Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 6 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Arbeitnehmer, die entgeltlich beschäftigt werden (z. B. Geschäftsführer, Buchhaltungskräfte oder Übungsleiter), unterliegen grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht, konkret bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der hiervon unabhängigen Versicherungspflichtgrenze in der Renten- und Arbeitsl...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Hauptberuflich tätige Übungsleiter

Tz. 15 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die Sozialversicherungspflicht der hauptberuflich tätigen Übungsleiter hängt vom Einzelfall ab. Vielfach haben Vereine bislang erreichen können, dass keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten waren, weil Selbstständigkeit vorlag. Die Rentenversicherungspflicht ist aber zu prüfen (s. § 2 Nr. 1 SGB VI). Verwenden Verbände und Vereine für ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Deutsche Auslandsbedienstete

Rn. 109 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die erweiterte unbeschränkte StPfl betrifft nur Auslandsbedienstete, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Das Vorliegen richtet sich nach dem StaatsangehörigkeitsG v 22.07.1913 (RGBl 1913, 583). § 3 StAG sieht sechs Möglichkeiten für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft vor: die Geburt (§ 4 StAG), eine Erklärung (§ 5 StAG), die ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Haftpflichtversicherungsprämien

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Eine Haftpflichtversicherung schützt – im Gegensatz zu einer > Kaskoversicherung, die eigene Schäden abdeckt – vor Ansprüchen Dritter auf > Schadensersatz . Einige Haftpflichtversicherungen sind Pflichtversicherungen, zB die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Haftpflichtversicherungen bestimmter Berufsgruppen (> Rz 8). So gut wie aussch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zuwendungen an eine Pensionskasse

Rn. 13 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Eine Pensionskasse ist eine Versorgungseinrichtung, die dem ArbN und seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf Versorgungsleistung gewährt. Von den Unterstützungskassen unterscheidet sich die Pensionskasse dadurch, dass der ArbN oder seine Hinterbliebenen bei Unterstützungskassen keinen Rechtsanspruch auf Leistungen hat. Als Versorgungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Abgeltungswirkung in den Fällen des Steuerabzugs und bei Pauschalierung (§ 51a Abs 3 EStG)

Rn. 240 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 51a Abs 3 EStG regelt zum einen die Fälle, in denen die ESt durch den Steuerabzug abgegolten ist, sowie zum anderen die Fälle, in denen Einkünfte bei der Veranlagung zur ESt oder beim LStJA nicht erfasst werden. Wird die Steuer durch den Steuerabzug abgegolten, wie das der Fall ist beim Steuerabzug vom Arbeitslohn in den Fällen der Antrags...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Grenzgänger

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Grenzgänger sind > Arbeitnehmer, die im Grenzgebiet (einer örtlich genau bestimmten Grenzzone) eines Staates wohnen, aber in einem angrenzenden Staat nichtselbständig tätig sind und dort täglich ihre Arbeitsstätte aufsuchen. Für sie gelten in einigen Regionen besondere zwischenstaatliche Vereinbarungen (> Rz 5); dadurch unterscheiden sie sich...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die > Lohnsteuer wird grundsätzlich vom > Arbeitnehmer geschuldet; er ist > Steuerschuldner (§ 38 Abs 2 Satz 1 EStG). Nur wenn die Steuerabzüge nach §§ 37a/b, 40–40b EStG pauschaliert werden, wird der ArbN aus der Steuerschuld entlassen; der > Arbeitgeber wird dann selbst zum Steuerschuldner (vgl § 40 Abs 3 Satz 2 EStG; > Pauschalierung der L...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fehlbeträge in der Kasse

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ergeben sich bei der Kassenführung oder beim Zählen von Bargeld Fehlbeträge, ist der damit betraute ArbN im Allgemeinen arbeitsrechtlich verpflichtet, den verschuldeten Verlust zu ersetzen. Zur arbeitsrechtlichen Beurteilung von Fehlgeldentschädigungen vgl Küttner/Griese, Personalbuch, Fehlgeldentschädigung. Fehlbeträge, die ein ArbN, der als...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fehlgeldentschädigung

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Pauschale Fehlgeldentschädigungen (Mankogeld, Zählgeld), die einem > Arbeitnehmer im Kassen- und Zähldienst gezahlt werden, sind stpfl > Arbeitslohn, soweit (> Freibetrag Rz 1 aE) sie 16 EUR im Monat übersteigen (R 19.3 Abs 1 Satz 2 Nr 4 LStR). Rz. 2 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Im Kassen- und Zähldienst beschäftigt sind solche ArbN, die mit der...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Entstehung der Forderung auf Lohnsteuer

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Lohnsteuerschuld entsteht nicht mit der Entstehung des Anspruchs, sondern erst mit dem Zufluss des Arbeitslohns (§ 38 Abs 2 Satz 2 EStG; > Entstehung und Fälligkeit der Lohnsteuer Rz 2 sowie > Zufluss von Arbeitslohn).mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Prüfung der Berufsmäßigkeit

Tz. 47 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Eine kurzfristige Beschäftigung erfüllt dann nicht mehr die Voraussetzungen einer geringfügigen Beschäftigung, wenn die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und das Arbeitsentgelt 603 EUR im Monat übersteigt (s. Abschn. B.2.2.3 Geringfügigkeitsrichtlinien). Die Prüfung der Berufsmäßigkeit ist nicht erforderlich, wenn das erzielte monatlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Formel für die Berechnung des Gleitzonenentgelts und Übergangsregelungen

Tz. 97 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die sog. Gleitzone wurde ab 01.10.2024 auf 2 000 EUR angehoben und neu ausgerichtet. Zum 01.01.2026 bleibt sie weiterhin bei 2 000 EUR. Dies zeigt sich auch in einer veränderten Begrifflichkeit. Das Gesetz spricht nun von einem Übergangsbereich von 603,00 bis 2 000,00 EUR. Es wird sichergestellt, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeitr...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8.2 Verteilung der Beitragslast

Tz. 73 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Da andererseits aber ein Mindestbeitrag von 32,55 EUR seit 2018 (2015–2017: 32,73 EUR, 2014: 33,08 EUR) zu zahlen ist, bedeutet dies, dass der geringfügig Beschäftigte bei monatlichen Arbeitsentgelten unter 175 EUR (Mindestberechnungsgrundlage für den Rentenversicherungsbeitrag) den vom Arbeitgeber i. H. v. 15 % zu tragenden Beitragsanteil e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Wirkung der Steuererhebung (§ 40b Abs 5 S 1 EStG)

Rn. 9 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Als Folge der "Steuererhebung" hat der ArbG die pauschale Steuer zu übernehmen. Er wird damit zum Steuerschuldner (§ 40b Abs 5 S 1 EStG iVm § 40 Abs 3 S 1 und 2 EStG). Der pauschal besteuerte Arbeitslohn wird dafür beim ArbN von der individuellen Besteuerung freigestellt. Der pauschal besteuerte Arbeitslohn und die pauschale LSt bleiben bei ei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ferienhaus

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Überlässt der > Arbeitgeber seinem > Arbeitnehmer ein Haus oder eine Wohnung unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung während der Ferien, führt dies zu stpfl > Arbeitslohn (BFH 183, 124 = BStBl 1997 II, 539; > Sachbezüge Rz 70 Ferienwohnung ). Ergänzend > Arbeitslohn Rz 94. Zur Bewertung des geldwerten Vorteils > Erholung Rz 5. Wird...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 2 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die nunmehr in § 51a Abs 2 EStG enthaltene Regelung wurde durch das EStRefG v 05.08.1974 (BGBl I 1974, 1769) in das EStG eingefügt. Da durch das EStRefG die Kinderfreibeträge abgeschafft und durch das allgemeine Kindergeld ersetzt wurden, hätte sich ohne die Einfügung des § 51a EStG die Bemessungsgrundlage für die KiSt erhöht. Da die Landes-K...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Leistungen an den Arbeitnehmer

Rn. 26 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die in § 40b Abs 1 EStG genannte Pauschalierung der Steuer soll an die Stelle einer an sich verwirklichten individuellen LStPfl des ArbN treten. Daher müssen die Leistungen des ArbG an die Pensionskasse dem ArbN zu Gute kommen. Sie müssen dem ArbN Einnahmen verschaffen und letztlich als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zufließen. Da...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Flurbereinigung

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die sog Abverdienerleistungen der Teilnehmer einer Flurbereinigungs-Teilnehmergesellschaft bleiben bis zum Wert der Beitragsverpflichtung des Teilnehmers unbesteuert. Darüber hinaus gezahlte Spitzenbeträge sind > Einnahmen (EFG 1965, 129). Die Einkunftsart (> Einkünfte Rz 1 f) richtet sich nach der Tätigkeit und ggf der Grundstücksart; es kom...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Umschulung

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die berufliche Umschulung soll den Stpfl zu einer anderen als der bisher mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung erlernten beruflichen Tätigkeit befähigen, wie zB die Umschulung einer Verkäuferin zur Arzthelferin (EFG 2000, 424). Der Erwerb einer Befähigung, einen andersartigen Beruf auszuüben, ist keine erstmalige Berufsausbildung, für di...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Übergangshilfen

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zum Begriff: Menschen, die sich in einer Übergangssituation oder einer anderen schwierigen Lebenssituation befinden, erhalten zT finanzielle Unterstützungen, die als Anpassungsgeld, Ausfallgeld, Überbrückungshilfe, Überbrückungsgeld, Übergangsbeihilfe, Übergangsgebührnisse, Übergangsgeld oder ähnlich bezeichnet werden. Rz. 2 Stand: EL 145 – ET...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 5.1 Ermittlung des verfügbaren Nettoeinkommens

Rz. 16 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Eine Beschränkung der Abziehbarkeit von Aufwendungen für den Unterhalt kann sich durch die Berücksichtigung der Verhältnisse des Steuerpflichtigen selbst ergeben. Es ist zu prüfen, inwieweit der Steuerpflichtige zu Unterhaltsleistungen unter Berücksichtigung seiner persönlichen Einkommensverhältnisse verpflichtet ist bzw. bis zu welcher Höhe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zur Steuerbefreiung nach § 3 EStG

Rn. 4 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der Pauschalierung nach § 40b EStG unterliegen nur die Zukunftssicherungsleistungen des ArbG, die zu steuerbarem und stpfl Arbeitslohn führen. Die Pauschalversteuerung scheidet somit aus, sofern die Beiträge des ArbG steuerfreien Arbeitslohn darstellen. § 40b EStG tangiert insoweit insb die folgenden Steuerbefreiungsvorschriften: § 3 Nr 56 ESt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Auszahlung des Deckungskapitals an den Arbeitgeber

Rn. 62 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Hat der ArbG die Beiträge für die Direktversicherung pauschal versteuert und lässt er sich später das Deckungskapital auszahlen, liegt keine Lohnrückzahlung vor. Durch die Auszahlung der Versicherungsansprüche soll nicht der ursprüngliche Zufluss von Arbeitslohn, der in den Beitragszahlungen liegt, rückgängig gemacht werden. Aus diesem Grund...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hausmeister

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Hauswarte. Eine Hausmeisterzulage gehört zum stpfl > Arbeitslohn.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verhältnis § 40b Abs 1 EStG und § 3 Nr 56 EStG

Rn. 18 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Laufende Umlagen, die der ArbG für die betriebliche Altersversorgung zahlt, stellen nach § 19 Abs 1 S. 1 Nr 3 S 1 EStG Arbeitslohn dar (Urt BFH v 07.05.2009, BStBl II 2010, 194). Die Zuwendungen des ArbG sind seit dem Jahr 2008 vorrangig nach § 3 Nr 56 EStG begrenzt steuerfrei (s § 3 Rn 2639 (Stickan). Übersteigen die Zuwendungen des ArbG den...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Betriebsübernehmer (§ 75 AO)

Rz. 179 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Übereignet der ArbG sein Unternehmen oder einen in der Gliederung gesondert geführten Betrieb im Ganzen, so haftet der Erwerber für LSt, die seit Beginn des letzten, vor der Übereignung liegenden Kalenderjahres entstanden ist und bis zum Ablauf eines Jahres nach der Betriebsanmeldung beim FA durch den Erwerber (§ 138 Abs 1 AO) angemeldet od...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3 Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung

Tz. 66 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Nach § 172 Abs. 3 Satz 1 SGB VI hat der Arbeitgeber in den Fällen der Befreiung von der Versicherungspflicht einer geringfügig entlohnten Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung i. H. v. 15 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung zu zahlen; dies gilt auch für Versicherte der knappschaftlichen Rentenversicherung. Vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3.4 Praktikanten, Studierende

Tz. 71 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Nach § 172 Abs. 3 Satz 2 SGB VI gilt die Regelung über den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung nicht für Studierende, die nach § 5 Abs. 3 SGB VI rentenversicherungsfrei sind. Dies bedeutet, dass der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung für ordentliche Studierende einer Fachschule oder Hochschule, die ein in ihrer Studien- oder Prüfungsor...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6 Übergangsregelungen für vor 2013 aufgenommene Beschäftigungen

Tz. 27 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Arbeitnehmer, die in einer bereits am 31.12.2012 bestehenden Beschäftigung kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungspflichtig waren und ein monatliches Arbeitsentgelt zwischen 400,01 EUR und 450 EUR erzielten, blieben in dieser Beschäftigung längstens bis 31.12.2014 versicherungspflichtig. In der Krankenversicherung galt dies nur, wenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Tz. 77 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Bei den geringfügig entlohnten Beschäftigungen (Personengruppenschlüssel "109") ist die Beitragsgruppe zur Krankenversicherung mit "6" und die Beitragsgruppe zur Rentenversicherung bei Versicherungsfreiheit nach § 230 Abs. 8 Satz 1 SGB VI oder Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1b SGB VI mit "5" bzw. bei Versicherungspflich...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.3 Meldedaten zur Unfallversicherung

Tz. 80 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Zwischenzeitlich überprüfen die Rentenversicherungsträger im Rahmen der Betriebsprüfung auch die Beitragszahlung zur Unfallversicherung. Aus diesem Grund wurde das Meldeverfahren zur Sozialversicherung ab 2009 um Informationen zur Unfallversicherung erweitert. Beachte! In allen Entgeltmeldungen – Abgabegründe 30 bis 49, 50 bis 57 und 70 bis 72...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.3 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen neben gesetzlicher Dienstpflicht, Elternzeit sowie von Studenten

Tz. 34 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Eine neben gesetzlicher Dienstpflicht ausgeübte geringfügig entlohnte Beschäftigung ist versicherungsfrei. Ggf. sind aber auch in diesen Fällen Pauschalbeiträge zur Renten-, Krankenversicherung, pauschale Lohnsteuerabzugsbeträge i. H. v. 2 % bzw. Umlagen von Seiten des Arbeitgebers zu entrichten. Es spielt keine Rolle, ob die geringfügig ent...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ehrenamtliche Betreuer

Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht selber besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer (§ 1814 Abs. 1 BGB). Soweit der Volljährige seine Angelegenheiten lediglich aufgrund einer körperlichen Krankheit oder Behinderung n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2026, Verfahrensbeistandschaft

Salgo/Ivanits (Hrsg.), 5. Aufl. 2025, 1075 S., Reguvis Fachmedien GmbH, 89 EURISBN (Print): 978-3-8462-1322-3 Fünf Jahre nach Erscheinen der 4. Auflage haben die Herausgeber die 5. Auflage ihres Standardwerkes zur Verfahrensbeistandschaft veröffentlicht. Die Aktualisierung dieses interdisziplinären Handbuches war erforderlich, weil nach Erscheinen der 4. Auflage im Jahr 2021 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entsprechende Geltung des EStG für die Zuschlagsteuern (§ 51a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 51a Abs 1 EStG enthält die Definition der Zuschlagsteuern. Zuschlagsteuer ist danach eine Steuer, die nach der ESt bemessen wird; die Zuschlagsteuer ist somit dadurch gekennzeichnet, dass ihre Bemessungsgrundlage die ESt ist. Für die Zuschlagsteuern ist die ESt Maßstabsteuer. Rn. 81 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Auf die Festsetzung und die Erh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2026, Vertragliche B... / 2 Aus den Gründen:

[11] a) Das BG hat zu Recht angenommen, dass zwischen den Parteien Verträge, aus welchen der Kl. unmittelbar Vergütungsansprüche gegen die Bekl. herleiten könnte, nicht zustande gekommen sind. [12] aa) Allerdings wird die Frage, ob bei Vereinbarung des Sachverständigenverfahrens in AVB und Benennung des Sachverständigen durch nur eine Partei des Versicherungsvertrages vertrag...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Hinweise zu den vom ArbG gestellten Mahlzeiten

Rz. 25 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Verpflegt der ArbG den ArbN bei einer betrieblichen Fortbildungsveranstaltung unentgeltlich oder teilentgeltlich, sind lohnsteuerlich folgende Sachverhalte zu unterscheiden: Rz. 26 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bei der Fortbildungsveranstaltung im Betrieb handelt es sich ausnahmsweise um einen außergewöhnlichen Arbeitseinsatz. Dann bleiben Mahlz...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Fahrtkostenzuschüsse

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Auswärtstätigkeit (Dienstreisen): Zuschüsse des ArbG zu den Aufwendungen des ArbN sind iRv § 3 Nr 13, 16 EStG steuerfrei, wenn sie zu den > Reisekosten gehören. Steuerfrei bleibt ein Fahrtkostenersatz iHd Aufwendungen für > Öffentliche Verkehrsmittel oder – bei Benutzung des ArbN-eigenen (privaten) Kraftfahrzeugs – idR der amtliche Km-Satz ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Filmgewerbe

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ob ein Mitarbeiter selbständig oder > Arbeitnehmer ist, bestimmt sich nach allgemeinen Grundsätzen. Zur Abgrenzung der > Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit im Einzelnen > Arbeitnehmer Rz 8 ff, 60 ff. Bei Filmschaffenden stellt der BFH auf die für > Künstler geltenden Grundsätze ab (BFH 109, 357 = BStBl 1973 II, 636; BFH...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Familienservice

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Arbeitslohn Rz 71, > Arbeitszeitkonto Rz 5, > Kindergarten Rz 10, > Steuerbefreiungen Rz 54 ff; vgl § 3 Nr 33 und Nr 34a Buchst a EStG; > R 19.3 Abs 2 Nr 5 LStR. Beiträge zur Familienzeitversicherung sind > Werbungskosten (zu Einzelheiten vgl BMF vom 23.05.2012, BStBl 2012 I, 617, formal aufgehoben).mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Goethe-Institut

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Das Goethe-Institut eV gehört zu den > Staatsnahe Einrichtungen. Die Bezüge der bei den Zweigstellen des Goethe-Instituts im > Ausland beschäftigten ArbN werden ihnen nicht von ihrem ArbG, sondern für dessen Rechnung von einer inländischen öffentlichen Kasse ausgezahlt (vgl BT-Drs 13/5952 zu § 49 Abs 1 Nr 4 EStG), denn ihre Tätigkeit dient de...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Umsatzbeteiligung

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Wird die Entlohnung eines ArbN nach einer Beteiligung am Umsatz bemessen, unterliegt sie auch insoweit als stpfl > Arbeitslohn dem LSt-Abzug.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Feuerwerker

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Gefahrenzulagen , die den Feuerwerkern der > Bundeswehr (Berufssoldaten) sowie den Feuerwerkern und Munitionsarbeitern bei den alliierten Streitkräften (> Stationierungsstreitkräfte) gewährt werden, sind als Erschwerniszuschläge stpfl > Arbeitslohn (§ 2 Abs 2 Nr 7 LStDV; > R 19.3 Abs 1 Satz 2 Nr 1 LStR; > Lohnzuschläge Rz 2, 14).mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Umwandlung

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zur Umwandlung von Bar- in Versorgungslohn > Gehaltsumwandlung Rz 2 ff. Zur Umwandlung von stpfl > Arbeitslohn in steuerfreie Leistungen wie etwa Kindergartenzuschüsse, iZm der Gestellung eines Firmenwagens (dazu allgemein > Kraftfahrzeuggestellung) ua vgl > Gehaltsumwandlung Rz 12, > Vermögensbeteiligungen, > Vermögensbildung der Arbeitnehmer.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeine Hinweise

Rz. 20 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Leistungen des ArbG, die der beruflichen Fortbildung seiner ArbN dienen, führen regelmäßig nicht zu stpfl > Arbeitslohn. Zum Grundsätzlichen > Bildungsaufwendungen Rz 71 ff. Dazu gehören besonders die bei betrieblichen Fortbildungsmaßnahmen iSd > R 19.7 LStR an Dritte geleisteten Aufwendungen des ArbG für die eigentliche Unterrichtung (zB Le...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsätzliches

Rz. 95 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit die Haftung des ArbG reicht, sind ArbG und ArbN > Gesamtschuldner . Das > Betriebsstätten-Finanzamt kann die Steuer- oder Haftungsschuld nach pflichtgemäßem > Ermessen (> Rz 100 ff) grundsätzlich gegenüber jedem Gesamtschuldner geltend machen (§ 42d Abs 3 Sätze 1, 2 EStG; BFH 114, 342 = BStBl 1975 II, 297 mwN). Jeder Gesamtschuldner sc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 51a Abs 1 EStG: § 51a Abs 1 S 1 EStG enthält die Legaldefinition der Zuschlagsteuern und ordnet mit Ausnahme des § 36a EStG die entsprechende Anwendung des EStG an. § 51a Abs 1 S 2 EStG bestimmt im Hinblick auf die DSGVO 2016/679/EU, dass die zum Zweck der Erhebung der ESt im Wege des Steuerabzugs verarbeiteten personenbezogenen Daten auch fü...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Flugzeug

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit der > Arbeitnehmer ein vom > Arbeitgeber gestelltes Flugzeug privat nutzt, gehört der geldwerte Vorteil zum > Arbeitslohn. Die Bewertung des Vorteils folgt § 8 Abs 2 Satz 1 EStG; zum "üblichen Endpreis" am Abgabeort > Sachbezüge Rz 38 ff. Hat der ArbG das Flugzeug gechartert, sind uE die (anteiligen) Selbstkosten (Charterkosten) des Ar...mehr