Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

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Praxis-Beispiele: GmbH-Gesc... / 2 Dienstwagen ohne Fahrtenbuch

Sachverhalt Zwischen einem 100-prozentigen Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH und der GmbH als Arbeitgeber bestehen folgende Vereinbarungen: Geschäftsführergehalt beträgt 4.000 EUR monatlich, unentgeltliche Gestellung eines Firmenwagens zur privaten Nutzung. Der Brutto-Listenpreis des Firmenwagens beträgt 48.595 EUR. Die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigke...mehr

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Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 3 Ein Minijob, privat krankenversichert

Sachverhalt Zur Unterstützung der Mitarbeiter wird eine weitere Aushilfskraft auf 538-EUR-Basis unbefristet eingestellt. Die neue Mitarbeiterin ist verheiratet, privat krankenversichert und übt keine weitere Beschäftigung aus. Muss der Arbeitgeber auch den Pauschalbeitrag für die Krankenversicherung leisten? Ergebnis Ist die Arbeitnehmerin privat krankenversichert, entfällt die...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstrad / 4 Dienstwagen und Dienstrad gleichzeitig

Sachverhalt Einem Arbeitnehmer wird ab dem 1.1.2024 neben einem vollelektronischen Dienstwagen auch ein Elektrofahrrad, welches verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen ist, zur privaten Nutzung sowie für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (einfache Entfernung 10 km) überlassen. Der Arbeitnehmer nutzt für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigke...mehr

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Praxis-Beispiele: Teilzeitb... / 1 Übergangsbereich

Sachverhalt Eine Mitarbeiterin arbeitet im Juli an 15 Stunden in der Woche und erhält dafür 1.000 EUR brutto pro Monat. Sie hat Steuerklasse V, keine Kinder, keine Kirchensteuer und ist in einer gesetzlichen Krankenkasse (individueller Zusatzbeitrag 1,7 %) versichert. Ein weiteres sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis liegt nicht vor. Wie werden für Arbeitge...mehr

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Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 5 Rentnerbeschäftigung, Minijob

Sachverhalt Im August wird eine Aushilfe auf 538-EUR-Basis unbefristet eingestellt. Der Mitarbeiter legt seine Steuer-Identifikationsnummer für den ELStAM-Abruf vor, so dass er mit seiner Steuerklasse I abgerechnet werden kann. Seit 1.7. erhält er eine Berufsunfähigkeitsrente und hat bis zu diesem Zeitpunkt Krankengeld erhalten. Er ist gesetzlich krankenversichert, die Beitr...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstrad / 5 Kauf nach Leasingende

Sachverhalt Der Arbeitgeber hat mit der Leasing GmbH (Provider) einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Aufgrund dessen wurden die Leasingkonditionen, die Anzahl der Leasingräder pro Mitarbeiter, der Preisrahmen für die Mitarbeiter und die Möglichkeit, dass die Mitarbeiter ihr Elektrofahrrad bei Beendigung der Überlassung zu einem Restwert von 10 % des ursprünglichen Kaufpreises ...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstrad / 3 E-Bike bis 45 km/h per Gehaltsumwandlung

Sachverhalt Ein Arbeitgeber überlässt seinem 30-jährigen Arbeitnehmer ab dem 1.1.2024 ein E-Bike mit einer Elektromotorunterstützung bis 45 km/h sowohl für Privatfahrten als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (einfache Entfernung 10 km). Die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers des Fahrrads beträgt 3.599,99 EUR. Der Arbeitnehmer (Stk...mehr

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Lohnsteuertabelle / Lohnsteuer

1 Unterschied zwischen Lohn- und Einkommensteuertarif Die Lohnsteuertabellen sind aus dem Einkommensteuertarif abgeleitet. Wesentlicher Unterschied zwischen Lohnsteuer- und Einkommensteuertarif ist die Berücksichtigung gesetzlicher Frei- und Pauschbeträge. Damit der Lohnsteuerabzug der endgültigen Einkommensteuer möglichst nahekommt, wird die Lohnsteuer nach 6 unterschiedlich...mehr

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Lohnsteuertabelle / 3 Manuelle Berechnung der Lohnsteuer

Maschinelle Lohnabrechnungsprogramme errechnen die Lohnsteuer für jeden Arbeitslohn stufenlos nach einer Tarifformel. Lohnsteuertabellen werden nur noch bei manueller Lohnsteuerberechnung angewendet, wobei folgende Besonderheiten zu beachten sind: In den Tabellen wird die Lohnsteuer jeweils nur für bestimmte Beträge ausgewiesen ("von … bis …"), sog. Tabellenstufen; diese Tabe...mehr

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Lohnsteuertabelle / 4 Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Die Lohnsteuertabellen enthalten auch den Solidaritätszuschlag und die Kirchenlohnsteuer. Inzwischen ist der Solidaritätszuschlag für einen Großteil der Lohnsteuerzahler weggefallen. Bis zu folgenden Grenzbeträgen an zu zahlender Lohnsteuer wird im Jahr 2024 kein Zuschlag erhoben: für Ehegatten bzw. in der Steuerklasse III bis zu 36.260 EUR Lohnsteuer im Jahr (bis 2023: 35.08...mehr

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Lohnsteuertabelle / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitgeber kann die für den Arbeitslohn zu erhebende Lohnsteuer maschinell oder manuell berechnen. Für die manuelle Berechnung werden Lohnsteuertabellen veröffentlicht. Um diese einheitlich erstellen zu können, gibt das Bundesministerium der Finanzen jährlich amtliche Programmablaufpläne zur Erstellung von Lohnsteuertabellen heraus. Diese enthalten bundeseinheit...mehr

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Lohnsteuertabelle / 1 Unterschied zwischen Lohn- und Einkommensteuertarif

Die Lohnsteuertabellen sind aus dem Einkommensteuertarif abgeleitet. Wesentlicher Unterschied zwischen Lohnsteuer- und Einkommensteuertarif ist die Berücksichtigung gesetzlicher Frei- und Pauschbeträge. Damit der Lohnsteuerabzug der endgültigen Einkommensteuer möglichst nahekommt, wird die Lohnsteuer nach 6 unterschiedlichen Steuerklassen berechnet, in die verschiedene Frei-...mehr

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Lohnsteuertabelle / 2 Korrektur bei Änderung der Lohnsteuertabellen

Der anfänglich bekannt gegebene maschinelle Programmablaufplan für 2024 berücksichtigte ausdrücklich noch nicht alle Änderungen für 2024.[1] Im geänderten maschinellen Programmablaufplan[2] sind nun die Beitragsabschläge für Kinder in der Pflegeversicherung enthalten. Die lohnsteuerliche Berücksichtigung der unterschiedlich hohen Pflegeversicherungsbeiträge[3] ab 2024 war kur...mehr

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Lohnsteuertabelle / 5 Allgemeine und besondere Lohnsteuertabelle

Der Arbeitgeber muss entscheiden, ob die allgemeine Lohnsteuertabelle oder die besondere Lohnsteuertabelle anzuwenden ist. Dabei sind folgende Grundsätze maßgebend: Allgemeine Tabelle für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer Die allgemeine Lohnsteuertabelle ist zu verwenden für Arbeitnehmer, die in allen Sozialversicherungszweigen versichert sind (also Beiträge zur geset...mehr

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Geburtstagsfeier / Zusammenfassung

Begriff Lädt ein Arbeitgeber anlässlich eines Arbeitnehmergeburtstags Geschäftsfreunde, Repräsentanten, Vertreter von Verbänden und Berufsorganisationen oder auch Arbeitskollegen des Arbeitnehmers zu einem Empfang ein, ist immer unter Berücksichtigung des Einzelfalls zu entscheiden, ob es sich um eine betriebliche Veranstaltung des Arbeitgebers oder im engeren Sinne um eine ...mehr

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Lohnsteuernachforderung / Lohnsteuer

1 Nachforderung durch Arbeitgeber Reicht der vom Arbeitgeber geschuldete Barlohn zur Deckung der Lohnsteuer nicht aus, hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den Fehlbetrag zur Verfügung zu stellen. Alternativ kann der Arbeitgeber einen entsprechenden Teil der anderen Bezüge des Arbeitnehmers zurückbehalten. Soweit beides nicht möglich ist bzw. nicht gelingt, hat der Arbeitgebe...mehr

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Sonderausgaben / Lohnsteuer

1 Sonderausgaben im Lohnsteuerabzugsverfahren Im Lohnsteuerabzugsverfahren werden lohnsteuermindernd berücksichtigt der Sonderausgaben-Pauschbetrag sowie die Vorsorgepauschale für die typischen Vorsorgeaufwendungen. Die Vorsorgepauschale ist in den Lohnsteuertarif in unterschiedlicher Höhe eingearbeitet. In der Vorsorgepauschale wird auch ein Teilbetrag für die Rentenversicherun...mehr

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Lohnsteuernachforderung / 2 Auswertung von Lohnsteuer-Außenprüfungen

Betriebe werden regelmäßig in Abständen vom Finanzamt geprüft. Werden bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung Differenzen festgestellt, kommt es häufig zu Lohnsteuernachforderungen. Das kann bei falscher Bewertung von Dienstwagen, Sachbezügen oder anderen Sachverhalten der Fall sein. Hinweis Pflicht des Arbeitgebers Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohnsteuerbescheid auch in so...mehr

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Lohnsteuernachforderung / 1 Lohnsteuer als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt

Lohnsteuer, die der Arbeitgeber auf vertraglicher Grundlage übernimmt, z. B. bei einer Nettolohnvereinbarung, nachträglich für zunächst steuerfrei gestellten Arbeitslohn abführt, aufgrund Haftbarkeit, z. B. Lohnsteuer-Außenprüfung nachzuentrichten hat sowie bei Hinterziehung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen[1] zu zahlen hat stellt beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar.mehr

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Lohnsteuernachforderung / 3 Haftung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber haftet für die Lohnsteuer, die er einzubehalten und abzuführen hat.[1] Dies gilt grundsätzlich auch für die Nachforderung von Lohnsteuer. Haftungsausschluss des Arbeitgebers Der Arbeitgeber haftet jedoch nicht, soweit Lohnsteuer nachzufordern ist, wegen falscher Steuerklassen, falscher Kinderzahl, falscher Freibeträge und in den vom Arbeitgeber angezeigten Fällen. ...mehr

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Lohnsteuernachforderung / 1 Nachforderung durch Arbeitgeber

Reicht der vom Arbeitgeber geschuldete Barlohn zur Deckung der Lohnsteuer nicht aus, hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den Fehlbetrag zur Verfügung zu stellen. Alternativ kann der Arbeitgeber einen entsprechenden Teil der anderen Bezüge des Arbeitnehmers zurückbehalten. Soweit beides nicht möglich ist bzw. nicht gelingt, hat der Arbeitgeber dies dem Betriebsstättenfinanza...mehr

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Lohnsteuernachforderung / 2 Nachforderung durch Finanzamt

Eine Lohnsteuernachforderung durch das Finanzamt kommt in folgenden Fällen in Betracht: Der Arbeitgeber will die zu wenig einbehaltene Lohnsteuer nicht selbst nacherheben, die nachträgliche Einbehaltung ist dem Arbeitgeber nicht möglich, weil der Arbeitnehmer von ihm keinen Arbeitslohn mehr bezieht, der Arbeitgeber hat bereits eine Lohnsteuerbescheinigung übermittelt oder die na...mehr

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Lohnsteuernachforderung / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitgeber oder das Finanzamt fordern Lohnsteuer nach, wenn beim Lohnsteuerabzug zu wenig Lohnsteuer einbehalten wurde. Nachforderungen können ihre Ursache im Verhalten des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers haben. Bei der Lohnsteuernachforderung ist zwischen der Haftung des Arbeitgebers und der Rückforderung von Lohnsteuer beim Arbeitnehmer zu trennen. Die Nac...mehr

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Lohnsteuernachforderung / Arbeitsrecht

Führt ein Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung zu wenig Lohnsteuer an das Finanzamt ab, so hat er gegenüber dem betroffenen Arbeitnehmer einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Freistellung von drohenden Steuernachforderungen. Hat er die fehlende Lohnsteuer nachträglich entrichtet, so verwandelt sich dieser Freistellungsanspruch in einen Erstattungsanspruch. Wird der Arbeitgeber...mehr

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Sonderausgaben / 3 Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben

Unter dem Begriff "Vorsorgeaufwendungen" werden die folgenden als Sonderausgaben abzugsfähigen Beiträge zusammengefasst: Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, Beiträge zu privaten Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, Beiträge zu einer zusätzlichen freiwilligen Pflegeversicherung, Beiträge zu bestimmten Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall. Unbedeute...mehr

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Sonderausgaben / 2 Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 EUR

Zur Abgeltung der nicht als Vorsorgeaufwendungen abziehbaren Sonderausgaben wird ein Pauschbetrag von 36 EUR pro Arbeitnehmer angesetzt. Er ist nur in die Lohnsteuertabellen der Steuerklassen I–V eingearbeitet. Was zu den "anderen" Sonderausgaben zählt Durch den Sonderausgaben-Pauschbetrag sind folgende Aufwendungen des Arbeitnehmers abgegolten: Unterhaltsleistungen an den im I...mehr

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Sonderausgaben / 4 Vorsorgeaufwendungen im Lohnsteuerabzugsverfahren

4.1 Vorsorgepauschale Für Arbeitnehmer werden die Vorsorgeaufwendungen beim laufenden Lohnsteuerabzug nur durch die Vorsorgepauschale berücksichtigt. Sie ist in den Lohnsteuertarif eingearbeitet, wird ausschließlich beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt und setzt sich aus 3 Teilbeträgen zusammen: Teilbetrag für die Rentenversicherung[1] Teilbetrag für die gesetzliche Kranken- und...mehr

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Sonderausgaben / 4.3 Teilbetrag für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung

Der Teilbetrag für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung wird bei Arbeitnehmern angesetzt, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Dies gilt für pflichtversicherte und freiwillig versicherte Arbeitnehmer. Der Teilbetrag orientiert sich an den gezahlten Beiträgen; angesetzt wird jedoch ein gesondert berechneter Arbeitnehme...mehr

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Sonderausgaben / Zusammenfassung

Begriff Sonderausgaben sind laut Einkommensteuergesetz bestimmte Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind, aber aufgrund von Sondervorschriften steuerlich berücksichtigt werden können. Unterschieden wird zwischen unbeschränkt und beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben. Letztere können nur im Rahmen bestimmter Höchstbeträge abgezogen werden. Im Lohns...mehr

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Sonderausgaben / 4.1 Vorsorgepauschale

Für Arbeitnehmer werden die Vorsorgeaufwendungen beim laufenden Lohnsteuerabzug nur durch die Vorsorgepauschale berücksichtigt. Sie ist in den Lohnsteuertarif eingearbeitet, wird ausschließlich beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt und setzt sich aus 3 Teilbeträgen zusammen: Teilbetrag für die Rentenversicherung[1] Teilbetrag für die gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversic...mehr

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Sonderausgaben / 1 Sonderausgaben im Lohnsteuerabzugsverfahren

Im Lohnsteuerabzugsverfahren werden lohnsteuermindernd berücksichtigt der Sonderausgaben-Pauschbetrag sowie die Vorsorgepauschale für die typischen Vorsorgeaufwendungen. Die Vorsorgepauschale ist in den Lohnsteuertarif in unterschiedlicher Höhe eingearbeitet. In der Vorsorgepauschale wird auch ein Teilbetrag für die Rentenversicherung berücksichtigt, deshalb ist es wichtig zu u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonderausgaben / 4.2 Teilbetrag für die Rentenversicherung

Für die Rentenversicherung wird der zu berücksichtigende Anteil ab dem Kalenderjahr 2023 mit 100 % des Arbeitnehmeranteils angesetzt (2022 mit 88 %). Wichtig Vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023 In den Kalenderjahren 2010 bis 2024 war früher der Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen begrenzt auf einen bestimmten Prozentsatz. Im ...mehr

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Arbeitgeberhaftung / Lohnsteuer

1 Haftung für Arbeitslohn Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit[1] (Arbeitslohn) wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer). Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer Schuldner der Lohnsteuer. Die Lohnsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt. Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitn...mehr

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Scheinselbstständigkeit / Lohnsteuer

1 Steuerrechtliche Kriterien der Selbstständigkeit Wer Arbeitnehmer ist, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen.[1] Dabei ist die Einordnung durch das Sozialversicherungsrecht nicht maßgebend. Folglich besteht die Möglichkeit, dass ein "Scheinselbstständiger" sozialversicherungsrechtlich ein Beschäftigter wird, steuerlich aber Unternehmer bleibt. Bei auseinand...mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / Lohnsteuer

1 Abgrenzungskriterien 1.1 Gesetzlich definierte Merkmale Die Abgrenzung einer selbstständigen Tätigkeit von nichtselbstständiger Arbeit bzw. abhängigen Beschäftigung regelt § 1 LStDV. Danach ist Arbeitnehmer, wer aus einem Dienstverhältnis Arbeitslohn bezieht. Dies ist der Fall, wenn der Beschäftigte dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet und bei der Betätigung seines ge...mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / 2.1.3 Lohnsteuer

Ferner werden die dem Auftragnehmer gezahlten Honorare nicht der Lohnsteuer unterworfen. Schließlich werden seitens des Auftraggebers auch keine Beiträge zur Sozialversicherung des Auftragnehmers geleistet.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 2.2 Verkürzung der Lohnsteuer

Die Haftung nach § 42d Abs. 1 Nr. 3 EStG erfordert die Feststellung, dass Lohnsteuer verkürzt worden ist aufgrund fehlerhafter Angaben im Lohnkonto[1] oder in der Lohnsteuerbescheinigung.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 2.7 Haftungsbescheid

Eine Haftungsinanspruchnahme[1] als Arbeitgeber setzt voraus, dass die Lohnsteuer entstanden, nicht aber, dass sie auch festgesetzt worden ist.[2] Wird der Arbeitgeber vom Finanzamt als Haftungsschuldner in Anspruch genommen, so ist ein Haftungsbescheid zu erlassen.[3] Im Haftungsbescheid sind die für das Entschließungs- und Auswahlermessen[4] maßgebenden Gründe des Finanzamt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 1 Haftung für Arbeitslohn

Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit[1] (Arbeitslohn) wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer). Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer Schuldner der Lohnsteuer. Die Lohnsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt. Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 2.5 Haftungsdauer – Festsetzungsverjährung

Ein Haftungsbescheid darf nicht mehr ergehen, soweit die Steuer gegen den Steuerschuldner (Arbeitnehmer) nicht festgesetzt worden ist und wegen Ablaufs der steuerlichen Festsetzungsfrist gemäß § 169 AO auch nicht mehr festgesetzt werden kann.[1] Der Gleichlauf der Festsetzungsfristen beim Steuerschuldner und dem Steuerentrichtungspflichtigen ist in § 171 Abs. 15 AO geregelt....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 2.1 Verletzung der Einbehaltungs- und Abführungspflicht

Der Arbeitgeber haftet gemäß § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG zum einen, wenn er die nach den ELStAM[1] ermittelte Lohnsteuer nicht einbehält. Hinweis Gutschriften auf Wertguthabenkonto Nur tatsächlich zugeflossener Arbeitslohn unterliegt dem Lohnsteuerabzug. Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto sind kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn. Durch die Zuführung von Arbeitslohn zu ...mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / 2.3.1 Lohnsteuerrechtlich Arbeitnehmer

Der vermeintliche "freie Mitarbeiter" ist als Arbeitnehmer anzusehen. Demzufolge hätte der Auftraggeber als dessen Arbeitgeber von den gezahlten Vergütungen Lohnsteuer einbehalten müssen. Es kann daher zur Nachforderung von Lohnsteuer kommen; allerdings wird diesbezüglich vorrangig der Arbeitnehmer als Schuldner der Lohnsteuer in Anspruch genommen werden müssen.[1] Soweit be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitgeber haftet gegenüber dem Arbeitnehmer umfassend vertraglich und deliktisch für Pflichtverletzungen aus dem Arbeitsverhältnis. Dabei wird ihm das Verhalten Dritter (Organmitglieder, sonstige Beschäftigte) in vielen Fällen zugerechnet. Daneben tritt die verschuldensunabhängige Haftung für sog. Eigenschäden des Arbeitnehmers. Eine Haftungserleichterung zugun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 3 Haftung bei Lohnzahlung durch Dritte

Der Lohnsteuer unterliegt auch der im Rahmen des Dienstverhältnisses von einem Dritten gewährte Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber weiß oder erkennen kann, dass derartige Vergütungen erbracht werden.[1] Entgelte des Deutschen Handballbundes für Einsätze der Spieler in Länder- und Auswahlspielen sind z. B. keine Lohnzahlung von dritter Seite i. S. v. § 38 Abs. 1 Satz 3 EStG [2],...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 5.1 Beschränkte Inanspruchnahme des Entleihers

Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist steuerrechtlich grundsätzlich der Verleiher Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer. Wird der Entleiher als Haftungsschuldner in Anspruch genommen, so ist wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen und Folgen stets danach zu unterscheiden, ob er als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer oder als Dritter nach § 42d Abs. 6 EStG neben dem Verleiher als ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abgrenzung einer selbststän... / Zusammenfassung

Überblick Ob eine Tätigkeit im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt oder auf Honorarbasis eine Leistung im Rahmen eines freien Mitarbeiterverhältnisses selbstständig erbracht wird, wird nicht nach der Bezeichnung des Vertragsverhältnisses entschieden. Maßgebend sind die inhaltliche Ausgestaltung und die tatsächliche Durchführung. Die Lohnsteuer erkenn...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abgrenzung einer selbststän... / 2.1 Steuerrechtliche Beurteilung

2.1.1 Gewerbesteuer Wird ein Auftragnehmer im Rahmen eines "freien Mitarbeiterverhältnisses" auf Honorarbasis beschäftigt, dann rechnet er seine Lieferungen und Leistungen mit dem Auftraggeber ab. Seine Einnahmen gehören nach seiner Einschätzung dann in aller Regel zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Sie unterliegen grundsätzlich auch der Gewerbesteuer; bei Hausgewerbetreib...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abgrenzung einer selbststän... / 2 Beschäftigung eines freien Mitarbeiters auf Honorarbasis

2.1 Steuerrechtliche Beurteilung 2.1.1 Gewerbesteuer Wird ein Auftragnehmer im Rahmen eines "freien Mitarbeiterverhältnisses" auf Honorarbasis beschäftigt, dann rechnet er seine Lieferungen und Leistungen mit dem Auftraggeber ab. Seine Einnahmen gehören nach seiner Einschätzung dann in aller Regel zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Sie unterliegen grundsätzlich auch der Gew...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abgrenzung einer selbststän... / 1 Abgrenzungskriterien

1.1 Gesetzlich definierte Merkmale Die Abgrenzung einer selbstständigen Tätigkeit von nichtselbstständiger Arbeit bzw. abhängigen Beschäftigung regelt § 1 LStDV. Danach ist Arbeitnehmer, wer aus einem Dienstverhältnis Arbeitslohn bezieht. Dies ist der Fall, wenn der Beschäftigte dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet und bei der Betätigung seines geschäftlichen Willens u...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abgrenzung einer selbststän... / 2.3 Steuerliche Folgen

2.3.1 Lohnsteuerrechtlich Arbeitnehmer Der vermeintliche "freie Mitarbeiter" ist als Arbeitnehmer anzusehen. Demzufolge hätte der Auftraggeber als dessen Arbeitgeber von den gezahlten Vergütungen Lohnsteuer einbehalten müssen. Es kann daher zur Nachforderung von Lohnsteuer kommen; allerdings wird diesbezüglich vorrangig der Arbeitnehmer als Schuldner der Lohnsteuer in Anspruc...mehr