das Dienstverhältnis Folgendes mitzuteilen (§ 39e Absatz 4 Satz 1 EStG): die Identifikationsnummer sowie den Tag der Geburt, ob es sich um das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis handelt (vgl. Rn. 64), ggf. ob und in welcher Höhe...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 8. Durchführung des Lohnsteuerabzugs ohne ELStAM

Rz. 86 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Fehlende Lohnsteuerabzugsmerkmale Bei fehlenden Lohnsteuerabzugsmerkmalen hat der Arbeitgeber die Lohnsteuererhebung nach der Steuerklasse VI durchzuführen. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des Dienstverhältnisses seinem Arbeitgeber die zum Abruf der ELStAM erforderliche steuerliche Identifikationsnumm...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Berücksichtigung geänderter Merkmale durch den Arbeitgeber

Rz. 34 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Der ArbG darf geänderte LSt-Abzugsmerkmale nur entsprechend der ihm mitgeteilten Gültigkeit anwenden (§ 39e Abs 5 EStG). Es genügt nicht, dass der ArbN dem ArbG – zB durch standesamtliche Urkunden – die Unrichtigkeit von ELStAM nachweist. Beispiel: Ein lediger ArbN heiratet. Der ArbG darf diesen Umstand erst berücksichtigen, nachdem er die ge...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 1. Elektronisches Verfahren

Rz. 34 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Regelverfahren Der Lohnsteuerabzug ist regelmäßig nach den amtlich gebildeten ELStAM durchzuführen. Dazu stellt die Finanzverwaltung dem Arbeitgeber die ELStAM unentgeltlich zum elektronischen Abruf bereit (§ 39e Absatz 3 Satz 1 EStG). Die Finanzverwaltung bildet für Arbeitnehmer als Grundlage für den Lohnsteuerabzug die Steuerklasse, die Zah...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Steht ein > Arbeitnehmer nebeneinander in mehreren Dienstverhältnissen oder ist zB ein pensionierter Beamter in einem kaufmännischen Betrieb als Angestellter tätig, so kann im elektronischen Verfahren jeder seiner > Arbeitgeber > Lohnsteuerabzugsmerkmale beim BZSt abrufen (vgl § 39e Abs 3 Satz 2 EStG). Für die zweiten oder weiteren Dienstverh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Steuern.

Rn 46 Steuern sind grds in der Höhe in Abzug zu bringen wie sie im maßgeblichen Unterhaltszeitraum tatsächlich angefallen sind (In-Prinzip, BGH FamRZ 07, 793; Brandbg FamRZ 14, 219). Steuerzahlungen und Steuererstattungen werden grds nur im Jahr der tatsächlichen Leistung berücksichtigt. Bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden ist die strikte Anwendung des In-Prinzips oftm...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Zur Bildung der Merkmale

Rz. 13 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Bestimmte LSt-Abzugsmerkmale werden vom BZSt in der ELStAM-Datenbank automatisiert gebildet. Das betrifft die Basismerkmale "Steuerklasse" und "Zahl der Kinderfreibeträge" für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (vgl § 39e Abs 1 Satz 1 und Abs 3 EStG). Die dem zugrunde liegenden Daten werden dem BZSt von der > Kommunale Meldebehör...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 6. Steuerklassenbildung bei Lebenspartnern

Rz. 25 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Regelungen des EStG zu Ehegatten und Ehen sind auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden (§ 2 Absatz 8 EStG). Der Familienstand "verheiratet" und der Familienstand "Lebenspartnerschaft" werden demnach im ELStAM-Verfahren identisch behandelt. Im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens betrifft dies u. a. die Regelungen zur...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Die beim BZSt bereitgestellten Merkmale

Rz. 10 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Das > Bundeszentralamt für Steuern hält für den Abruf durch den ArbG über das > Internet folgende Daten bereit (§ 39e Abs 3 EStG): Die > Identifikationsnummer des ArbN, den Tag seiner Geburt, das Merkmal für den KiSt-Abzug (> Rz 11) und die folgenden LSt-Abzugsmerkmale (§ 39 Abs 4 EStG):mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Weitere Hinweise.

Rn 14 Für den Pflichtteilsanspruch ist das allg Zivilgericht, für den Zugewinnausgleich das FamG zuständig (BGH NJW 83, 388, 389 [BGH 18.11.1982 - IX ZR 91/81]). Der Pflichtteilsanspruch verjährt nunmehr nach den allgemeinen Vorschriften (§ 2317 Rn 11–20). Die Klage auf Zahlung des großen Pflichtteils hemmt nicht die Verjährung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich nach § 1371...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 1. Allgemeines

Rz. 4 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Soweit ein Arbeitgeber für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs Lohnsteuerabzugsmerkmale benötigt, werden sie auf Veranlassung des Arbeitnehmers gebildet (§ 39 Absatz 1 Satz 1 EStG). Die Bildung der ELStAM erfolgt in der Regel automatisiert durch das Bundeszentralamt für Steuern (§ 39e Absatz 1 Satz 1 EStG) aufgrund der gespeicherten Daten (...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 4. Weiteres Dienstverhältnis

Rz. 64 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Beginn eines weiteren Dienstverhältnisses Beginnt der Arbeitnehmer ein neues Dienstverhältnis und bezieht er nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn, hat er zu entscheiden, welches das erste und welches das weitere Dienstverhältnis ist. Soll der Arbeitslohn des neuen Dienstverhältnisses nach der Steuerklasse VI besteuert werden, h...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 2. (Elektronische) Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Rz. 5 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Als (elektronische) Lohnsteuerabzugsmerkmale kommen u. a. in Betracht: Steuerklasse (§ 38b Absatz 1 EStG) und Faktor (§ 39f EStG), Zahl der Kinderfreibeträge bei den Steuerklassen I bis IV (§ 38b Absatz 2 EStG), auf Antrag des Arbeitnehmers ein Freibetrag und ein Hinzurechnungsbetrag (§ 39a EStG); diese Beträge können längstens für zwei Jahre be...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / VI. Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich (§ 42b EStG)

Rz. 122 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Nach einem Arbeitgeberwechsel im laufenden Kalenderjahr sind dem neuen Arbeitgeber regelmäßig nur die ELStAM des aktuellen Dienstverhältnisses bekannt. Deshalb hat der Arbeitgeber als weitere Voraussetzung für die Durchführung eines Lohnsteuer-Jahresausgleichs zu beachten, dass der Arbeitnehmer durchgängig das gesamte Kalenderjahr bei ihm b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beistand und Rücksichtnahme in wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Rn 16 Obwohl Ehegatten voneinander getrennte Vermögen haben und nicht für die Verbindlichkeiten des jeweils anderen einstehen müssen, besteht die Pflicht, den anderen oder dessen Eigentum unabhängig vom jeweiligen Güterstand vor Schaden zu bewahren. Deshalb darf ein gemeinsamer Verkauf des im Miteigentum stehenden Hauses nicht aus unsachlichen Gründen verhindert werden (Fran...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Einzelfragen/Verfahrensfragen

Rz. 75 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Steuerbefreiung ist ausgeschlossen, wenn für die > Einnahmen aus derselben Tätigkeit – ganz oder teilweise – eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr 12 EStG (> Aufwandsentschädigungen) oder der Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr 26 EStG (> Rz 10 ff) oder der Freibetrag nach § 3 Nr 26b EStG für Aufwandsentschädigungen iSv § 1878 BGB (> Rz 60 ff)...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Abruf durch den Arbeitgeber beim Bundeszentralamt für Steuern

Rz. 5 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Der zum LSt-Abzug verpflichtete > Arbeitgeber (vgl § 38 Abs 3 EStG) hat die LSt sowie die Annexsteuern (> Kirchensteuer, > Solidaritätszuschlag) unter Berücksichtigung der LSt-Abzugsmerkmale (ELStAM) des ArbN zu ermitteln (vgl § 38a Abs 4 EStG). Rz. 5/1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Dem ArbG werden die für den LSt-Abzug erforderlichen persönliche...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 3. Bildung und Änderung der (elektronischen) Lohnsteuerabzugsmerkmale

Rz. 8 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Für die (erstmalige) Bildung der (elektronischen) Lohnsteuerabzugsmerkmale stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Im Regelfall erfolgt die erstmalige Bildung der ELStAM zu Beginn eines Dienstverhältnisses aufgrund der Anmeldung des Arbeitnehmers durch seinen Arbeitgeber bei der Finanzverwaltung mit dem Ziel, die ELStAM des Arbeitnehmers abzu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Auflösung der bestehenden rechtlichen Vaterschaft durch deren Anfechtung im gerichtlichen Verfahren (Abs 1) oder durch eine sog scheidungsakzessorische Vaterschaftsanerkennung im Wege einer dreiseitigen Erklärung (Abs 2). Dem Grundsatz der Abstammungswahrheit dient die Anfechtung der Vaterschaft, weil die auf gesetzlicher Vermutung oder persönl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Erbschaftsteuerliche Gesichtspunkte.

Rn 11 Die gegenseitige Einsetzung zum Alleinerben führt ggf dazu, dass Erbschaftsteuerfreibeträge nicht voll ausgenutzt werden können. Nachteilig kann sich auch auswirken, dass das Vermögen des Erstverstorbenen nach seinem Eingang in das Vermögen des Letztverstorbenen beim Erwerb durch den Schlusserben ein zweites Mal versteuert werden muss; dieser kann, soweit das Vermögen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Fiktion von Steuervorteilen.

Rn 45 Zumutbare sicher erzielbare Steuervorteile sind wie Einkommen zu behandeln (BGH FamRZ 15, 2138 und ständig [Hamm FamRZ 24, 1883]; vgl auch Perleberg-Kölbel NZFam 15, 904). Steuervorteile sind fiktiv zuzurechnen, soweit aus dem Unterhaltsrechtsverhältnis eine Obliegenheit zu ihrer Geltendmachung besteht (BGH FamRZ 07, 1237; vgl auch Ziffer 10.1.1 der Leitlinien). Dazu ge...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Der Lohnsteuerabzug hat im Regelfall zur Folge, dass der > Arbeitnehmer, bei dem dieser Abzug vorgenommen wurde, nicht zur Abgabe einer > Steuererklärung verpflichtet ist (Abgeltungswirkung gemäß § 46 Abs 4 EStG). Vor diesem Hintergrund werden individuelle Verhältnisse, die bei einer gedanklichen Einkommensteuerveranlagung steuerlich bedeuten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Zeitpunkt.

Rn 6 Das Gesetz definiert den für die Beurteilung der ehelichen Lebensverhältnisse maßgeblichen Zeitpunkt nicht. Nach stRspr des BGH (NJW 88, 2034; vgl auch BVerfG NJW 93, 2926) sind maßgeblich die Verhältnisse im Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung. Auf diesen Zeitpunkt darf allerdings nicht starr abgestellt werden. Einkommensentwicklungen prägen die ehelichen Lebensver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Steuer.

Rn 16 Beim unentgeltlichen Verzicht ggü dem Erblasser (§ 2346 II) fällt keine Erbschaftsteuer an. Abfindungen für einen Pflichtteilsverzicht sind als Schenkungen unter Lebenden gem § 7 I Nr 5 ErbStG steuerpflichtig (zur Steuerbefreiung nach § 13 I Nr 4 ErbSt s BFH ZEV 11, 49, 50 [BFH 27.10.2010 - II R 37/09]), wobei es auf das Verhältnis zwischen Verzichtendem und dem Erblas...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gebrauchtfahrzeuge.

Rn 100 Mangel ja: Verformung von Kotflügel und Stoßfänger (Vorführwagen: BGH NJW 05, 3490 [BGH 14.09.2005 - VIII ZR 363/04]); Beschädigung Katalysator infolge Aufsetzens (BGH NJW 06, 1195); Standzeit von mehr als 12 Monaten vor Erstzulassung (Jahreswagen: BGH NJW 06, 2694 [BGH 07.06.2006 - VIII ZR 180/05]); bei 19 Monaten nur bei Standzeit bedingten Mängeln (BGH NJW 09, 1588...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Neufahrzeuge.

Rn 95 Autos: Neuwagen muss fabrikneu sein, dh sich bei Übergabe ›in dem unbenutzten und unbeschädigten Zustand befinden, wie es vom Hersteller ausgeliefert worden ist‹ (BGH NJW 13, 1365 [BGH 06.02.2013 - VIII ZR 374/11] mwN). Mangel ja: illegale Abschalteinrichtung, die zu einer Betriebsuntersagung oder zumindest zu der Gefahr einer Betriebsuntersagung führt (BGH ZIP 23, 640...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / V. Härtefallregelung

Rz. 112 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Allgemeines Bei Nichtteilnahme am elektronischen Abrufverfahren gelten die allgemeinen Regelungen des Zwangsgeldverfahrens nach §§ 328ff. AO. Sind Arbeitgeber allerdings nicht in der Lage und ist es ihnen nicht zumutbar, die ELStAM der Arbeitnehmer elektronisch abzurufen, wird ein Ersatzverfahren angeboten (§ 39e Absatz 7 EStG). Auf Antrag d...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebsstätten-Finanzamt

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Betriebsstätten-FA ist dasjenige FA, in dessen Bezirk sich die > Betriebsstätte des ArbG (§ 41 Abs 2 EStG; > Betriebsstätte Rz 15 ff) befindet (§ 41a Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG). Rz. 2 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ihm gegenüber hat der > Arbeitgeber folgende lohnsteuerliche Pflichten zu erfüllen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Unredlicher Erwerb der eigenen Rechtsposition.

Rn 42 Niemand soll aus seinem eigenen unredlichen Verhalten rechtliche Vorteile ziehen dürfen (BGHZ 122, 163, 168): nemo auditur propriam turpitudinem allegans. Daher kann sich ein Berechtigter auf sein Recht nicht berufen, wenn er dieses unter Verstoß gg § 242 erworben hat. Dieses Prinzip ergänzt die positiv-rechtlichen Regeln, insb §§ 134, 138, welche den rechtswidrigen Er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2025, Verwandt, aber steuerlich verdächtig?

Es gibt in der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer eine bemerkenswerte Asymmetrie, die zwar selten laut diskutiert wird, aber doch grundsätzliche Fragen aufwirft: die ungleiche steuerliche Behandlung innerhalb der Familie. Während Zuwendungen von Eltern an Kinder oder zwischen Ehegatten großzügig mit Freibeträgen bedacht werden, fällt die steuerliche Entlastung in umgek...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / 7. Berücksichtigung von Kindern

Rz. 28 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Lohnsteuerabzugsmerkmal Die Berücksichtigung von Kindern erfolgt im laufenden Kalenderjahr bei Arbeitnehmern über das Kindergeld. Die Kinderfreibeträge als Lohnsteuerabzugsmerkmal wirken sich nur auf die Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) aus. Im Lohnsteuerabzugsverfahren wird für Zwecke der Zuschlagsteuern der Kinderfre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitnehmer-Pauschbetrag/ ... / 2.1 Grundsätze

Bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit beträgt der sog. Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 EUR.[1] Das BVerfG sieht in dem möglichen Zusammentreffen des Arbeitnehmer-Pauschbetrags mit steuerfreiem oder pauschal versteuertem Werbungskostenersatz durch den Arbeitgeber – z. B. nach § 3 Nr. 16 EStG, § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG – keinen Verfassungsverstoß.[2] Der Arbeitnehmer-...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionen und sonstige Vers... / 1.9.1 Witwen-/Witwer- und Waisengeld

Für die laufenden Bezüge, die im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung der Beamten an Witwen/Witwer oder Waisen gezahlt werden, gilt steuerlich prinzipiell das Gleiche wie beim Ruhegehalt. Die Hinterbliebenen erzielen als Rechtsnachfolger des verstorbenen Beamten eigene Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Durch die Zahlung von dem Erblasser zustehenden Arbeitslohn an d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Form und Inhalt der Bescheinigung

Rz. 16 In der Praxis geht es bei der Erteilung der Bescheinigung um eine Unterstützung der Personen, die Elterngeld beantragen. Diese haben nach § 8 BEEG das vor oder während des Bezugs von Elterngeld oder Elterngeld Plus erzielte Einkommen nachzuweisen. Soweit es um den Nachweis von Arbeitsentgelt aus einem Beschäftigungsverhältnis geht, ist der Arbeitgeber schon aus andere...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmersparzulage / 2.1 Einkommensgrenzen

Voraussetzung für die Gewährung der Sparzulage ist, dass das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers im Sparjahr folgende Beträge nicht übersteigt: Bei Einzelveranlagung von Ehe- oder eingetragenen Lebenspartnern zur Einkommensteuer wir...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 3.2.3 Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse VI

Sofern der Arbeitnehmer bereits bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt ist, liegt beim Verein eine Zweitbeschäftigung vor, die nach der Steuerklasse VI abzurechnen ist. Die Lohnsteuer wird in diesem Fall ohne Berücksichtigung von Freibeträgen, die gesetzlich in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet sind und mit einem bei 25 % beginnenden Lohnsteuersatz erhoben. Der Lohnste...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.5.2 Leistungsentgelt

Zur Berechnung des Leistungsbetrags wird dem maßgeblichen Bemessungsentgelt ein pauschaliertes Nettoentgelt (Leistungsentgelt) zugeordnet.[1] Dieses ergibt sich, indem das ungerundete kalendertägliche Bemessungsentgelt rein rechnerisch um pauschalierte Entgeltabzüge vermindert wird. Dies sind nach gesetzlicher Vorgabe: eine Sozialversicherungspauschale in Höhe von 20 % des Be...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 3.2.1 Änderungen und Ergänzungen der Lohnsteuermerkmale (ELStAM)

Änderungen der ELStAM werden aufgrund von Mitteilungen der Meldebörden berücksichtigt, beispielsweise die Geburt eines Kindes, eine Scheidung von Ehepaaren oder die Zugehörigkeit zur Kirche. Ändert sich beim Arbeitnehmer eine Angabe, die der Meldebehörde nicht bekannt wird, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, diese Änderung unverzüglich seinem Finanzamt mitzuteilen. Hierzu zä...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.5.3 Leistungssatz

Das Arbeitslosengeld beträgt für Arbeitslose mit einem Kind im Sinne des Steuerrechts 67 %, für die übrigen Berechtigten 60 % des ermittelten Leistungsentgelts.[1] Praxis-Beispiel Leistungsberechnungmehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 2.1 Geringfügige Beschäftigungen

Eine geringfügige Beschäftigung (umgangssprachlich als Minijob bezeichnet) liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung im Monatsdurchschnitt 556 Euro regelmäßig nicht übersteigt. Der Monatsdurchschnitt wird im Rahmen einer Schätzung für den Zeitraum der Beschäftigung prognostiziert. Die sog. Minijobgrenze ist seit 01.10.2022 dynamisch und passt sich automatisch...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 6 Lohnkonto

Der Arbeitgeber hat für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen. Folgendes ist aufzuzeichnen: Name, Geburtstag, Wohnort, Identifikationsnummer, Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Steuerfreibetrag, Angaben zur Berechnung des Versorgungsfreibetrags. Bei jeder Lohnabrechnung ist im Lohnkonto aufzuzeichnen: Tag der Lohnzahlung und des Lohnzahlungszeitraums, Höhe des Arbeitslohns, getr...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 3.2 Lohnsteuermerkmale (ELStAM)

Das Bundeszentralamt für Steuern führt eine Datenbank, in der die Lohnsteuermerkmale aller Personen, die in Deutschland als Arbeitnehmer dort gemeldet sind, gespeichert werden. Diese Daten stehen den Arbeitgebern zum Abruf zur Verfügung, damit die Berechnung der Lohnsteuer durchgeführt werden kann. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Daten des Arbeitnehmers: Identifikatio...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Saisonarbeitskraft / 2 Lohnsteuerabzug

Für den Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber gelten die allgemeinen Vorschriften. Er muss die Lohnsteuer für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum nach der entsprechenden Tabelle (Tages-, Wochen- oder Monatstabelle) einbehalten. Auch für Saisonarbeitskräfte können die ELStAM in vielen Fällen elektronisch abgerufen werden. Hierzu benötigen die Arbeitgeber allerdings die Identif...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.1 Herausgabe des Geschenks

Rz. 8 Ein "Geschenk" i. S. d. Bestimmung ist jeder Vermögensgegenstand, der aufgrund einer Schenkung unter Lebenden (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 7 ErbStG) erworben wurde; ebenfalls erfasst sind Erwerbe kraft Schenkung auf den Todesfall i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG.[1] Das Geschenk muss ferner "herausgegeben" worden sein. Erforderlich ist die tatsächliche Herausgabe des Ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 29 Abs. 1 ErbStG ordnet unter näheren Voraussetzungen ein Erlöschen der Steuer mit Wirkung für die Vergangenheit an. § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG [1] wurde durch das ErbStRG um Satz 2 erweitert. Der Anwendungsbereich des § 29 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 ErbStG beschränkt sich auf Sachverhalte, in denen der Beschenkte eine von ihm letztlich nicht zu vertretende – d. h. nicht auf sei...mehr